2014/35252 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 10 05 10 | 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Volkmar Zschocke, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/127 Thema: Projektcontrolling der Altlastenfreistellung durch die ARGE AFC Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Fragei: Welche der in der ARGE AFC Sachsen im Projektcontrolling für den Freistaat tätigen Unternehmen sind auch im Rahmen der Abarbeitung der Freistellung tätig? (Bitte auflisten, welche Unternehmen bei welchen Projekten und mit welchen Kosten) Gemäß den Nebenbestimmungen des Geschäftsbesorgungsvertrages verpflichten sich die in der ARGE AFC Sachsen zusammengeschlossenen Ingenieurbüros (ARCADIS Deutschland GmbH, BIG Prof. Burmeier Ingenieurgesellschaft mbH, URS Deutschland GmbH) während der Laufzeit des Vertrages ohne Zustimmung des Auftraggebers Freistaat Sachsen keine Vertragsverhältnisse und daraus resultierende Arbeiten im Auftrag von Freigestellten anzunehmen, wenn diese zu einer Interessenkollision des betreffenden Ingenieurbüros mit der Erfüllung der Aufgaben aus dem Geschäftsbesorgungsvertrag führen. Die Zustimmung durch den Auftraggeber Freistaat Sachsen wurde in Einzelfällen erteilt für die Fortführung altlastenbezogener Ingenieurleistungen für Freigestellte, wenn diese durch Unternehmen außerhalb der ARGE AFC und der Vertragslaufzeit begonnen wurden und diese Unternehmen durch Akquisition oder Verschmelzung im Laufe ihrer Leistungserbringung später auf einen ARGE-Partner übergegangen sind. Die Zustimmung erfolgte unter der Bedingung, dass das entsprechende Unternehmen als ARGE-Partner nicht mit dem Controlling für die betreffenden Leistungen befasst ist, also insoweit keine Interessenkollision besteht. Seite 1 von 3 Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 Poststelle® smul.sachsen.de* Ihr Zeichen PD 2-2012 Pa/Ho Ihre Nachricht vom 21. Oktober 2014 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-0141.50/19/4732 Dresden, 1 4. MOV, 2014 /•*“ Jetzt kJ schalten Energieeffizienz in Sachsen Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. * Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente D2014/35252 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEIN Das betrifft einzelne Leistungen in nachfolgenden Freistellungsfällen: • im Freistellungsfall „Baufeld“ durch AIH GmbH (jetzt ARCADIS Deutschland GmbH), • im Freistellungsfall „Wacker“ durch AIH GmbH (jetzt ARCADIS Deutschland GmbH), • im Freistellungsfall „DOW“ durch DGC GmbH bzw. ARCADIS Consult GmbH (beide jetzt ARCADIS Deutschland GmbH), • im Freistellungsfall „K7 AG und zugehörige Standortgesellschaften“ durch AIH GmbH (jetzt ARCADIS Deutschland GmbH). Für die im Freistellungsfall „Herlac“ durch URS Deutschland GmbH erbrachten Leistungen erfolgte eine gesonderte Prüfung durch den Auftraggeber Freistaat Sachsen, in deren Ergebnis keine Interessenkollision festgestellt werden konnte, da • die Leistungen bereits vor Vertragsschluss mit der ARGE AFC begonnen wurden, • die URS in diesem Fall keine Controllingaufgaben wahrnimmt. Hinsichtlich der angefallenen Kosten für die Vergütung der erbrachten Leistungen liegen der Staatsregierung keine Angaben vor. Frage 2: Seit wann besteht der Vertrag zwischen Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) und ARGE AFC Sachsen und bis wann ist der Vertrag aus weichen Gründen befristet? Der Vertrag zwischen dem SMUL und ARGE AFC Sachsen besteht seit dem 28. August 2008. Gemäß § 10 „Laufzeit des Vertrages“ Abs. 2 „ ... läuft der Vertrag bis zum 31. Dezember 2009. Der Vertrag verlängert sich um jeweils ein Jahr (Verlängerungsoption), wenn nicht bis zum 30. Juni des Vorjahres durch den AG schriftlich widersprochen wird.“ Die Verlängerungsoption ermöglicht dem SMUL, das Festhalten am Vertrag jährlich zu prüfen. Frage 3: Welche Bearbeitungszeit vom Maßnahmebeginn bis zum Abschluss haben die von der ARGE AFC betreuten Standorte seit 2008? (Bitte einzeln auflisten: Standort und Bearbeitungsdauer) Der Staatsregierung liegen zum Fragegegenstand keine Erkenntnisse vor. Seite 2 von 3 STAATSM1N1STER1LIM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN Für das finanztechnische Controlling sowie die Kostenplanung und -Steuerung wurde das DV-System AFM (Altlastenfreistellungsmanagement) entwickelt und aktuell genutzt. Dieses System ist auf technische Maßnahmen der Untersuchung und Sanierung in ihrer Verknüpfung zu den finanztechnischen Daten ausgelegt und dient nicht der sanierungstechnischen Projektsteuerung/Projektverfolgung der Einzelstandorte und Maßnahmen. Standortbezogene Bearbeitungsdauern können - mit verbleibender Unschärfe - nur durch eine aufwendige Neuprogrammierung im System AFM generiert werden. Die nicht digitalisierte, händische Einzelrecherche in den ca. 2000 Objekten (Standorte) ist in der für die Bearbeitung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht leistbar. Frage 4: Wie viele der von der ARGE betreuten Standorte gelten aktuell als nicht abgeschlossen? Als nicht abgeschlossen gelten 635 Objekte (Standorte) mit Stand vom 30. Oktober 2014. Frage 5: Wie hoch sind geplante Ausgaben und der Mittelabfluss im Haushaltskapitel 09 03 / Titel 53489 der Jahre 2011, 2012 und 2013? In der nachfolgenden Übersicht sind die geplanten Ausgaben und die Ist-Ergebnisse des Haushaltskapitels 09 03/Titel 534 89 dargestellt: Jahr Soll in T€ (geplante Ausgaben) Ist in T€ 2011 0 2.101,1 2012 420,2 2.190,8 2013 - - Zu beachten ist, dass in den Haushaltsjahren 2011 und 2012 bei diesem Titel nur die Finanzierungsanteile des Freistaates Sachsen geplant wurden. Im Vollzug erfolgten darüber hinaus Zuführungen aus dem Sondervermögen „Altlastenfonds Sachsen“. Ab dem Haushaltsjahr 2013 erfolgte eine geänderte Veranschlagung und Buchung entsprechend den einheitlichen Veranschlagungsgrundsätzen für Sondervermögen des Freistaates. Die Finanzierung der Mittel für Projektcontrolling erfolgt mit dem Haushaltsplan 2013/2014 ausschließlich über das Sondervermögen (Buchungsstelle 80 03/534 01). Mit freundlichen Grüßen Thomas Schmidt Seite 3 von 3