STAATSM1N1STERRJM DES INNERN Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/12670 Thema: Nachfrage zu Drs. 6/12277: Rechtsgrundlage für das Verschweigen von Kriminalitätsdaten Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Vorbemerkung: In der Antwort auf Drs. 6/12277 verschweigt das Innenministerium zum wiederholten Mal aktuelle Auskünfte zur Kriminalität in Sachsen. Begründung: Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) liege noch nicht vor. Die Anfrage soll dazu dienen, die rechtliche Legitimation dieses Vorgehens in Erfahrung zu bringen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Rechtsgrundlage erlaubt es der Staatsregierung, kriminalstatistische Auskünfte, insbesondere zum vierten Quartal eines jeden Jahres, gegenüber Abgeordneten zu verschweigen, obwohl die Daten längst vorliegen müssten? Die Staatsregierung hat nach Art. 51 Abs. 1 Satz 1 Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) die Pflicht, Kleine Anfragen von Mitgliedern des Landtages nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten . Eine vollständige Beantwortung war zum Zeitpunkt der Anfrage aus der Vorbemerkung noch nicht möglich, da die PKS des Jahres 2017 aufgrund der Erfordernisse der Qualitätssicherung zum statistischen Jahresabschluss noch nicht vorlag. Frage 2: Warum ist die Staatsregierung in der Lage, kriminalstatistische Auskünfte zu den ersten drei Quartalen des Jahres zeitnah zur Verfügung zu stellen und zum vierten Quartal nicht? Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-1053/50/20 Dresden, 7 . April 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 3: Zu welchen Terminen ist die Staatsregierung jeweils in der Lage, neue, aktuelle kriminalstatistische Daten bekanntzugeben? (Bitte auflisten für alle vier Quartale !) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3: Die Staatsregierung stellt aktuelle Daten zur Kriminalitätsentwicklung unverzüglich und auf dem neuesten Stand, das heißt zeitnah, zur Verfügung. Dabei muss hinsichtlich der Aufwendungen zwischen unterjährigen PKS-Auskünften zu einzelnen Phänomenbereichen , Einzelsachverhalten etc. und dem statistischen Jahresabschluss unterschieden werden. Während unterjährige PKS-Auskünfte zu einzelnen Phänomenbereichen, Einzelsachverhalten etc. grundsätzlich in der zur Beantwortung Kleiner Anfragen zur Verfügung stehenden Zeit möglich sind, ist dies bei der Jahres -Statistik nicht ohne weiteres gegeben . Ursächlich hierfür ist das bundesweit einheitliche Auswerte- und Prüfverfahren zur Qualitätssicherung, das mit erhöhten Zeitaufwendungen verbunden ist. Dies ist erforderlich , da im Gegensatz zum laufenden Jahr dann keine Datensatzkorrekturen oder Löschungen mehr möglich sind. Mit freundlichen Grüßen in Vertretung 27A Dr. Matthias Hdfl Seite 2 von 2 2018-04-05T14:04:29+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes