STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/12622 Thema: Demonstrationen in Ostritz Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Am 21. November 2017 wurde bei der Versammlungsbehörde des Landkreises Görlitz eine Versammlung von mehreren hundert Teilnehmern angemeldet. Die Veranstaltung soll vom 20. bis 22. April 2018 auf einem Privatgelände an der Bahnhofstraße in Ostritz stattfinden. Die Polizeidirektion rechnet mit einem mehrtägigen Einsatz. Gegen diese Veranstaltung sind von verschiedenen Seiten Demonstrationen angekündigt worden. Aus diesem Zusammenhang ergeben sich nachfolgende Fragen an die Staatsregierung:" Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Demonstrationen sind gegen die Veranstaltung vom 20. bis 22. April 2018 bislang angemeldet worden? Frage 2: Wer hat diese Demonstrationen angemeldet? Welche weiteren Gruppen haben neben den Anmeldern ihre Beteiligung an den Demonstrationen angekündigt und welche davon sind als extremistisch einzustufen ? Frage 3: Wann und wo konkret sollen diese Demonstrationen stattfinden? Sind neben den Demonstrationen weitere Veranstaltungen gegen die Veranstaltung vom 20. bis 22. April 2018 geplant? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3: Zur Beantwortung wird auf die als Anlage beigefügte Tabelle verwiesen und ergänzend Folgendes mitgeteilt: Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 36-1053/50/8 Dresden, 3. April 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMIN1STERIUM DES INNERN Anmelder einer für den 20. bis 22. April 2018 geplanten Versammlung der Initiative „Rechts rockt nicht" ist die Partei DIE LINKE, Ortsgruppe Görlitz. Die Initiative „Rechts rockt nicht" kündigte in einer Pressemitteilung vom 28. Februar 2018 „Widerstand gegen das Nazifestival in Ostritz" an. Laut dieser Pressemitteilung stehen hinter der Initiative „verschiedene antifaschistische und antirassistische Einzelpersonen und Initiativen aus der Region Zittau-Görlitz, aus Sachsen, Brandenburg und Berlin". Auf diese Pressemitteilung bzw. auf Social-Media-Kanäle der Initiative wiesen auch linksextremistische Gruppierungen aus Sachsen hin: „Antifa Rechercheteann Dresden" und „Undogmatische Radikale Antifa" aus Dresden sowie „Prisma — IL Leipzig" und „the future is unwritten" aus Leipzig. Auch das nicht extremistische Aktionsnetzwerk „Leipzig nimmt Platz" — dessen Aufrufe in der Vergangenheit teilweise von Prisma -IL Leipzig mit unterzeichnet wurden — verwies auf die o. g. Pressemitteilung und kündigte eine Busanreise aus Leipzig für den 21. April 2018 nach Ostritz an. Zudem wies die regionale linksextremistische Gruppe „Antifaschistische Aktion Görlitz" bereits im Dezember 2017 auf ihrer Internetseite auf die Veranstaltung der Initiative „Rechts rockt nicht" hin. Zu den weiteren angezeigten Gegenveranstaltungen liegen keine Erkenntnisse über extremistische Beteiligungen vor. Der Staatsregierung liegen außerdem weitere Erkenntnisse vor, deren Mitteilung jedoch überwiegende Belange des Geheimschutzes (Art. 51 Abs. 2 Verfassung des Freistaates Sachsen) entgegenstehen. Es handelt sich dabei um Informationen, die gemäß Nr. 8 in Verbindung mit den Nummern 3.3 und 3.4 der Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung über die Behandlung von Verschlusssachen vom 4. Januar 2008 (SächsABI. Sonderdruck Jg. 2008) als Verschlusssache eingestuft wurden. Die Einstufung erfolgte zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen und zum Schutz nachrichtendienstlicher Zugänge. Die Informationen sind durch nachrichtendienstliche Mittel (§ 5 Abs. 1 Sächsisches Verfassungsschutzgesetz [SächsVSG]) erlangt worden. Die Veröffentlichung dieser Informationen würde die jeweils eingesetzten Methoden der Nachrichtenbeschaffung offenbaren oder Rückschlüsse auf die Art nachrichtendienstlicher Zugänge ermöglichen und somit die Arbeitsfähigkeit des LfV Sachsen gefährden. Im Falle des Einsatzes von Personen nach § 5 Abs. 1 SächsVSG wäre ohne Geheimhaltung das Leben, die körperliche Unversehrtheit oder die Freiheit dieser Personen gefährdet. Diese Rechtsgüter waren mit dem Informationsinteresse des Abgeordneten abzuwägen. Die Abwägung ergab, dass das Schutzinteresse vorrangig zu sehen war. Darüber hinaus ist das Vertrauen in die Fähigkeit eines Nachrichtendienstes, die Identität seiner Quellen zu schützen, für seine Funktionstüchtigkeit essenziell. Die Mitteilungvon Erkenntnissen im gewählten Verfahren, die Rückschlüsse auf nachrichtendienstliche Zugänge zulassen, würde sich nachhaltig negativ auf die Fähigkeiten des LfV Sachsen auswirken, solche Zugänge zu gewinnen bzw. solche Kontakte fortzuführen. Diese teils dauerhafte Beeinträchtigung von Rechtsgütern war mit dem Informationsinteresse des Abgeordneten abzuwägen. Die Abwägung ergab, dass dem Geheimschutz und dem Schutz der Rechte Dritter Vorrang vor dem Informationsanspruch des Abgeordneten zukommt. Freistaat SACHSEN Seite 2 von 3 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Die Staatsregierung hat in die Abwägung einbezogen, ob andere Formen der Informationsvermittlung möglich sind, die das Informationsinteresse des Parlaments und Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen der Regierung befriedigen. Im Blick auf den im Rahmen der Beantwortung zu beteiligenden Personenkreis kam die Staatsregierung zu dem Ergebnis, dass der erforderliche Geheimschutz sowie der Schutz Dritter nur dann hinreichend gewährleistet ist, wenn die Informationsvermittlung unterbleibt. Es wird darauf hingewiesen, dass der Parlamentarischen Kontrollkommission auf deren Verlangen weitergehende Auskunft erteilt wird. Frage 4: Mit welchem Personal- und Kostenaufwand plant die Sächsische Polizei für die Absicherung dieser Demonstrationen? (Bitte Angabe wie viele Hundertschaften geplant sind) Der Kräfte- und Mitteleinsatz der sächsischen Polizei anlässlich von Versammlungsund Veranstaltungslagen erfolgt stets auf der Grundlage einer umfassenden Beurteilung der Lage. Für die hier angezeigten Versammlungen haben erste Kooperationsgespräche in Verantwortung der Versammlungsbehörde stattgefunden, eine abschließende Bewertung kann daraus resultierend noch nicht erfolgen. Es werden weitere Kooperationsgespräche stattfinden. Aus diesem Grund befindet sich die Polizeidirektion Görlitz als einsatzführende Dienststelle noch in der Vorbereitungs- und Planungsphase. Daher können zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine validen Angaben zum Einsatz von Kräften und zu voraussichtlichen Kosten getroffen werden. Frage 5: Welche VeranstaltungenNersammlungen sind im thematischen Zusammenhang mit der rechtsextremen Veranstaltung geplant, die von Gruppen organisiert werden , die eine finanzielle Förderung staatlicher Förderprogramme erhalten? Das Ostritzer Friedensfest „Zeichen setzen — Hinsehen — Handeln" wird mit öffentlicher Förderung stattfinden. Mit freundlichen Grüßen in Vertretung Dr. Matthias Ha Anlage Freistaat SACHSEN Seite 3 von 3 Anlage zu Drs.-Nr. 6/12622 Datum Ort Dauer Art (Versammlung o- Motto Anmelder der Veranstaltung) 20.04. - 22.04.2018 Ostritz, 20.04.2018 ab Versammlung „Rechts rockt nicht" DIE LINKE Ortsgruppe Lederwerkswiese 17:00 Uhr bis Görlitz 22.04.2018, 15:00 Uhr 20.04. - 22.04.2018 Ostritz, 20.04.2018 ab Versammlung „Ostritz nicht dem Nagel, Juliane Gewerbegebiet (Frei- 15:00 Uhr bis Hass überlassen" flächen) 22.04.2018, 22:00 Uhr 20.04. - 22.04.2018 Ostritz, 20.04.2018 ab Versammlung „Keine Freiräume für natürliche Person Wiese zwischen Klos- 15:00 Uhr bis Rassismus" terstraße und 22.04.2018, Damm/Mühlgraben, 22:00 Uhr „Friedensblick" 20.04. - 22.04.2018 Ostritz, Marktplatz 20.04.2018 ab Veranstaltung Friedensfest — 777 Internationales 18:00 Uhr bis Jahre Ostritz Begegnungszentrum 22.04.2018, St. Marienthal 14:00 Uhr 2018-04-04T09:51:21+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes