Die Staatsministerin für Gleichstellung und Integration SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 | 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Sarah Buddeberg, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/12619 Thema: Auszeichnungen/Awards des SMS/GI im Doppelhaushalt 2017/2018 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Im Einzelplan 08 Kapitel 10 681 01 des Sächsischen Doppelhaushalts 2017/2018 unter dem Titel „Zuschüsse und Kosten für gesellschaftsund sozialpolitische Auszeichnungen“ veranschlagt die Staatsregierung Mittel für einen „Preis für Best-Practice-Projekte zur Förderung der Akzeptanz von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt“ mit 15.000 € für jeweils 2017 und 2018 sowie einen „Gleichstellungs-Award“ in selber Höhe.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Aus welchen wesentlichen Gründen wurden die in der Vorbemerkung genannten Preise für das Jahr 2017 nicht vergeben? Wider Erwarten waren die Ideen- und Konzeptfindung für diese beiden neuen Auszeichnungen schwieriger als gedacht. Es wurden verschiedene Konzeptansätze geprüft, allerdings ohne überzeugendes bzw. schlüssiges Ergebnis . Aus diesem Grund ist 2017 noch keine Preisvergabe erfolgt. Frage 2: Welche Verwendung finden oder fanden die Mittel der in der Vorbemerkung genannten Preise für das Jahr 2017? Im Haushaltsjahr 2017 wurden bei Kapitel 08 10, Titel 681 01 Mittel i. H. v. 51.473,98 € verausgabt. Der Betrag teilt sich auf folgende Maßnahmen /Veranstaltungen auf: Durchwahl Telefon +49 351 564-54905 Telefax +49 351 564-54909 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) MGI-0141.51-18/250 Dresden, 28. März 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 10 01097 Dresden Besucheradresse: Bautzner Straße 19a 01099 Dresden www.sms.sachsen.de Seite 2 von 2 Gründerinnenpreis 2017: 16.626,29 € Ladies Lunch (Vernetzungstreffen): 7.215,92 € Integrationspreis 2017: 17.908,50 € Gründerinnenpreis 2018 (Vorarbeiten): 9.723,27 € Gründerinnen- und Integrationspreis sind in den nicht verbindlichen und nicht abschließenden Erläuterungen zu 08 10/681 01 aufgeführt. Frage 3 Welchen Zeitrahmen gibt sich die Staatsregierung um die in der Vorbemerkung genannten Preise für 2018 auszuschreiben? Nach derzeitigem Stand ist eine Preisvergabe für das 2. Halbjahr 2018 geplant. Frage 4 Mit welchen Kriterien plant die Staatsregierung die Ausschreibung der in der Vorbemerkung genannten Preise? Sobald die Kriterien feststehen, werden sie im Rahmen der Ausschreibung bekannt gegeben. Frage 5 Wie wird sichergestellt, dass mit dem Preis für Best-Practice-Projekte die Staatsregierung ihr Engagement für Vielfalt in der Öffentlichkeit besser bekannt macht und die LSBTTIQ-Community ihrerseits zu kreativen Projekten bei der Umsetzung des Aktionsplans angeregt werden, wie die Zielstellung im Landesaktionsplan beschrieben ist? Entsprechend der Zielstellung des LAP wird die LSBTTIQ-Community aufgefordert, sich an der Ausschreibung des Best-Practice-Preises mit Vorschlägen geeigneter Projekte zu beteiligen. Die Verleihung des Preises wird die Staatsregierung durch eine zielorientierte Medienarbeit begleiten. Mit freundlichen Grüßen Petra Köpping 2018-03-29T12:26:03+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes