SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach 10 09 10 1 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS Kleine Anfrage der Abgeordneten Verena Meiwald, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/12656 Thema: Vergütung der lnternatspädagoglnnen in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen zur Beantwortung der Fragen 1 bis 5: Das Sächsische Staatsministerium des lnnern (SMI) wurde zur Beantwortung der Kleinen Anfrage um Stellungnahme gebeten. Dem SMI liegen jedoch keine Erkenntnisse zu den Internaten in kommunaler Trägerschaft im Freistaat Sachsen vor. Ebenso verfügt das SMI nicht über Daten zur Anzahl, gegenwärtigen Stellenbesetzung, Eingruppierung oder Qualifizierung der lnternatspädagogen. Es ist auch nicht verpflichtet, sich diese Informationen durch eine Abfrage bei den Kommunen zu besorgen, denn die Sächsische Staatsregierung ist zur Beantwortung parlamentarischer Anfragen nur solcher Fragen verpflichtet, die ihren eigenen Verantwortungsbereich betreffen. Die Stellenbesetzung obliegt den Kommunen im Rahmen ihrer Personalhoheit als Ausfluss ihres verfassungsrechtlich verankerten Selbstverwaltungsrechts als Selbstverwaltungsaufgabe in eigener Verantwortung . Bei der Erfüllung von Selbstverwaltungsaufgaben unterliegen die Kommunen lediglich einer staatlichen Rechtsaufsicht Zur Beantwortung parlamentarischer Anfragen , die den Bereich der kommunalen Selbstverwaltung betreffen, ist der Freistaat Sachsen nur zur Preisgabe solcher Erkenntnisse verpflichtet, die ihm im Rahmen der Ausübung seiner Rechtsaufsicht bekannt geworden sind . Im Bereich der Beschäftigung von Internatspädagogen in Internaten in kommunaler Trägerschaft bestand für das SMI bislang noch kein Anlass, rechtsaufsichtlich tätig zu werden . Die nachfolgende Beantwortung der Kleinen Anfrage bezieht sich daher ausschließlich auf Internate in Trägerschaft des Freistaates Sachsen. Frage 1: Wie viele lnternatspädagoglnnen sind an welchen Internaten (kommunale/staatliche Trägerschaft) im Freistaat Sachsen beschäftigt? Seite 1 von 4 ~SACHsEN Der Staatsminister Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-1053/12/61 Dresden, ~ß . März 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium fllr Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.de De-Maii-Zugang: poststelle@smk-sachsen.de-mail.de Verkehrsverbindung : Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 7. 8 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS Frage 2: Wie viele Stellen sind an welchem der o.g. Internate unbesetzt? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Stand: 02.03.2018 Anzahl der zzt. be- Anzahl der unbesetzten schäftigten Internats-Internat pädagogen Stellen für lnternatspä- (in Personen) dagogen Internat Landesgymnasium 9 0 für Sport Leipzig Internat des Sächsischen Landesgymnasiums St. Afra 3 1 zu Meißen Internat des Sächsischen Landesgymnasiums für Mu- 13 1 sik "Carl Maria von Weber" Dresden Internat des Schiller- 1 0 Gymnasiums Pirna Frage 3: Welche Abschlüsse haben diese lnternatspädagoglnnen? Die derzeit in den Internaten des Freistaates Sachsen tätigen lnternatspädagoginnen und -pädagogen verfügen über folgende Abschlüsse: - Master of Arts "Soziale Arbeit", - Diplomsozialpädagoge, - Diplom-Sängerin, - Diplom-Sozialarbeiter (FH) , - Diplom-Pädagogin, - Magistra/Magister Artium Erziehungswissenschaften, - Magistra Artium Kunstgeschichte, Erziehungswissenschaften, Mittelalterliche Geschichte - Bachelor of Arts "Sozialpädagogik und Management"/Staatlich anerkannte Sozialpädagogin , - Bachelor of Arts/staatlich anerkannte Kindheitspädagogin, - Bachelor of Arts "Soziale Arbeit", - Bachelor of Arts "Sozialpolitik und Sozialarbeit", - Lehrer für das Höhere Lehramt an Gymnasien/staatlich anerkannter Erzieher, - Lehrer für untere Klassen/staatlich anerkannter Erzieherin , - Fachschulabschluss Jugend- und Heimerzieher, - staatlich anerkannte/r Erzieherin/Erzieher, Seite 2 von 4 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS - staatlich anerkannte/r Heilpädagogin/Heilpädagoge sowie Krankenschwester. ~SACHsEN Frage 4: ln welchen Entgeltgruppen sind diese lnternatspädagoglnnen eingruppiert ? Die derzeit in den Internaten des Freistaates Sachsen tätigen lnternatspädagoginnen und -pädagogen sind in den Entgeltgruppen 8 TV-L, 9 TV-L und 10 TV-L eingruppiert. Frage 5: Wie stellt sich der mögliche Rahmen für eine Eingruppierung von lnternatspädagoglnnen für Internate in kommunaler Trägerschaft und Trägerschaft des Freistaates Sachsen dar und welche möglichen Anpassungen sind geplant? (Bitte auch die Voraussetzungen für die jeweiligen Entgeltgruppen darstellen.) Die tarifliche Eingruppierung der lnternatspädagoginnen und -pädagogen an Internaten in Trägerschaft des Freistaates Sachsen erfolgt gemäß Teil II Abschnitt 20 der Anlage A zum TV-L (Entgeltordnung). Eine Eingruppierung in der Entgeltgruppe 8 Fallgruppe 2 Abschnitt 20.6 des Teils II der Anlage A zum TV-L setzt einen Abschluss als Erzieher/in mit staatlicher Anerkennung und eine entsprechende Tätigkeit voraus. Zudem werden in dieser Fallgruppe auch sonstige Beschäftigte erfasst, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben. Eine Eingruppierung in der Entgeltgruppe 9 Fallgruppe 2 Abschnitt 20.6 des Teils II der Anlage A zum TV-L erfordert einen Abschluss als Erzieher/in mit staatlicher Anerkennung und entsprechende Tätigkeit. Es werden in dieser Fallgruppe gleichfalls sonstige Beschäftigte erfasst, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben. Darüber hinaus müssen die Beschäftigten besonders schwierige fachliche Tätigkeiten ausüben. Besonders schwierige fachliche Tätigkeiten sind entsprechend der Protokollerklärung Nr. 3 zu dieser Fallgruppe z. B. die: - Tätigkeiten in Integrationsgruppen (Erziehungsgruppen, denen besondere Aufgaben in der gemeinsamen Förderung behinderter und nicht behinderter Kinder zugewiesen sind) mit einem Anteil von mindestens einem Drittel von behinderten Kindern im Sinne des § 2 SGB IX in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung, - Tätigkeiten in Gruppen von behinderten Menschen im Sinne des§ 2 SGB IX oder von Kindern und/oder Jugendlichen mit wesentlichen Erziehungsschwierigkeiten, - Tätigkeiten in Jugendzentren/Häusern der offenen Tür, - Tätigkeiten in geschlossenen (gesicherten) Gruppen, - fachlichen Koordinierungstätigkeiten für mindestens vier Beschäftigte mindestens der Entgeltgruppe 6, - Tätigkeiten einer Facherzieherin mit einrichtungsübergreifenden Aufgaben. Die Tätigkeit als Internatsleitertin ist derzeit in der Entgeltordnung nicht als eigenständiges Tätigkeitsmerkmal definiert. Für die Zuordnung der Entgeltgruppe zu der Tätigkeit als Leiter/in eines Internats werden grundsätzlich die Tätigkeitsmerkmale des Abschnitts 20.2 des Teils II der Anlage A zum TV-L "Leiter von Kindertagesstätten" in analoger Anwendung herangezogen. Mithin ist eine entsprechende Durchschnittsbelegung Seite 3 von 4 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS ~SACHsEN in den Internaten für die jeweilige Eingruppierung ausschlaggebend. Eine weitere Eingruppierungsmöglichkeit für die Internatsleiterinnen und -Ieiter erfolgt über die analoge Anwendung der Tätigkeitsmerkmale der Entgeltgruppe 10 Fallgruppe 1 Abschnitt 20.4 des Teils II der Anlage A zum TV-L "Sozialarbeiter/Sozialpädagogen, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten /Psychagogen, Bewährungshelfer, Heilpädagogen". Diese Fallgruppe erfasst Sozialarbeiter/Sozialpädagogen mit staatlicher Anerkennung und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der Entgeltgruppe 9 Fallgruppe 1 heraushebt. Mit freundlichen Grüßen Seite 4 von 4 2018-03-29T07:42:57+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes