STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/12658 Thema: Bußgeldverfahren gegen den Präsidenten des Polizeiverwaltungsamtes Sachsen wegen Geschwindigkeitsüberschreitung — Zertifizierung von Geschwindigkeitsmessgeräten Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Vorbemerkung: Mehrere Zeitungen berichteten von dem Bußgeldverfahren gegen den Präsidenten des Polizeiverwaltungsamtes Sachsen wegen einer erheblichen Geschwindigkeitsübertretung im 7. Juni letzten Jahres auf der Hansastraße in Dresden. In der Gerichtsverhandlung habe er geltend gemacht, dass das Laser -Messgerät ,Traffistar` nicht zertifiziert sei." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Auf Veranlassung welcher Behörde wurde die Geschwindigkeitsmessung mobil oder stationär mit welchen Geräten durchgeführt? Die mobile Geschwindigkeitsmessung auf der Hansastraße in Dresden wurde von der Landeshauptstadt Dresden veranlasst und mittels der mobilen Messtechnik vom Typ „TraffiStar S350" der Firma Jenoptik durchgeführt. Frage 2: Inwieweit ist das Polizeiverwaltungsamt Sachsen für die Bereitstellung , Instandhaltung und Eichung von Geschwindigkeitsmesssystemen zuständig, insbesondere des in Frage stehenden Messgeräts, und inwieweit werden die Kommunen beim Errichten und Betreiben solcher Systeme durch das Polizeiverwaltungsamt unterstützt? Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-1053/50/13 Dresden, 3 .April 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6,7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Das Polizeiverwaltungsamt ist für die Bereitstellung, Instandsetzung und Wartung sowie die Vorbereitung und Vorstellung zur Eichung der durch den Polizeivollzugsdienst beschafften Geschwindigkeitsmesssysteme zuständig. Über Messgeräte des Typs „Traffistar S350" verfügt der Polizeivollzugsdienst nicht. Das Polizeiverwaltungsamt kann Kommunen bei technischen oder Instandhaltungsfragen unterstützen, soweit Geschwindigkeitsmesssysteme genutzt werden, über welche auch der Polizeivollzugsdienst verfügt. Eine Unterstützung beim Errichten und Betreiben erfolgt nicht. Frage 3: Inwieweit und seit wann hatte das Polizeiverwaltungsamt Sachsen Kenntnis von der fehlenden Zertifizierung welcher Geschwindigkeitsmesssysteme und hat wann welche Maßnahmen getroffen, um diese Systeme aus dem Verkehr zu nehmen? Es wird davon ausgegangen, dass mit dem Begriff „Zertifizierung" die „innerstaatliche Bauartzulassung" bzw. die „Baumusterprüfbescheinigung" gemeint ist. Ungeachtet dessen liegen dem Polizeiverwaltungsamt hierzu keine Kenntnisse vor. Frage 4: Inwieweit hat der Präsident des Polizeiverwaltungsamt Sachsen zu welchem Zeitpunkt auf dem Dienstwege oder im Zusammenhang mit seiner dienstlichen Tätigkeit Kenntnis von der fehlenden Zertifizierung erhalten? In Anbetracht der Tatsache, dass der Polizeivollzugsdienst nicht über das Messgerät des Typs „TraffiStar S350" verfügt, liegen dem Polizeiverwaltungsamt auch keine entsprechenden Informationen vor. Frage 5: Wie viele Bußgeldverfahren wurden im letzten Jahr in Sachsen aufgrund von Geschwindigkeitsüberschreitungen eingeleitet, die von Systemen gemessen wurden , die nicht zertifiziert waren? Es wurden keine entsprechenden Bußgeldverfahren im Sinne der Fragestellung unter Hinweis auf die Antwort auf die Frage 3 eingeleitet. Mit freundlichen Grüßen in Vertretung Dr. Matthias Ha Seite 2 von 2 2018-04-04T09:44:11+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes