SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach 10 09 10 1 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01 067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrea Kersten, Fraktion der AfD Drs.-Nr.: 6/12676 Thema: Unterstützung durch Teach First Deutschland Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Die Kleine Anfrage nimmt Bezug auf die Medieninformation des Kultusministeriums 'Teach First Deutschland: Zusätzliche Unterstützung an Schulen für Schüler aus schwierigem sozialen Umfeld' vom 07.03.2018." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: An welchen jeweils 30 Grund- bzw. Oberschulen werden die sogenannten Fellows zum Einsatz kommen, warum gerade an diesen Schulen und wie viele Fellows werden insgesamt in Sachsen an den benannten 60 Schulen zum Einsatz kommen? Das Programm startet in enger Kooperation zwischen dem Sächsischen Staatsministerium für Kultus (SMK) und dem Landesamt für Schule und Bildung zum Schuljahr 2018/2019. Angesichts einer auf 60 Fellows begrenzten Ressource muss eine Auswahl von Schulen getroffen werden . Voraussetzung zur Programmteilnahme ist eine Bewerbung der Schule, die im Laufe des Monats April 2018 erfolgen wird, sowie das Vorhandensein eines für die Schule geeigneten Fellows. Dafür schaltet Teach First Deutschland (TFD) ein Online-Bewerbungsportal, welches kurz vor der Fertigstellung steht. Frage 2: Welche Aufgabe obliegt den Trainern, die die Fellows während ihrer Schuleinsätze begleiten? TFD spricht von Programmmanagern und erwartet von ihnen die eigenverantwortliche Umsetzung des TFD-Programms an den ausgewählten Schulen. Seite 1 von 2 lj SACHsEN Der Staatsminister Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom 12. März 2018 Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-1 053/12/63 Dresden, 26 . März 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium fOr Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.de De-Maii-Zugang : poststelle@smk-sachsen.de-mail.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 7. 8 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS Zur Eigenverantwortung gehören die Kommunikation mit der Schulleitung, die Anleitung und Weiterentwicklung der Fellows im Schuleinsatz (Hospitationen, Feedbackgespräche , Coachings, Fortbildungen), die Umsetzung von Fortbildungen sowie anderen Trainingsformaten für Fellows und die datengestützte Evaluation und Berichterstattung zur Wirkung des TFD-Programms (sowohl hinsichtlich der Entwicklung der Schülerinnen und Schüler als auch der Fellows). TFD erwartet von seinen Programmmanagern Unterrichtserfahrung (idealerweise 2. Staatsexamen oder einen vergleichbaren Studienabschluss), Erfahrungen in der Erwachsenenbildung und/oder in der Arbeit an Grundschulen. Frage 3: Sind die genannte 2,7 Mio. Euro jährlich, mit denen der Freistaat Sachsen die Arbeit der Fellows unterstützen will, eine Anteilsfinanzierung oder eine vollständige Finanzierung des Projektes und im Falle der Anteilsfinanzierung, welche weiteren finanziellen Mittel kommen in dem Projekt zum Einsatz? Zwischen dem SMK und TFD Berlin gemeinnützige GmbH wurde im Dezember 2017 eine Kooperationsvereinbarung geschlossen. ln dieser wurde vereinbart, dass das Programm TFD in Sachsen vollständig durch das SMK finanziert wird. Frage 4: Welchem Haushaltstitel werden die genannten 2,7 Mio. Euro entnommen ? Für das Haushaltjahr 2018 wurde im Einzelplan 05 ein außerplanmäßiger Titel 538 01 "Programm 'Teach First Deutschland' in Sachsen" erbracht. Dieser ist im Kapitel 05 45 "Allgemeine Schulangelegenheiten" veranschlagt. Mit freundlichen Grüßen Seite 2 von 2 2018-04-03T08:47:01+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes