Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 / 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSM1N1STER1UM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Kleine Anfrage des Abgeordneten Mario Beger, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/12659 Thema: Nachfrage zur Drucksache 6/12289 ,, 100-Prozentförderung für den Breitbandausbau" Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Über welchen Zeitraum hat das SMWA die Öffentlichkeit auf seiner Homepage mit der im Vorwort der Drs. 6/12289 in Auszügen genannten und nun entfernten Passage zur Unzulässigkeit einer 100 Prozentförderung des Breitbandausbaus mit dieser Falschinformation „versorgt"? (Bitte die gesamte entfernte Passage angeben.) Die betreffende Passage wurde unwiderruflich gelöscht. Somit kann die fälschlicherweise zwischenzeitlich veröffentlichte Version nicht exakt widergegeben werden. Die von der in Bezug genommenen Kleinen Anfrage des Abgeordneten Beger (Drucksache 6/12289) bezeichnete fehlerhafte Fassung wird im Folgenden rekonstruiert. Da lediglich der Zeitpunkt der Erstellung der dann auf der Webside eingestellten Fragen und Antworten (FAQs) im Gesamten ermittelt werden konnte und nicht die einzelnen Zeitpunkte von deren inhaltlichen Änderungen über den Zeitraum des Bestehens, ist die Angabe über eine zeitliche Verfügbarkeit der fehlerhaften Angaben bis zur Änderung nicht möglich. Die rekonstruierte, nicht autorisierte Fassung der Fragestellung auf der Homepage lautete nach Erkenntnissen des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr: ,,Wie fördert die Staatsregierung? Laut Gesetz liegt die Verantwortung für die Breitbandversorgung primär bei den Telekommunikationsunternehmen - es ist schließlich auch ihr Geschäft, welches sie später mit dem Kunden betreiben. Der Freistaat Sachsen darf nur dort eingreifen, wo der Wettbewerb versagt. Gefördert werden dürfen laut Gesetz bei Marktversagen nur unterversorgte Gebiete. Laut Definition sind das Regionen mit weniger als 30 Mbit/s. Eine komplette Förderung Seite 1 von 2 ~SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 42-1053/11 /41 Dresden , O 4. APR. 2018 Zert ifikat sei t 2006 audlt bc>rufundfamllie Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen : Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlin ien 3, 7, 8 Halteste lle Carolaplatz Kein Zugang für elektroni sch signierte sowie für verschlüsselte elektroni sche Dokumente. STAATSMJNJSTERJUM FÜR WIRTSCHAFT ARBElT UND VERKEHR ~SACHSEN (100 Prozent) schließt das EU-Beihilferecht aus. Auch der Bund schreibt einen Eigenanteil der Kommunen von mindestens 10 Prozent bei der Teilnahme an seinen Förderprogrammen vor. Sachsen gewährt daher für die vom Bund geförderten Projekte eine Aufstockung auf 90 Prozent, beteiligt sich also mit 20, 30 oder 40 Prozent an den förderfähigen Ausgaben. Im Doppelhaushalt 2017 und 2018 sind Landesmittel in Höhe von 157 Millionen Euro dafür vorgesehen." Frage 2: Ist der Staatsregierung bekannt, ob und falls ja, in wie vielen Fällen das Breitbandkommunikationszentrum auf die oben genannte Falschinformation zurückgegriffen und sächsische Kommunen damit „informiert" hat? Bei der Beantwortung dieser Frage geht die Staatsregierung davon aus, dass das ,,Breitbandkompetenzzentrum Sachsen (BKZ)" gemeint ist. Das BKZ hat in seiner eigenen Kommunikation mit den Projektträgern nicht auf die Homepage des SMWA verwiesen . Frage 3: Wenn es sich bei der Passage tatsächlich um eine nicht autorisierte Passage aufgrund redaktioneller bzw. technischer Fehler handelt, wie konnte dann der Wirtschaftsminister selbst einen ähnlichen Inhalt: ,,Beim Breitbandausbau gibt es im Europarecht keine 100-Prozent- Förderung." (DNN 14.08.2017) bereits im August 2017 äußern? Die Fragestellung weist selbst zu Recht darauf hin, dass in dem benannten Interview ein ähnlicher Inhalt mitgeteilt wurde. Die Bezugnahme auf das Europarecht war fehlerhaft . Mit freundlichen Grüßen ztung Dr.~(::7 Seite 2 von 2 2018-04-04T14:02:15+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes