STAATSMINISTERIUI\4 FÜR UMWEUT UND LANDWIRTSCHAFT SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 100510 | 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Li ndena u-Platz 1 0'1067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Silke Grimm, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/12630 Thema: Von der Förderrichtlinie Marktstrukturverbesserung 2015 (RL MSV/201 5) erfasste Kostenpositionen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Welche konkreten Kosten sind unter dem Begriff der ,,Gründungskosten" gem. Punkt lll. Nr. 2 Buchst. a) RL MSV/2015 zu verstehen? (Bitte erschöpfend aufzählen.) Unter dem Begriff ,,Gründungskosten" sind gründungsbezogene Gemeinund Rechtskosten sowie Verwaltungsgebtrhren im Sinne von Artikel 19 Absatz 6 der Verordnung (EU) Nr.70212014 zu verstehen, die im Zusammenhang mit der Gründung eines Ezeugerzusammenschlusses stehen. Dazu zählen: o Notargebühren, . Eintragungsgebühren,zum BeispielfürHandelsregister, o Gebühren für die Anerkennung des Erzeugerzusammenschlusses, o Beratungs- und Planungskosten im Zusammenhang mit der Gründung und . Kosten für die Erstellung und Eintragung einer Wortbildmarke. Bei der Beantragung weiterer Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Gründung stehen, wird im Einzelfall über deren Förderfähigkeit entschieden. Dresden,lS.OS. Lof? s¡mu[+ Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ sm u l.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 2. Mär22018 Aktenzeichen (bifte bei Antwort angeben) z-1050t2t85 hùo|ñl{.dmtu.uMlrùi¿ bdebÀ Hausanschrift: Sächsisches Staatsm¡nister¡um für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 0l 097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. * Kein Zugang für elektronisch s¡gn¡erte sowie für verschlüsselte elektron¡sche Dokumente -r 00 oN Seite 1 von 3 STAATSI\4INISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Frage 2: Welche konkreten Kosten sind unter dem Begriff ,,Personal- und Geschäftskosten" gem. Punkt lll. Nr. 2 Buchst. b) RL MSV/2015 zu verstehen? (Bitte erschöpfend aufzählen.) Zu den Personal- und Geschäftskosten eines Ezeugezusammenschlusses gehören . Miete beziehungsweise Pacht für geeignete Räume/Gebäude bzw. Grundstücke ohne Räume für den Verkauf von Erzeugnissen an Endverbraucher, o Nebenkosten (Heizung, Strom, Wasser unter anderem) für die vom Ezeugerzusammenschluss genutzten Räume/Gebäude (ohne Verkaufsräume), o Kosten des Personals des Ezeugerzusammenschlusses, soweit dieses Personal nicht in einer arbeitsrechtlichen oder organschaftlichen Beziehung zu Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Ezeugnisse steht und deshalb gemäß Ziffer lll Nr. 3 b) der Förderrichtlinie zur Marktstrukturverbesserung (RL MSV/20'1 5) von der Förderung ausgeschlossen ist - Kosten für Personal, welche Erzeugnisse an Endverbraucher verkauft, sind nicht förderfähig, . Versicherungskosten, . Mitgliedsbeiträge des Erzeugerzusammenschlusses, soweit sie mit seiner Tätigkeit im Zusammenhang stehen, . Kosten für Steuerberater, Buchhaltung und Beratung durch Dritte,¡ Fahrtkosten für Organisation, Akquise und Beratung, . Standgebühren auf Messen, . Reisekosten, o Porto- und Telefonkosten, Rundfunkbeitrag und andere Kosten für Medien, o Marketingaufwendungen wie lnternet, Visitenkarten, Flyer usw., o Kontoführungsgebührenund¡ Büromaterial. Sollten weitere Kosten im Zusammenhang mit Personal oder Geschäftsführung beantragt werden, wird über deren Förderfähigkeit im Einzelfall entschieden. Frage 3: Welche konkreten Kosten sind unter dem Begriff ,,Kosten für Büroeinrichtungen einschließlich Hard- und Software" gem. Punkt lll. Nr. 2 Buchst. c) RL MSV/2015 zu verstehen? (Bitte erschöpfend aufzählen.) Zu den Kosten für Büroeinrichtungen einschließlich Hard- und Software gehören . Kosten für den Erwerb von Büroausstattung, . Computer-Hardware und -Software, die dem Geschäftszweck dienen und¡ technische Büroausstattung (zum Beispiel Fax). Seite 2 von 3 STAATSIUINISTERIU[4 FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSENl5 Frage 4: Welche konkreten Aufwendungen, die durch das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie entstanden sind, sind gem. Punkt lll. Nr. 5 Buchst. f) RL MSV/2015 zuwendungsfähig? (Bitte erschöpfend aufzählen.) lnZiÍier lll Nr. 5 f) der RL MSV/2015 ist nicht die Art der zuwendungsfähigen Kosten, sondern der Zeitpunkt, ab dem die Organisationskosten zuwendungsfähig sind, geregelt. Die vom Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie für die Anerkennung des Ezeugezusammenschlusses festgesetzten Gebühren sind als Gründungskosten ebenso zuwendungsfähig - siehe Antwort zur Frage 1. Frage 5: Sind die für die Erstellung des Vertrages und des Geschäftsplanes, welche gem. Punkt lll. Nr. 5 Buchst. d) RL MSV/2015 erforderlich sind, ggf. anfallenden Kosten (Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer etc.) zuwendungsfähig und wenn ja, nach welcher Vorschrift? Die Kosten für die Erstellung des Vertrages und des Geschäftsplanes sind als Gründungskosten gemäß Zilfer lll Nr. 2 a) der RL MSV/2015 zuwendungsfähig, soweit es sich dabei um Gemeinkosten, Rechtskosten oder Venrualtungsgebühren im Sinne von Artikel 19 Absatz 6 der Verordnung (EU) Nr.70212014 handelt - siehe Antwort zur Frage 1. Mit freundlichen Grüßenlu Thomas Schmidt Seite 3 von 3 2018-04-03T10:47:20+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes