STAATSIVIINISTERIUM DER JUSTIZ SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSÌIZ Hospitalstraße 7 | 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Li ndenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE L¡NKE Drs.-Nr.: 6112625 Thema: Praktische Ausgestaltung der Besuchszeiten in Justizvollzugsanstalten Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Vorbemerkung: ln $26 Sächsisches Strafvollzugsgesetz sind die Besuchszeiten in den J ustizvollzugsanstalten geregelt." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Gibt es in sächsischen Justizvollzugsanstalten Besuchskontingente? (Bitte aufschlüsseln nach JVA und KontingenUStunden) Der Begriff Besuchskontingente ist nicht gesetzlich definiert. Die Mindestbesuchszeiten sind für Gefangene gesetzlich geregelt. Nach $ 26 Absatz 1 Sächsisches Strafuollzugsgesetz haben Strafgefangene Anspruch auf mindestens vier Stunden Besuch im Monat. Untersuchungsgefangene haben nach $ 33 Absatz 1 Sächsisches Untersuchungshaftvollzugsgesetz Anspruch auf mindestens zwei Stunden Besuch im Monat. Jugendstrafgefangene haben nach $ 47 Absatz 1 Sächsisches Jugendstrafvollzugsgesetz Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-'1500 Telefax +49 351 564-1509 staatsminister@ smj.justiz.sachsen.de" Aktenzeichen (bltte bei Antwort angeben) Dresden, R.März2018 Hausanschrlft: Sächslsches Staatsmlnlsterlum der Justlz Hospitalstraße 7 01 097 Dresden Briefpost 0ber Deutsche Post 01095 Dresden www.justiz.sachsen.de/smj Verkehrsverblndung: Zu erreichen mit Straßenbahnlinien 3,6,7, I, 11 Parken und b6hindertengerechter Zugang Uber E¡nfahrt Hospitalstraße 7 Zugång fúr elektronisch sign¡erte sow¡e fûr v€rsohlüss6lte elektron¡sche Dokumente nur über das Elektron¡sche Ger¡chts- und Vofwaltungspostfach; nåhore lnformalion€n untêr wW.€gvp.de Seite I von 2 STAATSMINISTERIUI\4 DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN mFtn[.r-trw Anspruch auf mindestens vier Stunden Besuch im Monat, darüber hinaus auf zwei weitere Stunden Besuch mit Angehörigen im Sinne von S 11 Abs. 1 Nr. 1 SIGB. Dartiber hinausgehende Anträge der Gefangenen werden in allen Anstalten anhand des Einzelfalls geprüft und nach Möglichkeit positiv verbeschieden. Frage 2: Welche Besuchszeiten gibt es in den Sächsischen Justizvollzugsanstalten ? (B¡tte aufschlüsseln nach JVA und Besuchszeiten) Zur Beantwortung wird auf die beigefügte Übersicht (Anlage 1) mit Stichtag 1. Mä22018, aus der sich die Zeitfenster für die Besuchszeiten ergeben, verwiesen. Frage 3: Gibt es für Angehörige die Möglichkeit am Oster- und Pfingstwochenende 2018 Besuche wahrzunehmen? Wenn nein, aus welchem Grund nicht? (Bitte nach JVA aufschlüsseln) Zur Beantwortung wird auf die beigefügte Ubersicht (Anlage 2) verwiesen Frage 4: Wie hoch war die prozentuale Auslastung des Besuches im Jahr 2017? (Bitte aufschlüsseln nach JVA und Monat) Die prozentuale Auslastung des Besuchs in den einzelnen Monaten des Jahres 2017 ist der beigefügten Ubersicht (Anlage 3) zu entnehmen. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow Anlagen 3 Übersichten ? Seite 2 von 2 Anlage 1 (zu Frage 2, Drs.-Nr.: 6/12625) Seite 1 von 2 JVA / JSA Regelmäßige Besuchszeiten von Montag bis Freitag Regelmäßige Besuchszeiten am Samstag und Sonntag Bautzen Montag, Mittwoch und Donnerstag: 08:00 - 16:30 Uhr Dienstag: 09:00 - 18:00 Uhr Samstag: 08:00 - 16:30 Uhr Sonntag: 09:30 - 16:30 Uhr Chemnitz Montag bis Donnerstag: 08:00 – 15:30 Uhr Freitag: 08:00 – 11:30 Uhr (vorrangig Behördenbesuche) 1., 2. und 4. Samstag sowie 3. Sonntag pro Monat: 09:15 – 16:00 Uhr Dresden Montag, Mittwoch und Freitag: 08:00 – 16:00 Uhr Dienstag und Donnerstag: 12:00 – 20:00 Uhr Samstag und Sonntag: 09:30 – 16:30 Uhr Görlitz Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: 08:00 – 15:45 Uhr Donnerstag: 08:00 – 18:15 Uhr Samstag: 09:00 – 16:45 Uhr Leipzig Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag: 07:30 – 15:00 Uhr Dienstag: 15:30 – 18:00 Uhr Jedes zweite Wochenende (Samstag und Sonntag): 07:30 – 15:00 Uhr Regis- Breitingen Dienstag: 08:45 – 14:30 Uhr Mittwoch: 12:30 – 15:00 Uhr Donnerstag: 10:15 – 14:30 Uhr Jeder erste Donnerstag im Monat: 12:00 – 19:30 Uhr Freitag: 08:45 – 11:15 Uhr Samstag und Sonntag: 09:00 – 16:00 Uhr Anlage 1 (zu Frage 2, Drs.-Nr.: 6/12625) Seite 2 von 2 JVA / JSA Regelmäßige Besuchszeiten von Montag bis Freitag Regelmäßige Besuchszeiten am Samstag und Sonntag Torgau Montag: 12:30 – 19:30 Uhr Dienstag, Mittwoch und Donnerstag: 08:30 – 15:30 Uhr Jedes zweite Wochenende (Samstag und Sonntag): 08:45 – 15:40 Uhr Waldheim Dienstag, Mittwoch und Freitag: 08:00 – 15:00 Uhr Donnerstag: 12:30 – 19:30 Uhr Jedes zweite Wochenende (Samstag und Sonntag): 09:00 – 16:30 Uhr Zeithain Montag, Mittwoch und Donnerstag: 08:30 – 14:30 Uhr Dienstag: 12:30 – 18:45 Uhr Erstes, zweites und drittes Wochenende im Monat, Samstag und Sonntag: 08:30 – 15:50 Uhr Zwickau Dienstag, Donnerstag und Freitag: 12:30 – 16:00 Uhr Mittwoch: 12:30 – 14:45 Uhr Samstag und Sonntag: 08:00 – 11:00 Uhr Anlage 2 (zu Frage 3, Drs.-Nr.: 6/12625) JVA / JSA Besuch Bemerkung Osterwochenende 2018 Pfingstwochenende 2018 Bautzen Ja Ja Chemnitz Nein Ja Besuch findet am 1., 2. und 3. Samstag sowie am 3. Sonntag im Monat statt. Ostern fällt 2018 auf den 5. Samstag und den 5. Sonntag im Monat, so dass kein Besuch erfolgt. Am Pfingstsonntag findet Besuch statt. Dresden Ja Ja Görlitz Ja Ja Leipzig Ja Ja Regis- Breitingen Ja Ja Torgau Ja Nein Besuch an Wochenenden findet alle zwei Wochen statt, das Pfingstwochenende fällt nicht darunter. Waldheim Ja Nein Besuch wird grundsätzlich am 2. und 4. Wochenende des Monats durchgeführt, was auf Pfingsten nicht zutrifft. An Ostern wird als Sonderregelung Besuch analog der üblichen Wochenendbesuchsregelungen angeboten. Zeithain Nein Nein Besuche werden grundsätzlich am ersten, zweiten oder dritten Wochenende des Monats durchgeführt. Ostern liegt 2018 auf dem fünften Wochenende im Monat März, daher findet kein Besuch statt. Pfingsten liegt auf dem dritten Wochenende. Da die Nachfrage für Besuche am Pfingstwochenende sehr gering war und die Angehörigen anscheinend ein „normales” gegenüber einem verlängerten Wochenende für Besuche bevorzugen, hat die JVA Zeithain im Monat Mai den Besuch vom dritten auf das vierte Wochenende verlegt. Zwickau Ja Ja Anlage 3 (zu Frage 4, Drs.-Nr.: 6/12625) Auslastung bei der Besuchsdurchführung in den einzelnen Justizvollzugsanstalten im Jahr 2017 in Prozent JVA/JSA Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember Bautzen 51 54 51 56 60 53 58 56 53 58 57 54 Chemnitz 38 46 45 45 49 46 40 39 46 45 48 62 Dresden 39 44 41 45 42 41 40 39 41 44 42 50 Görlitz 53 54 49 51 54 54 55 48 56 57 55 65 Leipzig 77 82 78 85 77 86 76 82 77 84 94 83 Regis- Breitingen1 34 45 33 33 33 35 34 36 37 38 37 49 Torgau 53 61 62 65 60 63 52 53 47 52 54 66 Waldheim 59 64 64 85 86 81 89 89 92 99 54 65 Zeithain 67 76 75 78 76 77 74 72 75 75 65 70 Zwickau 63 49 59 56 46 48 52 51 67 58 67 67 1 Eine Erfassung erfolgt in der JSA Regis-Breitingen nur für den Regelbesuch im großen Besucherraum. Regelbesuche im Familienzimmer oder in Einzelbesuchsräumen werden nicht erfasst. Besuche von Anwälten oder Behördenvertretern sind ebenfalls nicht erfasst. KA6-12625 KA6-12625-Anlage1 KA6-12625-Anlage2 KA6-12625-Anlage3 2018-04-03T11:03:58+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes