Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 | 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMINISTERIUM ■JJJJJJJ Freistaat FÜR WIRTSCHAFT gSS SACHSEN ARBEIT UND VERKEHR Der Staatsminister Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Schubert, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/1268 Thema: Kupferbohrungen in Neißeaue, OT Deschka und Zentendorf (Landkreis Görlitz) Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 46-1053/13/33 Dresden, ^ f* a pd Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In Neißeaue haben Bürgerinnen und Bürger die „Lausitzer Initiative gegen Rohstoffpiraterie" gegründet. Sie befürchtet durch geplante Bohrungen des Unternehmens KGHM nach Kupfer einen zu großen Eingriff in die Natur; damit einher geht die Angst um die Sauberkeit ihres Grundwassers. Seit Bekanntwerden der Bohrpläne kursieren Gerüchte, wonach das Unternehmen KGHM mit wissenschaftlichen Tests der Europäischen Union neue Bohrmethoden erprobt. Mit ihren Bedenken haben sie sich an unsere Fraktion gewandt.“ ir Zertifikat seit 2006 audit berL.fundfarr,ihc Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Fragei: Welche (bergbaurechtlichen) Genehmigungen wurden dem Unternehmen KGHM für Bohrungen und weiteren Bergbau im Freistaat Sachsen zu welchen Zeitpunkten, auf welchen rechtlichen und fachlichen Grundlagen und mit welchen Auflagen in Bezug auf den Wasser- sowie Umwelt- und Naturschutz erteilt? Der KGHM wurden mit Bescheiden vom 11. Juni 2007 und vom 5. Juni 2013 die bergrechtlichen Erlaubnisse Weißwasser I und Weißwasser II erteilt. Die KGHM Kupfer AG erhielt im Jahr 2009 die bergrechtliche Zulassung und wasserrechtliche Erlaubnis für drei Bohrungen im Erlaubnisfeld Weißwasser I sowie im Jahr 2015 die bergrechtliche Zulassung und wasserrechtliche Erlaubnis für eine Bohrung in der Gemeinde Neißeaue im Erlaubnisfeld Weißwasser II. Den Zulassungen und Genehmigungen liegen die einschlägigen berg- und wasserrechtlichen Bestimmungen zu Grunde. Anträge des Unternehmens KGHM auf weiteren Bergbau liegen nicht vor. Seite 1 von 3 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buek-Straße 2 01097 Dresden Außenstelle: Hoyerswerdaer Straße 1 01097 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7,8 Haltestelle Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Frage 2: Welche Anträge für Kupferbohrungen und Bergbau in der Region um Neißeaue liegen der Staatsregierung derzeit vor und von wem? Anträge für Kupferbohrungen und Bergbau sind im Freistaat Sachsen bei dem zuständigen Sächsischen Oberbergamt zu stellen. Dem Sächsischen Oberbergamt liegen derzeit keine Anträge für Kupferbohrungen und Bergbau in der Region um Neißeaue vor. Frage 3: Welche Erkenntnisse über die Umweltverträglichkeit und den Gewässerschutz der durch die KGHM eingesetzten Bohrmethoden liegen der Staatsregierung vor und wie wird sie die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zum Umwelt- und Wasserschutz bei den Bohrungen des Unternehmens in der Region Neißeaue überwachen und überprüfen? Die von KGHM beantragte und durch das Sächsische Oberbergamt zugelassene Bohrmethode entspricht dem Standardbohrverfahren für Tiefbohrungen. Umweltverträglichkeit und Gewässerschutz werden durch Einhaltung von Sicherheitsvorkehrungen abgesichert. Das Sächsische Oberbergamt überwacht die Bohrarbeiten als zuständige Behörde im Rahmen der Bergaufsicht nach § 71 BBergG. Frage 4: Fördert die Staatsregierung die Probebohrungen des Unternehmens KGHM in Sachsen; wenn ja, mit welchen Mitteln und zu welchem Zweck und ist der Staatsregierung bekannt, ob das Unternehmen Fördergelder aus EU-Projekten erhält; wenn ja, in welche EU-Projekte sind die Probebohrungen eingebunden? Die Staatsregierung fördert die Probebohrung des Unternehmens nicht. Der Staatsregierung ist nicht bekannt, ob das Unternehmen Fördergelder aus EU-Projekten erhält. Frage 5: Bezieht die Staatsregierung bei der Erteilung von Bergbaugenehmigungen im Freistaat Sachsen die in der Nähe zukünftiger Bergbaubetriebe lebenden Bürgerinnen und Bürger frühzeitig in den Entscheidungsfindungsprozess mit ein; wenn ja, wie genau, wenn nein, warum nicht? Die Beteiligung der in der Nähe zukünftiger Bergbaubetriebe lebenden Bürgerinnen und Bürger an bergrechtlichen Zulassungsverfahren richtet sich nach den Bestimmungen des Bundesberggesetzes in Verbindung mit der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben. Danach ist eine Beteiligung Dritter vorgesehen, wenn das bergbauliche Vorhaben im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens zugelassen wird oder von der bergrechtlichen Zulassung das Grundeigentum Dritter durch ein Grundabtretungsverfahren betroffen sein kann. Die in der Nähe zukünftiger Bergbaubetriebe lebenden Bürgerinnen und Bürger werden bei der Verleihung von Bergbauberechtigungen in der Form beteiligt, dass die Gemeinden als Träger öffentlicher Belange im Verfahren gehört werden. Seite 2 von 3 FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR STAATSMINISTER1UM SACHSEN Freistaat Die Gemeinde Neißeaue hat mit Beschluss der Gemeinderatssitzung vom 25. April 2013 keine Einwände bezüglich des Antrages der KGHM Kupfer AG auf Erteilung der Erlaubnis zur Aufsuchung bergfreier Bodenschätze nach § 7 BBergG im Feld „Weißwasser II" im Landkreis Görlitz erhoben. Mit freundlichen Grüßen Seite 3 von 3