STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 1 o 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Sarah Buddeberg, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/12627 Thema: Prostituiertenschutzgesetz Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Kenntnisse hat die Staatsregierung über eine im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Einführung und Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes eingerichteten Arbeitsgruppe ? Frage 2: Wie viele Plätze sind, in der in Frage 1 genannten eingerichteten Arbeitsgruppe für den Freistaat Sachsen vorgesehen? Frage 3: Wie oft fanden Sitzungen der genannten Arbeitsgruppe statt und durch wen wurde der Freistaat Sachsen bei den Sitzungen vertreten? Frage 4: Ist nach Verabschiedung des Ausführungsgesetzes im Freistaat Sachsen eine weitere Teilnahme an den Sitzungen der Arbeitsgruppe vorgesehen ? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 - 4: Bei dem angesprochenen Gremium handelt es sich um eine auf Einladung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) regelmäßig tagende Veranstaltung. Das Gremium dient der internen Abstimmung und Willensbildung des Bundes mit den Ländern aber auch der internen Abstimmung und Willensbildung der Länder untereinander zu Fragen der Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG). Die Fragen tangieren daher den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung des Bundes und der Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 IhrZeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 14-0141.51-18/266 Dresden, Milrz 2018 Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium fOr Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 o 01 097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Länder, der den nicht ausforschbaren Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich der Staatsregierung des Freistaates einschließt. Das BMFSFJ hat darüber hinaus die Länder- in Bezug auf die Weitergabe von Informationen - ausdrücklich darum gebeten, den internen Charakter des Gremiums zu wahren. Von einer Beantwortung der Fragen wird deshalb gem. Artikel 51 Absatz 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen abgesehen. Mit freundlichen Grüßen Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN 2018-03-23T09:08:02+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes