STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/12674 Thema: aktuelle Situation des Kulturdenkmales Fährmannstr. 1 bis 3 in Meißen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Gebäude bzw. Gebäudebestandteile der Fährmannstr. 1 bis 3 in Meißen in welchem baulichen Zustand stehen aufgrund welcher Kriterien unter Denkmalschutz und worin besteht der denkmalpflegerische Wert des Ensembles des Denkmales aus Sicht der Staatsregierung bzw. des Landesamtes für Denkmalpflege (LfD)? Frage 2: Wie stellt sich die aktuelle Situation der Gebäude der Fährmannstr. 1 bis 3 in Meißen aus Sicht der Staatsregierung dar? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Bei den denkmalgeschützten Gebäuden Fährmannstraße 1 bis 3 in Meißen handelt es sich um eine gründerzeitliche, straßenbegleitend angeordnete Einzelhausbebauung, die rückseitig an die Triebisch anschließt. Sie haben baugeschichtliche und städtebauliche Bedeutung im unmittelbaren Nahtbereich zwischen der Altstadt und der südlichen, in der Gründerzeit prägend überformten Vorstadt. Der bauliche Zustand der Häuser ist denkmalpflegerisch nicht zufriedenstellend , lässt aber, abgesehen vom Hintergebäude der Fährmannstraße 2, eine Sanierung zu. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 5-1053/48/12 Dresden, 3 . April 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATS1V11N1STER1UM DES INNERN Frage 3: Durch wen wurden wann an das Landesamt für Denkmalpflege bereits Anfragen oder Anträge zum Abriss der Gebäude der Fährmannstr. 1 bis 3 in Meißen herangetragen ? Zum Zwecke einer Vorabstimmung unterbreitete die Stadtverwaltung Meißen mit Schreiben vom 14. Mai 2016 der unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises Meißen ein städtebauliches Konzept, das u. a. einen Abriss der Gebäude Fährmannstraße 1 bis 3 vorsah. Im Einvernehmen mit dem LfD machte die untere Denkmalschutzbehörde in einem Schreiben vom 5. Juli 2016 der Stadtverwaltung Meißen deutlich , dass sie eine Genehmigung der geplanten Maßnahmen aus denkmalpflegerischen und denkmalschutzrechtlichen Gründen nicht in Aussicht stellen könne. Dennoch beantragte die Stadt Meißen am 23. Januar 2018 denkmalschutzrechtliche Genehmigungen für den Rückbau der Gebäude Fährmannstraße 1, 2 und 3 bei der unteren Denkmalschutzbehörde, welche die Anträge im Einvernehmen mit dem LfD mit Schreiben vom 15. März 2018 bzw. 19. März 2018 ablehnte. Eine Anfrage der Stadt aus dem Jahr 2012, ob das Hintergebäude der Fährmannstraße 2 abgebrochen werden könne, wurde von der unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises Meißen im Einvernehmen mit dem LfD bereits positiv beantwortet: Die Erhaltung dieses Gebäudes sei nicht mehr zumutbar und der Abbruch ein stadthygienisches Gebot. Frage 4: Welche Initiativen von Vereinen, Verbänden und einzelner Personen zum vollständigen Erhalt, zur Nutzung oder zum Erwerb der Gebäude sind der Staatsregierung bekannt und inwieweit können diese unterstützt werden? Der Staatsregierung sind keine derartigen Initiativen bekannt. Frage 5: Welche Unterstützung könnte der Käufer des Denkmals durch den Freistaat erhalten , um die Sicherung und Instandhaltung sowie eine künftige öffentliche Nutzung des Denkmals gewährleisten zu können und welche Pläne und Konzepte für die Nutzung des Denkmals sind dem Freistaat bekannt? Eigentümer werden vom Freistaat Sachsen bei der Durchführung von Maßnahmen der Sicherung, Nutzbarmachung, Erhaltung und Pflege ihres Kulturdenkmals durch Zuschüsse nach Maßgabe der dafür zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel unterstützt, vgl. § 8 Abs. 2 Sächsisches Denkmalschutzgesetz. Die Einzelheiten dieses „Landesprogramms Denkmalpflege" sind der Sächsischen Denkmalschutzförderungsverordnung zu entnehmen. Freistaat SACHSEN Seite 2 von 3 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Nutzungspläne und -konzepte für die Nutzung der Fährmannstraße 1, 2 und 3 sind der Staatsregierung nicht bekannt. Mit freundlichen Grüßen in Vertretung Dr. Matthias Ha Freistaat SACHSEN Seite 3 von 3 2018-04-04T09:50:24+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes