STAATSMINISTERIUM DER JUST'IZ SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalstraße 7 I 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Klaus Bartln Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6112682 Thema: Reaktion auf ausfällige Angriffe eines Verteidigers im n,Freital- Prozess" Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Vorbemerkung: Bereits in einer Agenturmeldung vom 24.01.2018 berichtete dpa Sachsen über den Umstand, dass einer der Verteidiger im sogenannten Freital- Prozessn in welchem die Angeklagten zwischenzeitlich mit noch nicht rechtskräftigem Urteil des Oberlandesgerichtes Dresden vom 7. März 2018 u. a. wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung und versuchten Mordes zu langjährigen Freiheitsstrafen verurteilt wurden, in seinem Ende Januar 2018 gehaltenen Plädoyer in völlig unsachlicher und an eine Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl ïelefon +49 351 564 1500 Telefax +49 351 564 1509 Staatsminister@ smj.justiz.sachsen.de* Aktenzeichen (bltte bei Antwort angeben) 10408t13t1152 - KLR Dresden, (FApril2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsmlnisterium der Justiz Hospitalstraße 7 01097 Dresden Briefpost über Deutsche Post 01095 Dresden www.justiz.sachsen.de/smj Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit *Zugang für eleklronisch signieñe sowie tür vêrschlüsselle elektronische Dokuments nur über das Elektronische Gerichts- und Vemaltungspostfach; nähero lnformationen unter www.egvp.de Bedrohung grenzender Weise das Gericht angriff. Der besagte Verteidiger straßenbahnrinien 3,6,7,8, 11 habe u. a. im Plädoyer erklärt, dass er hoffe, seine Ausführungen würden parken und behinderren_ sich - so wörtlich dpa - "... nach einem Systemwechsel einmal strafver- ËiåijiÍJiilì$,i#, schärfend in einem Prozess gegen das Gericht wegen Freiheitsberaubung und Rechtsbeugung auswirken". Der die Bundesanwaltschaft vertretende Oberstaatsanwalt warf daraufhin nach Medienmeldungen Seite 1 von 4 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN tM-tMtlw dem besagten Verteidiger vor, dass se¡ne Äußerungelî "... ganz stark an Gesch¡chtsrevisionismus " grenzten; Vertreter der Nebenklage erhoben den Vorwurf, dieser Verteidiger würde die Taten der Angeklagten in der Hauptverhandlung fortsetzen, nämlich versuchen, "den politischen Gegner einzuschüchtern, zu drohen und zum Rückzugzu zwingen" sowie "das Gericht bedrohen". (vgl. auch SZ vom 28.02.2018, S. 6) Nach jüngsten Medienberichten über die Urteilsverkündung am 07.03.2018 konstatierte der den Vorsitz führende Richter Freesemann betreffs dieses Verhaltens: "Wenn man die Rechtsprechung des Reichsgerichtshofes lobe und von einem 'fünften Reich' schwadroniere, dann sei das Pflichtvergessen". (DNN vom 08.03.2018, s.5)" Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: lst der von dpa berichtete und im Weiteren von verschiedenen Medien reflektierte Sachverhalt zutreffend, respektive gab es derartige ausführliche Angriffe des besagten Verteidigers auf das Gericht und andere Verfahrensbeteiligte und wenn ja, welchen konkreten lnhalts? lm Rahmen seines Plädoyers führte Rechtsanwalt Kohlmann u. a. aus, dass er dieses nur aus einem Grund halte, damit es nämlich strafschärfend im Rahmen eines ,,dereinst" gegen die Mitglieder des zuständigen 4. Strafsenates des Oberlandesgerichts zu führenden Prozesses berücksichtigt werden könne. lm Zusammenhang mit seiner Großmutter, die schon viele politische Wechsel erlebt habe, stellte er ein ,,Fünttes Reich" in den Raum. Andere Verfahrensbeteiligte wurden durch Rechtsanwalt Kohlmann nicht in vergleichbarer Weise angegriffen. Seite 2 von 4 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN ItS!:-\HNI'jJw Frage 2= Wie reagierte das Gericht auch förmlich auf die im Raum stehenden handgreiflich unwürdigen Ausfälle des Verteidigers etwa mit Ordnungsmaßnahmen oder sonstigen rechtlichen Schritten, beispielsweise der Erstattung einer Strafanzeige wegen Bedrohung , Nötigung oder aus anderen ansonsten in Frage kommenden Rechtsgründen? Das Prozessrecht sieht Ordnungsmaßnahmen gegenüber Verteidigern nicht vor. Eine Strafanzeige wurde bisher weder vom zuständigen 4. Strafsenat noch sonst von Seiten des Oberlandesgerichts erstattet. Allerdings ist hierzu noch keine abschließende Entscheidung des Präsidenten des Oberlandesgerichts gefallen. Frage 3: lst, wie der Sitzungsvertreter der Bundesanwaltschaft fordert, eine lnformation der sächsischen Anwaltskammer über die offensichtlich im Maßstab des $ 43 a der Bundesrechtsanwaltsordnung berufspflichtwidrige Verhaltensweise des besagten Verteidigers erfolgt? Der Rechtsanwaltskammer Sachsen ist der Vorfall bekannt. Ausweislich eines an den Vorsitzenden des 4. Strafsenates des Oberlandesgerichts gerichteten Schreibens vom 8. März 2018 ist die Rechtsanwaltskammer derzeit mit der Aufklärung befasst. Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden beabsichtigt, das Oberlandesgericht Dresden und/oder den Sitzungsvertreter der Bundesanwaltschalt zu bitten, einen Vermerk über die in der Presse erwähnten Ausführungen des Verteidigers zu übersenden, um sodann entscheiden zu können, ob die Angelegenheit der Rechtsanwaltskammer Sachsen mit der Bitte um Prüfung der Einleitung eines Rügeverfahrens übergeben wird. Bedienstete des Staatsministeriums der Justiz selbst haben den Sachverhalt - auf der Grundlage der zu diesem Zeitpunkt bekannten Presseveröffentlichungen - anlässlich des Jahresgesprächs mit der Rechtsanwaltskammer Sachsen am 27. Februar 2018 angesprochen . Darüber hinaus wurde die Rechtsanwaltskammer Sachsen mit Schreiben des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz vom 14. März 2018 um Prüfung der Thematik in eigener Zuständigkeit gebeten. Seite 3 von 4 srAArsT\4rNrsrERruM I |w FreistaatSACHSEN Frage 4: Liegt nach dem Wissen der Staatsregierung diesenfalls seitens der Rechtsanwaltskammer Sachsen eine Reaktion vor? Die zuständige Berufsrechtsabteilung des Vorstandes der Rechtsanwaltskammer prüft aktuell die Einleitung eines berufsrechtlichen Verfahrens gegen den besagten Verteidiger. Mit freundlichen Grüßen in Vertretung ristian Seite 4 von 4 2018-04-09T08:48:01+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes