SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 | 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Sarah Buddeberg, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/12628 Thema: Männerschutzwohnung Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Seit nunmehr einem Jahr werden in Leipzig und Dresden Männerschutzwohnungen für von häuslicher Gewalt betroffene Männer betrieben . Nach Aussagen von Staatsministerin Petra Köpping im Sachsen Fernsehen am 1. Februar, läuft das Projekt Männerschutzwohnung sehr erfolgreich (https://www.sachsen-fernsehen.de/ein-jahrmaennerschutzwohnungen -in-sachsen-441722/).“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Kriterien kommen zur Anwendung, um das Modellprojekt zu evaluieren und eine Entscheidungsgrundlage für eine mögliche Weiterführung zu erstellen? Beide Männerschutzwohnungen dokumentieren die Inanspruchnahme und Betreuungsarbeit ihrer Einrichtungen in Gestalt von jährlichen Erhebungsbögen und qualitativen Sachberichten. Wesentliche Kriterien für eine Evaluation des Modellprojekts werden sein: Belegungszahlen, Verweildauern, Zahl der Beratungen, Gesamtzahl der Anfragen bzw. Abweisungen in den beiden Einrichtungen. Ein besonderes Augenmerk wird auf die Verbindung zwischen Gewaltbetroffenheit und spezifischen psychosozialen Problemlagen der schutzsuchenden Männer gelegt werden. Das Projekt soll u.a. darüber Auskunft geben, ob und in welcher Weise gewaltbetroffene Männer einen Bedarf zur Unterbringung in einer Schutzwohnung haben und wodurch sich dieser Bedarf von dem Schutzbedarf gewaltbetroffener Frauen unterscheidet . Die Staatsministerin für Gleichstellung und Integration Durchwahl Telefon +49 351 564-54905 Telefax +49 351 564-54909 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) GL-0141.51-18/252 Dresden, 03. April 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 10 01097 Dresden Besucheradresse: Bautzner Straße 19a 01099 Dresden www.sms.sachsen.de Seite 2 von 2 Frage 2: Wann und durch wen erfolgt die Entscheidung, das Modellprojekt über den Zeitraum 2018 fortzuführen oder das Projekt einzustellen? Die Staatsregierung spricht sich dafür aus, das Modellprojekt unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel bis 2020 fortzuführen. Bei Schutzwohnungen mit der Größenordnung von insgesamt sechs Plätzen wird eine verlängerte Laufzeit als Pilotprojekt für notwendig erachtet, um eine ausreichende Datengrundlage für eine Evaluation zu erhalten . Die Entscheidung über eine Fortführung wird nach vorliegender Evaluation erfolgen . Frage 3: Welche weiteren Kriterien sind neben der Evaluation Grundlage für die Entscheidung zur Weiterführung oder Einstellung des Projektes? Es wird auf die Ausführung zu Frage 1 verwiesen. Frage 4: Wie wird sichergestellt, dass – im Falle eine Fortführung des Projekts – die Kontinuität der Arbeit nach Ende der Modellprojektlaufzeit gewährleistet werden kann? Für den Fall einer Fortführung wird eine Förderung von Männerschutzwohnungen über die Richtlinie Chancengleichheit angestrebt. In diesem Fall würden aus den Ergebnissen der Evaluation Standards abgeleitet, die - analog zu den Förderbestimmungen für die Frauen- und Kinderschutzeinrichtungen - als Zuwendungsvoraussetzungen für Männerschutzwohnungen in die Richtlinie aufgenommen würden. Mit freundlichen Grüßen Petra Köpping 2018-04-04T09:52:41+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes