SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach 10 09 1 0 1 01 079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrea Kersten Drs.-Nr.: 6/12629 Thema: Seiteneinsteiger an sächsischen Schulen Sehr geehrter Herr Präsident, STAATSM1N1STER1UM FÜR KULTUS den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Die Zahl der Seiteneinsteiger an sächsischen Schulen nimmt weiter zu. Erstmals wurden zum Schulhalbjahresbeginn mehr Seiteneinsteiger als grundständig ausgebildete Lehrkräfte eingestellt." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wurde von der Staatsregierung oder durch einen von ihr beauftragten Dritten die Lehr- und Bildungsqualität von Seiteneinsteigern im Vergleich zu grundständig ausgebildeten Lehrern qualifiziert bewertet , wenn ja, mit welchem Ergebnis und liegen der Staatsregierung darüber hinaus gehende Unterlagen/Studien o.ä. vor, die die Lehr- und Bildungsqualität von Seiteneinsteigern im Vergleich zu grundständig ausgebildeten Lehrkräften thematisieren und welche sind das? Die Staatsregierung hat weder selbst noch durch Dritte eine Studie veranlasst , die die Lehr- und Bildungsqualität von Seiteneinsteigern im Vergleich zu grundständig ausgebildeten Lehrern qualifiziert bewertet. Aufgrund der nicht vorhandenen grundständigen Qualifikation als Lehrer ist davon auszugehen , dass in Bezug auf die Bildungs- und Erziehungsarbeit in den Schulen Seiteneinsteiger unterstützt und berufsbegleitend weiter qualifiziert werden müssen. Entsprechende Maßnahmen und Programme hat die Staatsregierung veranlasst und setzt sie um. Frage 2: Wie, durch wen und in welchen zeitlichen Abständen wird die Lehr- und Bildungsqualität von Seiteneinsteigern überprüft? Frage 3: Vergeben Seiteneinsteiger auch Noten und wenn ja, wie und durch wen wird die Notengebung im Hinblick auf die korrekt ermittelte und angemessen bewertete Leistung der Schüler überprüft? Seite 1 von 2 ~SACHsEN Der Staatsminister Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom 2. März 2018 Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-1 053/12/59 Dresden ,~ . März 2018 Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium fUr Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.de De-Maii-Zugang: poststelle@smk-sachsen.de-mail .de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 7. 8 Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3: STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS ~SACHsEN ln § 42 des Sächsischen Schulgesetzes (SächsSchuiG), ist geregelt, dass der Schulleiter in Erfüllung seiner Aufgaben weisungsberechtigt gegenüber den Lehrern seiner Schule ist. Er ist verantwortlich für die Einhaltung der Lehrpläne und der für die Notengebung allgemein geltenden Grundsätze sowie ermächtigt und verpflichtet, Unterrichtsbesuche und dienstliche Beurteilungen über die Lehrer der Schule vorzunehmen. Das gilt auch für Seiteneinsteiger. Der Schulleiter erfüllt seine Aufgaben eigenverantwortlich und kann sich dafür Unterstützung zum Beispiel von Fachberatern einholen. Frage 4: Werden Seiteneinsteiger derzeit auch a) zur Unterrichtung von Leistungskursen, b) zur Prüfungsvorbereitung an den Mittel-/Oberschulen, Gymnasien und Berufsschulen , und/oder c) als Prüfer bei Abschlussprüfungen (Hauptschulabschluss, Realschulabschluss , Abitur, Berufsschulabschluss) eingesetzt? (Bitte bei "ja" die jeweiligen Schulen sowie bei Pkt. a) auch die betroffenen Klassenstufen bzw. Jahrgangsstuten benennen) und wenn ja, wie und durch wen wird überprüft, ob die Seiteneinsteiger die Leistungen der Schüler korrekt ermittelt und angemessen bewertet haben? Grundsätzlich geht die Staatsregierung davon aus, dass Seiteneinsteiger im Anschluss an die Einstiegsfortbildung weder im Leistungskurs noch in den Abschlussklassen eingesetzt werden . Mit Erhalt der Lehrbefähigung in einem Fach, z. B. durch das erfolgreiche Absolvieren einer schulpraktischen Ausbildung in diesem Fach, ist ein solcher Einsatz jedoch möglich . Gleiches gilt für den Einsatz im Rahmen von Abschlussprüfungen, wenn Seiteneinsteiger nach Erhalt der Lehrbefähigung Fachlehrer in einer Prüfungsklasse sind. Werden Seiteneinsteiger ausnahmsweise in Abschlussklassen eingesetzt, erfolgt durch die jeweilige Schulleitung und durch Fachberater eine intensive Begleitung. Frage 5: Wurden bisher an sächsischen Schulen die Lern kurven, Leistungen und Durchschnittsnoten von Klassen in Bezug auf jene Fächer, in denen sie von Seiteneinsteigern unterrichtet werden, im Vergleich zu Klassen, die in diesen Fächern von grundständig ausgebildeten Lehrern unterrichtet werden, erhoben und ausgewertet und wenn ja, welche Ergebnisse wurden dabei ermittelt? Es werden keine Vergleichsdaten von Lernkurven, Leistungen und Durchschnittsnoten von Klassen, die von Seiteneinsteigern oder von grundständig ausgebildeten Lehrern unterrichtet werden, erhoben. Mit freundlichen Grüßen Seite 2 von 2 2018-03-29T07:42:06+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes