Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 1 0 03 29 1 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBE1T UND VERKEHR Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Schubert, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/12645 Thema: Kosten für das Maßnahmepaket des Kabinetts vom 8. Februar 2018 zu „Unser Plan für Sachsen" - Breitbandausbau - Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Auszug aus der Medieninformation der Staatsregierung vom 8. Februar 2018: ,Auf der Eckwerteklausur im März sollen im Kabinett neue Regeln für die Finanzierung des Breitbandausbaus beschlossen werden: Viele Kommunen konnten den geforderten Eigenanteil bislang nur schwer oder gar nicht leisten. Künftig wird der Freistaat diesen kommunalen Anteil am Breitbandausbau übernehmen.' (https://www.- medienservice.sachsen.de/medien/news/216084?page=1 ). " Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Ab wann plant die Staatsregierung den kommunalen Anteil am Breitbandausbau zu übernehmen? Frage 2: Wird die Staatsregierung bereits in 2018 Gelder für den kommunalen Anteil am Breitbandausbau bereitstellen und wenn ja, in welcher Höhe? Frage 3: Die vielen Kommunen, die den geforderten Eigenanteil bislang nur schwer oder gar nicht leisten konnten, werden bis wann mit einer Beantragung von Fördermitteln für den Breitbandausbau warten müssen, um die angekündigte Neureglung nutzen zu können? Frage 4: Wird der Freistaat für alle Kommunen den kommunalen Anteil am Breitbandausbau übernehmen? Seite 1 von 2 SSACHsEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon : 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 42-1053/11 /40 Dresden, 2 7. MRZ, 2018 , r- Zert ifikat sei l 2006 audll b