STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ SACHSISCHES STAATSMIN ISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalstraße 7 101097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern hard-von-Li ndena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6112626 Thema: Tauschpartner*innen im sächsischen Justizvollzug Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Können Beamt*innen im sächsischen Justizvollzug eine Versetzung mit einer Tauschpartner*in in eine andere JVA vornehmen? lm sächsischen Justizvollzug sind Versetzungen von Beamten mit Tauschpartner in eine andere sächsische Justizvollzugsanstalt möglich. Frage 2: Wenn ja, unter welchen Bedingungen ist dies möglich? (insbesondere im Hinblick auf die Erprobungsphase) Versetzungen innerhalb des sächsischen Justizvollzugs sind unter Beachtung von $ 32 Sächsisches Beamtengesetz möglich, sofern bei der aufnehmenden Dienststelle eine freie Planstelle in der entsprechenden Wertigkeit für den Bediensteten zur Verfügung steht. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-1500 Telefax +49 351 564-1509 staatsminister@ smj.justiz.sachsen.de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 1040Et13t1 143-KLR Dresden, 26. Mär22018 Hausanschr¡ft: Sächsisches Staatsministerium der Justiz Hospitalstraße 7 01097 Dresden Briefpost über Deutsche Post 01 095 Dresden www.justiz.sachsen.de/smj Verkehrsverbindung: Zu erre¡chen mit Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, '1'1 Parken und beh¡ndertengerechter Zugang über Einfahrt Hosp¡talstraße 7 zugang für elektronisch sign¡erte sowie lúr verschlüsselte elektronische Dokumente nur t¡ber das Elektron¡sche Ger¡chts- und VeMaltungspostfach; nåhere lnformationen unter w.egvp.de Seite I von 2 STAATSIVIINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN FTCI\Hrdlr&iFÑA':v Anträge von Probebeamten auf Versetzung an eine andere Justizvollzugsanstalt werden vor Ablauf von 6 Monaten nach der Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe abgelehnt. Grund dafür ist die gemäß S 2 Abs. 4 der Sächsischen Beurteilungsverordnung zu erstellende Probezeitbeurteilung. ln sinngemäßer Anwendung von $ 6 Abs. 2 der Sächsischen Beurteilungsverordnung wird davon ausgegangen, dass eine belastbare Leistungsbeurteilung bei einem Zeihraum von weniger als 6 Monaten nicht möglich ist. Frage 3: Unter welchen Bedingungen ist eine Versetzung mit Tauschpartner*innen in ein anderes Bundesland möglich? Versetzungen von Bediensteten aus dem sächsischen Justizvollzug werden grundsätzlich nur mit einem Tauschpartner zugelassen. lm Übrigen werden Versetzungen in ein anderes Bundesland unter Beachtung von $ 32 Sächsisches Beamtengesetz vorgenommen . Frage 4: Wie viele Anträge auf Versetzung mit Tauschpartner*innen wurden vom 01.01.2016 bis zur Stellung der Anfrage eingereicht? (Bitte aufschlüsseln nach JVA, sachsenintern/länderübergreifend, Bewilligung/Ablehnung und Ablehnungsgrund ) Zur Beantwortung der Frage wird auf die Anlage 1 verwiesen Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow Anlage 1 Tabellenblatt Seite 2 von 2 Anlage 1 Anzahl Bewilligung in Bearbeitung Ablehnung Ablehnungsgrund Anzahl Bewilligung in Bearbeitung Ablehnung Ablehnungsgrund Anzahl Bewilligung in Bearbeitung Ablehnung Ablehnungsgrund Bautzen 0 0 0 0 - 0 0 0 0 - 1 1 0 0 - Chemnitz 1 1 0 0 - 0 0 0 0 - 0 0 0 0 - Dresden 1 0 0 1 Es bestand ein gleiches Versetzungsgesuch eines Bediensteten, welcher mehr Punkte bei der Sozialauswahl erreicht hat. Dieses wurde auch abgelehnt, da Versetzungen an eine andere Justizvollzugsanstalt vor Ablauf von sechs Monaten nach der Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe nicht bewilligt werden. 0 0 0 0 - 0 0 0 0 - Görlitz 0 0 0 0 - 0 0 0 0 - 0 0 0 0 - Leipzig 1 1 0 0 - 2 1 1 0 - 0 0 0 0 - Regis-Breitingen 0 0 0 0 - 1 0 1 0 - 0 0 0 0 - Torgau 0 0 0 0 - 0 0 0 0 - 0 0 0 0 - Waldheim 1 0 0 1 Versetzungen an eine andere Justizvollzugsanstalt werden vor Ablauf von sechs Monaten nach der Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe 0 0 0 0 - 0 0 0 0 - Zeithain 0 0 0 0 - 2 0 2 0 - 0 0 0 0 - Zwickau 0 0 0 0 - 0 0 0 0 - 0 0 0 0 - von anderen Bundesländern nach Sachsen länderübergreifend Versetzungsantrag mit Tauschpartner Frage 4: Wie viele Anträge auf Versetzung mit Tauschpartner*innen wurden vom 01.01.2016 bis zur Stellung der Anfrage eingereicht? (Bitte aufschlüsseln nach JVA, sachsenintern/länderübergreifend, Bewilligung/Ablehnung und Ablehnungsgrund) Kleine Anfrage Drs-Nr. 6/12626 Justizvollzugsanstalt sachsenintern von Sachsen in andere Bundesländer KA6-12626 KA6-12626-Anlage 2018-03-29T07:29:37+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes