STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/12652 Thema: Gefährliche Orte gemäß § 19 Abs. 1 Nummer 2 Sächsisches Polizeigesetz an/ um Unterkünfte von Geflüchteten Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Gibt es in Sachsen derzeit gefährliche Orte nach § 19 Abs. 1 Satz 2 SächsPolG, die sich im direkten Umfeld von Sammelunterkünften von Geflüchteten befinden? (bitte Stadt/Gemeinde, Ortsteil aufführen und die betroffene Sammelunterkunft benennen) Frage 2: Welche konkreten Erkenntnisse, Anhaltspunkte oder welches polizeiliche Erfahrungswissen führen zur Einordnung der in 1. benannten Orte als „gefährliche Orte"? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Für die Klassifizierung eines gefährlichen Ortes im Sinne des § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Polizeigesetz des Freistaates Sachsen (SächsPolG) reicht es von Gesetzes wegen aus, dass sich an dem Ort erfahrungsgemäß Straftäter verbergen, Personen Straftaten verabreden, vorbereiten oder verüben , sich ohne Aufenthaltserlaubnis treffen oder der Prostitution nachgehen . Die Staatsregierung geht daher bei der Beantwortung auch von gefährlichen Orten entsprechend dieser gesetzlichen Vorschrift aus. § 19 Absatz 1 Satz 2 SächsPolG regelt die Einrichtung eines Kontrollbereichs. Vor diesem Hintergrund ist eine abschließende Aufzählung der „gefährlichen Orte" nicht möglich. Vorhandene Dokumentationen unterliegen lagebedingten Unschärfen. Für die Zuständigkeitsbereiche der fünf sächsischen Polizeidirektionen wurden die in der Anlage genannten Orte für eine aktuelle Betrachtung als maßnahmebezogen relevant genannt. Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 36-053/50/11 Dresden, 3 . April 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN ,ff l/ 11111 Freistaat SACHSEN Frage 3: In Bayern wurde der betreffende Paragraph zu „gefährlichen Orten" (§ 13 Absatz 1, Satz 2) im dortigen Polizeigesetz durch die Ermächtigung ergänzt, die Identität von Personen festzustellen, die sich an einem Ort aufhalten, „der als Unterkunft oder dem sonstigen, auch vorübergehenden Aufenthalt von Asylbewerbern und unerlaubt Aufhältigen dient". Ist eine vergleichbare Regelung auch für die novellierte Fassung des Sächsischen Polizeigesetz zu erwarten? Die Entscheidung der Sächsischen Staatsregierung über die Einreichung eines Gesetzentwurfs über die Neustrukturierung des Polizeirechts im Freistaat Sachsen steht noch aus. Über das Ergebnis von Novellierungen entscheidet der Landtag als Gesetzgeber. Mit freundlichen Grüßen in Vertretung 'eDr. Matthias aß Anlage Seite 2 von 2 Anlage zu Drs.-Nr.: 6/12652 Liste von Orten nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SächsPolG im direkten Umfeld von einschlägigen Sammelunterkünften: Stand 1. Februar 2018 Ort konkrete Erkenntnisse, Anhaltspunkte oder polizeiliches Erfahrungswissen Chemnitz, Ortsteil (OT) Bernsdorf, Im dritten Quartal 2017 kam es am Objekt zu mehre- Thüringer Weg 5; ren Sachbeschädigungen sowie Körperverletzungs- Wohnheim für Asylbewerber delikten vor und im Objekt. Weiterhin wurden mehrere Tatverdächtige von Diebstahlsdelikten gestellt, die im Objekt wohnten. Außerdem kam es zu einer sexuellen Belästigung und zu einem Verstoß gegen § 86a Strafgesetzbuch (StGB) im Objekt. Ebenso wurde bei einem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) ein Tatverdächtiger mit Wohnsitz im Objekt angezeigt. Chemnitz, OT Altchemnitz, Straß- In dem Wohnheim kommt es regelmäßig zu Straftaburger Straße 3; ten aus den verschiedensten Deliktsbereichen. Wohnheim für Asylbewerber Es bestanden mehrere Fahndungsnotierungen in den polizeilichen Auskunftssystemen für Bewohner der Einrichtung. Zudem wurden bei Kontrollen im Stadtgebiet von Bewohnern der Unterkunft immer wieder Verstöße gegen das BtMG festgestellt und in der Folge Ermittlungsverfahren wegen unerlaubtem Handel bzw. Besitz von BtM eingeleitet. Freiberg, OT Fernesichen, Chem- Die Einrichtung hat sich als Schwerpunkt für Verstönitzer Straße zwischen den Haus- ße gegen das BtMG herauskristallisiert. Trotz der nummern 44 und 50; erfolgten Strafverfolgungsmaßnahmen dient diese Wohnheim für Asylbewerber Gemeinschaftsunterkunft nach wie vor als „Umschlag - und Lagerplatz" für BtM. Des Weiteren zeichnete sich hier für den OT Fernesichen ein Kriminalitätsschwerpunkt für Raub-, Diebstahls- und Körperverletzungsdelikte ab: 25,4 % aller im Jahr 2016 in diesem OT registrierten Diebstahlsdelikte entfielen allein auf diese Unterkunft sowie 9,8 % der Gewaltkriminalität. Aue, Siedlerstraße; Gegen mehrere Bewohner der Unterkunft werden Unterkunft für Asylbewerber Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das BtMG und wegen Diebstahlsdelikten geführt. Weiterhin kam es im Objekt zu Körperverletzungsdelikten und Bedrohungen gegenüber dem Personal der Unterkunft sowie zu einem Verstoß gem. § 126 StGB - Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten. Johanngeorgenstadt, Schwefel- Gegen mehrere Bewohner der Unterkunft werden werkstraße 24; Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen Unterkunft für Asylbewerber das BtMG und zu Diebstahlsdelikten geführt. In der Unterkunft wurde in diesem Zusammenhang ein zur Fahndung ausgeschriebenes Fahrrad aufgefunden. Im Objekt kam es zu mehreren Körperverletzungsdelikten , bei denen auch Bewohner anderer Unterkunftseinrichtungen beteiligt waren. Anlage zu Drs.-Nr.: 6/12652 Jahnsdorf, VVilhermsdorfer Str. 45; In der Unterkunft kam es wiederholt zu Körperverlet- Unterkunft für Asylbewerber zungsdelikten zwischen mehreren Bewohnern unterschiedlicher Nationalität. Gegen Bewohner werden Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das BtMG sowie zu Diebstahlsdelikten, Sachbeschädigungen und Bedrohungen in Chemnitz und anderen Orten geführt. Niederdorf, Dorfstraße 13; In der Unterkunft kam es wiederholt zu Körperverlet- Unterkunft für Asylbewerber zungsdelikten zwischen mehreren Bewohnern unterschiedlicher Nationalität. Gegen Bewohner werden Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das BtMG sowie zu Diebstahlsdelikten und Bedrohungen in Chemnitz und anderen Orten geführt Burkhardtsdorf/OT Meinersdorf, In der Unterkunft kam es wiederholt zu Körperverlet- Äußere Gewerbestr. 5; zungsdelikten zwischen mehreren Bewohnern unter- Unterkunft für Asylbewerber schiedlicher Nationalität und zu Bedrohungen gegenüber dem Personal der Unterkunft. Gegen Bewohner werden Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das BtMG sowie zu Diebstahlsdelikten geführt. Oelsnitz/Erzgeb., Badstraße 4; Gegen Bewohner der Unterkunft werden Ermitt- Wohnheim für unbegleitete minder- lungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das jährige Asylbewerber BtMG, zu Diebstahls- und Körperverletzungsdelikten sowie wegen Bedrohung geführt. 2018-04-04T09:46:35+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes