SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Postfach 100 948101076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN Kleine Anfrage der Abgeordneten Verena Meiwald, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/12657 Thema: Barrierefreiheit auf dem Meißner Domplatz Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Gespräche hat es zu welchem Zeitpunkt zwischen Vertreterinnen der Stadt Meißen und Vertreterinnen der Staatsregierung in Bezug auf die Herstellung des barrierefreien Zugangs zur Albrechtsburg, dem Dom und dem Bischofsschloss gegeben? Frage 4: Welche Planungen/konkrete Vorhaben gibt es von Seiten der Staatsregierung zur Herstellung der Barrierefreiheit auf dem Domplatz? Frage 5: Wo liegen die Gründe, dass es nach wie vor noch keine Verbesserung des Zustandes auf dem Domplatz gibt? Zusammengefasste Antwort auf die Fragen 1, 4 und 5: Voranzustellen ist, dass sich die Fläche des Domplatzes zu ca. 30 % im Eigentum des Freistaates Sachsen und zu ca. 70 % im Eigentum der Stadt Meißen befindet. Baumaßnahmen sind daher nur im Einvernehmen mit der Stadt Meißen möglich. tiSACHsEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) UK/46-B 2104/131/10/56- 2018/11652 Dresden, ' . April 2018 Zertifikat seit 2013 audit berufundfamilie Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Carolaplatz 1 01097 Dresden Telefon +49 351 564 4000 Telefax +49 351 564 4009 minister@smf.sachsen.de" www.smf.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Für Besucher mit Behinderungen befinden sich Parkplätze im Innenhof. Bitte beim Pförtnerdienst melden. *Kein Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente. Zugang für qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www.smf.sachsen.de/eSignatur.html vermerkten Voraussetzunaen. STAATSM1N1STER1UM DER F1NANZEN Der Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement (SIB) schloss 2011 im Zuge der umfangreichen Sanierung der Albrechtsburg eine Baumaßnahme zur Gestaltung des Domplatzes ab. An dieser hat sich die Stadt Meißen gemäß den Eigentumsanteilen finanziell beteiligt. Im Rahmen der Bauausführung ergaben sich bei der Herrichtung des Platzes Differenzen bezüglich der behindertengerechten Erschließung. Dem Vorschlag des Staatsbetriebes SIB, die Oberfläche des gesamten Wildpflasters beim Wiedereinbau zu glätten, wurde im denkmalschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren nicht gefolgt. In einem auf Initiative des 2. Vizepräsidenten des Sächsischen Landtages, Herrn Horst Wehner, Mdl, am 16. Februar 2016 mit dem Staatsbetrieb SIB anberaumten Gespräch erläuterten Mitglieder der Seniorenvertretung der Stadt Meißen, dass der Pflasterbelag des Domplatzes für Rollstuhlfahrer nicht ohne Hilfe befahrbar und für Senioren nur schwer begehbar ist. Im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen hat der Staatsbetrieb SIB daraufhin mit planerischen Untersuchungen zur Verbesserung der Barrierefreiheit zwischen Schrägaufzug und Albrechtsburg begonnen. Eine erste Präsentation der Machbarkeitsstudie mit Vorschlägen zur besseren Begeh- und Befahrbarkeit des Domplatzes erfolgte durch den Staatsbetrieb SIB im Beisein von Vertretern der Stadtverwaltung und des Stadtbauamtes der Stadt Meißen, dem Hochstift Meißen, der SBG gGmbH und der Seniorenvertretung der Stadt Meißen am 13. Februar 2017. Die Machbarkeitsstudie beinhaltet folgende Eckpunkte: Verlegung von Granitplatten entlang der Gebäude am Domplatz als Motiv, das bereits am Dom (dort ist es Sandstein) besteht und für die Südseite des Platzes historisch belegt ist, Glätten der Steinoberfläche mit der „Baseler Methode" für Wegeverbindungen, die nicht an Gebäuden entlang geführt werden können, um den Platzeindruck zu erhalten , Verschiebung der Grenze zwischen Straße und Gehweg, damit verbunden eine Verringerung der Steigung, so im Bereich „Endpunkt Schrägaufzug" gegenüber dem Burgkeller. Eine optimale Steigung für eine Barrierefreiheit ist aufgrund der Geländegeometrie nicht erreichbar. Seite 2 von 4 Freistaat SACHSEN STAATSM1NlSTERlUM DER FlNANZEN Am 25. August 2017 wurde die Weiterplanung dieses Konzeptes (inklusive der Begutachtung der erstellten Musterflächen) den Vertretern der Stadt Meißen, der Denkmalpflege des Landratsamtes, der Behindertenvertretung des Landratsamtes, der Seniorenvertretung der Stadt Meißen, dem Hochstift, der SBG gGmbH und Meißen TV vorgestellt . Für den Weg entlang des Kornhauses (Granitplattenbelag) und die Wegeverbindung vom Kornhaus zum Eingang der Albrechtsburg (Schleifen des Pflasters) besteht grundsätzlich Konsens. Zwei mögliche Varianten zum Schleifen des eingebauten Pflasters werden weiter untersucht. Unter Zugrundelegung der Flächeneigentumsanteile entsteht ein Verhältnis zur Kostenaufteilung zwischen dem Freistaat Sachsen und der Stadt Meißen von etwa 30 % zu 70 %. Der Staatsbetrieb SIB ging daher auf das Stadtplanungsamt der Stadt Meißen zu, um eine gemeinsame Finanzierung zur Realisierung der Teilstrecke vom Aufzug bis zum Eingang der Albrechtsburg mit der beschriebenen Kostenverteilungsquote zu erreichen . Am 20. September 2017 wurde der Sachstand im Bauausschuss der Stadt Meißen vorgestellt. Im Ergebnis teilte das Stadtplanungsamt der Stadt Meißen mit, dass eine finanzielle Mitwirkung der Stadt Meißen derzeit nicht möglich sei. Das bezieht sich sowohl auf Kosten für den weiteren Vorbereitungs- und Planungsprozess als auch auf den Abschluss von Vereinbarungen, die für die Stadt Meißen mit Verpflichtungen zu Kostenübernahmen verbunden sind. Das Staatsministerium der Finanzen hat sich mit Schreiben vom 7. Dezember 2017 nochmals mit der Bitte um Beteiligung an den Oberbürgermeister der Stadt Meißen gewandt. Eine Antwort steht noch aus. Die Durchführung einer weiteren Baumaßnahme bedarf neben der Bereitstellung finanzieller Mittel einer entsprechenden planerischen Vorbereitung und Abstimmung, insbesondere mit den Denkmalschutzbehörden. Gegenwärtig wird die Genehmigungsplanung für die Teilstrecke vom Schrägaufzug bis zum Eingang der Albrechtsburg Meißen gemäß der vorgelegten Machbarkeitsstudie erstellt. Seite 3 von 4 Freistaat SACHSEN STAATSM1N1STER1UM DER FINANZEN Frage 2: Welche Anträge auf Förderung wurden wann diesbezüglich gestellt und wie beschieden? Zur Umgestaltung des Domplatzes in Meißen wurden am 9. Oktober 2007 im Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz" (SDP) - Erhaltungsgebiet „Modellstadtgebiet historische Altstadt" Finanzhilfen von der Stadt Meißen beantragt und in Höhe von 1.220.333,20 EUR zur Durchführung bis 1. Juli 2010 bewilligt. Bereits am 14. November 2006 war für die Errichtung der Aufzugsanlage am Burgberg im Programm „Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen" (SEP) - Sanierungsgebiet „Historische Altstadt" eine Förderung beantragt worden. Hierfür wurden 1.430.802, 73 EUR zur Durchführung bis 5. Mai 2011 bewilligt. Die Förderung erfolgte jeweils unter städtebaulichen Gesichtspunkten mit dem Zweck der Wiederherstellung des historischen Erscheinungsbildes. Weitere Anträge auf Förderung wurden nicht gestellt. Frage 3: Welche sonstigen Zusagen wurden bezüglich der Herstellung der Barrierefreiheit getätigt? Seitens der Staatsregierung wurden keine Zusagen bezüglich der Herstellung der Barrierefreiheit getätigt. Im Zuge der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist die Staatsregierung jedoch an einer Verbesserung sehr interessiert und hat deshalb den Staatsbetrieb SIB mit den vorgenannten planerischen Untersuchungen beauftragt. Mit freundlichen Grüßen Dr. Matthias Haß Seite 4 von 4 Freistaat SACHSEN 2018-04-09T08:46:37+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes