STAATSI1IN1STER1UM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/12700 Thema: Schwere kriminelle Bedrohungslagen im Freistaat Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Vorbemerkung: Sicherheit vor Kriminalität, insbesondere vor schweren kriminellen Angriffen, stellt eine der zentralen gegenwärtigen Grunderwartungen der Menschen in Sachsen an das gesellschaftliche Zusammenleben dar, welche wesentlich auch — aber nicht nur — durch Polizei und Justiz zu erfüllen sind. Dabei bedarf eine effektive Politik öffentlicher Sicherheit , die gleichzeitig freiheitssichernd und rechtsstaatlich agiert, einer aktuellen Einschätzung besonders schwerer krimineller Bedrohungslagen und deren wahrscheinlicher Entwicklung in der Zukunft — einerseits , um Kriminalitätsrisiken und deren Verursachung realistisch einschätzen und Ressourcen zu ihrer Minimierung planen und einsetzen zu können; andererseits, um unbegründeter Kriminalitätsfurcht und anzutreffender Instrumentalisierung von Ängsten durch Panikmache und vereinfachter Ursachenzuschreibung mit Fakten entgegentreten zu können. Kriminalstatistiken und Lagebilder für Sachsen geben — mit einer gewissen zeitlichen Verzögerung — einen ersten Überblick über den wahrgenommenen Umfang und die Struktur von Kriminalitätsarten . Durch eine Vielzahl von parlamentarischen Anfragen wurden von Fraktionen des Sächsischen Landtages des Weiteren bereits umfangreiche Informationen zu aktuellen Kriminalitätsentwicklungen abgefragt . Die von der einreichenden Fraktion DIE LINKE vorgelegte Große Anfrage zielt darauf ab, darüber hinaus Bereiche schwerer krimineller Bedrohungslagen in Sachsen zu erfassen, die in den verfügbaren Quellen nicht bzw. nicht hinreichend in ihrer Komplexität dargestellt Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-1052/2/12 Dresden, Juni 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. Seite 2 von 143 worden sind, um in der Gesamtschau der dann vorliegenden Daten zu einer komplexen Einschätzung der Sicherheitslage im Bereich schwerer und organisierter Kriminalität sowie deren Entwicklungstrends in der nächsten Zukunft für Sachsen zu kommen. Der hier verwendete Begriff ‚Schwere kriminelle Bedrohungslagen‘ umfasst dabei zum einen Kriminalitätsformen, die üblicherweise mit dem Konzept der ‚Organisierten Kriminalität‘ beschrieben werden und folgt zum anderen dem Ansatz, der von Europol bei der Erstellung der jährlichen Berichte zu schwerer und organisierter Kriminalität im SOCTA (‚Serious and Organised Crime Threat Assessment ‘) für die Europäische Union Anwendung findet und über Formen der ‚organisierten Kriminalität‘ hinaus auch solche kriminellen Aktivitäten erfasst, welche wegen ihrer internationalen, grenzüberschreitenden Dimension oder wegen ihres Bedrohungspotenzials von besonderer Relevanz für die öffentliche Sicherheit sind (vgl. Council of the European Union, Serious and Organised Crime Threat Assessment (SOCTA) - Methodology, Brussels, 4th July 2012). Die nachfolgende Gliederung insbesondere des Lagebildes orientiert sich ungeachtet eigener Bewertungsmaßstäbe zugunsten einer besseren Nachvollziehbarkeit und Vergleichbarkeit an den einschlägigen Bundeslagebildern des Bundeskriminalamts .“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Große Anfrage wie folgt: Vorbemerkung I. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten . Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren , den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt wird. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-1-97). Dies ist bei mehreren Fragestellungen einschlägig. Im Rahmen der jeweiligen Beantwortung wird zur konkreten Situation ausgeführt. II. Antworten, die ausschließlich den Zuständigkeitsbereich des Sächsischen Staatsministeriums des Innern betreffen, werden als solche nicht explizit gekennzeichnet. In allen anderen Fällen werden die Antworten der jeweiligen Ressorts ihnen zugeordnet dargestellt. Seite 3 von 143 III. In einigen Fällen werden in einer einzelnen Frage Erkenntnisse abgefragt, bei denen Polizei und Justiz gleichermaßen betroffen sind (z. B. Frage 104, Verurteilungen zu Straftaten nach Frage 92.). Aufgrund der kurzen Fristen zur Beantwortung war in der vorhandenen Zeit ein Austausch von Aktenzeichen zur abgestimmten Beantwortung nicht möglich. Die Beantwortung erfolgt in solchen Fällen insofern getrennt auf Grundlage der jeweiligen Erkenntnisse. Im Rahmen der jeweiligen Beantwortung wird dazu ausgeführt. IV. Zu der Definition und den Erscheinungsformen der Organisierten Kriminalität (OK) wird auf die Stellungnahme der Sächsischen Staatsregierung zum Antrag Drs.- Nr. 6/107 und 6/11109 verwiesen. Die o. g. Definition der OK findet keine Entsprechung durch einen Straftatbestand oder mehrere eigene Straftatbestände. Daher ist dieses Phänomen nicht in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) des Freistaates Sachsen erfasst. Polizeiliche Grundlage für die Beantwortung der Großen Anfrage hinsichtlich der Daten zur OK bildet die gesonderte jährliche Erfassung von OK-Verfahrenskomplexen. Diese dient insbesondere den Lagedarstellungen in Bund und Ländern und bildet im Übrigen nur zum Teil statistische Werte ab. Der Fachbegriff „Verfahrenskomplex“ wird synonym zum in der Fragestellung verwendeten Begriff „Ermittlungskomplex“ verstanden und im Weiteren synonym verwendet. Die Bekämpfung der OK folgt grundsätzlich dem täterorientierten Ansatz. Regelmäßig wird in einem Verfahrenskomplex gegen eine kriminelle Gruppierung ermittelt. Daher korrespondiert die Anzahl der OK-Verfahrenskomplexe mit der Anzahl der bearbeiteten OK-Gruppierungen. Zu den OK-Verfahrenskomplexen werden die Tätigkeitsfelder bzw. Straftatbestände der Gruppierungen erfasst und den sogenannten OK-Aktivitätsfeldern zugeordnet. Der Fachbegriff „Aktivitätsfelder“ wird synonym zum in der Fragestellung verwendeten Begriff „Kriminalitätsbereiche“ verstanden und im Weiteren synonym verwendet. Zu den Gruppierungen können bis zu drei OK-Aktivitätsfelder erfasst werden. Falls die Gruppierungen in mehreren OK-Aktivitätsfelder tätig waren, wurden zur Beantwortung der Großen Anfrage alle Aktivitätsfelder herangezogen. Sofern sich die Fragen auf die OK-Tatverdächtigen beziehen, wurden für die Beantwortung der vorliegenden Großen Anfrage überwiegend die neu ermittelten OK- Tatverdächtigen der Jahre 2010 bis 2017 herangezogen. Abweichend davon wurde in Einzelfragen auch die Gesamtzahl der in den OK-Verfahrenskomplexen ermittelten Tatverdächtigen genutzt, wenn die statistischen Daten zu den neu ermittelten Tatverdächtigen nicht vorhanden waren. Seite 4 von 143 Den Antworten liegen nachfolgende Definitionen zugrunde: Eine Rockergruppe ist ein Zusammenschluss mehrerer Personen mit strengem hierarchischen Aufbau, enger persönlicher Bindung der Gruppenmitglieder untereinander, geringer Bereitschaft, mit der Polizei zu kooperieren und selbst geschaffenen strengen Regeln und Satzungen. Die Zusammengehörigkeit der Gruppenmitglieder wird durch das Tragen gleicher Kleidung oder Abzeichen nach außen dokumentiert. Rockerkriminalität umfasst alle Straftaten von einzelnen oder mehreren Mitgliedern, die hinsichtlich der Motivation für das Verhalten im direkten Zusammenhang mit der Zugehörigkeit und Solidarität zu einer Rockergruppierung sowie dem Machterhalt/-ausbau zu sehen sind. Für die Zuordnung reicht die durch kriminalistische Erfahrung untermauerte Betrachtung des Tatgeschehens aus. Eine rockerähnliche Gruppierung ist eine Vereinigung von mehreren Personen mit gemeinsamen verbindenden Symbolen, Zeichen oder Namen, die durch ihr öffentliches Auftreten eine Atmosphäre der Gewalt und Einschüchterung schafft. Diese Gruppierungen zeichnen sich durch hierarchischen Aufbau, enge persönliche Bindung, geringe Bereitschaft zur Kooperation mit der Polizei sowie selbst geschaffenen Regeln und Satzungen aus. Ihre Betätigungsfelder gleichen in weiten Teilen denen der Rockergruppierungen . Unter dem Begriff „Italienische Organisierte Kriminalität“ (IOK) ist nicht (nur) OK im Sinne der gemeinsamen Definition der Arbeitsgruppe Justiz/Polizei zu verstehen. Vielmehr richtet sich die Zuordnung nach der Zugehörigkeit zu Gruppierungen nach Art der italienischen Mafia. Das verbindende Element der Russisch-Eurasischen Organisierten Kriminalität (REOK) ist neben kulturellen Gemeinsamkeiten die russische Sprache. Demnach werden alle OK-Strukturen in die Betrachtung einbezogen, die von Personen dominiert werden, • die in einem der postsowjetischen Staaten geboren wurden und eine entsprechende Prägung erfahren haben bzw. • die außerhalb eines postsowjetischen Staates geboren wurden, sich aber aufgrund ihrer Kultur, Geschichte, Sprache, Traditionen oder Vorfahren als Angehörige einer Volksgruppe eines der postsowjetischen Staaten betrachten. In Deutschland zählen hierzu insbesondere auch Spätaussiedler. Ein maßgeblicher Bestandteil der REOK ist die Ideologie der traditionell als „Diebe im Gesetz“ bezeichneten kriminellen Autoritäten, die sich an einem eigenen Normen- und Wertesystem orientieren und einem eigenen Kodex verpflichtet sind. Mit dieser Ideologie sind die aus den lokalen Banden des postsowjetischen Russlands der 1990er Jahre hervorgegangenen Syndikate eng assoziiert. Das Phänomen REOK umfasst alle kriminellen und damit zusammenhängenden legalen und illegalen wirtschaftlichen Aktivitäten, die unter diesem „Leitbild“ unternommen werden. Ein zentrales Element stellt die sogenannte Diebeskasse („Obtschak“) dar, in Seite 5 von 143 welche alle Mitglieder bzw. Ebenen der streng hierarchisch aufgebauten und sowohl nach innen als auch außen abgeschotteten Organisationen einzahlen müssen.1 V. Soweit für die Beantwortung der nachstehenden Fragen Abfragen in den Datenbanken der sächsischen Staatsanwaltschaften erfolgten, ist darauf hinzuweisen, dass der Datenbestand permanenten Veränderungen unterliegt. So werden Datensätze im Wege einer automatisierten Datenteil- und Datenlöschung nach Maßgabe des § 489 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 und 3, Abs. 3, 6 Satz 1 Strafprozessordnung (StPO) bereinigt . Bereits gelöschte Daten können in eine Auswertung nicht mehr einbezogen werden . Teil A - Lagebild 1) Organisierte Kriminalität Frage 1: Wie viele Ermittlungskomplexe im Bereich der Organisierten Kriminalität wurden in den Jahren 2010 bis 2017 von sächsischen Ermittlungsbehörden geführt? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln!) In den Jahren 2010 bis 2017 wurde die nachfolgende Anzahl an OK-Verfahrenskomplexen von der sächsischen Polizei bearbeitet: Jahr 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Verfahrenskomplexe 15 19 20 23 18 16 13 18 Frage 2: Wie viele der Ermittlungskomplexe nach Frage 1 waren Erstmeldungen und wie viele Fortführungen aus vergangenen Jahren? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln!) Die von der sächsischen Polizei bearbeiteten OK-Verfahrenskomplexe teilten sich wie folgt in Erstmeldungen und Fortschreibungen auf: Jahr 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Erstmeldungen 8 13 10 15 10 6 7 9 Fortschreibungen 7 6 10 8 8 10 6 9 Frage 3: Wie viele der Ermittlungskomplexe nach Frage 1 entsprachen der Definition für Organisierte Kriminalität a) unter Verwendung gewerblicher oder geschäftsähnlicher Strukturen, b) unter Anwendung von Gewalt oder anderer zur Einschüchterung geeigneter Mittel oder c) unter Einflussnahme auf Politik, Medien, öffentliche Verwaltung, Justiz oder Wirtschaft? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln!) 1 Quelle: Bundeskriminalamt: Bundeslagebild Organisierte Kriminalität 2016, Seite 22. Seite 6 von 143 Die nachfolgende Anzahl von OK-Verfahrenskomplexen nach Frage 1 wies spezielle Merkmale entsprechend der OK-Definition auf: Jahr 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Verwendung gewerblicher oder geschäftsähnlicher Strukturen 15 19 20 22 17 16 13 18 Anwendung von Gewalt oder anderer zur Einschüchterung geeigneter Mittel 11 9 10 10 13 13 11 14 Einflussnahme auf Politik, Medien, öffentliche Verwaltung, Justiz oder Wirtschaft 4 3 2 3 3 2 2 2 Einige der OK-Verfahrenskomplexe wiesen mehrere spezielle Merkmale der OK- Definition auf, insofern sind Mehrfachzählungen enthalten. Die Summe der speziellen Merkmale kann daher größer sein als die Anzahl der OK-Verfahrenskomplexe im jeweiligen Berichtsjahr. Frage 4: Welche der Ermittlungskomplexe nach Frage 1 nahmen Einfluss auf a) Politik, b) Medien, c) öffentliche Verwaltung, d) Justiz oder e) Wirtschaft? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln!) Nachfolgend zusammengefasste tabellarische Auflistung bildet die Anzahl der OK- Verfahrenskomplexe mit Einflussnahmen auf Politik, Medien, öffentliche Verwaltung, Justiz und Wirtschaft für die jeweiligen Berichtsjahre ab: Jahr 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Politik 1 - 1 - - - - - Medien - - - - - - - öffentliche Verwaltung 3 - 1 3 3 2 2 2 Justiz 1 2 1 1 1 1 - - Wirtschaft 1 1 1 - - - - - Einige der aufgeführten OK-Verfahrenskomplexe weisen mehrere Formen der Einflussnahme entsprechend der OK-Definition auf, insofern sind Mehrfachzählungen enthalten . Frage 5: Welchen Kriminalitätsbereichen (z.B. Rauschgifthandel, Kriminalität im Zusammenhang mit dem Wirtschaftsleben) können die Ermittlungskomplexe nach Frage 1 zugeordnet werden? (Bitte nach Jahren und Kriminalitätsbereichen aufschlüsseln !) Seite 7 von 143 Zu den Verfahrenskomplexen wird erfasst, ob die jeweilige den Ermittlungen zugrunde liegende OK-Gruppierung ausschließlich in einem oder mehreren Aktivitätsfeldern (maximal drei) tätig war. Nachfolgend ist die Anzahl der OK-Verfahrenskomplexe nach den Aktivitätsfeldern pro Jahr dargestellt: Aktivitätsfelder 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Rauschgiftkriminalität 8 9 7 8 10 8 4 4 Waffenhandel/-schmuggel - 1 1 1 - - - 1 Wirtschaftskriminalität 2 4 7 7 2 4 1 6 Fälschungskriminalität 3 1 4 - 2 4 2 2 Eigentumskriminalität 4 3 5 11 8 5 6 5 Kriminalität im Zusammenhang mit dem Nachtleben 1 - 2 1 3 1 1 2 Gewaltkriminalität 2 2 4 4 3 1 3 4 Schleuserkriminalität 1 - - - - - - - Umweltkriminalität 1 - - - - - - - Zoll- und Steuerstraftaten - 1 - 1 - - 1 1 Cybercrime - - - - - - 1 1 sonstige Kriminalitätsbereiche 2 6 3 1 2 1 2 1 Mehrfachzählungen der Aktivitätsfelder in den Berichtsjahren sind möglich, d. h. bei deliktsübergreifenden OK-Verfahrenskomplexen erfolgt die Zählung in allen Aktivitätsfeldern . Das Aktivitätsfeld „Cybercrime“ wurde ab dem Berichtsjahr 2015 neu eingeführt, in den vorhergegangenen Jahren sind daher keine Angaben dazu. Frage 6: Wie viele Ermittlungskomplexe nach Frage 1 konnten in den Jahren 2010 bis 2017 aus welchen wesentlichen Gründen und nach welchen Vorschriften eingestellt werden? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln!) Für den Bereich des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz wird wie folgt geantwortet : Es wird auf die Anlage 1 verwiesen. Zur Erläuterung der tabellarischen Übersicht ist darauf hinzuweisen, dass die zur Beantwortung notwendige Recherche in der staatsanwaltschaftlichen Datenbank nur als personenbezogene Abfrage möglich ist und damit nur die Anzahl der Beschuldigten ausgewiesen werden kann, gegen die ein Ermittlungsverfahren eingestellt wurde. Da sich ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren auch gegen mehrere Beschuldigte richten kann, ist die Anzahl der eingestellten Ermittlungsverfahren regelmäßig geringer. Seite 8 von 143 Von einer weitergehenden Beantwortung der Frage im Hinblick auf die Einstellungsgründe wird wegen des hierfür erforderlichen unverhältnismäßigen Aufwandes abgesehen . Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten . Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren , den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt ist. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann. Daran gemessen ist eine weitergehende Beantwortung der Frage - über die Angaben in der tabellarischen Übersicht hinaus - wegen des hierfür unverhältnismäßigen Aufwandes nicht möglich. Weitergehende Informationen zu den jeweiligen Einstellungsgründen liegen dem Sächsischen Staatsministerium der Justiz nicht unmittelbar vor. Diese können auch nicht durch eine elektronische Recherche erlangt werden, da die Einstellungsgründe in den Datenbanken der sächsischen Staatsanwaltschaften lediglich wie aus der Übersicht ersichtlich erfasst werden. Eine darüberhinausgehende Beantwortung der Frage wäre daher nur möglich, wenn man sämtliche Verfahrensakten, denen Einstellungen aus dem Bereich der organisierten Kriminalität zu Grunde liegen, händisch auswerten würde. Dies betrifft für den abgefragten Zeitraum insgesamt 719 Verfahrensakten. Eine solche Auswertung wäre nur mit einem unverhältnismäßigen Aufwand möglich, der ohne den Verlust der Funktionsfähigkeit der Staatsanwaltschaften in der für die Beantwortung der Großen Anfrage zur Verfügung stehenden Frist nicht zu leisten wäre. Es wären umfangreiche und zeitaufwendige Recherchen in den Aktenbeständen der sächsischen Staatsanwaltschaften erforderlich. Dabei ist der Zeitaufwand für das Ziehen der Akten aus den Geschäftsstellen und staatsanwaltschaftlichen Archiven, der Aufwand zur Beiziehung versendeter Akten, das Auswerten der Akten und die schriftliche Dokumentation des gefundenen Ergebnisses zu berücksichtigen. Für die entsprechende Auswertung der Akten ist daher von einem Arbeitsaufwand von durchschnittlich mindestens 30 Minuten je Akte auszugehen. Dies zugrunde gelegt, wird der bei den Staatsanwaltschaften für die händische Auswertung der Akten zu insgesamt 719 Vorgängen anfallende zeitliche Aufwand auf mindestens 45 Arbeitstage für einen Mitarbeiter geschätzt. Auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts erscheint der zur vollständigen Beantwortung der Frage erforderliche Aufwand nicht Seite 9 von 143 mehr verhältnismäßig und zumutbar. Eine Beantwortung der Frage würde in erheblichem Umfang eine größere Anzahl von Bediensteten in sächsischen Staatsanwaltschaften , die für laufende Arbeiten nicht mehr zur Verfügung stünden, binden. Die Staatsregierung kam bei der Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Sicherung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung und der ihr nachgeordneten Behörden andererseits daher zu dem Ergebnis, dass eine Beantwortung der Frage unverhältnismäßig und ohne erhebliche Einschränkung der Funktionsfähigkeit der Rechtspflege nicht zu leisten ist. Frage 7: Welchen Kriminalitätsbereichen (z.B. Rauschgifthandel, Kriminalität im Zusammenhang mit dem Wirtschaftsleben) können die Ermittlungskomplexe nach Frage 6 zugeordnet werden? (Bitte nach Jahren und Kriminalitätsbereichen aufschlüsseln !) Für den Bereich des Sächsischen Staatsministeriums des Innern wird wie folgt geantwortet : Mit Verweis auf die Beantwortung der Frage 6 liegen dem Sächsischen Staatsministerium des Innern keine Erkenntnisse vor. Für den Bereich des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz wird wie folgt geantwortet : Es wird auf die Anlage 2 verwiesen. Angesichts von nur zwei in der Fragestellung beispielhaft genannten und im Übrigen nicht näher definierten bzw. umschriebenen weiteren Aktivitätsfeldern war die gewünschte Zuordnung der eingestellten Verfahren aus dem Bereich der OK zu einzelnen Aktivitätsfeldern so nicht möglich. Es wurde daher für die Beantwortung dieser Frage an die in den Datenbanken für die Hauptbeteiligten der gekennzeichneten Verfahren hinterlegten jeweiligen Sachgebietsschlüssel angeknüpft. 1.1) Tatverdächtige der Organisierten Kriminalität Frage 8: Wie viele Tatverdächtige konnten bei Ermittlungskomplexen im Bereich der Organisierten Kriminalität, die von sächsischen Ermittlungsbehörden geführt wurden , in den Jahren 2010 bis 2017 ermittelt werden? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln !) In den Jahren 2010 bis 2017 wurde in den OK-Verfahrenskomplexen die nachfolgende Anzahl von Tatverdächtigen neu ermittelt: Jahr 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Tatverdächtige 102 92 56 116 122 73 111 91 Seite 10 von 143 Frage 9: Wie verteilen sich die Tatverdächtigen nach Frage 8 auf die verschiedenen Kriminalitätsbereiche (z.B. Rauschgifthandel, Kriminalität im Zusammenhang mit dem Wirtschaftsleben)? (Bitte nach Jahren und Kriminalitätsbereichen aufschlüsseln !) Nachfolgend ist die Anzahl der neu ermittelten Tatverdächtigen pro Jahr nach den OKrelevanten Aktivitätsfeldern dargestellt. Mehrfachzählungen der Tatverdächtigen sind möglich, wenn OK-Verfahrenskomplexe deliktsübergreifend in mehreren Aktivitätsfeldern geführt wurden. OK-relevante Aktivitätsfelder 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Cybercrime - - - - - - 9 - Eigentumskriminalität 25 20 11 66 76 54 75 32 Fälschungskriminalität 21 10 10 - 9 20 8 20 Gewaltkriminalität 17 6 14 7 24 8 15 29 Kriminalität im Zusammenhang mit dem Nachtleben 12 - 5 3 14 - 3 4 Kriminalität im Zusammenhang mit dem Wirtschaftsleben 15 14 18 27 12 3 5 28 Rauschgifthandel/-schmuggel 58 32 29 30 57 17 52 20 Schleuserkriminalität 16 - - - - - - Sonstige - nicht näher erläuterte - Kriminalitätsbereiche 10 29 4 - 10 15 3 11 Umweltkriminalität 7 - - - - - - - Waffenhandel/-schmuggel - 4 4 4 - - 11 Zoll- und Steuerstraftaten - 4 - 1 - - 11 13 Frage 10: Welche Staatsangehörigkeiten besaßen die ermittelten Tatverdächtigen nach den Fragen 8 und 9? (Bitte nach Jahren, Staatsangehörigkeiten und Kriminalitätsbereichen aufschlüsseln!) Es wird auf die Anlage 3 verwiesen. Frage 11: Wie viele der Tatverdächtigen nach den Fragen 8, 9 und 10 waren bewaffnet? (Bitte nach Jahren, Staatsangehörigkeiten und Kriminalitätsbereichen aufschlüsseln !) Die Anzahl der bewaffneten Tatverdächtigen wird nur bezogen auf die Gesamtzahl der in den OK-Verfahrenskomplexen ermittelten Tatverdächtigen gespeichert. Daher basiert die Beantwortung der Frage, abweichend von den vorhergegangenen Fragen, nicht auf der Anzahl der neu ermittelten Tatverdächtigen im jeweiligen Berichtsjahr, sondern auf der Gesamtzahl der in den jeweiligen OK-Verfahrenskomplexen ermittelten Tatverdächtigen. Seite 11 von 143 Für das Jahr 2010: Für das Jahr 2011: D e u ts c h la n d R e p u b lik T ü rk e i Gewaltkriminalität - 1 Rauschgifthandel/-schmuggel 3 - Sonstige - nicht näher erläuterte - Kriminalitätsbereiche 2 - Waffenhandel/-schmuggel 2 - Für das Jahr 2012: D e u ts c h la n d G ri e c h e n la n d T s c h e c h is c h e R e p u b lik R e p u b lik T ü rk e i U n g a rn Gewaltkriminalität - 1 1 2 - Kriminalität im Zusammenhang mit dem Nachtleben - - - - 1 Kriminalität im Zusammenhang mit dem Wirtschaftsleben - 1 1 2 - Rauschgifthandel/-schmuggel 2 - - - - Sonstige - nicht näher erläuterte - Kriminalitätsbereiche 2 - - - - Is la m is c h e R e p u b lik A fg h a n is ta n D e u ts c h la n d R e p u b lik L it a u e n T s c h e c h is c h e R e p u b lik R e p u b lik T ü rk e i Eigentumskriminalität 1 3 - 2 3 Fälschungskriminalität - 1 - - - Gewaltkriminalität - 1 - - - Kriminalität im Zusammenhang mit dem Nachtleben - - 1 - - Kriminalität im Zusammenhang mit dem Wirtschaftsleben - 1 - - - Rauschgifthandel/-schmuggel 1 4 - 1 3 Schleuserkriminalität 1 - - - 3 Seite 12 von 143 Für das Jahr 2013: D e u ts c h la n d G ri e c h e n la n d R e p u b lik P o le n R e p u b lik T ü rk e i Eigentumskriminalität 1 - - - Gewaltkriminalität 2 2 - 3 Kriminalität im Zusammenhang mit dem Nachtleben 1 - - - Kriminalität im Zusammenhang mit dem Wirtschaftsleben 1 2 - - Rauschgifthandel/-schmuggel 3 2 1 - Steuer- und Zolldelikte - - - 3 Waffenhandel/-schmuggel - - 1 - Für das Jahr 2014: Deutschland Eigentumskriminalität 3 Gewaltkriminalität 3 Kriminalität im Zusammenhang mit dem Nachtleben 1 Rauschgifthandel/-schmuggel 5 Für das Jahr 2015: Deutschland Eigentumskriminalität 4 Fälschungskriminalität 4 Rauschgifthandel/-schmuggel 3 Für das Jahr 2016: R e p u b lik A lb a n ie n D e u ts c h la n d G e o rg ie n R u s s is c h e F ö d e ra ti o n R e p u b lik S e rb ie n Eigentumskriminalität - 5 1 1 - Fälschungskriminalität - 5 - 1 - Gewaltkriminalität - 1 - 1 - Rauschgifthandel/-schmuggel 1 7 - - 1 Steuer- und Zolldelikte 1 1 - - - Seite 13 von 143 Für das Jahr 2017: R e p u b lik A lb a n ie n R e p u b lik A rm e n ie n D e u ts c h la n d R u s s is c h e F ö d e ra ti o n R e p u b lik S e rb ie n T s c h e c h is c h e R e p u b lik R e p u b lik T ü rk e i Eigentumskriminalität - - - 1 - 1 - Fälschungskriminalität - - - 1 - - - Gewaltkriminalität - 1 1 1 - - 2 Kriminalität im Zusammenhang mit dem Nachtleben - - 2 - 1 - - Kriminalität im Zusammenhang mit dem Wirtschaftsleben - - 1 - - - - Rauschgifthandel/-schmuggel 1 1 5 - 1 - - Sonstige - nicht näher erläuterte – Kriminalitätsbereiche - - - - - - 2 Steuer- und Zolldelikte 1 - 3 - - - - Waffenhandel/-schmuggel - - - - - - 2 Mehrfachzählungen der Tatverdächtigen sind möglich, wenn OK-Verfahrenskomplexe deliktsübergreifend in mehreren Aktivitätsfeldern geführt wurden. Die bewaffneten Tatverdächtigen haben in dem Fall jedes dieser Delikte verwirklicht und werden in jedem der Aktivitätsfelder gezählt. Darüber hinaus werden bewaffnete Tatverdächtige auch mehrfach gezählt, wenn der OK-Verfahrenskomplex über mehrere Jahre hinweg geführt wurde. Die bewaffneten OK-Tatverdächtigen werden dann beginnend vom Feststellungsjahr bis zum Abschluss des Verfahrenskomplexes in jedem Jahr neu gezählt. Frage 12: Wie viele Gruppierungen konnten bei Ermittlungen im Bereich der Organisierten Kriminalität, die von sächsischen Ermittlungsbehörden geführt wurden, in den Jahren 2010 bis 2017 festgestellt werden? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln!) Die Anzahl der ermittelten OK-Gruppierungen korrespondiert mit der Anzahl der OK- Verfahrenskomplexe. Im Weiteren wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zur Anzahl der Verfahrenskomplexe wird auf die Beantwortung der Frage 1 verwiesen. Frage 13: Wie viele Personen umfassten die Gruppierungen nach Frage 12? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln!) Die Frage nach der Anzahl der Personen in den Gruppierungen wird dahingehend interpretiert , dass sie die Gesamtzahl der bislang in den Gruppierungen ermittelten OK- Tatverdächtigen umfassen soll. Seite 14 von 143 Jahr 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Anzahl der OK-Tatverdächtigen in den Gruppierungen insgesamt 422 301 137 169 197 218 155 187 Mehrfachzählungen sind möglich, wenn die Ermittlungen gegen die Gruppierungen über mehrere Jahre geführt wurden. Die OK-Tatverdächtigen werden dann über diese Jahre mehrfach gezählt. Frage 14: Wie viele Gruppierungen nach Frage 12 wurden von Personen welcher Staatsangehörigkeiten dominiert? (Bitte nach Jahren und Staatsangehörigkeiten aufschlüsseln !) Nachfolgend ist Anzahl der OK-Gruppierungen dargestellt, die in dem jeweiligen Jahr durch Tatverdächtige der aufgeführten Staatsangehörigkeiten dominiert wurden. Dominierende Staatsangehörigkeit 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Republik Albanien - 1 1 1 - 1 1 1 Demokratische Volksrepublik Algerien 1 2 - - - - - - Republik Armenien - - - - - - - 1 Republik Aserbaidschan - 1 - - - - - - Bosnien und Herzegowina - - - - - - - 1 Deutschland 8 9 7 4 8 6 6 6 Griechenland - - 1 1 - - - - Israel - - - - - - - 1 Republik Kamerun - 1 1 - - - - - Republik Kosovo - - - - - - - 1 Republik Kuba - - - - 2 2 - - Republik Lettland - - - 1 1 1 - - Republik Litauen 2 1 1 2 1 1 - 1 Republik Mazedonien - - 1 1 - - - - Republik Polen 2 1 - 3 1 - - - Rumänien - 1 4 2 1 2 1 - Russische Föderation - 1 1 - - 1 2 2 Republik Serbien - - 1 1 - - - - Tschechische Republik 1 - - 2 3 2 1 - Tunesische Republik - - - 2 1 - - - Republik Türkei 1 1 1 1 - - 1 2 Ukraine - - - 1 - - - - Ungarn - - 1 - - - 1 1 ungeklärt - - - 1 - - - 1 Mehrfachzählungen sind möglich, wenn die Ermittlungen gegen die Gruppierungen über mehrere Jahre geführt wurden. Die die OK-Gruppierungen dominierenden Staatsangehörige werden dann über mehrere Jahre mehrfach gezählt. Seite 15 von 143 Frage 15: Welchen Kriminalitätsbereichen (z.B. Rauschgifthandel, Kriminalität im Zusammenhang mit dem Wirtschaftsleben) können die Gruppierungen nach den Fragen 12 und 13 zugeordnet werden? (Bitte nach Jahren, Staatsangehörigkeiten und Kriminalitätsbereichen aufschlüsseln!) Zu den Aktivitätsfeldern der Gruppierungen entsprechend Frage 12 wird auf die Beantwortung der Frage 5 verwiesen. Frage 16: Wie viele der Gruppierungen nach Frage 12 waren nach ihrer jeweiligen Staatsangehörigkeit homogen und wie viele heterogen zusammengesetzt? (Bitte nach Jahren und Staatsangehörigkeiten aufschlüsseln!) Aufgrund der unterschiedlichen Staatsangehörigkeiten der OK-Tatverdächtigen ist grundsätzlich eine Vielzahl von unterschiedlichen Konstellationen der Staatsangehörigkeiten in den Gruppierungen möglich. Die Fragestellung wird hier so interpretiert, dass die dominierende Staatsangehörigkeit aufgelistet werden soll. Die dominierende Staatsangehörigkeit muss in den Gruppierungen enthalten sein. Insofern können homogene Gruppierungen nur aus diesen Staatsangehörigkeiten bestehen. Heterogene Gruppierungen bestehen darüber hinaus aus mindestens einer weiteren Staatsangehörigkeit . Nachfolgend wird daher auf der Basis des Kriteriums der dominierenden Staatsangehörigkeiten aufgelistet, wie viele Gruppierungen im jeweiligen Jahr homogen bzw. heterogen aufgebaut waren. Dominierende Staatsangehörigkeit 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Republik Albanien - 1 1 1 - 1 1 1 davon homogen - - - - - 1 - 1 davon heterogen - 1 1 1 - - 1 - Demokratische Volksrepublik Algerien 1 2 - - - - - - davon homogen - - - - - - - - davon heterogen 1 2 - - - - - - Republik Armenien - - - - - - - 1 davon homogen - - - - - - - - davon heterogen - - - - - - - 1 Republik Aserbaidschan - 1 - - - - - - davon homogen - - - - - - - - davon heterogen - 1 - - - - - - Bosnien und Herzegowina - - - - - - - 1 davon homogen - - - - - - - 1 davon heterogen - - - - - - - - Deutschland 8 9 7 4 8 6 6 6 davon homogen 2 6 3 2 4 4 2 1 davon heterogen 6 3 4 2 4 2 4 5 Seite 16 von 143 Griechenland - - 1 1 - - - - davon homogen - - - - - - - - davon heterogen - - 1 1 - - - - Israel - - - - - - - 1 davon homogen - - - - - - - 1 davon heterogen - - - - - - - - Republik Kamerun - 1 1 - - - - - davon homogen - - - - - - - - davon heterogen - 1 1 - - - - - Republik Kosovo - - - - - - - 1 davon homogen - - - - - - - - davon heterogen - - - - - - - 1 Republik Kuba - - - - 2 2 - - davon homogen - - - - - - - - davon heterogen - - - - 2 2 - - Republik Lettland - - - 1 1 1 - - davon homogen - - - 1 1 1 - - davon heterogen - - - - - - - - Republik Litauen 2 1 1 2 1 1 - 1 davon homogen - - 1 2 - 1 - 1 davon heterogen 2 1 - - 1 - - - Republik Mazedonien - - 1 1 - - - - davon homogen - - 1 1 - - - - davon heterogen - - - - - - - - Polen 2 1 - 3 1 - - - davon homogen 1 1 - 3 1 - - - davon heterogen 1 - - - - - - - Rumänien - 1 4 2 1 2 1 - davon homogen - 1 3 1 - 1 1 - davon heterogen - - 1 1 1 1 - - Russische Föderation - 1 1 - - 1 2 2 davon homogen - - - - - - - - davon heterogen - 1 1 - - 1 2 2 Republik Serbien - - 1 1 - - - - davon homogen - - - - - - - - davon heterogen - - 1 1 - - - - Tschechische Republik 1 - - 2 3 2 1 - davon homogen 1 - - 2 2 1 - - davon heterogen - - - - 1 1 1 - Tunesische Republik - - - 2 1 - - - davon homogen - - - 1 1 - - - davon heterogen - - - 1 - - - - Republik Türkei 1 1 1 1 - - 1 2 davon homogen - 1 1 1 - - 1 1 davon heterogen 1 - - - - - - 1 Ukraine - - - 1 - - - - Seite 17 von 143 davon homogen - - - - - - - - davon heterogen - - - 1 - - - - Ungarn - - 1 - - - 1 1 davon homogen - - - - - - - - davon heterogen - - 1 - - - 1 1 ungeklärt - - - 1 - - - 1 davon homogen - - - 1 - - - - davon heterogen - - - - - - - 1 Frage 17: Bei wie vielen Gruppierungen, die bei Ermittlungen im Bereich der Organisierten Kriminalität von sächsischen Ermittlungsbehörden in den Jahren 2010 bis 2017 festgestellt wurden, handelt es sich um Rockergruppierungen (OMCG – Outlaw Motorcycle Gang)? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln!) Hinsichtlich der Definitionen zu Rockergruppierung und rockerähnliche Gruppierung wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Die Frage nach Rockergruppierungen, die bei Ermittlungen im Bereich der Organisierten Kriminalität festgestellt wurden, wird hier so interpretiert, dass darunter Rockergruppierungen zu fassen sind, gegen deren Angehörige OK-Ermittlungen geführt wurden . Daher sollte zumindest ein Tatverdächtiger der jeweiligen OK-Gruppierung selbst einer Rockergruppierung angehört haben. Nachfolgend ist die Anzahl der OK-Verfahrenskomplexe pro Jahr aufgelistet, die Ermittlungen gegen Rockergruppierungen beinhalteten: Jahr Anzahl der OK-Verfahrenskomplexe gegen Rockergruppierungen 2013 1 2014 3 2015 3 2016 2 2017 2 Mehrfachzählungen sind möglich, wenn die Ermittlungen gegen die Gruppierungen über mehrere Jahre geführt wurden. Die Rockergruppierungen werden dann über diesen Zeitraum mehrfach gezählt. Frage 18: Welchen Kriminalitätsbereichen (z.B. Rauschgifthandel, Kriminalität im Zusammenhang mit dem Wirtschaftsleben) können die Gruppierungen nach Frage 17 zugeordnet werden? (Bitte nach Jahren und Kriminalitätsbereichen aufschlüsseln !) Nachfolgend ist die Anzahl der OK-Verfahrenskomplexe pro Aktivitätsfeld, in denen gegen Rockergruppierungen ermittelt wurde, aufgelistet: Seite 18 von 143 Aktivitätsfelder 2013 2014 2015 2016 2017 Fälschungskriminalität - - 1 - - Gewaltkriminalität 1 1 - 1 1 Kriminalität im Zusammenhang mit dem Nachtleben 1 1 - - 1 Kriminalität im Zusammenhang mit dem Wirtschaftsleben - 1 1 - - Rauschgifthandel/-schmuggel - 2 2 1 1 Mehrfachzählungen sind möglich, wenn die Ermittlungen gegen die Gruppierungen über mehrere Jahre geführt wurden. Die Rockergruppierungen werden dann in diesem Zeitraum mehrfach gezählt. Darüber hinaus entstehen Doppelungen, wenn die OK- Verfahrenskomplexe deliktsübergreifend geführt wurden. Frage 19: Welchem Motorcycle Club (z.B. Hells Angels, Bandidos) können die Gruppierungen nach den Fragen 17 und 18 zugeordnet werden? (Bitte nach Jahren, Motorcycle Club und Kriminalitätsbereichen aufschlüsseln!) Nachfolgend erfolgt die Zuordnung der Rockergruppierungen zu den Aktivitätsfeldern aus den OK-Verfahrenskomplexen. Aktivitätsfelder 2013 2014 2015 2016 2017 Fälschungskriminalität Hells Angels MC Gewaltkriminalität Gremium MC Red Devils MC Hells Angels MC Hells Angels MC Kriminalität im Zusammenhang mit dem Nachtleben Gremium MC Hells Angels MC Hells Angels MC Kriminalität im Zusammenhang mit dem Wirtschaftsleben Hells Angels MC Hells Angels MC Rauschgifthandel/ -schmuggel Red Devils MC, Hells Angels MC Hells Angels MC Hells Angels MC Hells Angels MC Frage 20: Bei wie vielen Gruppierungen, die bei Ermittlungen im Bereich der Organisierten Kriminalität von sächsischen Ermittlungsbehörden in den Jahren 2010 bis 2017 festgestellt wurden, handelt es sich um rockerähnliche Gruppierungen? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln!) Hinsichtlich der Definitionen zu Rockergruppierung und rockerähnlicher Gruppierung wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Seite 19 von 143 Die Frage nach rockerähnlichen Gruppierungen, die bei Ermittlungen im Bereich der OK festgestellt wurden, wird hier so interpretiert, dass darunter rockerähnliche Gruppierungen zu fassen sind, gegen deren Angehörige OK-Ermittlungen geführt wurden. Daher sollte zumindest ein Tatverdächtiger der jeweiligen OK-Gruppierung selbst einer rockerähnlichen Gruppierung angehört haben. Nachfolgend ist die Anzahl der OK-Verfahrenskomplexe pro Jahr, die Ermittlungen gegen rockerähnliche Gruppierungen beinhalteten, aufgelistet: Jahr Anzahl der OK-Verfahrenskomplexe gegen rockerähnliche Gruppierungen 2010 1 2011 1 2012 1 2016 1 2017 2 Mehrfachzählungen sind möglich, wenn die Ermittlungen gegen die Gruppierungen über mehrere Jahre geführt wurden. Die Rockergruppierungen werden dann über mehrere Jahre mehrfach gezählt. Frage 21: Welchen Kriminalitätsbereichen (z.B. Rauschgifthandel, Kriminalität im Zusammenhang mit dem Wirtschaftsleben) können die Gruppierungen nach Frage 20 zugeordnet werden? (Bitte nach Jahren und Kriminalitätsbereichen aufschlüsseln !) Nachfolgend ist die Anzahl der OK-Verfahrenskomplexe, in denen gegen rockerähnliche Gruppierungen ermittelt wurde, aufgelistet: Aktivitätsfelder 2010 2011 2012 2016 2017 Eigentumskriminalität - - - 1 1 Gewaltkriminalität - - 1 - 1 Rauschgifthandel/-schmuggel 1 1 1 1 1 Sonstige - nicht näher erläuterte - Kriminalitätsbereiche - 1 - - 1 Umweltkriminalität 1 - - - - Waffenhandel/-schmuggel - - - - 1 Mehrfachzählungen sind möglich, wenn die Ermittlungen gegen die Gruppierungen über mehrere Jahre geführt wurden. Die rockerähnlichen Gruppierungen werden sodann in diesem Zeitraum mehrfach gezählt. Darüber hinaus entstehen Mehrfachzählungen , wenn die OK-Verfahrenskomplexe deliktsübergreifend geführt wurden. Die Verfahrenskomplexe werden in diesen Fällen für jedes Aktivitätsfeld gesondert gezählt. Seite 20 von 143 Frage 22: Bei wie vielen Gruppierungen, die bei Ermittlungen im Bereich der Organisierten Kriminalität von sächsischen Ermittlungsbehörden in den Jahren 2010 bis 2017 festgestellt wurden, handelt es sich um Gruppen Italienischer Organisierter Kriminalität (IOK)? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln!) Frage 23: Welchen Kriminalitätsbereichen (z.B. Rauschgifthandel, Kriminalität im Zusammenhang mit dem Wirtschaftsleben) können die Gruppierungen nach Frage 22 zugeordnet werden? (Bitte nach Jahren und Kriminalitätsbereichen aufschlüsseln !) Frage 24: Welcher Mafia-Gruppierung (z.B. ´Ndrangheta, Camorra) können die Gruppierungen nach den Fragen 22 und 23 zugeordnet werden? (Bitte nach Jahren, Mafia- Gruppierungen und Kriminalitätsbereichen aufschlüsseln!) Zusammenfassende Antwort zu den Fragen 22 bis 24: Im Zeitraum 2010 bis 2017 wurde keine der durch die sächsische Polizei in Verfahrenskomplexen festgestellten OK-Gruppierungen der IOK zugeordnet. Frage 25: Bei wie vielen Gruppierungen, die bei Ermittlungen im Bereich der Organisierten Kriminalität von sächsischen Ermittlungsbehörden in den Jahren 2010 bis 2017 festgestellt wurden, handelt es sich um Gruppen der Russisch-Eurasischen Organisierten Kriminalität (REOK)? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln!) Hinsichtlich der Definitionen zur REOK wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Die Frage nach REOK-Gruppierungen, die bei Ermittlungen im Bereich der Organisierten Kriminalität festgestellt wurden, wird hier so interpretiert, dass darunter Gruppierungen zu verstehen sind, die unter die Definition OK zu fassen sind und von der sachbearbeitenden Dienststelle als REOK klassifiziert wurden. Nachfolgend ist die Anzahl der OK-Verfahrenskomplexe pro Jahr, die Ermittlungen gegen REOK-Gruppierungen beinhalteten, aufgelistet: Jahr Anzahl der OK-Verfahrenskomplexe gegen REOK-Gruppierungen 2014 1 2015 3 2016 3 2017 3 Seite 21 von 143 Frage 26: Welchen Kriminalitätsbereichen (z.B. Rauschgifthandel, Kriminalität im Zusammenhang mit dem Wirtschaftsleben) können die Gruppierungen nach Frage 25 zugeordnet werden? (Bitte nach Jahren und Kriminalitätsbereichen aufschlüsseln !) Nachfolgend die Anzahl der OK-Verfahrenskomplexe, in denen gegen REOK- Gruppierungen ermittelt wurde: Aktivitätsfelder 2014 2015 2016 2017 Cybercrime - - 1 1 Eigentumskriminalität 1 - 1 1 Fälschungskriminalität - 1 1 1 Gewaltkriminalität - 1 1 1 Kriminalität im Zusammenhang mit dem Wirtschaftsleben - 2 1 1 Rauschgifthandel/-schmuggel - 1 - - Sonstige - nicht näher erläuterte - Kriminalitätsbereiche 1 - - - Mehrfachzählungen sind möglich, wenn die Ermittlungen gegen die Gruppierungen über mehrere Jahre geführt wurden. Die REOK-Gruppierungen werden sodann in diesem Zeitraum mehrfach gezählt. Darüber hinaus entstehen Mehrfachzählungen, wenn die OK-Verfahrenskomplexe deliktsübergreifend geführt wurden. Die Verfahrenskomplexe werden in diesen Fällen für jedes Aktivitätsfeld gesondert gezählt. Frage 27: Wie viele Gruppierungen nach den Fragen 25 und 26 waren von deutschen Staatsangehörigen dominiert und wie viele von Personen anderer Staatsangehörigkeiten ? (Bitte nach Jahren, Staatsangehörigkeiten und Kriminalitätsbereichen aufschlüsseln!) Die OK-Verfahrenskomplexe nach Frage 25 wurden von Tatverdächtigen der nachfolgenden Staatsangehörigkeiten dominiert: Jahr Dominierende Staatsangehörigkeit der Tatverdächtigen in den OK-Verfahrenskomplexen gegen REOK-Gruppierungen 2014 1 x Republik Lettland 2015 je 1 x Russische Föderation, Republik Litauen, Republik Lettland 2016 2 x Russische Föderation, 1 x Deutschland 2017 2 x Russische Föderation, 1 x Deutschland Mehrfachzählungen sind möglich, wenn die dominierende Staatsangehörigkeit in mehreren Ermittlungsverfahren gespeichert wurde. Darüber hinaus entstehen Mehrfachzählungen , wenn die Verfahrenskomplexe über mehrere Jahre geführt wurden. Die dominierende Staatsangehörigkeit wird dann für jedes Jahr gezählt. Die Aktivitätsfelder nach Frage 26 wurden von Tatverdächtigen der nachfolgenden Staatsangehörigkeiten dominiert : Seite 22 von 143 Aktivitätsfelder 2014 2015 2016 2017 Cybercrime Russische Föderation Russische Föderation Eigentumskriminalität Republik Lettland Russische Föderation Russische Föderation Fälschungskriminalität Russische Föderation Russische Föderation Russische Föderation Gewaltkriminalität Russische Föderation Russische Föderation Russische Föderation Kriminalität im Zusammenhang mit dem Wirtschaftsleben Republik Litauen, Republik Lettland Deutschland Deutschland Rauschgifthandel/-schmuggel Russische Föderation Sonstige – nicht näher erläuterte – Kriminalitätsbereiche Republik Lettland Mehrfachzählungen sind möglich, wenn in den OK-Verfahrenskomplexen deliktsübergreifend ermittelt wurde. Dann werden die Staatsangehörigen in jedem Aktivitätsfeld gesondert gezählt. Darüber hinaus entstehen Mehrfachzählungen, wenn die Verfahrenskomplexe über mehrere Jahre geführt wurden. Die dominierende Staatsangehörigkeit wird in diesen Fällen für jedes Jahr gezählt. Frage 28: Wie viele Gruppierungen, die bei Ermittlungen im Bereich der Organisierten Kriminalität von sächsischen Ermittlungsbehörden in den Jahren 2010 bis 2017 festgestellt wurden, hatten Verbindungen zu a) Rockergruppierungen (OMCG – Outlaw Motorcycle Gang), b) rocker-ähnlichen Gruppierungen, c) Gruppen Italienischer Organisierter Kriminalität (IOK), d) Russisch-Eurasischer Organisierter Kriminalität (REOK) oder e) anderen international tätigen Gruppen Organisierter Kriminalität? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln!) Zu Teilfrage a) In der nachfolgend dargestellten Anzahl von Verfahrenskomplexen wurden Verbindungen zu Rockergruppierungen festgestellt: Jahr Anzahl von OK-Verfahrenskomplexen 2010 1 2011 1 2012 2 2013 1 2014 4 2016 2 2017 4 Seite 23 von 143 Mehrfachzählungen sind möglich, wenn die Ermittlungen gegen die Gruppierungen über mehrere Jahre bearbeitet wurden. Die Verbindungen zu Rockergruppierungen werden dann in diesen Jahren mehrfach gezählt. Zu Teilfrage b) In der nachfolgend dargestellten Anzahl von Verfahrenskomplexen wurden Verbindungen zu rockerähnlichen Gruppierungen festgestellt: Jahr Anzahl von OK-Verfahrenskomplexen 2013 1 2017 2 Mehrfachzählungen sind möglich, wenn die Ermittlungen gegen die Gruppierungen über mehrere Jahre geführt wurden. Die Verbindungen zu rockerähnlichen Gruppierungen werden in diesen Jahren mehrfach gezählt. Zu Teilfrage c) Es wurden keine OK-Verfahrenskomplexe bearbeitet, die Verbindungen zu Gruppen der Italienischen Organisierten Kriminalität aufwiesen. Zu Teilfrage d) In der nachfolgend dargestellten Anzahl von Verfahrenskomplexen wurden Verbindungen zur Russisch-Eurasischen Organisierten Kriminalität festgestellt: Jahr Anzahl von OK-Verfahrenskomplexen 2010 1 2011 1 2017 1 Zu Teilfrage e) In der nachfolgend dargestellten Anzahl von Verfahrenskomplexen wurden Verbindungen zu anderen international tätigen Gruppen Organisierter Kriminalität festgestellt: Jahr Anzahl von OK-Verfahrenskomplexen 2016 1 2017 2 Mehrfachzählungen sind möglich, wenn die Ermittlungen gegen die Gruppierungen über mehrere Jahre geführt wurden. Die Verbindungen zu den Gruppierungen werden in diesen Jahren mehrfach gezählt. Seite 24 von 143 Frage 29: Welchen Kriminalitätsbereichen (z.B. Rauschgifthandel, Kriminalität im Zusammenhang mit dem Wirtschaftsleben) können die Gruppierungen nach Frage 28 zugeordnet werden? (Bitte nach Jahren und Kriminalitätsbereichen aufschlüsseln !) Zu Teilfrage a) Die OK-Verfahrenskomplexe mit Verbindungen zu Rockergruppierungen sind nachfolgenden Aktivitätsfeldern zuzuordnen: Aktivitätsfelder 2010 2011 2012 2013 2014 2016 2017 Eigentumskriminalität - - - - - 1 1 Fälschungskriminalität - - - - 1 - - Gewaltkriminalität - - 1 1 1 1 1 Kriminalität im Zusammenhang mit dem Nachtleben - - - - 1 - - Kriminalität im Zusammenhang mit dem Wirtschaftsleben - - - 1 1 - 1 Rauschgifthandel/-schmuggel 1 1 2 1 3 1 2 Sonstige - nicht näher erläuterte - Kriminalitätsbereiche - 1 1 - - - - Steuer- und Zolldelikte - - - - - - 1 Umweltkriminalität 1 - - - - - - Waffenhandel/-schmuggel - - 1 - - - - Zu Teilfrage b) Die OK-Verfahrenskomplexe mit Verbindungen zu rockerähnlichen Gruppierungen sind nachfolgenden Aktivitätsfeldern zuzuordnen: Aktivitätsfelder 2013 2017 Gewaltkriminalität - 1 Rauschgifthandel/-schmuggel 1 2 Steuer- und Zolldelikte - 1 Zu Teilfrage c) Mit Verweis auf die Antwort auf Frage 28, Teilfrage c) entfällt hier die Beantwortung. Zu Teilfrage d) Die OK-Verfahrenskomplexe mit Verbindungen zu Gruppierungen der Russisch- Eurasischen Organisierten Kriminalität sind nachfolgenden Aktivitätsfeldern zuzuordnen : Seite 25 von 143 Aktivitätsfelder 2010 2011 2017 Eigentumskriminalität - - 1 Fälschungskriminalität - - 1 Gewaltkriminalität - - 1 Rauschgifthandel/-schmuggel 1 1 - Zu Teilfrage e) Die OK-Verfahrenskomplexe mit Verbindungen zu anderen international tätigen Gruppen Organisierter Kriminalität sind nachfolgenden Aktivitätsfeldern zuzuordnen: Aktivitätsfelder 2016 2017 Rauschgifthandel/-schmuggel 1 2 Steuer- und Zolldelikte 1 2 Für alle Teilfragen: Mehrfachzählungen in den aufgelisteten Aktivitätsfeldern sind möglich, wenn in den OK-Verfahrenskomplexen deliktsübergreifend ermittelt wurde. Dann werden die Verbindungen zu den angefragten Gruppierungen in jedem Aktivitätsfeld gesondert gezählt . Darüber hinaus entstehen Mehrfachzählungen, wenn die Verfahrenskomplexe über mehrere Jahre geführt wurden. Die Verbindungen zu den angefragten Gruppierungen werden für die Aktivitätsfelder in diesen Komplexen jedes Jahr gesondert gezählt . 1.2) Finanzielle Aspekte der Organisierten Kriminalität Frage 30: Welche Schadenssummen in Euro sind bei Ermittlungskomplexen im Bereich der Organisierten Kriminalität von sächsischen Ermittlungsbehörden in den Jahren 2010 bis 2017 festgestellt worden? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln!) In den OK-Verfahrenskomplexen wurde nachfolgender Schaden (in Millionen Euro) festgestellt. Jahr 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Schaden 12,32 4,92 2,48 10,79 6,71 3,26 20,61 13,96 Frage 31: Welchen Kriminalitätsbereichen (z. B. Rauschgifthandel, Kriminalität im Zusammenhang mit dem Wirtschaftsleben) können die Schadenssummen nach Frage 30 zugeordnet werden? (Bitte nach Jahren und Kriminalitätsbereichen aufschlüsseln !) In den OK-Verfahrenskomplexen wurden nachfolgende Schadenssummen (gerundet in Millionen Euro) in den Aktivitätsfeldern pro Jahr festgestellt: Seite 26 von 143 Aktivitätsfelder 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Cybercrime - - - - - - 11,39 - Eigentumskriminalität 0,71 0,76 0,23 6,09 6,14 1,10 2,22 1,35 Fälschungskriminalität 0,11 0,03 0,00 0,55 0,52 0,08 1,10 Gewaltkriminalität 10,00 0,00 0,11 0,00 0,00 - 0,08 0,00 Kriminalität im Zusammenhang mit dem Nachtleben - - - 0,00 - - - - Kriminalität im Zusammenhang mit dem Wirtschaftsleben 11,50 3,50 2,32 4,70 0,57 2,16 7,00 12,55 Rauschgifthandel/ -schmuggel 0,60 1,08 0,18 0,00 0,55 - - 0,06 Schleuserkriminalität 0,00 - - - - - - - Sonstige - nicht näher erläuterte - Kriminalitätsbereiche 10,01 0,64 - - 0,98 - - - Steuer- und Zolldelikte - 0,00 - - - - - 0,06 Umweltkriminalität - - - - - - - - Waffenhandel/-schmuggel - 0,48 - 0,00 - - - - Die Werte in der Tabelle enthalten die Summe der Schäden in den Aktivitätsfeldern des jeweiligen Jahres. Die Schäden sind mehrfach enthalten, wenn die OK- Verfahrenskomplexe deliktsübergreifend geführt wurden. In diesen Fällen wurden die in den Verfahrenskomplexen entstandenen Schäden für jedes Aktivitätsfeld angenommen . In den Verfahrenskomplexen, in denen die Schadensumme größer als Null ist, aber unter 5.000 Euro liegt, wird auf 0,00 abgerundet. Frage 32: Welche Erträge aus kriminellen Handlungen/Umtrieben in Euro sind bei Ermittlungskomplexen im Bereich der Organisierten Kriminalität von sächsischen Ermittlungsbehörden in den Jahren 2010 bis 2017 festgestellt worden? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln!) In den OK-Verfahrenskomplexen wurden folgende Erträge (in Millionen Euro) beziffert: Jahr 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Ertrag 19,67 7,22 3,38 4,89 5,11 1,04 5,85 2,24 Frage 33: Welchen Kriminalitätsbereichen (z.B. Rauschgifthandel, Kriminalität im Zusammenhang mit dem Wirtschaftsleben) können die Erträge aus kriminellen Handlungen /Umtrieben nach Frage 32 zugeordnet werden? (Bitte nach Jahren und Kriminalitätsbereichen aufschlüsseln!) Seite 27 von 143 In den OK-Verfahrenskomplexen wurden nachfolgende Erträge (gerundet in Millionen Euro) in den Aktivitätsfeldern pro Jahr festgestellt: Aktivitätsfelder 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Cybercrime - - - - - - 4,23 - Eigentumskriminalität 3,30 0,35 0,20 0,19 4,99 0,92 1,62 0,10 Fälschungskriminalität 0,78 0,03 0,67 - 0,11 0,52 0,04 1,12 Gewaltkriminalität 7,07 0,00 0,08 0,00 0,00 0,04 0,02 Kriminalität im Zusammenhang mit dem Nachtleben 0,05 - - 0,00 0,01 - - - Kriminalität im Zusammenhang mit dem Wirtschaftsleben 8,50 2,95 2,26 4,70 0,07 - - 2,08 Rauschgifthandel/ -schmuggel 10,33 0,74 0,41 - 0,20 0,12 - 0,08 Schleuserkriminalität 3,02 - - - - - - - Sonstige - nicht näher erläuterte - Kriminalitätsbereiche 7,01 3,84 0,04 - 0,52 - - - Steuer- und Zolldelikte - 0,70 - - - - - 0,06 Umweltkriminalität - - - - - - - - Waffenhandel/-schmuggel - 0,45 0,04 - - - - - Die Werte in der Tabelle enthalten die Summe der Erträge in den Aktivitätsfeldern des jeweiligen Jahres. Die Erträge sind mehrfach enthalten, wenn die OK- Verfahrenskomplexe deliktsübergreifend geführt wurden. In diesen Fällen wurden die in den Verfahrenskomplexen entstandenen Erträge für jedes Aktivitätsfeld angenommen. In den Verfahrenskomplexen, in denen der Ertrag größer als Null ist, aber unter 5.000 Euro liegt, wird auf 0,00 abgerundet. Frage 34: Bei welchen Erträgen aus kriminellen Handlungen/Umtrieben in welcher Höhe in Euro nach den Fragen 32 und 33 konnte festgestellt werden, dass sie in den legalen Wirtschaftskreislauf zurückgeführt wurden? (Bitte nach Jahren, Erträgen aus kriminellen Handlungen/Umtrieben und Kriminalitätsbereichen aufschlüsseln!) Frage 35: Welchem Bereich der legalen Wirtschaft sind die Erträge nach Frage 34 zugeflossen ? (Bitte nach Jahren, Erträgen aus kriminellen Handlungen/Umtrieben und Kriminalitätsbereichen aufschlüsseln!) Zusammenfassende Beantwortung der Fragen 34 und 35: Weder in den Polizeilichen Auskunftssystemen noch in der gesonderten jährlichen Erfassung von OK-Verfahrenskomplexen werden Angaben über die Rückführung von Erträgen in den legalen Wirtschaftskreislauf im Sinne der Fragen 32 und 33 registriert. Seite 28 von 143 Frage 36: In wie vielen Ermittlungskomplexen im Bereich der Organisierten Kriminalität, die in den Jahren 2010 bis 2017 von sächsischen Ermittlungsbehörden geführt wurden , wurden vermögensabschöpfende Maßnahmen durchgeführt? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln!) Nachfolgend ist die Anzahl von OK-Verfahrenskomplexen pro Jahr dargestellt, in denen bei vermögensabschöpfenden Maßnahmen Vermögenswerte gesichert wurden: Jahr 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Anzahl der OK-Verfahrenskomplexe 4 7 5 3 6 3 4 7 Frage 37: Welchen Kriminalitätsbereichen (z.B. Rauschgifthandel, Kriminalität im Zusammenhang mit dem Wirtschaftsleben) können die vermögensabschöpfenden Maßnahmen nach Frage 36 zugeordnet werden? (Bitte nach Jahren und Kriminalitätsbereichen aufschlüsseln!) Nachfolgend ist die Anzahl der OK-Verfahrenskomplexe, in denen Vermögensabschöpfungen durchgeführt wurden, nach Aktivitätsfeldern pro Jahr aufgelistet: Aktivitätsfelder 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Cybercrime - - - - - - 1 - Eigentumskriminalität 1 - 1 2 3 1 3 3 Fälschungskriminalität 1 - 1 - 1 - 2 2 Gewaltkriminalität 1 1 - - 1 - 1 1 Kriminalität im Zusammenhang mit dem Nachtleben 1 - - - 1 - - - Kriminalität im Zusammenhang m. d. Wirtschaftsleben - 3 2 1 - 1 - 3 Rauschgifthandel/- schmuggel 3 3 3 - 4 1 1 2 Schleuserkriminalität 1 - - - - - - - Sonstige - nicht näher erläuterte - Kriminalitätsbereiche - 3 1 - 1 - - - Steuer- und Zolldelikte - 1 - - - - - 1 Waffenhandel/-schmuggel - - 1 - - - - - Die Werte in der Tabelle enthalten Mehrfachzählungen, wenn die Verfahrenskomplexe deliktsübergreifend geführt wurden. In diesen Fällen wurden die Verfahrenskomplexe für jedes Aktivitätsfeld gesondert gezählt. Frage 38: Welche Sicherungssummen in Euro wurden bei vermögensabschöpfenden Maßnahmen nach den Fragen 36 und 37 sichergestellt? (Bitte nach Jahren, Sicherungssummen und Kriminalitätsbereichen aufschlüsseln!) Seite 29 von 143 Nachfolgend ist die Summe der abgeschöpften Werte in Millionen Euro pro Jahr entsprechend der Frage 36 aufgelistet: Jahr 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Vermögensabschöpfungen 0,13 4,96 0,58 0,005 0,39 0,92 4,30 0,53 Nachfolgend ist die Summe der abgeschöpften Werte in Millionen Euro für die jeweiligen Aktivitätsfelder pro Jahr entsprechend der Frage 37 aufgelistet: Aktivitätsfelder 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Cybercrime - - - - - - 4,23 - Eigentumskriminalität 0,07 - 0,02 0,01 0,35 0,90 0,08 0,03 Fälschungskriminalität 0,00 - 0,00 - 0,02 - 0,03 0,09 Gewaltkriminalität 0,00 1,56 - - 0,00 - 0,03 0,02 Kriminalität im Zusammenhang mit dem Nachtleben 0,00 - - - 0,01 - - - Kriminalität im Zusammenhang mit dem Wirtschaftsleben - 1,73 0,18 0,03 - 0,00 - 0,47 Rauschgifthandel/-schmuggel 0,13 0,03 0,41 - 0,005 0,01 0,00 0,03 Schleuserkriminalität 0,07 - - - - - - - Sonstige - nicht näher erläuterte - Kriminalitätsbereiche - 4,77 0,33 - 0,01 - - - Steuer- und Zolldelikte - 0,17 - - - - - 0,02 Waffenhandel/-schmuggel - - 0,33 - - - - - Die Werte in der Tabelle enthalten die Summe der Vermögensabschöpfungen in den Aktivitätsfeldern des jeweiligen Jahres. Die Erträge sind mehrfach enthalten, wenn die OK-Verfahrenskomplexe deliktsübergreifend geführt wurden. In diesen Fällen wurden die in den Verfahrenskomplexen entstandenen Erträge für jedes Aktivitätsfeld angenommen . In den Verfahrenskomplexen, in denen der Ertrag größer als Null ist, aber unter 5.000 Euro liegt, wird auf 0,00 abgerundet. Frage 39: Welche Sicherungssummen in Euro wurden bei vermögensabschöpfenden Maßnahmen nach den Fragen 36, 37 und 38 in Deutschland und wie viele in anderen Staaten sichergestellt? (Bitte nach Jahren, Sicherungssummen, Staaten und Kriminalitätsbereichen aufschlüsseln!) In Deutschland wurden nachfolgende Werte in Millionen Euro pro Aktivitätsfeld und Jahr sichergestellt: Aktivitätsfelder 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Cybercrime - - - - - - 3,87 - Eigentumskriminalität - - 0,02 0,01 0,02 0,90 0,03 0,03 Fälschungskriminalität - - 0,00 - 0,01 - 0,03 0,09 Gewaltkriminalität - 1,21 - - 0,00 - 0,03 0,02 Seite 30 von 143 Kriminalität im Zusammenhang mit dem Nachtleben - - - - 0,01 - - - Kriminalität im Zusammenhang mit dem Wirtschaftsleben - 1,37 0,18 0,03 - - - 0,08 Rauschgifthandel/-schmuggel - 0,03 0,41 - 0,03 0,01 0,00 0,03 Schleuserkriminalität - - - - - - - - Sonstige - nicht näher erläuterte - Kriminalitätsbereiche - 1,92 0,33 - 0,01 - - - Steuer- und Zolldelikte - 0,17 - - - - - 0,02 Waffenhandel/-schmuggel - - 0,33 - - - - - Im Ausland wurden pro Staat die nachfolgenden Werte in Millionen Euro pro Aktivitätsfeld und Jahr sichergestellt: Jahr betroffene Staaten Sicherungssumme Aktivitätsfelder 2017 Französische Republik 0,00 Kriminalität im Zusammenhang mit dem Wirtschaftsleben 2017 Republik Litauen 0,00 Kriminalität im Zusammenhang mit dem Wirtschaftsleben 2017 Volksrepublik China 0,39 Kriminalität im Zusammenhang mit dem Wirtschaftsleben 2016 Tschechische Republik 0,04 Eigentumskriminalität 2016 Republik Zypern 0,09 Cybercrime 2016 Schweiz 0,09 Cybercrime 2016 Republik Estland 0,07 Cybercrime 2016 Republik Lettland 0,11 Cybercrime 2015 Republik Lettland 0,00 Kriminalität im Zusammenhang mit dem Wirtschaftsleben 2014 Tschechische Republik 0,01 Fälschungskriminalität 2014 Tschechische Republik 0,01 Rauschgifthandel/-schmuggel 2014 Tschechische Republik 0,33 Eigentumskriminalität 2013 Tschechische Republik 0,01 Eigentumskriminalität 2011 Republik Österreich 0,35 Kriminalität im Zusammenhang mit dem Wirtschaftsleben 2011 Republik Österreich 0,35 Gewaltkriminalität 2011 Republik Österreich 0,35 Sonstige – nicht näher erläuterte – Kriminalitätsbereiche 2011 Königreich Spanien 2,50 Sonstige – nicht näher erläuterte – Kriminalitätsbereiche Seite 31 von 143 Die Werte in der Tabelle enthalten die Summe der Vermögensabschöpfungen in den Aktivitätsfeldern des jeweiligen Jahres. Die Erträge sind mehrfach enthalten, wenn die OK-Verfahrenskomplexe deliktsübergreifend geführt wurden. In diesen Fällen wurden die in den Verfahrenskomplexen entstandenen Erträge für jedes Aktivitätsfeld angenommen . In den Verfahrenskomplexen, in denen der Ertrag größer als Null ist, aber unter 5.000 Euro liegt, wird auf 0,00 abgerundet. 1.3) OK-Potenzial Frage 40: Wie vielen Gruppierungen, die bei Ermittlungen im Bereich der Organisierten Kriminalität der sächsischen Ermittlungsbehörden in den Jahren 2010 bis 2017 festgestellt wurden, kann welches OK-Potenzial zugeordnet werden? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln!) Zur Beantwortung der Frage wurde das OK-Potential in die nachfolgenden Kategorien unterteilt: Verfahren mit Potential unter 20 Verfahren mit Potential 20 bis unter 40 Verfahren mit Potential 40 bis unter 60 Verfahren mit Potential 60 bis unter 80 Verfahren mit Potential über 80 Das OK-Potential der geführten OK-Verfahrenskomplexe verteilt sich pro Jahr wie folgt: OK-Potential 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 unter 20 - - - 2 - - - - 20 bis unter 40 8 11 14 14 8 5 3 7 40 bis unter 60 3 5 3 5 9 8 8 8 60 bis unter 80 4 3 3 1 1 3 2 3 über 80 - - - 1 - - - - Frage 41: Wie viele Gruppierungen nach Frage 40 wurden von Personen welcher Staatsangehörigkeiten dominiert? (Bitte nach Jahren, OK-Potenzial und Staatsangehörigkeiten aufschlüsseln!) Unter Berücksichtigung der dominierenden Staatsangehörigkeit der Tatverdächtigen verteilt sich das OK-Potential der geführten OK-Verfahrenskomplexe pro Jahr wie folgt: OK-Potential mit Staatsangehörigkeit der dominierenden Tatverdächtigen 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 unter 20 Rumänien - - - 2 - - - - Seite 32 von 143 20 bis unter 40 Deutschland 5 3 2 3 2 - - - Republik Litauen 2 1 1 2 1 1 - - Republik Albanien - 1 1 1 - 1 1 1 Rumänien - 1 4 - 1 - - - Republik Polen 1 1 - 3 1 - - - Republik Türkei - 1 1 1 - - 1 1 Republik Kuba - - - - 2 2 - - Ungarn - - 1 - - - 1 1 ungeklärt - - - 1 - - - 1 Tunesische Republik - - - 2 - - - - Republik Kamerun - 1 1 - - - - - Tschechische Republik - - - - 1 1 - - Russische Föderation - 1 1 - - - - - Republik Mazedonien - - 1 1 - - - - Demokratische Volksrepublik Algerien - 1 - - - - - - Israel - - - - - - - 1 Republik Serbien - - 1 - - - - - Republik Armenien - - - - - - - 1 Bosnien und Herzegowina - - - - - - - 1 40 bis unter 60 Deutschland 1 4 3 - 5 4 4 3 Tschechische Republik 1 - - 2 2 - 1 - Russische Föderation - - - - - 1 2 2 Republik Lettland - - - 1 1 1 - - Rumänien - - - - - 2 1 - Ukraine - - - 1 - - - - Tunesische Republik - - - - 1 - - - Republik Litauen - - - - - - - 1 Republik Aserbaidschan - 1 - - - - - - Republik Türkei - - - - - - - 1 Republik Kosovo - - - - - - - 1 Republik Polen 1 - - - - - - - Republik Serbien - - - 1 - - - - 60 bis unter 80 Deutschland 2 2 2 - 1 2 2 3 Demokratische Volksrepublik Algerien 1 1 - - - - - - Griechenland - - 1 1 - - - - Republik Türkei 1 - - - - - - - Tschechische Republik - - - - - 1 - - über 80 Deutschland - - - 1 - - - - Seite 33 von 143 Frage 42: Welchen Kriminalitätsbereichen (z.B. Rauschgifthandel, Kriminalität im Zusammenhang mit dem Wirtschaftsleben) können die Gruppierungen nach den Fragen 40 und 41 zugeordnet werden? (Bitte nach Jahren, Staatsangehörigkeiten, OK- Potenzial und Kriminalitätsbereichen aufschlüsseln!) Es wird auf die Anlage 4 verwiesen. Frage 43: Wie viele Gruppierungen nach Frage 40 können a) Rockergruppierungen (OMCG – Out-law Motorcycle Gang), b) rockerähnlichen Gruppierungen, c) Gruppen Italienischer Organisierter Kriminalität (IOK), d) Russisch-Eurasischer Organisierter Kriminalität (REOK) oder e) anderen international tätigen Gruppen Organisierter Kriminalität zugeordnet werden? (Bitte nach Jahren, OK-Potenzial und Kriminalitätsbereichen aufschlüsseln !) Hinsichtlich der Definitionen zu Rockergruppierung und rockerähnliche Gruppierung wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu Teilfrage a): Nachfolgend ist die Anzahl der OK-Verfahrenskomplexe pro Aktivitätsfeld mit Angabe des OK-Potentials aufgelistet, in denen gegen Rockergruppierungen ermittelt wurde: Aktivitätsfelder mit OK-Potential 2013 2014 2015 2016 2017 Fälschungskriminalität - - - - - 40 bis unter 60 - - 1 - - Gewaltkriminalität - - - - - 20 bis unter 40 1 - - - - 40 bis unter 60 - 1 - 1 1 Kriminalität im Zusammenhang mit dem Nachtleben - - - - - 20 bis unter 40 1 - - - - 40 bis unter 60 - 1 - - - 60 bis unter 80 - - - - 1 Kriminalität im Zusammenhang mit dem Wirtschaftsleben - - - - - 40 bis unter 60 - 1 1 - - Rauschgifthandel/-schmuggel - - - - - 40 bis unter 60 - 2 1 - - 60 bis unter 80 - - 1 1 1 Seite 34 von 143 Mehrfachzählungen sind möglich, wenn die Ermittlungen gegen die Gruppierungen über mehrere Jahre geführt wurden. Die Rockergruppierungen werden dann in diesem Zeitraum mehrfach gezählt. Darüber hinaus entstehen Mehrfachzählungen, wenn die OK-Verfahrenskomplexe deliktsübergreifend geführt wurden. Zu Teilfrage b) Nachfolgend ist die Anzahl der OK-Verfahrenskomplexe pro Aktivitätsfeld mit Angabe des OK-Potentials aufgelistet, in denen gegen rockerähnliche Gruppierungen ermittelt wurde: Aktivitätsfeldermit OK-Potential 2010 2011 2012 2016 2017 Eigentumskriminalität - - - - - 40 bis unter 60 - - - 1 1 Gewaltkriminalität - - - - - 20 bis unter 40 - - 1 - - 40 bis unter 60 - - - - 1 Rauschgifthandel/-schmuggel - - - - - 20 bis unter 40 1 - 1 - - 40 bis unter 60 - 1 - 1 1 Sonstige – nicht näher erläuterte – Kriminalitätsbereiche - - - - - 0 bis unter 60 - 1 - - 1 Umweltkriminalität - - - - - 20 bis unter 40 1 - - - - Waffenhandel/-schmuggel - - - - - 40 bis unter 60 - - - - 1 Mehrfachzählungen sind möglich, wenn die Ermittlungen gegen die Gruppierungen über mehrere Jahre geführt wurden. Die rockerähnlichen Gruppierungen werden dann in diesem Zeitraum mehrfach gezählt. Darüber hinaus entstehen Mehrfachzählungen, wenn die OK-Verfahrenskomplexe deliktsübergreifend geführt wurden. Die Verfahrenskomplexe werden dann für jedes Aktivitätsfeld gesondert gezählt. Zu Teilfrage c) Im Zeitraum 2010 bis 2017 wurde keine der durch die sächsische Polizei bearbeiteten OK-Gruppierungen der IOK zugeordnet. Zu Teilfrage d) Nachfolgend ist die Anzahl der OK-Verfahrenskomplexe pro Aktivitätsfeld mit Angabe des OK-Potentials aufgelistet, in denen gegen REOK-Gruppierungen ermittelt wurde: Aktivitätsfelder mit OK-Potential 2014 2015 2016 2017 Cybercrime - - - - 40 bis unter 60 - - 1 1 Seite 35 von 143 Eigentumskriminalität - - - - 40 bis unter 60 1 - 1 1 Fälschungskriminalität - - - - 40 bis unter 60 - 1 1 1 Gewaltkriminalität - - - - 40 bis unter 60 - 1 1 1 Kriminalität im Zusammenhang mit dem Wirtschaftsleben - - - - 20 bis unter 40 - 1 - - 40 bis unter 60 - 1 1 1 Rauschgifthandel/-schmuggel - - - - 40 bis unter 60 - 1 - - Sonstige – nicht näher erläuterte – Kriminalitätsbereiche - - - - 40 bis unter 60 1 - - - Mehrfachzählungen sind möglich, wenn die Ermittlungen gegen die Gruppierungen über mehrere Jahre geführt wurden. Die REOK-Gruppierungen werden dann in diesem Zeitraum mehrfach gezählt. Darüber hinaus entstehen Mehrfachzählungen, wenn die OK-Verfahrenskomplexe deliktsübergreifend geführt wurden. Die Verfahrenskomplexe werden in diesen Fällen für jedes Aktivitätsfeld gesondert gezählt. Zu Teilfrage e) Die Teilfrage wird hier so interpretiert, dass unter die international tätigen Gruppen solche zu fassen sind, die Eigenbezeichnungen besitzen, wie beispielsweise die „Hells Angels“ für die OMCG’s. Gleichzeitig sollen diese Gruppierungen nicht bereits bei der REOK, den Rockern oder rockerähnlichen Gruppierungen aufgeführt worden sein. Auf international tätige Gruppierungen, die keine Eigennamen besitzen, wird in den Antworten zu den Fragen 50 und 51 eingegangen. Nachfolgend ist die Anzahl der OK-Verfahrenskomplexe pro Aktivitätsfeld mit Angabe des OK-Potentials aufgelistet, in denen gegen international tätige Gruppierungen ermittelt wurde: Aktivitätsfelder mit OK-Potential 2010 2016 2017 Schleuserkriminalität - - - 60 bis unter 80 1 - - Eigentumskriminalität - - - 60 bis unter 80 1 - - Steuer- und Zolldelikte - - - 60 bis unter 80 - 1 1 Rauschgifthandel/ -schmuggel - - - 60 bis unter 80 1 1 1 Mehrfachzählungen sind möglich, wenn die Ermittlungen gegen die Gruppierungen über mehrere Jahre geführt wurden. Die international tätigen Gruppierungen werden Seite 36 von 143 dann in diesem Zeitraum mehrfach gezählt. Darüber hinaus entstehen Mehrfachzählungen , wenn die OK-Verfahrenskomplexe deliktsübergreifend geführt wurden. Die Verfahrenskomplexe werden in diesen Fällen für jedes Aktivitätsfeld gesondert gezählt. Frage 44: In welchem Umfang ist die Begehung schwerer und organisierter Kriminalität unter Nutzung neuer Technologien (IKT) erfolgt? Die Antwort beruht auf einer qualitativen Auslegung des Begriffes „Umfang“. Die fortschreitende Digitalisierung sowie der infrastrukturelle Ausbau der Telekommunikationstechnik ermöglichen den Tätern zunehmend verschlüsselte Kommunikation, Verschleierung ihrer inkriminierten Handlungen und Gewinnverteilung. Es zeigt sich, dass die Steuerung solcher Handlungen nicht unmittelbar am Tatort, sondern durch die Nutzung neuer Technologien von jedem Ort aus erfolgen kann. Das Tatmittel Internet erlangt dabei immer mehr an Bedeutung. Für die Begehung schwerer und organisierter Kriminalität erfolgt die Täterkommunikation zunehmend über verschlüsselte Messenger -Dienste wie WhatsApp, Telegramm, Call-ID-Spoofing, IP-Spoofing und Botnetze. Diese werden zudem – ebenso wie digitale- und Kryptowährungen – insbesondere zur Erlangung inkriminierter Daten, wie Zahlungskartencodes, E-Mailzugängen, personenbezogener Daten, Kreditkarten- und Kontodaten genutzt. Frage 45: In welcher Weise waren oder sind Strukturen organisierter Kriminalität mit terroristischen Anschlägen oder Netzwerken verbunden? Im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes Politisch motivierte Kriminalität (KPMD-PMK) liegen keine Erkenntnisse vor, die darauf hinweisen, dass Strukturen der OK mit terroristischen Anschlägen oder Netzwerken verbunden sind. Im Sinne der Fragestellung sind keine signifikanten Verschiebungen feststellbar. Frage 46: Lassen sich Verschiebungen bei Angriffen auf bestimmte (verletzliche) Bevölkerungsgruppen als Ziele organisierter krimineller Aktivitäten in Sachsen feststellen , wenn ja welche (z.B. Online- und Offlinebetrug gegenüber Älteren, Cybergrooming gegenüber Kindern und Jugendlichen o.ä.)? Generelle Aussagen im Sinne der Fragestellung sind aufgrund der geringen Anzahl der seit dem Jahr 2014 bearbeiteten Straftaten (Stichprobengröße) nicht repräsentativ. Danach sind zumindest keine signifikanten Verschiebungen feststellbar. Die als Beispiel genannten (verletzlichen) Bevölkerungsgruppen stehen schon immer im Fokus von Straftätern. Frage 47: Welche Erkenntnisse über eine neue Qualität von Verbindungen zwischen Organisierter Kriminalität, Wirtschaftskriminalität und Cyberkriminalität in Sachsen liegen der Staatsregierung vor? Seite 37 von 143 Frage 48: Wie wird die Lage mit Bezug auf Crime as a Service (CaaS) mit Blick auf Gruppen der Organisierten Kriminalität in Sachsen (entweder von Sachsen aus operierend oder von außen im Gebiet Sachsens wirkend) eingeschätzt? Frage 49: Welche Erscheinungen einer neuen Generation intelligenter organisierter Krimineller (z.B. Nutzung des Darknets, Bildung loser nicht hierarchischer Netzwerke) werden für Sachsen in den letzten Jahren festgestellt? Zusammenfassende Antwort zu den Fragen 47 bis 49: Der Sächsischen Staatsregierung liegen darüber hinaus keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellungen für den Freistaat Sachsen vor. 1.4) Internationale Bezüge Frage 50: Wie viele Ermittlungskomplexe im Bereich der Organisierten Kriminalität, die in den Jahren 2010 bis 2017 von sächsischen Ermittlungsbehörden geführt wurden, hatten Bezüge zu anderen Staaten? (Bitte nach Jahren und Staaten aufschlüsseln !) Die Frage wurde hinsichtlich der OK-Verfahrenskomplexe mit internationaler Tatbeteiligung beantwortet. Eine internationale Tatbeteiligung ist dann gegeben, wenn die Gruppierung neben Deutschland in mindestens einem weiteren Staat gehandelt hat. Nachfolgend sind OK-Verfahrenskomplexe mit Bezügen zu anderen Staaten aufgeführt . Die Auflistung zeigt die Anzahl von OK-Verfahrenskomplexen pro Jahr nach den Staaten, in denen die Gruppierungen gehandelt haben. Staaten 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Republik Albanien - - - - - - - 1 Republik Aserbaidschan 1 1 - - - - - - Australien - - - 1 - - - Republik Belarus - - - - 1 - - - Königreich Belgien 2 2 2 3 2 1 1 1 Republik Bulgarien 1 1 1 1 - - - - Volksrepublik China - - - - - - - 1 Königreich Dänemark - - - - 1 1 - - Republik El Salvador 1 1 1 1 - - - - Republik Estland - 1 1 1 - 1 1 1 Französische Republik 2 2 2 1 1 - 2 2 Griechenland - - - - - - - 1 Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland - 2 2 1 - - 1 1 - - 1 1 - - - 1 Seite 38 von 143 Israel Italienische Republik 1 - 1 1 1 - - 1 Kanada - - 1 - - - 1 1 Republik Kasachstan - 1 1 - - - - - Republik Kosovo 1 - - - - - - 1 Republik Kroatien - - - - - - - 1 Republik Lettland - 1 1 1 1 1 - - Fürstentum Liechtenstein 1 1 1 1 - - - - Republik Litauen 1 - 1 3 1 1 1 2 Großherzogtum Luxemburg - - - 1 - - - - Vereinigte Mexikanische Staaten - - - 1 - - - - Republik Moldau - 1 1 - - - - - Niederlande 1 3 2 - - - 1 1 Republik Österreich 3 1 1 1 2 - - 1 Republik Panama 1 1 1 1 - - - - Republik Polen 3 1 1 5 4 2 1 2 Rumänien - 1 4 1 - - 1 1 Russische Föderation 2 3 2 2 1 3 3 3 Schweiz 1 2 4 3 - 1 1 1 Slowakische Republik 1 - - - - - - - Republik Slowenien - - - - - - - 1 Königreich Spanien 2 2 1 1 1 1 - 1 Königreich Thailand - 1 - - - - - - Tschechische Republik 4 4 4 7 8 7 3 4 Republik Türkei 1 - - - - - 1 1 Ukraine 2 1 - 1 1 1 2 1 Ungarn - - 2 - - - 1 1 Vereinigte Staaten von Amerika - - 2 - - - 1 1 Vereinigte Arabische Emirate 1 1 1 1 - - - - Republik Zypern - - - - - - 1 1 Frage 51: Welchen Kriminalitätsbereichen (z.B. Rauschgifthandel, Kriminalität im Zusammenhang mit dem Wirtschaftsleben) können die Ermittlungskomplexe nach Frage 50 zugeordnet werden? (Bitte nach Jahren, Staaten und Kriminalitätsbereichen aufschlüsseln!) Die Beantwortung der Frage erfolgt in tabellarischer Form und ist nachfolgend nach Jahren, Staaten und Aktivitätsfeldern aufgeschlüsselt, dargestellt. Die Tabelle kann Mehrfachzählungen enthalten, wenn die OK-Gruppierungen in mehreren Staaten gehandelt haben. Die OK-Verfahrenskomplexe werden dann für alle Staaten separat gezählt. Darüber hinaus können Verfahrenskomplexe mehrfach gezählt werden, wenn sie über mehrere Jahre geführt wurden. Mehrfachzählungen sind ebenfalls möglich, wenn die Verfahrenskomplexe deliktsübergreifend geführt wurden. Seite 39 von 143 2010 E ig e n tu m s k ri m in a lit ä t F ä ls c h u n g s k ri m in a lit ä t G e w a lt k ri m in a lit ä t K ri m in a lit ä t i. Z . m . d e m N a c h tl e b e n K ri m in a lit ä t i. Z . m . d e m W ir ts c h a ft s le b e n R a u s c h g if th a n d e l/ -s c h m u g g e l S c h le u s e rk ri m in a lit ä t S o n s ti g e – n ic h t n ä h e r e rl ä u te rt e – K ri m in a lit ä ts b e re ic h e Republik Aserbaidschan - - - - - - - 1 Königreich Belgien - 1 - - - 1 - - Republik Bulgarien - - 1 - 1 - - 1 Republik El Salvador - 1 - 1 - - 1 Französische Republik - 1 - - - - - 1 Republik Italien - 1 - - - - - Republik Kosovo 1 - - - - 1 - - Fürstentum Liechtenstein - - 1 - 1 - - 1 Republik Litauen - - - 1 - - - - Niederlande - - - - - 1 - - Republik Österreich - 1 1 - 2 - - 1 Republik Panama - - 1 - 1 - - 1 Republik Polen 2 - - - 1 2 - Russische Föderation - - - 1 - - - 1 Schweiz - - 1 - 1 - - 1 Slowakische Republik - 1 - - - - - - Königreich Spanien - - 1 - 1 1 - 1 Tschechische Republik 3 1 1 - - 3 - - Republik Türkei 1 - - - - 1 1 - Ukraine - - - - 1 - - 1 Vereinigte Arabische Emirate - - 1 - 1 - - 1 2011 E ig e n tu m s k ri m in a lit ä t F ä ls c h u n g s k ri m in a lit ä t G e w a lt k ri m in a lit ä t K ri m in a lit ä t i. Z . m . d e m W ir ts c h a ft s le b e n R a u s c h g if th a n d e l/ -s c h m u g g e l S o n s ti g e – n ic h t n ä h e r e rl ä u te rt e – K ri - m in a lit ä ts b e re ic h e S te u e r- u n d Z o lld e lik te W a ff e n h a n d e l/ - s c h m u g g e l Republik Aserbaidschan - - - - - 1 - - Königreich Belgien - - - - 2 - - Republik Bulgarien - - 1 1 - 1 - - Republik El Salvador - - 1 1 - 1 - - Republik Estland 1 - - - - 1 - - Französische Republik 1 - - - - 1 - - Seite 40 von 143 Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland 1 - - 1 - 1 1 - Republik Kasachstan - - - 1 - 1 - Lettland 1 - - - 1 - - Liechtenstein - - 1 1 - 1 - - Moldau, Republik - 1 - - - - - - Niederlande - - - 1 2 - 1 - Republik Österreich - - 1 1 - 1 - - Republik Panama - - 1 1 - 1 - - Republik Polen 1 - - - 1 - - - Rumänien - 1 - - - - - - Russische Föderation 1 - - 1 - 2 1 - Schweiz - - 1 2 - 1 1 - Königreich Spanien - - 1 1 1 1 - - Königreich Thailand - - - 1 - - 1 - Tschechische Republik 1 - - - 4 1 - 1 Ukraine - - - - - 1 - - Vereinigte Arabische Emirate - - 1 1 - 1 - - 2012 E ig e n tu m s k ri m in a lit ä t F ä ls c h u n g s k ri m in a lit ä t G e w a lt k ri m in a lit ä t K ri m in a lit ä t i. Z . m . d e m N a c h tl e b e n K ri m in a lit ä t i. Z . m . d e m W ir ts c h a ft s le b e n R a u s c h g if th a n d e l/ -s c h m u g g e l S o n s ti g e – n ic h t n ä h e r e rl ä u te rt e – K ri m in a lit ä ts b e re ic h e W a ff e n h a n d e l/ - s c h m u g g e l Königreich Belgien - - - 1 1 - - - Republik Bulgarien - - 1 - 1 - 1 - Republik El Salvador - - 1 - 1 - 1 - Republik Estland 1 - - - - - 1 - Französische Republik 1 - - - 1 - - - Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland 1 - - - 1 - 1 - Israel - - - - 1 - - - Republik Italien - - - - 1 - - - Kanada - 1 - - - - - - Republik Kasachstan - - - - 1 - - Republik Lettland 1 - - - - - 1 - Fürstentum Liechtenstein - 1 - 1 - 1 - Republik Litauen 1 - - - - - - - Republik Moldau - 1 - - - - - - Niederlande - - - - 1 1 - - Republik Österreich - - 1 - 1 - 1 - Republik Panama - - 1 - 1 - 1 - Seite 41 von 143 Republik Polen 1 - - - - - - - Rumänien 1 4 - - - - - - Russische Föderation 1 - - - 1 - 1 - Schweiz - - 1 - 3 1 2 1 Königreich Spanien - - 1 - 1 - 1 - Tschechische Republik 1 - - - 1 4 1 1 Ungarn - 1 - 1 - - - - Vereinigte Staaten von Amerika - 2 - - - - - - Vereinigte Arabische Emirate - - 1 - 1 - 1 - 2013 E ig e n tu m s k ri m in a lit ä t G e w a lt k ri m in a lit ä t K ri m in a lit ä t i. Z . m . d e m W ir ts c h a ft s le b e n R a u s c h g if th a n d e l/ -s c h m u g g e l S o n s ti g e – n ic h t n ä h e r e rl ä u te rt e – K ri m in a lit ä ts b e re ic h e W a ff e n h a n d e l/ - s c h m u g g e l Australien - 1 1 - 1 - Königreich Belgien 1 1 2 - 1 - Republik Bulgarien - 1 1 - 1 - Republik El Salvador - 1 1 - 1 - Republik Estland - - 1 - - - Französische Republik - - 1 - - - Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland - 1 1 - 1 - Israel - - 1 - - - Republik Italien - - 1 - - - Republik Lettland - - 1 - - - Fürstentum Liechtenstein - 1 1 - 1 - Republik Litauen 2 - 1 - - - Großherzogtum Luxemburg - - 1 - - - Vereinigte Mexikanische Staaten - 1 1 - 1 - Republik Österreich - 1 1 - 1 - Republik Panama - 1 1 - 1 - Republik Polen 4 - - 1 - 1 Rumänien 1 - - - - - Russische Föderation - - 2 - - - Schweiz - 1 2 1 1 - Königreich Spanien - 1 1 - 1 - Tschechische Republik 4 - 1 5 - - Ukraine - - 1 - - - Vereinigte Arabische Emirate - 1 1 - 1 - Seite 42 von 143 2014 E ig e n tu m s k ri m in a lit ä t F ä ls c h u n g s k ri m in a lit ä t G e w a lt k ri m in a lit ä t K ri m in a lit ä t i. Z . m . d e m N a c h tl e b e n K ri m in a lit ä t i. Z . m . d e m W ir ts c h a ft s le b e n R a u s c h g if th a n d e l/ -s c h m u g g e l S o n s ti g e – n ic h t n ä h e r e rl ä u te rt e – K ri m in a lit ä ts b e re ic h e Republik Belarus 1 - - - - - - Königreich Belgien 1 1 - - 1 1 - Königreich Dänemark - 1 - - 1 1 - Französische Republik 1 - - - - - - Republik Italien - 1 - - 1 1 - Republik Lettland 1 - - - - - 1 Republik Litauen 1 - - - - - - Republik Österreich 2 - - - - - - Republik Polen 2 2 - - 1 2 - Russische Föderation 1 - - - - - 1 Königreich Spanien - - - 1 - 1 - Tschechische Republik 4 1 1 1 - 7 - Ukraine 1 - - - - - 1 2015 E ig e n tu m s k ri m in a lit ä t F ä ls c h u n g s k ri m in a lit ä t G e w a lt k ri m in a lit ä t K ri m in a lit ä t i. Z . m . d e m N a c h tl e b e n K ri m in a lit ä t i. Z . m . d e m W ir ts c h a ft s le b e n R a u s c h g if th a n d e l/ -s c h m u g g e l Königreich Belgien - 1 - - 1 1 Königreich Dänemark - 1 - - 1 1 Republik Estland - - - - 1 - Republik Lettland - - - - 1 - Republik Litauen - - - - 1 - Republik Polen - 2 1 - - 2 Russische Föderation - 1 1 - 2 1 Schweiz - - - - - 1 Königreich Spanien - - - 1 - 1 Tschechische Republik 1 2 1 - - 6 Ukraine - - - - 1 - Seite 43 von 143 2016 C y b e rc ri m e E ig e n tu m s k ri m in a lit ä t F ä ls c h u n g s k ri m in a lit ä t G e w a lt k ri m in a lit ä t K ri m in a lit ä t i. Z . m . d e m N a c h tl e b e n K ri m in a lit ä t i. Z . m . d e m W ir ts c h a ft s le b e n R a u s c h g if th a n d e l/ -s c h m u g g e l S o n s ti g e – n ic h t n ä h e r e rl ä u te rt e – K ri m in a lit ä ts b e re ic h e Königreich Belgien - - - - - 1 - - Republik Estland - - - - - 1 - - Französische Republik 1 - - - - 1 - - Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland 1 - - - - - - - Kanada 1 - - - - - - - Republik Litauen - - - - - 1 - - Niederlande 1 - - - - - - - Republik Polen - 1 1 1 - - - - Rumänien - - - - - 1 - - Russische Föderation 1 1 1 1 - 1 - - Schweiz - - - - - - 1 - Tschechische Republik - 2 1 1 - - 1 - Republik Türkei - - - - - - - 1 Ukraine 1 1 - - - - - - Ungarn - - - 1 1 - - - Vereinigte Staaten von Amerika 1 - - - - - - - Republik Zypern 1 - - - - - - - 2017 C y b e rc ri m e E ig e n tu m s k ri m in a lit ä t F ä ls c h u n g s k ri m in a lit ä t G e w a lt k ri m in a lit ä t K ri m in a lit ä t i. Z . m . d e m N a c h tl e b e n K ri m in a lit ä t i. Z . m . d e m W ir ts c h a ft s le b e n R a u s c h g if th a n d e l/ -s c h m u g g e l Republik Albanien - - - 1 - - 1 Königreich Belgien - - - - - 1 - Volksrepublik China - - - - - 1 - Republik Estland - - - - - 1 - Französische Republik 1 - - - - 1 - Griechenland 1 - - - - - Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland 1 - - - - - - Israel - - - - - 1 - Republik Italien - - - - - 1 - Seite 44 von 143 Kanada 1 - - - - - - Republik Kosovo - - - 1 - - 1 Republik Kroatien - - - - - 1 - Republik Litauen - 1 - - - 1 - Niederlande 1 - - - - - - Republik Österreich - - - - - 1 - Republik Polen - 1 1 2 - - 1 Rumänien - - - - - 1 - Russische Föderation 1 1 1 1 - 1 - Schweiz - - - - 1 - 1 Republik Slowenien - - - - - 1 - Königreich Spanien - - - - - 1 - Tschechische Republik - 2 1 2 1 - 2 Republik Türkei - - - - - 1 - Ukraine 1 - - - - - - Ungarn - - - - 1 - - Vereinigte Staaten von Amerika 1 - - - - - - Republik Zypern 1 - - - - - - Frage 52: Wie viele Ermittlungskomplexe im Bereich der Organisierten Kriminalität, die in den Jahren 2010 bis 2017 von sächsischen Ermittlungsbehörden geführt wurden, wurden gemeinsam mit Ermittlungsbehörden anderer Länder, Staaten bzw. Interpol und Europol geführt? (Bitte nach Jahren und Ländern, Staaten bzw. Interpol und Europol aufschlüsseln!) Frage 53: Welchen Kriminalitätsbereichen (z.B. Rauschgifthandel, Kriminalität im Zusammenhang mit dem Wirtschaftsleben) können die Ermittlungskomplexe nach Frage 52 zugeordnet werden? (Bitte nach Jahren, Kriminalitätsbereichen, Ländern, Staaten bzw. Interpol und Europol aufschlüsseln!) Zusammenfassende Beantwortung der Fragen 52 und 53: Grundsätzlich konzentriert sich die Zusammenarbeit in den geführten Verfahrenskomplexen auf den polizeilichen Informationsaustausch, insbesondere mit den Polizeidienststellen in den Europäischen Staaten. Die Einbeziehung von Europol und Interpol erfolgt anlassbezogen über die nationale Stelle im Bundeskriminalamt. Im Weiteren wird von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung abgesehen. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten . Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren , den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung Seite 45 von 143 wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt ist. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-1-97). Daran gemessen ist eine weitergehende Beantwortung der Frage wegen des hierfür unverhältnismäßigen Aufwandes nicht möglich. Weitergehende Informationen liegen dem Sächsischen Staatsministerium des Innern nicht unmittelbar vor. Diese können auch nicht durch eine elektronische Recherche erlangt werden, da diese in den Datenbanken nicht erfasst werden. Eine darüberhinausgehende Beantwortung der Frage wäre daher nur möglich, wenn man sämtliche Verfahrenskomplexe händisch auswerten würde. Dies betrifft für den abgefragten Zeitraum insgesamt 142 Verfahrenskomplexe. Die Durchsicht der dafür erforderlichen Verfahrensunterlagen dürfte pro Verfahrenskomplex mindestens zehn Stunden erfordern. Für insgesamt 142 Verfahrenskomplexe wären damit 1.420 Stunden für die Auswertung erforderlich. Bei einer 40-Stunden-Woche wäre ein Sachbearbeiter über 35 Wochen mit dieser Auswertung befasst. Dieses Personal stünde dann für Kernaufgaben des Polizeivollzugsdienstes nicht bzw. nur sehr eingeschränkt zur Verfügung. Die Staatsregierung kam daher bei der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung sowie der ihr zugeordneten Polizeibehörden andererseits zu dem Ergebnis, dass eine Beantwortung der Frage auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts unverhältnismäßig und ohne erhebliche Einschränkung der Funktionsfähigkeit der sächsischen Polizei nicht zu leisten ist. Frage 54: Wie viele Rechtshilfeersuchen wurden bei Ermittlungskomplexen im Bereich der Organisierten Kriminalität, die in den Jahren 2010 bis 2017 von sächsischen Ermittlungsbehörden geführt wurden, an andere Staaten bzw. an Interpol und Europol gestellt? (Bitte nach Jahren, Art des Ersuchens, Staaten bzw. Interpol und Europol aufschlüsseln!) Frage 55: Zu wie vielen Festnahmen in anderen Staaten kam es aufgrund von Rechtshilfeersuchen nach Frage 54? (Bitte nach Jahren und den jeweiligen Staaten aufschlüsseln !) Zusammenfassende Antwort zu den Fragen 54 und 55: Für den Bereich des Sächsischen Staatsministeriums des Innern wird wie folgt geantwortet : Rechtshilfeersuchen werden grundsätzlich durch die Justiz und nicht durch die sächsischen Ermittlungsbehörden gestellt. Ihre Ergebnisse werden bei den sächsischen Er- Seite 46 von 143 mittlungsbehörden statistisch nicht erfasst. Eine Beantwortung dieser Frage kann daher durch das Sächsische Staatsministerium des Innern nicht erfolgen. Für den Bereich des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz wird wie folgt geantwortet : Von einer Beantwortung der Fragen wird wegen des hierfür erforderlichen unverhältnismäßigen Aufwandes abgesehen. Die abgefragten Informationen liegen dem Sächsischen Staatsministerium der Justiz nicht unmittelbar vor. Diese können auch nicht durch eine elektronische Recherche erlangt werden. Zwar werden Rechtshilfeersuchen bei den sächsischen Staatsanwaltschaften in einem gesonderten Register geführt. Eine besondere Kennzeichnung für Verfahren aus dem Bereich der organisierten Kriminalität erfolgt dabei aber nicht. Eine Beantwortung der Fragen wäre daher nur durch eine händische Auswertung aller Akten , die Rechtshilfeersuchen in das Ausland betreffen, möglich. Dies betrifft für den abgefragten Zeitraum insgesamt 6.667 Akten. Diese Akten müssten zunächst daraufhin geprüft werden, ob dem jeweiligen Rechtshilfeersuchen überhaupt ein Ermittlungsverfahren aus dem Bereich der organisierten Kriminalität zugrunde lag, bevor eine weitere händische Überprüfung anhand der abgefragten Daten möglich ist. Eine solche Auswertung wäre nur mit einem unverhältnismäßigen Aufwand möglich, der ohne den Verlust der Funktionsfähigkeit der Staatsanwaltschaften in der für die Beantwortung der Großen Anfrage zur Verfügung stehenden Frist nicht zu leisten wäre. Es wären umfangreiche und zeitaufwendige Recherchen in den Aktenbeständen der sächsischen Staatsanwaltschaften erforderlich. Dabei ist der Zeitaufwand für das Ziehen der Akten aus den Geschäftsstellen und staatsanwaltschaftlichen Archiven, das Auswerten der Akten und die schriftliche Dokumentation des gefundenen Ergebnisses zu berücksichtigen. Für die entsprechende Auswertung der Akten ist daher von einem Arbeitsaufwand von durchschnittlich mindestens 30 Minuten je Akte auszugehen. Dies zugrunde gelegt, wird der bei den Staatsanwaltschaften für die händische Auswertung der Akten zu insgesamt 6.667 Vorgängen anfallende zeitliche Aufwand auf mindestens 417 Arbeitstage für einen Mitarbeiter geschätzt. Frage 56: Welche Erkenntnisse gibt es hinsichtlich der Ausnutzung der Lage von Migranten und Flüchtlingen durch Gruppen Organisierter Kriminalität in oder in Verbindung mit Sachsen? In den von sächsischen Ermittlungsbehörden geführten Verfahren der Organisierten Kriminalität liegen keine Erkenntnisse über eine Ausnutzung der speziellen Lage von Migranten und Flüchtlingen vor. Frage 57: Welche Feststellungen zu Anzahl, Herkunft, möglichen Angriffszielen wurden seit 2015 im Zusammenhang mit der Einwanderung aus globalen Krisen- und Kriegsgebieten hinsichtlich sogenannter Gefährder im Bereich des Terrorismus in Sachsen getroffen? Seite 47 von 143 Es wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs.-Nr. 6/12477, Frage 4 verwiesen. Frage 58: Welche Feststellungen zu Anzahl, Herkunft, möglichen Angriffszielen wurden seit 2015 im Zusammenhang mit der Einwanderung aus globalen Krisen- und Kriegsgebieten bezüglich möglicher Beteiligungen an Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Sachsen getroffen? Bei den sächsischen Ermittlungsbehörden erfolgt keine statistische Erfassung von Feststellungen im Sinne der Fragestellung. 2) Rauschgifthandel 2.1) Ermittlungsverfahren Drogendelikte Frage 59: Wie viele Drogendelikte wurden in den Jahren 2010 bis 2017 von sächsischen Ermittlungsbehörden festgestellt? (Bitte nach Jahren, konsumnahen Delikten, Handelsdelikten und sonstigen Delikten aufschlüsseln!) Frage 60: Wie verteilen sich die Delikte nach Frage 59 auf die einzelnen Drogenarten? (Bitte nach Jahren, konsumnahen Delikten, Handelsdelikten, sonstigen Delikten und Drogenarten aufschlüsseln!) Zusammenfassende Antwort zu den Fragen 59 und 60: Es wird auf die Anlage 5 verwiesen. Rauschgiftdelikte im Zusammenhang mit Amphetamin und Methamphetamin werden erst seit dem Jahr 2014 separat erfasst. Vor 2014 erfolgte die Erfassung beider Stoffe gemeinsam unter der Gruppe Amphetamin/Metamphetamin. Diese bis 2013 gültigen Straftaten/Straftatengruppen sind in der Tabelle kursiv hervorgehoben. Straftaten gemäß § 4 des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) werden seit 2017 erfasst. Frage 61: Wie viele Straftaten im Bereich der Beschaffungskriminalität wurden in den Jahren 2010 bis 2017 von sächsischen Ermittlungsbehörden festgestellt? (Bitte nach Jahren und Deliktarten aufschlüsseln!) Grundlage für die Beantwortung der Frage bilden Daten der PKS. In der nachfolgenden Tabelle sind daher die Fälle im Bereich der direkten Beschaffungskriminalität dargestellt . Seite 48 von 143 Schlüsselzahl Straftat Jahr 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 891100 direkte Beschaffungskriminalität von Betäubungsmitteln (BtM) insgesamt 130 71 51 47 25 30 37 44 davon 218000 Raub zur Erlangung von BtM 5 3 5 3 8 4 3 5 *71000 Diebstahl insgesamt von BtM aus Apotheken 11 8 2 4 2 2 5 5 *72000 Diebstahl insgesamt von BtM aus Arztpraxen 5 6 4 2 4 4 4 5 *73000 Diebstahl insgesamt von BtM aus Krankenhäusern 15 8 9 10 6 6 12 11 *74000 Diebstahl insgesamt von BtM bei Herstellern und Großhändlern - 1 - - - 1 1 - *75000 Diebstahl insgesamt von Rezeptformularen zur Erlangung von BtM 1 11 6 7 1 - 4 3 542000 Fälschung zur Erlangung von BtM 93 34 25 21 4 13 8 15 In der Tabelle sind Straftaten im Zusammenhang mit der indirekten Beschaffungskriminalität dargestellt. Über das Ausmaß der indirekten Beschaffungskriminalität liefert die PKS keine exakten Aussagen. Bei der indirekten Beschaffungskriminalität verschaffen sich die Täter durch kriminelle Handlungen, wie z. B. Diebstahl, Einbruch, Raub, Erpressung, Hehlerei oder Betrug Geld bzw. Gegenstände, die sie in Geld umsetzen oder direkt gegen Drogen tauschen können. Die Tabelle zeigt die Anzahl der Fälle, in denen für die ermittelten Tatverdächtigen zur Tatzeit der personenbezogenen Hinweis (PHW) „Konsument harter Drogen“ vermerkt war. Zu beachten ist hierbei, dass keine abschließende Aussage getroffen werden kann, ob die Tatverdächtigen zum Zeitpunkt der Tat wirklich drogenabhängig waren und die Tat zur Finanzierung des Drogenkonsums begangen wurde. Somit kann diese Darstellung lediglich als Indiz für die indirekte Beschaffungskriminalität herangezogen werden. Auffällig ist, dass der prozentual höchste Anteil an Tatverdächtigen mit dem PHW „Konsument harter Drogen“ bei Diebstählen unter erschwerten Umständen zu verzeichnen ist. Seite 49 von 143 Schlüsselzahl Straftat Jahr 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 210000 Raub, räuberische Erpressung und räuberischer Angriff auf Kraftfahrer 178 222 260 224 223 197 224 210 3***00 Diebstahl ohne erschwerende Umstände 1.840 2.495 3.135 3.512 3.801 3.407 3.496 3.312 4***00 Diebstahl unter erschwerenden Umständen 1.856 2.574 3.796 3.583 3.759 3.165 3.829 3.361 2.2) Drogenanbau und Drogenproduktion Frage 62: Wie viele Cannabisplantagen wurden in den Jahren 2010 bis 2017 in Sachsen festgestellt? (Bitte nach Jahren, Indoor-Plantagen, Outdoor-Plantagen, Kleinplantagen , Großplantagen, Profitplantagen, Landkreisen, Kreisfreien Städten, bzw. Altkreisen vor der Kreisgebietsreform aufschlüsseln!) Frage 63: Wie viele Cannabispflanzen und wie viel Cannabis wurden aus den Cannabisplantagen nach Frage 62 sichergestellt? (Bitte nach Jahren, Indoor-Plantagen, Outdoor-Plantagen, Kleinplantagen, Großplantagen, Profitplantagen, Landkreisen , Kreisfreien Städten, bzw. Altkreisen vor der Kreisgebietsreform aufschlüsseln !) Frage 64: Wie viele Tatverdächtige wurden bei den Sicherstellungen nach Frage 63 ermittelt ? (Bitte nach Jahren, Indoor-Plantagen, Outdoor-Plantagen, Kleinplantagen, Großplantagen, Profitplantagen, Staatsangehörigkeiten, Landkreisen, Kreisfreien Städten, bzw. Altkreisen vor der Kreisgebietsreform aufschlüsseln!) Zusammenfassende Antwort zu den Fragen 62 bis 64: Es wird auf die Anlage 6 verwiesen. Frage 65: Wie viele Rauschgiftlabore zur Herstellung synthetischer Drogen wurden in den Jahren 2010 bis 2017 in Sachsen festgestellt? (Bitte nach Jahren, Art der hergestellten Drogen, Kleinlaboren, Großlaboren, Landkreisen, Kreisfreien Städten, bzw. Altkreisen vor der Kreisgebietsreform aufschlüsseln!) Seite 50 von 143 Frage 66: Wie viele der Labore nach Frage 65 wurden im Rahmen von Zufallsfunden, Ermittlungen und dem Monitoring-System festgestellt? (Bitte nach Jahren, Art der hergestellten Drogen, Kleinlaboren, Großlaboren, Landkreisen, Kreisfreien Städten , bzw. Altkreisen vor der Kreisgebietsreform aufschlüsseln!). Frage 67: Wie viele Drogen und rauschgiftrelevante Chemikalien wurden aus den Rauschgiftlaboren nach Frage 65 sichergestellt? (Bitte nach Jahren, Drogenarten, Chemikalien , Kleinlaboren, Großlaboren, Landkreisen, Kreisfreien Städten, bzw. Altkreisen vor der Kreisgebietsreform aufschlüsseln!) Zusammenfassende Antwort zu den Fragen 65 bis 67: Bezüglich Rauschgiftlabore gibt es kein Kriterium zur Unterteilung nach der Größe, wie in der Fragestellung als „Kleinlabor“ und „Großlabor“ beschrieben. Die Beantwortung der Frage erfolgt auf der Grundlage von Daten aus der Falldatei Rauschgift (FDR) und den darin für den Freistaat Sachsen erfassten Laboren. Es wird auf die Anlage 7 verwiesen. Frage 68: Wie viele verdächtige Transaktionen rauschgiftrelevanter Chemikalien wurden in den Jahren 2010 bis 2017 sächsischen Ermittlungsbehörden durch die Chemieund Pharmaindustrie sowie Apotheken gemeldet? (Bitte nach Jahren und den jeweiligen Chemikalien aufschlüsseln!) Im Jahr 2009 wurden die sächsischen Apotheken durch die Sächsische Landesapothekerkammer (SLAK) hinsichtlich des Missbrauchs rezeptfreier pseudoephedrinhaltiger Medikamente zur Herstellung von Crystal sensibilisiert und aufgefordert, keine nicht therapiekonformen Mengen dieser Medikamente an Kunden abzugeben. Bei Feststellung von versuchten Aufkäufen größerer Mengen dieser Medikamente wurde um Mitteilung an die Polizei gebeten, um beim Landeskriminalamt den Umfang dieses Phänomens festzustellen. Personenbezogene Daten (Kundendaten) wurden nicht erfasst bzw. an die Polizei übermittelt. Zur Beantwortung der Frage nach „rauschgiftrelevanten Chemikalien“ wird ausschließlich auf die Mitteilungen sächsischer Apotheken zu versuchten Aufkäufen von rezeptfrei verkäuflichen pseudoephedrinhaltigen Medikamenten in nicht therapiekonformer Menge eingegangen. Meldungen durch die Chemie- und Pharmaindustrie erfolgen über ein bundesweites Monitoring und sind in der darauffolgenden Tabelle dargestellt. Seite 51 von 143 Mitteilungen sächsischer Apotheken: Jahr 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Anzahl der Mitteilungen sächsischer Apotheken 12 - 1 1 1 - - - Erkenntnisse Monitoring: Jahr lfd. Nr. Herkunft der Meldung GÜG/ Monitoring Chemikalie Einleitung EV 2010 01 LKA Rheinland-Pfalz (dort betreuter Wirtschaftsbeteiligter ) Monitoring Gamma- Butyrolacton (GBL) nein 02 BKA/ GÜS (dort betreuter Wirtschaftsbeteiligter ) Monitoring Methoxyphenaminhydrochlorid nein 03 BKA/ GÜS (dort betreuter Wirtschaftsbeteiligter ) Monitoring Aceton extra pure nein 2011 keine - - - - 2012 01 LKA Rheinland-Pfalz (dort betreuter Wirtschaftsbeteiligter ) Monitoring Kaliumchlorid, Lithiumcarbonat , Pyridin nein 02 LKA Rheinland-Pfalz (dort betreuter Wirtschaftsbeteiligter ) Monitoring Gamma- Butyrolacton (GBL), Diethylether nein 03 BKA/ GÜS (dort betreuter Wirtschaftsbeteiligter ) Monitoring Kaliumcyanid nein 2013 keine - - - - 2014 01 LKA Rheinland-Pfalz (dort betreuter Wirtschaftsbeteiligter ) Monitoring Gamma- Butyrolacton (GBL) ja 2015 01 LKA Rheinland-Pfalz (dort betreuter Wirtschaftsbeteiligter ) Monitoring Dimethylfumarat nein 2016 keine - - - - 2017 01 Hinweis durch einen Wirtschaftsbeteiligten aus Sachsen GÜG Essigsäureanhydrid nein Seite 52 von 143 Frage 69: Wie viele der Meldungen nach Frage 68 führten zu Ermittlungserfolgen? (Bitte nach Jahren und den jeweiligen Chemikalien aufschlüsseln!) Auf Grundlage der Meldungen der sächsischen Apotheken nach Frage 68 wurden keine Ermittlungsverfahren eingeleitet. Im Zuge des Monitoring wurde im Jahr 2014 in einem Fall ein Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit Gamma-Butyrolacton (GBL) eingeleitet. 2.3) Drogenhandel Frage 70: Welche Mengen an Drogen und rauschgiftrelevanten Chemikalien wurden im Zusammenhang mit dem Drogenhandel in den Jahren 2010 bis 2017 in Sachsen sichergestellt? (Bitte nach Jahren, den jeweiligen Drogenarten und Chemikalien aufschlüsseln!) Frage 71: Welche Mengen weiterer Drogen und rauschgiftrelevanter Chemikalien wurden in den Jahren 2010 bis 2017 in Sachsen sichergestellt, die nicht in den Fragen 63, 67 und 70 enthalten sind? (Bitte nach Jahren, den jeweiligen Drogenarten und Chemikalien aufschlüsseln!) Zusammenfassende Antwort zu den Fragen 70 und 71: Eine automatisierte Auswertung zu „rauschgiftrelevanten Chemikalien“ ist in der FDR nicht möglich. Im Weiteren können die Fragen nur teilweise beantwortet werden. Für den Zeitraum 2010 bis 2017 sind in der FDR für den Freistaat Sachsen insgesamt 16.913 Fälle erfasst . Zur vollständigen Beantwortung der Fragen müssten alle in Betracht kommenden Ermittlungsverfahren händisch ausgewertet werden. Wenn man einen Zeitansatz von 15 Minuten für die Auswertung eines Ermittlungsverfahrens ansetzt, wären dies über 4.228 Stunden für die Auswertung aller Ermittlungsverfahren. Bei einer 40-Stunden- Woche wäre ein Sachbearbeiter über 105 Wochen mit dieser Auswertung befasst. Dieses Personal stünde dann für Kernaufgaben des Polizeivollzugsdienstes nicht bzw. nur sehr eingeschränkt zur Verfügung. Gleiches trifft auf die automatisierte Zuordnung sichergestellter Betäubungsmittel (BtM) zu den Delikten des Drogenhandels zu. Dafür müssten insgesamt 2.162 Fälle einer Einzelfallauswertung unterzogen werden. Wenn man einen Zeitansatz von 15 Minuten für die Auswertung eines Ermittlungsverfahrens ansetzt, wären dies über 540 Stunden für die Auswertung aller Ermittlungsverfahren. Bei einer 40-Stunden-Woche wäre ein Sachbearbeiter über 13 Wochen mit dieser Auswertung befasst. Dieses Personal stünde dann für Kernaufgaben des Polizeivollzugsdienstes nicht bzw. nur sehr eingeschränkt zur Verfügung. Seite 53 von 143 Die Staatsregierung kam daher bei der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung sowie der ihr zugeordneten Polizeibehörden andererseits zu dem Ergebnis, dass einer vollständigen Beantwortung der Frage auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts unverhältnismäßig und ohne erhebliche Einschränkung der Funktionsfähigkeit der sächsischen Polizei nicht zu leisten ist. Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Frage 53 verwiesen. Ungeachtet dessen – und um dem parlamentarischen Informationsinteresse zumindest durch Teilauskünfte zu entsprechen – werden für die Beantwortung der Fragen 70 und 71 ausschließlich die für die Polizei Sachsen in der FDR erfassten Gesamtsicherstellungsmengen an BtM für den Zeitraum 2010 bis 2017 mitgeteilt. Es wird auf die Anlage 8 verwiesen. Frage 72: Wie viele Drogendelikte, die mit dem Tatmittel Internet begangen wurden, haben sächsische Ermittlungsbehörden in den Jahren 2010 bis 2017 festgestellt? (Bitte nach Jahren, konsumnahen Delikten, Handelsdelikten und sonstigen Delikten aufschlüsseln!) Die Beantwortung der Fragestellung erfolgt auf der Grundlage von Daten der PKS für die Jahre 2010 bis 2017. Die im Zeitraum 2010 bis 2017 unter Nutzung des Tatmittels Internet begangenen Straftaten sind nach konsumnahen, Handels/- sowie sonstigen Delikten aufgeschlüsselt. Es wird auf die Anlage 9 verwiesen. 3) Wirtschaftskriminalität Die Beantwortung der Fragen 73 bis 75, 78, 92 bis 97, 102, 145, 146 und 197 erfolgt auf der Grundlage der PKS des Freistaates Sachsen. Die zur Beantwortung dieser Fragen notwendigen Sonderauswertungen wurden wegen der Vergleichbarkeit mit den Vorjahren auf der Basis der für das Jahr 2017 gültigen bundeseinheitlichen PKS- Richtlinien durchgeführt. Demzufolge können diese Daten von bereits veröffentlichten Daten abweichen. Frage 73: Wie viele Ermittlungskomplexe im Bereich der Wirtschaftskriminalität wurden in den Jahren 2010 bis 2017 von sächsischen Ermittlungsbehörden geführt? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln!) Frage 74: Wie viele Straftaten im Bereich der Wirtschaftskriminalität wurden in den Jahren 2010 bis 2017 von sächsischen Ermittlungsbehörden festgestellt? (Bitte nach Jahren und Straftatbeständen aufschlüsseln!) Seite 54 von 143 Frage 75: Wie verteilen sich die Straftaten nach Frage 74 auf die jeweiligen Phänomenbereiche (vgl. Bundeslagebild Wirtschaftskriminalität 2016, S.4) der Wirtschaftskriminalität ? (Bitte nach Jahren, Phänomenbereichen und Straftatbeständen aufschlüsseln !) Frage 76: Wie viele Tatverdächtige konnten bei Ermittlungskomplexen im Bereich der Wirtschaftskriminalität , die von sächsischen Ermittlungsbehörden geführt wurden, in den Jahren 2010 bis 2017 ermittelt werden? (Bitte nach Jahren, Phänomenbereichen und Straftatbeständen aufschlüsseln!) Zusammenfassende Antwort zu den Fragen 73 bis 76: Im Bereich der Betrugsdelikte und somit auch im Bereich der Wirtschaftskriminalität (insbesondere betrifft dies hier den § 263a StGB) wurden nach den Richtlinien für die Führung der PKS vom 1. Januar 2016 eine neue inhaltliche Struktur bzw. eine Neuverschlüsselung sowie umfangreiche Textänderungen festgelegt. Der Vergleich mit dem Vorjahreszeitraum wurde angepasst. Ein Vergleich mit Veröffentlichungen aus früheren Jahren ist nicht bzw. nur eingeschränkt möglich. Der Abschluss eines umfangreichen Ermittlungsverfahrens im Jahr 2017 im Bereich Anlagebetrug mit 23.626 Fällen hatte gleichzeitig Auswirkungen auf die Fallzahl bei Betrug, der Wirtschaftskriminalität sowie der Gesamtkriminalität. Wirtschaftskriminalität beinhaltet alle Fälle mit der Deliktbereichskennzeichnung Wirtschaftskriminalität = „ja“ bei a) Betrug (893100) beinhaltet alle Fälle der Schlüsselzahl 510000 mit Wirtschaftskriminalität = ja, b) Insolvenzstraftaten gemäß StGB und Nebenstrafrecht (893200) beinhalten alle Fälle der Schlüsselzahlen 560000, 712200 mit Wirtschaftskriminalität = ja, c) Wirtschaftskriminalität im Anlage- und Finanzierungsbereich p.p. (893300) beinhaltet alle Fälle der Schlüsselzahlen 513000, 514100, 514300, 71400 mit Wirtschaftskriminalität = ja, d) Wettbewerbsdelikten (893400) beinhalten alle Fälle der Schlüsselzahlen 656000, 715000, 719000 mit Wirtschaftskriminalität = ja, e) Wirtschaftskriminalität im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen (893500) beinhaltet alle Fälle der Schlüsselzahlen 522000, 713000 mit Wirtschaftskriminalität = ja sowie f) Betrug und Untreue im Zusammenhang mit Beteiligungen und Kapitalanlagen (893600) beinhaltet alle Fälle der Schlüsselzahlen 513100, 513200, 521100 mit Wirtschaftskriminalität = ja. Als Wirtschaftskriminalität sind anzusehen: 1. die Gesamtheit der in § 74c Abs. 1 Nr. 1 - 6 GVG aufgeführten Straftaten sowie Seite 55 von 143 2. Delikte, die im Rahmen tatsächlicher oder vorgetäuschter wirtschaftlicher Betätigung begangen werden und über eine Schädigung von Einzelnen hinaus das Wirtschaftsleben beeinträchtigen oder die Allgemeinheit schädigen können und/oder deren Aufklärung besondere kaufmännische Kenntnisse erfordert. In den bei der sächsischen Polizei bearbeiteten Wirtschaftsstrafverfahren werden die jeweiligen Verfahrenskomplexe als solche statistisch nicht erfasst. In der Regel erfolgt die statistische Erfassung des hinsichtlich der Strafzumessung und deliktischer Relevanz gewichtigsten Deliktes. Die nach Verfahrenskomplexen gestellten Fragen werden aus diesem Grund so beantwortet, dass von Ermittlungsverfahren ausgegangen wird. Es wird auf die Anlagen 10 und 11 verwiesen. Frage 77: Welchen Erträge aus kriminellen Handlungen/Umtrieben im Bereich der Wirtschaftskriminalität in welcher Höhe in Euro konnte festgestellt werden, dass sie in den legalen Wirtschaftskreislauf zurückgeführt wurden? (Bitte nach Jahren, Erträgen aus kriminellen Handlungen/Umtrieben und Kriminalitätsbereichen aufschlüsseln !) Angaben über die Rückführung von Erträgen in den legalen Wirtschaftskreislauf im Sinne der Frage 77 werden in den polizeilichen Auskunftssystemen nicht erfasst und sind nicht recherchierbar. Frage 78: Welche Schadenssummen in Euro sind bei Straftaten im Bereich der Wirtschaftskriminalität in den Jahren 2010 bis 2017 angefallen? (Bitte nach Jahren und Phänomenbereichen aufschlüsseln!) Es wird auf die Anlage 12 verwiesen. Frage 79: Welche Untersuchungen und Ermittlungen mit welchen Ergebnissen wurden in Sachsen zu Betrugsvorwürfen im Zusammenhang mit dem Diesel- und Abgasskandal bei VW durchgeführt? Seitens der sächsischen Ermittlungsbehörden wurden keine Untersuchungen und Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Diesel- und Abgasskandal bei VW durchgeführt . Im Übrigen ist diese Fragestellung mangels Erhebungskriterien in den polizeilichen Auskunftssystemen und Statistiken nicht recherchierbar. Frage 80: Welche Verbindungen (auch struktureller Art) sind zwischen Organisierter Kriminalität und Wirtschaftskriminalität für Sachsen feststellbar (z.B. Nutzung legaler Strukturen für kriminelle Aktivitäten)? OK ist im Bereich der Kriminalität im Zusammenhang mit dem Wirtschaftsleben immer dann feststellbar, wenn die Merkmale der OK-Definition zutreffen. Die zweifellos in vie- Seite 56 von 143 len Bereichen fließenden Übergänge zwischen OK und Wirtschaftskriminalität sind besonders hinsichtlich der Steuerung von Finanzströmen und der organisierten und international angelegten Schaffung von Firmenstrukturen – beides insbesondere zur Verschleierung und Sicherung von Tatgewinnen – erkennbar. Die bei der sächsischen Polizei bearbeiteten Ermittlungsverfahren hatten neben verschiedenen Betrugsdelikten zudem häufig Anlagedelikte zum Gegenstand. Die Tätergruppen nutzten vorhandene Strukturen ihrer Geschäftsbereiche aus oder bauten diese extra für die beabsichtigten kriminellen Handlungen auf. Dabei spielt Sachsen hinsichtlich der in den bearbeiteten Strafverfahren getroffenen Feststellungen jedoch keine „Sonderrolle“; vielmehr haben diese Feststellungen bundesweit und international Gültigkeit. Frage 81: Liegen Erkenntnisse und Feststellungen zu Verletzungen von Bestimmungen zum Schutz vor Kinderarbeit und zur Einhaltung des Arbeits- und Umweltschutzes im Bereich der außenwirtschaftlichen Tätigkeit sächsischer Unternehmen vor? Im Sinne der Fragestellung liegen dem Sächsischen Staatsministerium des Innern keine statistischen Angaben vor. Angaben zu den genannten Kriterien bzw. Sachverhalte werden in den polizeilichen Auskunftssystemen nicht erfasst. Ferner wird darauf hingewiesen, dass die in der Fragestellung beschriebenen Rechtsverstöße nur dann durch deutsche Ermittlungsbehörden bzw. die sächsische Polizei bearbeitet werden, wenn diese Rechtsverletzungen in Deutschland strafbar sind. Frage 82: Gibt es Erkenntnisse und Feststellungen zu Korruption oder Bestechung im Zusammenhang mit der Auftragsvergabe und Auftragsdurchführung im Bereich des Außenhandels und der Außenwirtschaft unter Beteiligung sächsischer Firmen? Aus dem Jahr 2004 liegen den sächsischen Ermittlungsbehörden Erkenntnisse vor, wonach in einem Verfahrenskomplex eine sächsische Firma bei der Auftragsdurchführung gemäß der Fragestellung beteiligt war. Aufgrund von begrenzten Prüffristen können jedoch keine weiteren Details mehr erhoben werden. 4) Steuer- und Zolldelikte Frage 83: Wie viele Fälle von Steuerhinterziehung wurden in den Jahren 2010 bis 2017 von den sächsischen Finanzämtern festgestellt? (Bitte nach Jahren, Finanzämtern und Steuerarten aufschlüsseln!) Seitens des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen wird wie folgt geantwortet: Seite 57 von 143 Die Feststellungen der Finanzämter zu den in den Jahren 2010 bis 2017 erledigten Steuerstrafverfahren (rechtskräftige Strafbefehle bzw. Strafurteile, Einstellungen unter Auflage nach § 153a StPO, Einstellungen wegen Geringfügigkeit und aufgrund sonstiger Ermessensvorschriften) sind nachfolgender Übersicht zu entnehmen. Jahr Finanzamt Chemnitz-Süd Finanzamt Dresden-Nord (bis 2010 Finanzamt Freital) Finanzamt Leipzig II 2010 952 597 810 2011 846 645 758 2012 710 743 803 2013 667 740 836 2014 618 677 757 2015 581 689 790 2016 586 682 671 2017 524 599 675 Eine Aufschlüsselung nach Steuerarten ist nicht möglich. Hierzu werden keine statistischen Aufzeichnungen geführt. Von der händischen Auswertung der Akten aller im Jahr 2010 bis 2017 betroffenen Fälle (> 16.900) wurde Abstand genommen, da dies geeignet gewesen wäre, die Arbeitsfähigkeit der Bußgeld- und Strafsachenstellen zu beeinträchtigen. Im vorliegenden Fall wäre durch eine vollständige Beantwortung die Arbeits- und Funktionsfähigkeit gefährdet, weil die Akten von mehr als 16.900 Verfahren durchgesehen werden müssten. Bei einem geschätzten Arbeitsaufwand von mindestens fünf Minuten pro Akte wäre ein(e) Bedienstete(r) in Vollzeit mehr als 35 Wochen nur mit dieser Aufgabe beschäftigt. Auch in Anbetracht seines hohen Ranges muss das Fragerecht aus Art. 51 Abs. 1 SächsVerf hier ausnahmsweise zurückstehen. Frage 84: Wie viele Strafanzeigen wegen Steuerhinterziehung wurden in den Jahren 2010 bis 2017 gestellt? (Bitte nach Jahren, Finanzämtern und Steuerarten aufschlüsseln !) Für den Bereich des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen wird wie folgt geantwortet : Die Anzahl von Anzeigen wegen Bußgeld- und Strafanzeigen sowie Steuerdelikten stellt sich in den Jahren 2010 bis 2017 wie folgt dar. Jahr Finanzamt Chemnitz-Süd Finanzamt Dresden-Nord (bis 2010 Finanzamt Freital) Finanzamt Leipzig II 2010 4.169 3.862 4.009 2011 4.109 3.355 3.871 2012 3.912 3.755 3.845 Seite 58 von 143 2013 4.248 3.670 3.494 2014 3.444 3.585 3.024 2015 3.121 3.653 2.697 2016 2.865 3.605 3.239 2017 3.117 3.475 2.608 Eine Aufschlüsselung nach Steuerarten ist nicht möglich. Hierzu werden keine statistischen Aufzeichnungen geführt. Von der händischen Auswertung der Akten aller im Jahr 2010 bis 2017 betroffenen Fälle (> 84.700) wurde Abstand genommen, da dies geeignet gewesen wäre, die Arbeitsfähigkeit der Bußgeld- und Strafsachenstellen zu beeinträchtigen. Im vorliegenden Fall wäre durch eine vollständige Beantwortung die Arbeits- und Funktionsfähigkeit gefährdet, weil die Akten/Unterlagen von mehr als 84.700 Anzeigen durchgesehen werden müssten. Bei einem geschätzten Arbeitsaufwand von mindestens 3 Minuten pro Akte wäre ein(e) Bedienstete(r) in Vollzeit mehr als 105 Wochen nur mit dieser Aufgabe beschäftigt. Auch in Anbetracht seines hohen Ranges muss das Fragerecht aus Art. 51 Abs. 1 SächsVerf hier ausnahmsweise zurückstehen. Frage 85: Welche Summen hinterzogener Steuern wurden in den Jahren 2010 bis 2017 in Sachsen festgestellt? (Bitte nach Jahren, Finanzämtern und Steuerarten aufschlüsseln !) Seitens des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen wird wie folgt geantwortet: Bei der Beantwortung dieser Frage wird auf das strafrechtliche Ergebnis abgestellt. Mitgeteilt wird somit die Höhe der Steuern, die aus abgeschlossenen strafrechtlichen Ermittlungsverfahren resultieren, denen strafrechtliche Verurteilungen wegen Steuerhinterziehung zugrunde liegen. Statistisch erfasst wird dabei nur die Höhe der hinterzogenen Steuern für die Fälle der im Jahr ergangenen rechtskräftigen Urteile und Strafbefehle , nicht jedoch in Bezug auf die Verfahrenseinstellungen nach § 153a Strafprozessordnung bzw. § 398 Abgabenordnung und § 153 Absatz 1 Satz 1 Strafprozessordnung . Jahr Finanzamt Chemnitz-Süd (in Euro) Finanzamt Dresden-Nord (bis 2010 Finanzamt Freital) (in Euro) Finanzamt Leipzig II (in Euro) 2010 6.884.992 7.884.068 4.623.257 2011 7.824.383 9.278.265 5.341.864 2012 9.868.484 10.908.026 6.154.571 2013 6.536.151 4.809.737 5.224.098 2014 11.056.993 5.970.190 18.292.880 2015 8.615.527 11.186.086 14.105.859 2016 12.349.908 8.477.484 11.209.827 2017 9.128.117 8.372.622 24.123.214 Seite 59 von 143 Eine Aufschlüsselung nach Steuerarten ist nicht möglich. Hierzu werden keine statistischen Aufzeichnungen geführt. Von der händischen Auswertung der Akten aller im Jahr 2010 bis 2017 betroffenen Fälle (> 16.900, siehe Antwort zur Frage 83) wurde Abstand genommen, da dies geeignet gewesen wäre, die Arbeitsfähigkeit der Bußgeldund Strafsachenstellen zu beeinträchtigen. Auch von einer Nacherfassung der hinterzogenen Steuern für die anderen Erledigungsarten (Einstellungen unter Auflage nach § 153a StPO, Einstellungen wegen Geringfügigkeit und aufgrund sonstiger Ermessensvorschriften) wurde abgesehen. Von einer händischen Auswertung der Akten aller im Jahr 2010 bis 2017 betroffenen Fälle (> 14.400) wurde Abstand genommen, da dies geeignet gewesen wäre, die Arbeitsfähigkeit der Bußgeld- und Strafsachenstellen zu beeinträchtigen. Im vorliegenden Fall wäre durch eine vollständige Beantwortung die Arbeits- und Funktionsfähigkeit gefährdet, weil die Akten von mehr als 14.400 Strafverfahren durchgesehen werden müssten. Bei einem geschätzten Arbeitsaufwand von mindestens fünf Minuten pro Akte wäre ein(e) Bedienstete(r) in Vollzeit mehr als 30 Wochen nur mit dieser Aufgabe beschäftigt. Auch in Anbetracht seines hohen Ranges muss das Fragerecht aus Art. 51 Abs. 1 SächsVerf hier ausnahmsweise zurückstehen. Frage 86: Wurden Mehrsteuern in welcher Höhe in den Jahren 2010 bis 2017 in Sachsen festgestellt? (Bitte nach Jahren, Finanzämtern und Steuerarten aufschlüsseln!) Seitens des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen wird wie folgt geantwortet: Bei der Beantwortung dieser Frage wird im Hinblick auf die vorhergehenden Fragestellungen nur auf das von der Steuerfahndung erzielte steuerrechtliche (Mehr-) Ergebnis abgestellt. Die durch die Steuerfahndung festgestellten Besteuerungsgrundlagen werden durch die Veranlagungsstellen der Finanzämter ausgewertet und die Steuern werden festgesetzt. Die Differenz zu der Steuerfestsetzung vor Beginn der Steuerfahndungsprüfung ist das steuerliche Mehrergebnis der Steuerfahndung. Dieses wird nach bundesweit einheitlichen Grundsätzen als Steuerfahndungsstatistik aufgezeichnet. Nach bundeseinheitlichen Vorgaben wurde bis 2013 das bestandskräftige Mehrergebnis und ab 2014 wird das vorläufige Mehrergebnis erfasst. Die Beträge sind aus der folgenden Übersicht ersichtlich. Jahr Finanzamt Chemnitz-Süd (in Euro) Finanzamt Dresden-Nord (bis 2010 Finanzamt Freital) (in Euro) Finanzamt Leipzig II (in Euro) 2010 14.824.277 7.807.943 20.866.991 2011 13.663.631 14.269.011 77.647.714 2012 16.930.964 13.034.397 43.629.395 2013 19.857.502 11.426.272 57.057.221 2014 16.454.703 20.001.779 93.725.326 Seite 60 von 143 2015 13.646.635 14.283.769 30.664.636 2016 11.868.806 9.595.212 24.073.897 2017 14.909.439 17.989.657 30.423.926 Die Aufschlüsselung nach Steuerarten ergibt sich aus der Anlage 13. Frage 87: Wie viele Verurteilungen, Strafbefehle, Einstellungen gegen Auflagen und Einstellungen wegen Geringfügigkeit erfolgten in den Jahren 2010 bis 2017 in Sachsen aufgrund von Steuerhinterziehung? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln?) Für den Bereich des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz wird wie folgt geantwortet : Es wird auf die Anlage 14 verwiesen. Für den Bereich des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen wird wie folgt geantwortet . Jahr Urteile und Strafbefehle Einstellungen gegen Auflage Einstellungen wegen Geringfügigkeit 2010 281 868 1.329 2011 290 919 1.115 2012 277 1.173 986 2013 281 985 1.059 2014 290 901 935 2015 352 982 793 2016 402 896 712 2017 372 832 670 Der Antwort liegen statistische Daten zugrunde, die nach bundeseinheitlichen Grundsätzen in der Statistik der Steuerverwaltungen der Länder wegen Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten bei Besitz- und Verkehrsteuern (ohne Kfz-Steuer) erfasst werden. Die nicht von den Landesfinanzbehörden verwalteten Verbrauchssteuern und Verkehrsteuern sind darin nicht enthalten. In der statistischen Erfassung der Zahlen zu den Einstellungen gegen Auflage sind die Entscheidungen der Finanzämter, der Staatsanwaltschaften und der Gerichte enthalten. Bei den Einstellungen wegen Geringfügigkeit werden nur die Entscheidungen der Finanzämter gezählt. Eine Trennung nach Urteilen und Strafbefehlen ist nicht möglich. Hierzu werden keine statistischen Aufzeichnungen geführt. Von einer händischen Auswertung der Akten aller im Jahr 2010 bis 2017 betroffenen Fälle (> 2.500) wurde Abstand genommen, da dies geeignet gewesen wäre, die Arbeitsfähigkeit der Bußgeld- und Strafsachenstellen zu beeinträchtigen. Seite 61 von 143 Im vorliegenden Fall wäre durch eine vollständige Beantwortung die Arbeits- und Funktionsfähigkeit gefährdet, weil die Akten von mehr als 2.500 Strafverfahren durchgesehen werden müssten. Bei einem geschätzten Arbeitsaufwand von mindestens fünf Minuten pro Akte wäre ein(e) Bedienstete(r) in Vollzeit mehr als 5 Wochen nur mit dieser Aufgabe beschäftigt. Auch in Anbetracht seines hohen Ranges muss das Fragerecht aus Art. 51 Abs. 1 SächsVerf hier ausnahmsweise zurückstehen. Frage 88: Wurden Strafzahlungen in welcher Höhe aufgrund von Steuerhinterziehungen in den Jahren 2010 bis 2017 in Sachsen geleistet? (Bitte nach Jahren und Rechtsgrundlagen der Strafzahlungen aufschlüsseln!) Seitens des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen wird wie folgt geantwortet: Folgende Geldauflagen nach § 56b Abs. 2 S. 1 Nr. 2 und 4 StGB und Geldstrafen wurden wegen Steuerhinterziehung durch rechtskräftige Urteile und Strafbefehle auferlegt /festgesetzt. Jahr Geldauflagen § 56b StGB (in Euro) Geldstrafen (in Euro) 2010 139.410 797.748 2011 50.700 972.875 2012 65.450 720.977 2013 28.550 733.758 2014 24.000 1.018.073 2015 40.300 1.641.895 2016 37.900 1.102.511 2017 305.400 1.000.680 Frage 89: Wie viele sogenannte „Umsatzsteuerkarusselle“ wurden in Sachsen oder mit Bezügen nach Sachsen in den Jahren 2010 bis 2017 von den Steuerbehörden festgestellt ? (Bitte nach Jahren und Straftatbeständen aufschlüsseln!) Seitens des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen wird wie folgt geantwortet: Hierzu werden keine statistischen Aufzeichnungen geführt. Von der händischen Auswertung der Akten aller im Jahr 2010 bis 2017 betroffenen Fälle (durchgeführte Fahndungsprüfungen und Amts-/Rechtshilfeersuchen > 15.400) wurde Abstand genommen, da dies geeignet gewesen wäre, die Arbeitsfähigkeit der Steuerfahndungsstellen zu beeinträchtigen. Im vorliegenden Fall wäre durch eine vollständige Beantwortung die Arbeits- und Funktionsfähigkeit gefährdet, weil die Akten von mehr als 15.400 Verfahren durchgesehen werden müssten. Bei einem geschätzten Arbeitsaufwand von mindestens fünf Minuten pro Akte wäre ein(e) Bedienstete(r) in Vollzeit mehr als 32 Wochen nur mit dieser Aufgabe beschäftigt . Auch in Anbetracht seines hohen Ranges muss das Fragerecht aus Art. 51 Abs. 1 SächsVerf hier ausnahmsweise zurückstehen. Seite 62 von 143 Frage 90: Zu wie vielen Selbstanzeigen aufgrund von Steuerdelikten kam es in Sachsen in den Jahren 2010 bis 2017 und welche Summen wurden hierbei nachgezahlt? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln!) Seitens des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen wird wie folgt geantwortet: Eine Aussage zur Gesamtzahl der im Finanzamt eingegangen Selbstanzeigen wegen Steuerdelikten in den Jahren 2010 bis 2017 ist nicht möglich; die Finanzämter führen dazu keine Statistik. Die Finanzämter haben nur die Zahl der Eingänge der Selbstanzeigen im Zusammenhang mit Kapitalanlagen in der Schweiz ab Februar 2010 aufgezeichnet . 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 80 10 30 156 287 135 31 17 Aus diesen Selbstanzeigen resultieren nach bisherigem Stand (31. Dezember 2017) der Ermittlungen Mehreinnahmen in Höhe von insgesamt 7.157.002 EUR. Ferner werden Selbstanzeigen festgehalten, die von den Bußgeld- und Strafsachenstellen der Finanzämter bearbeitet und im Endeffekt wirksam werden. Ist eine Selbstanzeige wirksam, ist das Strafverfahren nach § 170 Abs. 2 StPO einzustellen (§ 371 Abs. 1 AO). In besonderen Fällen kann auch von der Verfolgung nach § 398a AO abgesehen werden. Nachfolgend ist die Anzahl der Verfahrenseinstellungen in den Jahren 2010 bis 2017 nach einer wirksamen Selbstanzeige und nach § 398a AO genannt. 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 154 148 106 119 218 256 169 159 Zu den Rechtsfolgen für den Fall, dass die Selbstanzeige nicht wirksam war, ist mangels statistischer Erfassung keine Aussage möglich. Auch zu den Mehreinnahmen werden keine statistischen Aufzeichnungen geführt. Von einer händischen Auswertung der Akten aller im Jahr 2010 bis 2017 betroffenen Fälle (> 1.200) wurde Abstand genommen, da dies geeignet gewesen wäre, die Arbeitsfähigkeit der Bußgeld- und Strafsachenstellen zu beeinträchtigen. Im vorliegenden Fall wäre durch eine vollständige Beantwortung die Arbeits- und Funktionsfähigkeit gefährdet, weil die Akten von mehr als 1.200 Fällen durchgesehen werden müssten. Bei einem geschätzten Arbeitsaufwand von mindestens fünf Minuten pro Fall wäre ein(e) Bedienstete(r) in Vollzeit mehr als 2,5 Wochen nur mit dieser Aufgabe beschäftigt. Auch in Anbetracht seines hohen Ranges muss das Fragerecht aus Art. 51 Abs. 1 SächsVerf hier ausnahmsweise zurückstehen. Seite 63 von 143 Frage 91: Zu wie vielen Verurteilungen in den Jahren 2010 bis 2017 mit welchem jeweiligen Strafmaß kam es aufgrund von Steuer- und Zolldelikten in Sachsen? (Bitte nach Jahren und Straftatbeständen aufschlüsseln!) Für den Bereich des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz wird wie folgt geantwortet : Es wird auf die Anlage 15 verwiesen. Der tabellarischen Übersicht lassen sich dabei die rechtskräftigen Verurteilungen (und Strafbefehle) bezogen auf die jeweiligen Delikte - jeweils jahresbezogen - entnehmen. Darüber hinaus ist die jeweilige „Strafart“ angegeben. Von einer weitergehenden Beantwortung der Frage - im Hinblick auf das konkrete Strafmaß - wird wegen des hierfür erforderlichen unverhältnismäßigen Aufwandes abgesehen . Die Angaben zu dem jeweiligen Strafmaß liegen dem sächsischen Staatsministerium der Justiz nicht unmittelbar vor und lassen sich auch nicht - zuverlässig - durch eine elektronische Recherche in den Datenbanken der sächsischen Staatsanwaltschaften gewinnen. Eine vollständige Beantwortung der Frage wäre daher nur möglich, wenn man sämtliche Akten zu den in der tabellarischen Übersicht dargestellten Verurteilungen händisch auswerten würde. Dies betrifft für den abgefragten Zeitraum insgesamt 5.030 Akten. Eine solche Auswertung wäre nur mit einem unverhältnismäßigen Aufwand möglich, der ohne den Verlust der Funktionsfähigkeit der Staatsanwaltschaften in der für die Beantwortung der Großen Anfrage zur Verfügung stehenden Frist nicht zu leisten wäre. Es wären umfangreiche und zeitaufwendige Recherchen in den Aktenbeständen der sächsischen Staatsanwaltschaften erforderlich. Dabei ist der Zeitaufwand für das Ziehen der Akten aus den Geschäftsstellen und staatsanwaltschaftlichen Archiven, der Aufwand zur Beiziehung versendeter Akten, das Auswerten der Akten und die schriftliche Dokumentation des gefundenen Ergebnisses zu berücksichtigen. Für die entsprechende Auswertung der Akten ist daher von einem Arbeitsaufwand von durchschnittlich mindestens 30 Minuten je Akte auszugehen. Dies zugrunde gelegt, wird der bei den Staatsanwaltschaften für die händische Auswertung der Akten zu insgesamt 5.030 Vorgängen anfallende zeitliche Aufwand auf mindestens 314 Arbeitstage für einen Mitarbeiter geschätzt. Für den Bereich des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen wird wie folgt geantwortet : In den Jahren 2010 bis 2017 kam es in Sachsen wegen Steuerhinterziehung und wegen Subventionsbetrug, soweit die Vorschriften der Abgabenordnung über die Verfolgung von Steuerstraftaten entsprechend gelten, zu folgenden Verurteilungen (Urteil und Strafbefehl). Seite 64 von 143 Jahr Steuerhinterziehung Subventionsbetrug 2010 281 5 2011 290 5 2012 277 1 2013 281 2 2014 290 2 2015 352 0 2016 402 0 2017 372 0 Zum Strafmaß werden keine statistischen Aufzeichnungen geführt. Von einer händischen Auswertung der Akten aller im Jahr 2010 bis 2017 betroffenen Fälle (> 2.500) wurde Abstand genommen, da dies geeignet gewesen wäre, die Arbeitsfähigkeit der Bußgeld- und Strafsachenstellen zu beeinträchtigen. Im vorliegenden Fall wäre durch eine vollständige Beantwortung die Arbeits- und Funktionsfähigkeit gefährdet, weil die Akten von mehr als 2.500 Strafverfahren durchgesehen werden müssten. Bei einem geschätzten Arbeitsaufwand von mindestens fünf Minuten pro Akte wäre ein(e) Bedienstete(r) in Vollzeit mehr als fünf Wochen nur mit dieser Aufgabe beschäftigt. Auch in Anbetracht seines hohen Ranges muss das Fragerecht aus Art. 51 Abs. 1 SächsVerf hier ausnahmsweise zurückstehen. Die Verfolgung von Zolldelikten obliegt der Bundeszollverwaltung. 5) Menschenhandel Frage 92: Wie viele Fälle von Menschenhandel sind in Sachsen in den Jahren 2015 bis 2017 festgestellt worden? (Bitte nach Jahren, Aufklärungsquoten, Menschenhandel allgemein, Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung, Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft, Beschäftigungsarten aufschlüsseln !) Die nachfolgende Tabelle weist die erfassten Fälle und die Aufklärungsquote bei Menschenhandel im Freistaat Sachsen für die Jahre 2015 und 2016 aus. Schl.- Straftat erfasste Fälle/ 2015 2016 zahl (PKS erfasst keine Beschäftigungsarten) AQ in % 236000 Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung § 232 StGB Fälle 30 14 AQ in % 96,7 100,0 darunter 236100 Ausnutzen der Lage Fälle 18 9 AQ in % 94,4 100,0 236400 gewerbs- oder bandenmäßig Fälle 8 5 AQ in % 100,0 100,0 236500 durch Gewalt, Drohung, List … Fälle 4 - AQ in % 100,0 - Seite 65 von 143 237000 Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft § 233 StGB Fälle 1 2 AQ in % 100,0 100,0 darunter 237100 Ausnutzen der Lage Fälle 1 2 AQ in % 100,0 100,0 895000 Menschenhandel insgesamt Fälle 31 16 AQ in % 96,8 100,0 Beim Menschenhandel wurde nach den bundeseinheitlichen Richtlinien für die Führung der PKS vom 1. Januar 2017 aufgrund einer Neufassung/Überarbeitung der gesetzlichen Bestimmungen eine neue inhaltliche Struktur bzw. eine Neuverschlüsselung festgelegt . Die Daten für das Jahr 2017 werden deshalb in der nachfolgenden Tabelle separat ausgewiesen. Schl.- zahl Straftat erfasste Fälle/ 2017 AQ in % 239000 Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft und Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung §§ 232, 232a, 232b, 233, 233a StGB darunter Fälle 16 AQ in % 93,8 239100 Menschenhandel § 232 StGB darunter Fälle 10 AQ in % 90,0 239110 Handel zum Zweck der Ausbeutung bei Ausübung der Prostitution , der Vornahme sex. Handlungen § 232 Abs. 1, Nr. 1a; Abs. 2 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 1a; Abs. 3 Nr. 1 bis 3 in Bezug auf Abs. 1, Nr. 1a; Abs. 4 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 1a StGB Fälle 10 AQ in % 90,0 239200 Zwangsprostitution § 232a StGB darunter Fälle 6 AQ in % 100,0 239210 Veranlassen zur Aufnahme oder Fortsetzung der Prostitution oder zu sexuellen Handlungen, durch die eine Person ausgebeutet wird § 232a Abs. 1 bis 5 StGB Fälle 6 AQ in % 100,0 895000 Menschenhandel insgesamt Fälle 16 AQ in % 93,8 Frage 93: Wie viele Ermittlungsverfahren wurden in den Jahren 2010 bis 2017 durch die sogenannte „Ermittlergruppe Bohemia“ mit welchen Ergebnissen geführt? (Bitte nach Jahren und Straftatbeständen aufschlüsseln!) In der PKS sind keine Angaben zu Ermittlungsverfahren der „Ermittlergruppe Bohemia“ mit speziellen Bezügen zu Straftaten des Menschenhandels und deren Ergebnissen erfasst. Es wird auf die Anlage 16 verwiesen. Seite 66 von 143 Frage 94: Wie viele Personen wurden Opfer von Menschenhandel in Sachsen in den Jahren 2015 bis 2017? (Bitte nach Jahren, Menschenhandel allgemein, Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung, Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft, Beschäftigungsarten, Volljährige, Minderjährige und Staatsangehörigkeiten aufschlüsseln!). Basis für die Angaben minder- und volljähriger Tatverdächtiger bzw. Opfer ist die in § 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) normierte Festlegung. Die Volljährigkeit einer Person tritt mit der Vollendung des 18. Lebensjahres ein. Die nachfolgende Tabelle weist die Opfer von Menschenhandel in den Jahren 2015 und 2016 im Freistaat Sachsen aus. Schl.- Straftat volljährig/ 2015 2016 zahl (PKS erfasst keine Beschäftigungsarten) minderjährig 236000 Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung § 232 StGB darunter ab 18 Jahre 29 14 unter 18 Jahre 3 1 236100 Ausnutzen der Lage ab 18 Jahre 17 9 unter 18 Jahre 3 1 236400 gewerbs- oder bandenmäßig ab 18 Jahre 8 5 unter 18 Jahre - - 236500 durch Gewalt, Drohung, List ab 18 Jahre 4 - unter 18 Jahre - - 237000 Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft § 233 StGB darunter ab 18 Jahre 2 2 unter 18 Jahre - - 237100 Ausnutzen der Lage ab 18 Jahre 2 2 unter 18 Jahre - - Beim Menschenhandel wurde nach den bundeseinheitlichen Richtlinien für die Führung der PKS vom 1. Januar 2017 aufgrund einer Neufassung/Überarbeitung der gesetzlichen Bestimmungen eine neue inhaltliche Struktur bzw. eine Neuverschlüsselung festgelegt . Die Daten für das Jahr 2017 werden deshalb in der nachfolgenden Tabelle separat ausgewiesen. Schl.- Straftat volljährig/ 2017 zahl minderjährig 239000 Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangs-arbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft und Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung §§ 232, 232a, 232b, 233, 233a StGB darunter ab 18 Jahre 18 unter 18 Jahre 2 239100 Menschenhandel § 232 StGB darunter ab 18 Jahre 11 unter 18 Jahre 2 Seite 67 von 143 239110 Handel zum Zweck der Ausbeutung bei Ausübung der Prostitution, der Vornahme sexueller Handlungen § 232 Abs. 1, Nr. 1a; Abs. 2 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 1a; Abs. 3 Nr. 1 bis 3 in Bezug auf Abs. 1, Nr. 1a; Abs. 4 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 1a StGB ab 18 Jahre 11 unter 18 Jahre 2 239200 Zwangsprostitution § 232a StGB darunter ab 18 Jahre 7 unter 18 Jahre - 239210 Veranlassen zur Aufnahme oder Fortsetzung der Prostitution oder zu sexuellen Handlungen, durch die eine Person ausgebeutet wird § 232a Abs. 1 bis 5 StGB ab 18 Jahre 7 unter 18 Jahre - Die nachfolgende Tabelle weist die Opfer von Menschenhandel nach Staatsangehörigkeit für die Jahre 2015 bis 2017 aus. Jahr Staatsangehörigkeit 236000 236100 236400 236500 237000 237100 895000 2015 Deutschland 4 1 - 3 2 2 6 Republik Bulgarien 2 2 - - - - 2 Republik Kenia 1 1 - - - - 1 Rumänien 5 5 - - - - 5 Slowakische Republik 1 1 - - - - 1 Tschechische Republik 4 3 1 - - - 4 Ungarn 13 7 6 - - - 13 ohne Angabe 1 - 1 - - - 1 ungeklärt 1 - - 1 - - 1 2016 Deutschland 2 2 - - - - 2 Republik Albanien 1 1 - - - - 1 Republik Ecuador - - - - 1 1 1 Rumänien 2 2 - - - - 2 Slowakische Republik 3 2 1 - - - 3 Königreich Spanien 3 - 3 - - - 3 Tschechische Republik 2 1 1 - - - 2 Ungarn 2 2 - - - - 2 ungeklärt - - - - 1 1 1 2017 239000 239100 239110 239200 239210 895000 Republik Bulgarien 1 1 1 - - - 1 Bundesrepublik Nigeria 1 1 1 - - 1 Rumänien 4 4 4 4 4 8 Russische Föderation - - - 1 1 1 Slowakische Republik 1 1 1 1 1 2 Ungarn 2 2 2 1 1 3 Sozialistische Republik Vietnam 3 3 3 - - 3 Ohne Angabe 1 1 1 - - 1 Seite 68 von 143 Frage 95: Wie viele Opfer des Menschenhandels wurden in den Jahren 2010 bis 2017 durch die sogenannte „Ermittlergruppe Bohemia“ festgestellt? (Bitte nach Jahren und Staatsangehörigkeiten aufschlüsseln!) Es wird auf die Beantwortung der Frage 93 verwiesen. Frage 96: Wie viele Tatverdächtige im Bereich Menschenhandel wurden in Sachsen in den Jahren 2015 bis 2017 festgestellt? (Bitte nach Jahren, Menschenhandel allgemein , Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung, Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft und Staatsangehörigkeiten aufschlüsseln !) Die Anzahl der Tatverdächtigen bei Menschenhandel für die Jahre 2015 und 2016 im Freistaat Sachsen ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Schl.- zahl Straftat 2015 2016 236000 Menschenhandel zum Zweck der sex. Ausbeutung § 232 StGB darunter 32 12 236100 Ausnutzen der Lage 26 10 236400 gewerbs- oder bandenmäßig 8 2 236500 durch Gewalt, Drohung, List 4 - 237000 Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft § 233 StGB darunter 1 4 237100 Ausnutzen der Lage 1 4 895000 Menschenhandel insgesamt 33 16 Beim Menschenhandel wurde nach den bundeseinheitlichen Richtlinien für die Führung der PKS vom 1. Januar 2017 aufgrund einer Neufassung/Überarbeitung der gesetzlichen Bestimmungen eine neue inhaltliche Struktur bzw. eine Neuverschlüsselung festgelegt . Die Daten für das Jahr 2017 werden deshalb in der nachfolgenden Tabelle separat ausgewiesen. Schl.- zahl Straftat 2017 239000 Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft und Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung §§ 232, 232a, 232b, 233, 233a StGB darunter 23 239100 Menschenhandel § 232 StGB darunter 13 Seite 69 von 143 Die nachfolgende Tabelle weist die Tatverdächtigen bei Menschenhandel nach Staatsangehörigkeiten für die Jahre 2015 bis 2017 aus. Jahr Staatsangehörigkeit 236000 236100 236400 236500 237000 237100 895000 2015 Deutschland 12 8 1 3 1 1 13 Ungarn 9 9 6 - - - 9 Rumänien 5 5 - - - - 5 Tschechische Republik 2 2 - - - - 2 Islamische Republik Afghanistan 1 1 - - - - 1 Republik Bulgarien 1 1 - - - - 1 Dominikanische Republik 1 - 1 - - - 1 Königreich Thailand 1 - - 1 - - 1 2016 Deutschland 4 3 1 - - - 4 Ungarn 4 4 - - - - 4 Rumänien 2 2 - - 1 1 3 Republik Albanien 1 1 - - - - 1 Tschechische Republik 1 - 1 - - - 1 Republik Italien - - - - 2 2 2 Republik Türkei - - - - 1 1 1 2017 239000 239100 239110 239200 239210 895000 Deutschland 3 2 2 1 1 3 Rumänien 10 3 3 8 8 1 10 Bundesrepublik Nigeria 3 3 3 - - 3 Ungarn 3 2 2 1 1 3 Sozialistische Republik Vietnam 2 2 2 - - 1 Republik Bulgarien 1 1 1 - - 1 Slowakische Republik 1 - - 1 1 3 239110 Handel zum Zweck der Ausbeutung bei Ausübung der Prostitution, der Vornahme sexueller Handlungen § 232 Abs. 1, Nr. 1a; Abs. 2 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 1a; Abs. 3 Nr. 1 bis 3 in Bezug auf Abs. 1, Nr. 1a; Abs. 4 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 1a StGB 13 239200 Zwangsprostitution § 232a StGB darunter 11 239210 Veranlassen zur Aufnahme oder Fortsetzung der Prostitution oder zu sexuellen Handlungen, durch die eine Person ausgebeutet wird § 232a Abs. 1 bis 5 StGB 11 895000 Menschenhandel insgesamt 23 Seite 70 von 143 Frage 97: Wie viele Tatverdächtige wurden in den Jahren 2010 bis 2017 durch die sogenannte „Ermittlergruppe Bohemia“ ermittelt? (Bitte nach Jahren, Staatsangehörigkeiten und Straftatbeständen aufschlüsseln!) Es wird auf die Beantwortung der Frage 93 verwiesen. Darüber hinaus wird auf die Anlage 17 verwiesen. Frage 98: Wie viele Unternehmen welcher Branchen wurden in den Jahren 2015 bis 2017 im Zusammenhang mit dem Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft festgestellt? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln!) Frage 99: Welche Schadenssummen sind im Zusammenhang mit dem Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft in den Jahren 2015 bis 2017 festgestellt worden? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln!) Frage 100: Welche Summen wurden im Zusammenhang mit dem Menschenhandel a) vorübergehend und b) dauerhaft in Sachsen in den Jahren 2010 bis 2017 sichergestellt ? (Bitte nach Jahren, Menschenhandel allgemein, Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung, Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft aufschlüsseln!) Frage 101: Welche Begleitdelikte wurden bei Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit dem Menschenhandel in den Jahren 2010 bis 2017 festgestellt? (Bitte nach Jahren , Menschenhandel allgemein, Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung, Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft und den jeweiligen Straftatbeständen aufschlüsseln!) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 98 bis 101: Erkenntnisse im Sinne der Fragestellungen liegen weder in der PKS noch in den Polizeilichen Auskunftssystemen (IVO/PASS) vor. Frage 102: In wie vielen Fällen von Menschenhandel in Sachsen in den Jahren 2010 bis 2017 kam das Tatmittel Internet zum Einsatz? (Bitte nach Jahren, Menschenhandel allgemein, Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung, Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft und Beschäftigungsarten aufschlüsseln!) Bei der Sonderkennung Tatmittel Internet geht es um eine Qualifizierung im Hinblick auf besondere Fähigkeiten und Fertigkeiten des Täters oder die Tatbegehungsweise. Spielt das Internet bei der Tatbestandsverwirklichung jedoch nur eine untergeordnete Seite 71 von 143 Rolle, z. B. wenn Kontakte bzw. Kontaktversuche zwischen Täter und Opfer der eigentlichen Tat vorgelagert sind, ist die Kennung nicht zu verwenden. Zu beachten ist außerdem, dass nur die Delikte in die Statistik eingehen, bei denen sich der Tatort im Freistaat Sachsen befindet. Als Tatort bei der Erstellung strafrechtlich relevanter Internetangebote gilt laut PKS-Richtlinie der Ort, an dem der Tatverdächtige die Daten ins Internet einstellt. Beschäftigungsarten werden in der PKS nicht erfasst. In der PKS ist im Jahr 2010 ein Fall des Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung gemäß § 232 Absatz 1 StGB mit dem Tatmittel Internet erfasst. Frage 103: Wie viele Fälle nach Frage 92 können der Organisierten Kriminalität zugeordnet werden? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln!) Der Menschenhandel kann unterschiedlichen OK-Aktivitätsfeldern zugeordnet sein, so der „Schleuserkriminalität“, „Kriminalität im Zusammenhang mit dem Nachtleben“ (Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung) oder aber auch der „Kriminalität im Zusammenhang mit dem Wirtschaftsleben“ (Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft). Nachfolgend ist eine Aufstellung der Anzahl von OK-Verfahrenskomplexen, die dem Menschenhandel zugeordnet wurden, dargestellt. 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 OK-Verfahrenskomplexe 1 - 1 - 2 1 - - In der Aufstellung können Mehrfachzählungen enthalten sein, wenn die OK- Verfahrenskomplexe über mehrere Jahre geführt wurden. In diesen Fällen werden die Verfahrenskomplexe jedes Jahr gesondert gezählt. 104. Zu wie vielen Verurteilungen mit welchem Strafmaß kam es aufgrund von Straftaten nach Frage 92? (Bitte nach Jahren und Straftatbeständen aufschlüsseln !) Für den Bereich des Sächsischen Staatsministeriums des Innern wird wie folgt geantwortet : Es liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Für den Bereich des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz wird wie folgt geantwortet : Es wird auf die Anlage 18 verwiesen. Seite 72 von 143 6) Geldwäsche Frage 105: Wie viel Verdachtsfälle wegen Verstößen gegen das Geldwäschegesetz (GwG) gab es in den Jahren 2010 bis 2017 in Sachsen? (Bitte nach Jahren und Hinweisgebern aufschlüsseln!) Für den Bereich des Sächsischen Staatsministeriums des Innern wird wie folgt geantwortet : Grundlage für die Beantwortung der Fragen zum Thema „Geldwäsche“ bilden Daten aus den beim Landeskriminalamt eingegangenen Geldwäscheverdachtsmeldungen wegen des Verdachts von Verstößen gegen das Geldwäschegesetz (GwG). Es wird auf die Anlage 19 verwiesen. Für den Bereich des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz wird wie folgt geantwortet : Es wird auf die Anlage 20 verwiesen. Zur Erläuterung der tabellarischen Übersicht ist darauf hinzuweisen, dass die zur Beantwortung notwendige Recherche in der staatsanwaltschaftlichen Datenbank – soweit Verfahren gegen bekannte Beschuldigte betroffen sind – nur die Anzahl der Beschuldigten ausweist, wobei ein und dieselbe Person mehrfach als Beschuldigter erfasst sein kann. Da sich ein staatsanwaltschaftliches Verfahren auch gegen mehrere Beschuldigte richten kann, ist die Anzahl der Verfahren daher regelmäßig geringer. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die Frage seitens des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz nur für die bei der zuständigen Fachdienststelle, der Gemeinsamen Finanzermittlungsgruppe Landeskriminalamt Sachsen und Zollfahndungsamt Dresden (GFK) bzw. ab dem 26. Juni 2017 bei der nunmehr zuständigen, beim Bundesministerium für Finanzen angesiedelten Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) erstatteten und dann an die Staatsanwaltschaften abgegebenen Verdachtsanzeigen beantwortet werden kann. Von einer weitergehenden Beantwortung der Frage – im Hinblick auf die Hinweisgeber – wird wegen des hierfür erforderlichen unverhältnismäßigen Aufwandes abgesehen. Die Angaben liegen dem Sächsischen Staatsministerium der Justiz nicht unmittelbar vor und lassen sich auch nicht durch eine elektronische Recherche in den Datenbanken der sächsischen Staatsanwaltschaften gewinnen. Eine vollständige Beantwortung der Frage wäre daher nur möglich, wenn man sämtliche Akten zu den in den tabellarischen Übersichten dargestellten Verfahren händisch auswerten würde. Dies betrifft für den abgefragten Zeitraum insgesamt 9.943 Akten. Seite 73 von 143 Eine solche Auswertung wäre nur mit einem unverhältnismäßigen Aufwand möglich, der ohne den Verlust der Funktionsfähigkeit der Staatsanwaltschaften in der für die Beantwortung der Großen Anfrage zur Verfügung stehenden Frist nicht zu leisten wäre. Es wären umfangreiche und zeitaufwendige Recherchen in den Aktenbeständen der sächsischen Staatsanwaltschaften erforderlich. Dabei ist der Zeitaufwand für das Ziehen der Akten aus den Geschäftsstellen und staatsanwaltschaftlichen Archiven, der Aufwand zur Beiziehung versendeter Akten, das Auswerten der Akten und die schriftliche Dokumentation des gefundenen Ergebnisses zu berücksichtigen. Für die entsprechende Auswertung der Akten ist daher von einem Arbeitsaufwand von durchschnittlich mindestens 30 Minuten je Akte auszugehen. Dies zugrunde gelegt, wird der bei den Staatsanwaltschaften für die händische Auswertung der Akten zu insgesamt 9.943 Vorgängen anfallende zeitliche Aufwand auf mindestens 621 Arbeitstage für einen Mitarbeiter geschätzt. Frage 106: Wie viele Verdachtsfälle nach Frage 105 bezogen sich auf den Verdacht der Finanzierung des Terrorismus? (Bitte nach Jahren und Hinweisgebern aufschlüsseln !) Es wird auf die Anlage 21 verwiesen. Frage 107: Wie viele Verdachtsfälle nach Frage 105 wurden an die Fachdienststelle für Finanzermittlungen des Landeskriminalamts Sachsen als Clearingverfahren abgeben ? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln!) Alle in der Antwort zur Frage 105 aufgeführten Geldwäscheverdachtsmeldungen wurden durch die nach dem Geldwäschegesetz Verpflichteten an die Fachdienststelle Finanzermittlungen beim Landeskriminalamt übermittelt. Frage 108: Wie viele Clearingverfahren nach Frage 107 wurden von der Fachdienststelle für Finanzermittlungen des Landeskriminalamts Sachsen mit welchen Ergebnissen abgeschlossen? (Bitte nach Jahren und den jeweiligen Ergebnissen aufschlüsseln !) Grundlage für die Beantwortung der Fragestellung sind Daten aus PASS. Es wird auf die Anlage 22 verwiesen. Frage 109: Wie viele der Clearingverfahren nach Frage 107 bezogen sich auf den Verdacht der Finanzierung des Terrorismus? (Bitte nach Jahren und den jeweiligen Ergebnissen aufschlüsseln!) Es wird auf die Beantwortung der Frage 106 verwiesen. Seite 74 von 143 Frage 110: Welche deliktischen Bezüge wurden bei den Clearingverfahren nach den Fragen 107 bis 109 festgestellt? (Bitte nach Jahren und Deliktbereichen aufschlüsseln!) Es wird auf die Beantwortung der Frage 108 verwiesen. Frage 111: Welche Vermögenswerte wurden in Sachsen aufgrund von Verdachtsfällen nach Frage 105 sichergestellt? (Bitte nach Jahren, Vermögensarten, Sicherstellungswert in Euro, Rechtsgrundlagen der Sicherstellung aufschlüsseln!) Für den Bereich des Sächsischen Staatsministeriums des Innern wird wie folgt geantwortet : Grundlage für die Beantwortung der Fragestellung sind Daten aus PASS. Es wird auf die Anlage 23 verwiesen. Für den Bereich des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz wird wie folgt geantwortet : Von einer Beantwortung der Frage wird wegen des hierfür erforderlichen unverhältnismäßigen Aufwandes abgesehen. Die mit der Frage begehrten Informationen liegen dem Sächsischen Staatsministerium der Justiz nicht unmittelbar vor. Diese können auch nicht durch eine elektronische Recherche erlangt werden, da keine elektronische Erfassung der gesicherten Vermögenswerte in den Datenbanken der sächsischen Staatsanwaltschaften stattfindet. Eine Beantwortung der Frage wäre daher nur dann möglich, wenn man sämtliche Verfahrensakten zu den aufgrund von Frage 105 ermittelten Fällen gegen bekannte Beschuldigte händisch zunächst danach auswerten würde, ob überhaupt Vermögenswerte sichergestellt wurden. Dies betrifft für den abgefragten Zeitraum 9.695 Verfahren. Anschließend müssten die Sicherstellungslisten durchgesehen werden, um die gesicherten Vermögensarten sowie den jeweiligen Wert angeben zu können. Eine solche Auswertung wäre nur mit einem unverhältnismäßigen Aufwand möglich, der ohne den Verlust der Funktionsfähigkeit der Staatsanwaltschaften in der für die Beantwortung der Großen Anfrage zur Verfügung stehenden Frist nicht zu leisten wäre. Es wären umfangreiche und zeitaufwendige Recherchen in den Aktenbeständen der sächsischen Staatsanwaltschaften erforderlich. Dabei ist der Zeitaufwand für das Ziehen der Akten aus den Geschäftsstellen und staatsanwaltschaftlichen Archiven, der Aufwand zur Beiziehung versendeter Akten, das Auswerten der Akten und die schriftliche Dokumentation des gefundenen Ergebnisses zu berücksichtigen. Für die entsprechende Auswertung der Akten ist daher von einem Arbeitsaufwand von durchschnittlich mindestens 30 Minuten je Akte auszugehen. Dies zugrunde gelegt, Seite 75 von 143 wird der bei den Staatsanwaltschaften für die händische Auswertung der insgesamt 9.695 Vorgänge anfallende zeitliche Aufwand auf mindestens 606 Arbeitstage für einen Mitarbeiter geschätzt. Auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts erscheint der zur Beantwortung der Fragen erforderliche Aufwand nicht mehr verhältnismäßig und zumutbar. Frage 112: Welche Schadenssummen (auch geschätzt) wurden durch Geldwäsche in Sachsen in den Jahren 2010 bis 2017 verursacht? Für den Bereich des Sächsischen Staatsministeriums des Innern wird wie folgt geantwortet : Zu den Schadenssummen für den Zeitraum 2010 bis 2017 liegen weder in der PKS noch in den polizeilichen Auskunftssystemen (IVO/PASS) Angaben vor. Schätzungen sind nicht möglich. Für den Bereich des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz wird wie folgt geantwortet : Von einer Beantwortung der Frage wird wegen des hierfür erforderlichen unverhältnismäßigen Aufwandes abgesehen. Die abgefragten Informationen liegen dem Sächsischen Staatsministerium der Justiz nicht unmittelbar vor. Diese können auch nicht durch eine elektronische Recherche erlangt werden. Da es sich bei der Eintragung zur Schadenshöhe in den Datenbanken der sächsischen Staatsanwaltschaften um kein „Pflichtfeld“ handelt und die Schadenssummen deshalb nicht an Hand der Datenbankeinträge bestimmt werden können, müssten - für eine vollständige Beantwortung der Frage - sämtliche Papierakten zu den aufgrund von Frage 105 ermittelten Fällen händisch danach ausgewertet werden, welche Schadenssummen durch Geldwäsche in Sachsen in dem abgefragten Zeitraum verursacht wurden . Eine solche Auswertung wäre nur mit einem unverhältnismäßigen Aufwand möglich, der ohne den Verlust der Funktionsfähigkeit der Staatsanwaltschaften in der für die Beantwortung der Großen Anfrage zur Verfügung stehenden Frist nicht zu leisten wäre. Es wären umfangreiche und zeitaufwendige Recherchen in den Aktenbeständen der sächsischen Staatsanwaltschaften erforderlich. Dabei ist der Zeitaufwand für das Ziehen der Akten aus den Geschäftsstellen und staatsanwaltschaftlichen Archiven, der Aufwand zur Beiziehung versendeter Akten, das Auswerten der Akten und die schriftliche Dokumentation des gefundenen Ergebnisses zu berücksichtigen. Seite 76 von 143 Für die entsprechende Auswertung der Akten ist daher von einem Arbeitsaufwand von durchschnittlich mindestens 30 Minuten je Akte auszugehen. Dies zugrunde gelegt, wird der bei den Staatsanwaltschaften für die händische Auswertung der insgesamt 9.943 Vorgänge anfallende zeitliche Aufwand auf mindestens 621 Arbeitstage für einen Mitarbeiter geschätzt. Auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts erscheint der zur Beantwortung der Frage erforderliche Aufwand nicht mehr verhältnismäßig und zumutbar. Auch eine (zuverlässige) Schätzung der Schadenssummen ist nicht möglich. Für den Bereich des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen wird wie folgt geantwortet : Dem Sächsischen Staatsministerium der Finanzen liegen keine Erkenntnisse vor, welcher Teil von strafrechtlich verkürzten Steuern einen Bezug zu Geldwäschedelikten aufweist. Die strafrechtlich verkürzten Steuern beziffern dabei die Höhe der Steuern, für die eine Bestrafung wegen Steuerhinterziehung, z. B. durch Erlass eines Urteils oder eines Strafbefehls, gerichtlich erfolgt ist. Neben der Erforschung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten ist es auch Aufgabe der Steuerfahndung, die zutreffenden Besteuerungsgrundlagen zu ermitteln . Aufgrund der von der Steuerfahndung festgestellten Besteuerungsgrundlagen setzen die Veranlagungsstellen der Finanzämter die Steuern fest. Im Vergleich zu den Steuerfestsetzungen vor Beginn der Steuerfahndungsprüfungen ergibt sich das statistische steuerliche Mehrergebnis der Steuerfahndung (= festgestellte Mehrsteuern). Entsprechend der Fragestellung kann nur mitgeteilt werden, welcher Anteil der von den Steuerfahndungsstellen festgestellten Mehrsteuern einen Bezug zu Geldwäsche aufweist (siehe nachfolgende Tabelle). Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass insoweit nicht zwangsläufig eine Steuerhinterziehung vorliegt, die strafrechtlich verfolgt werden kann. Es kann z. B. bereits Strafverfolgungsverjährung eingetreten sein. Ferner ist zu beachten, dass sich ab dem Jahr 2014 die Aufschreibungen in der Steuerfahndungsstatistik geändert haben. Bis zum Jahr 2013 wurde erfasst, in welcher Höhe die aufgrund von Fahndungsprüfungen geänderten Steuerfestsetzungen tatsächlich in Bestandskraft erwachsen sind (= bestandskräftiges Mehrergebnis). Seit dem Jahr 2014 werden hingegen die festgestellten Mehrsteuern statistisch erfasst. Dabei werden etwaige nachträgliche Änderungen aufgrund von Einspruchs- oder Klageverfahren nicht mehr berücksichtigt. Höhe bestandskräftiger Mehrsteuern mit Bezug zu Geldwäsche in Euro Höhe festgestellter Mehrsteuern mit Bezug zu Geldwäsche in Euro 2010 2.618.527 2011 2.130.665 2012 1.436.831 2013 1.299.284 Seite 77 von 143 2014 37.815 2015 968.506 2016 321.838 2017 1.704.011 Frage 113: Wie viele Sicherstellungen nach Frage 111 wurden wieder aufgehoben? (Bitte nach Jahren, Vermögensarten, Sicherstellungswerten in Euro, Rechtsgrundlagen der Sicherstellungen sowie der Aufhebungen aufschlüsseln!) Für den Bereich des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz wird wie folgt geantwortet : Es wird auf die Beantwortung der Frage 111 verwiesen. Frage 114: Aufgrund welcher Rechtsgrundlagen erfolgen und erfolgten Auskünfte, Meldungen und der Datenaustausch von Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen des Freistaats Sachsen über Geldwäschedelikte an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen , das Bundeskriminalamt und sonstige Behörden des Bundes und der Länder? Für den Bereich des Sächsischen Staatsministeriums des Innern wird wie folgt geantwortet : Im Sinne der Fragestellung bilden die Bestimmungen der §§ 31 Geldwäschegesetz (GWG) sowie 163 Strafprozessordnung (StPO) die Rechtsgrundlage für eine Auskunftserteilung des Landeskriminalamtes an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen bzw. im Rahmen von Ermittlungen an das Bundeskriminalamt. Für den Bereich des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz wird wie folgt geantwortet : Bis zum 25. Juni 2017 erfolgte durch die Staatsanwaltschaft nach Abschluss des Verfahrens eine Mitteilung gemäß Nr. 52 Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen (MiStra) bzw. aufgrund von § 11 Abs. 8 Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (GwG) in der bis zum 25. Juni 2017 geltenden Fassung an das Bundeskriminalamt (Zentralstelle für Geldwäscheverdachtsanzeigen). Seit dem 26. Juni 2017 erfolgen diese Mitteilungen aufgrund von § 42 Abs. 1 GwG und nunmehr an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen. Neben diesen Benachrichtigungen wird der Ausgang des Verfahrens zur statistischen Erfassung auch der mit der Durchführung von Ermittlungen befassten Polizeidienststelle mitgeteilt. Für den Bereich des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen wird wie folgt geantwortet : Seite 78 von 143 Auskünfte, Meldungen und der Datenaustausch von den Finanzämtern über Geldwäschedelikte an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen, das Bundeskriminalamt und sonstige Behörden des Bundes und der Länder erfolgen und erfolgten gemäß § 31b Abgabenordnung. Frage 115: Wie viele Auskünfte nach Frage 114 erteilten welche Behörden und welche sonstigen öffentlichen Stellen des Freistaats Sachsen an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen , das Bundeskriminalamt und welche sonstigen Behörden des Bundes und der Länder in den Jahren 2010 bis 2017? (Bitte nach Jahren sowie auskunftserteilenden und auskunftserhaltenden Behörden aufschlüsseln !) Für den Bereich des Sächsischen Staatsministeriums des Innern wird wie folgt geantwortet Dem Sächsischen Staatsministerium des Innern liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Hierzu werden keine statistischen Aufzeichnungen geführt. Für den Bereich des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz wird wie folgt geantwortet : Von einer Beantwortung der Fragen wird wegen des hierfür erforderlichen unverhältnismäßigen Aufwandes abgesehen. Die abgefragten Informationen liegen dem Sächsischen Staatsministerium der Justiz nicht unmittelbar vor. Diese können auch nicht durch eine elektronische Recherche erlangt werden, da eine nach der Anfrage differenzierte Erfassung erteilter Auskünfte nicht erfolgt. Eine Beantwortung der Fragen wäre daher nur durch eine händische Auswertung aller entsprechenden Verfahren möglich. Bereits die Schaffung einer belastbaren statistischen Ausgangsgröße zu Verfahren, die wegen des Vorwurfs der Geldwäsche geführt wurden und bei denen jeweils eine Verdachtsmeldung nach dem Geldwäschegesetz Ausgangspunkt der Ermittlungen gewesen ist, ist für den angefragten Zeitraum nicht möglich. Erst mit Eingang ab 1. Januar 2018 wird für Geldwäscheverfahren, in denen eine Meldung nach dem Geldwäschegesetz vorgelegen hat, als statistisches Merkmal der Zählkartenzusatz „Geldwäsche“ vergeben (Abschnitt IV Nr. 2 der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die statistische Erhebung bei den ordentlichen Gerichten und Staatsanwaltschaften [VwV Geschäftsstatistik der ordentlichen Gerichte und Staatsanwaltschaften] i. V. m. Anlage 7). Für den Zeitraum 2010 bis 2017 können die Geldwäscheverfahren mit dem Sachgebietsschlüssel 43 recherchiert werden. Eine Unterscheidung nach Verdachtsmeldungen und sonstigen Geldwäscheverfahren ist über einen automatisierten Datenselect nicht möglich. Es müssten daher zumindest alle in den Wirtschaftsabteilungen im Zeitraum 1. Januar 2010 bis 31. Dezember 2017 geführten Verfahren wegen Geldwäsche hän- Seite 79 von 143 disch durchgesehen und geprüft werden, ob das Verfahren auf einer Verdachtsmeldung beruht und damit für die Beantwortung der Fragen von Relevanz ist. Da die Fragen 115 und 116 nach der Zahl der Auskünfte an die Frage 114 und die gesetzlichen Verpflichtungen zu Mitteilungen bei Geldwäschedelikten anknüpfen, wäre eine Auswertung aller bei den Staatsanwaltschaften im genannten Zeitraum anhängigen Verfahren nötig. Denn die Mitteilungspflichten z. B. an das Bundeskriminalamt waren bis zum Inkrafttreten des neuen Geldwäschegesetzes vom 23. Juni 2017 nicht auf Geldwäscheverfahren beschränkt, denen eine Verdachtsmeldung zugrunde lag. Allein für den Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Leipzig konnten im Wege einer Datenbankabfrage - exemplarisch - 2.857 Verfahren allgemein zu Geldwäschesachen festgestellt werden, die einer händischen Auswertung zu unterziehen wären. Bereits eine Auswertung für den Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Leipzig wäre nur mit einem unverhältnismäßigen Aufwand möglich, der ohne den Verlust der Funktionsfähigkeit der Staatsanwaltschaften in der für die Beantwortung der Großen Anfrage zur Verfügung stehenden Frist nicht zu leisten wäre. Es wären umfangreiche und zeitaufwendige Recherchen in den Aktenbeständen der sächsischen Staatsanwaltschaften erforderlich. Dabei ist der Zeitaufwand für das Ziehen der Akten aus den Geschäftsstellen und staatsanwaltschaftlichen Archiven, der Aufwand zur Beiziehung versendeter Akten, das Auswerten der Akten und die schriftliche Dokumentation des gefundenen Ergebnisses zu berücksichtigen. Für die entsprechende Auswertung der Akten ist daher von einem Arbeitsaufwand von durchschnittlich mindestens 30 Minuten je Akte auszugehen. Dies zugrunde gelegt, wird der bei den Staatsanwaltschaften für die händische Auswertung der Akten zu insgesamt 2.857 Vorgängen anfallende zeitliche Aufwand auf mindestens 179 Arbeitstage für einen Mitarbeiter geschätzt. Auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts erscheint der zur vollständigen Beantwortung der Frage erforderliche Aufwand nicht mehr verhältnismäßig und zumutbar. Für den Bereich des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen wird wie folgt geantwortet : Durch die Finanzämter wurden keine Auskünfte nach Frage 114 über abgeschlossene Strafverfahren, die Geldwäschedelikte zum Gegenstand hatten, erteilt. Für den Bereich des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen wird wie folgt geantwortet : Die Steuerfahndungsstellen erteilten Auskünfte nach Frage 114 an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen, das Bundeskriminalamt und an sonstige Behörden des Bundes und der Länder wie folgt. Seite 80 von 143 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 119 120 99 171 191 133 137 231 Eine Aufschlüsselung der Auskünfte nach auskunftserhaltenden Behörden ist mangels statistischer Aufzeichnungen nicht möglich. Von der händischen Auswertung der Akten aller im Jahr 2010 bis 2017 betroffenen Fälle (> 1.200) wurde Abstand genommen, da dies geeignet gewesen wäre, die Arbeitsfähigkeit der Steuerfahndungsstellen zu beeinträchtigen . Im vorliegenden Fall wäre durch eine vollständige Beantwortung die Arbeits- und Funktionsfähigkeit gefährdet, weil die Akten von mehr als 1.200 Fällen durchgesehen werden müssten. Bei einem geschätzten Arbeitsaufwand von mindestens fünf Minuten pro Fall wäre ein(e) Bedienstete(r) in Vollzeit mehr als 2,5 Wochen nur mit dieser Aufgabe beschäftigt. Auch in Anbetracht seines hohen Ranges muss das Fragerecht aus Art. 51 Abs. 1 SächsVerf hier ausnahmsweise zurückstehen. Frage 116: Welche Auskünfte nach Frage 114 über abgeschlossene Strafverfahren, die Geldwäschedelikte zum Gegenstand hatten, gaben welche Behörden und welche sonstigen öffentlichen Stellen des Freistaats Sachsen an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen , das Bundeskriminalamt und welche sonstige Behörden des Bundes und der Länder weiter? (Bitte nach Jahren sowie auskunftserteilenden und auskunftserhaltenden Behörden aufschlüsseln!) Für den Bereich des Sächsischen Staatsministeriums des Innern wird wie folgt geantwortet Es wird auf die Beantwortung der Frage 115 verwiesen. Für den Bereich des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz wird wie folgt geantwortet : Es wird auf die Beantwortung der Frage 115 verwiesen. Frage 117: Wie viele Ermittlungen im Rahmen der Bekämpfung Organisierter Kriminalität in Sachsen in den Jahren 2010 bis 2017 hatten ihren Ursprung in Verdachtsfällen nach dem Geldwäschegesetz? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln!) Unter dem Ursprung der Ermittlungen wird hier der Anlass verstanden, der erstmals zur Einleitung von Ermittlungen gegen die OK-Tätergruppierung geführt hat. Nachfolgend ist die Anzahl der OK-Verfahrenskomplexe, die nach Verdachtsanzeigen nach dem Geldwäschegesetz eingeleitet wurden, dargestellt. Seite 81 von 143 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2107 Komplexe mit Verdachtsanzeigen nach GWG 1 2 1 1 1 1 - - In der Aufstellung können Doppelungen enthalten sein, wenn die OK- Verfahrenskomplexe über mehrere Jahre geführt wurden. In diesen Fällen werden die Verfahrenskomplexe jedes Jahr gesondert gezählt. Frage 118: Zu wie vielen Verurteilungen in den Jahren 2010 bis 2017 mit welchem jeweiligen Strafmaß kam es aufgrund von Fällen der Geldwäsche in Sachsen? (Bitte nach Jahren und Straftatbeständen aufschlüsseln!) Für den Bereich des Sächsischen Staatsministeriums des Innern wird wie folgt geantwortet : Dem Sächsischen Staatsministerium des Innern liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Für den Bereich des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz wird wie folgt geantwortet : Es wird auf die Anlage 24 verwiesen. Der tabellarischen Übersicht lassen sich dabei die rechtskräftigen Verurteilungen (und Strafbefehle) bezogen auf die jeweiligen Delikte – jeweils jahresbezogen – entnehmen. Darüber hinaus ist die jeweilige „Strafart“ angegeben. Von einer weitergehenden Beantwortung der Frage – im Hinblick auf das konkrete Strafmaß – wird wegen des hierfür erforderlichen unverhältnismäßigen Aufwandes abgesehen . Die Angaben zu dem jeweiligen Strafmaß liegen dem sächsischen Staatsministerium der Justiz und unmittelbar vor und lassen sich auch nicht – zuverlässig – durch eine elektronische Recherche in den Datenbanken der sächsischen Staatsanwaltschaften gewinnen. Eine vollständige Beantwortung der Frage wäre daher nur möglich, wenn man sämtliche Akten zu den in der tabellarischen Übersicht dargestellten Verurteilungen händisch auswerten würde. Dies betrifft für den abgefragten Zeitraum insgesamt 313 Akten. Eine solche Auswertung wäre nur mit einem unverhältnismäßigen Aufwand möglich, der ohne den Verlust der Funktionsfähigkeit der Staatsanwaltschaften in der für die Beantwortung der Großen Anfrage zur Verfügung stehenden Frist nicht zu leisten wäre. Es wären umfangreiche und zeitaufwendige Recherchen in den Aktenbeständen der sächsischen Staatsanwaltschaften erforderlich. Dabei ist der Zeitaufwand für das Ziehen der Akten aus den Geschäftsstellen und staatsanwaltschaftlichen Archiven, der Aufwand zur Beiziehung versendeter Akten, das Auswerten der Akten und die schriftliche Dokumentation des gefundenen Ergebnisses zu berücksichtigen. Seite 82 von 143 Für die entsprechende Auswertung der Akten ist daher von einem Arbeitsaufwand von durchschnittlich mindestens 30 Minuten je Akte auszugehen. Dies zugrunde gelegt, wird der bei den Staatsanwaltschaften für die händische Auswertung der Akten zu insgesamt 313 Vorgängen anfallende zeitliche Aufwand auf mindestens 20 Arbeitstage für einen Mitarbeiter geschätzt. Frage 119: Welche Finanzprodukte und Finanzdienstleistungen wurden im Rahmen von Geldwäschevorgängen genutzt? Für den Bereich des Sächsischen Staatsministeriums des Innern wird wie folgt geantwortet : Angaben zu Finanzprodukten und Finanzdienstleistungen werden in den polizeilichen Auskunftssystemen nicht erfasst; insofern liegen dem Sächsischen Staatsministerium des Innern dazu keine Angaben vor. Für den Bereich des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz wird wie folgt geantwortet : Von einer Beantwortung der Fragen wird wegen des hierfür erforderlichen unverhältnismäßigen Aufwandes abgesehen. Die abgefragten Informationen liegen dem Sächsischen Staatsministerium der Justiz nicht unmittelbar vor. Diese können auch nicht durch eine elektronische Recherche erlangt werden. Eine elektronische Erfassung der Finanzprodukte und Finanzdienstleistungen , die im Rahmen von Geldwäschevorgängen genutzt wurden, findet in den Datenbanken der sächsischen Staatsanwaltschaften nicht statt. Eine Beantwortung der Fragen wäre daher nur dann möglich, wenn man sämtliche Verfahrensakten zu den aufgrund von Frage 105 ermittelten Fällen händisch danach auswerten würde, welche Finanzprodukte und Finanzdienstleistungen im Rahmen von Geldwäschevorgängen genutzt wurden. Eine solche Auswertung wäre nur mit einem unverhältnismäßigen Aufwand möglich, der ohne den Verlust der Funktionsfähigkeit der Staatsanwaltschaften in der für die Beantwortung der Großen Anfrage zur Verfügung stehenden Frist nicht zu leisten wäre. Im Hinblick auf den erforderlichen zeitlichen Aufwand wird umfassend auf die Antwort zu Frage 112 Bezug genommen. Für den Bereich des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen wird wie folgt geantwortet : Die bei Geldwäschevorgängen genutzten Finanzprodukte sind äußerst vielfältig, da dadurch die tatsächlich wirtschaftlich Berechtigten sowie die tatsächlichen Zahlungswege verschleiert werden sollen. Beispielsweise werden dafür Bankkonten genutzt, Seite 83 von 143 Barzahlungen ermöglicht, Kredit- und Grundstücksgeschäfte über Beteiligungen an Kapital- und Personengesellschaften vorgenommen, Handelsgeschäfte über- oder unterfakturiert und Geldtransfers über Reisebüros geleitet (vorzugsweise bei sog. Risikoländern ). Ferner sind in der Praxis insofern insbesondere die Nutzung von Bankprodukten (eigene Konten, Konten unbeteiligter Dritter), Lebensversicherungen und Hawala- Banking von Relevanz. Frage 120: Inwieweit wurden durch Untersuchungen und Ermittlungen zu den sog. „Panama - oder Paradies-Papers“ (oder bestimmte Formen der Steuervermeidung) Erkenntnisse zu Tätern und Tatbeteiligten aus Sachsen gewonnen? Für den Bereich des Sächsischen Staatsministeriums des Innern wird wie folgt geantwortet : Der Verfahrenskomplex der sogenannten „Panama- oder Paradies-Papers" wird durch das Bundeskriminalamt bearbeitet. Insofern können dazu keine Angaben gemacht werden. Für den Bereich des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen wird wie folgt geantwortet : Die Daten der sogenannten Panama- oder Paradise-Papers zu in Sachsen steuerlich geführten Personen wurden einer Prüfung unterzogen. Die Auswertung von Einzeldokumenten der sogenannten Panama- oder Paradise-Papers dauert derzeit noch an. Frage 121: Welche Erkenntnisse über die Beteiligung von Mafia-Strukturen an Geldwäsche bzw. von Aktivitäten im Finanzsektor (z.B. Schattenbanken, Nutzung von legalen Möglichkeiten in Hotels, Gastronomie, Immobilienbranche und Bauindustrie, aber auch in Bordellen und Spielhallen oder anderen Wirtschaftszweigen) gibt es in Sachsen? Die Bundesrepublik Deutschland und auch der Freistaat Sachsen sind Rückzugsraum der Mafia. Strafrechtliche Ermittlungen über die Beteiligung von Mafia-Strukturen an Geldwäsche bzw. von Aktivitäten im Finanzsektor dieser kriminellen Vereinigungen wurden bislang im Bereich des Sächsischen Staatsministeriums des Innern nicht geführt . 7) Cybercrime Die zusammengefasste Beantwortung der Fragen 122 bis 128 sowie die Beantwortung der Fragen 130, 132 bis 134 und 138 erfolgt auf der Grundlage der PKS. Die zur Beantwortung dieser Fragen notwendigen Sonderauswertungen wurden wegen der Vergleichbarkeit mit den Vorjahren auf der Basis der für das Jahr 2017 gültigen bundeseinheitlichen PKS-Richtlinien durchgeführt. Demzufolge können diese Daten zu bereits veröffentlichten abweichen. Seite 84 von 143 Frage 122: Wie viele Fälle von Cybercrime im engeren Sinne wurden in den in den Jahren 2010 bis 2017 in Sachsen festgestellt? (Bitte nach Jahren, Fallzahlen, Aufklärungszahlen und Straftatbeständen aufschlüsseln!) Frage 123: Wie viele Fälle des Computerbetrugs wurden in den Jahren 2010 bis 2017 in Sachsen festgestellt? (Bitte nach Jahren, Fallzahlen, Aufklärungszahlen und Straftatbeständen aufschlüsseln!) Frage 124: Wie viele Fälle des Ausspähens und Abfangens von Daten wurden in den Jahren 2010 bis 2017 in Sachsen festgestellt? (Bitte nach Jahren, Fallzahlen, Aufklärungszahlen und Straftatbeständen aufschlüsseln!) Frage 125: Wie viele Fälle der Fälschung beweiserheblicher Daten und der Täuschung im Rechtsverkehr bei der Datenverarbeitung wurden in den Jahren 2010 bis 2017 in Sachsen festgestellt? (Bitte nach Jahren, Fallzahlen, Aufklärungszahlen und Straftatbeständen aufschlüsseln!) Frage 126: Wie viele Fälle der Datenveränderung und Computersabotage wurden in den Jahren 2010 bis 2017 in Sachsen festgestellt? (Bitte nach Jahren, Fallzahlen, Aufklärungszahlen und Straftatbeständen aufschlüsseln!) Frage 127: Wie viele Fälle der missbräuchlichen Nutzung von Telekommunikationsdiensten wurden in den Jahren 2010 bis 2017 in Sachsen festgestellt? (Bitte nach Jahren, Fallzahlen, Aufklärungszahlen und Straftatbeständen aufschlüsseln!) Frage 128: Welche Schadenssummen wurden durch Cybercrime im engeren Sinne in den Jahren 2010 bis 2017 aufgrund von Straftaten nach den Fragen 122 bis 127 in Sachsen festgestellt? (Bitte nach Jahren und Straftatbeständen aufschlüsseln!) Zusammenfassende Antwort der Fragen 122 bis 128: Cybercrime im engeren Sinne betrifft nach der Definition der PKS folgende Straftatenschlüssel . 511120 betrügerisches Erlangen von Kfz § 263a StGB (Erfassung ab 2017), 511212 weitere Arten des Warenkreditbetruges § 263a StGB (Erfassung ab 2017), 516520 Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter Daten von Zahlungskarten § 263a StGB (Erfassung ab 2017), 516920 Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter sonstiger unbarer Zahlungsmittel § 263a StGB (Erfassung ab 2017), 517220 Leistungskreditbetrug § 263a StGB (Erfassung ab 2017), Seite 85 von 143 517500 Computerbetrug (sonstiger) § 263a StGB (soweit nicht unter den Schlüsseln 511120, 511212, 516520, 516920, 517220, 517900, 518112 bzw. 518302 zu erfassen), 517900 missbräuchliche Nutzung von Telekommunikationsdiensten § 263a StGB, 518112 Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen § 263a StGB (Erfassung ab 2017), 518302 Überweisungsbetrug § 263a StGB (Erfassung ab 2017), 543000 Fälschung beweiserheblicher Daten, Täuschung im Rechtsverkehr bei Datenverarbeitung §§ 269, 270 StGB, 674200 Datenveränderung, Computersabotage §§ 303a, 303b StGB sowie 678000 Ausspähen, Abfangen von Daten einschl. Vorbereitungshandlungen und Datenhehlerei §§ 202a, 202b, 202c, 202d StGB. Es wird auf die Anlagen 25 und 26 verwiesen. In der PKS wird der Schaden nur bei vollendeten Straftaten erfasst. Soweit kein Schaden bestimmbar ist, gilt ein symbolischer Schaden von 1 Euro. Frage 129: Wie viele Straftaten nach den Fragen 122 bis 127 können der Organisierten Kriminalität zugeordnet werden? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln!) Im Jahr 2015 wurde das Aktivitätsfeld „Cybercrime“ ergänzend eingeführt. Bis zu diesem Zeitpunkt wurde dieser Phänomenbereich nicht als gesondert, sondern als „IuK- Kriminalität“ im Bereich „Sonstige – nicht näher erläuterte – Kriminalitätsbereiche“ ausgewiesen . Der „Computerbetrug“ wird nicht gesondert als OK-Aktivitätsfeld ausgewiesen. Er kann vielmehr in verschiedenen Aktivitätsfeldern enthalten sein, beispielsweise in der „Eigentumskriminalität “, aber auch im Bereich der „Kriminalität im Zusammenhang mit dem Wirtschaftsleben“. Nachfolgend ist die Anzahl der OK-Verfahrenskomplexe zu diesen Aktivitätsfeldern dargestellt. 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Computerbetrug 1 - - - - 1 1 1 IuK-Kriminalität 1 3 1 - 1 - - - Cybercrime - - - - - - 1 1 Die Aufstellung kann Mehrfachzählungen enthalten, wenn die OK-Verfahrenskomplexe über mehrere Jahre geführt wurden. Darüber hinaus ergeben sich inhaltliche Überschneidungen , da „Cybercrime“ regelmäßig Computerbetrug beinhaltet. Sofern „Cybercrime “ als Aktivitätsfeld im OK-Verfahrenskomplex bejaht wurde, wurde der Verfahrenskomplex nicht nochmals dem „Computerbetrug“ zugeordnet. Der „Computerbetrug“ wurde jedoch auch in den Fällen angenommen, wenn er zur Einleitung des OK- Verfahrenskomplexes führte, aber in den Kriminalitätsfeldern nicht ausdrücklich erwähnt wurde. Seite 86 von 143 Frage 130: Wie viele Tatverdächtige wurden bei Straftaten nach den Fragen 122 bis 129 ermittelt ? (Bitte nach Jahren, Tatvorwürfen und Staatsangehörigkeiten aufschlüsseln !) Es wird auf die zusammenfassende Beantwortung der Fragen 122 bis 128 verwiesen. Die Anzahl der ermittelten Tatverdächtigen nach Staatsangehörigkeiten bei Cybercrime im engeren Sinne sind in den Anlagen 25 und 26 aufgeführt. Bezugnehmend auf die Beantwortung der Frage 129 wurde hinsichtlich der OK- Verfahrenskomplexe auf der Grundlage der OK-Lageerhebung die nachfolgende Anzahl an Tatverdächtigen aufgeschlüsselt und nach den Staatsangehörigkeiten in den jeweiligen Jahren neu ermittelt. 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Computerbetrug Republik Italien 1 Republik Türkei 13 1 Islamische Republik Afghanistan 1 Republik Litauen 3 2 Schweiz 1 Republik Moldau 2 Deutschland 1 4 1 IuK-Kriminalität Russische Föderation 2 Republik Estland 1 Republik Lettland 2 5 ungeklärt 3 Rumänien 1 Deutschland 13 Cybercrime Ukraine 1 Deutschland 1 Russische Föderation 7 Fragte 131: Zu wie vielen Verurteilungen mit welchem jeweiligen Strafmaß kam es aufgrund von Straftaten nach Frage 130? (Bitte nach Jahren und Straftatbeständen aufschlüsseln !) Für den Bereich des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz wird wie folgt geantwortet : Es wird auf die Anlage 27 verwiesen. Seite 87 von 143 Der tabellarischen Übersicht lassen sich dabei die rechtskräftigen Verurteilungen (und Strafbefehle) bezogen auf die jeweiligen Delikte – jeweils jahresbezogen – entnehmen. Darüber hinaus ist die jeweilige „Strafart“ angegeben. Die Frage nimmt dabei „Verurteilungen aufgrund von Straftaten nach Frage 130“ und damit entsprechende Fälle von „Cybercrime im Sinne der Fragen 122 bis 127“ in den Blick. Über die in den Fragen 123 bis 127 bereits konkret aufgegriffenen Straftatbestände hinaus sind dies zudem die Tatbestände nach § 202d Strafgesetzbuch (StGB), §§ 106 bis 108 Urheberrechtsgesetz (UrhG) sowie § 17 Abs. 2 Nr. 1a und Nr. 2 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Zu der über Telefonkarten bewirkten missbräuchlichen Nutzung von Telekommunikationsdiensten (Frage 127) ist anzumerken, dass es sich insoweit in rechtlicher Hinsicht um einen Fall des Computerbetrugs nach § 263a StGB handelt. Von einer weitergehenden Beantwortung der Frage – im Hinblick auf das konkrete Strafmaß – wird wegen des hierfür erforderlichen unverhältnismäßigen Aufwandes abgesehen . Die Angaben zu dem jeweiligen Strafmaß liegen dem sächsischen Staatsministerium der Justiz nicht unmittelbar vor und lassen sich auch nicht – zuverlässig – durch eine elektronische Recherche in den Datenbanken der sächsischen Staatsanwaltschaften gewinnen. Eine vollständige Beantwortung der Frage wäre daher nur möglich, wenn man sämtliche Akten zu den in der tabellarischen Übersicht dargestellten Verurteilungen händisch auswerten würde. Dies betrifft für den abgefragten Zeitraum insgesamt 1.014 Akten. Eine solche Auswertung wäre nur mit einem unverhältnismäßigen Aufwand möglich, der ohne den Verlust der Funktionsfähigkeit der Staatsanwaltschaften in der für die Beantwortung der Großen Anfrage zur Verfügung stehenden Frist nicht zu leisten wäre. Es wären umfangreiche und zeitaufwendige Recherchen in den Aktenbeständen der sächsischen Staatsanwaltschaften erforderlich. Dabei ist der Zeitaufwand für das Ziehen der Akten aus den Geschäftsstellen und staatsanwaltschaftlichen Archiven, der Aufwand zur Beiziehung versendeter Akten, das Auswerten der Akten und die schriftliche Dokumentation des gefundenen Ergebnisses zu berücksichtigen. Für die entsprechende Auswertung der Akten ist daher von einem Arbeitsaufwand von durchschnittlich mindestens 30 Minuten je Akte auszugehen. Dies zugrunde gelegt, wird der bei den Staatsanwaltschaften für die händische Auswertung der Akten zu insgesamt 1.014 Vorgängen anfallende zeitliche Aufwand auf mindestens 64 Arbeitstage für einen Mitarbeiter geschätzt. Frage 132: Wie viele Straftaten, die mit dem Tatmittel Internet begangen wurden, wurden in den Jahren 2010 bis 2017 in Sachsen festgestellt? (Bitte nach Jahren, Fallzahlen, Aufklärungszahlen und Straftatbeständen aufschlüsseln!) Seite 88 von 143 Frage 133: Wie viele Erpressungen, die mit dem Tatmittel Internet begangen wurden (z.B. unter Einsatz sogenannter Ransomware), wurden in den Jahren 2010 bis 2017 in Sachsen festgestellt? (Bitte nach Jahren, Fallzahlen, Aufklärungszahlen und Straftatbeständen aufschlüsseln!) Frage 138: Welche Schadenssummen durch Straftaten, die mit dem Tatmittel Internet begangen wurden, wurden in den Jahren 2010 bis 2017 in Sachsen festgestellt? (Bitte nach Jahren und Straftatbeständen aufschlüsseln!) Zusammenfassende Antwort der Fragen 132, 133 und 138: Es wird auf die Anlage 28 verwiesen. Aussagen zu spezieller Software werden in der PKS nicht erfasst. In der PKS des Freistaates Sachsen wird der Schaden nur bei vollendeten Straftaten erfasst. Soweit kein Schaden bestimmbar ist, gilt ein symbolischer Schaden von 1 Euro. Frage 134: Wie viele Fälle des digitalen Diebstahls persönlicher Daten wurden in den Jahren 2010 bis 2017 in Sachsen festgestellt? (Bitte nach Jahren, Fallzahlen, Aufklärungszahlen und Straftatbeständen aufschlüsseln!) Es wird auf die zusammenfassende Beantwortung der Fragen 122 bis 128 verwiesen. Frage 135: Wie viele Fälle des illegalen Handels mit persönlichen Daten wurden in den Jahren 2010 bis 2017 in Sachsen festgestellt? (Bitte nach Jahren, Fallzahlen, Aufklärungszahlen und Straftatbeständen aufschlüsseln!) Der illegale Handel mit persönlichen Daten erfüllt den Straftatbestand der Datenhehlerei , gemäß § 202d StGB. Der Tatbestand trat am 18. Dezember 2015 in Kraft. Die Beantwortung erfolgt auf der Grundlage des PASS. Die Anzahl der Straftaten nach Jahren ist der nachfolgenden Aufstellung zu entnehmen. Straftatbestand 2015 2016 2017 Datenhehlerei gemäß § 202d StGB - 13 48 davon: - personenbezogene Daten - Kundendaten - Sonstiges - - - 6 1 6 37 1 10 Da sich die dargestellten Fälle zum Teil noch in der polizeilichen Bearbeitung befinden, ist eine abschließende Aussage zur Aufklärungsquote gegenwärtig nicht möglich. Seite 89 von 143 Frage 136: Wie viele Fälle sogenannter DDoS-Angriffe (Distributed-Denial-of-Service- Angriffe) auf Webseiten, Server, Netzwerke und sonstige Internetdienste wurden in den Jahren 2010 bis 2017 in Sachsen festgestellt? (Bitte nach Jahren, Fallzahlen , Aufklärungszahlen und Straftatbeständen aufschlüsseln!) Die Beantwortung erfolgt auf der Grundlage des PASS. DDoS-Attacken erfüllen den Straftatbestand der Computersabotage gem. § 303b StGB. Die Prüffrist der Delikte des § 303b beträgt 60 Monate. Aus diesem Grund ist eine Auswertung nur für den Zeitraum von 2013 - 2017 möglich. Neben DDoS-Attacken findet der § 303b StGB auch für weitere Phänomene der Cybercrime Anwendung, so z. B. Angriffe mittels Ransomware. So wurden für den Zeitraum 2013 - 2017 insgesamt 567 Anzeigen gemäß § 303b StGB registriert, davon 19 Anzeigen zum Phänomen DDoS- Attacken (2013: 6, 2014: 3, 2015: 5, 2016: 3, 2017: 2). Da sich die dargestellten Fälle zum Teil noch in der polizeilichen Bearbeitung befinden, ist eine abschließende Aussage zur Aufklärungsquote gegenwärtig nicht möglich. Frage 137: Wie viele Fälle sogenannter APT-Angriffe (Advanced Persistent Threat) wurden in den Jahren 2010 bis 2017 in Sachsen festgestellt? (Bitte nach Jahren, Fallzahlen, Aufklärungszahlen, Angriffen gegen Privatpersonen und Angriffen gegen staatliche Institutionen aufschlüsseln!) Eine gezielte Recherche nach APT-Angriffen bzw. Spear-Phishing im PASS erbrachte keine Treffer. Frage 139: In wie vielen Fällen wurden digitale Währungen bei Straftaten im Bereich Cybercrime im engeren Sinne und bei Straftaten, die mit dem Tatmittel Internet begangen wurden, in den Jahren 2010 bis 2017 in Sachsen verwendet? Von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung wird abgesehen. Die angefragten Daten zur Verwendung digitaler Währung werden statistisch nicht erfasst . Demgemäß liegen die abgefragten Informationen dem Sächsischen Staatsministerium des Innern nicht unmittelbar vor. Zur vollständigen Beantwortung der Fragen müssten alle in Betracht kommende Ermittlungsverfahren im Bereich Cybercrime im engeren Sinne (exemplarisch für 2017: 2.652) und Ermittlungsverfahren mit dem Tatmittel Internet (2017: 11.173) händisch ausgewertet werden. Wenn man einen Zeitansatz von 15 Minuten für die Auswertung eines Ermittlungsverfahrens ansetzt, wären dies über 3.456 Stunden für die Auswertung aller Ermittlungsverfahren . Bei einer 40-Stunden-Woche wäre ein Sachbearbeiter knapp über 86 Wochen mit dieser Auswertung befasst. Dieses Personal stünde dann für Kernaufgaben des Polizeivollzugsdienstes nicht bzw. nur sehr eingeschränkt zur Verfügung. Seite 90 von 143 Die Staatsregierung kam daher bei der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung sowie der ihr zugeordneten Polizeibehörden andererseits zu dem Ergebnis, dass eine Beantwortung der Frage auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts unverhältnismäßig und ohne erhebliche Einschränkung der Funktionsfähigkeit der sächsischen Polizei nicht zu leisten ist. Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Frage 53 verwiesen. Frage 140: Wie viele Fälle von illegalem Handel in sogenannten „Digitalen Schwarzmärkten“ wurden in den Jahren 2010 bis 2017 in Sachsen festgestellt? (Bitte nach Jahren und Straftatbeständen aufschlüsseln!) Frage 141: Welche Güter wurden bei Fällen von illegalem Handel in sogenannten „Digitalen Schwarzmärkten“ nach Frage 140 gehandelt? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln!) Zusammenfassende Antwort der Fragen 140 und 141: Von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung wird abgesehen. Die vollständige Beantwortung der Frage würde die Auswertung aller in Betracht kommenden Straftaten mit dem Tatmittel Internet erfordern. Dies umfasst sowohl den illegalen Handel von Daten als auch beispielsweise Falschgeld, Rauschgift, Medikamente, Raubkopien, Waffen, kriminelle Dienstleistungen, etc. Eine Erfassung von Marktplätzen im Darknet bzw. digitalen Schwarzmärkten als Erwerbs- oder Handelsort ist nicht vorgesehen . Allein für 2017 müssten 11.173 Straftaten ausgewertet werden. Wenn man einen Zeitansatz von 15 Minuten für die Auswertung ansetzt, wären dies über 2.793 Stunden für die Auswertung nur dieser Ermittlungsverfahren. Bei einer 40-Stunden-Woche wäre ein Sachbearbeiter knapp 70 Wochen mit dieser Auswertung befasst. Dieses Personal stünde dann für Kernaufgaben des Polizeivollzugsdienstes nicht bzw. nur sehr eingeschränkt zur Verfügung. Die Staatsregierung kam daher bei der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung sowie der ihr zugeordneten Polizeibehörden andererseits zu dem Ergebnis, dass eine Beantwortung der Frage auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts unverhältnismäßig und ohne erhebliche Einschränkung der Funktionsfähigkeit der sächsischen Polizei nicht zu leisten ist. Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Frage 53 verwiesen. Seite 91 von 143 Frage 142: Wie viele Fälle von Cybercrime-as-a-Service wurden in den Jahren 2010 bis 2017 in Sachsen festgestellt? (Bitte nach Jahren, Arten des Cybercrime und Straftatbeständen aufschlüsseln!) Die Beantwortung erfolgt auf der Grundlage des PASS. Dem Phänomen Cybercrime-as-a-Service ist kein Straftatenschlüssel zugeordnet. Ob und inwieweit Cybercrime-as-a-Service als gegebenenfalls straflose Vorbereitungshandlung gilt oder strafbar im Sinne des § 202c StGB (Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten) ist, bedarf einer Einzelfallbetrachtung. Für den genannten Deliktsbereich (§ 202c StGB) wurde in Sachsen die folgende Anzahl Anzeigen erfasst: Jahr Anzeigen § 202c StGB 2010 0 2011 1 2012 4 2013 64 2014 187 2015 138 2016 208 2017 216 Die vollständige Beantwortung der Frage würde demnach eine Einzelfallauswertung von 818 Ermittlungsvorgängen erfordern. Wenn man einen Zeitansatz von 30 Minuten für die Auswertung ansetzt, wären dies über 409 Stunden für die Auswertung dieser Ermittlungsverfahren. Bei einer 40-Stunden-Woche wäre ein Sachbearbeiter über zehn Wochen mit dieser Auswertung befasst. Dieses Personal stünde dann für Kernaufgaben des Polizeivollzugsdienstes nicht bzw. nur sehr eingeschränkt zur Verfügung. Die Staatsregierung kam daher bei der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung sowie der ihr zugeordneten Polizeibehörden andererseits zu dem Ergebnis, dass eine Beantwortung der Frage auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts unverhältnismäßig und ohne erhebliche Einschränkung der Funktionsfähigkeit der sächsischen Polizei nicht zu leisten ist. Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Frage 53 verwiesen. Frage 143: Wie viele Ermittlungsverfahren im Bereich Cybercrime wurden 2016 und 2017 durch das „CyberCrime Competence Center Sachsen“ geführt, aufgeklärt und wie viele wurden eingestellt? (Bitte nach Straftatbeständen aufschlüsseln!) Es wird auf die Anlage 29 verwiesen. Seite 92 von 143 Die Beantwortung erfolgt auf der Grundlage der PKS-Daten. In der PKS werden keine Angaben zum Ausgang von Ermittlungsverfahren erfasst, so auch nicht zur Anzahl eingestellter Ermittlungsverfahren. Frage 144: Welche Erträge in Euro aus kriminellen Handlungen/Umtrieben sind bei Ermittlungsverfahren im Bereich Cybercrime von sächsischen Ermittlungsbehörden in den Jahren 2010 bis 2017 festgestellt worden? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln!) Erträge aus kriminellen Handlungen/Umtrieben werden in den polizeilichen Datensystemen nicht erfasst. Lediglich bei ausgewählten Delikten wird der entstandene Schaden dokumentiert. Dieser kann jedoch nicht mit dem Ertrag aus kriminellen Handlungen/Umtrieben gleichgesetzt werden. Selbst eine händische Auswertung würde die gewünschte Antwort nicht ergeben, da eine Betrachtung des Schadens in der Regel im Strafverfahren erfolgt . 8) Umweltkriminalität Frage 145: Wie viele Straftaten im Bereich der Umweltkriminalität wurden in den Jahren 2010 bis 2017 in Sachsen erfasst? (Bitte nach Jahren und Straftatbeständen aufschlüsseln !) Zur Beantwortung der Frage ist nach den bundeseinheitlichen Richtlinien für die Führung der PKS Folgendes zu beachten (nach Schlüsselzahlen): 898000 Straftaten insgesamt auf dem Umwelt- und Verbraucherschutzsektor darunter 898100 Umweltstraftaten gemäß 29. Abschnitt des StGB umfasst die Schlüsselzahl 676000 (Straftaten gegen die Umwelt §§ 324, 324a, 325-330a StGB). 898200 sonstige Straftaten nach dem StGB mit Umweltrelevanz umfasst die Schlüsselzahlen 662000 (Wilderei §§ 292, 293 StGB), 675000 (Sprengstoff- und Strahlungsverbrechen §§ 307-312 StGB), 677000 (gemeingefährliche Vergiftung gemäß § 314 StGB) und 679000 (weitere Straftaten mit Umweltrelevanz gemäß StGB). 898300 Straftaten auf dem Umwelt- und Verbraucherschutzsektor gemäß strafrechtlicher Nebengesetze umfasst die Schlüsselzahlen 716000 (Straftaten im Zusammenhang mit Lebens- und Arzneimitteln) und 740000 (Straftaten gegen strafrechtliche Nebengesetze auf dem Umwelt- und Verbraucherschutzsektor – neben Schlüssel 716000). In den Jahren 2015 und 2017 gab es Änderungen beim Arzneimittelgesetz im Bereich Doping. Nach den bundeseinheitlichen Richtlinien für die Führung der PKS wurde eine neue inhaltliche Struktur bzw. eine Neuverschlüsselung festgelegt. Die betreffenden Seite 93 von 143 Daten sind jeweils mit den Vorjahren nicht mehr vergleichbar. Sie werden in der Anlage kursiv dargestellt. Es wird auf die Anlage 30 verwiesen. Frage 146: In wie vielen Fällen nach Frage 145 handelt es sich um umweltgefährdende Entsorgungen von Müll, Abfällen oder sonstigen Stoffen? (Bitte nach Jahren und Straftatbeständen aufschlüsseln!) Mit Bezug auf die Beantwortung der Frage 145 wird darauf verwiesen, dass unter der Schlüsselzahl 676400 der unerlaubte Umgang mit Abfällen und unter der Schlüsselzahl 676800 die Abfallein-/aus- und -durchfuhr erfasst wird. Inwieweit es sich hierbei sowie bei anderen erfassten Fällen (z. B. Bodenverunreinigung ) um umweltgefährdende Entsorgungen von Müll, Abfällen oder sonstigen Stoffen handelt, kann durch die Daten der PKS nicht dargestellt werden. Frage 147: Wie viele Fälle des nicht zugelassenen Gebrauchs von a) Düngemitteln, b) Pflanzenschutzmitteln , c) Schädlingsbekämpfungsmitteln wurden in den Jahren 2010 bis 2017 in Sachsen in der Landwirtschaft erfasst? (Bitte nach Jahren und den jeweiligen verwendeten Substanzen aufschlüsseln!) Für den Bereich des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft wird wie folgt geantwortet: Entsprechend den Ergebnissen der Überwachungsmaßnahmen nach dem Dünge- (a), Pflanzenschutz- (b) und Chemikalienrecht (c) in der Landwirtschaft wurden in den Jahren 2010 bis 2017 von den zuständigen Behörden keine Fälle mit strafrechtlicher Relevanz erfasst. Frage 148: Wie viele Verstöße gegen Tierschutzbestimmungen wurden in Sachsen in den Jahren 2010 bis 2017 a) in der Landwirtschaft, b) in der medizinischen und kosmetischen Forschung, c) im Tierhandel, d) in Zirkussen, e) in Zoologischen Gärten und f) bei Tiertransporten festgestellt? (Bitte nach Jahren und den jeweiligen Verstößen gegen welche jeweiligen Rechtsgrundlagen aufschlüsseln!) Für den Bereich des Sächsischen Staatsministeriums des Innern wird wie folgt geantwortet : In der PKS und im PASS liegen keine Angaben im Sinne der Untergliederung a) bis f) vor. Als recherchierbare Tatörtlichkeiten für die Unterpunkte stehen lediglich die Katalogwerte „Landwirtschaftlicher Betrieb“, „Landwirtschaftliche Einrichtung“ (Buchstabe a.) sowie „Zoo“ (Buchstabe e.) zur Verfügung. Für die Buchstaben b) bis d) und f) liegen keine auswertbaren Katalogwerte vor. Seite 94 von 143 Recherchiert wurde im PASS nach Straftaten gegen das Tierschutzgesetz und das Tiergesundheitsgesetz für den Zeitraum vom 1. Januar 2013 bis 31. Dezember 2017 im Freistaat Sachsen. Das Ergebnis für den Punkt a) ist in der folgenden Tabelle dargestellt: Straftatbestand 2013 2014 2015 2016 2017 Tiergesundheitsgesetz - - 2 2 2 Tierschutzgesetz 7 5 3 6 - Zum Punkt e) wurde ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz im Jahr 2017 registriert. Für den Bereich des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft wird wie folgt geantwortet: Es wird auf die Anlage 31 verwiesen. In der Tabelle sind die Verstöße erfasst, die von den Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämtern als Straftat eingestuft und deshalb an die Staatsanwaltschaft in Form einer Strafanzeige abgegeben worden sind. Im Weiteren wird von der Beantwortung der Staatsregierung zu den Buchstaben b) bis d) und f) abgesehen. Die vollständige Beantwortung der Frage würde eine Einzelfallauswertung von 1.341 Ermittlungsvorgängen erfordern. Wenn man einen Zeitansatz von 15 Minuten für die Auswertung ansetzt, wären dies über 335 Stunden für die Auswertung dieser Ermittlungsverfahren . Bei einer 40-Stunden-Woche wäre ein Sachbearbeiter über acht Wochen mit dieser Auswertung befasst. Dieses Personal stünde dann für Kernaufgaben des Polizeivollzugsdienstes nicht bzw. nur sehr eingeschränkt zur Verfügung. Zudem liegen im PASS auf Grund von Aussonderungs- und Löschfristen valide Angaben ausschließlich für die Jahre 2013 bis 2017 vor. Die Staatsregierung kam daher bei der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung sowie der ihr zugeordneten Polizeibehörden andererseits zu dem Ergebnis, dass eine Beantwortung der Frage auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts unverhältnismäßig und ohne erhebliche Einschränkung der Funktionsfähigkeit der sächsischen Polizei nicht zu leisten ist. Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Frage 53 verwiesen. Frage 149: Wie viele Fälle des illegalen Handels mit Tieren wurden in den Jahren 2010 bis 2017 in Sachsen erfasst? (Bitte nach Jahren und Tierarten aufschlüsseln!) Frage 150: In wie vielen Fällen nach Frage 149 handelt es sich um Handel mit geschützten Arten? (Bitte nach Jahren und Tierarten aufschlüsseln!) Seite 95 von 143 Frage 151: Wie viele Fälle des illegalen Handels mit Tierpräparaten und Teilen bzw. Stoffen aus Tieren (z.B. Elfenbein) wurden in den Jahren 2010 bis 2017 in Sachsen erfasst ? (Bitte nach Jahren, Tierarten und Teilen des Tieres aufschlüsseln!) Frage 152: In wie vielen Fällen nach Frage 151 handelt es sich um Handel mit geschützten Arten? (Bitte nach Jahren, Tierarten und Teilen des Tieres aufschlüsseln!) Frage 153: Wie viele Fälle nach den Fragen 145 bis 152 können der Organisierten Kriminalität zugeordnet werden? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln!) Für den Bereich des Sächsischen Staatsministeriums des Innern wird wie folgt geantwortet : Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 149 bis 153: Es wird von der Beantwortung der Fragen 149 bis 153 abgesehen. Der Handel mit Tieren und Präparaten wird weder in der PKS noch im PASS gesondert ausgewiesen. Die vollständige Beantwortung der Fragen würde eine Einzelfallauswertung aller 1.341 Straftaten erfordern. Hierzu wird auf die Beantwortung der Frage 148 verwiesen. Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Frage 53 verwiesen. Für den Bereich des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft wird wie folgt geantwortet: Es wird auf die Beantwortung der Frage 147 verwiesen. Die Fälle im Rahmen der Frage 148 können nicht der organisierten Kriminalität zugeordnet werden. Frage 154: Zu wie vielen Verurteilungen mit welchem jeweiligen Strafmaß kam es aufgrund von Straftaten nach den Fragen 145 bis 153? (Bitte nach Jahren und Straftatbeständen aufschlüsseln!) Für den Bereich des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz wird wie folgt geantwortet : Es wird auf die Anlage 32 verwiesen. Der tabellarischen Übersicht lassen sich dabei die rechtskräftigen Verurteilungen (und Strafbefehle) bezogen auf die jeweiligen Delikte – jeweils jahresbezogen – entnehmen. Darüber hinaus ist die jeweilige „Strafart“ angegeben. Seite 96 von 143 Unter Straftaten der Umweltkriminalität im Sinne der insoweit in Bezug genommenen Fragen 145 bis 147 werden die §§ 324 bis 330a StGB, unter Straftaten wegen Verstößen gegen Tierschutz- sowie Artenschutzbestimmungen die §§ 17 Tierschutzgesetz (TierschutzG) sowie 71, 71a Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) verstanden. Von einer weitergehenden Beantwortung der Frage – im Hinblick auf das konkrete Strafmaß – wird wegen des hierfür erforderlichen unverhältnismäßigen Aufwandes abgesehen . Die Angaben zu dem jeweiligen Strafmaß liegen dem sächsischen Staatsministerium der Justiz nicht unmittelbar vor und lassen sich auch nicht – zuverlässig – durch eine elektronische Recherche in den Datenbanken der sächsischen Staatsanwaltschaften gewinnen. Eine vollständige Beantwortung der Frage wäre daher nur möglich, wenn man sämtliche Akten zu den in der tabellarischen Übersicht dargestellten Verurteilungen händisch auswerten würde. Dies betrifft für den abgefragten Zeitraum insgesamt 401 Akten. Eine solche Auswertung wäre nur mit einem unverhältnismäßigen Aufwand möglich, der ohne den Verlust der Funktionsfähigkeit der Staatsanwaltschaften in der für die Beantwortung der Großen Anfrage zur Verfügung stehenden Frist nicht zu leisten wäre. Es wären umfangreiche und zeitaufwendige Recherchen in den Aktenbeständen der sächsischen Staatsanwaltschaften erforderlich. Dabei ist der Zeitaufwand für das Ziehen der Akten aus den Geschäftsstellen und staatsanwaltschaftlichen Archiven, der Aufwand zur Beiziehung versendeter Akten, das Auswerten der Akten und die schriftliche Dokumentation des gefundenen Ergebnisses zu berücksichtigen. Für die entsprechende Auswertung der Akten ist daher von einem Arbeitsaufwand von durchschnittlich mindestens 30 Minuten je Akte auszugehen. Dies zugrunde gelegt, wird der bei den Staatsanwaltschaften für die händische Auswertung der Akten zu insgesamt 401 Vorgängen anfallende zeitliche Aufwand auf mindestens 25 Arbeitstage für einen Mitarbeiter geschätzt. 9) Korruption 9.1) Ermittlungsverfahren Korruption Für den Bereich des Sächsischen Staatsministeriums des Innern gelten folgende Vorbemerkungen zu den Fragen 155 bis 172 (ohne Frage 159): Statistische Angaben zu Korruptionsdelikten werden jährlich aus PASS (Zugangsdatum ) in Verbindung mit dem bestehenden Straftatenkatalog erhoben. Die Vorgänge aus PASS sind in einem Abfrageschema zu erfassen und an das BKA, als Zulieferung für das Bundeslagebild Korruption, zu melden. Grundlage der Beantwortung der folgenden Fragen bilden die sächsischen Zulieferungen zum Bundeslagebild Korruption. Seite 97 von 143 Frage 155: Wie viele Ermittlungskomplexe im Bereich der Korruption wurden in den Jahren 2010 bis 2017 von sächsischen Ermittlungsbehörden geführt? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln!) Die Bezeichnung Integrierte Ermittlungseinheit Sachsen (INES) wird sowohl für INES Polizei als auch für INES Generalstaatsanwaltschaft (GenStA) verwendet. Die von der GenStA Dresden übermittelten Angaben beziehen sich ausschließlich auf die von INES GenStA bearbeiteten Verfahren. Sie müssen nicht mit den von INES Polizei bearbeiteten Verfahren übereinstimmen. Die GenStA Dresden meldet für die INES folgende Zahlen und verweist darauf, dass sich die abgefragten Deliktsfelder (Rauschgift-Handel, Steuer-/Zolldelikte, Geldwäsche, Wirtschaftskriminalität) überschneiden können. Jahr 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Ermittlungsverfahren 7 6 6 2 2 - 4 - Die Anzahl der polizeilichen Ermittlungsverfahren im Bereich der Korruption im Freistaat Sachsen ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt: Jahr 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Ermittlungsverfahren 59 87 24 45 9 17 Seit 2016 findet aufgrund einer Änderung der statistischen Erhebung des BKA keine Erfassung von Ermittlungsverfahren mehr statt. Frage 156: Wie viele Korruptionsstraftaten wurden in den Jahren 2010 bis 2017 von sächsischen Ermittlungsbehörden festgestellt? (Bitte nach Jahren und Straftatbeständen aufschlüsseln!) Grundlage für die Beantwortung der Frage bilden Meldungen der sächsischen Polizeidienststellen zum Bundeslagebild Korruption. Jahr 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Anzahl der im Berichtsjahr bekannt gewordenen Korruptionsstraftaten 117 170 99 93 27 35 40 16 § 299 StGB - Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Ver- kehr 54 140 13 73 20 3 8 2 davon: im ausländlichen Wettbe- werb 1 2 - - - 2 - 1 § 299a StGB - Bestechlichkeit im Gesundheitswesen - - - - - - - 1 davon: im ausländischen Wettbe- werb - - - - - - - - Seite 98 von 143 § 299b StGB - Bestechung im Ge- sundheitswesen - - - - - - - 2 davon: im ausländlichen Wettbe- werb - - - - - - - - § 300 StGB - bes. schw. Fälle d. Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr - 5 - - - - - - davon im Gesundheitswesen - - - - - - - - § 331 StGB - Vorteilsannahme 10 1 9 8 3 4 7 1 § 332 StGB - Bestechlichkeit 16 10 38 1 9 3 1 § 333 StGB - Vorteilsgewährung 11 3 7 3 2 3 5 3 § 334 StGB - Bestechung 26 11 32 8 1 16 15 6 § 335 StGB - bes. schw. Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung - - - - - - - - davon: § 335a StGB Ausländische und internationale Bedienstete - - - - - - - - § 335a StGB Ausländische und in ternationale Bedienstete - - - - - - 1 - davon Fälle des § 335a Abs. 1 StGB - - - - - - 1 - davon Fälle des § 335a Abs. 2 StGB - - - - - - - - davon Fälle des § 335a Abs. 3 StGB - - - - - - - - EUBestG - - - - - - - - IntBestG - - 30 - - - - - § 108b StGB - Wählerbestechung - - - 1 - - - - § 108e StGB - Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern - - - - - - 1 - Frage 157: Wie viele der Korruptionsstraftaten nach Frage 156 lassen sich situativer und wie viele struktureller Korruption zuordnen? (Bitte nach Jahren und Straftatbeständen aufschlüsseln!) Die nachfolgende Tabelle weist die Korruptionsstraftaten gemäß PASS, aufgeschlüsselt nach situativer bzw. struktureller Korruption, aus. Jahr 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Situative Korruption 11 8 3 13 8 6 2 5 Strukturelle Korruption 106 162 96 80 19 29 38 11 Eine Zuordnung der einzelnen Straftatbestände zu den Merkmalen „situativ“ oder „strukturell“ ist erst ab dem Jahr 2017 – mit Umstellung der Erfassung beim Bundeskriminalamt bis auf Einzelfälle – möglich. 2017 2017 Seite 99 von 143 situativ strukturell Anzahl im Berichtsjahr bekannt gewordener Korruptionsstraftaten 5 11 § 299 StGB - Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr - 2 davon: im ausl. Wettbewerb - 1 § 299a StGB - Bestechlichkeit im Gesundheitswesen - 1 davon: im ausländischen Wettbewerb - - § 299b StGB - Bestechung im Gesundheitswesen - 2 davon: im ausländischen Wettbewerb - - § 300 StGB - bes. schw. Fälle d. Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr - - davon im Gesundheitswesen - - § 331 StGB - Vorteilsannahme 1 - § 332 StGB - Bestechlichkeit - 1 § 333 StGB - Vorteilsgewährung 2 1 § 334 StGB - Bestechung 2 4 § 335 StGB - bes. schw. Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung - - davon: § 335a StGB Ausländische und internationale Bedienstete - - § 335a StGB Ausländische und internationale Bedienstete - - davon Fälle des § 335a Abs. 1 StGB - - davon Fälle des § 335a Abs. 2 StGB - - davon Fälle des § 335a Abs. 3 StGB - - EUBestG - - IntBestG - - § 108b StGB – Wählerbestechung - - § 108e StGB - Bestechlichkeit u. Bestechung von Mandatsträgern - - Frage 158: Wie viele Meldungen gab es seit dem Bestehen des Anti-Korruptionstelefons des Freistaats Sachsen und wie viele der Anrufe und Meldungen führten zur Einleitung von Ermittlungsverfahren und wie viele dieser Verfahren führten zu rechtskräftigen Verurteilungen wegen eines Korruptionsdelikts? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln!) Seit Bestehen des Anti-Korruptions-Telefons ab dem 29. Juni 1998 ging nachfolgend aufgeführte Anzahl von Meldungen mit Äußerung eines Korruptionsverdachts ein. Jahr Korruptionsverdachtsmeldungen Korruptionsverdachtsmeldungen mit Ermittlungsverfahren 1998 6 0 1999 2 0 2000 2 0 2001 1 1 2002 2 0 2003 0 0 2004 0 0 2005 1 1 Seite 100 von 143 Jahr Korruptionsverdachtsmeldungen Korruptionsverdachtsmeldungen mit Ermittlungsverfahren 2006 2 0 2007 8 0 2008 9 1 2009 7 0 2010 2 0 2011 1 1 2012 3 0 2013 1 0 2014 3 0 2015 3 0 2016 6 1 2017 4 1 2018 Stand: 10.04.2018 5 0 In keinem der aufgeführten Fälle kam es zu rechtskräftigen Verurteilungen. Frage 159: Zu wie vielen Verurteilungen in den Jahren 2010 bis 2017 mit welchem jeweiligen Strafmaß kam es aufgrund von Korruptionsstraftaten in Sachsen? (Bitte nach Jahren und Straftatbeständen aufschlüsseln!) Für den Bereich des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz wird wie folgt geantwortet : Es wird auf die Anlage 33 verwiesen. Unter Korruptionsstrafsachen werden dabei Delikte verstanden, die das Vertrauen in die Funktionsfähigkeit bzw. in die Gesetzmäßigkeit(en) von Politik, Verwaltung, Justiz sowie des wirtschaftlichen und des organisierten sportlichen Wettbewerbs schützen. Dies betrifft die §§ 108b, 108e, 265c, 298, 299, 299a, 299b, 331, 332, 333, 334 StGB sowie § 2 Gesetz zur Bekämpfung internationaler Bestechung (IntBestG). 9.2) Tatverdächtige Korruption Frage 160: Wie viele Tatverdächtige konnten bei Ermittlungskomplexen im Bereich der Korruption , die von sächsischen Ermittlungsbehörden geführt wurden, in den Jahren 2010 bis 2017 ermittelt werden? (Bitte nach Jahren, Vorteilsnehmern, Vorteilsgebern und Staatsangehörigkeiten aufschlüsseln!) Vorteilsnehmer (Nehmer), Vorteilsgeber (Geber) und Staatsangehörigkeiten verteilen sich gemäß der eingegangenen Meldungen zum Bundeslagebild Korruption wie folgt. Seite 101 von 143 2010 gesamt davon Staatsangehörigkeit nach Staatsangehörigkeit Nehmer 25 Deutschland 25 Geber 59 Deutschland 53 Arabische Republik Ägypten 2 Volksrepublik China 1 Republik Polen 1 Sozialistische Republik Sozialistische Republik Vietnam 2 2011 gesamt davon Staatsangehörigkeit nach Staatsangehörigkeit Nehmer 75 Deutschland 73 Republik Italien 1 Russische Föderation 1 Geber 26 Deutschland 24 Republik Syrien 1 Sozialistische Republik Vietnam 1 2012 gesamt davon Staatsangehörigkeit nach Staatsangehörigkeit Nehmer 29 Deutschland 23 Republik Österreich 1 Republik Korea 5 Geber 17 Deutschland 14 Republik Indien 1 sonstige 2 2013 gesamt davon Staatsangehörigkeit nach Staatsangehörigkeit Nehmer 35 Deutschland 34 unbekannt 1 Geber 48 Deutschland 41 Sozialistische Republik Vietnam 2 Russische Föderation 1 Republik Polen 1 Tschechische Republik 1 unbekannt 2 2014 gesamt davon Staatsangehörigkeit nach Staatsangehörigkeit Nehmer 9 Deutschland 8 Sozialistische Republik Vietnam 1 Geber 9 Deutschland 8 Königreich Marokko 1 2015 gesamt davon Staatsangehörigkeit nach Staatsangehörigkeit Nehmer 10 Deutschland 9 Republik Zypern 1 Seite 102 von 143 Geber 27 Deutschland 20 Republik Syrien 1 Sozialistische Republik Vietnam 1 Rumänien 1 Tunesische Republik 1 Republik Libyen 1 Republik Kasachstan 1 unbekannt 1 2016 gesamt davon Staatsangehörigkeit nach Staatsangehörigkeit tatbereite Nehmer* 15 Deutschland 13 Griechenland 1 unbekannt 1 Geber 24 Deutschland 16 Demokratische Volksrepublik Algerien 2 Republik Albanien 1 unbekannt 5 2017 gesamt davon Staatsangehörigkeit nach Staatsangehörigkeit tatbereite Nehmer 18 Deutschland 16 Russische Föderation 1 Republik Syrien 1 Geber 16 Deutschland 11 Königreich Marokko 1 Republik Syrien 2 unbekannt 2 * Seit dem Jahr 2016 wird zwischen tatbereiten und nichttatbereiten Nehmern unterschieden . Nur tatbereite Nehmer werden als Tatverdächtige erfasst. Frage 161: Welche Funktion (z.B. Leitung, Sachbearbeiter) hatten die Vorteilsnehmer nach Frage 160 inne? (Bitte nach Jahren und Funktionen aufschlüsseln!) Die nachfolgende Tabelle differenziert die Vorteilsnehmer nach ihren Funktionen für den Zeitraum 2010 bis 2017. Nehmer 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Funktion nicht bekannt - - 5 5 2 - 4 12 Leitung/Führungsfunktion 13 71 16 28 5 4 5 2 Sachbearbeiter/Mitarbeiter 12 4 8 2 2 6 6 4 Seite 103 von 143 Frage 162: Wie viele der Vorteilsnehmer nach Frage 160 waren Amtsträger und welches Amt hatten sie jeweils inne? (Bitte nach Jahren und Ämtern aufschlüsseln!) Die nachfolgende Tabelle weist Amtsträger als Vorteilsnehmer für den Zeitraum 2010 bis 2017 aus. Nehmer 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Amtsträger (Die Art des Amtes wird nicht erfasst.) 8 6 19 3 4 4 6 3 Frage 163: Welche Funktion (z.B. Leitung, Sachbearbeiter) hatten die Vorteilsgeber nach Frage 160 inne? (Bitte nach Jahren und Funktionen aufschlüsseln!) Frage 164: Welchen Branchen (z.B. Sicherheitsunternehmen, Handwerk) gehörten die Vorteilsgeber nach Frage 160 jeweils an? (Bitte nach Jahren und Branchen aufschlüsseln !) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 163 und 164: Die nachfolgende Tabelle weist Funktionen der Vorteilsgeber für den Zeitraum 2010 bis 2017 aus: Geber 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Funktion nicht bekannt - - - 6 - 1 17 11 Leitung/ Führungsfunktion 31 19 9 33 7 9 6 4 Sachbearbeiter/ Mitarbeiter 4 - 2 - - - 1 1 Sonstige, z. B. Privatperson 24 7 6 9 1 17 - - Die nachfolgende Tabelle weist die Branchen der Vorteilsgeber für den Zeitraum 2010 bis 2017 aus: Branche der Geber/ Tätigkeitsbereich 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Automobilbranche - - - - - - - - Banken/ Finanzbranche/ Versicherungen 3 - 1 - - - - - Baubranche 20 4 4 8 2 2 1 2 Chemiebranche - - - - - - - - Dienstleistungen - 1 - 9 4 3 4 1 Immobilienbranche 1 - - - - 1 4 - Logistik 1 - - - - 3 - - Medizin- u. Pharmabranche - 4 2 - - - - 2 Pflegebranche - - - - - - - - Rüstungsindustrie - - - - - - - - Seite 104 von 143 sonstige (bspw. Privatperson, Straftäter) 34 17 10 29 2 12 - 10 unbekannt - - - 2 1 - 15 1 Bei der Frage 163 wird die Funktion, bei der Frage 164 die Branche der Geber bei Korruptionsdelikten erfragt. Aufgrund fehlender Plausibilitäten können für die Jahre 2014 und 2015 lediglich die durch die Sachbearbeiter übermittelten Zahlen erfasst werden. Diese sind nicht kumulativ. Ab dem Jahre 2016 wurden die Erfassungsrichtlinien angepasst, um Abweichungen oder Unkorrektheiten bei der Datenerhebung zu vermeiden. Eine nachträgliche Korrektur der Erhebungsbögen für die Jahre 2014 und 2015 ist durch die bereits abschließend erfolgte Meldung an das BKA sowie aufgrund bestehender Löschfristen nicht mehr möglich. Frage 165: Welche Dauer hatten jeweils die in den Jahren 2010 bis 2017 von sächsischen Ermittlungsbehörden festgestellten korruptiven Verbindungen? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln!) Die nachfolgende Tabelle weist die Dauer korruptiver Verbindungen für den Zeitraum 2010 bis 2017 aus: Dauer der korruptiven Verbindung 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 spontane Willensentscheidung Keine Erfassung 2 5 bis 1 Monat 11 8 3 11 1 - 2 2 mehr als 1 Monat bis 2 Jahre 42 45 7 12 1 2 17 1 mehr als 2 Jahre bis 5 Jahre 4 15 4 16 1 - - 0 mehr als 5 Jahre 2 16 2 - 1 3 - 2 nicht bekannt - 3 1 9 2 11 3 6 Frage 166: Bei wie vielen der von sächsischen Ermittlungsbehörden festgestellten Vorteilsnehmer korruptiver Verbindungen handelte es sich um ausländische Amtsträger und bei den Vorteilsgebern um deutsche Staatsangehörige? (Bitte nach Jahren, Art des Amtes, Branchenzugehörigkeiten der Vorteilsgeber aufschlüsseln!) Verbindungen von Vorteilsgebern und Vorteilsnehmern im Sinne der Fragestellung wurden bis zum Jahr 2016 statistisch nicht erfasst. Im Jahr 2017 sind bei Vorteilsnehmern keine ausländischen Amtsträger erfasst. Frage 167: Bei wie vielen der von sächsischen Ermittlungsbehörden festgestellten Vorteilsnehmer korruptiver Verbindungen handelte es sich um deutsche Amtsträger und bei den Vorteilsgebern um ausländische Staatsangehörige? (Bitte nach Jahren, Art des Amtes, Branchenzugehörigkeiten und Staatsangehörigkeiten der Vorteilsgeber aufschlüsseln!) Seite 105 von 143 Verbindungen von Vorteilsgebern und Vorteilsnehmern im Sinne der Fragestellung wurden bis zum Jahr 2016 statistisch nicht erfasst. Im Jahr 2017 ist ein Fall registriert, bei dem von einem marokkanischen Vorteilsgeber (private Person, keine Branche) versucht wurde, einen deutschen Amtsträger (Polizeibeamter ) zu bestechen. Der deutsche Amtsträger war nicht tatbereit. Frage 168: Welche Zielbereiche (z.B. Verwaltung, Justiz, Politik) hatten jeweils die in den Jahren 2010 bis 2017 von sächsischen Ermittlungsbehörden festgestellten Korruptionshandlungen ? (Bitte nach Jahren und Zielbereichen aufschlüsseln!) Zu den nachfolgend dargestellten Zielbereichen mit Bezug auf Korruptionshandlungen erfolgten statistische Registrierungen: Zielbereiche - Nehmer 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Verwaltung 24 4 17 6 4 9 3 7 Strafverfolgung und Justizbehörden 18 4 2 7 2 7 4 3 Politik - - - 1 - - 3 - Wirtschaft 31 77 37 36 10 1 5 13 nicht bekannt Wert wurde nicht erfasst - 5 9.3) Finanzielle Aspekte der Korruption Frage 169: Welche Schadenssummen in Euro sind bei Ermittlungskomplexen im Bereich der Korruption von sächsischen Ermittlungsbehörden in den Jahren 2010 bis 2017 festgestellt worden? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln!) Zu den hier erfassten Korruptionsstraftaten wurden nachfolgende Schadenssummen im Zeitraum von 2010 bis 2017 festgestellt: Jahr Schadenssumme Gesamt in Euro 2010 12.741.539 2011 4.442.523 2012 3.358.486 2013 7.937.110 2014 1.105.000 2015 544.220 2016 643.660 2017 12.635 Seite 106 von 143 Frage 170: Welche Vorteilsarten auf Vorteilsnehmerseite (z.B. Bargeld, Sachzuwendungen) wurden von sächsischen Ermittlungsbehörden in den Jahren 2010 bis 2017 bei Korruptionshandlungen festgestellt? (Bitte nach Jahren und Vorteilsarten aufschlüsseln !) Nachfolgende Vorteilsarten auf Vorteilsnehmerseite wurden im Zeitraum 2010 bis 2017 registriert: Erlangte Vorteile der Nehmer 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Arbeits-/Dienstleistungen 1 - 1 2 4 1 1 1 Bargeld 33 61 10 25 2 5 3 8 Bewirtung/Feiern 1 18 - - - 1 - 1 Nicht bekannt 9 5 9 7 1 1 3 2 Reisen - 18 - - - - - - Sachzuwendungen 12 31 10 - - 1 4 - Sonstige monetäre Vorteile - 25 - 1 - 1 4 1 Teilnahme an Veranstaltungen - - - - 2 - - - Frage 171: Welche Summen in Euro wurden bei finanziellen Vorteilen auf Vorteilsnehmerseite durch sächsische Ermittlungsbehörden in den Jahren 2010 bis 2017 bei Korruptionshandlungen festgestellt? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln!) Die nachfolgende Tabelle weist die Summen in Euro aus, welche durch die Vorteilsnehmer erlangt wurden: Jahr Monetärer Wert – Nehmer in Euro 2010 5.450.701 2011 4.092.523 2012 857.316 2013 461.979 2014 5.000 2015 500.220 2016 642.660 2017 2.615 Frage 172: Welche Gegenleistungen auf Vorteilsgeberseite (z.B. behördliche Genehmigungen , Erlangung von Aufträgen) wurden von sächsischen Ermittlungsbehörden in den Jahren 2010 bis 2017 bei Korruptionshandlungen festgestellt? (Bitte nach Jahren und Gegenleistungen aufschlüsseln!) Die nachfolgende Tabelle weist die Gegenleistungen durch die Vorteilsgeber für die Jahre 2010 bis 2017 aus: Seite 107 von 143 Erlangte Vorteile der Geber 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Aufenthalts-/Arbeitserlaubnisse - - 1 1 - - - 1 Beeinflussung der Strafverfolgung 2 - 2 6 1 2 2 1 Beeinflussung von OWi-Verfahren - - - - - 1 - - Bezahlung fingierter/gefälschter Rechnungen 7 1 - - - - - - Erlangung behördlicher Genehmigungen 2 - 2 2 - 2 - 4 Erlangung interner Informationen 1 - - - - 1 3 - Erlangung von Aufträgen 31 14 7 36 4 7 1 3 Gebührenersparnis - - 1 1 - 1 1 - sonstige Wettbewerbsvorteile 1 67 3 2 3 7 15 1 nicht bekannt 5 - - - - - 2 6 10.) Waffenhandel Frage 173: Wie viele Fälle von illegalem Waffenhandel wurden in den Jahren 2010 bis 2017 in Sachsen festgestellt? (Bitte nach Jahren, Schusswaffen, Stichwaffen, Waffen, die unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fallen, und sonstigen Waffen aufschlüsseln !) Frage 174: Wie viele Waffen wurden aus Fällen des illegalen Waffenhandels nach Frage 173 sichergestellt? (Bitte nach Jahren, Schusswaffen, Stichwaffen, Waffen, die unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fallen, und sonstigen Waffen aufschlüsseln!) Frage 177: Wie viele Fälle von illegalem Handel mit Munition wurden in den Jahren 2010 bis 2017 in Sachsen festgestellt? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln!) Frage 178: Welche Menge Munition wurden bei Fällen von illegalem Handel mit Munition nach Frage 177 sichergestellt? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren und Munitionsart !) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 173, 174, 177 und 178: Der illegale Handel mit Waffen ist ein Verstoß gegen das Waffengesetz (WaffG) bzw. das Kriegswaffenkontrollgesetzes (KWKG) und wird in der PKS sowie in den Polizeilichen Auskunftssystemen (IVO/PASS) ausgewiesen. Der Handel ist dabei neben anderen Tatumständen ein Bestandteil der Strafvorschriften, wird jedoch nicht gesondert ausgewiesen und ist somit nicht automatisiert auswertbar. Seite 108 von 143 Im Weiteren wird von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung abgesehen. Die angefragten Daten werden statistisch nicht erfasst. Die Informationen liegen folglich dem Sächsischen Staatsministerium des Innern nicht unmittelbar vor. Zur vollständigen Beantwortung der Fragen müssten alle in Betracht kommenden 9.036 Ermittlungsverfahren zu Verstößen gegen das WaffG sowie das KWKG händisch ausgewertet werden . Wenn man einen Zeitansatz von 15 Minuten für die Auswertung eines Ermittlungsverfahrens ansetzt, wären dies über 2.259 Stunden für die Auswertung aller Ermittlungsverfahren . Bei einer 40-Stunden-Woche wäre ein Sachbearbeiter knapp über 56 Wochen mit dieser Auswertung befasst. Dieses Personal stünde dann für Kernaufgaben des Polizeivollzugsdienstes nicht bzw. nur sehr eingeschränkt zur Verfügung. Die Staatsregierung kam daher bei der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung sowie der ihr zugeordneten Polizeibehörden andererseits zu dem Ergebnis, dass eine Beantwortung der Frage auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts aus Art. 51 Abs. 1 SächsVerf unverhältnismäßig und ohne erhebliche Einschränkung der Funktionsfähigkeit der sächsischen Polizei nicht zu leisten ist. Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Frage 53 verwiesen. Frage 175: Wie viele Fälle von illegalem Handel mit Sprengstoff wurden in den Jahren 2010 bis 2017 in Sachsen festgestellt? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln!) Frage 176: Welche Menge Sprengstoff wurden bei Fällen von illegalem Handel mit Sprengstoff nach Frage 175 sichergestellt? (Bitte nach Jahren und Sprengstoffsubstanzen aufschlüsseln!) Zusammenfassende Antwort zu den Fragen 175 und 176: Der illegale Handel mit Sprengstoff wird weder in der PKS noch in den Polizeilichen Auskunftssystemen (IVO/PASS) gesondert ausgewiesen. Die Informationen liegen folglich dem Sächsischen Staatsministerium des Innern nicht unmittelbar vor. Zur vollständigen Beantwortung der Fragen müssten alle in Betracht kommenden 3.206 Ermittlungsverfahren zu Straftaten nach dem Sprengstoffgesetz (SprengG) ausgewertet werden. Wenn man einen Zeitansatz von 15 Minuten für die Auswertung eines Ermittlungsverfahrens ansetzt, wären dies über 801 Stunden für die Auswertung aller Ermittlungsverfahren. Bei einer 40-Stunden-Woche wäre ein Sachbearbeiter knapp über 20 Wochen mit dieser Auswertung befasst. Dieses Personal stünde dann für Kernaufgaben des Polizeivollzugsdienstes nicht bzw. nur sehr eingeschränkt zur Verfügung. Seite 109 von 143 Die Staatsregierung kam daher bei der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung sowie der ihr zugeordneten Polizeibehörden andererseits zu dem Ergebnis, dass eine Beantwortung der Frage auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts aus Art. 51 Abs. 1 SächsVerf unverhältnismäßig und ohne erhebliche Einschränkung der Funktionsfähigkeit der sächsischen Polizei nicht zu leisten ist. Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Frage 53 verwiesen. Frage 179: In wie vielen Fällen nach den Fragen 173, 175 und 177 wurde das Tatmittel Internet eingesetzt? (Bitte nach Jahren, Schusswaffen, Stichwaffen, Waffen, die unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fallen, sonstigen Waffen, Sprengstoffsubstanzen und Munitionsarten aufschlüsseln!) Bei Straftaten nach dem Waffengesetz, dem Kriegswaffenkontrollgesetz sowie dem Sprengstoffgesetz ist in 66 Fällen als Tatmittel das „Internet“ erfasst. Eine Einzelfallprüfung ergab, dass darunter nachfolgend dargestellte acht Fälle illegalen Handels waren. Jahr Tatbestand gehandelte Gegenstände 2010 SprengG Pyrotechnik 2010 SprengG Pyrotechnik 2010 KWKG unterschiedliche Munition 2014 WaffG Springmesser 2015 WaffG Schlagringe und andere verbotene Gegenstände 2016 KWKG 3 Pistolen mit Munition und eine Maschinenpistole 2016 WaffG Schlagringe und Butterflymesser 2016 WaffG Totschläger und Schlagringe Frage 180: Wie viele Fälle nach den Fragen 173, 175 und 177 hatten Bezüge zur Organisierten Kriminalität? (Bitte nach Jahren, Schusswaffen, Stichwaffen, Waffen, die unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fallen, sonstigen Waffen, Sprengstoffsubstanzen und Munitionsarten aufschlüsseln!) Frage 181: Wie viele Fälle nach den Fragen 173, 175 und 177 hatten Bezüge zum Terrorismus ? (Bitte nach Jahren, Schusswaffen, Stichwaffen, Waffen, die unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fallen, sonstigen Waffen, Sprengstoffsubstanzen und Munitionsarten aufschlüsseln!) Frage 182: Wie viele Tatverdächtige wurden bei Fällen des illegalen Handels mit Waffen, Sprengstoffen und Munition in den Jahren 2010 bis 2017 in Sachsen ermittelt? (Bitte nach Jahren, Tatvorwürfen und Staatsangehörigkeiten aufschlüsseln!) Zusammenfassende Antwort zu den Fragen 180 bis 182: Seite 110 von 143 Es wird auf die zusammenfassenden Beantwortungen der Fragen 173, 174, 177 und 178 sowie 175 und 176 verwiesen. Frage 183: Wie viele Fälle des Umbaus erlaubnisfreier Waffen in erlaubnispflichtige Waffen wurden in den Jahren 2010 bis 2017 in Sachsen festgestellt? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln!) Frage 184: Wie viele Tatverdächtige wurden bei Fällen nach Frage 183 in den Jahren 2010 bis 2017 in Sachsen ermittelt? (Bitte nach Jahren und Staatsangehörigkeiten aufschlüsseln!) Zusammenfassende Antwort zu den Fragen 183 und 184: Hierzu liegen weder in der PKS noch in den Polizeilichen Auskunftssystemen (IVO/PASS) recherchefähige Angaben vor. Insofern wird auf die Beantwortung der Fragen 173, 175 und 177 verwiesen. Frage 185: Zu wie vielen Verurteilungen in den Jahren 2010 bis 2017 mit welchem jeweiligen Strafmaß kam es aufgrund von illegalem Handel mit Waffen, Sprengstoffen und Munition in Sachsen? (Bitte nach Jahren und Straftatbeständen aufschlüsseln!) Es wird auf die Anlage 34 verwiesen. Der tabellarischen Übersicht lassen sich dabei die rechtskräftigen Verurteilungen (und Strafbefehle) bezogen auf die jeweiligen Delikte – jeweils jahresbezogen – entnehmen. Darüber hinaus ist die jeweilige „Strafart“ angegeben. Von einer weitergehenden Beantwortung der Frage – im Hinblick auf das konkrete Strafmaß – wird wegen des hierfür erforderlichen unverhältnismäßigen Aufwandes abgesehen . Die Angaben zu dem jeweiligen Strafmaß liegen dem sächsischen Staatsministerium der Justiz und unmittelbar vor und lassen sich auch nicht – zuverlässig – durch eine elektronische Recherche in den Datenbanken der sächsischen Staatsanwaltschaften gewinnen. Eine vollständige Beantwortung der Frage wäre daher nur möglich, wenn man sämtliche Akten zu den in der tabellarischen Übersicht dargestellten Verurteilungen händisch auswerten würde. Dies betrifft für den abgefragten Zeitraum insgesamt 3.125 Akten. Eine solche Auswertung wäre nur mit einem unverhältnismäßigen Aufwand möglich, der ohne den Verlust der Funktionsfähigkeit der Staatsanwaltschaften in der für die Beantwortung der Großen Anfrage zur Verfügung stehenden Frist nicht zu leisten wäre. Es wären umfangreiche und zeitaufwendige Recherchen in den Aktenbeständen der sächsischen Staatsanwaltschaften erforderlich. Dabei ist der Zeitaufwand für das Ziehen der Akten aus den Geschäftsstellen und staatsanwaltschaftlichen Archiven, der Seite 111 von 143 Aufwand zur Beiziehung versendeter Akten, das Auswerten der Akten und die schriftliche Dokumentation des gefundenen Ergebnisses zu berücksichtigen. Für die entsprechende Auswertung der Akten ist daher von einem Arbeitsaufwand von durchschnittlich mindestens 30 Minuten je Akte auszugehen. Dies zugrunde gelegt, wird der bei den Staatsanwaltschaften für die händische Auswertung der Akten zu insgesamt 3.125 Vorgängen anfallende zeitliche Aufwand auf mindestens 195 Arbeitstage für einen Mitarbeiter geschätzt. Teil B – Kriminalitätsbekämpfung, Strafverfolgung Frage 186: Wie stellt sich die Soll-Ist-Personalstärke der Inspektionen, Dezernate, Abteilungen und Referate der sächsischen Polizei, die schwerpunktmäßig die Bereiche a) Organisierte Kriminalität, b) Rauschgifthandel, c) Wirtschaftskriminalität, d) Steuer- und Zolldelikte, e) Menschenhandel, f) Geldwäsche, g) Cybercrime, h) Umweltkriminalität, i) Korruption, j) Waffenhandel bearbeiten, jeweils zu den Stichtagen 1. Januar der Jahre 2010 bis 2018 dar? (Bitte nach Jahren, Dienststellen , Polizeivollzugsbeamten, Tarifbeschäftigten und Verwaltungsbeamten aufschlüsseln !) Der Begriff „schwerpunktmäßig“ kann sowohl quantitativ nach Arbeitszeit oder Fallzahl als auch qualitativ nach Deliktsart oder strategischer Ausrichtung an lagebezogenen Brennpunkten ausgelegt werden. Nur einige Stellen der in der Fragestellung benannten Organisationseinheiten der sächsischen Polizei, die die benannten Deliktsfelder quantitativ und/oder qualitativ schwerpunktmäßig bearbeiten, sind dafür strukturmäßig bzw. auf Dauer vorgesehen und lassen sich daher im Sinne der Fragestellung erheben. In manchen Bereichen erfolgt auch eine schwerpunktmäßige Bearbeitung mehrerer Deliktsfelder oder nur eine temporäre Schwerpunktsetzung. Deren Soll-Ist-Personal-stärken können für den Betrachtungszeitraum nicht ausgewiesen werden. Die Verfolgung von Straftaten im Sinne des Themas und der Vorbemerkungen der Großen Anfrage (OK und schwere Kriminalität) erfolgt schwerpunktmäßig im Landeskriminalamt Sachsen in verschiedenen Dezernaten der Abteilungen 2 und 3. Die Sollstärken werden durch das Sächsische Staatsministerium des Innern jeweils nur bis auf Ebene der Abteilungen vorgegeben, weswegen für Teilbereiche unterhalb dieser Ebene keine Sollstärke ausgewiesen werden kann. Die Ist-Stärken der entsprechenden Dezernate der Abteilungen 2 und 3 des Landeskriminalamtes sind getrennt nach Polizeivollzugsbeamten (PVB) und Tarifbeschäftigten (TB) in der nachfolgenden Übersicht dargestellt: Seite 112 von 143 Jahr LKA PVB TB 2010 127 11 2011 124 11 2012 117 11 2013 119 11 2014 119 10 2015 118 9 2016 120 9 2017 121 9 2018 127 8 Der Rauschgifthandel gemäß b) wird zudem auch in den Kommissariaten 22 der Polizeidirektionen (PD) schwerpunktmäßig bearbeitet. Eine Angabe der Sollstärke für die Kommissariate 22 ist nicht möglich, da solche nur für die übergeordneten Kriminalpolizeiinspektionen vorgegeben sind. Nachfolgend werden daher die Ist-Stärken der in den Kommissariaten 22 der PDs eingesetzten PVBs und TBs aus dem Personalverwaltungssystem (PVS) dargestellt. Jahr PD Chemnitz PD Dresden PD Görlitz PD Leipzig PD Zwickau PVB TB PVB TB PVB TB PVB TB PVB TB 2013 15 1 13 0 15 1 26 2 12 1 2014 13 1 13 0 15 1 27 3 11 1 2015 13 1 24 0 9 0 26 3 11 1 2016 13 1 23 0 9 0 26 2 14 1 2017 13 1 24 0 9 0 26 2 11 0 2018 15 1 24 0 15 0 25 1 15 0 In den Jahren 2010 bis 2012, also vor der Strukturreform „Polizei.Sachsen.2020“, gegliederten einige PDs ihre Kriminalpolizeiinspektionen (KPI) lediglich in Dezernate. Eine der Bearbeitung der Phänomenbereiche (z. B. Rauschgiftkriminalität) entsprechende „feinere“ Untergliederung in Kommissariate gab es in diesen KPIs nicht, weswegen eine Zuordnung im Sinne der Fragestellung für diesen Zeitraum nicht möglich ist. Frage 187: Wie viele Abordnungen aus welchen anderen Fachressorts an die Inspektionen, Dezernate, Abteilungen und Referate der sächsischen Polizei nach Frage 186 erfolgten in den Jahren 2010 bis 2017? (Bitte nach Jahren, abordnenden und aufnehmenden Behörden und Dienststellen, Vollzugsbeamten, Verwaltungsbeamten und Tarifbeschäftigten aufschlüsseln!) Für den Bereich des Sächsischen Staatsministeriums des Innern wird wie folgt geantwortet : Seite 113 von 143 In den Jahren 2015, 2016, 2017 wurde ein Beamter des Finanzamtes Leipzig zu 70 Prozent seiner Tätigkeit zur Polizeidirektion Leipzig, Kriminalpolizeiinspektion, abgeordnet . Für den Bereich des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen wird wie folgt geantwortet : Zusammenfassende Antwort zu den Fragen 187 und 199: Es wird auf die Anlage 35 verwiesen. Frage 188: Wie stellt sich die Soll-Ist-Personalstärke der sächsischen Schwerpunktstaatsanwaltschaften für die Bereiche a) Organisierte Kriminalität, b) Rauschgifthandel, c) Wirtschaftskriminalität, d) Steuer- und Zolldelikte, e) Menschenhandel, f) Geldwäsche, g) Cybercrime, h) Umweltkriminalität, i) Korruption, j) Waffenhandel jeweils zu den Stichtagen 1. Januar der Jahre 2010 bis 2018 dar? (Bitte nach Jahren und Staatsanwaltschaften aufschlüsseln!) Für den Bereich des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz wird wie folgt geantwortet : Es wird auf die Anlage 36 verwiesen. Eine Beantwortung der Frage im Sinne einer belastbaren mathematischen Genauigkeit ist zu den einzelnen abgefragten Jahren wegen der stetigen Veränderungen und Entwicklungen im Personalbereich aller Laufbahngruppen nicht möglich. Es handelt sich daher insgesamt lediglich um Schätzungen, die allerdings aufgrund feststehender Parameter (Pebb§y-Basiszahlen, Jahresarbeitszeit etc.) zu aussagekräftigen Werten verdichtet werden konnten. Zu berücksichtigen ist insbesondere Folgendes: Es gibt keine konkreten „Soll-Zahlen“ zu den angeführten Themenschwerpunkten. Meist arbeiten die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte an zahlreichen unterschiedlichen Verfahren aus verschiedenen Aktivitätsfeldern gleichzeitig, so dass ein sogenannter Mischarbeitsplatz entsteht. Ein Verfahren kann auch verschiedene Rechtsgebiete berühren und wird dann je nach Schwerpunkt mit einem Sachgebietsschlüssel versehen und zu einem Pebb§y-Produkt zusammengefasst, das für diesen Schwerpunktbereich in der Laufbahngruppe 2, Einstiegsebene 2, eine durchschnittliche Arbeitszeit in Minuten als Berechnungsfaktor für den Personalbedarf festlegt. Diese sogenannten Basiszahlen wurden 2017 neu bestimmt, so dass ab 2017 keine unmittelbare rechnerische Vergleichbarkeit mit den Vorjahren möglich ist. Die vorhandene Personalbedarfsberechnung kann somit nur als Orientierung für den tatsächlichen Personaleinsatz verstanden werden. Ebenso wird die tatsächlich zu leistende Arbeitszeit eines Staatsanwalts jährlich neu berechnet. In der ermittelten Jahresarbeitszeit finden die Ausfallzeiten wie z. B. Krankheit und Mutterschutz ebenso Beachtung wie Seite 114 von 143 die gesetzlichen Feiertage in Sachsen im jeweiligen Kalenderjahr. Damit entsteht jährlich ein neuer Multiplikator und führt in ein und demselben Geschäft zu unterschiedlichen Angaben bei den Arbeitskraftanteilen (AKA). Ferner gibt es für bestimmte schwierige und lang andauernde Verfahren bei den Wirtschaftsdelikten eine andere Berechnungsgrundlage für den Personalbedarf. Hier wird das „Soll“ nach dem „Ist“ bemessen. Ausfallzeiten des Personals führen dabei zu einem Ungleichgewicht von Bedarf und Verwendung, zumindest für einen gewissen Zeitraum . Sofern bei der Staatsanwaltschaft Zwickau, die nicht über eine eigene Wirtschaftsabteilung verfügt, auch große Wirtschaftsverfahren aufgeführt werden, liegt diese Unschärfe daran, dass zum Stichtag die Abgabe an die zuständige Schwerpunktstaatsanwaltschaft noch nicht erfolgt ist. Darüber hinaus sind in den Vergleichszeiträumen Strukturveränderungen und Neuorganisationen der Zuständigkeiten sowie Veränderungen bei den Kriminalitätsphänomenen mit Verlagerung von Schwerpunkten (z. B. Internetkriminalität als ständig wachsendes Kriminalitätsphänomen) zu verzeichnen. Behörden (die Staatsanwaltschaften Görlitz und Bautzen) wurden zusammengelegt und es fand eine Neuordnung der Zuständigkeiten bei den Gerichten statt, was teilweise zu einer Verschiebung von Aufgaben geführt hat. Es ist außerdem zu berücksichtigen, dass Verfahren aus Gründen des Datenschutzes und bereits erfolgter gesetzlich vorgeschriebener Löschläufe aufgrund des Zeitablaufs nicht mehr vollständig abgefragt werden konnten. Zeitlich befristete Zuschläge für besonders zeitintensive Verfahren wurden nicht mit aufgeführt und können auch nicht mehr vollständig reproduziert werden. Des Weiteren sind die Zahlen reine Verfahrenszahlen und berücksichtigen keine wiederaufgenommenen Verfahren und auch keine Sitzungsstunden, die ebenfalls den Personalbedarf erheblich beeinflussen. Eine konkrete Darstellung der „Soll-Ist-Zahlen“, wie sie aus den anliegenden Tabellen ersichtlich ist, kann auch nur für den Bereich der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (Laufbahngruppe 2, Einstiegsebene 2) erfolgen. Eine derart detaillierte Berechnungsgrundlage gibt es für die anderen Laufbahngruppen nicht. Hier sind die Tätigkeiten weitaus weniger detailliert zusammengefasst. Der Personaleinsatz lässt sich daher anhand des vorhandenen Personalkörpers insoweit nur schätzen bzw. als Gesamtzahl aus den Personalübersichten (PÜ) der jeweiligen Kalenderjahre entnehmen. Auch hier gibt es in den Zuständigkeiten Überschneidungen. In der tabellarischen Übersicht wurde die Staatsanwaltschaft Görlitz über den gesamten abgefragten Zeitraum mit der Staatsanwaltschaft Bautzen als eine Behörde ausgewiesen , um einen Vergleich zu ermöglichen. Die Staatsanwaltschaft Görlitz war in Wirtschaftsstrafsachen ohnehin Schwerpunktabteilung für Görlitz und Bautzen. Bei den Schwerpunktstaatsanwaltschaften gibt es ebenfalls seit 2017 neue Kriterien. So ist nur noch die Staatsanwaltschaft Chemnitz eine echte Schwerpunktstaatsanwaltschaft . Die Staatsanwaltschaft Zwickau wurde in der Übersicht ebenfalls mit dargestellt, obwohl es sich hierbei nicht um eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft handelt. Es wer- Seite 115 von 143 den dennoch in der Behörde einige Straftaten bearbeitet, die Bestandteil der Frage 188 sind. Eine Beantwortung der Frage zum Stichtag 1. Januar 2018 ist nicht möglich, da die Personalbedarfsberechnung für 2018 noch nicht vorliegt. Frage 189: Wie viele Abordnungen aus welchen anderen Fachressorts an die sächsischen Schwerpunktstaatsanwaltschaften nach Frage 188 erfolgten in den Jahren 2010 bis 2017? (Bitte nach Jahren, abordnenden Behörden und Dienststellen, Staatsanwaltschaften , Vollzugsbeamten, Verwaltungsbeamten und Tarifbeschäftigten aufschlüsseln!) Für den Bereich des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz wird wie folgt geantwortet : Es wird auf die Anlage 37 verwiesen. Frage 190: Wie stellt sich die Soll-Ist-Personalstärke der sächsischen Steuerfahndung jeweils zu den Stichtagen 1. Januar der Jahre 2010 bis 2018 dar? (Bitte nach Jahren , Beamten, Tarifbeschäftigten, Dienststellen und Finanzämtern aufschlüsseln !) Frage 191: Wie stellt sich die Soll-Ist-Personalstärke in den sächsischen Finanzbehörden in den Bereichen a) Umsatzsteuersonderprüfungen, b) Lohnsteueraußenprüfung und c) Betriebsprüfung jeweils zu den Stichtagen 1. Januar der Jahre 2010 bis 2018 dar? (Bitte nach Jahren, Beamten, Tarifbeschäftigten, Dienststellen und Finanzämter aufschlüsseln!) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 190 und 191: Für den Bereich des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen wird wie folgt geantwortet : Es wird auf die Anlage 38 verwiesen. Frage 192: Wie stellt sich die Soll-Ist-Personalstärke der Integrierten Ermittlungseinheit Sachsen (INES) jeweils zu den Stichtagen 1. Januar der Jahre 2010 bis 2017 dar? (Bitte nach Jahren, Polizeibediensteten, Staatsanwälten, Sachbearbeitern anderer Fachressorts und Bundesbehörden aufschlüsseln!) Für den Bereich des Sächsischen Staatsministeriums des Innern wird wie folgt geantwortet : Seite 116 von 143 Die Soll-Ist-Personalstärke der INES stellte sich im Landeskriminalamt wie folgt dar: Polizeibedienstete Jahr Soll IST 2010 26 25 2011 25 24 2012 23 22 2013 23 22 2014 23 22 2015 21 21 2016 19 19 2017 18 17 Für den Bereich des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz wird wie folgt geantwortet : Es wird auf die Anlage 39 verwiesen. Für den Bereich des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen wird wie folgt geantwortet : Es wird auf die Anlage 40 verwiesen. Frage 193: Wie viele Personen welcher Ressorts und welcher Bundesbehörden wurden in den Jahren 2010 bis 2017 vorübergehend zur Integrierten Ermittlungseinheit Sachsen (INES) abgeordnet? (Bitte nach Jahren sowie abordnenden Fachressorts und Bundesbehörden aufschlüsseln!) Für den Bereich des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz wird wie folgt geantwortet : Es wird auf die Anlage 41 verwiesen. Für den Bereich des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen wird wie folgt geantwortet : Es wird auf die Anlage 42 verwiesen. Frage 194: Wie viele Verfahren wurden in den Jahren 2010 bis 2017 von der Integrierten Ermittlungseinheit Sachsen (INES) bearbeitet und mit welchen Ergebnissen abgeschlossen ? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln!) Für den Bereich des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz wird wie folgt geantwortet : Seite 117 von 143 Es wird auf die Anlage 43 verwiesen. Die Angaben zu den Erledigungen beziehen sich dabei auf die einzelnen im Verfahren erfassten Beschuldigten (Js- und OJs-Verfahren) bzw. Hauptbeteiligten (UJs- Verfahren). Frage 195: Wie viele der Verfahren nach Frage 194 betrafen die Bereiche a) Organisierte Kriminalität, b) Rauschgifthandel, c) Wirtschaftskriminalität, d) Steuer- und Zolldelikte , e) Menschenhandel, f) Geldwäsche, g) Cybercrime, h) Umweltkriminalität, i) Korruption, j) Waffenhandel? (Bitte nach Jahren und Phänomenbereichen aufschlüsseln !) Für den Bereich des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz wird wie folgt geantwortet : Die Beantwortung der Frage erfolgt auf Basis einer Auswertung der sich aus den Datenbanken der sächsischen Staatsanwaltschaften ergebenden statistischen Daten zu den jährlich eingegangenen Verfahren. Zum Abfragebereich „a) Organisierte Kriminalität“ wurde nach Verfahren recherchiert, für die der Zusatz „qok“ hinterlegt ist. Für die übrigen Deliktsfelder erfolgte eine Recherche auf Basis der in den Datenbanken der sächsischen Staatsanwaltschaften hinterlegten Haupttatvorwürfe. Konkret wurde dabei für die einzelnen abgefragten Deliktsfelder nachfolgenden Kriterien recherchiert: Deliktsfelder Haupttatvorwurf b) Rauschgifthandel Strafvorschrift aus dem BtMG c) Wirtschaftskriminalität Strafvorschriften aus dem Katalog des § 74c Abs. 1 Nr. 1 bis 6b GVG d) Steuer- und Zolldelikte Strafvorschrift aus der AO e) Menschenhandel Strafvorschrift § 235 StGB f) Geldwäsche Strafvorschrift § 261 StGB g) Cybercrime Strafvorschrift aus §§ 202a, 202b, 202c, 202d, 263a, 269, 270, 274 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2, 303a, 303b StGB, §§ 106- 108b UrhG, § 17 Abs. 2 Nr. 1 a und Nr. 2 UWG, §§ 39, 38 SächsDSG und §§ 44, 43 BDSG h) Umweltkriminalität Strafvorschrift aus §§ 324 – 330d StGB i) Korruption Strafvorschrift aus § 299, 300, 331-335 StGB j) Waffenhandel Strafvorschrift aus dem WaffG Auf Basis dessen ergeben sich die folgenden Zahlen: Deliktsfelder 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 a) Organisierte Kriminalität 1 3 0 0 1 2 2 1 b) Rauschgifthandel 0 1 0 0 0 0 9 5 c) Wirtschaftskriminalität 27 51 13 24 36 36 35 16 Seite 118 von 143 d) Steuer- und Zolldelikte 4 11 4 11 3 0 5 3 e) Menschenhandel 0 0 0 0 0 0 0 0 f) Geldwäsche 0 1 1 2 1 0 1 0 g) Cybercrime 0 31 3 0 16 22 16 4 h) Umweltkriminalität 0 0 0 0 0 0 0 0 i) Korruption 7 6 6 2 2 0 4 0 j)Waffenhandel 0 0 1 0 0 1 2 8 Es wird darauf hingewiesen, dass sich die abgefragten Deliktsfelder überschneiden können. Frage 196: Wie viele Ermittler wurden jeweils in Verfahren nach Frage 195 eingesetzt? (Bitte nach Jahren, Polizeibediensteten, Staatsanwälten und Sachbearbeitern anderer Fachressorts aufschlüsseln!) Für den Bereich des Sächsischen Staatsministeriums des Innern wird wie folgt geantwortet : Die Anzahl eingesetzter Polizeibediensteter/Sachbearbeiter je Ermittlungsverfahren wird statistisch nicht erfasst und wäre selbst durch Einzelauswertung der im Zeitraum von 2010 bis 2017 abgeschlossenen Ermittlungsverfahren nicht mehr feststellbar. Für den Bereich des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz wird wie folgt geantwortet : Gegenstand der Beantwortung sind die bei der Generalstaatsanwaltschaft, Abteilung III (INES) eingesetzten Staatsanwälte, integrierten Steuerfahnder, Wirtschaftsfachkräfte und IT-Ermittler. Hinsichtlich der eingesetzten Polizeibeamten und Ermittler anderer Behörden (Zoll, Bundespolizei) liegen hier keine geeigneten Informationsgrundlagen vor. Die Beantwortung erfolgt durch Angabe der tatsächlich eingesetzten Staatsanwälte und Fachkräfte im jeweiligen Bezugsjahr nach Kopfzahl. Wegen des bei INES üblichen Einsatzes von nur teilweise abgeordneten Staatsanwälten über verschieden lange Zeiträume übertrifft die Kopfzahl die verfügbaren Arbeitskraftanteile regelmäßig deutlich. Eine Aufschlüsselung des eingesetzten Personals auf Einzelverfahren oder die genannten zehn Aktivitätsfelder ist auf Grund der teamorientierten Bearbeitung von Verfahren bei INES, wegen wechselnder Vertretungsfälle und im Hinblick auf die Gegenzeichnung wichtiger Entscheidungen durch die Abteilungsleitung nicht möglich. Lediglich für den Bereich politisch motivierte Kriminalität (PMK) lassen sich die ausschließlich dort tätigen Staatsanwälte eindeutig bestimmen. Diese Personen wurden herausgerechnet, weil sich die Frage nicht auf diesen Bereich bezieht. Im Einzelnen ergibt sich nach Köpfen folgender Personaleinsatz: Seite 119 von 143 Jahr Staatsanwälte Wirtschaftsfachkräfte Steuerfachkräfte IT-Ermittler 2010 11 2 1 0 2011 10 1 2 0 2012 9 1 2 0 2013 13 1 2 0 2014 8 1 1 0 2015 12 1 1 0 2016 12 1 1 1 2017 14 1 1 1 Frage 197: Wie viele Verfahrenskomplexe im Bereich a) Organisierte Kriminalität, b) Rauschgifthandel, c) Wirtschaftskriminalität, d) Steuer- und Zolldelikte, e) Menschenhandel , f) Geldwäsche, g) Cybercrime, h) Umweltkriminalität, i) Korruption, j) Waffenhandel wurden in den Jahren 2010 bis 2017 durch die sächsische Polizei geführt? (Bitte nach Jahren und Dienststellen aufschlüsseln!) a) Organisierte Kriminalität Es wird auf die Beantwortung der Frage 1 verwiesen. Vorbemerkung b) bis j): Grundlage für die Beantwortung der Frage bilden Daten (in der PKS erfasster Fälle. Diese wurden regional nach Dienststellen recherchiert, so dass z. B. durch das Landeskriminalamt abgeschlossene Fälle tatortbezogen in der jeweiligen Polizeidirektion abgebildet werden. Im Einzelfall bestehende Abweichungen zu den Daten in den Anlagen 5, 10, 22, 25 und 30 erklären sich dadurch, dass Fälle mit unbekannten Tatorten keinem Dienststellenbereich zugeordnet werden können und im Ergebnis bei der Summenbildung fehlen. b) Rauschgifthandel Die Tabelle zeigt die erfassten Fälle von unerlaubtem Handel und Schmuggel von Rauschgiften gemäß § 29 BtMG für die Jahre 2010 bis 2017, gegliedert nach Polizeidirektionen im Freistaat Sachsen. Jahr Anzahl der erfassten Fälle PD Chemnitz PD Dresden PD Görlitz PD Leipzig PD Zwickau 2010 174 235 163 308 126 2011 220 335 144 289 184 2012 246 333 127 267 200 2013 308 270 182 285 169 2014 332 230 164 303 186 2015 312 220 129 251 134 2016 328 240 112 365 147 2017 272 738 152 519 118 Seite 120 von 143 c) Wirtschaftskriminalität Jahr Anzahl der erfassten Fälle PD Chemnitz PD Dresden PD Görlitz PD Leipzig PD Zwickau 2010 3.407 1.283 1.837 1.764 510 2011 1.208 1.275 828 2.662 1.086 2012 949 1.498 597 1.727 518 2013 924 1.785 503 1.407 427 2014 938 846 743 922 477 2015 945 754 385 991 460 2016 604 597 306 993 385 2017 747 24.568 267 949 401 d) Steuer- und Zolldelikte Dazu werden keine Daten in der PKS erfasst. e) Menschenhandel Jahr Anzahl der erfassten Fälle PD Chemnitz PD Dresden PD Görlitz PD Leipzig PD Zwickau 2010 13 2 1 1 6 2011 14 1 - 3 3 2012 14 1 1 2 9 2013 9 5 1 11 - 2014 5 1 - 6 2 2015 6 2 - 22 1 2016 6 4 - 4 2 2017 3 - 1 11 1 f) Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte Jahr Anzahl der erfassten Fälle PD Chemnitz PD Dresden PD Görlitz PD Leipzig PD Zwickau 2010 20 39 17 18 34 2011 50 48 26 48 18 2012 42 63 27 53 33 2013 31 41 27 24 44 2014 40 34 28 13 21 2015 23 56 19 14 26 2016 14 58 30 17 29 2017 28 58 25 18 28 Seite 121 von 143 g) Cybercrimedelikte i. e. S.? Jahr Anzahl der erfassten Fälle PD Chemnitz PD Dresden PD Görlitz PD Leipzig PD Zwickau 2010 324 604 205 501 257 2011 457 680 224 598 268 2012 297 747 289 647 198 2013 208 735 546 521 260 2014 212 371 317 260 229 2015 201 355 221 269 143 2016 208 456 268 955 254 2017 216 706 410 1 064 248 h) Straftaten auf dem Umwelt- und Verbraucherschutzsektor Jahr Anzahl der erfassten Fälle PD Chemnitz PD Dresden PD Görlitz PD Leipzig PD Zwickau 2010 146 149 166 217 128 2011 177 179 150 206 124 2012 136 170 157 187 144 2013 168 173 162 194 121 2014 177 205 198 273 126 2015 184 167 184 218 158 2016 201 200 174 373 114 2017 204 244 192 300 144 i) Wettbewerbs-, Korruptions- und Amtsdelikte (Korruptionsdelikte werden in der PKS nicht einzeln ausgewiesen) Jahr Anzahl der erfassten Fälle PD Chemnitz PD Dresden PD Görlitz PD Leipzig PD Zwickau 2010 56 347 42 108 33 2011 76 194 35 75 28 2012 52 113 24 100 35 2013 78 73 31 95 36 2014 73 111 23 58 19 2015 62 72 32 66 17 2016 85 63 25 77 17 2017 58 55 28 37 22 j) Straftaten gegen das Waffengesetz (Waffenhandel wird in der PKS nicht einzeln ausgewiesen) Jahr Anzahl der erfassten Fälle PD Chemnitz PD Dresden PD Görlitz PD Leipzig PD Zwickau 2010 344 498 303 373 207 Seite 122 von 143 2011 315 429 343 349 170 2012 324 494 350 410 187 2013 317 477 319 351 184 2014 305 373 306 388 163 2015 251 285 294 318 181 2016 282 393 286 357 190 2017 280 416 338 387 206 Frage 198: Wie viele Ermittler wurden jeweils in den jeweiligen Verfahrenskomplexen nach Frage 197 eingesetzt? (Bitte nach Jahren, Dienststellen, Polizeivollzugsbeamten, Tarifbeschäftigten, Verwaltungsbeamten und Phänomenbereichen aufschlüsseln !) a) Organisierte Kriminalität Zu den OK-Verfahrenskomplexen wird die Anzahl der durchschnittlich eingesetzten Beamten erhoben. Neben den permanent ermittelnden polizeilichen Sachbearbeitern sind hier auch die dauerhaft im Ermittlungsverfahren mitwirkenden bzw. unterstützenden Kräfte zu berücksichtigen, wie z. B. Mitarbeiter des Wirtschaftsprüfdienstes, Fachkräfte für Finanzermittlungen, etc. Nicht einzubeziehen sind Spezialkräfte, die nur zu bestimmten Anlässen (z. B. als Unterstützungskräfte im Rahmen von Durchsuchungen) oder nur kurzzeitig eingesetzt wurden (z. B. als Kräfte der Zielfahndung). Auf Basis der statistischen Daten der OK-Verfahrenskomplexe ergibt sich nachfolgende Verteilung. Jahr Dienststelle eingesetzte Beamte 2010 LKA PD Südwestsachsen 94 24 2011 LKA PD Chemnitz-Erzgebirge PD Leipzig 97 1 3 2012 LKA PD Chemnitz 90 5 2013 LKA PD Chemnitz PD Dresden 85 8 2 2014 LKA PD Dresden PD Leipzig 120 2 3 2015 LKA PD Dresden PD Leipzig 10 3 2016 LKA Sachsen PD Dresden 67 15 2017 LKA Sachsen 106 Seite 123 von 143 PD Dresden PD Zwickau 2 2 Bei deliktsübergreifenden OK-Verfahrenskomplexen können die Aufstellungen Mehrfachzählungen enthalten. Die Beamten werden dann für alle Kriminalitätsfelder gezählt. Darüber hinaus sind Mehrfachzählungen möglich, wenn die Verfahrenskomplexe im Berichtsjahr beendet wurden und die Beamten neue Verfahrenskomplexe begonnen haben. Eine weitergehende Differenzierung der durchschnittlich eingesetzten Beamten nach Polizeivollzugsbeamten, Verwaltungsbeamten oder mitwirkenden bzw. unterstützenden Tarifbeschäftigten wird in der statistischen Erfassung zu den OK-Verfahrenskomplexen nicht vorgenommen. Diese Angaben werden darüber hinaus auch in anderen polizeilichen Datensammlungen nicht erfasst. b-j) Eine Aussage über die Anzahl der zur Bearbeitung der jeweiligen Verfahrenskomplexe eingesetzten Ermittler in den übrigen Bereichen ist nicht möglich. Hierzu werden im Bereich des Sächsischen Staatsministeriums des Innern keine statistischen Aufzeichnungen geführt. Im Übrigen wird auf die Antwort auf unter Buchstabe a) verwiesen. Frage 199: In wie vielen Fällen wurden in den Jahren 2010 bis 2017 Beamte der sächsischen Steuerfahndung an die Inspektionen, Dezernate, Abteilungen und Referate der sächsischen Polizei nach Frage 186 sowie an die sächsischen Schwerpunktstaatsanwaltschaften nach Frage 188 abgeordnet? (Bitte nach Jahren, abordnenden Dienststellen bzw. Finanzämtern, aufnehmenden Dienststellen und Staatsanwaltschaften aufschlüsseln!) Für den Bereich des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen wird wie folgt geantwortet : Zusammenfassende Antwort zu den Fragen 187 und 199: Es wird auf die Anlage 35 verwiesen. Frage 200: In wie vielen Fällen der Frage 197 wurden in den Jahren 2010 bis 2017 in den Inspektionen , Dezernaten, Abteilungen und Referaten der sächsischen Polizei nach Frage 186 zeitweilige oder dauerhafte Gemeinsame Ermittlungsgruppen unter Beteiligung oder Abordnung von Bediensteten der sächsischen Steuerfahndung nach Frage 190 bzw. der Finanzbehörden nach Frage 191 gebildet? (Bitte nach Jahren, zeitweilige bzw. dauerhafte Gemeinsame Ermittlungsgruppen, Dienststellen , Beteiligung bzw. Abordnung, abordnende Behörden bzw. Dienststellen /Finanzämtern aufschlüsseln!) Seite 124 von 143 Für den Bereich des Sächsischen Staatsministeriums des Innern wird wie folgt geantwortet : Seit September 2016 besteht unter Federführung des Landeskriminalamtes Sachsen in Zusammenarbeit mit dem Hauptzollamt Dresden, der Steuerfahndung des Finanzamtes Leipzig II und der Polizeidirektion Leipzig die Gemeinsame Ermittlungsgruppe „Leipziger Osten“. In veränderlicher Anzahl sind Bedienstete des Hauptzollamtes Dresden und der Polizeidirektion Leipzig zur Ermittlungsgruppe abgeordnet sowie Bedienstete der Steuerfahndung des Finanzamtes Leipzig II beteiligt. Darüber hinaus wurden in den Jahren 2010 bis 2017 in den Bereichen der sächsischen Polizei nach Frage 186 weder zeitweilige noch dauerhafte Gemeinsame Ermittlungsgruppen unter Abordnung oder Beteiligung von Bediensteten der sächsischen Steuerfahndung nach Frage 190 bzw. der Finanzbehörden nach Frage 191 gebildet. Für den Bereich des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen wird wie folgt geantwortet : Seit Oktober 2016 besteht unter Beteiligung der Steuerfahndung des Finanzamtes Leipzig II die Ermittlungsgruppe „Leipziger Osten“. Frage 201: An wie vielen Joint Investigation Teams mit Ermittlungsbehörden welcher Länder waren sächsische Ermittlungsbehörden in den Jahren 2010 bis 2017 beteiligt? (Bitte nach Jahren und beteiligten Ländern aufschlüsseln!) Frage 202: Wie viele Bedienstete sächsischer Ermittlungsbehörden waren an den Joint Investigation Teams nach Frage 201 beteiligt? (Bitte nach Jahren, Polizeibediensteten , Staatsanwälten und Sachbearbeiter anderer Fachressorts aufschlüsseln!) Frage 203: Wie viele der Joint Investigation Teams nach Frage 201 bearbeiteten Fälle im Bereich a) Organisierte Kriminalität, b) Rauschgifthandel, c) Wirtschaftskriminalität, d) Steuer- und Zolldelikte, e) Menschenhandel, f) Geldwäsche, g) Cybercrime, h) Umweltkriminalität, i) Korruption, j) Waffenhandel? (Bitte nach Jahren und beteiligten Ländern aufschlüsseln!) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 201 bis 203: Für den Bereich des Sächsischen Staatsministeriums des Innern wird wie folgt geantwortet : Dienststelle Jahr Land Bereich Beamte StA Landeskriminalamt 2014 Tschechische Republik a) OK 11 PD Dresden 2010 Republik Lettland a) OK 2 1 2014 Tschechische Republik a) OK 1 1 Seite 125 von 143 2015 Republik Litauen a) OK 2 1 2016 Republik Litauen f) Geldwäsche 2 1 2017 Republik Österreich a) OK 3 0 PD Zwickau 2013 Königreich Dänemark a)- j) nicht zutreffend 3 1 Für den Bereich des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz wird wie folgt geantwortet : Bei den Joint Investigation Teams (JIT) unter Beteiligung der Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat auf sächsischer Seite ein Staatsanwalt mitgewirkt. Für die Staatsanwaltschaft Dresden waren bzw. sind bei den JITs a) ein Staatsanwalt, b) ein Staatsanwalt, c) eine Staatsanwältin, d) ein Staatsanwalt beteiligt. Für die Staatsanwaltschaft Görlitz waren zwei Staatsanwälte, für die Staatsanwaltschaft Zwickau ein Staatsanwalt beteiligt. Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden (Abteilung III – INES) war im Jahr 2015 an einem Joint Investigation Team (JIT) beteiligt. Weitere Partner waren die Tschechische Republik, das Königreich Belgien sowie das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland. Das Verfahren betraf den Bereich der Organisierten Kriminalität. Bei der Staatsanwaltschaft Dresden gab es: a) ein JIT mit der Tschechischen Republik unter Einbeziehung von Griechenland und dem Königreich Spanien im Zeitraum 2012, ferner gibt es b) seit 2015 ein JIT mit der Republik Litauen, c) ein weiteres – ebenfalls seit 2015 – mit Rumänien sowie d) seit Anfang 2016 ein JIT mit der Republik Polen. Die unter a), b) und d) genannten Verfahren betrafen bzw. betreffen den Bereich der OK. Das unter c) genannte Verfahren betrifft den Bereich Geldwäsche und Cybercrime. Bei der Staatsanwaltschaft Görlitz gab es im Zeitraum 2014 – 2015 ein JIT mit der Tschechischen Republik, das den Bereich OK zum Gegenstand hatte. Bei der Staatsanwaltschaft Zwickau wurde im Jahr 2011 ein JIT gebildet. Partner war das Königreich Dänemark. Auch hier war wiederum der Bereich der OK betroffen. Seite 126 von 143 Frage 204: In welchen nationalen und internationalen Kommunikations- und Kooperationszentren in den Bereichen a) Organisierte Kriminalität, b) Rauschgifthandel, c) Wirtschaftskriminalität, d) Steuer- und Zolldelikte, e) Menschenhandel, f) Geldwäsche , g) Cybercrime, h) Umweltkriminalität, i) Korruption, j) Waffenhandel sind welche sächsischen Ermittlungsbehörden vertreten? Aus dem Bereich des Sächsischen Staatsministeriums des Innern ist ein ständiges Mitglied in der Kommission Organisierte Kriminalität (KOK) vertreten, an der alle Landeskriminalämter , das Bundeskriminalamt, die Bundespolizei und die Generalzolldirektion beteiligt sind. Weiterhin entsendet das Sächsische Staatsministerium des Innern ein Mitglied im Rahmen der Sicherheitskooperation Cybercrime. Frage 205: Welche Software findet in Sachsen Verwendung, um Muster von Umsatzsteuerkarussellen zu erkennen? (Bitte mit Angabe des Anschaffungsdatums!) Den für Finanzermittlungen zuständigen Bereichen steht keine Software für die Erkennung von Mustern von Umsatzsteuerkarussellen zur Verfügung. Frage 206: Wie viele Fortbildungsveranstaltungen für die Bereiche a) Organisierte Kriminalität , b) Rauschgifthandel, c) Wirtschaftskriminalität, d) Steuer- und Zolldelikte, e) Menschenhandel, f) Geldwäsche, g) Cybercrime, h) Umweltkriminalität, i) Korruption , j) Waffenhandel fanden in den Jahren 2010 bis 2017 für sächsische Staatsbedienstete statt? (Bitte nach Jahren, Polizeibediensteten, Staatsanwälten, Richtern und Sachbearbeitern anderer Fachressorts aufschlüsseln!) Für den Bereich des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz wird wie folgt geantwortet : In den Jahren 2010 bis 2017 fanden folgende landeseigene Fortbildungsveranstaltungen für sächsische Richter und Staatsanwälte zu den vorgenannten Bereichen statt: Fortbildungsjahr Anzahl der Fortbildungsveranstaltungen 2010 2 2011 5 2012 3 2013 4 2014 0 2015 3 2016 2 2017 0 Für den Bereich des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen wird wie folgt geantwortet : Seite 127 von 143 In den Jahren 2010 bis 2017 fanden insgesamt 59 Seminare (mit z. T. mehreren Veranstaltungen ) mit Teilnahmen von Bediensteten des Geschäftsbereichs der Oberfinanzdirektion Chemnitz/des Landesamts für Steuern und Finanzen in den Bereichen d), e), f), g) und i) statt. Es wird auf die Anlage 44 verwiesen. Für den Bereich des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft wird wie folgt geantwortet: Zu i) In der Zuständigkeit des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft fanden durch das Bildungszentrum Reinhardtsgrimma im Jahr 2015 zwei Fortbildungen zur Korruption statt. Für den Bereich des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz wird wie folgt geantwortet: - Sachbearbeiter/ -in - 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 a) Organisierte Kriminalität 0 0 0 0 0 0 0 0 b) Rauschgifthandel 0 0 0 0 0 0 0 0 c) Wirtschaftskriminalität 0 0 0 0 0 0 0 0 d) Steuer- und Zolldelikte 0 0 0 0 0 0 0 0 e) Menschenhandel 0 0 0 0 0 0 0 0 f) Geldwäsche 0 0 0 0 0 0 0 0 g) Cybercrime 0 0 0 1 0 2 2 2 h) Umweltkriminalität 0 0 0 0 0 0 0 0 i) Korruption 0 0 0 0 0 1 2 2 j) Waffenhandel 0 0 0 0 0 0 0 0 Im Bereich des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr fanden zu i) folgende Fortbildungsveranstaltungen statt: Zu i) Korruption 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 SMWA 0 0 1 1 1 1 1 1 LASuV 0 0 0 2 1 2 2 2 OBA 0 0 0 0 1 0 1 1 In die Tabelle wurden nur die im Ministerium, Landesamt für Straßenbau und Verkehr und Oberbergamt stattgefundenen Fortbildungen zum Thema „Korruption“ (Inhouse- Schulungen und Web-Based Trainings) aufgenommen. Die angegebenen Bediensteten haben darüber hinaus an den zahlreichen Fortbildungsveranstaltungen zu o. a. Thema im Fortbildungszentrum des Freistaates Sachsen teilgenommen. Seite 128 von 143 Für den Bereich des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst wird wie folgt geantwortet: Auf die Beantwortung der Frage 207 wird verwiesen. Für den Bereich der Sächsischen Staatskanzlei wird wie folgt geantwortet: Die Anzahl der Fortbildungsveranstaltungen der Sächsischen Staatskanzlei gemäß der Fragestellung stellt sich wie folgt dar. 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 a) Organisierte Kriminalität - - - - - - - - b) Rauschgifthandel - - - - - - - - c) Wirtschaftskriminalität - - - - - - - - d) Steuer- und Zolldelikte - - - - - - - - e) Menschenhandel - - - - - - - - f) Geldwäsche - - - - - - - - g) Cybercrime - - 1 2 2 1 1 1 h) Umweltkriminalität - - - - - - - - i) Korruption - - - - - - - - j) Waffenhandel - - - - - - - - Frage 207: Wie viele Personen nahmen an den Fortbildungsveranstaltungen nach Frage 206 teil? (Bitte nach Jahren, Polizeibediensteten, Staatsanwälten, Richtern und Sachbearbeitern anderer Fachressorts aufschlüsseln!) Für den Bereich des Sächsischen Staatsministeriums des Innern wird wie folgt geantwortet : Zusammenfassende Beantwortung der Fragen 206 und 207: Für den Bereich des Sächsischen Staatsministeriums des Innern (ohne nachgeordnete Dienststellen der sächsischen Polizei) wurden nachfolgende Fortbildungsveranstaltungen zu i) Korruption durchgeführt: Jahr Anzahl Seminare Anzahl Teilnehmer 2010 2 36 2011 5 49 2012 2 35 2013 3 50 2014 7 160 2015 3 50 2016 4 70 2017 8 151 Seite 129 von 143 Die Daten können pro Jahr nur nach Seminaranzahl und Teilnehmerzahlen aufgeschlüsselt werden. Eine Unterteilung nach Funktionen wird nicht erfasst. Für den Bereich der dem SMI nachgeordneten Dienststellen sächsischen Polizei wird auf die Anlage 45 (Hochschule der Sächsischen Polizei [FH]) und Anlage 46 (Schulungs - und Referenzzentrum des Polizeiverwaltungsamtes) verwiesen. Dabei bezieht sich die Beantwortung der Fragen 206 und 207 ausschließlich auf die Erfassung der Fortbildungsveranstaltungen, welche in den zentralen Fortbildungseinrichtungen der sächsischen Polizei durchgeführt wurden. Die Unterschiedlichkeit in der Darstellung der Übersichten ergibt sich daraus, dass die Fortbildungsveranstaltungen im Schulungs- und Referenzzentrum des Polizeiverwaltungsamtes im Fortbildungsfeld der polizeilichen IT-Anwendungsverfahren sowie im Bereich der Computer- bzw. Internetkriminalität phänomenübergreifend angeboten werden. Eine Untergliederung nach Phänomenbereichen kann demnach nicht erfolgen. Für die Auswertung wurden die Fortbildungsmaßnahmen berücksichtigt, welche in einem nachvollziehbaren thematischen Zusammenhang zu den aufgeführten Phänomenbereichen stehen. Im Übrigen wird von einer weiteren Beantwortung abgesehen. Im vorliegenden Fall wäre durch eine weitergehende Beantwortung die Arbeits- und Funktionsfähigkeit der Staatsregierung gefährdet, weil die einheitliche Erfassung der Daten in Bezug auf Fortbildungsveranstaltungen bei der sächsischen Polizei innerhalb des Fortbildungsverwaltungssystems (FVSPol) erfolgt und gemäß Errichtungsanordnung für das FVSPol vom 9. November 2009 nur die Daten der letzten fünf Jahre vorgehalten werden. Daher müsste eine händische Recherche in den Personalakten aller bei der sächsischen Polizei aktiven Polizeivollzugsbeamten (ohne Beamte in Ausbildung), Verwaltungsbeamten und Tarifbeschäftigten durchgeführt werden, um entsprechende Nachweise für die Jahre 2010 bis 2012 zu erbringen. Der Zeitaufwand für das Ziehen, Auswerten und Wiedereinordnen einer Personalakte sowie die statistische Erfassung des Rechercheergebnisses beträgt für diesen Vorgang mindestens ca. 15 Minuten. Für die Auswertung der Personalakten der ca. 13.100 aktiven Beamten und Tarifbeschäftigten (Stand: 1. Januar 2018) ergäbe sich damit ein Zeitaufwand von ca. 3275 Stunden. Unter Zugrundelegung einer 40 Stunden Arbeitswoche wäre ein Sachbearbeiter aus dem Personalbereich ca. 82 Wochen durchgängig mit dieser Recherche beschäftigt. Die Staatsregierung kam daher bei der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung sowie der ihr nachgeordneten Polizeidienststellen und Einrichtungen andererseits zu dem Ergebnis, dass eine Beantwortung der Frage auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts unverhältnismäßig und ohne erhebliche Einschränkung der Personalverwaltung nicht zu leisten ist. Seite 130 von 143 Aus diesem Grund können erst ab dem Jahr 2013 vollumfängliche Angaben getätigt werden. Es wird auf die Beantwortung der Frage 53 verwiesen. Für den Bereich des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz wird wie folgt geantwortet : An den Veranstaltungen nahm die nachfolgende Anzahl von Richtern, Staatsanwälten und sonstigen Justizbediensteten teil: Fortbildungsjahr Anzahl der Teilnehmer gesamt davon Richter davon Staatsanwälte davon Sonstige 2010 35 6 29 0 2011 58 10 41 7 2012 21 6 15 0 2013 29 3 26 0 2014 0 0 0 0 2015 19 11 8 0 2016 18 6 12 0 2017 0 0 0 0 Für den Bereich des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen wird wie folgt geantwortet : Es wird auf die Beantwortung der Frage 208 verwiesen. Für den Bereich des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft wird wie folgt geantwortet: An den in Antwort zur Frage 206 genannten zwei eigenen Fortbildungen im Jahr 2015 nahmen 28 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft teil. Für den Bereich des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz wird wie folgt geantwortet: - Sachbearbeiter/ -in - 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 a) Organisierte Kriminalität 0 0 0 0 0 0 0 0 b) Rauschgifthandel 0 0 0 0 0 0 0 0 c) Wirtschaftskriminalität 0 0 0 0 0 0 0 0 d) Steuer- und Zolldelikte 0 0 0 0 0 0 0 0 e) Menschenhandel 0 0 0 0 0 0 0 0 f) Geldwäsche 0 0 0 0 0 0 0 0 g) Cybercrime 0 0 0 8 0 34 416 416 h) Umweltkriminalität 0 0 0 0 0 0 0 0 i) Korruption 0 0 0 0 0 41 138 55 j) Waffenhandel 0 0 0 0 0 0 0 0 Seite 131 von 143 Für den Bereich des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr wird wie folgt geantwortet: Bereich: i) Korruption 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 SMWA 1 2 20 25 45 48 17 39 LASuV 2 1 3 5 137 OBA 1 6 3 Für den Bereich des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst wird wie folgt geantwortet: Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 206 bis 208: Die Angaben zu Fortbildungsveranstaltungen, an denen Bedienstete des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst (SMWK) sowie der Einrichtungen im Geschäftsbereich des SMWK teilgenommen haben, sind als Übersicht als Anlage 47 beigefügte. Bei den in der Tabelle 1 angegebenen Teilnehmern handelt es sich ausschließlich um Sachbearbeiter. Aufgrund der Einbeziehung von Veranstaltungen des Fortbildungszentrums Sachsens können Mehrfachnennungen nicht ausgeschlossen werden. Die Hochschule Mittweida - Hochschule für angewandte Wissenschaften hat Fortbildungen im Bereich Cybercrime auch für Bedienstete anderer Ressorts angeboten. Für den Bereich der Sächsischen Staatskanzlei wird wie folgt geantwortet: Die Anzahl der Teilnehmer der Sächsischen Staatskanzlei an Fortbildungsveranstaltungen gemäß der Fragestellung stellt sich wie folgt dar. 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 a) Organisierte Kriminalität - - - - - - - - b) Rauschgifthandel - - - - - - - - c) Wirtschaftskriminalität - - - - - - - - d) Steuer- und Zolldelikte - - - - - - - - e) Menschenhandel - - - - - - - - f) Geldwäsche - - - - - - - - g) Cybercrime - - 1 5 1 7 4 11 h) Umweltkriminalität - - - - - - - - i) Korruption - - - - - - - - j) Waffenhandel - - - - - - - - Frage 208: Wie viele Bedienstete des Freistaats Sachsen nahmen in den Jahren 2010 bis 2017 an Weiterbildungsveranstaltungen zu den Bereichen a) Organisierte Kriminalität , b) Rauschgifthandel, c) Wirtschaftskriminalität, d) Steuer- und Zolldelikte, Seite 132 von 143 e) Menschenhandel, f) Geldwäsche, g) Cybercrime, h) Umweltkriminalität, i) Korruption , j) Waffenhandel teil, die von der Deutschen Hochschule der Polizei sowie weiteren bundesweiten und internationalen Weiter- und Fortbildungsträgern organisiert wurden? (Bitte nach Jahren, Weiter- und Fortbildungsträgern, Polizeibediensteten , Staatsanwälten, Richtern und Sachbearbeitern anderer Fachressorts aufschlüsseln!) Für den Bereich des Staatsministeriums des Innern wird wie folgt geantwortet: Es wird auf die Anlage 48 verwiesen. Für den Bereich des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz wird wie folgt geantwortet : In den Jahren 2010 bis 2017 nahm die nachfolgende aufgeführte Anzahl von Richtern, Staatsanwälten und sonstigen Justizbediensteten des Freistaates Sachsen an den Fortbildungsveranstaltungen der Deutschen Richterakademie (DRA), des gemeinsamen Fortbildungsprogramms der norddeutschen Länder (Nordverbund), der Kooperation mit Baden-Württemberg (BW), der Deutschen Hochschule der Polizei (CEPOL- DHPol), des European Judicial Training Network (EJTN) sowie der Europäischen Rechtsakademie (ERA) in den o. g. Themenbereichen teil. Jahr Fortbildungsträger Anzahl der Teilnehmer gesamt davon Richter davon Staatsanwälte davon Sonstige 2010 DRA 18 8 10 0 Nordverbund 4 0 0 4 BW 0 0 0 0 CEPOL-DHPol 0 0 0 0 EJTN 0 0 0 0 ERA 1 1 0 0 2011 DRA 30 12 16 2 Nordverbund 0 0 0 0 BW 2 1 1 0 CEPOL-DHPol 0 0 0 0 EJTN 0 0 0 0 ERA 0 0 0 0 2012 DRA 18 8 10 0 Nordverbund 0 0 0 0 BW 8 0 8 0 CEPOL-DHPol 0 0 0 0 EJTN 2 2 0 0 ERA 1 1 0 0 2013 DRA 15 5 10 0 Nordverbund 2 0 0 2 BW 9 0 9 0 CEPOL-DHPol 0 0 0 0 Seite 133 von 143 EJTN 2 0 2 0 ERA 2 1 1 0 2014 DRA 25 10 15 0 Nordverbund 0 0 0 0 BW 8 0 8 0 CEPOL-DHPol 0 0 0 0 EJTN 1 0 1 0 ERA 2 0 2 0 2015 DRA 18 8 10 0 Nordverbund 4 0 0 4 BW 5 0 5 0 CEPOL-DHPol 0 0 0 0 EJTN 2 1 1 0 ERA 0 0 0 0 2016 DRA 26 17 9 0 Nordverbund 9 0 0 9 BW 7 0 7 0 CEPOL-DHPol 0 0 0 0 EJTN 0 0 0 0 ERA 1 1 0 0 2017 DRA 28 9 19 0 Nordverbund 2 0 0 2 BW 5 1 4 0 CEPOL-DHPol 1 0 0 1 EJTN 1 1 0 0 ERA 0 0 0 0 Für den Bereich des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen wird wie folgt geantwortet : Zusammengefasste Antwort zu den Fragen 207 und 208 für Bedienstete des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen: Jahr Fortbildungszentrum Schwerpunkt „Korruption“ (Teilnehmerzahl) Verwaltungsexterne Fortbildungsträger Schwerpunkt „Korruption “ (Teilnehmerzahl) Bundesfinanzakademie Schwerpunkt „Steuerund Zolldelikte“ (Teilnehmerzahl) 2010 0 0 0 2011 0 1 0 2012 0 0 1 2013 0 0 1 2014 0 0 1 2015 11 0 1 2016 5 1 0 2017 5 0 0 Seite 134 von 143 Im Übrigen wird auf die Anlage 44 verwiesen. Für den Bereich des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft wird wie folgt geantwortet: Aus dem Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft nahmen folgende Bedienstete teil: Zu h) keine Zu i) eine Person im Jahr 2010 an der Deutschen BeamtenBund Akademie (DBB Akademie) Für den Bereich des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst wird wie folgt geantwortet: Es wird auf die Anlage 47 verwiesen. Bei den angegebenen Teilnehmern handelt es sich ausschließlich um Sachbearbeiter. Frage 209: In wie vielen Fällen nahmen in den Jahren 2010 bis 2017 Polizeibedienstete, Staatsanwälte, Richter und Sachbearbeiter an Erfahrungsaustauschen oder Workshops mit Ermittlern aus Polizeibehörden, Staatsanwaltschaften und Sonderstaatsanwaltschaften anderer EU-Staaten sowie international zu Bereichen a) Organisierte Kriminalität, b) Rauschgifthandel, c) Wirtschaftskriminalität, d) Steuer- und Zolldelikte, e) Menschenhandel, f) Geldwäsche, g) Cybercrime, h) Umweltkriminalität, i) Korruption, j) Waffenhandel teil? Für den Bereich des Sächsischen Staatsministeriums des Innern wird wie folgt geantwortet : Es wird auf die Anlage 49 verwiesen. Für den Bereich des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz wird wie folgt geantwortet : Sächsische Richter und Staatsanwälte nahmen in den Jahren 2010 bis 2017 in insgesamt 69 Fällen am Hospitationsprogramm des EJTN teil, davon 53 Richter und 16 Staatsanwälte. Das Programm umfasst den Austausch in Form von: Kurzzeithospitationen an Gerichten und Staatsanwaltschaften der EJTN- Mitgliedsstaaten, fachspezifischem Austausch (u. a. in den Bereichen Wirtschaftsrecht, Umweltrecht , Finanzkriminalität, Organisierte Kriminalität und Steuerrecht), Austausch der Gerichtspräsidenten und Leiter der Staatsanwaltschaften (seit 2016) sowie Seite 135 von 143 Study visits bei Europäischen Institutionen und Gerichtshöfen sowie bei Eurojust (Den Haag). Inwieweit im Rahmen des Hospitationsprogrammes ein Erfahrungsaustausch der sächsischen Teilnehmer speziell zu den in Frage 209 benannten Bereichen stattgefunden hat, kann anhand der hier erfassten Daten der Hospitationsprogramme nicht im Einzelfall festgestellt werden. Frage 210: Wie viele verdeckte Ermittlungsmaßnahmen zur Telekommunikationsüberwachung fanden in den Jahren 2010 bis 2017 in den Bereichen a) Organisierte Kriminalität , b) Rauschgifthandel, c) Wirtschaftskriminalität, d) Steuer- und Zolldelikte , e) Menschenhandel, f) Geldwäsche, g) Cybercrime, h) Umweltkriminalität, i) Korruption, j) Waffenhandel statt? (Bitte nach Jahren und Phänomenbereichen aufschlüsseln!) Für den Bereich des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz wird wie folgt geantwortet : Es wird auf die Anlagen 50 bis 57 verwiesen. In den Anlagen sind jeweils jahresbezogen die Anzahl der Verfahren, in denen Maßnahmen nach § 100a Abs. 1 StPO angeordnet wurden, die Anzahl der Überwachungsanordnungen – getrennt nach Erst- und Verlängerungsanordnungen – sowie die Anlassstraftaten dargestellt. Eine Untergliederung in die genannten Phänomenbereiche war so nicht möglich, da sich die Phänomenbereiche überschneiden und eine Zuordnung nicht in jedem Fall möglich ist. Daher wurde vorliegend an die Anlassstraftaten nach Maßgabe des § 100a Abs. 2 StPO angeknüpft. Frage 211: Wie viele verdeckte Ermittlungsmaßnahmen mit dem Einsatz technischer Observierungsmittel fanden in den Jahren 2010 bis 2017 in den Bereichen a) Organisierte Kriminalität, b) Rauschgifthandel, c) Wirtschaftskriminalität, d) Steuer- und Zolldelikte, e) Menschenhandel, f) Geldwäsche, g) Cybercrime, h) Umweltkriminalität , i) Korruption, j) Waffenhandel statt? (Bitte nach Jahren und Phänomenbereichen aufschlüsseln!) Für den Bereich des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz wird wie folgt geantwortet : Auf die Beantwortung der Frage 217 wird verwiesen. Frage 212: Wie viele verdeckte Ermittlungsmaßnahmen mit dem Einsatz Verdeckter Ermittler (VE) fanden in den Jahren 2010 bis 2017 in den Bereichen a) Organisierte Kriminalität , b) Rauschgifthandel, c) Wirtschaftskriminalität, d) Steuer- und Zolldelikte, Seite 136 von 143 e) Menschenhandel, f) Geldwäsche, g) Cybercrime, h) Umweltkriminalität, i) Korruption , j) Waffenhandel statt? (Bitte nach Jahren und Phänomenbereichen aufschlüsseln !) Für den Bereich des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz wird wie folgt geantwortet : Von einer vollständigen Beantwortung der Frage wird ebenfalls wegen des hierfür unverhältnismäßigen Aufwandes abgesehen. Eine Dokumentation über den Einsatz verdeckter Ermittler existiert insofern lediglich bei den Staatsanwaltschaften Chemnitz, Görlitz sowie Dresden. Die übrigen Staatsanwaltschaften führen keine Statistiken über den Einsatz Verdeckter Ermittler. Insoweit lassen sich die abgefragten Informationen auch nicht über eine elektronische Datenrecherche gewinnen, da der Einsatz Verdeckter Ermittler in den Datenbanken der sächsischen Staatsanwaltschaften nicht gesondert erfasst wird. Eine vollständige Beantwortung der Frage wäre daher wiederum nur durch eine händische Auswertung aller Verfahrensakten möglich, die Tatbestände der abgefragten Verfahrenskomplexe betreffen. Eine solche Auswertung wäre aber offensichtlich nur mit einem unverhältnismäßigen Aufwand möglich, der ohne den Verlust der Funktionsfähigkeit der Staatsanwaltschaften in der für die Beantwortung der Großen Anfrage zur Verfügung stehenden Frist nicht zu leisten wäre. Es wird auf die Beantwortung der Frage 217 verwiesen. Ungeachtet dessen – und um dem parlamentarischen Informationsinteresse so weit wie möglich zu entsprechen – wurden auch die Leitenden Oberstaatsanwälte der anderen Staatsanwaltschaften gebeten, über den Einsatz Verdeckter Ermittler aus der Erinnerung heraus zu berichten. Auf der Grundlage dieser Erkenntnisse ergibt sich folgendes Bild: Jahr Einsatz verdeckter Ermittler/ Phänomenbereich 2010 vier Einsätze (jeweils im Bereich der Betäubungsmittelkriminalität) 2011 14 Einsätze (13 x im Bereich der Betäubungsmittelkriminalität und einen im Bereich der organisierten Kriminalität) 2012 sechs Einsätze (jeweils im Bereich der Betäubungsmittelkriminalität) 2013 Neun Einsätze (acht im Bereich der Betäubungsmittelkriminalität und einer im Bereich der organisierten Kriminalität) 2014 vier Einsätze (drei im Bereich der Betäubungsmittelkriminalität und einer im Bereich der Geld- und Wertzeichenfälschung) 2015 neun Einsätze (jeweils im Bereich der Betäubungsmittelkriminalität) 2016 neun Einsätze (fünf im Bereich der Betäubungsmittelkriminalität und vier im Bereich der organisierten Kriminalität) 2017 ein Einsatz (im Bereich der Betäubungsmittelkriminalität) Seite 137 von 143 Frage 213: Wie viele verdeckte Ermittlungsmaßnahmen mit dem Einsatz sogenannter V- Leute (V-Personen) fanden in den Jahren 2010 bis 2017 in den Bereichen a) Organisierte Kriminalität, b) Rauschgifthandel, c) Wirtschaftskriminalität, d) Steuerund Zolldelikte, e) Menschenhandel, f) Geldwäsche, g) Cybercrime, h) Umweltkriminalität , i) Korruption, j) Waffenhandel statt? (Bitte nach Jahren und Phänomenbereichen aufschlüsseln!) Es wird auf die Anlage 58 verwiesen. Frage 214: Wie viele verdeckte Ermittlungsmaßnahmen mit dem Einsatz polizeilicher Beobachtung fanden in den Jahren 2010 bis 2017 in den Bereichen a) Organisierte Kriminalität, b) Rauschgifthandel, c) Wirtschaftskriminalität, d) Steuer- und Zolldelikte , e) Menschenhandel, f) Geldwäsche, g) Cybercrime, h) Umweltkriminalität, i) Korruption, j) Waffenhandel statt? (Bitte nach Jahren und Phänomenbereichen aufschlüsseln!) Für den Bereich des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz wird wie folgt geantwortet : Von einer Beantwortung der Fragen wird wegen des hierfür erforderlichen unverhältnismäßigen Aufwandes abgesehen. Es wird auf die Beantwortung der Frage 217 verwiesen . Frage 215: Wie viele verdeckte Ermittlungsmaßnahmen mit dem Einsatz langfristiger Observation fanden in den Jahren 2010 bis 2017 in den Bereichen a) Organisierte Kriminalität , b) Rauschgifthandel, c) Wirtschaftskriminalität, d) Steuer- und Zolldelikte , e) Menschenhandel, f) Geldwäsche, g) Cybercrime, h) Umweltkriminalität, i) Korruption, j) Waffenhandel statt? (Bitte nach Jahren und Phänomenbereichen aufschlüsseln!) Für den Bereich des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz wird wie folgt geantwortet : Auf die Beantwortung der Frage 217 wird verwiesen. Frage 216: Wie viele computergestützte Ermittlungsmaßnahmen mit dem Einsatz der Rasterfahndung fanden in den Jahren 2010 bis 2017 in den Bereichen a) Organisierte Kriminalität, b) Rauschgifthandel, c) Wirtschaftskriminalität, d) Steuer- und Zolldelikte , e) Menschenhandel, f) Geldwäsche, g) Cybercrime, h) Umweltkriminalität, i) Korruption, j) Waffenhandel statt? (Bitte nach Jahren und Phänomenbereichen aufschlüsseln!) Im angefragten Zeitraum wurden keine computergestützten Ermittlungsmaßnahmen mit dem Einsatz der Rasterfahndung in den Bereichen a) bis j) durchgeführt. Seite 138 von 143 Frage 217: Wie viele computergestützte Ermittlungsmaßnahmen mit dem Einsatz der Schleppnetzfahndung fanden in den Jahren 2010 bis 2017 in den Bereichen a) Organisierte Kriminalität, b) Rauschgifthandel, c) Wirtschaftskriminalität, d) Steuer- und Zolldelikte, e) Menschenhandel, f) Geldwäsche, g) Cybercrime, h) Umweltkriminalität, i) Korruption, j) Waffenhandel statt? (Bitte nach Jahren und Phänomenbereichen aufschlüsseln!) Für den Bereich des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz wird wie folgt geantwortet : Zusammenfassende Antwort zu den Fragen 211, 215 und 217: Von einer Beantwortung der Fragen wird wegen des hierfür erforderlichen unverhältnismäßigen Aufwandes abgesehen. Die abgefragten Informationen liegen dem Sächsischen Staatsministerium der Justiz nicht unmittelbar vor. Diese können auch nicht durch eine elektronische Recherche erlangt werden. Denn die angefragten Ermittlungsmaßnahmen werden in den staatsanwaltschaftlichen Datenbanken nicht gesondert erfasst. Eine Beantwortung der Fragen wäre daher nur durch eine händische Auswertung aller Verfahrensakten möglich, die Tatbestände der abgefragten Verfahrenskomplexe betreffen . Eine solche Auswertung wäre offensichtlich nur mit einem unverhältnismäßigen Aufwand möglich, der ohne den Verlust der Funktionsfähigkeit der Staatsanwaltschaften in der für die Beantwortung der Großen Anfrage zur Verfügung stehenden Frist nicht zu leisten wäre. Bereits ein lediglich beispielhafter Auszug der Staatsanwaltschaft Leipzig aus dem System zu allgemeinen Wirtschaftsstrafverfahren (Kategorie c)) sowie Steuer- und Zolldelikten (Kategorie d)) ergab für nur eine Wirtschaftsschwerpunktabteilung der Staatsanwaltschaft Leipzig im Anfragezeitraum eine Verfahrensanzahl von 9.180 Strafsachen. Um eine Beantwortung der Fragen zu ermöglichen müssten allein für diese exemplarisch dargestellten Verfahren 9.180 Verfahrensakten händisch danach ausgewertet werden, ob eine der abgefragten Ermittlungsmaßnahme durchgeführt wurde. Allein für die Auswertung der exemplarisch dargestellten 9.180 Verfahren wäre unter Berücksichtigung des bereits wiederholt dargestellten Maßstabes ein Arbeitsaufwand von mindestens 574 Arbeitstagen für einen Mitarbeiter erforderlich. Dabei betrifft der dargestellte Aufwand lediglich einen geringen Bruchteil von auszuwertenden Verfahren nur einer der sächsischen Staatsanwaltschaften. Der zur Beantwortung der Fragen, für die abgefragten zehn Phänomenbereiche und für den Zuständigkeitsbereich aller sächsischen Staatsanwaltschaften, notwendige Aufwand wäre daher - auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts - offensichtlich nicht mehr verhältnismäßig und zumutbar. Seite 139 von 143 Frage 218: Waren Straftaten nach § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB), § 232 StGB und § 180 StGB in den Jahren 2010 bis 2017 Gegenstand von Vorfeldermittlungen der Polizei Sachsen? (Bitte nach Jahren und Straftatbeständen aufschlüsseln!) Ermittlungshandlungen im Vorfeld der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens können lediglich im IVO erfasst werden. Eine statistische Erfassung, ob es sich bei den Maßnahmen konkret um Vorfeldermittlungen handelt, findet jedoch nicht statt. Somit wäre eine händische Auswertung aller im IVO erfassten Vorgänge, die keine Straftaten sind, notwendig. Dies ist im Hinblick auf die für die Beantwortung dieser Großen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit unverhältnismäßig. Frage 219: In wie vielen der Fälle nach Frage 218 kam es aufgrund der Vorfeldermittlungen zur Einleitung von strafprozessualen Ermittlungsverfahren? (Bitte nach Jahren und Straftatbeständen aufschlüsseln!) Die in den polizeilichen Auskunftssystemen erfassten strafprozessualen Ermittlungsverfahren geben automatisiert keine Auskunft darüber, ob sie vor der Einleitung Gegenstand von Vorfeldermittlungen waren. Somit wäre eine händische Auswertung aller Ermittlungsverfahren im Sinne der Fragestellung notwendig, was insbesondere im Hinblick auf die für die Beantwortung dieser Großen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit unverhältnismäßig und nicht ohne erhebliche Einschränkung der Funktionsfähigkeit der Polizei leistbar gewesen wäre. Teil C – Prävention Frage 220: Welche präventiven Maßnahmen gegen Straftaten in den Bereichen a) Organisierte Kriminalität, b) Rauschgifthandel, c) Wirtschaftskriminalität, d) Steuer- und Zolldelikte, e) Menschenhandel, f) Geldwäsche, g) Cybercrime, h) Umweltkriminalität , i) Korruption, j) Waffenhandel wurden in Sachsen in den Jahren 2010 bis 2017 umgesetzt? (Bitte nach Maßnahmen, Jahren, Phänomenbereichen, täterbezogener Prävention, situationsbezogener Prävention, opferbezogener Prävention aufschlüsseln!) Für den Bereich des Sächsischen Staatsministeriums des Innern wird wie folgt geantwortet : Die Verwaltungsvorschrift (VwV) Anti-Korruption unterscheidet nur nach präventiver und repressiver Korruptionsbekämpfung, nicht jedoch – wie in der Frage angegeben – nach Phänomenbereichen, täterbezogener Prävention, situationsbezogener Prävention und opferbezogener Prävention. Zu g) In den Jahren 2016 und 2017 führte das Landeskriminalamt insgesamt acht opferbezogene Präventionsmaßnahmen im Bereich Cybercrime (2016: drei, 2017: fünf) in Form von Vorträgen durch. Seite 140 von 143 Zu i) In Sachsen wurden folgende präventiven Maßnahmen gegen Korruption im Sinne der VwV Anti-Korruption umgesetzt: 1. Verschiedene Maßnahmen zur Sensibilisierung der Bediensteten für Korruptionsgefahren ; Information und Belehrung bei Neueinstellungen, 2. Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, darunter Absolvierung des elektronischen Lernprogramms WBT (Web Based Training), 3. Wahrnehmung der Dienst- und Fachaufsicht, 4. Personalrotation, 5. Sensibilisierung sowie Aufforderung bezüglich der Anzeige von Nebentätigkeiten, 6. Optimierung der Ablauforganisation (Vier-Augen-Prinzip, organisatorische Trennung von einzelnen Aufgabenbereichen, Arbeitsabläufe mit transparenten Verfahren , transparenter Aktenführung und Dokumentation), 7. Sensibilisierung der Bediensteten im Hinblick auf die Regelungen zum Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken nach der Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung über das Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen (VwV Belohnungen, Geschenke und sonstige Vorteile); Fragen-/Antworten-Katalog im Landesweb zum Thema „Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen durch Bedienstete des Freistaates Sachsen“, 8. Beachtung der Einhaltung der vergaberechtlichen Regelungen; Handlungsleitfaden für freihändige Vergabe ohne Teilnahmewettbewerb, 9. Regelungen zur Zulässigkeit von Werbung und Sponsoring sowie 10. Beratungsleistungen durch die jeweiligen Innenrevisionen bei der Aufgabenerledigung der Bediensteten im Interesse einer ordnungsgemäßen, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Aufgabenerledigung. Die Maßnahmen werden fortlaufend und anlassbezogen im Dienstbetrieb umgesetzt. Sie sind nicht an bestimmte Jahre gebunden und werden statistisch nicht erfasst. Für den Bereich des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen wird wie folgt geantwortet : Im Bereich der Steuerdelikte werden durch die Finanzämter eine Vielzahl präventiver Maßnahmen umgesetzt. Dazu gehören unter anderem die Durchführung regelmäßiger Betriebsprüfungen, Umsatzsteuer-Sonderprüfungen, Umsatzsteuer-Nachschauen, Lohnsteuer-Außenprüfungen und seit dem Jahr 2014 Lohnsteuer-Nachschauen. Hierdurch wird eine allgemeine präventive Wirkung im Bereich der Steuerhinterziehung erreicht. Speziell im Bereich der Umsatzsteuerbetrugsbekämpfung wurden mehrere Einzelmaßnahmen umgesetzt, die zumindest zum Teil präventiven Charakter haben. Es wird auf die Anlage 59 verwiesen. Frage 221: Wie viele Forschungsvorhaben zu den Bereichen a) Organisierte Kriminalität, b) Rauschgifthandel, c) Wirtschaftskriminalität, d) Steuer- und Zolldelikte, e) Menschenhandel, f) Geldwäsche, g) Cybercrime, h) Umweltkriminalität, i) Korruption , j) Waffenhandel wurden in den Jahren 2010 bis 2017 in Sachsen durch- Seite 141 von 143 geführt? (Bitte nach Jahren, Themen der Forschungsvorhaben, Forschungseinrichtungen oder durchführenden Institutionen, Veröffentlichungsdatum und Veröffentlichungsorten aufschlüsseln!) Für den Bereich des Sächsischen Staatsministeriums des Innern wird wie folgt geantwortet : Es wird auf die Anlage 60 verwiesen. Für den Bereich des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst wird wie folgt geantwortet: Die folgenden Projekte sind an der TU Chemnitz, Fakultät für Wirtschaftswissenschaften , bearbeitet worden: - Thießen, Friedrich: Die „New Wars"-Kriege als Mittel zum Reichtum: „Newwars", „old wars" und „hybridwars" aus der Sicht der Ökonomik, 2016, http://dx.doi.ora/10.15358/0340-1650-2016-11 -572, - Thießen, Friedrich: Die „NewWars": Krieg als Mittel zum Reichtum: „Newwars", „old wars", „hybrid wars" und die Sicht der Ökonomik, 2016, ISBN/ISSN: 1610-8248, CWG-Dialog, - Thießen, Friedrich; Fricke, Patrick: Non-Performing-Loans, Korruption und die Europäische Union, 2018, http://nbn-resolvinq.de/urn:nbn:bsz:ch1-qucosä-233572, - Thießen, Friedrich: Korruption in der Europäischen Union - und das Problem der Einlagensicherung, Zeitschrift für das gesamte Kreditwesen, Heft 3/2018, http://www.wiso-net.de/document/ZFGK 021801034, - Thießen, Friedrich: Ein Problem für die Europäische Einlagensicherung, die bank, Heft 3/2018, http://www.wiso-net.de/document/DIBA 2018030042, - Thießen, Friedrich: Korruption und Kreditwirtschaft aus bank- und gesamtwirtschaftlicher Perspektive, Österreichisches Bankarchiv, Heft 3/2018 sowie - Dissertation Stefan Lohr, 2018 (unveröffentlicht): Betrügerisches Verhalten bei geschlossenen Fonds - Eine Analyse aus ökonomischer und rechtlicher Perspektive. Die TU Dresden, Fakultät für Wirtschaftswissenschaften, hat für den Bereich „Korruption " zwei DFG-Projekte bearbeitet: - Prof. Thum, Marcel, 2007-2009, Dezentralisierung und Korruption - Eine theoretische und empirische Evaluierung unterschiedlicher Transmissionskanäle sowie - Prof. Thum, Marcel, 2012-2015, Steuerhinterziehung durch Unternehmen und Korruption in der Steueradministration. Seite 142 von 143 Frage 222: Wie viele Forschungsvorhaben zu den Bereichen a) Organisierte Kriminalität, b) Rauschgifthandel, c) Wirtschaftskriminalität, d) Steuer- und Zolldelikte, e) Menschenhandel , f) Geldwäsche, g) Cybercrime, h) Umweltkriminalität, i) Korruption, j) Waffenhandel wurden in den Jahren 2010 bis 2017 vom Freistaat Sachsen in Auftrag gegeben? (Bitte nach Jahren, Themen der Forschungsvorhaben, Forschungseinrichtungen oder durchführenden Institutionen, Veröffentlichungsdatum und Veröffentlichungsorten aufschlüsseln!) Frage 223: An wie vielen Forschungsvorhaben zu den Bereichen a) Organisierte Kriminalität , b) Rauschgifthandel, c) Wirtschaftskriminalität, d) Steuer- und Zolldelikte, e) Menschenhandel, f) Geldwäsche, g) Cybercrime, h) Umweltkriminalität, i) Korruption , j) Waffenhandel war der Freistaat Sachsen in den Jahren 2010 bis 2017 beteiligt ? (Bitte nach Jahren, Themen der Forschungsvorhaben, Forschungseinrichtungen oder durchführenden Institutionen, Veröffentlichungsdatum und Veröffentlichungsorten aufschlüsseln!) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 222 und 223: Es wird auf die Anlage 60 verwiesen. Frage 224: Wie viele und welche Arbeitsplätze und Dienstposten in Sachsen gelten gegenwärtig als korruptionsgefährdet nach Ziffer III. Nummer 1 der VwV Anti- Korruption? (Bitte nach Behörden und Einrichtungen aufschlüsseln!) Es wird auf die Beantwortung der Frage 227 verwiesen. Frage 225: Wie viele Bedienstete des Freistaats Sachsen nahmen das elektronische Lernprogramm zum Thema Antikorruption in Anspruch oder absolvierten Fortbildungsveranstaltungen zum Thema Antikorruption jeweils in den Jahren 2010 bis 2017? (Bitte nach Jahren, Lernprogrammen, Fortbildungsveranstaltungen, Behörden und Einrichtungen aufschlüsseln!) a) Lernprogramm Antikorruption (angeschafft in 2015): Jahr Zugriffe 2015 7.529 2016 10.859 2017 1.879 b) Fortbildungen Antikorruption AVS bzw. FoBiZ (Daten können pro Jahr nur nach Seminaranzahl und Teilnehmerzahlen aufgeschlüsselt werden): Es wird auf die zusammengefasste Antwort zu den Fragen 206 und 207 verwiesen. STAATSMIN1STERIUM DES INNERN Frage 226: Wie viele und welche Arbeitsplätze und Dienstposten in Sachsen gelten gegenwärtig als hoch korruptionsgefährdet nach Ziffer V. Nummer 1 Buchstabe c Satz 3 der VwV Anti-Korruption, so dass sie einer Personalrotation aller fünf Jahre unterliegen? (Bitte nach Behörden und Einrichtungen aufschlüsseln!) Es wird auf die Beantwortung der Frage 227 verwiesen. Frage 227: In wie vielen Fällen kam es zu einer Verlängerung der Verwendungszeit über fünf Jahre hinaus bei hoch korruptionsgefährdeten Arbeitsplätzen und Dienstposten nach Frage 226 in den Jahren 2010 bis 2017? (Bitte nach Jahren, Behörden und Einrichtungen aufschlüsseln!) Die nach der VwV Anti-Korruption gegenwärtig als korruptionsgefährdet bzw. hoch korruptionsgefährdet festgestellten Arbeitsplätze und Dienstposten sind der als Übersicht als Anlage 61 beigefügt. Im Übrigen ist die Feststellung in den jeweiligen Behörden und Einrichtungen des Freistaates Sachsen noch nicht abgeschlossen bzw. sie steht kurz bevor. Die Verlängerung der Verwendungszeit über fünf Jahre hinaus bei hoch korruptionsgefährdeten Arbeitsplätzen und Dienstposten ergibt sich, soweit diese bereits festgestellt wurden, ebenfalls aus der Anlage. Frage 228: Zu wie vielen stichprobenartigen Überprüfungen nach Ziffer V. Nummer 1 Buchstabe d Satz 2 der VwV Anti-Korruption von Vorgängen, die im Aufgabenbereich korruptionsgefährdeter Arbeitsplätze und Dienstposten liegen, kam es in den Jahren 2010 bis 2017 in Sachsen? (Bitte nach Jahren, Behörden und Einrichtungen aufschlüsseln!) Die Feststellung der als korruptionsgefährdeten bzw. hoch korruptionsgefährdeten Arbeitsplätze und Dienstposten in den jeweiligen Behörden und Einrichtungen des Freistaates Sachsen ist noch nicht abgeschlossen. Aufgrund dessen wurden bislang keine stichprobenartigen Überprüfungen im Sinne der Fragestellung durchgeführt. Frage 229: Mit welchen Maßnahmen beteiligte oder beteiligt sich der Freistaat Sachsen am Interpol-Programm „Turn Back Crirne"? Die Polizei Sachsen hat im Jahr 2015 unter ihrem eigenen Facebook-Kanal das Programm mit dem Ziel beworben, die Bürger hinsichtlich der Gefahren, die von organisierter Kriminalität ausgehen, besser zu sensibilisieren. litirkundlichep Grüßen rrc(f. Dr Rorärid`Wöller Seite 143 von 143 Freistaat SACHSEN Anlage 1 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 1 von 2 Anzahl der Verfahrenshauptbeteiligten in Verfahren gegen bekannte und unbekannte Tatverdächtige mit Kennzeichnung „OK“ Quelle: web.sta-Datenbanken der sächsischen Staatsanwaltschaften mit Stand 26. März 2018 Jahr der staatsanwaltschaftlichen Erledigung staatsanwaltschaftliche Erledigungsart Anzahl Beschuldigte aus Verhafren gegen bekannte Tatverdächtige 2010 68 Einstellung nach § 170 II StPO, Täterschaft nicht nachweisbar 48 Einstellung nach § 170 II StPO, Verfahrenshindernis 2 Einstellung nach § 154b I StPO, Auslieferung/Ausweisung 1 Einstellung nach § 154 I StPO 10 Einstellung nach § 153 I StPO, Geringfügigkeit 1 Sonstige (vorläufige) Einstellung 5 Einstellung nach § 170 II StPO, Tod 1 2011 88 Einstellung nach § 170 II StPO, erwiesene Unschuld 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Täterschaft nicht nachweisbar 66 Einstellung nach § 170 II StPO, Verfahrenshindernis 3 Einstellung nach § 170 II StPO, Verschulden fehlt oder nicht nachweisbar 1 Einstellung nach § 154b I StPO, Auslieferung/Ausweisung 2 Einstellung nach § 45 II JGG, erzieherische Maßnahme 1 Einstellung nach § 154 I StPO 9 Einstellung nach § 154f StPO, z.B. unbekannter Aufenthalt 4 2012 51 Einstellung nach § 170 II StPO, erwiesene Unschuld 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Täterschaft nicht nachweisbar 30 Einstellung nach § 170 II StPO, Verfahrenshindernis 3 Einstellung nach § 31a I BtMG, Absehen von Verfolgung 1 Einstellung nach § 154 I StPO 13 Einstellung nach § 154f StPO, z.B. unbekannter Aufenthalt 1 Einstellung nach § 153 I StPO, Geringfügigkeit 2 2013 64 Einstellung nach § 170 II StPO, erwiesene Unschuld 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Täterschaft nicht nachweisbar 6 Einstellung nach § 170 II StPO, Verfahrenshindernis 7 Einstellung nach § 170 II StPO, Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 1 Einstellung nach § 154 I StPO 6 Einstellung nach § 154f StPO, z.B. unbekannter Aufenthalt 6 Einstellung nach § 153 I StPO, Geringfügigkeit 5 Einstellung gemäß § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 32 2014 79 Einstellung nach § 170 II StPO, erwiesene Unschuld 2 Einstellung nach § 170 II StPO, Verfahrenshindernis 7 Einstellung nach § 170 II StPO, Verschulden fehlt oder nicht nachweisbar 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 1 Einstellung nach § 153c StPO, Auslandstat 2 Einstellung nach § 154 I StPO 6 Einstellung nach § 154f StPO, z.B. unbekannter Aufenthalt 4 Einstellung nach § 153 I StPO, Geringfügigkeit 20 Einstellung gemäß § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 36 2015 88 Einstellung nach § 170 II StPO, Verfahrenshindernis 21 Einstellung nach § 154b I StPO, Auslieferung/Ausweisung 2 Einstellung nach § 153a I StPO, Geldbetrag 1 Einstellung nach § 154 I StPO 7 Einstellung nach § 154f StPO, z.B. unbekannter Aufenthalt 7 Einstellung nach § 153 I StPO, Geringfügigkeit 10 Einstellung gemäß § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 38 Einstellung nach § 170 II StPO, erwiesene Unschuld 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tod 1 2016 109 Einstellung nach § 170 II StPO, Verfahrenshindernis 17 Einstellung nach § 45 II JGG, erzieherische Maßnahme 1 Einstellung nach § 153a I StPO, Geldbetrag 13 Einstellung nach § 154 I StPO 14 Einstellung nach § 154f StPO, z.B. unbekannter Aufenthalt 14 Einstellung nach § 153 I StPO, Geringfügigkeit 17 Einstellung gemäß § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 32 Einstellung nach § 170 II StPO, Tod 1 Anlage 1 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 2 von 2 Jahr der staaatsanwaltschaftlichen Erledigung staatsanwaltschaftliche Erledigungsart Anzahl Beschuldigte aus Verhafren gegen bekannte Tatverdächtige 2017 159 Einstellung § 153b I StPO, Absehen von Strafe 1 Einstellung nach § 153a I StPO, Geldbetrag 1 Einstellung nach § 153c StPO, Auslandstat 1 Einstellung nach § 154 I StPO 20 Einstellung nach § 154f StPO, z.B. unbekannter Aufenthalt 44 Einstellung gemäß § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 88 Einstellung nach § 170 II StPO, erwiesene Unschuld 4 Jahr der staaatsanwaltschaftlichen Erledigung staatsanwaltschaftliche Erledigungsart Anzahl Verfahrenshauptbeteiligte aus Verfahren gegen unbekannte Tatverdächtige 2013 1 Einstellung gemäß § 170 II StPO, Täter nicht ermittelt 1 2015 6 Einstellung gemäß § 170 II StPO, Täter nicht ermittelt 6 2016 6 Einstellung gemäß § 170 II StPO, Täter nicht ermittelt 6 Anlage 2 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 1 von 8 Anzahl der Verfahrenshauptbeteiligten in Verfahren gegen bekannte und unbekannte Tatverdächtige mit Kennzeichnung „OK“ Quelle: web.sta-Datenbanken der sächsischen Staatsanwaltschaften mit Stand 26. März 2018 Jahr der staaatsanwaltschaftlichen Erledigung Tatvorwurf Strafvorschrift Anzahl Verfahrenshauptbeteiligten 2010 157 Bandendiebstahl 13 § 244 Abs. 2 StGB 13 Betrug 4 § 263 StGB 4 Bildung krimineller Vereinigungen 6 § 129 StGB 6 Einschleusen von Ausländern 7 § 96 Abs. 1 AufenthG 2 § 92a AuslG 5 Erpressung 1 § 253 StGB 1 Geldfälschung 2 § 146 StGB 2 Geldwäsche 1 § 261 StGB 1 Menschenhandel (sexuelle Ausbeutung) 4 § 232 StGB 4 Räuberische Erpressung 5 § 255 StGB 5 Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer 1 § 316a StGB 1 Schwerer Bandendiebstahl 18 § 244a Abs. 1 StGB 18 Steuerhehlerei 2 § 374 AO 2 Steuerhinterziehung 2 § 370 Abs. 1 AO 2 Urkundenfälschung 2 § 267 StGB 2 Verbrechen nach § 29a BtMG 31 § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG 29 § 29a BtMG 2 Verbrechen nach § 30 BtMG 3 § 30 Abs. 1 Nr. 1 BtMG 2 § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG 1 Verbrechen nach § 30a BtMG 8 § 30a BtMG 8 Vergehen nach § 29 BtMG 42 § 29 BtMG 42 Vorbereitung der Fälschung von Geld und Wertzeichen 3 § 17 Abs. 1 UWG 3 Vorbereitung der Fälschung von Geld und Wertzeichen 1 § 149 StGB 1 Vorbereitung eines Explosions- oder Strahlungsverbrechens 1 § 310 StGB 1 2011 243 Ausspähen von Daten 2 § 202a Abs. 1 StGB 2 Besonders schwerer Fall des Diebstahls 7 §§ 242, 243 StGB 7 Betrug 3 § 263 StGB 3 Bildung krimineller Vereinigungen 3 § 129 StGB 3 Computerbetrug 1 § 263a StGB 1 Diebstahl 1 § 242 StGB 1 Eigenmächtige Abwesenheit 1 § 15 WStG 1 Einschleusen von Ausländern 3 § 96 Abs. 1 AufenthG 1 § 92a AuslG 2 Erpressung 1 § 253 StGB 1 Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion und Vordrucken für Euroschecks 42 Anlage 2 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 2 von 8 § 152b StGB 42 Fälschung von Zahlungskarten, Schecks und Wechselnks und Wechseln 10 § 152a Abs. 1 StGB 10 Gefährliche Körperverletzung 1 § 224 StGB 1 Geiselnahme 4 § 239b StGB 4 Einschleusen mit Todesfolge; gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen 1 § 97 Abs. 2 AufenthG 1 Hehlerei 4 § 259 StGB 4 Körperverletzung 1 § 223 StGB 1 Raub 1 § 249 Abs. 1 StGB 1 Räuberische Erpressung 9 § 255 StGB 9 Schwere räuberische Erpressung 1 §§ 255, 253, 249 250 StGB 1 Schwerer Bandendiebstahl 42 § 244a Abs. 1 StGB 42 Schwerer Raub 4 § 250 StGB 4 Urkundenfälschung 2 § 267 StGB 2 Verbrechen nach § 29a Abs. 1 Ziff. 2 BtMG 1 § 29a Abs. 1 Ziff. 2 BtMG 1 Verbrechen nach § 29a BtMG 55 § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG 53 § 29a BtMG 2 Verbrechen nach § 30 BtMG 2 § 30 Abs. 1 Nr. 1 BtMG 2 Verbrechen nach § 30a BtMG 10 § 30a BtMG 10 Vergehen nach § 108a UrhG 7 § 108a Urheberrechtsgesetz 7 Vergehen nach § 29 Abs. 1 Ziff. 3 BtMG 2 § 29 Abs. 1 Nr. 3 BtMG 2 Vergehen nach § 29 BtMG 19 § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG 6 § 29 Abs. 1 Nr. 2 BtMG 2 § 29 Abs. 3 Nr. 1 BtMG 1 § 29 BtMG 10 Vergehen nach § 95 Abs. 1 AufenthG 1 § 95 Abs. 1 AufenthG 1 Vorbereitung der Fälschung von Geld und Wertzeichen 2 § 149 StGB 2 2012 192 Ausspähen von Daten 1 § 202a Abs. 1 StGB 1 Bandendiebstahl 21 § 244 Abs. 1 Ziff. 2 StGB 21 Besonders schwerer Fall des Diebstahls 3 § 243 StGB 3 Betrug 31 § 263 Abs. 1 StGB 1 § 263 Abs. 5 StGB 23 § 263 StGB 7 Diebstahl gem. § 244 StGB 5 § 244 StGB 5 Einschleusen von Ausländern 5 § 96 Abs. 1 AufenthG 4 § 92a AuslG 1 Erschleichung von Aufenthaltstiteln 2 § 95 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG 2 Fahren ohne Fahrerlaubnis 1 § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG 1 Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion und Vordrucken für Euroschecks 13 § 152b StGB 13 Fälschung von Zahlungskarten, Schecks und Wechselnks und Wechseln 4 § 152a Abs. 1 StGB 4 Geldfälschung 2 § 146 Abs. 1 StGB 2 Geldwäsche 4 Anlage 2 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 3 von 8 § 261 StGB 4 Gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern 1 § 92b AuslG 1 Gewerbsmäßige Bandenhehlerei 2 § 260a Abs. 1 StGB 2 Menschenhandel (sexuelle Ausbeutung) 2 § 232 StGB 2 Räuberische Erpressung 3 § 255 StGB 3 Schwerer Bandendiebstahl 5 § 244a Abs. 1 StGB 5 Uneidliche Falschaussage 1 § 153 StGB 1 Unerlaubter Aufenthalt 1 § 95 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG 1 Urkundenfälschung 2 § 267 StGB 2 Verbrechen nach § 29a Abs. 1 Ziff. 2 BtMG 8 § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG 8 Verbrechen n. § 30a Abs. 2 Ziff. 2 BtMG 5 § 30a Abs. 2 Ziff. 1 BtMG 4 § 30a Abs. 2 Ziff. 2 BtMG 1 Verbrechen nach § 29a BtMG 15 § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG 11 § 29a BtMG 4 Verbrechen nach § 30 Abs. 1 Ziff. 4 BtMG 2 § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG 2 Verbrechen nach § 30a Abs. 1 BtMG 8 § 30a Abs. 1 BtMG 8 Verbrechen nach § 30a BtMG 10 § 30a BtMG 10 Vergehen nach § 108a UrhG 1 § 108a Urheberrechtsgesetz 1 Vergehen nach § 29 Abs. 1 Ziff. 1 BtMG 3 § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG 3 Vergehen nach § 29 Abs. 1 Ziff. 3 BtMG 2 § 29 Abs. 1 Nr. 3 BtMG 2 Vergehen nach § 29 BtMG 11 § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG 6 § 29 BtMG 5 Vergehen nach § 52 Abs. 3 WaffG 1 § 52 Abs. 3 WaffG 1 Vergehen nach § 95 Abs. 1 AufenthG 1 § 95 Abs. 1 AufenthG 1 Vergehen nach § 95 Abs. 2 AufenthG 1 § 95 Abs. 2 AufenthG 1 Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten 2 § 202c Abs. 1 StGB 2 2013 162 Besonders schwerer Fall des Diebstahls 6 § 243 StGB 5 §§ 242, 243 StGB 1 Betrug 10 § 263 Abs. 1 StGB 3 § 263 Abs. 3 Ziff. 1 StGB 1 § 263 Abs. 5 StGB 5 § 263 StGB 1 Computersabotage 1 § 303b StGB 1 Einschleusen von Ausländern 9 § 96 Abs. 1 AufenthG 2 § 92a AuslG 7 Fahren ohne Fahrerlaubnis 2 § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG 2 Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion und Vordrucken für Euroschecks 16 § 152b StGB 5 Fälschung von Zahlungskarten, Schecks und Wechseln 3 § 152a Abs. 1 Ziff. 1 StGB 3 Freiheitsberaubung 1 § 239 Abs. 1 StGB 1 Gefährliche Eingriffe Bahnverkehr usw. 5 § 315 Abs. 1 StGB 5 Geldwäsche 4 § 261 StGB 4 Anlage 2 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 4 von 8 Gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern 1 § 92b AuslG 1 Gewerbsmäßiges Einschleusen 1 § 92a Abs. 2 Nr. 1 AuslG 1 Räuberische Erpressung 1 § 255 StGB 1 Rechtsbeugung 1 § 339 StGB 1 Schwere räuberische Erpressung 4 §§ 255, 253, 249 250 StGB 4 Schwerer Bandendiebstahl 17 § 244a Abs. 1 StGB 17 Schwerer Raub 3 § 250 StGB 3 Untreue 8 § 266 Abs. 1 StGB 8 Urkundenfälschung 9 § 267 Abs. 1 StGB 1 § 267 Abs. 4 StGB 4 § 267 StGB 4 Verbrechen nach § 29a Abs. 1 Ziff. 2 BtMG 28 § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG 28 Verbrechen nach § 29a BtMG 2 § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG 2 Verbrechen nach § 30 Abs. 1 Ziff. 2 BtMG 1 § 30 Abs. 1 Nr. 2 BtMG 1 Verbrechen nach § 30 Abs. 1 Ziff. 4 BtMG 2 § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG 2 Verbrechen nach § 30 BtMG 5 § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG 5 Verbrechen nach § 30a Abs. 1 BtMG 2 § 30a Abs. 1 BtMG 2 Verbrechen nach § 30a BtMG 4 § 30a BtMG 4 Vergehen nach § 29 Abs. 1 und 3 Ziff. 1 BtMG 2 § 29 Abs. 3 Nr. 1 BtMG 2 Vergehen nach § 108a UrhG 2 § 108a Urheberrechtsgesetz 2 Vergehen nach § 29 Abs. 1 Ziff. 1 BtMG 5 § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG 5 Vergehen nach § 29 Abs. 3 Ziff. 1 BtMG 7 § 29 Abs. 3 Nr. 1 BtMG 7 2014 235 Ausspähen von Daten 2 § 202a Abs. 1 StGB 2 Bandendiebstahl 1 § 244 Abs. 1 Ziff. 2 StGB 1 Besonders schwerer Fall des Diebstahls 5 § 243 StGB 5 Betrug 28 § 263 Abs. 1 StGB 28 Einschleusen von Ausländern 13 § 96 Abs. 1 AufenthG 13 Erpressung 3 § 253 StGB 3 Erschleichung von Aufenthaltstiteln 6 § 95 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG 5 § 95 Abs. 2 Ziff. 2 AufenthG 1 Fahren ohne Fahrerlaubnis 1 § 21 Abs. 1 Ziff. 1 StVG 1 Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion und Vordrucken für Euroschecks 10 § 152b Abs. 1 StGB 9 § 152b Abs. 2 StGB 1 Fälschung von Zahlungskarten, Schecks und Wechseln 2 § 152a Abs. 1 StGB 2 Geldwäsche 5 § 261 StGB 5 Gewerbsmäßiges Einschleusen 11 § 92a Abs. 2 Nr. 1 AuslG 11 Menschenhandel 6 § 233 StGB 6 Räuberische Erpressung 4 § 255 StGB 4 Schwerer Bandendiebstahl 51 Anlage 2 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 5 von 8 § 244a Abs. 1 StGB 51 Steuerhinterziehung 1 § 370 Abs. 1 AO 1 Untreue 3 § 266 Abs. 1 StGB 3 Urkundenfälschung 10 § 267 Abs. 1 StGB 1 § 267 Abs. 4 StGB 7 § 267 StGB 2 Verbrechen nach § 29a Abs. 1 Ziff. 2 BtMG 15 § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG 7 § 29a Abs. 1 Ziff. 2 BtMG 8 Verbrechen n. § 30a Abs. 2 Ziff. 2 BtMG 3 § 30a Abs. 2 Ziff. 2 BtMG 3 Verbrechen nach § 29a BtMG 1 § 29a BtMG 1 Verbrechen nach § 30 Abs. 1 Ziff. 1 BtMG 15 § 30 Abs. 1 Nr. 1 BtMG 15 Verbrechen nach § 30 Abs. 1 Ziff. 4 BtMG 19 § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG 8 § 30 Abs. 1 Ziff. 4 BtMG 11 Verbrechen nach § 30 BtMG 2 § 30 BtMG 2 Verbrechen nach § 30a Abs. 1 BtMG 2 § 30a Abs. 1 BtMG 2 Verbrechen nach § 30a BtMG 2 § 30a BtMG 2 Vergehen nach § 29 Abs. 1 und 3 Ziff. 1 BtMG 4 § 29 Abs. 3 Nr. 1 BtMG 4 Verg. n. § 29 Abs. 1 und 3 Ziff. 2 BtMG 1 § 29 Abs. 3 Nr. 2 BtMG 1 Vergehen nach § 106 UrhG 3 § 106 Urheberrechtsgesetz 3 Vergehen nach § 29 Abs. 1 Ziff. 1 BtMG 2 § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG 2 Vergehen nach § 29 BtMG 4 § 29 BtMG 4 2015 283 Bandendiebstahl 5 § 244 Abs. 1 Ziff. 2 StGB 5 Besonders schwerer Fall des Diebstahls 4 § 243 StGB 4 Betrug 53 § 263 Abs. 1 StGB 46 § 263 Abs. 3 Ziff. 1 StGB 1 § 263 Abs. 5 StGB 5 § 263 StGB 1 Computerbetrug 1 §§ 263a Abs. 2, 263 Abs. 3 StGB 1 Diebstahl 2 § 242 StGB 2 Einschleusen von Ausländern 12 § 96 Abs. 2 Ziff. 1 AufenthG 10 § 92a AuslG 2 Erpresserischer Menschenraub 4 § 239a Abs. 1 StGB 4 Erschleichung von Aufenthaltstiteln 1 § 95 Abs. 2 Ziff. 2 AufenthG 1 Strafbarer Umgang und Verkehr sowie strafbare Einfuhr 1 § 40 Abs. 1 SprengG 1 Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion und Vordrucken für Euroschecks 12 § 152b Abs. 1 StGB 6 § 152b Abs. 2 StGB 6 Fälschung von Zahlungskarten, Schecks und Wechseln 1 § 152a Abs. 1 Ziff. 1 StGB 1 Gefährliche Körperverletzung 1 § 224 StGB 1 Geldfälschung 2 § 146 StGB 2 Geldwäsche 5 § 261 StGB 5 Gewerbsmäßige Bandenhehlerei 7 § 260a Abs. 1 StGB 7 Gewerbsmäßiges Einschleusen 1 Anlage 2 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 6 von 8 § 92a Abs. 2 Nr. 1 AuslG 1 Hehlerei 2 § 259 StGB 2 Körperverletzung 3 § 223 StGB 3 Menschenhandel (sexuelle Ausbeutung) 1 § 232 Abs. 3 Ziff. 3 StGB 1 Schwere räuberische Erpressung 2 §§ 255, 253, 249 250 StGB 2 Schwerer Bandendiebstahl 53 § 244a Abs. 1 StGB 53 Schwerer Raub 1 § 250 StGB 1 Straßenverkehrsgefährdung 1 § 315c StGB 1 Subventionsbetrug 3 § 264 StGB 3 Trunkenheit im Verkehr 1 § 316 Abs. 1 StGB 1 Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort 3 § 142 StGB 3 Untreue 1 § 266 Abs. 1 StGB 1 Urkundenfälschung 14 § 267 Abs. 1 StGB 5 § 267 Abs. 3 Ziff. 2 StGB 8 § 267 Abs. 4 StGB 1 Verbrechen nach § 29a Abs. 1 Ziff. 2 BtMG 45 § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG 1 § 29a Abs. 1 Ziff. 2 BtMG 44 Verbrechen n. § 30a Abs. 2 Ziff. 2 BtMG 1 § 30a Abs. 2 Ziff. 2 BtMG 1 Verbrechen nach § 30 Abs. 1 Ziff. 1 BtMG 1 § 30 Abs. 1 Nr. 1 BtMG 1 Verbrechen nach § 30 Abs. 1 Ziff. 4 BtMG 20 § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG 5 § 30 Abs. 1 Ziff. 4 BtMG 15 Verbrechen nach § 30a Abs. 1 BtMG 6 § 30a Abs. 1 BtMG 6 Verbrechen nach § 30a BtMG 1 § 30a BtMG 1 Vergehen nach § 95 Abs.2 Nr. 1a AufenthG 1 § 95 Abs. 2 Ziff. 1a AufenthG 1 Vergehen gegen das ArzneimittelG 1 § 95 Abs. 1 AMG 1 Vergehen nach § 108a UrhG 3 § 108a Urheberrechtsgesetz 3 Vergehen nach § 29 Abs. 1 Ziff. 1 BtMG 5 § 29 Abs. 1 Ziff. 1 BtMG 5 Vergehen nach dem ArzneimittelG 1 § 95 Abs. 3 AMG 1 Vorbereitung der Fälschung von Geld und Wertzeichen 1 § 149 StGB 1 2016 262 Bandendiebstahl 4 § 244 Abs. 1 Ziff. 2 StGB 4 Bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern 4 § 96 Abs. 2 Ziff. 2 AufenthG 4 Bankrott 2 § 283 StGB 2 Begünstigung 1 § 257 Abs. 1 StGB 1 Besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs 4 § 125a StGB 4 Besonders schwerer Fall des Diebstahls 7 § 243 Abs. 1 Ziff. 2 StGB 1 § 243 StGB 3 §§ 242, 243 StGB 3 Betrug 30 § 263 Abs. 1 StGB 15 § 263 Abs. 3 Ziff. 1 StGB 5 § 263 Abs. 5 StGB 10 Bildung krimineller Vereinigungen 1 § 129 StGB 1 Anlage 2 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 7 von 8 Diebstahl 1 § 242 StGB 1 Diebstahl gem. § 244 StGB 3 § 244 StGB 3 Einschleusen von Ausländern 8 § 96 Abs. 1 Ziff. 2 AufenthG 8 Erpressung 3 § 253 StGB 3 Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion und Vordrucken für Euroschecks 19 § 152b Abs. 1 StGB 16 § 152b Abs. 2 StGB 3 Fälschung von Zahlungskarten, Schecks und Wechselnks und Wechseln 3 § 152a Abs. 1 StGB 3 Gefährliche Eingriffe Bahnverkehr usw. 4 § 315 Abs. 1 StGB 4 Gefährliche Eingriffe in Straßenverkehr 3 § 315b Abs. 3 i.V.m. § 315 Abs. 3 StGB 3 Gefährliche Körperverletzung 1 § 224 StGB 1 Geldwäsche 2 § 261 Abs. 1 Ziff. 1 StGB 1 § 261 Abs. 1 Ziff. 2 a StGB 1 Einschleusen mit Todesfolge; gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen 12 § 97 Abs. 2 AufenthG 8 § 97 Abs. 1 AufenthG 4 Gewerbsmäßige Bandenhehlerei 1 § 260a Abs. 1 StGB 1 Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion 2 § 308 Abs. 1 StGB 2 Raub 1 § 249 Abs. 1 StGB 1 Räuberische Erpressung 1 § 255 StGB 1 Schwerer Bandendiebstahl 59 § 244a Abs. 1 StGB 59 Schwerer Raub 4 § 250 StGB 4 Totschlag 1 § 212 StGB 1 Unerlaubter Aufenthalt 1 § 95 Abs. 1 Ziff. 2 AufenthG 1 Unerlaubte Einreise 1 § 95 Abs. 1 Ziff. 3 AufenthG 1 Urkundenfälschung 4 § 267 Abs. 1 StGB 1 § 267 Abs. 4 StGB 1 § 267 StGB 2 Verbrechen nach § 29a Abs. 1 Ziff. 2 BtMG 21 § 29a Abs. 1 Ziff. 2 BtMG 21 Verbrechen nach § 29a BtMG 3 § 29a BtMG 3 Verbrechen nach § 30 Abs. 1 Ziff. 4 BtMG 9 § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG 3 § 30 Abs. 1 Ziff. 4 BtMG 6 Vergehen nach § 29 Abs. 1 und 3 Ziff. 1 BtMG 2 § 29 Abs. 3 Ziff. 1 BtMG 2 Vergehen nach § 108a UrhG 40 § 108a Urheberrechtsgesetz 40 2017 470 Bandendiebstahl 34 § 244 Abs. 1 Ziff. 2 StGB 34 Bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern 3 § 96 Abs. 2 Ziff. 2 AufenthG 3 Bedrohung 4 § 241 StGB 4 Besonders schwerer Fall des Diebstahls 10 § 243 StGB 10 Betrug 150 § 263 Abs. 1 StGB 87 § 263 Abs. 3 Ziff. 1 StGB 1 § 263 Abs. 5 StGB 62 Bildung krimineller Vereinigungen 36 § 129 StGB 36 Computerbetrug 7 Anlage 2 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 8 von 8 § 263a StGB 7 Diebstahl 7 § 242 StGB 7 Einschleusen von Ausländern 2 § 96 Abs. 2 Ziff. 1 AufenthG 1 § 96 Abs. 1 Ziff. 2 AufenthG 1 Erpressung 1 § 253 StGB 1 Fahren ohne Fahrerlaubnis 1 § 21 Abs. 1 Ziff. 1 StVG 1 Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion und Vordrucken für Euroschecks 3 § 152b Abs. 1 StGB 1 § 152b Abs. 2 StGB 2 Gefährliche Körperverletzung 1 § 224 StGB 1 Geldwäsche 3 § 261 Abs. 1 Ziff. 2 a StGB 1 § 261 Abs. 5 StGB 2 Einschleusen mit Todesfolge; gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen 7 § 97 Abs. 2 AufenthG 7 Gewerbsmäßige oder bandenmäßige Geldfälschung 2 § 146 Abs. 2 StGB 2 Gewerbsmäßige Bandenhehlerei 8 § 260a Abs. 1 StGB 8 Gewerbsmäßige Hehlerei 10 § 260 StGB 10 Hehlerei 4 § 259 StGB 4 Mord 4 § 211 StGB 4 Räuberische Erpressung 4 § 255 StGB 4 Schwerer Bandendiebstahl 108 § 244a Abs. 1 StGB 108 Schwerer Raub 4 § 250 StGB 4 Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort 1 § 142 StGB 1 Urkundenfälschung 10 § 267 Abs. 4 StGB 10 Verbrechen nach § 29a Abs. 1 Ziff. 2 BtMG 28 § 29a Abs. 1 Ziff. 2 BtMG 28 Verbrechen n. § 30a Abs. 2 Ziff. 2 BtMG 1 § 30a Abs. 2 Ziff. 2 BtMG 1 Verbrechen nach § 30 Abs. 1 Ziff. 4 BtMG 9 § 30 Abs. 1 Ziff. 4 BtMG 9 Verbrechen nach § 30a Abs. 1 BtMG 4 § 30a Abs. 1 BtMG 4 Vergehen nach § 29 Abs. 1 und 3 Ziff. 1 BtMG 2 § 29 Abs. 3 Ziff. 1 BtMG 2 Vergehen nach § 108a UrhG 2 § 108a Urheberrechtsgesetz 2 Anlage 3 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 1 von 5 Staatsangehörigkeiten ermittelter Tatverdächtiger nach den Fragen 8 und 9 Für das Jahr 2010: A fg ha ni st an A lg er ie n B ul ga rie n D eu ts ch la nd G eo rg ie n Ira k Ira n Ita lie n K am er un Li ta ue n M az ed on ie n Ö st er re ic h P ol en R us si sc he Fö de ra tio n S ta at en lo s S yr ie n Ts ch ec hi sc he R ep ub lik Tü rk ei U kr ai ne Eigentumskriminalität 1 - - 1 - - - 1 - - - - 5 - - - 4 13 - Fälschungskriminalität - - - 16 - 1 - - 1 - - - - - - 2 1 - - Gewaltkriminalität - - 2 11 - - - - - - - 3 - - - - 1 - - Kriminalität i. Z. m. dem Nachtleben - - - 2 1 - - - - 5 - - - 1 2 - - - 1 Kriminalität i. Z. m. dem Wirtschaftsleben - - 2 10 - - - - - - - 3 - - - - - - - Rauschgifthandel/-schmuggel 1 1 - 30 - - 1 2 - - 1 - 5 1 - - 2 14 - Schleuserkriminalität 1 - - 1 - - - 1 - - - - - - - - - 13 - Sonstige – nicht näher erläuterte – Kriminalitätsbereiche - - 2 5 - - - - - - - 3 - - - - - - - Umweltkriminalität - - - 7 - - - - - - - - - - - - - - - Anlage 3 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 2 von 5 Für das Jahr 2011: A lb an ie n A lg er ie n B ul ga rie n D eu ts ch la nd E st la nd K am er un K as ac hs ta n Le ttl an d N ie de rla nd e R um än ie n R us si sc he Fö de ra tio n S ch w ei z Tü rk ei U ng ek lä rt Eigentumskriminalität - - - - 1 2 - 2 - 1 2 - - 12 Fälschungskriminalität - - - - - - - - - 10 - - - - Gewaltkriminalität - - 2 - - - - - - - - 1 3 - Kriminalität i. Z. m. dem Wirtschaftsleben 2 - 2 7 - - 1 - 1 - - 1 - - Rauschgifthandel/-schmuggel - 5 - 27 - - - - - - - - - - Sonstige – nicht näher erläuterte – Kriminalitätsbereiche - - 2 17 1 - - 2 - 1 2 1 - 3 Steuer- und Zolldelikte - - - 2 - - 1 - 1 - - - - - Waffenhandel/-schmuggel - - - 4 - - - - - - - - - - Für das Jahr 2012: B el gi en D eu ts ch la nd Fr an kr ei ch G rie ch en la nd K as ac hs ta n Li ta ue n M az ed on ie n N ie de rla nd e R um än ie n S er bi en Ts ch ec hi sc he R ep ub lik Tü rk ei U ng ar n V ie tn am Eigentumskriminalität - - - - - 4 3 - 4 - - - - - Fälschungskriminalität - - 1 - - - - - 9 - - - - - Gewaltkriminalität - 11 - 1 - - - - - - 1 1 - - Kriminalität i. Z. m. dem Nachtleben 1 - - - - - - - - - - - 4 - Kriminalität i. Z. m. dem Wirtschaftsleben - 7 1 1 1 - 3 1 - 2 1 1 - - Rauschgifthandel / -schmuggel - 23 - 1 - - 3 - - - 1 - - 1 Sonstige – nicht näher erläuterte – Kriminalitätsbereiche - 4 - - - - - - - - - - - - Waffenhandel/-schmuggel - 4 - - - - - - - - - - - - Anlage 3 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 3 von 5 Für das Jahr 2013: A lg er ie n B os ni en u nd H er ze go w in a D eu ts ch la nd Fr an kr ei ch G rie ch en la nd Le ttl an d Li by en Li ta ue n P ol en R um än ie n R us si sc he Fö de ra tio n S pa ni en Ts ch ec hi sc he R ep ub lik Tu ne si en Tü rk ei U ng ek lä rt Eigentumskriminalität 1 - 4 - - - 1 3 10 26 1 1 15 4 - - Gewaltkriminalität - - 5 - 1 - - - - - - - - - 1 - Kriminalität i. Z. m. dem Nachtleben - - 3 - - - - - - - - - - - - - Kriminalität i. Z. m. dem Wirtschaftsleben - 1 - 3 - 20 - - - - - - - - - 3 Rauschgifthandel / -schmuggel 1 - 14 - 1 - 1 - 4 - 1 - 1 7 - - Steuer- und Zolldelikte - - - - - - - - - - - - - - 1 - Waffenhandel/-schmuggel - - - - - - - - 4 - - - - - - - Für das Jahr 2014: A rm en ie n B el ar us (W ei ßr us sl an d) D eu ts ch la nd D om in ik an is ch e R ep ub lik K ub a Le ttl an d Li ta ue n R um än ie n S pa ni en Ts ch ec hi sc he R ep ub lik V ie tn am Eigentumskriminalität - 1 17 - 2 5 1 46 - 3 1 Fälschungskriminalität 2 - 5 - - - - - - 2 - Gewaltkriminalität - - 23 - - - - - - 1 - Kriminalität i. Z. m. dem Nachtleben - - 7 1 3 - - - 1 2 - Kriminalität i. Z. m. dem Wirtschaftsleben 2 - 10 - - - - - - - - Rauschgifthandel/-schmuggel 2 - 37 1 9 - - - 1 6 1 Sonstige – nicht näher erläuterte – Kriminalitätsbereiche - - - - - 10 - - - - - Anlage 3 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 4 von 5 Für das Jahr 2015: A lb an ie n D eu ts ch la nd K as ac hs ta n K ub a Li ta ue n R um än ie n R us si sc he Fö de ra tio n Ts ch ec hi sc he R ep ub lik U kr ai ne Eigentumskriminalität 5 14 - - - 32 - 3 Fälschungskriminalität - 12 1 - - - 6 - 1 Gewaltkriminalität - - 1 - - - 6 - 1 Kriminalität i. Z. m. dem Wirtschaftsleben - - - - 3 - - - - Rauschgifthandel/-schmuggel - 6 1 1 - - 6 - 3 Sonstige – nicht näher erläuterte – Kriminalitätsbereiche - - - - - 15 - - - Für das Jahr 2016: A lb an ie n A se rb ei ds ch an D eu ts ch la nd G eo rg ie n Ira k K os ov o M az ed on ie n R um än ie n R us si sc he Fö de ra tio n S ch w ei z S er bi en Ts ch ec hi sc he R ep ub lik Tu ne si en Tü rk ei U kr ai ne U ng ar n Cybercrime - - 1 - - - - - 7 - - - - - 1 - Eigentumskriminalität 1 1 47 2 - - - 3 7 - 2 11 1 - - - Fälschungskriminalität - 1 1 - - - - - 6 - - - - - - - Gewaltkriminalität - 1 6 - - - - - 6 - - - - - - 2 Kriminalität i. Z. m. dem Nachtleben - - 1 - - - - - - - - - - - - 2 Kriminalität i. Z. m. dem Wirtschaftsleben - - 4 - - - - - - 1 - - - - - - Rauschgifthandel / -schmuggel 1 - 45 - 1 1 2 - 1 - 1 - - - - - Sonstige – nicht näher erläuterte – Kriminalitätsbereiche - - - - - - - - - - - - - 3 - - Steuer- und Zolldelikte 1 - 6 - 1 1 2 - - - - - - - - - Anlage 3 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 5 von 5 Für das Jahr 2017: A lb an ie n A rm en ie n B os ni en u nd H er ze go w in a D eu ts ch la nd G eo rg ie n G rie ch en la nd Ira n Is ra el Ita lie n K os ov o Li ta ue n M az ed on ie n M ol da u, R ep ub lik P ol en R us si sc he Fö de ra tio n S er bi en Ts ch ec hi sc he R ep ub lik Tü rk ei U ng ek lä rt Eigentumskriminalität 5 - - 8 - - - - - 2 5 - - - 7 - 5 - - Fälschungskriminalität - - 5 8 - - - - - - - - - - 7 - - - - Gewaltkriminalität 1 1 - 10 1 - 2 - - - - 2 - - 7 - - 5 - Kriminalität i. Z. m. dem Nachtleben - - - 4 - - - - - - - - - - - - - - - Kriminalität i. Z. m. dem Wirtschaftsleben - - 5 12 - - - 3 1 - 2 - 2 - - 1 - 1 1 Rauschgifthandel / -schmuggel 3 1 - 12 1 1 - - - - - - - 1 - - - 1 - Sonstige – nicht näher erläuterte – Kriminalitätsbereiche - - - 1 1 - 2 - - - - 2 - - - - - 5 - Steuer- und Zolldelikte 2 - - 7 1 1 - - - - - - - 1 - - - 1 - Waffenhandel/-schmuggel - - - 1 1 - 2 - - - - 2 - - - - - 5 - Mehrfachzählungen der Tatverdächtigen in den Deliktsbereichen sind möglich, wenn OK-Ermittlungskomplexe deliktsübergreifend in mehreren Deliktsbereichen geführt worden. Die Tatverdächtigen haben dann jedes dieser Delikte verwirklicht und werden in jedem der Deliktsbereiche gezählt. Anlage 4 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 1 von 10 Kriminalitätsbereiche mit Staatsangehörigkeit der dominierenden Tatverdächtigen Für das Jahr 2010: 20 bis unter 40 40 bis unter 60 60 bis unter 80 Eigentumskriminalität Polen 1 1 - Tschechische Republik - 1 - Türkei - - 1 Fälschungskriminalität Deutschland 3 - - Gewaltkriminalität Deutschland 1 - 1 Kriminalität i. Z. m. dem Nachtleben Litauen 1 - - Kriminalität i. Z. m. dem Wirtschaftsleben Deutschland - - 2 Rauschgifthandel/-schmuggel Algerien - - 1 Deutschland 3 1 - Polen 1 1 - Türkei 1 Schleuserkriminalität Türkei - - 1 Sonstige – nicht näher erläuterte – Kriminalitätsbereiche Deutschland - - 1 Litauen 1 - - Umweltkriminalität Deutschland 1 - - Anlage 4 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 2 von 10 Kriminalitätsbereiche mit Staatsangehörigkeit der dominierenden Tatverdächtigen Für das Jahr 2011: 20 bis unter 40 40 bis unter 60 60 bis unter 80 Eigentumskriminalität Kamerun 1 - - Polen 1 - - Russische Föderation 1 - - Fälschungskriminalität Rumänien 1 - - Gewaltkriminalität Deutschland - - 1 Türkei 1 - - Kriminalität i. Z. m. dem Wirtschaftsleben Albanien 1 - - Deutschland 1 1 1 Rauschgifthandel/-schmuggel Algerien 1 - 1 Aserbeidschan - 1 - Deutschland 2 3 - Polen 1 - - Sonstige – nicht näher erläuterte – Kriminalitätsbereiche Deutschland - 2 2 Litauen 1 - - Russische Föderation 1 - - Steuer- und Zolldelikte Deutschland - 1 - Waffenhandel/-schmuggel Deutschland - 1 - Anlage 4 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 3 von 10 Kriminalitätsbereiche mit Staatsangehörigkeit der dominierenden Tatverdächtigen Für das Jahr 2012: 20 bis unter 40 40 bis unter 60 60 bis unter 80 Eigentumskriminalität Kamerun 1 - - Litauen 1 - - Mazedonien 1 - - Rumänien 1 - - Russische Föderation 1 - - Fälschungskriminalität Rumänien 4 - - Gewaltkriminalität Deutschland 1 - 1 Griechenland - - 1 Türkei 1 - - Kriminalität i. Z. m. dem Nachtleben Deutschland - 1 - Ungarn 1 - - Kriminalität i. Z. m. dem Wirtschaftsleben Albanien 1 - - Deutschland - 1 1 Griechenland - - 1 Mazedonien 1 - - Serbien 1 - - Türkei 1 - - Rauschgifthandel/-schmuggel Deutschland 2 2 1 Griechenland - - 1 Mazedonien 1 - - Sonstige – nicht näher erläuterte – Kriminalitätsbereiche Deutschland - - 2 Russische Föderation 1 - - Waffenhandel/-schmuggel Deutschland - - 1 Anlage 4 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 4 von 10 Kriminalitätsbereiche mit Staatsangehörigkeit der dominierenden Tatverdächtigen Für das Jahr 2013: unter 20 20 bis unter 40 40 bis unter 60 60 bis unter 80 über 80 Eigentumskriminalität Deutschland - 1 - - - Litauen - 2 - - - Mazedonien - 1 - - - Polen - 2 - - - Rumänien 2 - - - - Tschechische Republik - - 2 - - Tunesien - 1 - - - Gewaltkriminalität Deutschland - 1 - - 1 Griechenland - - - 1 - Türkei - 1 - - - Kriminalität i. Z. m. dem Nachtleben Deutschland - 1 - - - Kriminalität i. Z. m. dem Wirtschaftsleben Albanien - 1 - - - Deutschland - - - - 1 Griechenland - - - 1 - Lettland - - 1 - - Mazedonien - 1 - - - Serbien - - 1 - - Ungeklärt - 1 - - - Rauschgifthandel/-schmuggel Deutschland - 2 - - - Griechenland - - - 1 - Mazedonien - 1 - - - Polen - 1 - - - Tunesien - 2 - - - Ukraine - - 1 - - Anlage 4 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 5 von 10 Kriminalitätsbereich mit Staatsangehörigkeit der dominierenden Tatverdächtigen unter 20 20 bis unter 40 40 bis unter 60 60 bis unter 80 über 80 Sonstige – nicht näher erläuterte – Kriminalitätsbereiche Deutschland - - - - 1 Steuer- und Zolldelikte Türkei - 1 - - - Waffenhandel/-schmuggel Polen - 1 - - - Anlage 4 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 6 von 10 Kriminalitätsbereiche mit Staatsangehörigkeit der dominierenden Tatverdächtigen Für das Jahr 2014: 20 bis unter 40 40 bis unter 60 60 bis unter 80 Eigentumskriminalität Deutschland - 1 - Lettland - 1 - Litauen 1 - - Polen 1 - - Rumänien 1 - - Tschechische Republik - - - Fälschungskriminalität Deutschland - 1 1 Gewaltkriminalität Deutschland 1 2 - Kriminalität i. Z. m. dem Nachtleben Deutschland 1 1 - Kuba 1 - - Kriminalität i. Z. m. dem Wirtschaftsleben Deutschland - 2 - Rauschgifthandel/-schmuggel Deutschland 1 4 1 Kuba 2 - - Tschechische Republik 1 - - Tunesien - 1 - Sonstige – nicht näher erläuterte – Kriminalitätsbereiche Lettland - 1 - Anlage 4 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 7 von 10 Kriminalitätsbereiche mit Staatsangehörigkeit der dominierenden Tatverdächtigen Für das Jahr 2015: 20 bis unter 40 40 bis unter 60 60 bis unter 80 Eigentumskriminalität Albanien 1 - - Deutschland - 1 - Rumänien - 2 - Tschechische Republik - - 1 Fälschungskriminalität Deutschland - 2 1 Russische Föderation - 1 - Gewaltkriminalität Russische Föderation - 1 - Kriminalität i. Z. m. dem Nachtleben Kuba 1 - - Kriminalität i. Z. m. dem Wirtschaftsleben Deutschland - 2 - Lettland - 1 - Litauen 1 - - Rauschgifthandel/-schmuggel Deutschland - 2 2 Kuba 2 - - Russische Föderation - 1 - Tschechische Republik 1 - - Sonstige – nicht näher erläuterte – Kriminalitätsbereiche Rumänien - 1 - Anlage 4 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 8 von 10 Kriminalitätsbereiche mit Staatsangehörigkeit der dominierenden Tatverdächtigen Für das Jahr 2016: 20 bis unter 40 40 bis unter 60 60 bis unter 80 Cybercrime Russische Föderation - 1 - Eigentumskriminalität Albanien 1 - - Deutschland - 2 - Rumänien - 1 - Russische Föderation - 1 - Tschechische Republik - 1 - Fälschungskriminalität Deutschland - 1 - Russische Föderation - 1 - Gewaltkriminalität Deutschland - 1 - Russische Föderation - 1 - Ungarn 1 - - Kriminalität i. Z. m. dem Nachtleben Ungarn 1 - - Kriminalität i. Z. m. dem Wirtschaftsleben Deutschland - 1 - Rauschgifthandel/-schmuggel Deutschland - 2 2 Sonstige – nicht näher erläuterte – Kriminalitätsbereiche Rumänien - 1 - Türkei 1 - - Steuer- und Zolldelikte Deutschland - - 1 Anlage 4 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 9 von 10 Kriminalitätsbereiche mit Staatsangehörigkeit der dominierenden Tatverdächtigen Für das Jahr 2017: 20 bis unter 40 40 bis unter 60 60 bis unter 80 Cybercrime Russische Föderation - 1 - Eigentumskriminalität Albanien 1 - - Deutschland - 1 - Kosovo - 1 - Litauen - 1 - Russische Föderation - 1 - Fälschungskriminalität Bosnien und Herzegowina 1 - - Russische Föderation - 1 - Gewaltkriminalität Armenien 1 - - Deutschland - 1 - Russische Föderation - 1 - Türkei - 1 - Kriminalität i. Z. m. dem Nachtleben Deutschland - - 1 Ungarn 1 - - Kriminalität i. Z. m. dem Wirtschaftsleben Bosnien und Herzegowina 1 - - Deutschland - 1 1 Israel 1 - - Türkei 1 - - Ungeklärt 1 - - Rauschgifthandel/-schmuggel Armenien 1 - - Deutschland - 1 2 Sonstige – nicht näher erläuterte – Kriminalitätsbereiche Türkei - 1 - Anlage 4 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 10 von 10 Kriminalitätsbereich mit Staatsangehörigkeit der dominierenden Tatverdächtigen 20 bis unter 40 40 bis unter 60 60 bis unter 80 Steuer- und Zolldelikte Deutschland - - 1 Waffenhandel/-schmuggel Türkei - 1 - Anlage 5 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 1 von 5 erfasste Fälle der Rauschgiftdelikte nach Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) Schl.-zahl Straftatengruppen/Straftat 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 730000 Rauschgiftdelikte nach Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) insgesamt 7.043 8.096 8.875 9.408 10.481 9.834 9.819 12.207 731000 -allgemeine Verstöße § 29 BtMG mit 5.519 6.307 6.935 7.460 8.288 7.859 7.712 9.376 731100 .Heroin 576 370 212 187 162 165 196 176 731200 .Kokain einschl. Crack 88 106 56 64 74 77 71 135 731201 ..Crack 1 3 2 1 1 3 2 2 731202 ..Kokain 87 103 54 63 73 74 69 133 731300 .LSD 3 5 - 4 4 4 10 21 731400 .Amphetamin/Methamphetamin und deren Derivate in Pulver- oder flüssiger Form 2.062 3.051 3.800 3.933 - - - - 731500 .Amphetamin/Methamphetamin und deren Derivate in Tabletten- bzw. Kapselform (Ecstasy) 184 190 155 109 - - - - 731600 .Amphetamin und seinen Derivaten in Pulver- oder flüssiger sowie in Tabletten- bzw. Kapselform (Ecstasy) - - - - 403 396 391 475 731601 ..Amphetamin und seinen Derivaten in Pulver- oder flüssiger Form - - - - 343 303 253 258 731602 ..Amphetamin und seinen Derivaten in Tabletten- bzw. Kapselform (Ecstasy) - - - - 60 93 138 217 731700 .Methamphetamin in Pulver-, kristalliner oder flüssiger sowie in Tabletten- bzw. Kapselform - - - - 4.000 3.543 2.985 2.928 731701 ..Methamphetamin in Pulver- oder flüssiger Form - - - - 68 68 41 38 731702 ..Methamphetamin in kristalliner Form (Crystal) - - - - 3.924 3.465 2.928 2.872 731703 ..Methamphetamin in Tabletten- bzw. Kapselform - - - - 8 10 16 18 731800 .Cannabis und Zubereitungen 2.585 2.558 2.672 3.138 3.611 3.645 3.990 5.578 731900 .sonstigen Betäubungsmitteln 21 27 40 25 34 29 69 63 732000 -unerlaubter Handel mit und Schmuggel von Rauschgiften § 29 BtMG 1.007 1.172 1.173 1.215 1.216 1.046 1.193 1.799 732100 .unerlaubter Handel mit und Schmuggel von Heroin 196 119 55 28 14 12 11 24 732110 ..unerlaubter Handel von Heroin 189 108 51 25 14 12 11 18 732120 ..Schmuggel von Heroin 7 11 4 3 - - - 6 Anlage 5 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 2 von 5 erfasste Fälle der Rauschgiftdelikte nach Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) Schl.-zahl Straftatengruppen/Straftat 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 732200 .unerlaubter Handel mit und Schmuggel von Kokain einschl. Crack 25 28 19 22 12 14 18 67 732210 ..unerlaubter Handel mit Kokain einschl. Crack 25 26 19 21 11 14 18 23 732211 ...Crack 2 - - 2 - 1 - 1 732212 ...Kokain 23 26 19 19 11 13 18 22 732220 ..Schmuggel von Kokain einschl. Crack - 2 - 1 1 - - 44 732221 ...Crack - 1 - - - - - - 732222 ...Kokain - 1 - 1 1 - - 44 732300 .unerlaubter Handel mit und Schmuggel von LSD - 1 - - - 1 - 3 732310 ..unerlaubter Handel mit LSD - - - - - 1 - 1 732320 ..Schmuggel von LSD - 1 - - - - - 2 732400 .mit/von Amphetamin/Methamphetamin und deren Derivate in Pulver- oder flüssiger Form 365 576 712 773 - - - - 732410 ..illegaler Handel (§ 29 BtMG) 283 392 496 543 - - - - 732420 ..Schmuggel (§ 29 BtMG) 82 184 216 230 - - - - 732500 .mit/von Amphetamin/Methamphetamin und deren Derivate in Tabletten- bzw. Kapselform (Ecstasy) 34 21 27 25 - - - - 732510 ..illegaler Handel (§ 29 BtMG) 28 16 14 21 - - - - 732520 ..Schmuggel (§ 29 BtMG) 6 5 13 4 - - - - 732600 .unerlaubter Handel mit und Schmuggel von - - - - 30 35 50 83 732610 ..unerlaubter Handel mit - - - - 26 34 49 69 732611 ...Amphetamin und seinen Derivaten in Pulver- oder flüssiger Form - - - - 16 23 18 22 732612 ...Amphetamin und seinen Derivaten in Tabletten- bzw. Kapselform (Ecstasy) - - - - 10 11 31 47 732620 ..Schmuggel von - - - - 4 1 1 14 732621 ...Amphetamin und seinen Derivaten in Pulver- oder flüssiger Form - - - - 4 1 1 7 732622 ...Amphetamin und seinen Derivaten in Tabletten- bzw. Kapselform (Ecstasy) - - - - - - - 7 732700 .unerlaubter Handel mit und Schmuggel von - - - - 718 465 516 484 732710 ..unerlaubter Handel mit - - - - 606 421 476 353 732711 ...Methamphetamin in Pulver- oder flüssiger Form - - - - 1 4 4 4 Anlage 5 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 3 von 5 erfasste Fälle der Rauschgiftdelikte nach Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) Schl.-zahl Straftatengruppen/Straftat 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 732712 ...Methamphetamin in kristalliner Form (Crystal) - - - - 603 414 466 344 732713 ...Methamphetamin in Tabletten- bzw. Kapselform - - - - 2 3 6 5 732720 ..Schmuggel von - - - - 112 44 40 131 732721 ...Methamphetamin in Pulver- oder flüssiger Form - - - - 1 - - 1 732722 ...Methamphetamin in kristalliner Form (Crystal) - - - - 111 44 39 130 732723 ...Methamphetamin in Tabletten- bzw. Kapselform - - - - - - 1 - 732800 .unerlaubter Handel mit und Schmuggel von 379 419 353 361 430 511 590 1 019 732810 ..unerlaubter Handel mit Cannabis und Zubereitungen 326 306 279 273 380 476 576 818 732820 ..Schmuggel von Cannabis und Zubereitungen 53 113 74 88 50 35 14 201 732900 .unerlaubter Handel mit und Schmuggel von 8 8 7 6 12 8 8 119 732910 ..unerlaubter Handel mit sonstigen Betäubungsmitteln 6 7 7 4 5 5 7 9 732920 ..Schmuggel von sonstigen Betäubungsmitteln 2 1 - 2 7 3 1 110 733000 -unerlaubte Einfuhr § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG (in nicht geringer Menge) von 40 56 90 129 97 77 68 134 733100 .Heroin 3 4 1 - - - 1 - 733200 .Kokain/Crack 1 1 - - 2 2 - 3 733202 ..Kokain 1 1 - - 2 2 - 3 733400 .Amphetamin/Methamphetamin und deren Derivate in Pulver- oder flüssiger Form 25 36 68 93 - - - - 733500 .Amphetamin/Methamphetamin und deren Derivate in Tabletten- bzw. Kapselform (Ecstasy) 5 4 7 12 - - - - 733600 .Amphetamin und seinen Derivaten in Pulver- oder flüssiger sowie in Tabletten- bzw. Kapselform (Ecstasy) - - - - 7 3 - 4 733601 ..Amphetamin und seinen Derivaten in Pulver- oder flüssiger Form - - - - 7 3 - 4 733700 .Methamphetamin in Pulver-, kristalliner oder flüssiger sowie in Tabletten- bzw. Kapselform - - - - 75 66 60 99 733701 ..Methamphetamin in Pulver- oder flüssiger Form - - - - - - - 1 733702 ..unerlaubte Einfuhr in nicht geringer Menge von Meth- amphetamin in kristalliner Form (Crystal) von - - - - 75 66 60 98 733800 .Cannabis und Zubereitungen 5 11 14 24 9 6 7 25 733900 .sonstigen Betäubungsmitteln 1 - - - 4 - - 3 Anlage 5 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 4 von 5 erfasste Fälle der Rauschgiftdelikte nach Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) Schl.-zahl Straftatengruppen/Straftat 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 734000 -sonstige Verstöße BtMG 477 561 677 604 880 852 846 895 734100 .unerlaubter Anbau BtM 154 162 184 208 298 243 225 267 734200 .Betäubungsmittelanbau, -herstellung und -handel als Mitglied einer Bande 16 26 40 31 38 37 40 41 734210 ..Verstöße gemäß § 30 Abs. 1 Nr. 1 BtMG - 3 6 - - 2 4 1 734220 ..Verstöße gemäß § 30a BtMG 16 23 34 31 38 35 36 40 734300 .Bereitstellung von Geldmitteln oder anderen Vermögens- gegenständen 3 - - 1 5 - 2 2 734400 .Werbung für Betäubungsmittel 2 1 - - - - - - 734500 .Abgabe, Verabreichung oder Überlassung von BtM an Minderjährige 26 38 80 67 100 140 155 117 734510 ..Abgabe, Verabreichung oder Überlassung 22 33 74 64 90 119 141 111 734520 ..gewerbsmäßige Abgabe, Verabreichung oder Überlassung 4 5 6 3 10 21 14 6 734600 .leichtfertige Verursachung des Todes eines Anderen durch Abgabe pp. von BtM - - - - - - 2 6 734700 .unerlaubte Verschreibung und Verabreichung durch Ärzte 15 14 14 10 9 10 14 8 734800 .unerlaubte(r) Handel, Herstellung, Abgabe und Besitz in nicht geringer Menge von BtM 261 320 359 287 430 422 408 454 734810 ..unerlaubte(r) Abgabe und Besitz in nicht geringer Menge von 25 40 39 46 71 61 70 63 734811 …Heroin 2 3 1 2 1 2 - 2 734812 ...Kokain/Crack 1 3 - 2 - 2 2 3 734813 …LSD - - - 1 - - - - 734814 ...Amphetamin/Methamphetamin und deren Derivaten in Pulver- oder flüssiger Form 7 14 23 21 - - - - 734815 ...Amphetamin/Methamphetamin und deren Derivaten in Tabletten- bzw. Kapselform (Ecstasy) 1 2 1 - - - - - 734816 ...Amphetamin und seinen Derivaten in Pulver- oder flüssiger sowie in Tabletten- bzw. Kapselform (Ecstasy) - - - - 5 4 2 2 734817 ...Methamphetamin in Pulver-, kristalliner oder flüssiger sowie in Tabletten- bzw. Kapselform - - - - 34 33 37 23 734818 ...Cannabis und Zubereitungen 12 18 11 20 30 19 29 31 734819 ...sonstigen BtM 2 - 3 - 1 1 - 2 Anlage 5 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 5 von 5 erfasste Fälle der Rauschgiftdelikte nach Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) Schl.-zahl Straftatengruppen/Straftat 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 734820 ..unerlaubter Handel in nicht geringer Menge mit 225 266 307 229 340 353 327 378 734821 ...Heroin 39 36 23 13 11 10 4 11 734822 ...Kokain/Crack 9 26 14 4 9 13 2 22 734824 ...Amphetamin/Methamphetamin und deren Derivaten in Pulver- oder flüssiger Form 82 119 155 124 - - - - 734825 ...Amphetamin/Methamphetamin und deren Derivaten in Tabletten- bzw. Kapselform (Ecstasy) 7 2 5 5 - - - - 734826 ... Amphetamin und seinen Derivaten in Pulver- oder flüssiger sowie in Tabletten- bzw. Kapselform (Ecstasy) - - - - 6 11 6 11 734827 ...mit Methamphetamin in Pulver-, kristalliner oder flüssiger sowie in Tabletten- bzw. Kapselform - - - - 215 201 174 148 734828 ...Cannabis und Zubereitungen 86 75 105 79 93 113 137 185 734829 ...sonstigen BtM 2 8 5 4 6 5 4 1 734840 ..unerlaubte Herstellung in nicht geringer Menge von 11 14 13 12 19 8 11 13 734841 ...Heroin - 1 1 - - 1 1 - 734842 ...Kokain einschl. Crack - 1 - 1 - - - - 734844 ...Amphetamin/Methamphetamin und deren Derivaten in Pulver- oder flüssiger Form 10 6 5 4 - - - - 734845 ...Amphetamin/Methamphetamin und deren Derivaten in Tabletten- bzw. Kapselform (Ecstasy) 1 2 2 - - - - - 734847 ...Methamphetamin in Pulver-, kristalliner oder flüssiger sowie in Tabletten- bzw. Kapselform - - - - 6 2 2 - 734848 ...Cannabis und Zubereitungen - 4 5 7 13 5 8 12 734849 ..sonstigen BtM - - - - - - - 1 735000 -Straftaten gemäß § 4 NpSG 3 Anlage 6 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 1 von 9 Anlage zu den Fragen 62, 63, 64 Jahr Plantage / Art lfd. Nr. Landkreis / Kreisfreie Stadt Sicherstellung Pflanzen u. Cannabis Anzahl TV/Staatsangehörigkeit 2010 Indoor Profianlage > 1000 01 Nordsachsen Pflanzen 1030 3 x vietnamesisch Indoor Großanlage 100 bis 999 01 Leipzig Stadt Pflanzen 102 1 x deutsch 02 Nordsachsen Pflanzen 152 2 x deutsch 03 Zwickau Pflanzen 110 Marihuana 0,150 kg 1 x deutsch 04 Mittelsachsen Pflanzen 209 Marihuana 0,071 kg Haschisch 0,172 kg 1 x deutsch 05 Mittelsachsen Pflanzen 830 Marihuana 67,08000 kg 4 x vietnamesisch, 3 x deutsch 06 Dresden Stadt Pflanzen 296 Marihuana 0,3 kg 1 x deutsch Indoor Kleinanlage > 20 bis 99 01 Bautzen Pflanzen 20 1 x deutsch 02 Leipzig Stadt Pflanzen 80 1 x deutsch 03 Leipzig Stadt Pflanzen 35 1 x deutsch 04 Dresden Stadt Pflanzen 3 Marihuana 1,23 kg 2 x deutsch 05 Zwickau Pflanzen 33 1 x deutsch 06 Bautzen Pflanzen 31 - 07 Dresden Stadt Pflanzen 27 - 08 Vogtlandkreis Pflanzen 37 1 x deutsch 09 Zwickau Pflanzen 30 Marihuana 0,91 kg 1 x deutsch 10 Meißen Pflanzen 91 1 x deutsch 11 Sächsische Schweiz-Osterzgeb. Pflanzen 71 Marihuana 4,538 kg 3 x deutsch Anlage 6 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 2 von 9 Jahr Plantage / Art lfd. Nr. Landkreis / Kreisfreie Stadt Sicherstellung Pflanzen u. Cannabis Anzahl TV/Staatsangehörigkeit 2010 Outdoor Profianlage > 1000 - - - - Outdoor Großanlage 100 bis 999 01 Leipzig Pflanzen 112 - Outdoor Kleinanlage > 20 bis 99 01 Zwickau Pflanzen 20 - 02 Sächsische Schweiz-Osterzgeb. Pflanzen 40 2 x deutsch 2011 Indoor Profianlage > 1000 - - - - Indoor Großanlage 100 bis 999 01 Leipzig Stadt Pflanzen 142 Marihuana 5,6 kg 1 x deutsch 02 Sächsische Schweiz-Osterzgeb. Pflanzen 246 Marihuana 0,528 kg Haschisch 0,00067 kg 1 x deutsch Indoor Kleinanlage > 20 bis 99 01 Leipzig Stadt Pflanzen 90 Marihuana 0,0903 kg 1 x deutsch 02 Leipzig Stadt Pflanzen 24 Marihuana 0,1097 kg 1 x ukrainisch 03 Leipzig Stadt Pflanzen 30 1 x deutsch 04 Leipzig Stadt Pflanzen 27 1 x deutsch 05 Vogtlandkreis Pflanzen 12 Marihuana 0,027 kg 1 x deutsch Outdoor Profianlage > 1000 01 Vogtlandkreis Pflanzen 1000 Hanfsaat 6,0 kg 1 x deutsch Outdoor Großanlage 100 bis 999 - - - - Outdoor Kleinanlage > 20 bis 99 01 Leipzig Pflanzen 33 1 x deutsch 02 Mittelsachsen Pflanzen keine Angabe Marihuana 0,04 kg 1 x deutsch 03 Leipzig Stadt Pflanzen 60 1 x deutsch 04 Zwickau Pflanzen 66 Marihuana 1,620 kg 1 x deutsch 05 Mittelsachsen Pflanzen 36 - Anlage 6 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 3 von 9 Jahr Plantage / Art lfd. Nr. Landkreis / Kreisfreie Stadt Sicherstellung Pflanzen u. Cannabis Anzahl TV/Staatsangehörigkeit 2012 Indoor Profianlage > 1000 - - - - Indoor Großanlage 100 bis 999 01 Dresden Stadt Pflanzen 130 1 x deutsch 02 Mittelsachsen Pflanzen 144 1 x deutsch 03 Leipzig Stadt Pflanzen 110 Marihuana 11,0 kg 5 x deutsch 04 Erzgebirgskreis Pflanzen 424 Marihuana 2,70 kg 1 x deutsch 05 Chemnitz Stadt Pflanzen 370 Marihuana 7,47 kg 1 x deutsch Indoor Kleinanlage > 20 bis 99 01 Leipzig Stadt Pflanzen 73 1 x deutsch 02 Dresden Stadt Pflanzen 36 Marihuana 2,17643 kg 1 x deutsch 03 Nordsachsen Pflanzen 36 2 x deutsch 04 Dresden Stadt Pflanzen 80 Marihuana 0,001 kg 2 x deutsch 05 Zwickau Pflanzen 32 1 x deutsch 06 Meißen Pflanzen 22 1 x deutsch 07 Leipzig Pflanzen 57 1 x deutsch 08 Leipzig Stadt Pflanzen 12 Marihuana 0,35 kg 1 x deutsch 09 Bautzen Pflanzen 34 1 x deutsch 10 Erzgebirgskreis Pflanzen 20 Marihuana 0,0915 kg 1 x deutsch 11 Leipzig Stadt Pflanzen 53 1 x deutsch 12 Vogtlandkreis Pflanzen 27 1 x deutsch 13 Leipzig Stadt Pflanzen 70 Marihuana 0,58306 Kg 1 x deutsch Outdoor Profianlage > 1000 - - - - Outdoor Großanlage 100 bis 999 01 Zwickau Pflanzen 200 - 02 Erzgebirgskreis Pflanzen 489 - Anlage 6 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 4 von 9 Jahr Plantage / Art lfd. Nr. Landkreis / Kreisfreie Stadt Sicherstellung Pflanzen u. Cannabis Anzahl TV/Staatsangehörigkeit 2012 Outdoor Kleinanlage > 20 bis 99 01 Mittelsachsen Pflanzen 12 1 x deutsch/ russisch 02 Leipzig Stadt Pflanzen 53 1 x deutsch 03 Dresden Stadt Pflanzen 24 1 x deutsch 04 Vogtlandkreis Pflanzen 31 - 05 Leipzig Stadt Pflanzen 21 1 x deutsch 06 Leipzig Stadt Pflanzen 22 1 x deutsch 07 Zwickau Pflanzen 40 - 08 Leipzig Pflanzen 30 1 x deutsch 2013 Indoor Profianlage > 1000 - - - - Indoor Großanlage 100 bis 999 01 Leipzig Stadt Pflanzen 279 Marihuana 0,005 kg 1 x deutsch 02 Nordsachsen Pflanzen 494 Marihuana 14,917 Kg 3 x deutsch 03 Dresden Stadt Pflanzen 177 1 x deutsch 04 Leipzig Pflanzen 388 3 x deutsch 05 Leipzig Stadt Pflanzen 143 Marihuana 5,758 kg 2 x deutsch 06 Leipzig Pflanzen 138 Marihuana 1,555 kg Haschisch 0,003 kg 4 x deutsch Indoor Kleinanlage > 20 bis 99 01 Zwickau Pflanzen 21 Marihuana 3,49424 kg 1 x deutsch 02 Nordsachsen Pflanzen 22 1 x deutsch 03 Erzgebirgskreis Pflanzen 13 2 x deutsch 04 Bautzen Pflanzen 54 2 x deutsch 05 Leipzig Stadt Pflanzen 74 Marihuana 0,00260 kg 2 x deutsch 06 Zwickau Pflanzen 83 1 x deutsch 07 Dresden Stadt Pflanzen 69 Marihuana 0,166 kg 1 x deutsch Anlage 6 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 5 von 9 Jahr Plantage / Art lfd. Nr. Landkreis / Kreisfreie Stadt Sicherstellung Pflanzen u. Cannabis Anzahl TV/Staatsangehörigkeit 2013 Indoor Kleinanlage > 20 bis 99 08 Bautzen Pflanzen 49 Haschisch 0,0001 kg 3 x deutsch 09 Leipzig Stadt Pflanzen 28 Marihuana 0,305 kg 1 x deutsch 10 Leipzig Stadt Pflanzen 30 Marihuana 3,673 kg 1 x deutsch Outdoor Profianlage > 1000 - - - - Outdoor Großanlage 100 bis 999 - - - - Outdoor Kleinanlage > 20 bis 99 01 Leipzig Pflanzen 31 1 x deutsch 2014 Indoor Profianlage > 1000 01 Vogtlandkreis Pflanzen 1760 2 x deutsch Indoor Großanlage 100 bis 999 01 Mittelsachsen Pflanzen 150 3 x deutsch Indoor Großanlage 100 bis 999 02 Leipzig Pflanzen 429 2 x deutsch Indoor Kleinanlage > 20 bis 99 01 Sächsische Schweiz-Osterzgeb. Pflanzen 56 Marihuana 0,008 kg 2 x deutsch 02 Mittelsachsen Pflanzen 21 Marihuana 0,065 kg Haschisch 0,18075 kg 1 x deutsch 03 Leipzig Stadt Pflanzen 21 1 x deutsch 04 Leipzig Stadt Pflanzen 27 2 x deutsch 05 Dresden Stadt Pflanzen 35 Marihuana 0,0716 1 x deutsch 06 Vogtlandkreis Pflanzen 38 1 x deutsch 07 Vogtlandkreis Pflanzen 49 2 x deutsch 08 Mittelsachsen Pflanzen 58 1 x deutsch 09 Nordsachsen Pflanzen 24 Marihuana 0,00238 kg 1 x deutsch Anlage 6 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 6 von 9 Jahr Plantage / Art lfd. Nr. Landkreis / Kreisfreie Stadt Sicherstellung Pflanzen u. Cannabis Anzahl TV/Staatsangehörigkeit 2014 Indoor Kleinanlage > 20 bis 99 10 Bautzen Pflanzen 23 Marihuana 0,0602 kg 1 x deutsch 11 Erzgebirgskreis Pflanzen 70 1 x deutsch 12 Nordsachsen Pflanzen 70 Marihuana 0,0027 kg 1 x deutsch 13 Dresden Stadt Pflanzen 41 Marihuana 0,11077 kg 3 x deutsch 14 Leipzig Stadt Pflanzen 32 1 x deutsch 15 Vogtlandkreis Pflanzen 28 1 x deutsch 16 Leipzig Pflanzen 28 1 x deutsch Outdoor Profianlage > 1000 - - - - Outdoor Großanlage 100 bis 999 01 Leipzig Pflanzen 113 - 02 Nordsachsen Pflanzen 243 1 x deutsch Outdoor Kleinanlage > 20 bis 99 01 Vogtlandkreis Pflanzen 38 1 x deutsch 02 Leipzig Pflanzen 45 - 03 Leipzig Stadt Pflanzen 40 - 04 Leipzig Stadt Pflanzen 23 - 2015 Indoor Profianlage > 1000 - - - - Indoor Großanlage 100 bis 999 01 Görlitz Pflanzen 158 Marihuana 4,63 kg 2 x deutsch Indoor Kleinanlage > 20 bis 99 01 Leipzig Stadt Pflanzen 50 1 x deutsch 02 Leipzig Stadt Pflanzen 52 Marihuana 0,002 kg 1 x deutsch 03 Görlitz Pflanzen 67 2 x deutsch 04 Nordsachsen Pflanzen 25 Marihuana 0,014 kg 1 x deutsch 05 Leipzig Stadt Pflanzen 34 1 x deutsch Outdoor Profianlage > 1000 - - - - Anlage 6 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 7 von 9 Jahr Plantage / Art lfd. Nr. Landkreis / Kreisfreie Stadt Sicherstellung Pflanzen u. Cannabis Anzahl TV/Staatsangehörigkeit 2015 Outdoor Großanlage 100 bis 999 01 Leipzig Pflanzen 129 - Outdoor Kleinanlage > 20 bis 99 01 Dresden Stadt Pflanzen 24 Marihuana 0,42251 kg 1 x deutsch 02 Leipzig Pflanzen 38 1 x deutsch 03 Leipzig Stadt Pflanzen 24 Marihuana 0,00230 kg 1 x deutsch 04 Meißen Pflanzen 32 - 2016 Indoor Profianlage > 1000 - - - - Indoor Großanlage 100 bis 999 01 Leipzig Stadt Pflanzen 113 1 x deutsch 02 Leipzig Pflanzen 180 Marihuana 6,60 kg 3 x deutsch 03 Leipzig Stadt Pflanzen 158 Pilze 0,6539 kg 1 x deutsch 04 Leipzig Stadt Pflanzen 393 Marihuana 0,354 kg 1 x deutsch, 1 x aserbaidschanisch Indoor Kleinanlage > 20 bis 99 01 Leipzig Stadt Pflanzen 73 1 x deutsch 02 Vogtlandkreis Pflanzen 54 2 x deutsch 03 Dresden Stadt Pflanzen 60 Marihuana 6,869 kg 1 x deutsch 04 Leipzig Stadt Pflanzen 28 1 x deutsch 05 Leipzig Pflanzen 37 1 x deutsch 06 Zwickau Pflanzen 78 Marihuana 0,30274 kg 1 x deutsch 07 Vogtlandkreis Pflanzen 48 Marihuana 0,98469 kg 1 x deutsch 08 Nordsachsen Pflanzen 23 Marihuana 0,00062 kg 1 x deutsch 09 Meißen Pflanzen 23 1 x deutsch 10 Erzgebirgskreis Pflanzen 20 Marihuana 0,00278 kg 1 x deutsch Anlage 6 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 8 von 9 Jahr Plantage / Art lfd. Nr. Landkreis / Kreisfreie Stadt Sicherstellung Pflanzen u. Cannabis Anzahl TV/Staatsangehörigkeit 2016 Indoor Kleinanlage > 20 bis 99 11 Dresden Stadt Pflanzen 44 Marihuana 0,26852 kg 1 x deutsch Outdoor Profianlage > 1000 - - - - Outdoor Großanlage 100 bis 999 01 Chemnitz Stadt Pflanzen 253 1 x deutsch 02 Dresden Stadt Pflanzen 110 - Outdoor Kleinanlage > 20 bis 99 01 Vogtlandkreis Pflanzen 24 - 02 Dresden Stadt Pflanzen 62 - 03 Leipzig Pflanzen 46 1 x deutsch 04 Leipzig Pflanzen 63 1 x deutsch 05 Leipzig Stadt Pflanzen 22 1 x deutsch 06 Zwickau Pflanzen 46 1 x deutsch 07 Leipzig Stadt Pflanzen 43 1 x deutsch 2017 Indoor Profianlage > 1000 - - - - Indoor Großanlage 100 bis 999 01 Görlitz Pflanzen 128 1 x deutsch 02 Leipzig Stadt Pflanzen 123 Marihuana 0,3446 kg 1 x deutsch 03 Leipzig Stadt Pflanzen 701 Marihuana 1,191 kg 1 x tscheschisch Indoor Kleinanlage > 20 bis 99 01 Bautzen Pflanzen 58 1 x deutsch 02 Erzgebirgskreis Pflanzen 23 - 03 Nordsachsen Pflanzen 31 Marihuana 0,072 kg 1 x deutsch 04 Sächsische Schweiz-Osterzgeb. Pflanzen 75 Marihuana 0,71164 kg 1 x deutsch, 1 x tschechisch 05 Nordsachsen Pflanzen 27 Marihuana 0,85 kg 1 x deutsch 06 Bautzen Pflanzen 66 Marihuana 0,7785 kg 1 x deutsch 07 Görlitz Pflanzen 27 Marihuana 0,0442 kg 2 x deutsch Anlage 6 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 9 von 9 Jahr Plantage / Art lfd. Nr. Landkreis / Kreisfreie Stadt Sicherstellung Pflanzen u. Cannabis Anzahl TV/Staatsangehörigkeit 2017 Indoor Kleinanlage > 20 bis 99 08 Meißen Pflanzen 59 Marihuana 0,4 kg 1 x deutsch 09 Leipzig Stadt Pflanzen 73 Marihuana 0,685 kg 1 x deutsch 10 Nordsachsen Pflanzen 71 1 x deutsch 11 Dresden Stadt Pflanzen 25 1 x deutsch Outdoor Profianlage > 1000 - - - - Outdoor Großanlage 100 bis 999 - - - - Outdoor Kleinanlage > 20 bis 99 01 Zwickau Pflanzen 42 Marihuana 5,57135 kg 1 x deutsch 02 Dresden Stadt Pflanzen 20 1 x deutsch 03 Dresden Stadt Pflanzen 60 Marihuana 2,68715 kg - 04 Zwickau Pflanzen 39 Marihuana 0,00540 kg 1 x deutsch Anlage 7 zu Drs.-Nr. 6/12700 Antwort auf die Fragen 65, 66, 67 Seite 1 von 2 Jahr Art der Drogen lfd. Nr. pro Jahr Standort der Labore (Landkreis/Kreisfreie Stadt) Sicherstellung Zufallsfund/Ermittlungen/Monitoring 2010 Crystal 01 Chemnitz Jod 109 g Dimethylsulfon 3,2 g ohne Mengenangabe: Phosphorsäure und Phosphor ohne Angabe 02 Zwickau Amphetamin 0,97 g ohne Mengenangabe: Kaliumchlorat Zufallsfund 03 Chemnitz Heroin 32,2 g Crystal 4,9 g Methadon 34,9 ml ohne Mengenangabe: Suboxone Tabletten, Ampullen-Dormicium, Sildenafil Tabletten ohne Angabe 04 Sächsische Schweiz- Osterzgebirge Amphetamin 0,5 g Ecstasy 6 Stk. Crystal 1,0 g LSD 5 Stück Marihuana 21,0 g Pilze 3,0 g Caniphedrin 20 Stk. Salzsäure 5 l Isopropylalkohol 5 l Aceton 5 l Ermittlungen 05 Dresden Wasserstoffperoxid 60 ml, Natriumglutamat 22,85 g, Salzsäure 3 ml Hinweis Anlage 7 zu Drs.-Nr. 6/12700 Antwort auf die Fragen 65, 66, 67 Seite 2 von 2 Jahr Art der Drogen lfd. Nr. pro Jahr Landkreis/Kreisfreie Stadt Sicherstellung Zufallsfund/Ermittlungen/Monitoring 2010 Crystal 06 Chemnitz Crystal 0,85 g, Rhinopront Kombi 140 Stk., ohne Mengenangabe: Phosphor rot ohne Angabe 2011 Crystal 01 Chemnitz Ecstasy 1 Stk., Crystal 2,1 g, Marihuana 15,4 g, ohne Mengenangabe: Phosphorsäure und Rhinopront Kombi Ermittlungen GHB 02 Nordsachsen 100 g Crystal ohne Mengenangabe: diverse Flüssigkeiten Ermittlungen 2012 - - - - - 2013 - - - - - 2014 - - - - - 2015 Crystal 01 Chemnitz Roter Phosphor 240 g, Jod 200 g, Salzsäure 1 Ltr., Waschbenzin 2 Ltr, Rohrreiniger 1 kg, 3 Schachteln Reactine, Phosphorsäure 233,1 g, Abfallflüssigkeit 5 Ltr. Zufallsfund 2016 Crystal 01 Chemnitz Phosphorsäure 2,02 kg, Phosphor 124 g, Jod 31,5 g Leere Medikamentenpackungen Hinweisgeber 2017 - - - - - Anlage 8 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 1 von 1 Gesamtsicherstellungsmengen an Betäubungsmittel für den Zeitraum 2010 bis 2017 Betäubungsmittel 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Cannabis (kg) 130,324 79,301 103,494 111,314 84,8111 174,318 130,455 153,305 davon Haschisch (kg) 8,278 27,141 8,977 19,064 1,53430 98,896 16,476 12,491 davon Marihuana (kg) 122,046 52,160 94,517 92,250 83,277 75,422 113,979 140,814 davon Cannabiskonzentrat - - - 0,287 - - 0,009 - Cannabispflanzen (Stk.) 3.300 2.615 3.171 2.837 4.134 1.195 2.536 2.536 Heroin (kg) 40,767 21,081 0,541 3,041 0,308 0,574 0,218 0,45124 Kokain (kg) 4,505 2,463 0,365 0,442 23,310 50,516 0,406 1,88503 Amphetamin (kg) 3,815 0,629 1,922 6,798 5,392 71,012 0,453 1,61096 Methamphetamin (kg) 5,972 4,416 7,692 14,977 13,140 15,637 14,315 5,70714 Ecstasy (Stk.) 7.151 300 591,5 1.468,75 1.680,5 356.798,5 1.422 4.537,50 LSD (Stk.) 33,5 94,0 8 60 53 45.136 177 53 Pilze (kg) 0,046 0,045 0,220 0,125 0,424 0,223 0,754 0,4513 Rohopium (kg) 0,091 0,126 - - 0,001 0,262 - - Kath (kg) 97,100 - - - - - - - Anlage 9 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 1 von 2 erfasste Fälle der Rauschgiftdelikte nach Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) mit Tatmittel Internet Schl.-zahl Straftatengruppen/Straftat 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 730000 Rauschgiftdelikte nach Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) 2 1 3 8 15 46 14 21 731000 -allgemeine Verstöße § 29 BtMG mit - 1 1 5 11 46 13 19 731200 .Kokain einschl. Crack - - - - 4 3 1 2 731202 ..Kokain - - - - 4 3 1 2 731300 .LSD - - - - - 1 - 1 731600 .Amphetamin und seinen Derivaten in Pulver- oder flüssiger sowie in Tabletten- bzw. Kapselform (Ecstasy) - - - - 2 5 4 9 731601 ..Amphetamin und seinen Derivaten in Pulver- oder flüssiger Form - - - - - 4 - 4 731602 ..Amphetamin und seinen Derivaten in Tabletten- bzw. Kapselform (Ecstasy) - - - - 2 1 4 5 731700 .Methamphetamin in Pulver-, kristalliner oder flüssiger sowie in Tabletten- bzw. Kapselform - - - - - - 1 3 731701 ..Methamphetamin in Pulver- oder flüssiger Form - - - - - - - 1 731702 ..Methamphetamin in kristalliner Form (Crystal) - - - - - - 1 1 731703 ..Methamphetamin in Tabletten- bzw. Kapselform - - - - - - - 1 731800 .Cannabis und Zubereitungen - 1 - 5 5 35 6 4 731900 .sonstigen Betäubungsmitteln - - 1 - - 2 1 - 732000 -unerlaubter Handel mit und Schmuggel von Rauschgiften § 29 BtMG 1 - 1 - - - 1 1 732400 .mit/von Amphetamin/Methamphetamin und deren Derivate in Pulver- oder flüssiger Form - - 1 - - - - - 732410 ..illegaler Handel (§ 29 BtMG) - - 1 - - - - - 732600 .unerlaubter Handel mit und Schmuggel von - - - - - - - 1 732610 ..unerlaubter Handel mit - - - - - - - 1 732612 ...Amphetamin und seinen Derivaten in Tabletten- bzw. Kapselform (Ecstasy) - - - - - - - 1 732700 .unerlaubter Handel mit und Schmuggel von - - - - - - 1 - 732710 ..unerlaubter Handel mit - - - - - - 1 - Anlage 9 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 2 von 2 erfasste Fälle der Rauschgiftdelikte nach Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) mit Tatmittel Internet Schl.-zahl Straftatengruppen/Straftat 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 732712 ...Methamphetamin in kristalliner Form (Crystal) - - - - - - 1 - 732900 .unerlaubter Handel mit und Schmuggel von 1 - - - - - - - 732910 ..unerlaubter Handel mit sonstigen Betäubungsmitteln 1 - - - - - - - 734000 -sonstige Verstöße BtMG 1 - 1 3 4 - - 1 734100 .unerlaubter Anbau BtM - - - - 1 - - - 734400 .Werbung für Betäubungsmittel 1 - - - - - - - 734500 .Abgabe, Verabreichung oder Überlassung von BtM an Minderjährige - - - - 1 - - 1 734510 ..Abgabe, Verabreichung oder Überlassung - - - - - - - 1 734520 ..gewerbsmäßige Abgabe, Verabreichung oder Überlassung - - - - 1 - - - 734800 .unerlaubte(r) Handel, Herstellung, Abgabe und Besitz in nicht geringer Menge von BtM - - 1 3 2 - - - 734810 ..unerlaubte(r) Abgabe und Besitz in nicht geringer Menge von - - - 1 - - - - 734818 ...Cannabis und Zubereitungen - - - 1 - - - - 734820 ..unerlaubter Handel in nicht geringer Menge mit - - 1 1 2 - - - 734824 ...Amphetamin/Methamphetamin und deren Derivaten in Pulver- oder flüssiger Form - - - 1 734827 ...mit Methamphetamin in Pulver-, kristalliner oder flüssiger sowie in Tabletten- bzw. Kapselform - - - - 2 - - - 734828 ...Cannabis und Zubereitungen - - 1 1 - - - - Anlage 10 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 1 von 4 Antwort auf die Fragen 73, 74, 75 Schl.-zahl Straftat/Phänomenbereich/Straftatbestände 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 893000 Wirtschaftskriminalität 8.806 7.062 5.294 5.049 3.929 3.537 2.886 26.933 893100 -- bei Betrug 5.085 3.501 2.127 2.102 1.244 1.017 616 24.518 510000 Betrug §§ 263, 263a, 264, 264a, 265, 265a, 265b StGB 5.085 3.501 2.127 2.102 1.244 1.017 616 24.518 511000 -Waren-/Warenkreditbetrug 1.417 869 205 61 77 198 63 102 511100 .betrügerisches Erlangen von Kfz 2 1 - 1 2 4 9 7 511110 ..betrügerisches Erlangen von Kfz § 263 2 1 - 1 2 4 9 7 511200 .sonstiger Warenkreditbetrug 83 71 99 36 44 114 39 37 511201 ..Tankbetrug 4 13 9 6 5 - 1 4 511210 ..weitere Arten des Warenkreditbetruges §§ 263, 263a StGB 79 58 90 30 39 114 38 33 511211 …weitere Arten des Warenkreditbetruges § 263 StGB 79 58 90 30 39 114 22 27 511212 …weitere Arten des Warenkreditbetruges § 263a StGB - - - - - - 16 6 511300 .Warenbetrug 1.332 797 106 24 31 80 15 58 513000 -Kapitalanlage- u Anlagebetrug 143 1.760 475 456 547 422 151 23.945 513100 .Prospektbetrug (Kapitalanlagebetrug) § 264a StGB 1 3 2 - 1 2 - 3 513200 .Anlagebetrug § 263 StGB 142 1.757 473 456 546 420 151 23.942 514000 -Geldkreditbetrug 86 129 242 149 80 109 114 220 514100 .Kreditbetrug § 265b StGB (im geschäftlichen Verkehr) 6 5 7 3 4 4 5 7 514200 .Subventionsbetrug § 264 61 74 182 88 51 83 103 206 514300 .Krediterlangungsbetrug § 263 19 50 53 58 25 22 6 7 516000 -Betrug bzw. Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter unbarer Zahlungsmittel 47 10 16 9 4 10 13 5 516200 .Betrug mittels rechtswidrig erlangter Zahlungskarten ohne PIN (Lastschriftverfahren) 20 - 1 3 2 7 10 - 516300 .Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter Zahlungskarten mit PIN § 263a - - - - - - - 3 516500 .Betrug bzw. Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter Daten von Zahlungskarten §§ 263, 263a StGB) 21 10 10 4 - 3 3 1 516510 ..Betrug mittels rechtswidrig erlangter Daten von Zahlungskarten § 263 21 10 10 4 - 3 2 1 516520 ..Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter Daten von Zahlungskarten § 263a - - - - - - 1 - Anlage 10 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 2 von 4 Schl.-zahl Straftat/Phänomenbereich/Straftatbestände 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 516900 .Betrug bzw. Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter sonstiger unbarer Zahlungsmittel §§ 263, 263a StGB 2 - 2 - - - - 1 516910 ..Betrug mittels rechtswidrig erlangter sonstiger unbarer Zahlungsmittel § 263 2 - 2 - - - - - 516920 ..Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter sonstiger unbarer Zahlungsmittel § 263a - - - - - - - 1 517000 -sonstiger Betrug 3.392 733 1 189 1 427 536 278 275 246 517100 .Leistungsbetrug 2.535 120 102 88 165 47 20 22 517200 .Leistungskreditbetrug §§ 263, 263a StGB 136 112 94 413 70 41 45 67 517210 ..Leistungskreditbetrug § 263 136 112 94 413 70 41 44 67 517220 ..Leistungskreditbetrug § 263a - - - - - - 1 - 517400 .Betrug zum Nachteil von Versicherungen und Versicherungsmissbrauch §§ 263, 265 StGB 4 2 29 100 13 7 - 2 517410 ..Betrug zum Nachteil von Versicherungen 3 2 29 100 13 7 - 2 517420 ..Versicherungsmissbrauch 1 - - - - - - - 517500 .Computerbetrug (sonstiger) § 263a 26 28 23 19 3 11 33 12 517510 ..Computerbetrug (sonstiger) § 263a (1,2) 26 28 23 19 3 11 33 12 517600 .Provisionsbetrug 5 3 12 10 5 5 2 1 517800 .Sozialleistungsbetrug 36 44 35 10 6 1 1 7 517900 .missbräuchliche Nutzung von Telekommunikationsdiensten § 263a 10 41 7 2 1 1 - - 518100 .Abrechnungsbetrug 46 65 69 55 53 66 47 55 518110 ..im Gesundheitswesen §§ 263, 263a 30 58 50 43 46 57 43 55 518111 ...im Gesundheitswesen § 263 30 58 50 43 46 57 43 54 518112 ...im Gesundheitswesen § 263a - - - - - - - 1 518179 ..sonstiger Abrechnungsbetrug 16 7 19 12 7 9 4 - 518300 .Überweisungsbetrug §§ 263, 263a StGB 5 3 9 8 1 6 8 1 518301 ..Überweisungsbetrug § 263 5 3 9 8 1 6 6 1 518302 ..Überweisungsbetrug § 263a - - - - - - 2 - 518800 .Kreditvermittlungsbetrug § 263 StGB 37 3 285 4 8 5 22 - 518900 .sonstige weitere Betrugsarten 552 312 524 718 211 88 97 79 893200 -- Insolvenzstraftaten 1.319 1.202 1.179 1.023 1.080 997 911 1.092 560000 Insolvenzstraftaten §§ 283, 283a-d StGB 545 473 455 426 451 376 380 461 561000 -Bankrott § 283 StGB 401 320 346 335 333 276 260 354 Anlage 10 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 3 von 4 Schl.-zahl Straftat/Phänomenbereich/Straftatbestände 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 562000 -besonders schwerer Fall des Bankrotts § 283a StGB 2 1 - - - - 1 - 563000 -Verletzung der Buchführungspflicht § 283b StGB 113 111 75 63 102 80 94 97 564000 -Gläubigerbegünstigung § 283c StGB 25 33 30 24 15 18 24 9 565000 -Schuldnerbegünstigung § 283d StGB 4 8 4 4 1 2 1 1 712200 .Insolvenzverschleppung § 15 InsO 774 729 724 597 629 621 531 631 893300 -- im Anlage- und Finanzierungsbereich 174 1.836 548 521 582 455 174 23.961 513000 -Kapitalanlage- u Anlagebetrug 143 1.760 475 456 547 422 151 23.945 513100 .Prospektbetrug (Kapitalanlagebetrug) § 264a StGB 1 3 2 - 1 2 - 3 513200 .Anlagebetrug § 263 StGB 142 1.757 473 456 546 420 151 23.942 514100 .Kreditbetrug § 265b StGB 6 5 7 3 4 4 5 7 514300 .Krediterlangungsbetrug § 263 19 50 53 58 25 22 6 7 714000 -Straftaten in Verbindung mit dem Bankgewerbe sowie Wertpapierhandelsgesetz 6 21 13 4 6 7 12 2 714040 .Kreditwesengesetz 6 20 11 2 4 4 4 1 714060 .Wertpapierhandelsgesetz - 1 2 1 1 3 3 1 714070 .Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz - - - 1 1 - 5 - 893400 -- Wettbewerbsdelikte 191 188 106 115 89 67 92 61 656000 -wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen § 298 StGB - 2 3 1 12 3 2 - 715000 -Straftaten im Zusammenhang mit Urheberrechtsbestimmungen 103 96 77 77 64 59 77 55 715010 .Markengesetz 15 9 9 13 11 10 10 7 715020 .Designgesetz - 1 3 - - - - - 715030 .Gebrauchsmustergesetz - - 1 - - - - - 715040 .Kunsturheberrechtsgesetz 4 6 - 7 10 5 6 3 715050 .Urheberrechtsgesetz ohne Softwarepiraterie 14 12 14 19 10 1 6 3 715060 .Patentgesetz 4 2 2 - - 1 1 - 715100 .Softwarepiraterie (private Anwendung) 19 18 6 5 2 2 10 3 715200 .Softwarepiraterie in Form gewerbsmäßigen Handelns 22 21 15 17 14 15 12 13 715300 .Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen § 17(1,4)UWG 12 16 16 11 14 11 20 14 715400 .Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen § 17(2,4)UWG 13 11 11 5 3 14 12 12 719200 .Straftaten nach UWG ohne § 17 88 90 26 37 13 5 13 6 893500 -- im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen 1.807 1.776 1.513 1.542 1.311 1.270 1.039 1.068 522000 -Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt 1.807 1.776 1.513 1.542 1.311 1.270 1.038 1.065 Anlage 10 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 4 von 4 Schl.-zahl Straftat/Phänomenbereich/Straftatbestände 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 713000 -Delikte i. Z. m. Schwarzarbeiterbekämpfungs-gesetz und Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - - - - - - 1 3 713030 .Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz - - - - - - 1 3 893600 -- Betrug und Untreue im Zusammenhang mit Beteiligungen und Kapitalanlagen 162 1.778 532 472 556 432 160 23.950 513100 .Prospektbetrug § 264a StGB 1 3 2 - 1 2 - 3 513200 .Anlagebetrug § 263 StGB 142 1.757 473 456 546 420 151 23.942 521100 .Untreue bei Kapitalanlagegeschäften 19 18 57 16 9 10 9 5 Anlage 11 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 1 von 4 Tatverdächtige insgesamt bei Wirtschaftskriminalität 2010 bis 2017 Schl.-zahl Straftat/Phänomenbereich/Straftatbestände 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 893000 Wirtschaftskriminalität 2.460 2.499 2.451 2.162 1.889 1.843 1.717 1.821 893100 -- bei Betrug 674 742 784 755 517 569 496 522 510000 Betrug §§ 263, 263a, 264, 264a, 265, 265a, 265b StGB 674 742 784 755 517 569 496 522 511000 -Waren-/Warenkreditbetrug 101 104 64 68 79 76 45 46 511100 .betrügerisches Erlangen von Kfz 3 1 - 1 6 7 9 10 511110 ..betrügerisches Erlangen von Kfz § 263 StGB 3 1 - 1 6 7 9 10 511200 .sonstiger Warenkreditbetrug 63 56 48 38 45 43 27 18 511201 ..Tankbetrug 2 8 5 4 3 - 1 2 511210 ..weitere Arten des Warenkreditbetruges §§ 263, 263a StGB 61 49 43 34 42 43 26 16 511211 …weitere Arten des Warenkreditbetruges § 263 StGB 61 49 43 34 42 43 23 13 511212 …weitere Arten des Warenkreditbetruges § 263a StGB - - - - - - 4 3 511300 .Warenbetrug 39 47 17 30 29 27 10 18 513000 -Kapitalanlage- u Anlagebetrug 60 83 105 74 52 100 47 75 513100 .Prospektbetrug (Kapitalanlagebetrug) § 264a StGB - - 1 - 1 1 - 1 513200 .Anlagebetrug § 263 StGB 60 83 104 74 51 99 47 74 514000 -Geldkreditbetrug 117 143 217 162 91 174 153 221 514100 .Kreditbetrug § 265b StGB (im geschäftlichen Verkehr) 9 6 8 5 5 4 5 10 514200 .Subventionsbetrug § 264 StGB 90 90 189 128 77 146 141 201 514300 .Krediterlangungsbetrug § 263 StGB 18 47 20 29 9 24 8 10 516000 -Betrug bzw. Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter unbarer Zahlungsmittel 9 2 6 4 - 2 5 3 516200 .Betrug mittels rechtswidrig erlangter Zahlungskarten ohne PIN (Lastschriftverfahren) 1 - 1 2 - 1 1 - 516300 .Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter Zahlungskarten mit PIN §263a StGB - - - - - - - 1 516500 .Betrug bzw. Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter Daten von Zahlungskarten §§ 263, 263a StGB) 5 2 3 1 - 2 4 1 516510 ..Betrug mittels rechtswidrig erlangter Daten von Zahlungskarten § 263 StGB 5 2 3 1 - 2 3 1 516520 ..Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter Daten von Zahlungskarten § 263a StGB - - - - - - 1 - Anlage 11 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 2 von 4 Schl.-zahl Straftat/Phänomenbereich/Straftatbestände 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 516900 .Betrug bzw. Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter sonstiger unbarer Zahlungsmittel §§ 263, 263a StGB 1 - - - - - - 1 516910 ..Betrug mittels rechtswidrig erlangter sonstiger unbarer Zahlungsmittel § 263 StGB 1 - - - - - - - 516920 ..Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter sonstiger unbarer Zahlungsmittel §263a StGB - - - - - - - 1 517000 -sonstiger Betrug 420 433 424 464 307 242 260 197 517100 .Leistungsbetrug 55 49 42 41 26 22 21 23 517200 .Leistungskreditbetrug §§ 263, 263a StGB 108 87 72 54 60 36 34 40 517210 ..Leistungskreditbetrug § 263 StGB 108 87 72 54 60 36 33 40 517220 ..Leistungskreditbetrug § 263a StGB - - - - - - 1 - 517400 .Betrug zum Nachteil von Versicherungen und Versicherungsmissbrauch §§ 263, 265 StGB 6 4 27 108 11 7 - 3 517410 ..Betrug zum Nachteil von Versicherungen 5 4 27 108 11 7 - 3 517420 ..Versicherungsmissbrauch 1 - - - - - - - 517500 .Computerbetrug (sonstiger) § 263a StGB 13 15 10 9 2 15 33 15 517510 ..Computerbetrug (sonstiger) § 263a (1,2) StGB 13 15 10 9 2 15 33 15 517600 .Provisionsbetrug 6 4 18 20 6 9 3 1 517800 .Sozialleistungsbetrug 37 48 42 12 6 1 1 7 517900 .missbräuchliche Nutzung von Telekommmunikationsdiensten § 263a StGB 3 8 1 1 1 - 1 - 518100 .Abrechnungsbetrug 51 49 63 62 75 61 58 34 518110 ..im Gesundheitswesen §§ 263, 263a StGB 30 41 44 47 68 53 56 34 518111 ...im Gesundheitswesen § 263 StGB 30 41 44 47 68 53 56 33 518112 ...im Gesundheitswesen § 263a StGB - - - - - - - 1 518179 ..sonstiger Abrechnungsbetrug 21 8 19 15 7 8 2 - 518300 .Überweisungsbetrug §§ 263, 263a StGB 4 2 3 5 2 1 4 - 518301 ..Überweisungsbetrug § 263 StGB 4 2 3 5 2 1 2 - 518302 ..Überweisungsbetrug § 263a StGB - - - - - - 2 - 518800 .Kreditvermittlungsbetrug § 263 StGB 4 6 4 11 1 4 20 - 518900 .sonstige weitere Betrugsarten 183 184 175 164 126 91 92 82 893200 -- Insolvenzstraftaten 1.142 1.069 1.073 899 894 852 752 862 560000 Insolvenzstraftaten §§ 283, 283a-d StGB 553 513 495 453 464 394 385 449 561000 -Bankrott § 283 StGB 483 404 418 420 396 341 332 413 Anlage 11 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 3 von 4 Schl.-zahl Straftat/Phänomenbereich/Straftatbestände 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 562000 -besonders schwerer Fall des Bankrotts § 283a StGB 6 1 - - - - 2 - 563000 -Verletzung der Buchführungspflicht § 283b StGB 130 145 95 76 122 96 107 114 564000 -Gläubigerbegünstigung § 283c StGB 30 40 42 33 18 28 27 13 565000 -Schuldnerbegünstigung § 283d StGB 4 9 7 6 1 5 1 3 712200 .Insolvenzverschleppung § 15 InsO 935 889 886 742 770 729 639 744 893300 -- im Anlage- und Finanzierungsbereich 93 157 148 109 74 134 72 96 513000 -Kapitalanlage- u Anlagebetrug 60 83 105 74 52 100 47 75 513100 .Prospektbetrug (Kapitalanlagebetrug) § 264a StGB - - 1 - 1 1 - 1 513200 .Anlagebetrug § 263 StGB 60 83 104 74 51 99 47 74 514100 .Kreditbetrug § 265b StGB 9 6 8 5 5 4 5 10 514300 .Krediterlangungsbetrug § 263 StGB 18 47 20 29 9 24 8 10 714000 -Straftaten in Verbindung mit dem Bankgewerbe sowie Wertpapierhandelsgesetz 7 24 19 4 10 8 14 2 714040 .Kreditwesengesetz 7 23 18 3 4 5 5 1 714060 .Wertpapierhandelsgesetz - 1 1 1 - 3 4 1 714070 .Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz - - - - 6 - 5 - 893400 -- Wettbewerbsdelikte 165 120 137 112 107 98 118 86 656000 -wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen § 298 StGB - 3 9 - 21 6 4 - 715000 -Straftaten im Zusammenhang mit Urheberrechtsbestimmungen 123 93 107 91 72 86 100 82 715010 .Markengesetz 11 11 7 17 13 12 12 12 715020 .Designgesetz - 1 1 - - - - - 715030 .Gebrauchsmustergesetz - - 3 - - - - - 715040 .Kunsturheberrechtsgesetz 3 4 - 6 8 6 5 3 715050 .Urheberrechtsgesetz ohne Softwarepiraterie 13 6 14 19 9 1 7 2 715060 .Patentgesetz 5 2 2 - - 3 1 - 715100 .Softwarepiraterie (private Anwendung) 23 14 8 4 1 2 11 4 715200 .Softwarepiraterie ind Form gewerbsmäßigen Handelns 23 20 26 17 16 16 20 15 715300 .Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen § 17(1,4)UWG 23 20 27 18 19 17 28 25 715400 .Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen § 17(2,4)UWG 22 15 20 10 7 30 16 21 719200 .Straftaten nach UWG ohne § 17 42 25 21 21 14 6 14 4 893500 -- im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen 842 821 686 688 641 591 492 509 522000 -Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt 842 821 686 688 641 591 491 506 713030 .Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz - - - - - - 1 5 Anlage 11 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 4 von 4 Schl.-zahl Straftat/Phänomenbereich/Straftatbestände 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 713030 .Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz - - - - - - 1 5 713000 -Delikte i. Z. m. Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz und Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - - - - - - 1 5 893600 -- Betrug und Untreue im Zusammenhang mit Beteiligungen und Kapitalanlagen 72 95 124 83 60 104 61 81 513100 .Prospektbetrug § 264a StGB - - 1 - 1 1 - 1 513200 .Anlagebetrug § 263 StGB 60 83 104 74 51 99 47 74 521100 .Untreue bei Kapitalanlagegeschäften 13 12 21 10 8 4 14 6 Anlage 12 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 1 von 1 Erfasster Schaden (in €) bei Wirtschaftskriminalität nach Phänomenbereichen im Zeitraum von 2010 bis 2017 Schl.- zahl Straftat/ Phänomenbereich 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017* 893000 Wirtschaftskriminalität insgesamt und zwar 237.476.913 213.760.410 352.133.637 233.037.350 234.994.738 173.183.481 197.015.751 1.559.801.263 (198.880.618) 893100 … bei Betrug 28.775.327 49.089.198 39.883.054 58.191.312 36.043.435 48.498.704 22.465.795 1.377.886.133 (16.965.488) 893200 Insolvenzstraftaten gemäß StGB und Nebenstrafrecht 166.733.315 150.463.153 294.985.127 122.898.236 176.518.747 105.748.457 153.707.039 172.306.268 893300 … im Anlage- und Finanzierungsbereich pp. 4.995.193 34.703.743 14.370.190 19.176.659 11.079.141 31.889.135 12.212.244 1.367.731.058 (6.810.413) 893400 Wettbewerbsdelikte 92.368 429.831 1.624.991 315.581 26.850 15.656 32.287 38.343 893500 … im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen 5.020.158 4.701.301 4.169.870 4.693.735 4.526.947 3.617.179 3.783.133 3.865.172 893600 Betrug und Untreue im Zusammenhang mit Beteiligungen und Kapitalanlagen 4.986.339 30.475.837 10.961.519 35.917.217 9.138.197 30.979.446 12.016.021 1.367.739.241 (6.818.596) * Der Gesamtschaden für das Jahr 2017 bei Wirtschaftskriminalität in Sachsen betrug 1.559.801.263 €. Ohne den Schaden des umfangreichen Ermittlungsverfahrens 2017 im Bereich Anlagebetrug ergab sich eine Summe von rund 198,9 Mio. € (In der Tabelle werden diese Schadensummen für 2017 in Klammern dargestellt). Anlage 13 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 1 von 1 Übersicht Mehrsteuern 2017 Steuerart Chemnitz-Süd Dresden-Nord Leipzig II Umsatzsteuer 6.082.406 EUR 8.013.703 EUR 23.842.342 EUR Einkommensteuer 3.226.793 EUR 4.784.564 EUR 4.610.128 EUR Körperschaftsteuer 560.609 EUR 396.540 EUR 217.628 EUR Lohnsteuer 871.697 EUR 1.381.077 EUR 433.881 EUR Gewerbesteuer 1.242.752 EUR 1.505.625 EUR 867.715 EUR Sonstige Steuern 2.925.182 EUR 1.908.148 EUR 452.232 EUR Summe 14.909.439 EUR 17.989.657 EUR 30.423.926 EUR Finanzamt Anlage 14 zu Drs.-Nr. 6/12700 1 von 2 Quelle: web.sta-Datenbanken der sächsischen Staatsanwaltschaften mit Stand 26.03.2018 Jahr der staatsanwaltschaftlichen Erledigung Strafvorschrift staatsanwaltschaftliche Erledigungsart Anzahl der Beschuldigten 2010 124 § 370 Abs. 1 AO 124 Einstellung gemäß § 45 II JGG (erzieherische Maßnahme) 1 Einstellung gemäß § 45 I JGG (Voraussetzungen § 153 StPO) 1 Einstellung gemäß § 153a I StPO (Geldbetrag) 25 Einstellung gemäß § 153a I StPO (Täter-Opfer-Ausgleich) 1 Einstellung gemäß § 154 I StPO (unwesentliche Nebenstraftat) 60 Einstellung gemäß § 153 I StPO (Gerinfügigkeit) 36 2011 86 § 370 Abs. 1 AO 86 Einstellung gemäß § 153a I StPO (Geldbetrag) 16 Einstellung gemäß § 153a I StPO (gemeinnützige Leistung) 1 Einstellung gemäß § 154 I StPO (unwesentliche Nebenstraftat) 50 Einstellung gemäß § 153 I StPO (Gerinfügigkeit) 19 2012 97 § 370 Abs. 1 AO 97 Einstellung gemäß § 45 II JGG (erzieherische Maßnahme) 1 Einstellung gemäß § 45 I JGG (Voraussetzungen § 153 StPO) 3 Einstellung gemäß § 153a I StPO (Geldbetrag) 24 Einstellung gemäß § 154 I StPO (unwesentliche Nebenstraftat) 50 Einstellung gemäß § 153 I StPO (Gerinfügigkeit) 19 2013 138 § 370 Abs. 1 AO 138 Einstellung gemäß § 45 II JGG (erzieherische Maßnahme) 2 Einstellung gemäß § 45 I JGG (Voraussetzungen § 153 StPO) 8 Einstellung gemäß § 153a I StPO (Geldbetrag) 33 Einstellung gemäß § 154 I StPO (unwesentliche Nebenstraftat) 71 Einstellung gemäß § 153 I StPO (Gerinfügigkeit) 24 2014 131 § 370 Abs. 1 AO 131 Einstellung gemäß § 45 II JGG (erzieherische Maßnahme) 3 Einstellung gemäß § 45 I JGG (Voraussetzungen § 153 StPO) 3 Einstellung gemäß § 153a I StPO (Geldbetrag) 29 Einstellung gemäß § 154 I StPO (unwesentliche Nebenstraftat) 65 Einstellung gemäß § 153 I StPO (Gerinfügigkeit) 31 2015 160 § 370 Abs. 1 AO 160 Einstellung gemäß § 45 II JGG (erzieherische Maßnahme) 3 Einstellung gemäß § 45 I JGG (Voraussetzungen § 153 StPO) 4 Einstellung gemäß § 153a I StPO (Geldbetrag) 37 Einstellung gemäß § 154 I StPO (unwesentliche Nebenstraftat) 80 Einstellung gemäß § 153 I StPO (Gerinfügigkeit) 36 2016 141 § 370 Abs. 1 AO 141 Einstellung gemäß § 45 II JGG (erzieherische Maßnahme) 2 Einstellung gemäß § 45 I JGG (Voraussetzungen § 153 StPO) 8 Einstellung gemäß § 153a I StPO (Geldbetrag) 32 Einstellung gemäß § 154 I StPO (unwesentliche Nebenstraftat) 70 Einstellung gemäß § 153 I StPO (Gerinfügigkeit) 29 2017 129 § 370 Abs. 1 AO 129 Einstellung gemäß § 45 II JGG (erzieherische Maßnahme) 2 Einstellung gemäß § 45 I JGG (Voraussetzungen § 153 StPO) 7 Einstellung gemäß § 153a I StPO (Geldbetrag) 37 Einstellung gemäß § 154 I StPO (unwesentliche Nebenstraftat) 59 Einstellung gemäß § 153 I StPO (Gerinfügigkeit) 24 Anzahl der Verurteilten mit Tatvorwurf „Steuerhinterziehung" Quelle: web.sta-Datenbanken der sächsischen Staatsanwaltschaften mit Stand 26.03.2018 Anzahl der Beschuldigten mit dem Tatvorwurf „Steuerhinterziehung“, bei denen das Verfahren gegen Auflagen oder wegen Geringfügigkeit eingestellt wurde Anlage 14 zu Drs.-Nr. 6/12700 2 von 2 Jahr der Rechtskraft Strafvorschrift gerichtliche Erledigungsart Anzahl 2010 776 § 370 Abs. 1 AO 776 Verurteilungen 140 Strafbefehle 636 2011 814 § 370 Abs. 1 AO 814 Verurteilungen 107 Strafbefehle 707 2012 703 § 370 Abs. 1 AO 703 Verurteilungen 152 Strafbefehle 551 2013 594 § 370 Abs. 1 AO 594 Verurteilungen 87 Strafbefehle 507 2014 471 § 370 Abs. 1 AO 471 Verurteilungen 88 Strafbefehle 383 2015 514 § 370 Abs. 1 AO 514 Verurteilungen 98 Strafbefehle 416 2016 503 § 370 Abs. 1 AO 503 Verurteilungen 88 Strafbefehle 415 2017 483 § 370 Abs. 1 AO 483 Verurteilungen 75 Strafbefehle 408 Anlage 15 zu Drs.-Nr. 6/12700 1 von 4 Anzahl der Verurteilten in Js-Verfahren aufgrund von Steuer- und Zolldelikten Quelle: web.sta-Datenbanken der sächsischen Staatsanwaltschaften mit Stand 26.03.2018 Jahr der Rechtskraft Tatvorwurf Strafvorschrift Strafart Anzahl der Verurteilten 2010 803 Bannbruch 2 § 372 AO 2 Geldstrafe (Strafbefehl) 1 Geldstrafe (Urteil) 1 Steuerhehlerei 25 § 374 AO 25 Freiheitsstrafe (Urteil) 7 Freiheitsstrafe zur Bewährung (Strafbefehl) 1 Freiheitsstrafe zur Bewährung (Urteil) 7 Geldstrafe (Strafbefehl) 7 Geldstrafe (Urteil) 1 Jugendstrafe mit Bewährung (Urteil) 1 Maßnahmen/Zuchtmittel (Urteil) 1 Steuerhinterziehung 776 § 370 Abs. 1 AO 776 Freiheitsstrafe (Urteil) 6 Freiheitsstrafe zur Bewährung (Strafbefehl) 23 Freiheitsstrafe zur Bewährung (Urteil) 57 Geldstrafe (Strafbefehl) 606 Geldstrafe (Urteil) 76 Maßnahmen/Zuchtmittel (Urteil) 1 Verwarnung unter Strafvorbehalt (Strafbefehl) 7 2011 841 Steuerhehlerei 27 § 374 AO 27 Freiheitsstrafe (Urteil) 3 Freiheitsstrafe zur Bewährung (Strafbefehl) 2 Freiheitsstrafe zur Bewährung (Urteil) 5 Geldstrafe (Strafbefehl) 8 Geldstrafe (Urteil) 6 Maßnahmen/Zuchtmittel (Urteil) 3 Steuerhinterziehung 814 § 370 Abs. 1 AO 814 Freiheitsstrafe (Urteil) 9 Freiheitsstrafe zur Bewährung (Strafbefehl) 17 Freiheitsstrafe zur Bewährung (Urteil) 41 Geldstrafe (Strafbefehl) 687 Geldstrafe (Urteil) 54 Maßnahmen/Zuchtmittel (Urteil) 1 Verwarnung unter Strafvorbehalt (Strafbefehl) 3 Verwarnung unter Strafvorbehalt (Urteil) 2 2012 734 Steuerhehlerei 31 § 374 AO 31 Freiheitsstrafe (Urteil) 1 Freiheitsstrafe zur Bewährung (Urteil) 11 Geldstrafe (Strafbefehl) 15 Geldstrafe (Urteil) 3 Maßnahmen/Zuchtmittel (Urteil) 1 Steuerhinterziehung 703 Anlage 15 zu Drs.-Nr. 6/12700 2 von 4 § 370 Abs. 1 AO 703 Freiheitsstrafe (Urteil) 13 Freiheitsstrafe zur Bewährung (Strafbefehl) 24 Freiheitsstrafe zur Bewährung (Urteil) 55 Geldstrafe (Strafbefehl) 527 Geldstrafe (Urteil) 79 Jugendstrafe mit Bewährung (Urteil) 1 Maßnahmen/Zuchtmittel (Urteil) 2 Verwarnung unter Strafvorbehalt (Urteil) 2 2013 610 Bannbruch 1 § 372 AO 1 Geldstrafe (Strafbefehl) 1 Gewerbs-/bandenmäßige Steuerhehlerei 1 § 374 Abs. 2 AO 1 Geldstrafe (Strafbefehl) 1 Gewerbsmäßiger Schmuggel 1 § 373 AO 1 Freiheitsstrafe zur Bewährung (Urteil) 1 Steuerhehlerei 13 § 374 AO 13 Freiheitsstrafe (Urteil) 1 Freiheitsstrafe zur Bewährung (Urteil) 3 Geldstrafe (Strafbefehl) 4 Geldstrafe (Urteil) 3 Jugendarrest (Urteil) 1 Maßnahmen/Zuchtmittel (Urteil) 1 Steuerhinterziehung 594 § 370 Abs. 1 AO 594 Freiheitsstrafe (Urteil) 5 Freiheitsstrafe zur Bewährung (Strafbefehl) 8 Freiheitsstrafe zur Bewährung (Urteil) 38 Geldstrafe (Strafbefehl) 499 Geldstrafe (Urteil) 43 Verwarnung unter Strafvorbehalt (Urteil) 1 2014 491 Gewerbs-/bandenmäßige Steuerhehlerei 1 § 374 Abs. 2 AO 1 Geldstrafe (Strafbefehl) 1 Steuerhehlerei 19 § 374 AO 19 Freiheitsstrafe (Urteil) 1 Freiheitsstrafe zur Bewährung (Strafbefehl) 5 Freiheitsstrafe zur Bewährung (Urteil) 1 Geldstrafe (Strafbefehl) 12 Steuerhinterziehung 471 § 370 Abs. 1 AO 471 Freiheitsstrafe (Urteil) 4 Freiheitsstrafe zur Bewährung (Strafbefehl) 9 Freiheitsstrafe zur Bewährung (Urteil) 29 Geldstrafe (Strafbefehl) 373 Geldstrafe (Urteil) 51 Maßnahmen/Zuchtmittel (Urteil) 3 Verwarnung unter Strafvorbehalt (Urteil) 1 Verwarnung unter Strafvorbehalt (Strafbefehl) 1 2015 535 Bannbruch 1 § 372 AO 1 Maßnahmen/Zuchtmittel (Urteil) 1 Anlage 15 zu Drs.-Nr. 6/12700 3 von 4 Gewerbs-/bandenmäßige Steuerhehlerei 5 § 374 Abs. 2 AO 5 Freiheitsstrafe (Urteil) 1 Freiheitsstrafe zur Bewährung (Strafbefehl) 2 Freiheitsstrafe zur Bewährung (Urteil) 2 Steuerhehlerei 15 § 374 AO 15 Freiheitsstrafe (Urteil) 2 Freiheitsstrafe zur Bewährung (Strafbefehl) 3 Freiheitsstrafe zur Bewährung (Urteil) 3 Geldstrafe (Strafbefehl) 6 Geldstrafe (Urteil) 1 Steuerhinterziehung 514 § 370 Abs. 1 AO 514 Freiheitsstrafe (Urteil) 5 Freiheitsstrafe zur Bewährung (Strafbefehl) 14 Freiheitsstrafe zur Bewährung (Urteil) 32 Geldstrafe (Strafbefehl) 394 Geldstrafe (Urteil) 59 Verwarnung unter Strafvorbehalt (Strafbefehl) 8 Verwarnung unter Strafvorbehalt (Urteil) 2 2016 521 Bannbruch 1 § 372 AO 1 Maßnahmen/Zuchtmittel (Urteil) 1 Gewerbs-/bandenmäßige Steuerhehlerei 4 § 374 Abs. 2 AO 4 Freiheitsstrafe zur Bewährung (Urteil) 1 Geldstrafe (Urteil) 3 Steuerhehlerei 13 § 374 AO 13 Freiheitsstrafe (Urteil) 2 Freiheitsstrafe zur Bewährung (Strafbefehl) 1 Freiheitsstrafe zur Bewährung (Urteil) 6 Geldstrafe (Strafbefehl) 3 Geldstrafe (Urteil) 1 Steuerhinterziehung 503 § 370 Abs. 1 AO 503 Freiheitsstrafe (Urteil) 4 Freiheitsstrafe zur Bewährung (Strafbefehl) 19 Freiheitsstrafe zur Bewährung (Urteil) 31 Geldstrafe (Strafbefehl) 383 Geldstrafe (Urteil) 49 Maßnahmen/Zuchtmittel (Urteil) 3 Verwarnung unter Strafvorbehalt (Strafbefehl) 13 Verwarnung unter Strafvorbehalt (Urteil) 1 2017 495 Gewerbsmäßiger Schmuggel 2 § 373 AO 2 Freiheitsstrafe zur Bewährung (Urteil) 2 Steuerhehlerei 10 § 374 AO 10 Freiheitsstrafe (Urteil) 5 Freiheitsstrafe zur Bewährung (Strafbefehl) 2 Freiheitsstrafe zur Bewährung (Urteil) 2 Geldstrafe (Strafbefehl) 1 Steuerhinterziehung 483 § 370 Abs. 1 AO 483 Anlage 15 zu Drs.-Nr. 6/12700 4 von 4 Freiheitsstrafe (Urteil) 5 Freiheitsstrafe zur Bewährung (Strafbefehl) 12 Freiheitsstrafe zur Bewährung (Urteil) 24 Geldstrafe (Strafbefehl) 389 Geldstrafe (Urteil) 46 Verwarnung unter Strafvorbehalt (Strafbefehl) 7 Anlage 16 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 1 von 5 Ermittlungsverfahren der „Ermittlungsgruppe Bohemia“ Schl.-zahl Straftat/Phänomenbereich/Straftatbestände 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 ------ Straftaten insgesamt 341 337 258 254 396 565 912 247 200000 Rohheitsdelikte/Straftaten gegen die persönliche Freiheit 2 1 - - 2 5 1 1 210000 Raub, räuberische Erpressung/räuberischer Angriff auf Kraftfahrer - - - - 1 1 - 1 210010 -sonstiger Raub § 249 StGB - - - - - 1 - - 210040 -räuberischer Diebstahl - - - - - - - 1 217000 -sonstiger Raubüberfall auf Straßen, Wegen oder Plätzen - - - - 1 - - - 217010 .sonstiger Raub auf Straßen, Wegen oder Plätzen § 249 StGB - - - - 1 - - - 220000 Körperverletzung - - - - - 1 1 - 222000 -gefährliche und schwere Körperverletzung - - - - - - 1 - 222010 .sonstige Tatörtlichkeit bei gefährlicher Körperverletzung - - - - - - 1 - 224000 -vorsätzliche einfache Körperverletzung - - - - - 1 - - 230000 ST gegen die persönliche Freiheit 2 1 - - 1 3 - - 231000 -Menschenraub, Entziehung Minderjähriger, Kinderhandel 1 - - - - - - - 231200 .Entziehung Minderjähriger 1 - - - - - - - 231279 ..sonstige Entziehung Minderjähriger 1 - - - - - - - 232000 -Zwangsheirat, Nachstellung, Freiheitsberaubung, Nötigung, Bedrohung 1 1 - - 1 3 - - 232200 .Nötigung - - - - 1 2 - - 232279 ..sonstige Nötigung - - - - 1 2 - - 232300 .Bedrohung 1 - - - - 1 - - 232400 .Nachstellung (Stalking) - 1 - - - - - - 232410 ..Nachstellung Stalking) § 238 (1) StGB - 1 - - - - - - 3***00 Diebstahl ohne erschwerende Umstände 20 8 5 9 10 9 6 1 300000 .sonstiger einfacher Diebstahl 1 1 - - - - - - 300010 ..sonstiger einfacher Diebstahl §§ 242, 247, 248a StGB 1 1 - - - - - - 3**500 Diebstahl von unbaren Zahlungsmitteln 2 - - - - - 1 - 300500 .einfacher Diebstahl von unbaren Zahlungsmitteln - - - - - - 1 - 315*00 -Diebstahl in/aus Gaststätten, Kantinen, Hotels und Pensionen - 1 - - - - - - 315000 .einfacher Diebstahl in/aus Gaststätten, Kantinen, Hotels und Pensionen von sonstigem Gut - 1 - - - - - - 325*00 -Diebstahl in/aus Kiosken, Warenhäusern, Verkaufsräumen, Selbstbedienungsläden, Schaufenstern, Schaukästen und Vitrinen 15 6 5 9 10 9 5 - Anlage 16 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 2 von 5 Schl.-zahl Straftat/Phänomenbereich/Straftatbestände 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 325000 .einfacher Diebstahl in/aus Kiosken, Warenhäusern, Verkaufsräumen pp. von sonstigem Gut - 1 - - 1 - - - 325500 .einfacher Diebstahl in/aus Kiosken, Warenhäusern, Verkaufsräumen pp. von unbaren Zahlungsmitteln 1 - - - - - - - 326*00 -Ladendiebstahl 14 5 5 9 9 9 5 - 326000 .Ladendiebstahl von sonstigem Gut 14 5 5 9 9 9 5 - 335*00 -Diebstahl in/aus Wohnungen 1 - - - - - - - 335000 .einfacher Diebstahl in/aus Wohnungen von sonstigem Gut 1 - - - - - - - 390000 -einfacher Taschendiebstahl von sonstigem Gut 2 - - - - - - 1 390500 .einfacher Taschendiebstahl von unbaren Zahlungsmitteln 1 - - - - - - - 4***00 Diebstahl unter erschwerenden Umständen 3 3 1 - - - - 3 400000 .sonstiger schwerer Diebstahl insgesamt - - - - - - - 2 400020 ..mit Waffen, Bandendiebstahl - - - - - - - 2 425*00 -Diebstahl in/aus Kiosken, Warenhäusern, Verkaufsräumen, Selbstbedienungsläden, Schaufenstern, Schaukästen und Vitrinen 3 3 1 - - - - - 426*00 -Ladendiebstahl 3 3 1 - - - - - 426000 .schwerer Ladendiebstahl insgesamt 3 3 1 - - - - - 426010 ..besonders schwerer Fall des Ladendiebstahls 3 3 1 - - - - - 490000 -schwerer Taschendiebstahl insgesamt von sonstigem Gut - - - - - - - 1 490020 ..mit Waffen, Bandendiebstahl - - - - - - - 1 ****00 Diebstahl insgesamt 23 11 6 9 10 9 6 4 ***500 von unbaren Zahlungsmitteln 2 - - - - - 1 - *15*00 in/aus Gaststätten, Kantinen, Hotels und Pensionen - 1 - - - - - - *25*00 in/aus Kiosken, Warenhäusern, Verkaufsräumen, Selbstbedienungsläden, Schaufenstern, Schaukästen und Vitrinen 18 9 6 9 10 9 5 - *26*00 Ladendiebstahl 17 8 6 9 9 9 5 - *35*00 in/aus Wohnungen 1 - - - - - - - *90*00 Taschendiebstahl insgesamt 3 - - - - - - 2 500000 Vermögens- und Fälschungsdelikte 47 33 34 22 17 20 81 66 510000 Betrug 4 2 1 1 3 2 1 3 511000 -Waren-/Warenkreditbetrug 1 - - - - - - - 511200 .sonstiger Warenkreditbetrug 1 - - - - - - - 511210 ..weitere Arten des Warenkreditbetruges 1 - - - - - - - 511211 …weitere Arten des Warenkreditbetruges § 263 StGB 1 - - - - - - - Anlage 16 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 3 von 5 Schl.-zahl Straftat/Phänomenbereich/Straftatbestände 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 515000 -Erschleichung von Leistungen 1 1 - - 2 1 - - 515001 .Beförderungserschleichung 1 1 - - 2 1 - - 517000 -sonstiger Betrug 2 1 1 1 1 1 1 3 517200 .Leistungskreditbetrug 1 - - - - - - - 517210 ..Leistungskreditbetrug § 263 1 - - - - - - - 517800 .Sozialleistungsbetrug - 1 1 - 1 1 - 1 518100 .Abrechnungsbetrug 1 - - - - - - - 518110 ..im Gesundheitswesen §§ 263, 263a 1 - - - - - - - 518111 ...im Gesundheitswesen § 263 StGB 1 - - - - - - - 518200 .Einmietbetrug - - - 1 - - - - 518900 .sonstige weitere Betrugsarten - - - - - - 1 2 520000 Veruntreuung 1 - - - - - - - 522000 -Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt 1 - - - - - - - 530000 Unterschlagung 4 - 1 - - - - 3 530079 - sonstiger Güter/Sachen 4 - 1 - - - - 3 540000 Urkundenfälschung 38 31 32 21 14 18 80 60 540001 -sonstige Urkundenfälschung § 267 StGB 16 15 11 10 13 17 77 51 540002 -mittelbare Falschbeurkundung 18 15 17 10 - 1 1 2 540003 -Verändern von amtlichen Ausweisen 2 - - - - - - - 540006 -Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen 1 - 3 1 - - 1 7 540010 -Missbrauch von Ausweispapieren 1 1 1 - 1 - 1 - 600000 sonstige Straftatbestände StGB 3 3 3 2 - 2 1 - 620000 Widerstand gegen die Staatsgewalt und Straftaten gegen die öffentliche Ordnung 1 2 1 1 - 1 1 - 621000 -Widerstand gegen die Staatsgewalt - - - - - 1 - - 621100 .Widerstand/Angriffe gg. Vollstreckungsbeamte/Gleichgestellte - - - - - 1 - - 621110 ..Widerstand gg. Vollstreckungsbeamte/Gleichgestellte - - - - - 1 - - 622000 -Hausfriedensbruch 1 - - 1 - - 1 - 622100 .Hausfriedensbruch § 123 StGB 1 - - 1 - - 1 - 624000 -Vortäuschen einer Straftat - 2 1 - - - - - 624010 .Vortäuschen einer Straftat gegen d. sex. Selbstbest. - 1 - - - - - - 624079 .Vortäuschen einer sonstigen Straftat - 1 1 - - - - - 630000 Begünstigung, Strafvereitelung, Hehlerei und Geldwäsche 1 1 - - - 1 - - 630010 -Begünstigung - - - - - 1 - - Anlage 16 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 4 von 5 Schl.-zahl Straftat/Phänomenbereich/Straftatbestände 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 632000 -sonstige Hehlerei 1 1 - - - - - - 632079 .sonstige Hehlerei § 259 StGB 1 1 - - - - - - 650000 Wettbewerbs-, Korruptions- und Amtsdelikte - - - 1 - - - - 652000 -Vorteilsgewährung, Bestechung - - - 1 - - - - 652200 .Bestechung - - - 1 - - - - 670000 alle sonstigen Straftaten StGB 1 - 2 - - - - - 670007 -falsche Verdächtigung 1 - - - - - - - 670013 -Doppelehe - - 2 - - - - - 700000 Straftaten gegen strafrechtliche Nebengesetze 266 289 215 221 367 529 823 176 720000 Straftaten gegen sonstige strafrechtliche Nebengesetze 266 288 215 221 367 529 823 176 725000 -Straftaten gegen das Aufenthalts-, das Asyl- und das Freizügigkeitsgesetz 266 288 215 221 367 529 823 176 725100 .unerlaubte Einreise AufenthG 20 10 10 7 1 5 6 5 725110 ..unerlaubte Einreise § 95(1)3 16 7 8 5 1 5 6 - 725120 ..unerlaubte Wiedereinreise nach Ausweisung/Abschiebung § 95(2)1a 4 3 2 2 - - - 5 725200 .Einschleusen von Ausländern § 96 AufenthG 2 3 1 - 8 2 1 3 725210 ..Einschleusen von Ausländern § 96 (1)(4) 1 2 - - 7 1 - 3 725220 ..Einschleusen von Ausländern § 96 (2) 1 1 1 - 1 1 1 - 725300 .Erschleichen eines Aufenthaltstitels durch unrichtige oder unvollständige Angaben oder Gebrauch eines so beschaffenen Aufenthaltstitels zur Täuschung im Rechtsverkehr 10 16 20 27 20 21 20 29 725310 ..Erschleichen oder Gebrauch eines Aufenthaltstitels (Visum) 3 - 6 7 9 6 12 14 725311 ...durch Scheinehe - - 3 - - - - 2 725312 ...durch sonstigen Modus Operandi 3 - 3 7 9 6 12 12 725320 ..Erschleichen oder Gebrauch eines Aufenthaltstitels (Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungsbefugnis) 7 16 14 20 11 15 8 15 725321 ...durch Scheinehe - 1 1 - 1 - - 3 725322 ...durch sonstigen Modus Operandi 7 15 13 20 10 15 8 12 725500 .Straftaten gegen §§ 84, 85 AsylG 10 16 23 13 43 17 2 3 725510 ..Straftaten gegen § 84 AsylG - - - - - - 2 - 725520 ..Straftaten gegen § 85 AsylG 10 16 23 13 43 17 - 3 725700 .unerlaubter Aufenthalt AufenthG 206 219 154 169 291 481 787 133 725710 ..unerlaubter Aufenthalt § 95(1)1,2 AufenthG 195 210 146 153 280 480 783 131 Anlage 16 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 5 von 5 Schl.-zahl Straftat/Phänomenbereich/Straftatbestände 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 725711 ...unerlaubter Aufenthalt oder unerlaubte Einreise (ab 2014) - - - - 65 58 67 28 725712 ...unerlaubter Aufenthalt nach unerlaubter/ungeklärter Einreise (ab 2014) - - - - 215 422 716 103 725720 ..unerlaubter Aufenthalt nach Ausweisung/Abschiebung 11 9 8 16 11 1 4 2 725800 .Einreise oder Aufenthalt trotz Versagung des Freizügigkeitsrechts - 2 1 2 - 1 2 1 725900 .sonstige Verstöße AufenthG 18 22 6 3 4 2 5 2 730000 Rauschgiftdelikte (BtMG) - 1 - - - - - - 731000 -allgemeine Verstöße § 29 BtMG - 1 - - - - - - 731100 .allgemeine Verstöße mit Heroin - 1 - - - - - - 890000 Straftaten insgesamt ohne Sz. 725000 75 49 43 33 29 36 89 71 891000 Rauschgiftkriminalität - 1 - - - - - - 892000 Gewaltkriminalität - - - - 1 1 1 1 893000 Wirtschaftskriminalität 1 - - - - - - - 893100 -- bei Betrug 1 - - - - - - - 899000 Straßenkriminalität 3 - - - 1 - - 2 Anlage 17 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 1 von 8 Anzahl ermittelter Tatverdächtiger Schl.-zahl Straftat/Phänomenbereich/Straftatbestände 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 ------ Straftaten insgesamt 252 253 208 223 367 596 932 218 200000 Rohheitsdelikte/Straftaten gegen die persönliche Freiheit 2 1 - - 1 3 1 - 210000 Raub, räuberische Erpressung, räuberischer Angriff auf Kraftfahrer - - - - - 1 - - 210010 -sonstiger Raub § 249 StGB - - - - - 1 - - 220000 Körperverletzung - - - - - 1 1 - 222000 -gefährliche und schwere Körperverletzung - - - - - - 1 - 222010 .sonstige Tatörtlichkeit bei gefährlicher Körperverletzung - - - - - - 1 - 224000 -vorsätzliche einfache Körperverletzung - - - - - 1 - - 230000 Straftaten gegen die persönliche Freiheit 2 1 1 2 - - 231000 -Menschenraub, Entziehung Minderjähriger, Kinderhandel 1 - - - - - - - 231200 .Entziehung Minderjähriger 1 - - - - - - - 231279 ..sonstige Entziehung Minderjähriger 1 - - - - - - - 232000 -Zwangsheirat, Nachstellung, Freiheitsberaubung, Nötigung und Bedrohung 1 1 - - 1 2 - - 232200 .Nötigung - - - - 1 2 - - 232279 ..sonstige Nötigung - - - - 1 2 - - 232300 .Bedrohung 1 - - - - 1 - - 232400 .Nachstellung (Stalking) - 1 - - - - - - 232410 ..Nachstellung (Stalking) § 238 (1) StGB - 1 - - - - - - 3***00 Diebstahl ohne erschwerende Umstände 19 7 6 8 9 9 5 1 300000 .sonstiger einfacher Diebstahl 1 1 - - - - - - 300010 ..sonstiger einfacher Diebstahl § 242 StGB 1 1 - - - - - - 315*00 -in/aus Gaststätten, Kantinen, Hotels und Pensionen - 1 - - - - - - 315000 .in/aus Gaststätten, Kantinen, Hotels und Pensionen von sonstigem Gut - 1 - - - - - - 325*00 -in/aus Kiosken, Warenhäusern, Verkaufsräumen, Selbstbedienungsläden , Schaufenstern, Schaukästen und Vitrinen 14 5 6 8 9 9 5 - 325000 .in/aus Kiosken, Warenhäusern, Verkaufsräumen, Selbstbedienungsläden , Schaufenstern, Schaukästen und Vitrinen von sonstigem Gut - 1 - - 1 - - - 326*00 -Ladendiebstahl 14 4 6 8 8 9 5 - 326000 .einfacher Ladendiebstahl von sonstigem Gut 14 4 6 8 8 9 5 - 335*00 -in/aus Wohnungen 3 - - - - - - - Anlage 17 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 2 von 8 Schl.-zahl Straftat/Phänomenbereich/Straftatbestände 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 335000 .in/aus Wohnungen von sonstigem Gut 3 - - - - - - - 390000 -einfacher Taschendiebstahl von sonstigem Gut 1 - - - - - - 1 4***00 Diebstahl unter erschwerenden Umständen 2 2 1 - - - - 3 400000 .sonstiger schwerer Diebstahl insgesamt - - - - - - - 3 400020 ..mit Waffen, Bandendiebstahl - - - - - - - 3 425*00 -in/aus Kiosken, Warenhäusern, Verkaufsräumen, Selbstbedienungsläden , Schaufenstern, Schaukästen und Vitrinen 2 2 1 - - - - - 426*00 -Ladendiebstahl 2 2 1 - - - - - 426000 .schwerer Ladendiebstahl insgesamt 2 2 1 - - - - - 426010 ..besonders schwerer Fall des Ladendiebstahls 2 2 1 - - - - - 490000 -schwerer Taschendiebstahl insgesamt von sonstigem Gut - - - - - - - 3 ****00 Diebstahl insgesamt 21 9 7 8 9 9 5 4 *15*00 in/aus Gaststätten, Kantinen, Hotels und Pensionen - 1 - - - - - - *25*00 in/aus Kiosken, Warenhäusern, Verkaufsräumen, Selbstbedienungsläden , Schaufenstern, Schaukästen und Vitrinen 16 7 7 8 9 9 5 - *26*00 Ladendiebstahl 16 6 7 8 8 9 5 - *35*00 in/aus Wohnungen 3 - - - - - - - *90*00 Taschendiebstahl insgesamt 1 - - - - - - 4 500000 Vermögens- und Fälschungsdelikte 32 23 24 17 17 20 77 48 510000 Betrug 4 2 1 1 3 2 - 3 511000 -Waren-/Warenkreditbetrug 1 - - - - - - - 511200 .sonstiger Warenkreditbetrug 1 - - - - - - - 511210 ..weitere Arten des Warenkreditbetruges 1 - - - - - - - 511211 …weitere Arten des Warenkreditbetruges § 263 StGB 1 - - - - - - - 515000 -Erschleichung von Leistungen 1 1 - - 2 1 - - 515001 .Beförderungserschleichung 1 1 - - 2 1 - - 517000 -sonstiger Betrug 2 1 1 1 1 1 - 3 517200 .Leistungskreditbetrug 1 - - - - - - - 517210 ..Leistungskreditbetrug § 263 1 - - - - - - - 517800 .Sozialleistungsbetrug - 1 1 - 1 1 - 1 518100 .Abrechnungsbetrug 1 - - - - - - - 518110 ..im Gesundheitswesen §§ 263, 263a 1 - - - - - - - 518111 ...im Gesundheitswesen § 263 StGB 1 - - - - - - - 518200 .Einmietbetrug - - - 1 - - - - Anlage 17 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 3 von 8 Schl.-zahl Straftat/Phänomenbereich/Straftatbestände 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 518900 .sonstige weitere Betrugsarten - - - - - - - 2 520000 Veruntreuung 1 - - - - - - - 522000 -Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt 1 - - - - - - - 530000 Unterschlagung 4 - 1 - - - - 1 530079 - Unterschlagung sonstiger Güter/Sachen 4 - 1 - - - - 1 540000 Urkundenfälschung 26 22 23 17 14 18 77 45 540001 -sonstige Urkundenfälschung nach § 267 StGB 12 14 10 9 13 18 74 40 540002 -mittelbare Falschbeurkundung 18 14 16 8 - 1 1 2 540003 -Verändern von amtlichen Ausweisen 2 - - - - - - - 540006 -Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen 1 - 2 1 - - 1 7 540010 -Missbrauch von Ausweispapieren 1 1 1 - 1 - 1 - 600000 sonstige Straftatbestände StGB 3 3 3 2 - 2 3 - 620000 Widerstand gegen die Staatsgewalt und Straftaten gegen die öffentliche Ordnung 1 2 1 1 - 1 3 - 621000 -Widerstand gegen die Staatsgewalt - - - - - 1 - - 621100 .Widerstand/Angriffe gg. Vollstreckungsbeamte/Gleichgestellte - - - - - 1 - - 621110 ..Widerstand gg. Vollstreckungsbeamte/Gleichgestellte - - - - - 1 - - 622000 -Hausfriedensbruch 1 - - 1 - - 3 - 622100 .Hausfriedensbruch § 123 StGB 1 - - 1 - - 3 - 624000 -Vortäuschen einer Straftat - 2 1 - - - - - 624010 .Vortäuschen einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung - 1 - - - - - 624079 .Vortäuschen einer sonstigen Straftat - 1 1 - - - - - 630000 Begünstigung, Strafvereitelung, Hehlerei und Geldwäsche 1 1 - - - 1 - - 630010 -Begünstigung - - - - - 1 - - 632000 -sonstige Hehlerei 1 1 - - - - - - 632079 .sonstige Hehlerei § 259 StGB 1 1 - - - - - - 650000 Wettbewerbs-, Korruptions- und Amtsdelikte - - - 1 - - - - 652000 -Vorteilsgewährung, Bestechung - - - 1 - - - - 652200 .Bestechung - - - 1 - - - - 670000 alle sonstigen Straftaten nach StGB 1 - 2 - - - - - 670007 -falsche Verdächtigung 1 - - - - - - - 670013 -Doppelehe - - 2 - - - - - 700000 Straftaten gegen strafrechtliche Nebengesetze 231 246 197 216 347 575 853 173 720000 Straftaten gegen sonstige strafrechtliche Nebengesetze 231 246 197 216 347 575 853 173 Anlage 17 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 4 von 8 Schl.-zahl Straftat/Phänomenbereich/Straftatbestände 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 725000 -Straftaten gegen das Aufenthalts-, das Asyl- und das Freizügigkeitsgesetz 231 246 197 216 347 575 853 173 725100 .unerlaubte Einreise AufenthG 20 9 10 7 1 5 6 5 725110 ..unerlaubte Einreise § 95(1)3 16 6 8 5 1 5 6 - 725120 ..unerlaubte Wiedereinreise nach Ausweisung/Abschiebung § 95(2)1a 4 3 2 2 - - - 5 725200 .Einschleusen von Ausländern § 96 AufenthG 1 2 1 - 9 1 1 1 725210 ..Einschleusen von Ausländern § 96 (1)(4) 1 2 - - 8 - - 1 725220 ..Einschleusen von Ausländern § 96 (2) - - 1 - 1 1 1 - 725300 .Erschleichen eines Aufenthaltstitels durch unrichtige oder unvollständige Angaben oder Gebrauch eines so beschaffenen Aufenthaltstitels zur Täuschung im Rechtsverkehr 10 16 20 26 20 21 20 32 725310 ..Erschleichen oder Gebrauch eines Aufenthaltstitels (Visum) 3 - 6 7 9 6 12 16 725311 ...durch Scheinehe - - 3 - - - - 3 725312 ...durch sonstige Modus Operandi 3 - 3 7 9 6 12 13 725320 ..Erschleichen oder Gebrauch eines Aufenthaltstitels (Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungsbefugnis) 7 16 14 19 11 15 8 16 725321 ...durch Scheinehe - 1 1 - 1 - - 4 725322 ...durch sonstige Modus Operandi 7 15 13 19 10 15 8 12 725500 .Straftaten gegen §§ 84, 85 AsylG 10 10 18 12 37 17 2 3 725510 ..Straftaten gegen § 84 AsylG - - - - - - 2 - 725520 ..Straftaten gegen § 85 AsylG 10 10 18 12 37 17 - 3 725700 .unerlaubter Aufenthalt AufenthG 195 203 148 167 283 529 821 129 725710 ..unerlaubter Aufenthalt 95(1)1,2 AufenthG 185 194 140 151 273 528 817 127 725711 ...unerlaubter Aufenthalt oder unerlaubte Einreise (ab 2014) - - - - 61 61 67 28 725712 ...unerlaubter Aufenthalt nach unerlaubter/ungeklärter Einreise (ab 2014) - - - - 213 467 750 99 725720 ..unerlaubter Aufenthalt nach Ausweisung/Abschiebung 11 10 8 16 11 1 4 2 725800 .Einreise oder Aufenthalt trotz Versagung des Freizügigkeitsrechts - 2 1 2 - 1 2 1 725900 .sonstige Verstöße gegen das AufenthG 18 22 6 3 4 2 5 2 730000 Rauschgiftdelikte (BtMG) - 1 - - - - - - 731000 -allgemeine Verstöße § 29 BtMG - 1 - - - - - - 731100 .allgemeine Verstöße mit Heroin - 1 - - - - - - 890000 Straftaten insgesamt ohne Sz. 725000 57 35 33 27 26 34 86 52 Anlage 17 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 5 von 8 Schl.-zahl Straftat/Phänomenbereich/Straftatbestände 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 891000 Rauschgiftkriminalität - 1 - - - - - - 892000 Gewaltkriminalität - - - - - 1 1 - 893000 Wirtschaftskriminalität 1 - - - - - - - 893100 -- bei Betrug 1 - - - - - - - 899000 Straßenkriminalität 1 - - - - - - 4 Anlage 17 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 6 von 8 Tatverdächtigen nach Staatsangehörigkeit 2010 bis 2017 Staatsangehörigkeit (alphabetisch geordnet) 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Ägypten - 1 1 - 2 - 1 1 Äthiopien - - 1 - - - - 1 Afghanistan 5 3 6 5 15 56 108 10 Albanien 1 4 8 2 7 11 5 16 Algerien 10 5 6 11 13 11 11 7 Argentinien - - - - 1 - - - Armenien 1 1 1 2 7 3 1 1 Aserbaidschan 5 - 5 - - - - 1 Bangladesch - - 1 - - - - - Belgien - 1 - - - - - - Benin - - - - - - 1 1 Bosnien und Herzegowina 3 1 1 3 5 1 1 - Brasilien - - - - 1 2 - 2 Bulgarien - - - 1 2 - 3 1 China 4 8 1 2 - - - - Dänemark 1 - - - - - - - Dominikanische Republik - - - - 1 - 1 - Ecuador - - - - 2 1 - - Eritrea - - - - 3 1 5 1 Finnland 1 - - - - - - - Frankreich - - - - 1 - 1 - Gambia - - - - 1 2 3 - Georgien 1 5 2 4 10 11 13 6 Ghana 2 - - - - 2 4 - Griechenland - - - - - - 1 - Großbritannien - - - - - - - 1 Guinea - - 1 - 1 1 - - Guinea-Bissau - - - - - - 1 - Indien 32 20 27 25 53 35 17 10 Indonesien - - - - 2 - 1 - Irak 4 13 12 6 9 18 95 20 Iran 1 9 1 3 2 7 20 2 Anlage 17 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 7 von 8 Staatsangehörigkeit (alphabetisch geordnet) 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Israel 2 - - 1 1 2 - - Italien - - 1 - 1 - - - Jemen - - - - - - 1 - Jordanien - - 2 1 1 2 1 1 Kamerun - 1 - - 1 - 1 - Kenia - - 1 - - 1 - - Kirgisistan - - 1 - - - - - Kolumbien 1 - - 1 - - - 3 Kongo - - - - - - 1 - Kosovo 6 5 3 15 4 7 2 6 Kroatien - 1 - 1 - - - - Kuba - - - - 1 - - - Kuwait 1 - - - - - - - Lettland - - - - 1 1 - - Libanon 7 13 4 2 1 7 1 1 Libyen 3 9 7 9 14 13 20 10 Litauen 2 1 1 - - - - - Malaysia - - - - - - - 1 Mali - - - 1 - - - - Marokko 6 1 4 4 13 13 34 6 Mauritius - - - - 1 - - - Mazedonien 12 1 2 4 1 4 1 3 Mexiko - - 1 - - - - 1 Moldau - - - 1 - 3 1 1 Mongolei 1 - - - - - - - Montenegro - - - - 2 1 1 1 Myanmar 5 - - - 1 - - 1 Nigeria 1 3 2 - 1 3 - 1 Pakistan 9 12 19 14 11 17 24 2 Panama - - - 1 - - - - Peru - - - - - - 2 - Philippinen - - - 1 - - - - Polen - 1 - 1 - - 1 1 Portugal - 1 - 1 - - - - Anlage 17 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 8 von 8 Staatsangehörigkeit (alphabetisch geordnet) 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Rumänien - - 1 1 - - 3 3 Sambia - - - - 1 - - - Saudi-Arabien - - - - 1 - 2 - Senegal - - - 1 1 1 - 1 Serbien 2 6 2 2 20 10 4 2 Slowakei - - - - - 4 2 - Slowenien 1 - - - - 7 2 - Somalia 1 1 1 - - 1 1 1 Sudan - - - 3 1 - - - Syrien 2 3 1 7 56 251 395 13 Taiwan - - - - - - 1 - Thailand - - - 2 - - 4 2 Tschechische Republik - 1 - 1 - - 7 - Tunesien 7 15 19 22 35 30 19 14 Türkei 16 17 10 9 11 11 13 7 Ukraine 8 14 7 10 11 15 21 18 Usbekistan - 1 - 1 - - - 1 Venezuela - - 1 - 1 - 2 - Vietnam 65 52 37 25 19 12 9 11 Weißrussland - 3 - 3 2 - 1 - ohne Angabe - - - - - - - - staatenlos - - - - 1 5 17 2 ungeklärt 4 3 2 - 2 1 44 17 insgesamt 252 253 208 223 367 596 932 218 Verurteilungen mit Strafmaß aufgrund von Straftaten nach Frage 92 (Menschenhandel) Anlage 18 zu Drs.-Nr. 6/12700) 1 von 1 Jahr der Rechtskraft Strafvorschrift Strafmaß 2010 § 180b StGB Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen 2010 § 181 StGB Gesamtfreiheitsstrafe in Höhe von 2 Jahren (Bewährung) 2010 § 232 StGB Freiheitsstrafe in Höhe von 1 Jahr und 9 Monaten (Bewährung) 2010 § 232 StGB Gesamtfreiheitsstrafe in Höhe von 1 Jahr und 6 Monaten (Bewährung) 2010 § 232 StGB Gesamtfreiheitsstrafe in Höhe von 3 Jahren 2011 § 232 StGB Gesamtfreiheitsstrafe in Höhe von 9 Monaten (Bewährung) 2012 § 232 StGB Gesamtfreiheitsstrafe in Höhe von 10 Monaten (Bewährung) 2012 § 232 StGB Gesamtfreiheitsstrafe in Höhe von 2 Jahren und 9 Monaten 2013 § 232 StGB Freiheitsstrafe in Höhe von 1 Jahr und 8 Monaten (Bewährung) 2013 § 232 StGB Freiheitsstrafe in Höhe von 1 Jahr und 2 Monaten (Bewährung) 2013 § 232 StGB Freiheitsstrafe in Höhe von 1 Jahr (Bewährung) 2013 § 232 StGB Gesamtfreiheitsstrafe in Höhe von 2 Jahren (Bewährung) 2017 § 232a StGB Gesamtfreiheitsstrafe in Höhe von 1 Jahr und 6 Monaten (Bewährung) Anlage 19 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 1 von 1 Verdachtsfälle wegen Verstößen gegen das Geldwäschegesetz (GwG) in den Jahren 2010 bis 2017 in Sachsen Hinweisgeber 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 a) Verdachtsanzeigen nach dem GwG (Ersthinweise) Behörde im Sinne §§ 14, 16 GwG (alt) - - 2 2 - 7 - - Kreditinstitute davon Private Geschäftsbanken 85 110 107 166 179 318 469 345 Direktbank - - 2 9 9 15 2 3 Sparkassen 99 125 179 225 287 329 363 224 Genossenschaftsbanken 65 60 45 68 87 59 77 56 Deutsche Postbank 43 43 27 34 46 73 76 52 Kreditinstitut 2 11 2 13 20 4 1 2 Bundesbank/Landeszentralbank 1 - 1 1 - 1 3 1 Versicherungsunternehmen davon Anbieter Lebensversicherungsverträge - - 1 3 7 Versicherungsunternehmen - 2 1 - 3 1 4 1 Finanzdienstleistungsinstitute davon Finanzdienstleistungsinstitut - - 1 10 17 5 4 1 Schwerpunkt Finanztransfergeschäfte 14 25 22 31 48 56 106 48 Finanzunternehmen - - 1 3 3 1 4 2 Verpflichtete gem. § 2 Abs. 1 GwG (alt) davon Rechtsanwälte - - - - - - - 1 Immobilienmakler 1 - 1 - - 1 - Personen, die gewerblich mit Gütern handeln - - 1 1 1 8 3 1 b) Andere Hinweise auf Geldwäsche Finanzbehörden gem. 31b AO 24 29 25 26 19 27 21 23 Bargeldkontrollen gem. ZollG 2 - - 1 - 1 - - Privatpersonen 1 - 1 - 1 1 - - Sonstige Behörden - - 1 1 1 - 2 1 Gesamtsumme der Verdachtsmeldungen 337 405 420 594 728 907 1.135 761 Anlage 20 zu Drs. 6/12700 1 von 1 Anzahl der UJs-Verfahren mit Tatvorwurf „Geldwäsche" Quelle: web.sta-Datenbanken der sächsischen Staatsanwaltschaften mit Stand 26.03.2018 Jahr des Eingangs Tatvorwurf Anzahl Verfahren 2011 1 Geldwäsche 1 2012 9 Geldwäsche 9 2013 64 Geldwäsche 64 2014 37 Geldwäsche 37 2015 39 Geldwäsche 39 2016 60 Geldwäsche 60 2017 38 Geldwäsche 38 Anzahl der Beschuldigten in Js-Verfahren mit Tatvorwurf „Geldwäsche" Quelle: web.sta-Datenbanken der sächsischen Staatsanwaltschaften mit Stand 26.03.2018 Jahr des Eingangs Tatvorwurf Anzahl Beschuldigte 2010 557 Geldwäsche 557 2011 619 Geldwäsche 619 2012 763 Geldwäsche 763 2013 1212 Geldwäsche 1212 2014 1654 Geldwäsche 1654 2015 1498 Geldwäsche 1497 leichtfertige Geldwäsche 1 2016 1827 Geldwäsche 1827 2017 1565 Geldwäsche 1563 leichtfertige Geldwäsche 2 Anlage 21 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 1 von 1 Verdachtsfälle nach Frage 105 bezogen auf den Verdacht der Finanzierung des Terrorismus Hinweisgeber 2010* 2011* 2012* 2013 2014 2015 2016 2017 a) Verdachtsanzeigen nach dem GwG (Ersthinweise) Behörde im Sinne §§ 14, 16 GwG (alt) Kreditinstitute davon Private Geschäftsbanken - - - 1 1 5 7 2 Direktbank - - - - - - - - Sparkassen - - - 1 2 3 7 2 Genossenschaftsbanken - - - - - - 1 - Deutsche Postbank - - - - - - 1 - Kreditinstitut - - - - - - - - Bundesbank/Landeszentralbank - - - - - - 1 - Versicherungsunternehmen davon Anbieter Lebensversicherungsverträge - - - - - - - - Versicherungsunternehmen - - - - - - 2 4 Finanzdienstleistungsinstitute davon Finanzdienstleistungsinstitut - - - - - - - - Schwerpunkt Finanztransfergeschäfte - - - - - - - - Finanzunternehmen Verpflichtete gem. § 2 Abs. 1 GwG (alt) davon Rechtsanwälte - - - - - - - - Immobilienmakler - - - - - - - - Personen, die gewerblich mit Gütern handeln - - - - - - - - b) Andere Hinweise auf Geldwäsche Finanzbehörden gem. 31b AO - - - - - - - - Bargeldkontrollen gem. ZollG - - - - - - - - Privatpersonen - - - - - - - - Sonstige Behörden - - - - - - - - Gesamtsumme der Verdachtsmeldungen 4 6 2 2 3 8 19 8 * Eine Aufschlüsselung nach Hinweisgebern für die Jahre 2010 bis 2012 ist aufgrund bestehender Löschfristen nicht mehr möglich. Es können für diese Jahre nur die Gesamtsummen mitgeteilt werden. Anlage 22 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 1 von 1 Von der Fachdienststelle für Finanzermittlungen des LKA Sachsen abgeschlossene Clearingverfahren nach Frage 108 Deliktsbereichsbezug nach Abschluss des Clearings 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Betäubungsmittel 1 2 7 11 11 12 13 6 Betrug 184 208 171 254 279 277 263 13 davon Computerbetrug mittels „Phishing“ 130 125 71 127 127 105 97 29 Untreue 1 2 2 - 5 3 1 - Unterschlagung 3 3 1 - - 1 - - Staatsschutzdelikt 4 6 2 4 3 7 19 8 Geldwäsche 15 15 - 15 32 28 81 61 Geldfälschung 2 - - - 1 1 - - Illegale Beschäftigung 3 - - - 1 1 5 1 Illegales Glücksspiel - - - - - 15 - - Schleusung - - - - - 4 1 1 Hehlerei - 2 - - - - - - Diebstahl - 2 - - 7 3 4 2 Erpressung - - - - - - 1 - Insolvenzdelikte 2 5 9 12 12 8 19 6 Korruption 1 1 1 - - - - Steuerdelikte 21 19 31 19 38 15 60 36 Zolldelikt - 1 - 1 2 2 10 1 Urkundenfälschung - - 1 - 13 13 1 8 Kreditwesengesetz - - - - - - - 2 Sonstige 1 9 3 1 - 11 10 - keine Angaben möglich 61 102 121 169 238 154 405 151 Gesamtabschluss 299 377 348 487 642 555 893 296 Anlage 23 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 1 von 1 In Sachsen aufgrund von Verdachtsfällen nach Frage 105 sichergestellte Vermögenswerte Rechtsgrundlage 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 § 111b Abs. 1 StPO - Verfall/Einziehung davon Bargeld - - - - - - - - bewegliche Sachsen - - - - - - - - Forderungen/Rechte - - - - - - - - unbewegliche Sachen - - - - - - - - § 111b Abs. 2 StPO - Verfall/Einziehung von Wertersatz davon Bargeld - - - - - 603.269 € - - bewegliche Sachsen - - - - - - - - Forderungen/Rechte - - - - - - - - unbewegliche Sachen - - - - - - - - § 111b Abs. 5 StPO – Rückgewinnungshilfe davon Bargeld - - - - - - - - bewegliche Sachsen - - - - - - - - Forderungen/Rechte 63.900 € 71.998 € 291.396 € 143.313 € 264.967 € - 21.814.117 € 101.121 € unbewegliche Sachen - - - - - - - - Anlage 24 zu Drs.-Nr. 6/12700 1 von 3 Anzahl der Verurteilten in Js-Verfahren aufgrund von Fällen der Geldwäsche Quelle: web.sta-Datenbanken der sächsischen Staatsanwaltschaften mit Stand 26.03.2018 Jahr der Rechtskraft Tatvorwurf Strafart Anzahl der Verurteilten 2010 17 § 261 StGB 17 Freiheitsstrafe zur Bewährung (Urteil) 1 Geldstrafe (Strafbefehl) 12 Geldstrafe (Urteil) 4 2011 46 § 261 Abs. 1 Ziff. 2 a StGB 1 Geldstrafe (Urteil) 1 § 261 StGB 45 Freiheitsstrafe (Urteil) 1 Freiheitsstrafe zur Bewährung (Strafbefehl) 1 Freiheitsstrafe zur Bewährung (Urteil) 2 Geldstrafe (Strafbefehl) 27 Geldstrafe (Urteil) 12 Maßnahmen/Zuchtmittel (Urteil) 2 2012 58 § 261 Abs. 1 Ziff. 1 StGB 1 Geldstrafe (Strafbefehl) 1 § 261 Abs. 1 Ziff. 2 a StGB 2 Geldstrafe (Strafbefehl) 2 § 261 Abs. 2 Ziff. 1 StGB 1 Geldstrafe (Strafbefehl) 1 § 261 StGB 54 Freiheitsstrafe (Urteil) 1 Freiheitsstrafe zur Bewährung (Urteil) 3 Geldstrafe (Strafbefehl) 40 Geldstrafe (Urteil) 7 Maßnahmen/Zuchtmittel (Urteil) 1 Verwarnung unter Strafvorbehalt (Strafbefehl) 1 Verwarnung unter Strafvorbehalt (Urteil) 1 2013 34 § 261 Abs. 1 Ziff. 2 a StGB 1 Geldstrafe (Strafbefehl) 1 § 261 Abs. 2 Ziff. 1 StGB 3 Freiheitsstrafe zur Bewährung (Urteil) 1 Geldstrafe (Strafbefehl) 1 Geldstrafe (Urteil) 1 § 261 StGB 30 Freiheitsstrafe zur Bewährung (Strafbefehl) 1 Freiheitsstrafe zur Bewährung (Urteil) 2 Geldstrafe (Strafbefehl) 16 Geldstrafe (Urteil) 8 Verwarnung unter Strafvorbehalt (Strafbefehl) 3 2014 32 § 261 Abs. 1 Ziff. 2 a StGB 1 Geldstrafe (Strafbefehl) 1 § 261 Abs. 2 Ziff. 1 StGB 4 Freiheitsstrafe zur Bewährung (Urteil) 1 Geldstrafe (Strafbefehl) 2 Geldstrafe (Urteil) 1 Anlage 24 zu Drs.-Nr. 6/12700 2 von 3 § 261 Abs. 5 StGB 2 Geldstrafe (Strafbefehl) 2 § 261 StGB 25 Freiheitsstrafe (Urteil) 1 Freiheitsstrafe zur Bewährung (Strafbefehl) 2 Geldstrafe (Strafbefehl) 12 Geldstrafe (Urteil) 8 Jugendstrafe mit Bewährung (Urteil) 1 Maßnahmen/Zuchtmittel (Urteil) 1 2015 42 § 261 Abs. 1 Ziff. 2 a StGB 2 Geldstrafe (Strafbefehl) 1 Maßnahmen/Zuchtmittel (Urteil) 1 § 261 Abs. 1 Ziff. 4 a StGB 3 Freiheitsstrafe zur Bewährung (Urteil) 1 Geldstrafe (Strafbefehl) 1 Geldstrafe (Urteil) 1 § 261 Abs. 2 Ziff. 1 StGB 8 Freiheitsstrafe zur Bewährung (Urteil) 2 Geldstrafe (Strafbefehl) 1 Geldstrafe (Urteil) 4 Jugendstrafe mit Bewährung (Urteil) 1 § 261 Abs. 5 StGB 2 Geldstrafe (Strafbefehl) 2 § 261 StGB 27 Freiheitsstrafe (Urteil) 1 Freiheitsstrafe zur Bewährung (Strafbefehl) 4 Geldstrafe (Strafbefehl) 13 Geldstrafe (Urteil) 5 Jugendstrafe mit Bewährung (Urteil) 2 Verwarnung unter Strafvorbehalt (Strafbefehl) 2 2016 34 § 261 Abs. 1 Ziff. 2 a StGB 9 Geldstrafe (Strafbefehl) 9 § 261 Abs. 1 Ziff. 4 a StGB 2 Geldstrafe (Strafbefehl) 2 § 261 Abs. 1 Ziff. 5 StGB 1 Geldstrafe (Strafbefehl) 1 § 261 Abs. 2 Ziff. 1 StGB 4 Geldstrafe (Strafbefehl) 3 Geldstrafe (Urteil) 1 § 261 Abs. 2 Ziff. 2 StGB 1 Geldstrafe (Strafbefehl) 1 § 261 Abs. 5 StGB 4 Freiheitsstrafe zur Bewährung (Strafbefehl) 2 Geldstrafe (Strafbefehl) 2 § 261 StGB 13 Freiheitsstrafe (Urteil) 2 Freiheitsstrafe zur Bewährung (Strafbefehl) 1 Freiheitsstrafe zur Bewährung (Urteil) 1 Geldstrafe (Strafbefehl) 6 Geldstrafe (Urteil) 2 Jugendstrafe mit Bewährung (Urteil) 1 2017 50 § 261 Abs. 1 Ziff. 1 StGB 1 Geldstrafe (Strafbefehl) 1 § 261 Abs. 1 Ziff. 2 a StGB 25 Freiheitsstrafe zur Bewährung (Urteil) 3 Anlage 24 zu Drs.-Nr. 6/12700 3 von 3 Geldstrafe (Strafbefehl) 18 Geldstrafe (Urteil) 1 Jugendstrafe mit Bewährung (Urteil) 1 Maßnahmen/Zuchtmittel (Urteil) 1 Verwarnung unter Strafvorbehalt (Urteil) 1 § 261 Abs. 1 Ziff. 4 a StGB 4 Freiheitsstrafe zur Bewährung (Urteil) 1 Geldstrafe (Strafbefehl) 2 Maßnahmen/Zuchtmittel (Urteil) 1 § 261 Abs. 1 Ziff. 5 StGB 1 Geldstrafe (Strafbefehl) 1 § 261 Abs. 2 Ziff. 1 StGB 7 Freiheitsstrafe zur Bewährung (Urteil) 1 Geldstrafe (Strafbefehl) 5 Geldstrafe (Urteil) 1 § 261 Abs. 5 StGB 8 Geldstrafe (Strafbefehl) 7 Geldstrafe (Urteil) 1 § 261 StGB 4 Freiheitsstrafe zur Bewährung (Urteil) 2 Geldstrafe (Urteil) 1 Maßnahmen/Zuchtmittel (Urteil) 1 Gesamtergebnis 313 Anlage 25 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 1 von 8 Fälle von Cybercrime im engeren Sinne Schl.-zahl Straftatengruppen/Straftat Jahr erfasste aufgeklärte Fälle ermittelte Schaden bei Fälle Anzahl in % Tatverdächtige Vollendung in Euro ------ Straftaten insgesamt 2010 1.932 632 32,7 600 2.264.488 2011 2.330 774 33,2 608 2.951.220 2012 2.278 778 34,2 659 1.185.826 2013 2.295 816 35,6 571 2.078.659 2014 1.416 701 49,5 647 905.558 2015 1.203 698 58,0 586 3.674.065 2016 2.144 1.368 63,8 939 2.101.760 2017 2.652 1.524 57,5 1.056 3.245.197 500000 Vermögens- u Fälschungsdelikte 2010 1.555 506 32,5 477 2.264.488 2011 1.846 660 35,8 486 2.951.220 2012 1.610 633 39,3 515 1.185.826 2013 1.590 665 41,8 427 2.078.659 2014 1.037 546 52,7 487 905.558 2015 921 560 60,8 453 3.674.065 2016 1.816 1.229 67,7 816 2.101.760 2017 2.344 1.374 58,6 919 3.245.197 510000 Betrug 2010 1.438 437 30,4 406 2.264.488 2011 1.730 580 33,5 423 2.951.220 2012 1.485 533 35,9 410 1.185.826 2013 1.504 602 40,0 371 2.078.659 2014 924 464 50,2 405 905.558 2015 795 477 60,0 375 3.674.065 2016 1.688 1.149 68,1 747 2.101.760 2017 2.210 1.301 58,9 850 3.245.197 511000 -Waren-/Warenkreditbetrug 2016 745 527 70,7 306 288.207 2017 1.051 674 64,1 415 485.910 511100 .betrügerisches Erlangen von Kfz 2016 2 2 100,0 3 3.200 2017 1 1 100,0 3 112.726 511120 ..betrügerisches Erlangen von Kfz 2016 2 2 100,0 3 3.200 § 263a StGB 2017 1 1 100,0 3 112.726 Anlage 25 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 2 von 8 Schl.-zahl Straftatengruppen/Straftat Jahr erfasste aufgeklärte Fälle ermittelte Schaden bei Fälle Anzahl in % Tatverdächtige Vollendung in Euro 511200 .sonstiger Warenkreditbetrug 2016 743 525 70,7 303 285.007 2017 1.050 673 64,1 412 373.184 511210 ..weitere Arten des Warenkredit- 2016 743 525 70,7 303 285.007 betruges 2017 1.050 673 64,1 412 373.184 511212 ...weitere Arten des Warenkredit- 2016 743 525 70,7 303 285.007 betruges § 263a StGB 2017 1.050 673 64,1 412 373.184 516000 -Betrug bzw. Computerbetrug mittels 2016 379 261 68,9 182 308.782 rechtswidrig erlangter unbarer Zahlungsmittel 2017 700 340 48,6 242 353.966 516500 .Betrug bzw. Computerbetrug mittels 2016 319 235 73,7 159 288.474 rechts widrig erlangter Daten von Zahlungskarten 2017 504 256 50,8 185 266.511 516520 ..Computerbetrug mittels rechtswidrig 2016 319 235 73,7 159 288.474 erlangter Daten von Zahlungskarten § 263a StGB 2017 504 256 50,8 185 266.511 516900 .Betrug bzw. Computerbetrug mittels rechtswidrig 2016 60 26 43,3 27 20.308 erlangter sonstiger unbarer Zahlungsmittel 2017 196 84 42,9 61 87.455 516920 ..Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter 2016 60 26 43,3 27 20.308 sonstiger unbarer Zahlungsmittel § 263a StGB 2017 196 84 42,9 61 87.455 517000 -sonstiger Betrug 2010 1.438 437 30,4 406 2.264.488 2011 1.730 580 33,5 423 2.951.220 2012 1.485 533 35,9 410 1.185.826 2013 1.504 602 40,0 371 2.078.659 2014 924 464 50,2 405 905.558 2015 795 477 60,0 375 3.674.065 2016 564 361 64,0 309 1.504.771 2017 459 287 62,5 262 2.405.321 Anlage 25 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 3 von 8 Schl.-zahl Straftatengruppen/Straftat Jahr erfasste aufgeklärte Fälle ermittelte Schaden bei Fälle Anzahl in % Tatverdächtige Vollendung in Euro 517200 .Leistungskreditbetrug 2016 69 54 78,3 39 17.741 2017 116 87 75,0 64 40.445 517220 ..Leistungskreditbetrug § 263a 2016 69 54 78,3 39 17.741 2017 116 87 75,0 64 40.445 517500 .Computerbetrug (sonstiger) § 263a 2010 1.055 304 28,8 293 1.618.071 StGB (soweit nicht unter den 2011 1.268 416 32,8 319 2.308.283 Schlüsseln 511120, 511212, 516520, 2012 1.179 449 38,1 334 937.181 516920, 517220, 517900, 518112 bzw. 2013 1.178 459 39,0 292 1.672.913 518302 zu erfassen) 2014 753 374 49,7 330 722.772 2015 650 400 61,5 305 602.281 2016 365 224 61,4 193 1.244.756 2017 226 135 59,7 131 2.218.026 517510 ..Computerbetrug (sonstiger) 2010 1.055 304 28,8 293 1.618.071 § 263a Abs. 1 und 2 StGB 2011 1.268 416 32,8 319 2.308.283 2012 1.179 449 38,1 334 937.181 2013 1.178 459 39,0 292 1.672.913 2014 753 374 49,7 330 722.772 2015 650 400 61,5 305 602.281 2016 364 223 61,3 192 1.244.756 2017 220 135 61,4 131 2.218.023 517520 ..Vorbereitung des Computerbetruges 2016 1 1 100,0 1 - § 263a Abs. 3 StGB 2017 6 - - - 3 517900 .Missbräuchliche Nutzung von 2010 383 133 34,7 118 646.417 Telekommunikationsdiensten § 263a 2011 462 164 35,5 114 642.937 StGB 2012 306 84 27,5 79 248.645 2013 326 143 43,9 85 405.746 2014 171 90 52,6 79 182.786 2015 145 77 53,1 72 3.071.784 2016 81 42 51,9 47 44.932 2017 67 36 53,7 38 72.744 518100 .Abrechnungsbetrug 2016 - - - - 2017 1 1 100,0 1 1 Anlage 25 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 4 von 8 Schl.-zahl Straftatengruppen/Straftat Jahr erfasste aufgeklärte Fälle ermittelte Schaden bei Fälle Anzahl in % Tatverdächtige Vollendung in Euro 518110 ..Abrechnungsbetrug im 2016 - - - - Gesundheitswesen 2017 1 1 100,0 1 1 518112 ...Abrechnungsbetrug im 2016 - - - - Gesundheitswesen § 263a StGB 2017 1 1 100,0 1 1 518300 .Überweisungsbetrug 2016 49 41 83,7 34 197.342 2017 49 28 57,1 33 74.105 518302 ..Überweisungsbetrug § 263a StGB 2016 49 41 83,7 34 197.342 2017 49 28 57,1 33 74.105 540000 Urkundenfälschung 2010 117 69 59,0 74 kein 2011 116 80 69,0 70 Schadensdelikt 2012 125 100 80,0 110 2013 86 63 73,3 60 2014 113 82 72,6 86 2015 126 83 65,9 84 2016 128 80 62,5 79 2017 134 73 54,5 76 543000 -Fälschung beweiserheblicher Daten, 2010 117 69 59,0 74 kein Täuschung im Rechtsverkehr bei 2011 116 80 69,0 70 Schadensdelikt Datenverarbeitung 2012 125 100 80,0 110 2013 86 63 73,3 60 2014 113 82 72,6 86 2015 126 83 65,9 84 2016 128 80 62,5 79 2017 134 73 54,5 76 543010 .Fälschung beweiserheblicher Daten § 2010 117 69 59,0 74 kein 269 StGB 2011 112 79 70,5 69 Schadensdelikt 2012 123 98 79,7 108 2013 83 62 74,7 59 2014 111 80 72,1 84 2015 124 81 65,3 82 2016 128 80 62,5 79 2017 133 73 54,9 76 Anlage 25 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 5 von 8 Schl.-zahl Straftatengruppen/Straftat Jahr erfasste aufgeklärte Fälle ermittelte Schaden bei Fälle Anzahl in % Tatverdächtige Vollendung in Euro 543020 .Täuschung im Rechtsverkehr bei 2010 - - - - kein Datenverarbeitung § 270 StGB 2011 4 1 25,0 1 Schadensdelikt 2012 2 2 100,0 2 2013 3 1 33,3 1 2014 2 2 100,0 2 2015 2 2 100,0 2 2016 - - - - 2017 1 - - - 600000 sonstige Straftaten (StGB) 2010 377 126 33,4 139 kein 2011 484 114 23,6 125 Schadensdelikt 2012 668 145 21,7 154 2013 705 151 21,4 157 2014 379 155 40,9 165 2015 282 138 48,9 139 2016 328 139 42,4 132 2017 308 150 48,7 146 670000 alle sonstigen Straftaten gemäß StGB 2010 377 126 33,4 139 kein - ohne Verkehrsdelikte - 2011 484 114 23,6 125 Schadensdelikt 2012 668 145 21,7 154 2013 705 151 21,4 157 2014 379 155 40,9 165 2015 282 138 48,9 139 2016 328 139 42,4 132 2017 308 150 48,7 146 Anlage 25 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 6 von 8 Schl.-zahl Straftatengruppen/Straftat Jahr erfasste aufgeklärte Fälle ermittelte Schaden bei Fälle Anzahl in % Tatverdächtige Vollendung in Euro 674000 -Sachbeschädigung 2010 83 36 43,4 42 kein 2011 89 39 43,8 48 Schadensdelikt 2012 154 46 29,9 54 2013 235 44 18,7 42 2014 105 51 48,6 52 2015 71 39 54,9 38 2016 97 42 43,3 46 2017 77 41 53,2 40 674200 .Datenveränderung, Computersabotage 2010 83 36 43,4 42 kein §§ 303a, 303b StGB 2011 89 39 43,8 48 Schadensdelikt 2012 154 46 29,9 54 2013 235 44 18,7 42 2014 105 51 48,6 52 2015 71 39 54,9 38 2016 97 42 43,3 46 2017 77 41 53,2 40 674210 ..Datenveränderung 2010 60 28 46,7 32 kein 2011 67 36 53,7 43 Schadensdelikt 2012 120 36 30,0 38 2013 161 37 23,0 36 2014 74 46 62,2 46 2015 57 35 61,4 35 2016 76 35 46,1 39 2017 57 38 66,7 37 674220 ..Computersabotage 2010 23 8 34,8 10 kein 2011 22 3 13,6 5 Schadensdelikt 2012 34 10 29,4 16 2013 74 7 9,5 6 2014 31 5 16,1 7 2015 14 4 28,6 3 2016 21 7 33,3 7 2017 20 3 15,0 3 Anlage 25 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 7 von 8 Schl.-zahl Straftatengruppen/Straftat Jahr erfasste aufgeklärte Fälle ermittelte Schaden bei Fälle Anzahl in % Tatverdächtige Vollendung in Euro 678000 -Ausspähen, Abfangen von Daten 2010 294 90 30,6 98 kein einschließlich Vorbereitungs- 2011 395 75 19,0 77 Schadensdelikt handlungen und Datenhehlerei 2012 514 99 19,3 101 2013 470 107 22,8 117 2014 274 104 38,0 114 2015 211 99 46,9 101 2016 231 97 42,0 87 2017 231 109 47,2 108 678010 .Ausspähen von Daten § 202a StGB 2010 284 83 29,2 91 kein 2011 375 73 19,5 75 Schadensdelikt 2012 472 91 19,3 94 2013 419 97 23,2 107 2014 239 97 40,6 105 2015 179 84 46,9 85 2016 192 84 43,8 84 2017 178 99 55,6 97 678020 .Abfangen von Daten § 202b StGB 2010 6 5 83,3 5 kein 2011 3 - - - Schadensdelikt 2012 3 3 100,0 3 2013 7 5 71,4 5 2014 7 3 42,9 4 2015 4 - - - 2016 14 13 92,9 3 2017 4 3 75,0 3 678030 .Vorbereiten des Ausspähens und 2010 4 2 50,0 2 kein Abfangens von Daten § 202c StGB 2011 17 2 11,8 2 Schadensdelikt 2012 39 5 12,8 4 2013 44 5 11,4 5 2014 28 4 14,3 5 2015 28 15 53,6 16 2016 25 - - - 2017 46 5 10,9 5 Anlage 25 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 8 von 8 Schl.-zahl Straftatengruppen/Straftat Jahr erfasste aufgeklärte Fälle ermittelte Schaden bei Fälle Anzahl in % Tatverdächtige Vollendung in Euro 678040 .Datenhehlerei 2017 3 2 66,7 3 kein Schadensdelikt Anlage 25a zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 1 von 3 Staatsangehörigkeiten der ermittelten Tatverdächtigen im Zusammenhang mit Cybercrime im engeren Sinne Staatsangehörigkeit (alphabetisch geordnet) 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Afghanistan - - - - - - 1 2 Ägypten - - - - - 1 - - Albanien - - 1 - - 1 - - Algerien - - 1 1 - 1 1 2 Angola - - - - - - 1 1 Aserbaidschan 1 1 - - - 1 2 - Belgien 1 - - - - - - 1 Benin - - - - - - 3 2 Bosnien und Herzegowina - - 1 1 - - 1 - Bulgarien - - - 1 6 - - 3 Burkina Faso - - - - - - 1 - China 1 - - - - 1 1 1 Deutschland 516 524 585 516 585 520 818 911 Estland 2 2 2 - - - - - Frankreich - 2 1 1 - - - 3 Georgien - 1 - - - - 1 - Ghana - - - - - - 2 4 Griechenland - 1 - - 1 1 3 - Großbritannien/Nordirland - - 1 - 2 - 1 1 Haiti - - - - 1 - - - Honduras - - - - - - 1 - Indien - 1 - 1 - 1 5 4 Irak - - - - - - 1 2 Iran - - - - 1 2 - 1 Italien 4 1 1 2 1 1 4 4 Jemen - - - 2 2 - - 1 Kamerun - - - - - 1 - 1 Kasachstan 2 - 1 1 - - 2 1 Kenia - - - - - - - 1 Kolumbien - - - - - - 1 - Anlage 25a zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 2 von 3 Staatsangehörigkeit (alphabetisch geordnet) 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Kroatien - 1 - - - 1 - 1 Kuba - - - - - - - 1 Lettland 6 7 2 2 3 2 2 - Libanon 1 1 - - 1 2 - - Liberia - - - - - - - 1 Libyen 1 - - - 2 1 3 6 Litauen 3 4 5 1 1 2 2 1 Luxemburg - - - - - 1 - - Malaysia - - - - - - - 1 Marokko - - 1 1 1 2 3 4 Mazedonien - - 2 - 2 1 2 3 Moldau - - - 1 1 1 1 1 Montenegro - - - - 1 - - - Mosambik - - - - - - 1 - Niederlande - 2 4 - - - 1 1 Nigeria - 1 - - - - 1 1 Österreich 4 3 2 3 - - 3 3 Pakistan 1 - - - 1 1 - 3 Peru - - - - - - 1 1 Polen 11 11 6 14 7 10 16 10 Portugal - - - - 2 - 1 - Rumänien 2 5 - 3 2 3 6 6 Russische Föderation 5 2 4 4 2 1 1 6 Schweiz - 3 2 - - - - - Serbien - - 1 - 2 2 4 4 Sierra Leone 1 - - - - - - - Slowakei 4 6 1 2 2 2 2 4 Spanien - 1 1 2 - 1 1 2 Syrien - - 1 - 1 2 1 7 Tadschikistan - 1 - - - - - - Tansania - - - 1 - - - - Togo - - - - - - 1 1 Anlage 25a zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 3 von 3 Staatsangehörigkeit (alphabetisch geordnet) 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Tunesien - 1 2 - - - 9 8 Türkei 8 7 1 3 5 9 5 5 Turkmenistan 1 - - - - - - - Ukraine 6 2 2 1 1 3 1 4 Ungarn - - - 1 5 - - 1 USA - - - - - - - 1 Usbekistan 1 - - - - - - - Vietnam 4 - 1 - - - 1 5 Weißrussland (Belarus) - - 1 - 1 - 1 2 ohne Angabe 4 2 - - - - - - staatenlos - - 1 - - - - 2 ungeklärt 8 9 15 - 1 2 3 5 insgesamt 600 608 659 571 647 586 939 1 056 Anlage 26 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 1 von 1 Fälle des Computerbetruges Schl.-zahl Straftatengruppen/Straftat Jahr erfasste aufgeklärte Fälle ermittelte Schaden bei Fälle Anzahl in % Tatverdächtige Vollendung in Euro 897100 Computerbetrug § 263a StGB 2016 2.588 1.559 60,2 1.017 2.782.190 2017 3.192 1.775 55,6 1.162 4.189.806 511120 darunter ..betrügerisches Erlangen von Kfz 2016 2 2 100,0 3 3.200 § 263a StGB 2017 1 1 100,0 3 112.726 511212 ...weitere Arten des Warenkredit- 2016 743 525 70,7 303 285.007 betruges § 263a StGB 2017 1.050 673 64,1 412 373.184 516300 .Computerbetrug mittels rechtswidrig 2016 900 410 45,6 298 680.430 erlangter Zahlungskarten mit PIN 2017 982 474 48,3 341 944.609 § 263a StGB 516520 ..Computerbetrug mittels rechtswidrig 2016 319 235 73,7 159 288.474 erlangter Daten von Zahlungskarten 2017 504 256 50,8 185 266.511 § 263a StGB 516920 ..Computerbetrug mittels rechtswidrig 2016 60 26 43,3 27 20.308 erlangter sonstiger unbarer Zahlungs- 2017 196 84 42,9 61 87.455 mittel § 263a StGB 517220 ..Leistungskreditbetrug § 263a 2016 69 54 78,3 39 17.741 2017 116 87 75,0 64 40.445 517500 .Computerbetrug (sonstiger) 2016 365 224 61,4 193 1.244.756 § 263a StGB (soweit nicht unter den, 2017 226 135 59,7 131 2.218.026 Schlüsseln 511120, 511212, 516300, 516520, 516920, 517220, 517900, 518112 bzw. 518302 zu erfassen) 517900 .Missbräuchliche Nutzung von Tele- 2016 81 42 51,9 47 44.932 kommunikationsdiensten § 263a StGB 2017 67 36 53,7 38 72.744 518112 ...Abrechnungsbetrug im Gesundheits- 2016 - - - - - wesen § 263a StGB 2017 1 1 100,0 1 1 518302 ..Überweisungsbetrug § 263a StGB 2016 49 41 83,7 34 197.342 2017 49 28 57,1 33 74.105 Anlage 26a zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 1 von 2 Staatsangehörigkeiten der ermittelten Tatverdächtigen in Fällen des Computerbetruges Staatsangehörigkeit (alphabetisch geordnet) 2016 2017 Afghanistan 1 2 Albanien 1 - Algerien 3 3 Angola - 1 Aserbaidschan 2 - Belgien - 1 Benin 3 2 Bosnien und Herzegowina 1 1 Bulgarien - 2 Burkina Faso 1 - China 1 2 Deutschland 893 1.002 Frankreich - 4 Georgien 4 - Ghana 2 4 Griechenland 3 - Großbritannien/Nordirland 1 - Honduras 1 - Indien 4 4 Indonesien - 1 Irak 1 1 Italien 2 4 Jemen - 1 Kamerun - 1 Kasachstan 2 2 Kenia - 2 Kolumbien 1 - Kosovo 4 3 Kroatien - 1 Kuba 1 2 Lettland 1 - Libanon 1 - Liberia - 1 Libyen 6 12 Litauen 3 1 Marokko 6 6 Mazedonien 2 3 Moldau - 1 Mosambik 2 - Niederlande - 1 Nigeria 1 1 Österreich 1 2 Pakistan - 3 Peru 1 1 Polen 9 9 Portugal 1 - Anlage 26a zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 2 von 2 Staatsangehörigkeit (alphabetisch geordnet) 2016 2017 Rumänien 6 5 Russische Föderation 1 4 Serbien 5 4 Slowakei 2 4 Spanien 2 2 Syrien 1 7 Togo 1 1 Tschechische Republik 14 8 Tunesien 9 17 Türkei 5 5 Ukraine 1 3 Ungarn - 1 USA - 1 Vietnam 1 5 Weißrussland (Belarus) 1 1 staatenlos - 2 ungeklärt 2 5 insgesamt 1.017 1.162 Anlage 27 zu Drs. 6/12700 1 von 5 Anzahl der Verurteilten in Js-Verfahren aufgrund unten stehender Tatvorwürfe von Cybercrime Quelle: web.sta-Datenbanken der sächsischen Staatsanwaltschaften mit Stand 26.03.2018 Jahr der Rechtskraft Strafvorschrift Strafart Anzahl der Verurteilten 2010 99 § 17 Abs. 1 UWG 2 Geldstrafe (Urteil) 2 § 202a Abs. 1 StGB 4 Freiheitsstrafe zur Bewährung (Urteil) 2 Geldstrafe (Strafbefehl) 1 Maßnahmen/Zuchtmittel (Urteil) 1 § 263a StGB 82 Dauerarrest (Urteil) 1 Freiheitsstrafe (Urteil) 4 Freiheitsstrafe zur Bewährung (Urteil) 12 Geldstrafe (Strafbefehl) 40 Geldstrafe (Urteil) 14 Jugendstrafe mit Bewährung (Urteil) 1 Maßnahmen/Zuchtmittel (Urteil) 10 § 269 StGB 8 Freiheitsstrafe zur Bewährung (Urteil) 1 Geldstrafe (Strafbefehl) 6 Maßnahmen/Zuchtmittel (Urteil) 1 § 303a Abs. 1 StGB 2 Geldstrafe (Strafbefehl) 2 § 303b StGB 1 Geldstrafe (Strafbefehl) 1 2011 122 § 108a Urheberrechtsgesetz 4 Freiheitsstrafe (Urteil) 3 Freiheitsstrafe zur Bewährung (Urteil) 1 § 17 Abs. 1 UWG 7 Geldstrafe (Strafbefehl) 3 Geldstrafe (Urteil) 4 § 202a Abs. 1 StGB 4 Geldstrafe (Strafbefehl) 3 Geldstrafe (Urteil) 1 § 263a Abs. 1 StGB 1 Freiheitsstrafe zur Bewährung (Urteil) 1 § 263a StGB 94 Freiheitsstrafe (Urteil) 3 Freiheitsstrafe zur Bewährung (Strafbefehl) 1 Freiheitsstrafe zur Bewährung (Urteil) 15 Geldstrafe (Strafbefehl) 51 Geldstrafe (Urteil) 17 Jugendstrafe mit Bewährung (Urteil) 1 Maßnahmen/Zuchtmittel (Urteil) 6 § 269 StGB 10 Geldstrafe (Strafbefehl) 6 Geldstrafe (Urteil) 4 § 303a Abs. 1 StGB 2 Geldstrafe (Strafbefehl) 2 2012 131 § 107 Urheberrechtsgesetz 1 Anlage 27 zu Drs. 6/12700 2 von 5 Geldstrafe (Urteil) 1 § 108a Urheberrechtsgesetz 3 Freiheitsstrafe (Urteil) 2 Geldstrafe (Strafbefehl) 1 § 17 Abs. 1 UWG 2 Geldstrafe (Strafbefehl) 2 § 202a Abs. 1 StGB 3 Freiheitsstrafe (Urteil) 1 Geldstrafe (Strafbefehl) 1 Geldstrafe (Urteil) 1 § 263a Abs. 1 StGB 16 Freiheitsstrafe (Urteil) 1 Freiheitsstrafe zur Bewährung (Urteil) 3 Geldstrafe (Strafbefehl) 10 Geldstrafe (Urteil) 1 Maßnahmen/Zuchtmittel (Urteil) 1 § 263a StGB 92 Dauerarrest (Urteil) 2 Freiheitsstrafe (Urteil) 10 Freiheitsstrafe zur Bewährung (Strafbefehl) 1 Freiheitsstrafe zur Bewährung (Urteil) 15 Geldstrafe (Strafbefehl) 52 Geldstrafe (Urteil) 10 Maßnahmen/Zuchtmittel (Urteil) 1 Verwarnung unter Strafvorbehalt (Strafbefehl) 1 § 269 StGB 14 Freiheitsstrafe zur Bewährung (Urteil) 1 Geldstrafe (Strafbefehl) 9 Geldstrafe (Urteil) 4 2013 134 § 108 Urheberrechtsgesetz 1 Geldstrafe (Strafbefehl) 1 § 17 Abs. 1 UWG 2 Geldstrafe (Urteil) 2 § 202a Abs. 1 StGB 2 Freizeitarrest (Urteil) 1 Geldstrafe (Strafbefehl) 1 § 202b StGB 1 Geldstrafe (Urteil) 1 § 263a Abs. 1 StGB 34 Freiheitsstrafe (Urteil) 2 Freiheitsstrafe zur Bewährung (Urteil) 5 Geldstrafe (Strafbefehl) 19 Geldstrafe (Urteil) 6 Maßnahmen/Zuchtmittel (Urteil) 1 Verwarnung unter Strafvorbehalt (Urteil) 1 § 263a StGB 71 Freiheitsstrafe (Urteil) 10 Freiheitsstrafe zur Bewährung (Strafbefehl) 2 Freiheitsstrafe zur Bewährung (Urteil) 16 Geldstrafe (Strafbefehl) 33 Geldstrafe (Urteil) 7 Jugendarrest (Urteil) 1 Maßnahmen/Zuchtmittel (Urteil) 1 Verwarnung unter Strafvorbehalt (Strafbefehl) 1 § 269 StGB 19 Geldstrafe (Strafbefehl) 17 Geldstrafe (Urteil) 2 Anlage 27 zu Drs. 6/12700 3 von 5 § 303a Abs. 1 StGB 3 Geldstrafe (Strafbefehl) 3 § 44 BDSG 1 Geldstrafe (Strafbefehl) 1 2014 121 § 108a Urheberrechtsgesetz 1 Geldstrafe (Strafbefehl) 1 § 202a Abs. 1 StGB 2 Geldstrafe (Strafbefehl) 1 Geldstrafe (Urteil) 1 § 263a Abs. 1 StGB 22 Freiheitsstrafe (Urteil) 1 Freiheitsstrafe zur Bewährung (Urteil) 2 Geldstrafe (Strafbefehl) 13 Geldstrafe (Urteil) 3 Jugendstrafe mit Bewährung (Urteil) 1 Maßnahmen/Zuchtmittel (Urteil) 1 Verwarnung unter Strafvorbehalt (Strafbefehl) 1 § 263a StGB 76 Freiheitsstrafe (Urteil) 5 Freiheitsstrafe zur Bewährung (Urteil) 11 Geldstrafe (Strafbefehl) 49 Geldstrafe (Urteil) 7 Jugendarrest (Urteil) 1 Maßnahmen/Zuchtmittel (Urteil) 3 § 269 StGB 18 Freiheitsstrafe zur Bewährung (Urteil) 1 Geldstrafe (Strafbefehl) 16 Geldstrafe (Urteil) 1 § 44 BDSG 1 Geldstrafe (Strafbefehl) 1 §§ 263a Abs. 2, 263 Abs. 3 StGB 1 Geldstrafe (Strafbefehl) 1 2015 114 § 108a Urheberrechtsgesetz 2 Freiheitsstrafe zur Bewährung (Urteil) 2 § 202a Abs. 1 StGB 1 Geldstrafe (Strafbefehl) 1 § 263a Abs. 1 StGB 29 Freiheitsstrafe (Urteil) 3 Freiheitsstrafe zur Bewährung (Strafbefehl) 1 Freiheitsstrafe zur Bewährung (Urteil) 5 Geldstrafe (Strafbefehl) 18 Geldstrafe (Urteil) 1 Maßnahmen/Zuchtmittel (Urteil) 1 § 263a StGB 63 Freiheitsstrafe (Urteil) 4 Freiheitsstrafe zur Bewährung (Strafbefehl) 2 Freiheitsstrafe zur Bewährung (Urteil) 14 Geldstrafe (Strafbefehl) 29 Geldstrafe (Urteil) 11 Jugendstrafe (Urteil) 2 Maßnahmen/Zuchtmittel (Urteil) 1 § 269 StGB 17 Freiheitsstrafe zur Bewährung (Urteil) 2 Geldstrafe (Strafbefehl) 10 Geldstrafe (Urteil) 4 Anlage 27 zu Drs. 6/12700 4 von 5 Verwarnung unter Strafvorbehalt (Strafbefehl) 1 § 303a Abs. 1 StGB 1 Geldstrafe (Urteil) 1 §§ 263a Abs. 2, 263 Abs. 3 StGB 1 Freiheitsstrafe zur Bewährung (Urteil) 1 2016 147 § 108a Urheberrechtsgesetz 4 Freiheitsstrafe zur Bewährung (Strafbefehl) 3 Geldstrafe (Strafbefehl) 1 § 17 Abs. 1 UWG 1 Geldstrafe (Strafbefehl) 1 § 17 Abs. 2 UWG 1 Geldstrafe (Urteil) 1 § 202a Abs. 1 StGB 2 Geldstrafe (Strafbefehl) 2 § 202b StGB 1 Geldstrafe (Strafbefehl) 1 § 263a Abs. 1 StGB 34 Freiheitsstrafe (Urteil) 3 Freiheitsstrafe zur Bewährung (Strafbefehl) 1 Freiheitsstrafe zur Bewährung (Urteil) 5 Geldstrafe (Strafbefehl) 15 Geldstrafe (Urteil) 6 Jugendstrafe mit Bewährung (Urteil) 1 Maßnahmen/Zuchtmittel (Urteil) 2 Verwarnung unter Strafvorbehalt (Strafbefehl) 1 § 263a StGB 86 Freiheitsstrafe (Urteil) 9 Freiheitsstrafe zur Bewährung (Strafbefehl) 1 Freiheitsstrafe zur Bewährung (Urteil) 18 Geldstrafe (Strafbefehl) 39 Geldstrafe (Urteil) 10 Jugendstrafe mit Bewährung (Urteil) 3 Maßnahmen/Zuchtmittel (Urteil) 6 § 269 StGB 13 Freiheitsstrafe (Urteil) 1 Geldstrafe (Strafbefehl) 9 Geldstrafe (Urteil) 3 § 303a Abs. 1 StGB 1 Geldstrafe (Strafbefehl) 1 §§ 263a Abs. 2, 263 Abs. 5 StGB 4 Freiheitsstrafe zur Bewährung (Urteil) 2 Geldstrafe (Strafbefehl) 2 2017 146 § 108a Urheberrechtsgesetz 2 Freiheitsstrafe (Urteil) 1 Jugendstrafe mit Bewährung (Urteil) 1 § 17 Abs. 1 UWG 1 Geldstrafe (Strafbefehl) 1 § 202a Abs. 1 StGB 1 Geldstrafe (Urteil) 1 § 202b StGB 1 Geldstrafe (Strafbefehl) 1 § 263a Abs. 1 StGB 39 Freiheitsstrafe (Urteil) 9 Freiheitsstrafe zur Bewährung (Strafbefehl) 1 Freiheitsstrafe zur Bewährung (Urteil) 4 Anlage 27 zu Drs. 6/12700 5 von 5 Geldstrafe (Strafbefehl) 19 Geldstrafe (Urteil) 6 § 263a StGB 85 Freiheitsstrafe (Urteil) 9 Freiheitsstrafe zur Bewährung (Urteil) 15 Geldstrafe (Strafbefehl) 44 Geldstrafe (Urteil) 13 Jugendarrest (Urteil) 1 Jugendstrafe (Urteil) 1 Maßnahmen/Zuchtmittel (Urteil) 2 § 269 StGB 17 Freiheitsstrafe (Urteil) 1 Geldstrafe (Strafbefehl) 13 Geldstrafe (Urteil) 3 Anlage 28 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 1 von 86 Straftaten mit Tatmittel Internet Schl.-zahl Jahr erfasste aufgeklärte Fälle Schaden bei Fälle Anzahl in % Vollendung in Euro ------ Straftaten insgesamt 2010 10.926 9.074 83,0 4.633.312 2011 7.811 5.855 75,0 5.463.678 2012 7.631 5.614 73,6 3.459.572 2013 11.663 8.739 74,9 5.895.725 2014 10.302 8.712 84,6 3.848.131 2015 9.971 8.354 83,8 3.446.226 2016 10.269 8.666 84,4 4.571.370 2017 11.173 9.100 81,4 10.104.144 000000 Straftaten gegen das Leben 2010 1 1 100,0 kein Schadensdelikt 2011 1 1 100,0 2012 - - - 2013 1 1 100,0 2014 - - 2015 3 2 66,7 2016 4 4 100,0 2017 1 - - 010000 Mord 2010 - - - kein Schadensdelikt 2011 - - - 2012 - - - 2013 1 1 100,0 2014 - - - 2015 - - - 2016 - - - 2017 - - - Anlage 28 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 2 von 86 Straftaten mit Tatmittel Internet Schl.-zahl Jahr erfasste aufgeklärte Fälle Schaden bei Fälle Anzahl in % Vollendung in Euro 010079 -sonstiger Mord 2010 - - - kein Schadensdelikt 2011 - - - 2012 - - - 2013 1 1 100,0 2014 - - - 2015 - - - 2016 - - - 2017 - - - 040000 Abbruch der Schwangerschaft 2010 1 1 100,0 kein Schadensdelikt 2011 1 1 100,0 2012 - - - 2013 - - - 2014 - - - 2015 3 2 66,7 2016 4 4 100,0 2017 1 - - 040040 -Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft 2010 1 1 100,0 kein Schadensdelikt 2011 1 1 100,0 2012 - - - 2013 - - - 2014 - - - 2015 3 2 66,7 2016 4 4 100,0 2017 1 - - 100000 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung 2010 217 149 68,7 kein Schadensdelikt 2011 162 137 84,6 2012 209 152 72,7 2013 303 279 92,1 2014 242 217 89,7 2015 281 259 92,2 2016 259 239 92,3 2017 368 313 85,1 Anlage 28 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 3 von 86 Straftaten mit Tatmittel Internet Schl.-zahl Jahr erfasste aufgeklärte Fälle Schaden bei Fälle Anzahl in % Vollendung in Euro 110000 Gewalt/Abhängigkeit/Belästigung 2010 1 1 100,0 kein Schadensdelikt 2011 1 - - 2012 - - - 2013 2 3 150,0 2014 1 1 100,0 2015 2 2 100,0 2016 2 2 100,0 2017 7 7 100,0 111000 -Vergewaltigung und sexuelle Nötigung/Übergriffe 2017 7 7 100,0 kein Schadensdelikt 111600 .sexuelle Übergriffe 2017 7 7 100,0 kein Schadensdelikt 112000 -sonst. sexuelle Nötigung 2010 - - - kein Schadensdelikt 2011 1 - - 2012 - - - 2013 1 2 200,0 2014 1 1 100,0 2015 1 1 100,0 2016 1 1 100,0 2017 - - - 113000 -sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen pp., 2010 1 1 100,0 kein Schadensdelikt unter Ausnutzung einer Amtsstellung oder eines 2011 - - - Vertrauensverhältnisses §§ 174, 174a-c StGB 2012 - - - 2013 1 1 100,0 2014 - - - 2015 1 1 100,0 2016 1 1 100,0 2017 - - - Anlage 28 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 4 von 86 Straftaten mit Tatmittel Internet Schl.-zahl Jahr erfasste aufgeklärte Fälle Schaden bei Fälle Anzahl in % Vollendung in Euro 113010 .sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen 2010 - - - kein Schadensdelikt ab 14 Jahren § 174 StGB 2011 - - - 2012 - - - 2013 1 1 100,0 2014 - - - 2015 1 1 100,0 2016 1 1 100,0 2017 - - - 113100 .zum Nachteil v. Kindern 2010 1 1 100,0 kein Schadensdelikt 113110 ..Schutzbefohlene 2010 1 1 100,0 kein Schadensdelikt 130000 sonstiger sexueller Missbrauch 2010 16 8 50,0 kein Schadensdelikt 2011 31 24 77,4 2012 20 16 80,0 2013 51 42 82,4 2014 53 50 94,3 2015 52 44 84,6 2016 49 45 91,8 2017 60 52 86,7 131000 -von Kindern 2010 13 6 46,2 kein Schadensdelikt 2011 25 18 72,0 2012 17 13 76,5 2013 45 36 80,0 2014 48 46 95,8 2015 48 42 87,5 2016 48 45 93,8 2017 60 52 86,7 Anlage 28 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 5 von 86 Straftaten mit Tatmittel Internet Schl.-zahl Jahr erfasste aufgeklärte Fälle Schaden bei Fälle Anzahl in % Vollendung in Euro 131010 .Anbieten von Kindern 2010 - - - kein Schadensdelikt 2011 1 - - 2012 - - - 2013 1 - - 2014 - - - 2015 2 2 100,0 2016 2 2 100,0 2017 2 2 100,0 131100 .sex. Handlungen an/von Kindern 2010 3 - - kein Schadensdelikt 2011 5 5 100,0 2012 7 5 71,4 2013 9 9 100,0 2014 11 11 100,0 2015 9 9 100,0 2016 13 11 84,6 2017 8 7 87,5 131200 .sex. Handlungen vor Kindern 2010 2 1 50,0 kein Schadensdelikt 2011 - - - 2012 - - - 2013 - - - 2014 3 3 100,0 2015 1 1 100,0 2016 1 1 100,0 2017 - - - 131300 .sex. Handlungen von Kindern an sich 2010 4 3 75,0 kein Schadensdelikt 2011 5 3 60,0 2012 - - - 2013 5 2 40,0 2014 2 2 100,0 2015 5 4 80,0 2016 - - - 2017 3 1 33,3 Anlage 28 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 6 von 86 Straftaten mit Tatmittel Internet Schl.-zahl Jahr erfasste aufgeklärte Fälle Schaden bei Fälle Anzahl in % Vollendung in Euro 131400 .Einwirken auf Kinder 2010 4 2 50,0 kein Schadensdelikt 2011 12 8 66,7 2012 10 8 80,0 2013 29 25 86,2 2014 31 29 93,5 2015 28 23 82,1 2016 31 30 96,8 2017 47 42 89,4 131500 .Beischlaf mit Kindern 2010 - - - kein Schadensdelikt 2011 2 2 100,0 2012 - - - 2013 1 - - 2014 - - - 2015 2 2 100,0 2016 - - - 2017 - - - 131600 .Kinderpornografie 2010 - - - kein Schadensdelikt 2011 - - - 2012 - - - 2013 - - - 2014 1 1 100,0 2015 1 1 100,0 2016 1 1 100,0 2017 - - - 132000 -exhibitionistische Handlungen und Erregung 2010 3 2 66,7 kein Schadensdelikt öffentlichen Ärgernisses §§ 183, 183a StGB 2011 4 4 100,0 2012 2 2 100,0 2013 3 3 100,0 2014 1 1 100,0 2015 2 1 50,0 2016 - - - 2017 - - - Anlage 28 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 7 von 86 Straftaten mit Tatmittel Internet Schl.-zahl Jahr erfasste aufgeklärte Fälle Schaden bei Fälle Anzahl in % Vollendung in Euro 132010 .exhibitionistische Handlungen 2010 1 - - kein Schadensdelikt 2011 1 1 100,0 2012 - - - 2013 - - - 2014 - - - 2015 1 - - 2016 - - - 2017 - - - 132020 .Erregung öffentlichen Ärgernisses 2010 2 2 100,0 kein Schadensdelikt 2011 3 3 100,0 2012 2 2 100,0 2013 3 3 100,0 2014 1 1 100,0 2015 1 1 100,0 2016 - - - 2017 - - - 133000 -sexueller Missbrauch von Jugendlichen 2010 - - - kein Schadensdelikt 2011 2 2 100,0 2012 1 1 100,0 2013 3 3 100,0 2014 4 3 75,0 2015 2 1 50,0 2016 1 - - 2017 - - - 140000 Ausnutzung sex. Neigung 2010 200 140 70,0 kein Schadensdelikt 2011 130 113 86,9 2012 189 136 72,0 2013 250 234 93,6 2014 188 166 88,3 2015 227 213 93,8 2016 208 192 92,3 2017 301 254 84,4 Anlage 28 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 8 von 86 Straftaten mit Tatmittel Internet Schl.-zahl Jahr erfasste aufgeklärte Fälle Schaden bei Fälle Anzahl in % Vollendung in Euro 140010 -verbotene Prostitution 2010 - - - kein Schadensdelikt 2011 - - - 2012 - - - 2013 1 1 100,0 2014 - - - 2015 - - - 2016 - - - 2017 - - - 141000 -Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger 2010 - - - kein Schadensdelikt oder Ausbeuten von Prostituierten 2011 1 - - 2012 1 1 100,0 2013 - - - 2014 - - - 2015 - - - 2016 1 1 100,0 2017 - - - 141100 .Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger 2010 - - - kein Schadensdelikt 2011 1 - - 2012 1 1 100,0 2013 - - - 2014 - - - 2015 - - - 2016 1 1 100,0 2017 - - - 142000 -Zuhälterei 2010 - - - kein Schadensdelikt 2011 - - - 2012 - - - 2013 - - - 2014 - - - 2015 - - - 2016 - - - 2017 1 1 100,0 Anlage 28 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 9 von 86 Straftaten mit Tatmittel Internet Schl.-zahl Jahr erfasste aufgeklärte Fälle Schaden bei Fälle Anzahl in % Vollendung in Euro 143000 -Verbreitung pornographischer Schriften 2010 200 140 70,0 kein Schadensdelikt (Erzeugnisse) 2011 129 113 87,6 2012 188 135 71,8 2013 249 233 93,6 2014 188 166 88,3 2015 227 213 93,8 2016 207 191 92,3 2017 300 253 84,3 143010 .sonstige Verbreitung 2010 13 10 76,9 kein Schadensdelikt 2011 7 6 85,7 2012 4 3 75,0 2013 6 6 100,0 2014 11 10 90,9 2015 7 7 100,0 2016 4 4 100,0 2017 4 4 100,0 143020 .gewalt- oder tierpornographischer Schriften 2010 37 2 5,4 kein Schadensdelikt 2011 - - - 2012 1 - - 2013 2 2 100,0 2014 1 1 100,0 2015 2 2 100,0 2016 3 3 100,0 2017 1 1 100,0 143030 .Zugänglichmachen pornographischer Inhalte 2010 2 1 50,0 kein Schadensdelikt mittels Rundfunk oder Telemedien 2011 - - - 2012 - - - 2013 2 1 50,0 2014 2 1 50,0 2015 - - - 2016 1 1 100,0 2017 2 2 100,0 Anlage 28 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 10 von 86 Straftaten mit Tatmittel Internet Schl.-zahl Jahr erfasste aufgeklärte Fälle Schaden bei Fälle Anzahl in % Vollendung in Euro 143100 .an Personen unter 18 Jahren 2010 16 14 87,5 kein Schadensdelikt 2011 7 7 100,0 2012 5 3 60,0 2013 12 11 91,7 2014 19 19 100,0 2015 22 22 100,0 2016 22 21 95,5 2017 26 22 84,6 143200 .Verbreitung kinderpornographischer Schriften 2010 - - - kein Schadensdelikt (Erzeugnisse) durch gewerbs-/bandenmäßiges 2011 - - - Handeln gemäß § 184b Abs. 3 StGB 2012 - - - 2013 - - - 2014 - - - 2015 2 2 100,0 143200 .Verbreitung, Erwerb, Besitz und Herstellung 2016 168 153 91,1 kein Schadensdelikt kinderpornographischer Schriften § 184b StGB 2017 241 201 83,4 143210 ..Verbreitung, Erwerb, Besitz und Herstellung 2016 146 133 91,1 kein Schadensdelikt von Kinderpornographie § 184b Abs. 1 StGB 2017 204 164 80,4 143211 ...Verbreitung von Kinderpornographie § 184b 2016 133 120 90,2 kein Schadensdelikt Abs. 1 Nr. 1 StGB 2017 195 154 79,0 143212 ...Besitzverschaffung für andere von 2016 12 12 100,0 kein Schadensdelikt Kinderpornographie § 184b Abs. 1 Nr. 2 StGB 2017 5 6 120,0 143213 ...Herstellung auch ohne Verbreitungsabsicht von 2016 1 1 100,0 kein Schadensdelikt Kinderpornographie mit tatsächlichem 2017 3 3 100,0 Geschehen § 184b Abs. 1 Nr. 3 StGB 143214 ...Herstellung mit Verbreitungsabsicht von 2016 - - - kein Schadensdelikt Kinderpornographie § 184b Abs. 1 Nr. 4 StGB 2017 1 1 100,0 143220 ..Verbreitung und Herstellung von Kinderporno- 2016 3 2 66,7 kein Schadensdelikt graphie gewerbs-/bandenmäßig 2017 1 1 100,0 § 184b Abs. 2 StGB 143230 ..Besitz oder sich Verschaffen von Kinderporno- 2016 19 18 94,7 kein Schadensdelikt graphie § 184b Abs. 3 StGB 2017 36 36 100,0 Anlage 28 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 11 von 86 Straftaten mit Tatmittel Internet Schl.-zahl Jahr erfasste aufgeklärte Fälle Schaden bei Fälle Anzahl in % Vollendung in Euro 143300 .Besitz von Kinderpornografie 2010 35 34 97,1 kein Schadensdelikt 2011 24 23 95,8 2012 31 29 93,5 2013 61 60 98,4 2014 33 33 100,0 2015 38 36 94,7 143400 .Verbreitung von Kinderpornografie 2010 89 71 79,8 kein Schadensdelikt 2011 85 73 85,9 2012 141 94 66,7 2013 154 141 91,6 2014 107 87 81,3 2015 140 129 92,1 143500 .Verbreitung, Erwerb, Besitz und Herstellung 2016 9 9 100,0 kein Schadensdelikt jugendpornographischer Schriften § 184c StGB 2017 26 23 88,5 143510 ..Verbreitung, Erwerb, Besitz und Herstellung 2016 5 5 100,0 kein Schadensdelikt jugendpornographischer Schriften § 184c StGB 2017 18 15 83,3 143511 ...Verbreitung von Jugendpornographie 2016 5 5 100,0 kein Schadensdelikt § 184c Abs. 1 Nr. 1 StGB 2017 17 14 82,4 143513 ...Herstellung auch ohne Verbreitungsabsicht mit 2016 - - - kein Schadensdelikt tatsächlichem Geschehen von Jugendporno- 2017 1 1 100,0 grafie § 184c Abs. 1 Nr. 3 StGB 143530 ..Besitz oder sich Verschaffen von 2016 4 4 100,0 kein Schadensdelikt Jugendpornographie § 184c Abs. 3 StGB 2017 8 8 100,0 143600 .Besitz/Verschaffung von Jugendpornographie 2010 2 2 100,0 kein Schadensdelikt gemäß § 184c Abs. 2 und 4 StGB 2011 1 1 100,0 2012 2 2 100,0 2013 7 7 100,0 2014 3 3 100,0 2015 3 2 66,7 Anlage 28 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 12 von 86 Straftaten mit Tatmittel Internet Schl.-zahl Jahr erfasste aufgeklärte Fälle Schaden bei Fälle Anzahl in % Vollendung in Euro 143700 .Verbreitung von Jugendpornographie gemäß 2010 6 6 100,0 kein Schadensdelikt § 184c Abs. 1 StGB 2011 5 3 60,0 2012 4 4 100,0 2013 5 5 100,0 2014 12 12 100,0 2015 13 13 100,0 200000 Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die 2010 185 159 85,9 kein Schadensdelikt persönliche Freiheit 2011 186 162 87,1 2012 215 175 81,4 2013 318 260 81,8 2014 314 261 83,1 2015 397 332 83,6 2016 373 314 84,2 2017 373 324 86,9 210000 Raub, räuberische Erpressung und 2010 1 1 100,0 1 räuberischer Angriff auf Kraftfahrer 2011 - - - - 2012 1 1 100,0 1 2013 - - - - 2014 - - - - 2015 - - - - 2016 - - - - 2017 1 1 100,0 - 210050 -sonstige räuberische Erpressung 2010 1 1 100,0 1 2011 - - - - 2012 1 1 100,0 1 2013 - - - - 2014 - - - - 2015 - - - - 2016 - - - - 2017 1 1 100,0 - Anlage 28 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 13 von 86 Straftaten mit Tatmittel Internet Schl.-zahl Jahr erfasste aufgeklärte Fälle Schaden bei Fälle Anzahl in % Vollendung in Euro 220000 Körperverletzung 2010 3 3 100,0 kein Schadensdelikt 2011 2 2 100,0 2012 - - - 2013 8 7 87,5 2014 2 2 100,0 2015 1 1 100,0 2016 2 - - 2017 3 2 66,7 222000 -gefährliche und schwere Körperverletzung 2010 - - - kein Schadensdelikt 2011 - - - 2012 - - - 2013 - - - 2014 - - - 2015 1 1 100,0 2016 - - - 2017 - - - 222010 .sonstige Tatörtlichkeit bei gefährlicher 2010 - - - kein Schadensdelikt Körperverletzung 2011 - - - 2012 - - - 2013 - - - 2014 - - - 2015 1 1 100,0 2016 - - - 2017 - - - 223000 -Misshandlung Schutzbefohlener 2010 - - - kein Schadensdelikt 2011 - - - 2012 - - - 2013 2 2 100,0 2014 - - - 2015 - - - 2016 - - - 2017 - - - Anlage 28 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 14 von 86 Straftaten mit Tatmittel Internet Schl.-zahl Jahr erfasste aufgeklärte Fälle Schaden bei Fälle Anzahl in % Vollendung in Euro 223100 .Misshandlung von Kindern 2010 - - - kein Schadensdelikt 2011 - - - 2012 - - - 2013 2 2 100,0 2014 - - - 2015 - - - 2016 - - - 2017 - - - 224000 -vorsätzliche einfache KV 2010 3 3 100,0 kein Schadensdelikt 2011 2 2 100,0 2012 - - - 2013 6 5 83,3 2014 2 2 100,0 2015 - - - 2016 2 - - 2017 3 2 66,7 230000 Straftaten gegen die persönliche Freiheit 2010 181 155 85,6 kein Schadensdelikt 2011 184 160 87,0 2012 214 174 81,3 2013 310 253 81,6 2014 312 259 83,0 2015 396 331 83,6 2016 371 314 84,6 2017 369 321 87,0 231000 -Menschenraub, Entziehung Minderjähriger, 2010 - - - kein Schadensdelikt Kinderhandel 2011 - - - 2012 - - - 2013 - - - 2014 - - - 2015 2 1 50,0 2016 - - - 2017 - - - Anlage 28 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 15 von 86 Straftaten mit Tatmittel Internet Schl.-zahl Jahr erfasste aufgeklärte Fälle Schaden bei Fälle Anzahl in % Vollendung in Euro 231200 .Entziehung Minderjähriger 2010 - - - kein Schadensdelikt 2011 - - - 2012 - - - 2013 - - - 2014 - - - 2015 1 1 100,0 2016 - - - 2017 - - - 231300 .Kinderhandel 2010 - - - kein Schadensdelikt 2011 - - - 2012 - - - 2013 - - - 2014 - - - 2015 1 - - 2016 - - - 2017 - - - 232000 -Zwangsheirat, Nachstellung (Stalking), Freiheits- 2010 180 154 85,6 kein Schadensdelikt beraubung, Nötigung, Bedrohung 2011 184 160 87,0 2012 214 174 81,3 2013 310 253 81,6 2014 312 259 83,0 2015 394 330 83,8 2016 371 314 84,6 2017 369 321 87,0 232100 .Freiheitsberaubung 2010 - - - kein Schadensdelikt 2011 - - - 2012 - - - 2013 1 - - 2014 - - - 2015 - - - 2016 - - - 2017 - - - Anlage 28 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 16 von 86 Straftaten mit Tatmittel Internet Schl.-zahl Jahr erfasste aufgeklärte Fälle Schaden bei Fälle Anzahl in % Vollendung in Euro 232200 .Nötigung 2010 30 26 86,7 kein Schadensdelikt 2011 41 30 73,2 2012 35 27 77,1 2013 80 58 72,5 2014 82 66 80,5 2015 108 90 83,3 2016 77 59 76,6 2017 98 81 82,7 232279 ..sonstige Nötigung 2010 30 26 86,7 kein Schadensdelikt 2011 41 30 73,2 2012 35 27 77,1 2013 80 58 72,5 2014 82 66 80,5 2015 108 90 83,3 2016 77 59 76,6 2017 98 81 82,7 232300 .Bedrohung 2010 77 65 84,4 kein Schadensdelikt 2011 75 69 92,0 2012 93 78 83,9 2013 132 112 84,8 2014 138 119 86,2 2015 202 160 79,2 2016 179 152 84,9 2017 187 161 86,1 232400 .Nachstellung (Stalking) 2010 73 63 86,3 kein Schadensdelikt 2011 68 61 89,7 2012 86 69 80,2 2013 97 83 85,6 2014 92 74 80,4 2015 84 80 95,2 2016 115 103 89,6 2017 84 79 94,0 Anlage 28 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 17 von 86 Straftaten mit Tatmittel Internet Schl.-zahl Jahr erfasste aufgeklärte Fälle Schaden bei Fälle Anzahl in % Vollendung in Euro 232410 ..nach § 238 (1) StGB 2010 73 63 86,3 kein Schadensdelikt 2011 67 60 89,6 2012 85 68 80,0 2013 94 80 85,1 2014 85 67 78,8 2015 83 79 95,2 2016 112 101 90,2 2017 83 78 94,0 232420 ..nach § 238 (2) StGB 2010 - - - kein Schadensdelikt 2011 1 1 100,0 2012 1 1 100,0 2013 3 3 100,0 2014 7 7 100,0 2015 1 1 100,0 2016 3 2 66,7 2017 1 1 100,0 236000 -Menschenhandel zum Zweck der sexuellen 2010 1 1 100,0 kein Schadensdelikt Ausbeutung 2011 - - - 2012 - - - 2013 - - - 2014 - - - 2015 - - - 2016 - - - 2017 - - - 236100 .Menschenhandel zum Zweck der sexuellen 2010 1 1 100,0 kein Schadensdelikt Ausbeutung 2011 - - - 2012 - - - 2013 - - - 2014 - - - 2015 - - - 2016 - - - 2017 - - - Anlage 28 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 18 von 86 Straftaten mit Tatmittel Internet Schl.-zahl Jahr erfasste aufgeklärte Fälle Schaden bei Fälle Anzahl in % Vollendung in Euro 3***00 Diebstahl ohne erschwerende Umstände 2010 - - - - 2011 - - - - 2012 - - - - 2013 - - - - 2014 1 - - 12.500 2015 - - - - 2016 - - - - 2017 - - - - 500000 Vermögens- u. Fälschungsdelikte 2010 9.755 8.202 84,1 kein Schadensdelikt 2011 6.565 4.994 76,1 2012 6.181 4.648 75,2 2013 9.298 7.307 78,6 2014 8.481 7.247 85,4 2015 7.690 6.477 84,2 2016 7.856 6.730 85,7 2017 8.764 7.163 81,7 510000 Betrug 2010 9.671 8.155 84,3 4.496.794 2011 6.490 4.941 76,1 5.361.628 2012 6.124 4.610 75,3 3.143.568 2013 9.220 7.247 78,6 5.768.405 2014 8.399 7.188 85,6 3.767.606 2015 7.580 6.407 84,5 3.417.140 2016 7.726 6.648 86,0 4.487.398 2017 8.623 7.087 82,2 9.876.945 511000 -Waren- und Warenkreditbetrug 2010 4.935 4.609 93,4 1.889.552 2011 4.077 3.796 93,1 1.652.218 2012 3.762 3.417 90,8 1.217.423 2013 5.829 5.313 91,1 1.930.497 2014 5.984 5.525 92,3 2.258.567 2015 5.423 4.859 89,6 1.856.435 2016 5.188 4.611 88,9 1.839.823 2017 6.207 5.446 87,7 3.281.342 Anlage 28 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 19 von 86 Straftaten mit Tatmittel Internet Schl.-zahl Jahr erfasste aufgeklärte Fälle Schaden bei Fälle Anzahl in % Vollendung in Euro 511100 .betrügerisches Erlangen von Kfz 2010 2 2 100,0 2.300 2011 2 2 100,0 - 2012 1 1 100,0 - 2013 2 2 100,0 160 2014 4 4 100,0 3.140 2015 3 3 100,0 32.390 2016 2 1 50,0 4.595 2017 4 4 100,0 22.180 511110 ..betrügerisches Erlangen von Kfz § 263 StGB 2016 2 1 50,0 4.595 2017 4 4 100,0 22.180 511200 .sonstiger Warenkreditbetrug 2010 1.574 1.440 91,5 412.221 2011 1.426 1.299 91,1 410.217 2012 1.618 1.431 88,4 538.901 2013 2.425 2.175 89,7 850.539 2014 2.872 2.572 89,6 1.027.483 2015 2.172 1.871 86,1 836.362 2016 2.253 1.856 82,4 927.228 2017 2.713 2.183 80,5 1.852.113 511210 ..weitere Arten des Warenkreditbetruges §§ 263, 2016 2.253 1.856 82,4 927.228 263a StGB 2017 2.713 2.183 80,5 1.852.113 511211 …weitere Arten des Warenkreditbetruges § 263 2016 1.658 1.409 85,0 703.698 StGB 2017 1.717 1.546 90,0 1.495.852 511212 …weitere Arten des Warenkreditbetruges § 263a 2016 595 447 75,1 223.530 StGB 2017 996 637 64,0 356.261 511300 .Warenbetrug 2010 3.359 3.167 94,3 1.475.031 2011 2.649 2.495 94,2 1.242.001 2012 2.143 1.985 92,6 678.522 2013 3.402 3.136 92,2 1.079.798 2014 3.108 2.949 94,9 1.227.944 2015 3.248 2.985 91,9 987.683 2016 2.933 2.754 93,9 908.000 2017 3.490 3.259 93,4 1.407.049 Anlage 28 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 20 von 86 Straftaten mit Tatmittel Internet Schl.-zahl Jahr erfasste aufgeklärte Fälle Schaden bei Fälle Anzahl in % Vollendung in Euro 513000 -Beteiligungs- und Kapitalanlagebetrug 2010 3 3 100,0 25.694 2011 1 1 100,0 3.715 2012 - - - - 2013 1 - - 52.500 2014 - - - - -Kapitalanlage- und Anlagebetrug 2015 4 3 75,0 34.601 2016 2 1 50,0 54.730 2017 4 3 75,0 51.570 513200 .Anlagebetrug 2010 3 3 100,0 25.694 2011 1 1 100,0 3.715 2012 - - - - 2013 1 - - 52.500 2014 - - - - 2015 4 3 75,0 34.601 2016 2 1 50,0 54.730 2017 4 3 75,0 51.570 514000 -Geldkreditbetrug 2010 11 9 81,8 18.139 2011 4 - - 2.312 2012 9 8 88,9 27.000 2013 37 33 89,2 288.334 2014 26 21 80,8 69.328 2015 15 15 100,0 94.606 2016 12 11 91,7 25.349 2017 13 13 100,0 11.073 514100 .Kreditbetrug § 265b StGB (im geschäftlichen 2010 - - - kein Schadensdelikt Verkehr) 2011 - - - 2012 - - - 2013 - - - 2014 - - - 2015 - - - 2016 1 1 100,0 2017 - - - Anlage 28 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 21 von 86 Straftaten mit Tatmittel Internet Schl.-zahl Jahr erfasste aufgeklärte Fälle Schaden bei Fälle Anzahl in % Vollendung in Euro 514300 .Krediterlangungsbetrug § 263 StGB 2010 11 9 81,8 18.139 2011 3 - - 2.312 2012 9 8 88,9 27.000 2013 37 33 89,2 288.334 2014 26 21 80,8 69.328 2015 15 15 100,0 94.606 2016 11 10 90,9 25.349 2017 13 13 100,0 11.073 514400 .Wechselbetrug 2010 - - - - 2011 1 - - - 2012 - - - - 515000 -Erschleichen von Leistungen § 265a StGB 2010 - - - - 2011 - - - - 2012 1 - - 1.139 2013 1 - - 1 2014 - - - - 2015 - - - - 2016 1 1 100,0 6.942 2017 - - - - 515079 .sonst. Erschleichen v. Lst. 2010 - - - - 2011 - - - - 2012 1 - - 1.139 2013 1 - - 1 2014 - - - - 2015 - - - - 2016 1 1 100,0 6.942 2017 - - - - Anlage 28 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 22 von 86 Straftaten mit Tatmittel Internet Schl.-zahl Jahr erfasste aufgeklärte Fälle Schaden bei Fälle Anzahl in % Vollendung in Euro 516000 -Betrug mittels rechtswidrig erlangter unbarer 2010 577 264 45,8 331.274 Zahlungsmittel 2011 456 165 36,2 337.516 2012 588 302 51,4 233.577 2013 504 278 55,2 374.073 2014 429 279 65,0 252.272 2015 441 316 71,7 228.305 -Betrug bzw. Computerbetrug mittels rechtswidrig 2016 469 378 80,6 395.475 erlangter unbarer Zahlungsmittel 2017 1.011 573 56,7 403.291 516200 .Betrug mittels rechtswidrig erlangter 2010 19 9 47,4 8.744 Zahlungskarten ohne PIN (Lastschriftverfahren) 2011 28 7 25,0 6.012 2012 61 51 83,6 6.526 2013 75 53 70,7 17.498 2014 98 50 51,0 8.195 2015 79 63 79,7 16.716 2016 27 20 74,1 18.009 2017 47 37 78,7 24.275 516300 .Betrug mittels rechtswidrig erlangter Debitkarten 2010 13 8 61,5 10.549 mit PIN 2011 7 4 57,1 12.620 2012 11 10 90,9 12.710 2013 10 6 60,0 9.119 2014 9 4 44,4 20.782 2015 5 4 80,0 2.573 .Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter 2016 7 6 85,7 1.765 Zahlungskarten mit PIN § 263a StGB 2017 6 2 33,3 951 Anlage 28 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 23 von 86 Straftaten mit Tatmittel Internet Schl.-zahl Jahr erfasste aufgeklärte Fälle Schaden bei Fälle Anzahl in % Vollendung in Euro 516500 .Betrug mittels rechtswidrig erlangter Daten von 2010 460 183 39,8 301.821 Zahlungskarten 2011 372 128 34,4 286.366 2012 469 229 48,8 195.927 2013 373 195 52,3 296.377 2014 294 203 69,0 192.136 2015 333 236 70,9 155.671 .Betrug bzw. Computerbetrug mittels rechtswidrig 2016 397 326 82,1 357.758 erlangter Daten von Zahlungskarten §§ 263, 2017 893 489 54,8 326.189 263a StGB 516510 ..Betrug § 263 StGB 2016 172 151 87,8 134.441 2017 428 246 57,5 103.076 516520 ..Computerbetrug § 263a StGB 2016 225 175 77,8 223.317 2017 465 243 52,3 223.113 516900 .Betrug mittels rechtswidrig erlangter sonstige 2010 85 64 75,3 10.160 unbare Zahlungsmittel 2011 49 26 53,1 32.518 2012 47 12 25,5 13.083 2013 46 24 52,2 38.963 2014 28 22 78,6 15.814 2015 24 13 54,2 12.420 .Betrug bzw. Computerbetrug mittels rechtswidrig 2016 38 26 68,4 17.943 erlangter sonstiger unbarer Zahlungsmittel 2017 65 45 69,2 51.876 §§ 263, 263a StGB 516910 ..Betrug § 263 StGB 2016 25 18 72,0 10.536 2017 21 13 61,9 8.816 516920 ..Computerbetrug § 263a StGB 2016 13 8 61,5 7.407 2017 44 32 72,7 43.060 Anlage 28 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 24 von 86 Straftaten mit Tatmittel Internet Schl.-zahl Jahr erfasste aufgeklärte Fälle Schaden bei Fälle Anzahl in % Vollendung in Euro 517000 -sonstiger Betrug 2010 4.145 3.270 78,9 2.232.135 2011 1.952 979 50,2 3.365.867 2012 1.764 883 50,1 1.664.429 2013 2.848 1.623 57,0 3.123.000 2014 1.960 1.363 69,5 1.187.439 2015 1.697 1.214 71,5 1.203.193 2016 2.054 1.646 80,1 2.165.079 2017 1.388 1.052 75,8 6.129.669 517100 .Leistungsbetrug 2010 2.635 2.563 97,3 236.275 2011 162 108 66,7 41.895 2012 136 76 55,9 30.080 2013 210 140 66,7 41.404 2014 427 374 87,6 94.475 2015 158 119 75,3 34.670 2016 213 187 87,8 31.540 2017 61 50 82,0 538.991 517200 .Leistungskreditbetrug 2010 224 195 87,1 106.330 2011 235 189 80,4 142.649 2012 355 311 87,6 155.101 2013 288 246 85,4 180.103 2014 261 209 80,1 102.688 2015 219 184 84,0 101.338 .Leistungskreditbetrug §§ 263, 263a StGB 2016 200 170 85,0 175.591 2017 265 226 85,3 219.088 517210 ..Leistungskreditbetrug § 263 2016 154 135 87,7 166.108 2017 163 148 90,8 185.014 517220 ..Leistungskreditbetrug § 263a 2016 46 35 76,1 9.483 2017 102 78 76,5 34.074 Anlage 28 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 25 von 86 Straftaten mit Tatmittel Internet Schl.-zahl Jahr erfasste aufgeklärte Fälle Schaden bei Fälle Anzahl in % Vollendung in Euro 517400 .Betrug z. N. v. Versicherungen und 2010 - - - - Versicherungsmissbrauch §§ 263, 265 StGB 2011 3 3 100,0 2.321 2012 5 5 100,0 765 2013 13 13 100,0 200.841 2014 2 2 100,0 38.170 2015 3 3 100,0 1.048 2016 2 2 100,0 31.084 2017 2 2 100,0 2 517410 ..Betrug zum Nachteil von Versicherungen 2010 - - - - 2011 3 3 100,0 2.321 2012 5 5 100,0 765 2013 13 13 100,0 200.841 2014 1 1 100,0 37.670 2015 3 3 100,0 1.048 2016 2 2 100,0 31.084 2017 2 2 100,0 2 517420 ..Versicherungsmissbrauch 2010 - - - - 2011 - - - - 2012 - - - - 2013 - - - - 2014 1 1 100,0 500 2015 - - - - 2016 - - - - 2017 - - - - 517500 .Computerbetrug (sonstiger) § 263a StGB 2010 565 141 25,0 988.474 (soweit nicht unter den Schlüsseln 511120, 2011 791 265 33,5 1.846.366 511212, 516300, 516520, 516920, 517220, 2012 522 198 37,9 413.491 517900, 518112 bzw. 518302 zu erfassen) 2013 765 339 44,3 1.360.373 2014 398 211 53,0 458.333 2015 388 262 67,5 370.633 2016 184 123 66,8 603.638 2017 187 116 62,0 2.149.789 Anlage 28 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 26 von 86 Straftaten mit Tatmittel Internet Schl.-zahl Jahr erfasste aufgeklärte Fälle Schaden bei Fälle Anzahl in % Vollendung in Euro 517510 ..Computerbetrug (sonstiger) § 263a Abs. 1 und 2 2016 183 122 66,7 603.638 StGB 2017 181 116 64,1 2.149.786 517520 ..Vorbereitung des Computerbetruges § 263a 2016 1 1 100,0 - Abs. 3 StGB 2017 6 - - 3 517600 .Provisionsbetrug 2010 4 1 25,0 47 2011 2 2 100,0 48 2012 4 4 100,0 6.368 2013 22 20 90,9 47.559 2014 34 34 100,0 12.285 2015 6 3 50,0 1 2016 5 3 60,0 26 2017 1 - - - 517800 .Sozialleistungsbetrug 2010 1 - - 120 2011 - - - - 2012 2 2 100,0 6.273 2013 4 3 75,0 4 2014 3 3 100,0 664 2015 2 2 100,0 2 2016 3 3 100,0 10.136 2017 1 1 100,0 1 517900 .Betrug mit Zugangsberechtigungen zu 2010 163 62 38,0 291.253 Kommunikationsdiensten 2011 190 91 47,9 243.898 2012 120 28 23,3 94.131 2013 217 85 39,2 281.831 2014 101 59 58,4 101.066 2015 88 44 50,0 54.373 .missbräuchliche Nutzung von Telekommuni- 2016 55 28 50,9 31.343 kationsdiensten § 263a StGB 2017 55 28 50,9 20.239 Anlage 28 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 27 von 86 Straftaten mit Tatmittel Internet Schl.-zahl Jahr erfasste aufgeklärte Fälle Schaden bei Fälle Anzahl in % Vollendung in Euro 518100 .Abrechnungsbetrug 2010 4 1 25,0 213 2011 2 1 50,0 1 2012 13 10 76,9 41.604 2013 5 2 40,0 770 2014 4 2 50,0 8.574 2015 2 1 50,0 300 2016 7 6 85,7 2.573 2017 5 2 40,0 2.221 518110 ..Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen 2010 - - - - 2011 - - - - 2012 1 - - 24.000 2013 - - - - 2014 - - - - 2015 - - - - 2016 - - - - 2017 - - - - 518179 ..sonst. Abrechnungsbetrug 2010 4 1 25,0 213 2011 2 1 50,0 1 2012 12 10 83,3 17.604 2013 5 2 40,0 770 2014 4 2 50,0 8.574 2015 2 1 50,0 300 2016 7 6 85,7 2.573 2017 5 2 40,0 2.221 518200 .Einmietbetrug 2010 1 1 100,0 271 2011 6 5 83,3 2.487 2012 2 2 100,0 940 2013 1 1 100,0 600 2014 3 2 66,7 1.459 2015 6 5 83,3 6.745 2016 14 12 85,7 4.517 2017 17 13 76,5 14.840 Anlage 28 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 28 von 86 Straftaten mit Tatmittel Internet Schl.-zahl Jahr erfasste aufgeklärte Fälle Schaden bei Fälle Anzahl in % Vollendung in Euro 518300 .Kontoeröffnungs- und Überweisungsbetrug 2010 97 44 45,4 361.415 2011 62 35 56,5 121.113 2012 50 21 42,0 35.028 2013 84 36 42,9 78.504 2014 58 36 62,1 30.581 2015 40 27 67,5 118.524 .Überweisungsbetrug §§ 263, 263a StGB 2016 54 41 75,9 144.460 2017 59 37 62,7 66.631 518301 ..Überweisungsbetrug § 263 StGB 2016 30 21 70,0 26.749 2017 33 21 63,6 22.937 518302 ..Überweisungsbetrug § 263a StGB 2016 24 20 83,3 117.711 2017 26 16 61,5 43.694 518800 .Kreditvermittlungsbetrug 2010 1 1 100,0 300 2011 2 - - 220 2012 1 1 100,0 224 2013 4 4 100,0 5.394 2014 1 1 100,0 150 2015 5 4 80,0 2.160 2016 - - - - 2017 2 1 50,0 35.101 518900 .sonst. weitere Betrugsarten 2010 450 261 58,0 247.437 2011 497 280 56,3 964.869 2012 554 225 40,6 880.424 2013 1.235 734 59,4 925.617 2014 668 430 64,4 338.994 2015 780 560 71,8 513.399 2016 1.317 1.071 81,3 1.130.171 2017 733 576 78,6 3.082.766 Anlage 28 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 29 von 86 Straftaten mit Tatmittel Internet Schl.-zahl Jahr erfasste aufgeklärte Fälle Schaden bei Fälle Anzahl in % Vollendung in Euro 520000 Veruntreuung 2010 4 2 50,0 6.845 2011 2 2 100,0 37.449 2012 6 5 83,3 246.608 2013 3 3 100,0 46.100 2014 4 3 75,0 4.243 2015 3 3 100,0 5.429 2016 6 5 83,3 37.965 2017 1 1 100,0 73 521000 -Untreue 2010 1 1 100,0 3.346 2011 1 1 100,0 34.510 2012 2 2 100,0 242.354 2013 3 3 100,0 46.100 2014 2 2 100,0 3.391 2015 2 2 100,0 5.428 2016 5 4 80,0 37.060 2017 1 1 100,0 73 521079 .sonstige Untreue 2010 1 1 100,0 3.346 2011 1 1 100,0 34.510 2012 2 2 100,0 242.354 2013 3 3 100,0 46.100 2014 2 2 100,0 3.391 2015 2 2 100,0 5.428 2016 5 4 80,0 37.060 2017 1 1 100,0 73 522000 -Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt 2010 1 1 100,0 1.919 § 266a StGB 2011 1 1 100,0 2.939 2012 1 1 100,0 2.643 2013 - - - - 2014 - - - - 2015 - - - - 2016 - - - - 2017 - - - - Anlage 28 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 30 von 86 Straftaten mit Tatmittel Internet Schl.-zahl Jahr erfasste aufgeklärte Fälle Schaden bei Fälle Anzahl in % Vollendung in Euro 523000 -Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten 2010 2 - - 1.580 § 266b StGB 2011 - - - - 2012 3 2 66,7 1.611 2013 - - - - 2014 2 1 50,0 852 2015 1 1 100,0 1 2016 1 1 100,0 905 2017 - - - - 530000 Unterschlagung §§ 246, 247, 248a StGB 2010 18 17 94,4 19.568 2011 20 18 90,0 7.785 2012 14 13 92,9 11.711 2013 21 20 95,2 14.214 2014 17 17 100,0 42.910 2015 20 18 90,0 8.995 2016 16 15 93,8 8.589 2017 27 24 88,9 23.786 530079 - von sonst. Gütern/Sachen 2010 18 17 94,4 19.568 2011 20 18 90,0 7.785 2012 14 13 92,9 11.711 2013 20 19 95,0 13.793 2014 15 15 100,0 42.325 2015 17 15 88,2 7.993 2016 16 15 93,8 8.589 2017 27 24 88,9 23.786 531000 -Unterschlagung von Kfz §§ 246, 247 StGB 2010 - - - - 2011 - - - - 2012 - - - - 2013 1 1 100,0 421 2014 2 2 100,0 585 2015 3 3 100,0 1.002 2016 - - - - 2017 - - - - Anlage 28 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 31 von 86 Straftaten mit Tatmittel Internet Schl.-zahl Jahr erfasste aufgeklärte Fälle Schaden bei Fälle Anzahl in % Vollendung in Euro 540000 Urkundenfälschung 2010 58 27 46,6 kein Schadensdelikt 2011 51 31 60,8 2012 34 19 55,9 2013 54 37 68,5 2014 61 39 63,9 2015 86 48 55,8 2016 105 60 57,1 2017 109 47 43,1 540001 -sonstige Urkundenfälschung § 267 StGB 2010 5 5 100,0 kein Schadensdelikt 2011 11 8 72,7 2012 8 8 100,0 2013 8 8 100,0 2014 13 12 92,3 2015 10 10 100,0 2016 24 21 87,5 2017 13 11 84,6 540002 -mittelb. Falschbeurkundung 2010 - - - kein Schadensdelikt 2011 - - - 2012 - - - 2013 - - - 2014 - - - 2015 - - - 2016 1 1 100,0 2017 2 2 100,0 540006 -Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen 2010 - - - kein Schadensdelikt 2011 - - - 2012 - - - 2013 1 1 100,0 2014 - - - 2015 1 1 100,0 2016 - - - 2017 2 2 100,0 Anlage 28 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 32 von 86 Straftaten mit Tatmittel Internet Schl.-zahl Jahr erfasste aufgeklärte Fälle Schaden bei Fälle Anzahl in % Vollendung in Euro 540010 -Missbrauch von Ausweispapieren 2010 - - - kein Schadensdelikt 2011 - - - 2012 - - - 2013 - - - 2014 - - - 2015 2 - - 2016 1 - - 2017 1 - - 541000 -Fälschung technischer Aufzeichnungen 2010 - - - kein Schadensdelikt § 268 StGB 2011 - - - 2012 - - - 2013 - - - 2014 1 - - 2015 - - - 2016 1 1 100,0 2017 - - - 541079 .sonstige Fälschung technischer Aufzeichnungen 2010 - - - kein Schadensdelikt 2011 - - - 2012 - - - 2013 - - - 2014 1 - - 2015 - - - 2016 1 1 100,0 2017 - - - 543000 -Fälschung beweiserheblicher Daten, Täuschung 2010 53 22 41,5 kein Schadensdelikt im Rechtsverkehr bei Datenverarbeitung 2011 40 23 57,5 §§ 269, 270 StGB 2012 26 11 42,3 2013 45 28 62,2 2014 47 27 57,4 2015 73 37 50,7 2016 78 37 47,4 2017 91 32 35,2 Anlage 28 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 33 von 86 Straftaten mit Tatmittel Internet Schl.-zahl Jahr erfasste aufgeklärte Fälle Schaden bei Fälle Anzahl in % Vollendung in Euro 543010 .Fälschung beweiserheblicher Daten § 269 StGB 2010 53 22 41,5 kein Schadensdelikt 2011 38 23 60,5 2012 26 11 42,3 2013 42 27 64,3 2014 45 25 55,6 2015 72 36 50,0 2016 78 37 47,4 2017 90 32 35,6 543020 .Täuschung im Rechtsverkehr bei Daten- 2010 - - - kein Schadensdelikt verarbeitung § 270 StGB 2011 2 - - 2012 - - - 2013 3 1 33,3 2014 2 2 100,0 2015 1 1 100,0 2016 - - - 2017 1 - - 550000 Geld- und Wertzeichenfälschung, Fälschung von 2010 4 1 25,0 kein Schadensdelikt Zahlungskarten mit oder ohne Garantiefunktion, 2011 2 2 100,0 Schecks und Wechseln 2012 3 1 33,3 §§ 146-149, 151, 152, 152a, 152b StGB 2013 - - - 2014 - - - 2015 1 1 100,0 2016 3 2 66,7 2017 4 4 100,0 551000 -Geld- und Wertzeichenfälschung einschließlich 2010 - - - kein Schadensdelikt Vorbereitungshandlungen 2011 - - - §§ 146 außer Abs. 1 Nr. 3, 148, 149 StGB 2012 1 1 100,0 2013 - - - 2014 - - - 2015 - - - 2016 - - - 2017 2 2 100,0 Anlage 28 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 34 von 86 Straftaten mit Tatmittel Internet Schl.-zahl Jahr erfasste aufgeklärte Fälle Schaden bei Fälle Anzahl in % Vollendung in Euro 551010 .Geldfälschung (einschl. Vorbereitungshandlung) 2010 - - - kein Schadensdelikt §§ 146 außer Abs. 1 Nr. 3 StGB 2011 - - - 2012 - - - 2013 - - - 2014 - - - 2015 - - - 2016 - - - 2017 2 2 100,0 551020 .Wertzeichenfälschung 2010 - - - kein Schadensdelikt 2011 - - - 2012 1 1 100,0 2013 - - - 2014 - - - 2015 - - - 2016 - - - 2017 - - - 552000 -Inverkehrbringen von Falschgeld 2010 1 1 100,0 kein Schadensdelikt §§ 146 Abs. 1 Nr. 3, 147 StGB 2011 - - - 2012 - - - 2013 - - - 2014 - - - 2015 1 1 100,0 2016 1 1 100,0 2017 2 2 100,0 552010 .Inverkehrbringen von Falschgeld 2010 - - - kein Schadensdelikt § 146 Abs. 1 Nr. 3 StGB 2011 - - - 2012 - - - 2013 - - - 2014 - - - 2015 1 1 100,0 2016 1 1 100,0 2017 2 2 100,0 Anlage 28 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 35 von 86 Straftaten mit Tatmittel Internet Schl.-zahl Jahr erfasste aufgeklärte Fälle Schaden bei Fälle Anzahl in % Vollendung in Euro 552020 .Inverkehrbringen von Falschgeld gemäß 2010 1 1 100,0 kein Schadensdelikt § 147 StGB (nach gutgläubigem Erwerb) 2011 - - - 2012 - - - 2013 - - - 2014 - - - 2015 - - - 2016 - - - 2017 - - - 553000 -Fälschung von Zahlungskarten mit oder ohne 2010 3 - - kein Schadensdelikt Garantiefunktion, Schecks und Wechseln 2011 2 2 100,0 §§ 152a, 152b StGB 2012 2 - - 2013 - - - 2014 - - - 2015 - - - 2016 2 1 50,0 2017 - - - 553100 .Gebrauch falscher Zahlungskarten mit oder ohne 2010 3 - - kein Schadensdelikt Garantiefunktion, Schecks und Wechsel 2011 1 1 100,0 §§ 152a, 152b StGB 2012 1 - - 2013 - - - 2014 - - - 2015 - - - 2016 1 1 100,0 2017 - - - 553110 ..Gebrauch falscher Zahlungskarten ohne 2010 2 - - kein Schadensdelikt Garantiefunktion, Schecks und Wechsel 2011 - 1 - 2012 - - - 2013 - - - 2014 - - - 2015 - - - 2016 1 1 100,0 2017 - - - Anlage 28 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 36 von 86 Straftaten mit Tatmittel Internet Schl.-zahl Jahr erfasste aufgeklärte Fälle Schaden bei Fälle Anzahl in % Vollendung in Euro 553120 ..Gebrauch falscher Zahlungskarten mit 2010 1 - - kein Schadensdelikt Garantiefunktion 2011 1 - - 2012 1 - - 2013 - - - 2014 - - - 2015 - - - 2016 - - - 2017 - - - 553200 .Nachmachen, Verfälschen, Verschaffen, 2010 - - kein Schadensdelikt Feilhalten oder Überlassen falscher Zahlungs- 2011 1 1 100,0 karten mit oder ohne Garantiefunktion, Schecks 2012 1 - - und Wechsel §§ 152a, 152b StGB 2013 - - - 2014 - - - 2015 - - - 2016 1 - - 2017 - - - 553210 ..Nachmachen, Verfälschen, Verschaffen, 2010 - - - kein Schadensdelikt Feilhalten oder Überlassen falscher Zahlungs-, 2011 1 1 100,0 karten ohne Garantiefunktion, Schecks und 2012 1 - - Wechsel 2013 - - - 2014 - - - 2015 - - - 2016 1 - - 2017 - - - 600000 sonstige Straftaten StGB 2010 617 430 69,7 kein Schadensdelikt 2011 753 443 58,8 2012 911 549 60,3 2013 1.576 757 48,0 2014 1.039 790 76,0 2015 1.398 1.112 79,5 2016 1.596 1.221 76,5 2017 1.457 1.108 76,0 Anlage 28 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 37 von 86 Straftaten mit Tatmittel Internet Schl.-zahl Jahr erfasste aufgeklärte Fälle Schaden bei Fälle Anzahl in % Vollendung in Euro 610000 Erpressung § 253 StGB 2010 6 4 66,7 1.303 2011 19 9 47,4 854 2012 11 9 81,8 54 2013 336 8 2,4 52.899 2014 36 9 25,0 5.764 2015 50 10 20,0 2.671 2016 80 10 12,5 10.101 2017 53 16 30,2 25.921 610001 -Schutzgelderpressung 2010 - - - - 2011 1 - - - 2012 - - - - 2013 - - - - 2014 - - - - 2015 - - - - 2016 - - - - 2017 - - - - 610079 -sonstige Erpressung 2010 5 3 60,0 1.302 2011 17 9 52,9 854 2012 11 9 81,8 54 2013 328 6 1,8 52.898 2014 34 7 20,6 5.763 2015 43 7 16,3 1.170 2016 72 8 11,1 10.099 2017 41 13 31,7 1.862 611000 -Erpressung auf sex. Grundlage 2010 1 1 100,0 1 2011 1 - - - 2012 - - - - 2013 8 2 25,0 1 2014 2 2 100,0 1 2015 7 3 42,9 1.501 2016 8 2 25,0 2 2017 12 3 25,0 24.059 Anlage 28 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 38 von 86 Straftaten mit Tatmittel Internet Schl.-zahl Jahr erfasste aufgeklärte Fälle Schaden bei Fälle Anzahl in % Vollendung in Euro 620000 Widerstand gegen die Staatsgewalt und 2010 59 49 83,1 kein Schadensdelikt Straftaten gegen die öffentliche Ordnung 2011 41 32 78,0 §§ 111, 113, 114, 120, 121, 123-127, 129, 130- 2012 52 41 78,8 134, 136, 138, 140, 145, 145a, 145c, 145d StGB 2013 55 44 80,0 2014 69 57 82,6 2015 311 289 92,9 2016 393 344 87,5 2017 232 192 82,8 620001 -Störung des öffentlichen Friedens durch 2010 22 18 81,8 kein Schadensdelikt Androhung von Straftaten 2011 8 8 100,0 2012 12 8 66,7 2013 12 10 83,3 2014 14 13 92,9 2015 19 15 78,9 2016 33 27 81,8 2017 14 14 100,0 620003 -Bildung krimineller Vereinigungen 2010 - - - kein Schadensdelikt 2011 - - - 2012 - - - 2013 - - - 2014 - - - 2015 39 39 100,0 2016 9 8 88,9 2017 - - - 620005 -Amtsanmaßung 2010 - - - kein Schadensdelikt 2011 1 1 100,0 2012 3 3 100,0 2013 1 1 100,0 2014 1 - - 2015 2 - - 2016 - - - 2017 3 1 33,3 Anlage 28 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 39 von 86 Straftaten mit Tatmittel Internet Schl.-zahl Jahr erfasste aufgeklärte Fälle Schaden bei Fälle Anzahl in % Vollendung in Euro 620006 -Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen, 2010 3 3 100,0 kein Schadensdelikt Abzeichen 2011 - - - 2012 5 5 100,0 2013 3 3 100,0 2014 5 5 100,0 2015 5 5 100,0 2016 2 2 100,0 2017 3 3 100,0 620011 -Belohnung und Billigung von Straftaten 2010 - - - kein Schadensdelikt 2011 1 - - 2012 - - - 2013 - - - 2014 - - - 2015 1 1 100,0 2016 1 1 100,0 2017 3 1 33,3 620013 -Missbrauch von Notrufen und Beeinträchtigung 2010 - - - kein Schadensdelikt von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln 2011 1 1 100,0 2012 2 2 100,0 2013 - - - 2014 - - - 2015 1 1 100,0 2016 3 3 100,0 2017 1 1 100,0 620014 -Verstoß gegen Weisung während Führungs- 2010 - - - kein Schadensdelikt aufsicht 2011 - - - 2012 - - - 2013 1 1 100,0 2014 - - - 2015 - - - 2016 - - - 2017 - - - Anlage 28 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 40 von 86 Straftaten mit Tatmittel Internet Schl.-zahl Jahr erfasste aufgeklärte Fälle Schaden bei Fälle Anzahl in % Vollendung in Euro 621000 -Widerstand gegen die Staatsgewalt 2010 8 5 62,5 kein Schadensdelikt §§ 111, 113, 114, 120, 121 StGB 2011 5 1 20,0 2012 6 3 50,0 2013 7 5 71,4 2014 6 4 66,7 2015 42 39 92,9 2016 56 43 76,8 2017 32 26 81,3 621010 .öffentliche Aufforderung zu Straftaten 2010 8 5 62,5 kein Schadensdelikt 2011 5 1 20,0 2012 6 3 50,0 2013 7 5 71,4 2014 6 4 66,7 2015 42 39 92,9 2016 56 43 76,8 2017 32 26 81,3 622000 -Hausfriedensbruch §§ 123, 124 StGB 2010 - - - kein Schadensdelikt 2011 - - - 2012 - - - 2013 - - - 2014 - - - 2015 1 - - 2016 - - - 2017 - - - 622100 .Hausfriedensbruch § 123 2010 - - - kein Schadensdelikt 2011 - - - 2012 - - - 2013 - - - 2014 - - - 2015 1 - - 2016 - - - 2017 - - - Anlage 28 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 41 von 86 Straftaten mit Tatmittel Internet Schl.-zahl Jahr erfasste aufgeklärte Fälle Schaden bei Fälle Anzahl in % Vollendung in Euro 624000 -Vortäuschen einer Straftat § 145d StGB 2010 5 5 100,0 kein Schadensdelikt 2011 6 6 100,0 2012 4 4 100,0 2013 5 5 100,0 2014 5 5 100,0 2015 7 7 100,0 2016 11 11 100,0 2017 8 8 100,0 624079 .Vortäuschen einer sonstigen Straftat 2010 5 5 100,0 kein Schadensdelikt 2011 5 5 100,0 2012 3 3 100,0 2013 5 5 100,0 2014 3 3 100,0 2015 7 7 100,0 2016 8 8 100,0 2017 7 7 100,0 624100 .Vortäuschen eines Raubes 2010 - - - kein Schadensdelikt 2011 - - - 2012 - - - 2013 - - - 2014 1 1 100,0 2015 - - - 2016 - - - 2017 - - - 624200 .Vortäuschen eines Diebstahls 2010 - - - kein Schadensdelikt 2011 1 1 100,0 2012 1 1 100,0 2013 - - - 2014 1 1 100,0 2015 - - - 2016 3 3 100,0 2017 1 1 100,0 Anlage 28 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 42 von 86 Straftaten mit Tatmittel Internet Schl.-zahl Jahr erfasste aufgeklärte Fälle Schaden bei Fälle Anzahl in % Vollendung in Euro 624201 ..Vortäuschen eines Kfz-Diebstahls 2010 - - - kein Schadensdelikt 2011 - - - 2012 - - - 2013 - - - 2014 1 1 100,0 2015 - - - 2016 - - - 2017 - - - 624279 ..Vortäuschen einer sonstigen Straftat 2010 - - - kein Schadensdelikt 2011 1 1 100,0 2012 1 1 100,0 2013 - - - 2014 - - - 2015 - - - 2016 3 3 100,0 2017 1 1 100,0 626000 -Gewaltdarstellung § 131 StGB 2010 3 3 100,0 kein Schadensdelikt 2011 2 2 100,0 2012 1 1 100,0 2013 1 - - 2014 1 - - 2015 3 3 100,0 2016 4 2 50,0 2017 2 2 100,0 626079 .sonstige Gewaltdarstellung 2010 3 3 100,0 kein Schadensdelikt 2011 2 2 100,0 2012 - - - 2013 1 - - 2014 1 - - 2015 3 3 100,0 2016 3 1 33,3 2017 2 2 100,0 Anlage 28 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 43 von 86 Straftaten mit Tatmittel Internet Schl.-zahl Jahr erfasste aufgeklärte Fälle Schaden bei Fälle Anzahl in % Vollendung in Euro 626100 .Gewaltdarstellung; Schriften an Personen unter 2010 - - - kein Schadensdelikt 18 Jahren § 131 Abs. 1 Nr. 3 StGB 2011 - - - 2012 1 1 100,0 2013 - - - 2014 - - - 2015 - - - 2016 1 1 100,0 2017 - - - 627000 -Volksverhetzung § 130 StGB 2010 18 15 83,3 kein Schadensdelikt 2011 17 13 76,5 2012 19 15 78,9 2013 25 19 76,0 2014 37 30 81,1 2015 191 179 93,7 2016 274 247 90,1 2017 166 136 81,9 630000 Begünstigung, Strafvereitelung (ohne Strafver- 2010 74 73 98,6 kein Schadensdelikt eitelung im Amt), Hehlerei und Geldwäsche 2011 81 79 97,5 §§ 257, 258, 259-261 StGB 2012 89 87 97,8 2013 94 85 90,4 2014 59 58 98,3 2015 105 103 98,1 2016 102 100 98,0 2017 81 77 95,1 630020 -Strafvereitelung 2010 - - - kein Schadensdelikt 2011 - - - 2012 1 1 100,0 2013 - - - 2014 - - - 2015 - - - 2016 1 1 100,0 2017 - - - Anlage 28 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 44 von 86 Straftaten mit Tatmittel Internet Schl.-zahl Jahr erfasste aufgeklärte Fälle Schaden bei Fälle Anzahl in % Vollendung in Euro 631000 -Hehlerei von Kfz §§ 259-260a StGB 2010 1 1 100,0 kein Schadensdelikt 2011 - - - 2012 - - - 2013 1 1 100,0 2014 - - - 2015 - - - 2016 2 2 100,0 2017 - - - 631079 .Hehlerei von Kfz § 259 StGB 2010 1 1 100,0 kein Schadensdelikt 2011 - - - 2012 - - - 2013 1 1 100,0 2014 - - - 2015 - - - 2016 1 1 100,0 2017 - - - 631100 .gewerbsmäßige Hehlerei von Kfz 2010 - - - kein Schadensdelikt § 260 Abs. 1 Nr. 1 StGB 2011 - - - 2012 - - - 2013 - - - 2014 - - - 2015 - - - 2016 1 1 100,0 2017 - - - 632000 -sonstige Hehlerei §§ 259-260a StGB 2010 14 14 100,0 kein Schadensdelikt 2011 19 18 94,7 2012 33 31 93,9 2013 35 34 97,1 2014 26 25 96,2 2015 39 37 94,9 2016 29 28 96,6 2017 25 23 92,0 Anlage 28 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 45 von 86 Straftaten mit Tatmittel Internet Schl.-zahl Jahr erfasste aufgeklärte Fälle Schaden bei Fälle Anzahl in % Vollendung in Euro 632079 .sonstige Hehlerei § 259 StGB 2010 12 12 100,0 kein Schadensdelikt 2011 19 18 94,7 2012 31 29 93,5 2013 32 31 96,9 2014 24 23 95,8 2015 35 33 94,3 2016 28 27 96,4 2017 21 19 90,5 632100 .sonstige gewerbsmäßige Hehlerei 2010 2 2 100,0 kein Schadensdelikt § 260 Abs. 1 Nr. 1 StGB 2011 - - - 2012 2 2 100,0 2013 3 3 100,0 2014 2 2 100,0 2015 3 3 100,0 2016 1 1 100,0 2017 4 4 100,0 632200 .sonstige Bandenhehlerei 2010 - - - kein Schadensdelikt § 260 Abs. 1 Nr. 2 StGB 2011 - - - 2012 - - - 2013 - - - 2014 - - - 2015 1 1 100,0 2016 - - - 2017 - - - 633000 -Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig 2010 59 58 98,3 kein Schadensdelikt erlangter Vermögenswerte § 261 StGB 2011 62 61 98,4 2012 55 55 100,0 2013 58 50 86,2 2014 33 33 100,0 2015 66 66 100,0 2016 70 69 98,6 2017 56 54 96,4 Anlage 28 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 46 von 86 Straftaten mit Tatmittel Internet Schl.-zahl Jahr erfasste aufgeklärte Fälle Schaden bei Fälle Anzahl in % Vollendung in Euro 650000 Wettbewerbs-, Korruptions- und Amtsdelikte 2010 - - - kein Schadensdelikt §§ 258a, 298-300, 331-353d, 355, 357 StGB 2011 1 1 100,0 2012 - - - 2013 1 - - 2014 1 1 100,0 2015 2 - - 2016 5 2 40,0 2017 3 1 33,3 655000 -sonstige Straftaten im Amt 2010 - - - kein Schadensdelikt §§ 258a, 339-353d, 355, 357 StGB 2011 - - - 2012 - - - 2013 1 - - 2014 1 1 100,0 2015 2 - - 2016 5 2 40,0 2017 3 1 33,3 655010 .verbotene Mitteilungen über Gerichts- 2010 - - - kein Schadensdelikt verhandlungen 2011 - - - 2012 - - - 2013 1 - - 2014 - - - 2015 1 - - 2016 2 2 100,0 2017 - - - 655200 .Verletzung des Dienstgeheimnisses § 353b StGB 2010 - - - kein Schadensdelikt 2011 - - - 2012 - - - 2013 - - - 2014 1 1 100,0 2015 1 - - 2016 3 - - 2017 3 1 33,3 Anlage 28 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 47 von 86 Straftaten mit Tatmittel Internet Schl.-zahl Jahr erfasste aufgeklärte Fälle Schaden bei Fälle Anzahl in % Vollendung in Euro 657000 -Bestechlichkeit und Bestechung im geschäft- 2010 - - - kein Schadensdelikt lichen Verkehr und im Gesundheitswesen 2011 1 1 100,0 §§ 299, 299a, 299b und 300 StGB 2012 - - - 2013 - - - 2014 - - - 2015 - - - 2016 - - - 2017 - - - 657100 .Bestechlichkeit und Bestechung § 299 StGB 2010 - - - kein Schadensdelikt 2011 1 1 100,0 2012 - - - 2013 - - - 2014 - - - 2015 - - - 2016 - - - 2017 - - - 660000 strafbarer Eigennutz 2010 - - - kein Schadensdelikt §§ 284, 285, 287-293, 297 StGB 2011 - - - 2012 - - - 2013 - - - 2014 - - - 2015 2 1 50,0 2016 3 3 100,0 2017 4 2 50,0 661000 -Glücksspiel §§ 284, 285, 287 StGB 2010 - - - kein Schadensdelikt 2011 - - - 2012 - - - 2013 - - - 2014 - - - 2015 - - - 2016 - - - 2017 1 1 100,0 Anlage 28 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 48 von 86 Straftaten mit Tatmittel Internet Schl.-zahl Jahr erfasste aufgeklärte Fälle Schaden bei Fälle Anzahl in % Vollendung in Euro 661010 .unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels 2010 - - - kein Schadensdelikt 2011 - - - 2012 - - - 2013 - - - 2014 - - - 2015 - - - 2016 - - - 2017 1 1 100,0 663000 -Wucher § 291 StGB 2010 - - - kein Schadensdelikt 2011 - - - 2012 - - - 2013 - - - 2014 - - - 2015 2 1 50,0 2016 3 3 100,0 2017 3 1 33,3 670000 alle sonstigen Straftaten gemäß StGB - ohne 2010 478 304 63,6 kein Schadensdelikt Verkehrsdelikte - 2011 611 322 52,7 2012 759 412 54,3 2013 1.090 620 56,9 2014 874 665 76,1 2015 928 709 76,4 2016 1.013 762 75,2 2017 1.084 820 75,6 670001 -falsche uneidliche Aussage (Falschaussage) 2010 - - - kein Schadensdelikt 2011 - - - 2012 - - - 2013 - - - 2014 1 1 100,0 2015 1 1 100,0 2016 - - - 2017 - - - Anlage 28 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 49 von 86 Straftaten mit Tatmittel Internet Schl.-zahl Jahr erfasste aufgeklärte Fälle Schaden bei Fälle Anzahl in % Vollendung in Euro 670003 -falsche Versicherung an Eides statt 2010 1 1 100,0 kein Schadensdelikt 2011 - - - 2012 - - - 2013 - - - 2014 - - - 2015 1 1 100,0 2016 1 1 100,0 2017 - - - 670007 -falsche Verdächtigung 2010 5 5 100,0 kein Schadensdelikt 2011 4 4 100,0 2012 6 6 100,0 2013 5 5 100,0 2014 15 15 100,0 2015 12 11 91,7 2016 11 11 100,0 2017 17 13 76,5 670008 -Beschimpfung von Bekenntnissen, Religions- 2010 - - - kein Schadensdelikt gemeinschaften und Weltanschauungs- 2011 4 - - vereinigungen 2012 - - - 2013 - - - 2014 - - - 2015 - - - 2016 1 1 100,0 2017 - - - 670012 -Personenstandsfälschung 2010 - - - kein Schadensdelikt 2011 - - - 2012 - - - 2013 - - - 2014 - - - 2015 3 - - 2016 - - - 2017 - - - Anlage 28 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 50 von 86 Straftaten mit Tatmittel Internet Schl.-zahl Jahr erfasste aufgeklärte Fälle Schaden bei Fälle Anzahl in % Vollendung in Euro 670014 -Beischlaf zwischen Verwandten 2010 - - - kein Schadensdelikt 2011 - - - 2012 - - - 2013 - - - 2014 - - - 2015 - - - 2016 1 1 100,0 2017 - - - 670015 -üble Nachrede und Verleumdung gegen 2010 1 - - kein Schadensdelikt Personen des politischen Lebens 2011 1 - - 2012 2 1 50,0 2013 1 1 100,0 2014 6 3 50,0 2015 4 2 50,0 2016 3 3 100,0 2017 8 6 75,0 670016 -Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes 2010 - - - kein Schadensdelikt 2011 - - - 2012 2 1 50,0 2013 6 5 83,3 2014 15 16 106,7 2015 1 1 100,0 2016 1 1 100,0 2017 6 5 83,3 670017 -Verletzung des Briefgeheimnisses 2010 - - - kein Schadensdelikt 2011 - - - 2012 - - - 2013 - - - 2014 1 1 100,0 2015 1 1 100,0 2016 - - - 2017 1 1 100,0 Anlage 28 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 51 von 86 Straftaten mit Tatmittel Internet Schl.-zahl Jahr erfasste aufgeklärte Fälle Schaden bei Fälle Anzahl in % Vollendung in Euro 670018 -Verletzung von Privatgeheimnissen 2010 - - - kein Schadensdelikt 2011 3 3 100,0 2012 2 1 50,0 2013 1 1 100,0 2014 - - - 2015 2 2 100,0 2016 - - - 2017 2 2 100,0 670020 -Verletzung des Post- u. Fernmeldegeheimnisses 2010 - - - kein Schadensdelikt 2011 - - - 2012 1 1 100,0 2013 - - - 2014 - - - 2015 1 1 100,0 2016 - - - 2017 - - - 670032 -unterlassene Hilfeleistung 2010 - - - kein Schadensdelikt 2011 - - - 2012 - - - 2013 - - - 2014 1 1 100,0 2015 - - - 2016 - - - 2017 - - - 670034 -Verletzung des höchstpersönlichen 2010 21 21 100,0 kein Schadensdelikt Lebensbereiches durch Bildaufnahmen 2011 38 27 71,1 2012 27 27 100,0 2013 56 43 76,8 2014 60 59 98,3 2015 92 86 93,5 2016 116 106 91,4 2017 87 77 88,5 Anlage 28 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 52 von 86 Straftaten mit Tatmittel Internet Schl.-zahl Jahr erfasste aufgeklärte Fälle Schaden bei Fälle Anzahl in % Vollendung in Euro 672000 -Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht 2010 1 1 100,0 kein Schadensdelikt § 171 StGB 2011 - - - 2012 - - - 2013 - - - 2014 - - - 2015 - - - 2016 - - - 2017 - - - 673000 -Beleidigung §§ 185-187, 189 StGB 2010 261 212 81,2 kein Schadensdelikt 2011 308 233 75,6 2012 365 306 83,8 2013 547 464 84,8 2014 583 485 83,2 2015 623 509 81,7 2016 652 541 83,0 2017 709 597 84,2 673010 .Beleidigung ohne sexuelle Grundlage 2010 135 121 89,6 kein Schadensdelikt 2011 151 116 76,8 2012 181 165 91,2 2013 270 237 87,8 2014 285 247 86,7 2015 284 237 83,5 2016 355 303 85,4 2017 384 315 82,0 673020 .üble Nachrede ohne sexuelle Grundlage 2010 22 18 81,8 kein Schadensdelikt 2011 33 23 69,7 2012 35 25 71,4 2013 69 61 88,4 2014 60 49 81,7 2015 59 44 74,6 2016 54 43 79,6 2017 82 73 89,0 Anlage 28 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 53 von 86 Straftaten mit Tatmittel Internet Schl.-zahl Jahr erfasste aufgeklärte Fälle Schaden bei Fälle Anzahl in % Vollendung in Euro 673030 .Verleumdung ohne sexuelle Grundlage 2010 54 39 72,2 kein Schadensdelikt 2011 78 52 66,7 2012 88 72 81,8 2013 127 102 80,3 2014 135 110 81,5 2015 168 140 83,3 2016 142 112 78,9 2017 151 135 89,4 673040 .Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener 2010 - - - kein Schadensdelikt ohne sexuelle Grundlage 2011 1 1 100,0 2012 - - - 2013 - - - 2014 2 1 50,0 2015 1 1 100,0 2016 2 - - 2017 3 2 66,7 673100 .Beleidigung auf sexueller Grundlage 2010 50 34 68,0 kein Schadensdelikt §§ 185-187, 189 StGB 2011 45 41 91,1 2012 61 44 72,1 2013 81 64 79,0 2014 101 78 77,2 2015 111 87 78,4 2016 99 83 83,8 2017 89 72 80,9 673110 ..Beleidigung auf sexueller Grundlage 2010 29 21 72,4 kein Schadensdelikt 2011 26 22 84,6 2012 33 22 66,7 2013 47 39 83,0 2014 72 56 77,8 2015 76 58 76,3 2016 69 60 87,0 2017 54 45 83,3 Anlage 28 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 54 von 86 Straftaten mit Tatmittel Internet Schl.-zahl Jahr erfasste aufgeklärte Fälle Schaden bei Fälle Anzahl in % Vollendung in Euro 673120 ..üble Nachrede auf sexueller Grundlage 2010 6 3 50,0 kein Schadensdelikt 2011 6 6 100,0 2012 8 5 62,5 2013 10 7 70,0 2014 10 8 80,0 2015 8 7 87,5 2016 7 6 85,7 2017 15 13 86,7 673130 ..Verleumdung auf sexueller Grundlage 2010 15 10 66,7 kein Schadensdelikt 2011 13 13 100,0 2012 20 17 85,0 2013 24 18 75,0 2014 19 14 73,7 2015 27 22 81,5 2016 23 17 73,9 2017 20 14 70,0 674000 -Sachbeschädigung §§ 303-305a StGB 2010 50 19 38,0 kein Schadensdelikt 2011 51 19 37,3 2012 82 26 31,7 2013 178 29 16,3 2014 64 33 51,6 2015 51 29 56,9 2016 70 29 41,4 2017 70 37 52,9 674010 .Sachbeschädigung gemäß § 303 StGB ohne 2010 1 1 100,0 kein Schadensdelikt Schl. 674100 und 674300 2011 - - - 2012 - - - 2013 - - - 2014 - - - 2015 1 1 100,0 2016 - - - 2017 - - - Anlage 28 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 55 von 86 Straftaten mit Tatmittel Internet Schl.-zahl Jahr erfasste aufgeklärte Fälle Schaden bei Fälle Anzahl in % Vollendung in Euro 674019 ..sonstige Sachbeschädigung ohne Schl. 674119 2010 1 1 100,0 kein Schadensdelikt und 674319 2011 - - - 2012 - - - 2013 - - - 2014 - - - 2015 1 1 100,0 2016 - - - 2017 - - - 674200 .Datenveränderung, Computersabotage 2010 49 18 36,7 kein Schadensdelikt §§ 303a, 303b StGB 2011 51 19 37,3 2012 82 26 31,7 2013 178 29 16,3 2014 64 33 51,6 2015 49 27 55,1 2016 70 29 41,4 2017 70 37 52,9 674210 ..Datenveränderung 2010 36 15 41,7 kein Schadensdelikt 2011 35 17 48,6 2012 66 22 33,3 2013 117 25 21,4 2014 45 29 64,4 2015 42 27 64,3 2016 52 24 46,2 2017 51 34 66,7 674220 ..Computersabotage 2010 13 3 23,1 kein Schadensdelikt 2011 16 2 12,5 2012 16 4 25,0 2013 61 4 6,6 2014 19 4 21,1 2015 7 - - 2016 18 5 27,8 2017 19 3 15,8 Anlage 28 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 56 von 86 Straftaten mit Tatmittel Internet Schl.-zahl Jahr erfasste aufgeklärte Fälle Schaden bei Fälle Anzahl in % Vollendung in Euro 674300 .sonstige Sachbeschädigung auf Straßen, Wegen 2010 - - - kein Schadensdelikt oder Plätzen 2011 - - - 2012 - - - 2013 - - - 2014 - - - 2015 1 1 100,0 2016 - - - 2017 - - - 674310 ..sonstige Sachbeschädigung auf Straßen, 2010 - - - kein Schadensdelikt Wegen oder Plätzen § 303 StGB 2011 - - - 2012 - - - 2013 - - - 2014 - - - 2015 1 1 100,0 2016 - - - 2017 - - - 674319 ...sonstige Sachbeschädigung auf Straßen, 2010 - - - kein Schadensdelikt Wegen oder Plätzen 2011 - - - 2012 - - - 2013 - - - 2014 - - - 2015 1 1 100,0 2016 - - - 2017 - - - 676000 -Straftaten gegen die Umwelt 2010 - - - kein Schadensdelikt §§ 324, 324a, 325-330a StGB 2011 - - - 2012 - - - 2013 - - - 2014 - - - 2015 - - - 2016 - - - 2017 1 1 100,0 Anlage 28 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 57 von 86 Straftaten mit Tatmittel Internet Schl.-zahl Jahr erfasste aufgeklärte Fälle Schaden bei Fälle Anzahl in % Vollendung in Euro 676400 .unerlaubter Umgang mit Abfällen 2010 - - - kein Schadensdelikt § 326 außer Abs. 2 StGB 2011 - - - 2012 - - - 2013 - - - 2014 - - - 2015 - - - 2016 - - - 2017 1 1 100,0 676411 ...unerlaubter Umgang mit Abfällen 2010 - - - kein Schadensdelikt § 326 Abs. 1 StGB 2011 - - - 2012 - - - 2013 - - - 2014 - - - 2015 - - - 2016 - - - 2017 1 1 100,0 678000 -Ausspähen, Abfangen von Daten einschl. 2010 138 45 32,6 kein Schadensdelikt Vorbereitungshandlungen und Datenhehlerei 2011 202 36 17,8 §§ 202a, 202b, 202c, 202d StGB 2012 272 43 15,8 2013 296 72 24,3 2014 128 51 39,8 2015 136 65 47,8 2016 157 68 43,3 2017 183 81 44,3 678010 .Ausspähen von Daten § 202a StGB 2010 135 43 31,9 kein Schadensdelikt 2011 193 34 17,6 2012 236 38 16,1 2013 258 65 25,2 2014 107 50 46,7 2015 107 51 47,7 2016 125 56 44,8 2017 136 74 54,4 Anlage 28 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 58 von 86 Straftaten mit Tatmittel Internet Schl.-zahl Jahr erfasste aufgeklärte Fälle Schaden bei Fälle Anzahl in % Vollendung in Euro 678020 .Abfangen von Daten § 202b StGB 2010 - - - kein Schadensdelikt 2011 2 - - 2012 1 1 100,0 2013 5 4 80,0 2014 4 1 25,0 2015 3 - - 2016 13 12 92,3 2017 2 2 100,0 678030 .Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von 2010 3 2 66,7 kein Schadensdelikt Daten § 202c StGB 2011 7 2 28,6 2012 35 4 11,4 2013 33 3 9,1 2014 17 - - 2015 26 14 53,8 2016 19 - - 2017 44 4 9,1 678040 .Datenhehlerei 2017 1 1 100,0 kein Schadensdelikt 700000 Straftaten gegen strafrechtliche Nebengesetze 2010 151 133 88,1 kein Schadensdelikt 2011 144 118 81,9 2012 115 90 78,3 2013 167 135 80,8 2014 225 197 87,6 2015 202 172 85,1 2016 181 158 87,3 2017 210 192 91,4 Anlage 28 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 59 von 86 Straftaten mit Tatmittel Internet Schl.-zahl Jahr erfasste aufgeklärte Fälle Schaden bei Fälle Anzahl in % Vollendung in Euro 710000 Straftaten gegen strafrechtliche Nebengesetze 2010 127 110 86,6 kein Schadensdelikt auf dem Wirtschaftssektor 2011 128 103 80,5 2012 91 68 74,7 2013 127 98 77,2 2014 151 128 84,8 2015 120 93 77,5 2016 127 104 81,9 2017 127 112 88,2 712000 -Straftaten nach AktG, GenG, GmbHG, HGB, 2010 3 3 100,0 78 RechnungslegungsG, UmwandlungsG, InsO 2011 1 1 100,0 1 2012 1 1 100,0 1 2013 - - - - 2014 - - - - 2015 - - - - 2016 - - - - 2017 - - - - 712030 .GmbH-Gesetz 2010 - - - - 2011 - - - - 2012 1 1 100,0 1 2013 - - - - 2014 - - - - 2015 - - - - 2016 - - - - 2017 - - - - 712200 .Insolvenzverschleppung § 15a InsO 2010 3 3 100,0 78 2011 1 1 100,0 1 2012 - - - - 2013 - - - - 2014 - - - - 2015 - - - - 2016 - - - - 2017 - - - - Anlage 28 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 60 von 86 Straftaten mit Tatmittel Internet Schl.-zahl Jahr erfasste aufgeklärte Fälle Schaden bei Fälle Anzahl in % Vollendung in Euro 713000 -Delikte im Zusammenhang mit Schwarzarbeit- 2010 1 1 100,0 1 bekämpfungsgesetz und Arbeitnehmerüber- 2011 - - - - lassungsgesetz 2012 - - - - 2013 - - - - 2014 - - - - 2015 - - - - 2016 - - - - 2017 - - - - 713030 .Schwarzarbeitbekämpfungsgesetz 2010 1 1 100,0 1 2011 - - - - 2012 - - - - 2013 - - - - 2014 - - - - 2015 - - - - 2016 - - - - 2017 - - - - 714000 -Straftaten i. V. m. dem Bankgewerbe sowie 2010 1 1 100,0 918 Wertpapierhandelsgesetz (Güd-Kreditwesen, 2011 2 2 100,0 11.270 BörsenG, DepotG, PfandBG, § 35 BundesbankG, 2012 - - - - ZAG) 2013 - - - - 2014 - - - - 2015 1 1 100,0 1 2016 - - - - 2017 1 1 100,0 1 714040 .Kreditwesengesetz 2010 1 1 100,0 918 2011 2 2 100,0 11.270 2012 - - - - 2013 - - - - 2014 - - - - 2015 - - - - 2016 - - - - 2017 - - - - Anlage 28 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 61 von 86 Straftaten mit Tatmittel Internet Schl.-zahl Jahr erfasste aufgeklärte Fälle Schaden bei Fälle Anzahl in % Vollendung in Euro 714060 .Wertpapierhandelsgesetz 2010 - - - - 2011 - - - - 2012 - - - - 2013 - - - - 2014 - - - - 2015 1 1 100,0 1 2016 - - - - 2017 1 1 100,0 1 715000 -Straftaten im Zusammenhang mit 2010 113 97 85,8 107.804 Urheberrechtsbestimmungen 2011 119 94 79,0 44.691 (UrheberrechtsG, MarkenG, § 17 UWG, 2012 85 62 72,9 57.629 DesignG, GebrauchsmusterG, Kunsturheber- 2013 114 85 74,6 14.107 rechtsG, PatentG, HalbleiterschutzG) 2014 131 108 82,4 15.108 2015 113 86 76,1 11.990 2016 116 93 80,2 27.317 2017 106 92 86,8 177.418 715010 .Markengesetz 2010 14 12 85,7 43.489 2011 12 11 91,7 3.106 2012 20 17 85,0 10.062 2013 19 14 73,7 6.944 2014 17 15 88,2 909 2015 9 6 66,7 657 2016 18 16 88,9 16.048 2017 11 11 100,0 30.667 715040 .Kunsturheberrechtsgesetz 2010 16 12 75,0 1.366 2011 27 17 63,0 32 2012 25 16 64,0 25 2013 41 25 61,0 50 2014 64 48 75,0 63 2015 50 35 70,0 50 2016 58 42 72,4 129 2017 50 44 88,0 30.557 Anlage 28 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 62 von 86 Straftaten mit Tatmittel Internet Schl.-zahl Jahr erfasste aufgeklärte Fälle Schaden bei Fälle Anzahl in % Vollendung in Euro 715050 .Urheberrechtsgesetz -sonstige Verstöße- 2010 19 12 63,2 3.222 (ohne Schl. 715100 u. 715200) 2011 19 12 63,2 5.461 2012 19 11 57,9 2.930 2013 20 16 80,0 89 2014 26 22 84,6 8.768 2015 31 27 87,1 1.344 2016 14 12 85,7 4.441 2017 15 8 53,3 90.878 715100 .Softwarepiraterie (private Anwendung z. B. 2010 51 50 98,0 24.532 Computerspiele) 2011 40 33 82,5 24.616 2012 13 11 84,6 9.429 2013 24 22 91,7 2.070 2014 11 10 90,9 1.215 2015 14 11 78,6 149 2016 16 15 93,8 3.894 2017 14 13 92,9 807 715200 .Softwarepiraterie in Form gewerbsmäßigen 2010 11 10 90,9 35.195 Handelns 2011 19 19 100,0 11.476 2012 7 6 85,7 35.183 2013 9 7 77,8 4.954 2014 10 10 100,0 4.153 2015 5 4 80,0 9.790 2016 6 5 83,3 2.805 2017 10 10 100,0 24.509 715300 .Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen 2010 1 1 100,0 kein Schadensdelikt § 17 Abs. 1 und 4 UWG 2011 1 1 100,0 2012 - - - 2013 1 1 100,0 2014 3 3 100,0 2015 3 2 66,7 2016 3 3 100,0 2017 1 1 100,0 Anlage 28 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 63 von 86 Straftaten mit Tatmittel Internet Schl.-zahl Jahr erfasste aufgeklärte Fälle Schaden bei Fälle Anzahl in % Vollendung in Euro 715400 .Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen 2010 1 - - kein Schadensdelikt § 17 Abs. 2 und 4 UWG 2011 1 1 100,0 2012 1 1 100,0 2013 - - - 2014 - - - 2015 1 1 100,0 2016 1 - - 2017 5 5 100,0 716000 -Straftaten im Zusammenhang mit Lebens- und 2010 8 7 87,5 kein Schadensdelikt Arzneimitteln (z.B. Lebensmittel- und Futtermittel- 2011 4 4 100,0 gesetzbuch, ArzneimittelG, WeinG) 2012 4 4 100,0 2013 12 12 100,0 2014 17 17 100,0 2015 6 6 100,0 2016 7 7 100,0 2017 15 15 100,0 716100 .Straftaten nach dem Lebensmittel- und 2010 - - - kein Schadensdelikt Futtermittelgesetzbuch 2011 - - - 2012 - - - 2013 3 3 100,0 2014 - - - 2015 - - - 2016 - - - 2017 - - - 716200 .Straftaten nach dem Arzneimittelgesetz 2010 8 7 87,5 kein Schadensdelikt 2011 4 4 100,0 2012 4 4 100,0 2013 9 9 100,0 2014 17 17 100,0 Anlage 28 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 64 von 86 Straftaten mit Tatmittel Internet Schl.-zahl Jahr erfasste aufgeklärte Fälle Schaden bei Fälle Anzahl in % Vollendung in Euro 716210 ..Straftaten nach dem Arzneimittelgesetz gemäß § 2010 7 6 85,7 kein Schadensdelikt 95 AMG 2011 3 3 100,0 2012 4 4 100,0 2013 9 9 100,0 2014 15 15 100,0 716211 ...Inverkehrbringen von bedenklichen 2010 1 1 100,0 kein Schadensdelikt Arzneimitteln 2011 - - - 2012 - - - 2013 - - - 2014 2 2 100,0 716212 ...Inverkehrbringen, Verschreiben oder 2010 1 1 100,0 kein Schadensdelikt Anwendung bei Dritten von Arzneimitteln zu 2011 - - - Dopingzwecken im Sport 2012 1 1 100,0 2013 - - - 2014 - - - 716213 …illegaler Handel, Abgabe, Bezug von 2010 2 1 50,0 kein Schadensdelikt verschreibungspflichtigen Arzneimitteln 2011 1 1 100,0 2012 - - - 2013 6 6 100,0 2014 - - - 716216 ...Inverkehrbringen von gefälschten Arzneimitteln 2010 - - - kein Schadensdelikt 2011 - - - 2012 - - - 2013 - - - 2014 1 1 100,0 716218 …besonders schwerer Fall des Verstoßes gegen 2010 - - - kein Schadensdelikt das Arzneimittelgesetz gemäß 2011 - - - § 95 Abs. 3 Nr. 2a 2012 1 1 100,0 (Doping im Sport an Personen unter 18 Jahren) 2013 - - - 2014 1 1 100,0 Anlage 28 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 65 von 86 Straftaten mit Tatmittel Internet Schl.-zahl Jahr erfasste aufgeklärte Fälle Schaden bei Fälle Anzahl in % Vollendung in Euro 716219 ...sonstige Straftaten nach dem Arzneimittel- 2010 3 3 100,0 kein Schadensdelikt gesetz gemäß § 95 AMG 2011 2 2 100,0 2012 2 2 100,0 2013 3 3 100,0 2014 11 11 100,0 716220 ..Straftaten nach dem Arzneimittelgesetz gemäß 2010 1 1 100,0 kein Schadensdelikt § 96 AMG 2011 1 1 100,0 2012 - - - 2013 - - - 2014 2 2 100,0 716400 .Straftaten nach dem Arzneimittelgesetz (AMG) 2015 6 6 100,0 kein Schadensdelikt 2016 7 7 100,0 2017 12 12 100,0 716410 ..Doping im Sport 2015 5 5 100,0 kein Schadensdelikt 2016 5 5 100,0 716412 ...Besitz/Erw. AM/Wirkst Dopzw 2015 5 5 100,0 kein Schadensdelikt 2016 5 5 100,0 716420 ..illegale Arzneimittel in der legalen Verteilerkette 2015 - - - kein Schadensdelikt (iAMidlegV) 2016 - - - 2017 1 1 100,0 716423 ...Inverkehrbringen nicht zugelassener 2015 - - - kein Schadensdelikt Arzneimittel (iAMidlegV) 2016 - - - 2017 1 1 100,0 716430 ..Arzneimittel in der illegalen Verteilerkette 2015 1 1 100,0 kein Schadensdelikt (AMidillegV) 2016 - - - 2017 9 9 100,0 716431 ...Inverkehrbringen von bedenklichen 2015 - - - kein Schadensdelikt Arzneimitteln (AMidillegV) 2016 - - - 2017 2 2 100,0 Anlage 28 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 66 von 86 Straftaten mit Tatmittel Internet Schl.-zahl Jahr erfasste aufgeklärte Fälle Schaden bei Fälle Anzahl in % Vollendung in Euro 716433 ...Inverkehrbringen nicht zugelassener 2015 1 1 100,0 kein Schadensdelikt Arzneimittel, illegaler Handel oder Abgabe von 2016 - - - verschreibungspflichtigen Arzneimitteln 2017 7 7 100,0 §§ 96 Nr. 5, 95 (1) 4 AMG (AMidillegV) 716450 ..illegaler Umgang mit Tierarzneimitteln 2015 - - - kein Schadensdelikt 2016 1 1 100,0 2017 - - - 716460 ..Straftaten nach dem AMG § 95 Absatz 1 Nr. 2, 2015 - - - kein Schadensdelikt 3, 5, 5a 2016 1 1 100,0 2017 2 2 100,0 716500 .Straftaten nach dem Anti-Doping-Gesetz 2015 - - - kein Schadensdelikt (AntiDopG) 2016 - - - 2017 3 3 100,0 716520 ..Erwerb, Besitz, Verbringung von Dopingmitteln 2015 - - - kein Schadensdelikt 2016 - - - 2017 3 3 100,0 719000 -sonstige Straftaten (Nebengesetze) auf dem 2010 1 1 100,0 kein Schadensdelikt Wirtschaftssektor (z. B. Rennwett- und LotterieG, 2011 2 2 100,0 UWG ohne § 17, VersicherungsaufsichtsG, 2012 1 1 100,0 WirtschaftsstrafG, Gewerbeordnung) 2013 1 1 100,0 2014 3 3 100,0 2015 - - - 2016 4 4 100,0 2017 5 4 80,0 719040 .Gewerbeordnung 2010 - - - kein Schadensdelikt 2011 - - - 2012 - - - 2013 - - - 2014 - - - 2015 - - - 2016 1 1 100,0 2017 - - - Anlage 28 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 67 von 86 Straftaten mit Tatmittel Internet Schl.-zahl Jahr erfasste aufgeklärte Fälle Schaden bei Fälle Anzahl in % Vollendung in Euro 719200 .Straft. n. UWG ohne § 17 2010 1 1 100,0 kein Schadensdelikt 2011 2 2 100,0 2012 1 1 100,0 2013 1 1 100,0 2014 3 3 100,0 2015 - - - 2016 3 3 100,0 2017 5 4 80,0 720000 Straftaten gegen sonstige strafrechtliche 2010 19 18 94,7 kein Schadensdelikt Nebengesetze -ohne Verkehrsdelikte- 2011 14 13 92,9 2012 17 15 88,2 2013 24 22 91,7 2014 27 24 88,9 2015 19 18 94,7 2016 17 17 100,0 2017 47 46 97,9 720001 -Vereinsgesetz 2010 - - - kein Schadensdelikt 2011 - - - 2012 1 1 100,0 2013 - - - 2014 2 1 50,0 2015 1 1 100,0 2016 1 1 100,0 2017 1 1 100,0 720002 -Versammlungsgesetze des Bundes und der 2010 - - - kein Schadensdelikt Länder 2011 - - - 2012 - - - 2013 1 - - 2014 - - - 2015 4 4 100,0 2016 - - - 2017 1 1 100,0 Anlage 28 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 68 von 86 Straftaten mit Tatmittel Internet Schl.-zahl Jahr erfasste aufgeklärte Fälle Schaden bei Fälle Anzahl in % Vollendung in Euro 720009 -Telekommunikationsgesetz 2010 1 - - kein Schadensdelikt 2011 1 1 100,0 2012 - - - 2013 1 1 100,0 2014 10 10 100,0 2015 1 1 100,0 2016 - - - 2017 - - - 720011 -Straftaten § 4 Gewaltschutzgesetz 2010 1 1 100,0 kein Schadensdelikt 2011 7 7 100,0 2012 3 3 100,0 2013 6 6 100,0 2014 5 5 100,0 2015 5 5 100,0 2016 6 6 100,0 2017 7 7 100,0 720079 -sonstige strafrechtliche Nebengesetze 2010 - - - kein Schadensdelikt 2011 - - - 2012 1 - - 2013 2 2 100,0 2014 - - - 2015 - - - 2016 - - - 2017 - - - 722000 -Straftaten gegen § 27 Abs. 1 des 2010 - - - kein Schadensdelikt Jugendschutzgesetzes 2011 - - - 2012 - - - 2013 1 1 100,0 2014 - - - 2015 - - - 2016 - - - 2017 1 1 100,0 Anlage 28 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 69 von 86 Straftaten mit Tatmittel Internet Schl.-zahl Jahr erfasste aufgeklärte Fälle Schaden bei Fälle Anzahl in % Vollendung in Euro 725000 -Straftaten gegen das Aufenthalts-, Asyl- und 2010 - - - kein Schadensdelikt Freizügigkeitsgesetz/EU 2011 - - - 2012 - - - 2013 - - - 2014 1 - - 2015 - - - 2016 2 2 100,0 2017 1 1 100,0 725200 .Einschleusen von Ausländern 2010 - - - kein Schadensdelikt § 96 Aufenthaltsgesetz 2011 - - - 2012 - - - 2013 - - - 2014 1 - - 2015 - - - 2016 1 1 100,0 2017 1 1 100,0 725210 ..Einschleusen von Ausländern 2010 - - - kein Schadensdelikt § 96 Abs. 1 und 4 Aufenthaltsgesetz 2011 - - - 2012 - - - 2013 - - - 2014 1 - - 2015 - - - 2016 - - - 2017 1 1 100,0 725220 ..Einschleusen von Ausländern 2010 - - - kein Schadensdelikt § 96 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz 2011 - - - 2012 - - - 2013 - - - 2014 - - - 2015 - - - 2016 1 1 100,0 2017 - - - Anlage 28 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 70 von 86 Straftaten mit Tatmittel Internet Schl.-zahl Jahr erfasste aufgeklärte Fälle Schaden bei Fälle Anzahl in % Vollendung in Euro 725700 .unerlaubter Aufenthalt § 95 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 2010 - - - kein Schadensdelikt Abs. 2 Nr. 1b Aufenthaltsgesetz 2011 - - - 2012 - - - 2013 - - - 2014 - - - 2015 - - - 2016 1 1 100,0 2017 - - - 725710 ..unerlaubter Aufenthalt 2010 - - - kein Schadensdelikt § 95 Abs. 1 Nr. 1 und 2 Aufenthaltsgesetz 2011 - - - 2012 - - - 2013 - - - 2014 - - - 2015 - - - 2016 1 1 100,0 2017 - - - 725712 …unerlaubter Aufenthalt nach unerlaubter/ 2010 - - - kein Schadensdelikt ungeklärter Einreise 2011 - - - 2012 - - - 2013 - - - 2014 - - - 2015 - - - 2016 1 1 100,0 2017 - - - 726000 -Straftaten gegen das Sprengstoff-, Waffen- und 2010 14 14 100,0 kein Schadensdelikt Kriegswaffenkontrollgesetz 2011 1 1 100,0 2012 7 7 100,0 2013 7 7 100,0 2014 5 5 100,0 2015 5 5 100,0 2016 5 5 100,0 2017 33 32 97,0 Anlage 28 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 71 von 86 Straftaten mit Tatmittel Internet Schl.-zahl Jahr erfasste aufgeklärte Fälle Schaden bei Fälle Anzahl in % Vollendung in Euro 726100 .Straftaten gegen das Sprengstoffgesetz 2010 8 8 100,0 kein Schadensdelikt 2011 1 1 100,0 2012 3 3 100,0 2013 6 6 100,0 2014 - - - 2015 1 1 100,0 2016 - - - 2017 12 12 100,0 726200 .Straftaten gegen das Waffengesetz 2010 5 5 100,0 kein Schadensdelikt 2011 - - - 2012 3 3 100,0 2013 1 1 100,0 2014 5 5 100,0 2015 4 4 100,0 2016 4 4 100,0 2017 20 19 95,0 726300 .Straftaten gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz 2010 1 1 100,0 kein Schadensdelikt 2011 - - - 2012 1 1 100,0 2013 - - - 2014 - - - 2015 - - - 2016 1 1 100,0 2017 1 1 100,0 728000 -Straftaten gegen das Bundes- (oder Landes-) 2010 3 3 100,0 kein Schadensdelikt Datenschutzgesetz 2011 5 4 80,0 2012 5 4 80,0 2013 6 5 83,3 2014 4 3 75,0 2015 3 2 66,7 2016 3 3 100,0 2017 3 3 100,0 Anlage 28 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 72 von 86 Straftaten mit Tatmittel Internet Schl.-zahl Jahr erfasste aufgeklärte Fälle Schaden bei Fälle Anzahl in % Vollendung in Euro 728010 .Straftaten gegen Landesdatenschutzgesetz 2010 - - - kein Schadensdelikt 2011 2 1 50,0 2012 - - - 2013 - - - 2014 - - - 2015 1 - - 2016 2 2 100,0 2017 2 2 100,0 728020 .Straftaten gegen das Bundesdatenschutzgesetz 2010 3 3 100,0 kein Schadensdelikt 2011 3 3 100,0 2012 5 4 80,0 2013 6 5 83,3 2014 4 3 75,0 2015 2 2 100,0 2016 1 1 100,0 2017 1 1 100,0 730000 Rauschgiftdelikte nach Betäubungsmittelgesetz 2010 2 2 100,0 kein Schadensdelikt (BtMG) und Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz 2011 1 1 100,0 (NpSG) 2012 3 3 100,0 2013 8 8 100,0 2014 15 13 86,7 2015 46 44 95,7 2016 14 14 100,0 2017 21 19 90,5 731000 -allgemeine Verstöße § 29 BtMG 2010 - - - kein Schadensdelikt 2011 1 1 100,0 2012 1 1 100,0 2013 5 5 100,0 2014 11 9 81,8 2015 46 44 95,7 2016 13 13 100,0 2017 19 18 94,7 Anlage 28 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 73 von 86 Straftaten mit Tatmittel Internet Schl.-zahl Jahr erfasste aufgeklärte Fälle Schaden bei Fälle Anzahl in % Vollendung in Euro 731200 .allgemeiner Verstoß mit Kokain einschl. Crack 2010 - - - kein Schadensdelikt 2011 - - - 2012 - - - 2013 - - - 2014 4 3 75,0 2015 3 2 66,7 2016 1 1 100,0 2017 2 2 100,0 731202 ..allgemeiner Verstoß mit Kokain 2010 - - - kein Schadensdelikt 2011 - - - 2012 - - - 2013 - - - 2014 4 3 75,0 2015 3 2 66,7 2016 1 1 100,0 2017 2 2 100,0 731300 .allgemeiner Verstoß mit LSD 2010 - - - kein Schadensdelikt 2011 - - - 2012 - - - 2013 - - - 2014 - - - 2015 1 1 100,0 2016 - - - 2017 1 1 100,0 731600 .allgemeiner Verstoß mit Amphetamin und seinen 2014 2 1 50,0 kein Schadensdelikt Derivaten in Pulver- oder flüssiger sowie in 2015 5 4 80,0 Tabletten- bzw. Kapselform (Ecstasy) 2016 4 4 100,0 2017 9 8 88,9 731601 ..allgemeiner Verstoß mit Amphetamin und seinen 2014 - - - kein Schadensdelikt Derivaten in Pulver- oder flüssiger Form 2015 4 3 75,0 2016 - - - 2017 4 4 100,0 Anlage 28 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 74 von 86 Straftaten mit Tatmittel Internet Schl.-zahl Jahr erfasste aufgeklärte Fälle Schaden bei Fälle Anzahl in % Vollendung in Euro 731602 ..allgemeiner Verstoß mit Amphetamin und seinen 2014 2 1 50,0 kein Schadensdelikt Derivaten in Tabletten- bzw. Kapselform 2015 1 1 100,0 (Ecstasy) 2016 4 4 100,0 2017 5 4 80,0 731700 .allgemeiner Verstoß mit Methamphetamin in 2014 - - - kein Schadensdelikt Pulver-, kristalliner oder flüssiger sowie in 2015 - - - Tabletten- bzw. Kapselform 2016 1 1 100,0 2017 3 3 100,0 731701 ..allgemeiner Verstoß mit Methamphetamin in 2014 - - - kein Schadensdelikt Pulver- oder flüssiger Form 2015 - - - 2016 - - - 2017 1 1 100,0 731702 ..allgemeiner Verstoß mit Methamphetamin in 2014 - - - kein Schadensdelikt kristalliner Form (Crystal) 2015 - - - 2016 1 1 100,0 2017 1 1 100,0 731703 ..allgemeiner Verstoß mit Methamphetamin in 2014 - - - kein Schadensdelikt Tabletten- bzw. Kapselform 2015 - - - 2016 - - - 2017 1 1 100,0 731800 .allgemeiner Verstoß mit Cannabis und 2010 - - - kein Schadensdelikt Zubereitungen 2011 1 1 100,0 2012 - - - 2013 5 5 100,0 2014 5 5 100,0 2015 35 35 100,0 2016 6 6 100,0 2017 4 4 100,0 Anlage 28 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 75 von 86 Straftaten mit Tatmittel Internet Schl.-zahl Jahr erfasste aufgeklärte Fälle Schaden bei Fälle Anzahl in % Vollendung in Euro 731900 .allgemeiner Verstoß mit sonstigen 2010 - - - kein Schadensdelikt Betäubungsmitteln 2011 - - - 2012 1 1 100,0 2013 - - - 2014 - - - 2015 2 2 100,0 2016 1 1 100,0 2017 - - - 732000 -unerlaubter Handel mit u. Schmuggel von 2010 1 1 100,0 kein Schadensdelikt Rauschgiften § 29 BtMG 2011 - - - 2012 1 1 100,0 2013 - - - 2014 - - - 2015 - - - 2016 1 1 100,0 2017 1 - - 732400 .Handel mit/Schmuggel von Amphetamin/ 2010 - - - kein Schadensdelikt Methamphetamin und deren Derivate in Pulver- 2011 - - - oder flüssiger Form 2012 1 1 100,0 2013 - - - 732410 ..illegaler Handel mit von Amphetamin/ 2010 - - - kein Schadensdelikt Methamphetamin und deren Derivate in Pulver- 2011 - - - oder flüssiger Form 2012 1 1 100,0 2013 - - - 732600 .unerlaubter Handel mit und Schmuggel von 2014 - - - kein Schadensdelikt Amphetamin und seinen Derivaten in Pulver- 2015 - - - oder flüssiger sowie in Tabletten-bzw. 2016 - - - Kapselform (Ecstasy) 2017 1 - - 732610 ..unerlaubter Handel mit Amphetamin und seinen 2014 - - - kein Schadensdelikt Derivaten in Pulver- oder flüssiger sowie in 2015 - - - Tabletten- bzw. Kapselform (Ecstasy) 2016 - - - 2017 1 - - Anlage 28 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 76 von 86 Straftaten mit Tatmittel Internet Schl.-zahl Jahr erfasste aufgeklärte Fälle Schaden bei Fälle Anzahl in % Vollendung in Euro 732612 …unerlaubter Handel mit Amphetamin und seinen 2014 - - - kein Schadensdelikt Derivaten in Tabletten- bzw. Kapselform 2015 - - - (Ecstasy) 2016 - - - 2017 1 - - 732700 .unerlaubter Handel mit und Schmuggel von 2014 - - - kein Schadensdelikt Methamphetamin in Pulver-, kristalliner oder 2015 - - - flüssiger sowie in Tabletten- bzw. Kapselform 2016 1 1 100,0 2017 - - - 732710 ..unerlaubter Handel mit Methamphetamin in 2014 - - - Pulver-, kristalliner oder flüssiger sowie in 2015 - - - Tabletten- bzw. Kapselform 2016 1 1 100,0 2017 - - - 732712 …unerlaubter Handel mit Methamphetamin in 2014 - - - kristalliner Form (Crystal) 2015 - - - 2016 1 1 100,0 2017 - - - 732900 .unerlaubter Handel mit und Schmuggel von 2010 1 1 100,0 kein Schadensdelikt sonstigen Betäubungsmitteln 2011 - - - 2012 - - - 2013 - - - 2014 - - - 2015 - - - 2016 - - - 2017 - - - 732910 ..unerlaubter Handel mit sonstigen 2010 1 1 100,0 kein Schadensdelikt Betäubungsmitteln 2011 - - - 2012 - - - 2013 - - - 2014 - - - 2015 - - - 2016 - - - 2017 - - - Anlage 28 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 77 von 86 Straftaten mit Tatmittel Internet Schl.-zahl Jahr erfasste aufgeklärte Fälle Schaden bei Fälle Anzahl in % Vollendung in Euro 734000 -sonstige Verstöße gegen das BtMG 2010 1 1 100,0 kein Schadensdelikt 2011 - - - 2012 1 1 100,0 2013 3 3 100,0 2014 4 4 100,0 2015 - - - 2016 - - - 2017 1 1 100,0 734100 .unerlaubter Anbau von Betäubungsmitteln 2010 - - - kein Schadensdelikt § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG 2011 - - - 2012 - - - 2013 - - - 2014 1 1 100,0 2015 - - - 2016 - - - 2017 - - - 734400 .Werbung für Betäubungsmittel 2010 1 1 100,0 kein Schadensdelikt § 29 Abs. 1 Nr. 8 BtMG 2011 - - - 2012 - - - 2013 - - - 2014 - - - 2015 - - - 2016 - - - 2017 - - - 734500 .Abgabe, Verabreichung oder Überlassung von 2010 - - - kein Schadensdelikt Betäubungsmitteln an Minderjährige 2011 - - - § 29a Abs. 1 Nr. 1; ggf. § 30 Abs. 1 Nr. 2 BtMG 2012 - - - 2013 - - - 2014 1 1 100,0 2015 - - - 2016 - - - 2017 1 1 100,0 Anlage 28 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 78 von 86 Straftaten mit Tatmittel Internet Schl.-zahl Jahr erfasste aufgeklärte Fälle Schaden bei Fälle Anzahl in % Vollendung in Euro 734510 ..Abgabe, Verabreichung oder Überlassung von 2010 - - - kein Schadensdelikt Betäubungsmitteln an Minderjährige 2011 - - - § 29a Abs. 1 Nr. 1 BtMG 2012 - - - 2013 - - - 2014 - - - 2015 - - - 2016 - - - 2017 1 1 100,0 734520 ..gewerbsmäßige Abgabe, Verabreichung oder 2010 - - - kein Schadensdelikt Überlassung von Betäubungsmitteln an 2011 - - - Minderjährige § 30 Abs. 1 Nr. 2 BtMG 2012 - - - 2013 - - - 2014 1 1 100,0 2015 - - - 2016 - - - 2017 - - - 734800 .unerlaubte(r) Handel, Herstellung, Abgabe und 2010 - - - kein Schadensdelikt Besitz in nicht geringer Menge von 2011 - - - Betäubungsmitteln § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG 2012 1 1 100,0 2013 3 3 100,0 2014 2 2 100,0 2015 - - - 2016 - - - 2017 - - - 734810 ..unerlaubte(r) Abgabe und Besitz in nicht 2010 - - - kein Schadensdelikt geringer Menge § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG 2011 - - - 2012 - - - 2013 1 1 100,0 2014 - - - 2015 - - - 2016 - - - 2017 - - - Anlage 28 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 79 von 86 Straftaten mit Tatmittel Internet Schl.-zahl Jahr erfasste aufgeklärte Fälle Schaden bei Fälle Anzahl in % Vollendung in Euro 734818 …unerlaubte(r) Abgabe und Besitz in nicht 2010 - - - kein Schadensdelikt geringer Menge von Cannabis und 2011 - - - Zubereitungen 2012 - - - 2013 1 1 100,0 2014 - - - 2015 - - - 2016 - - - 2017 - - - 734820 ..unerlaubter Handel in nicht geringer Menge 2010 - - - kein Schadensdelikt § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG 2011 - - - 2012 1 1 100,0 2013 1 1 100,0 2014 2 2 100,0 2015 - - - 2016 - - - 2017 - - - 734824 …Amphetamin/Methamphetamin und deren 2010 - - - kein Schadensdelikt Derivaten in Pulver- oder flüssiger Form 2011 - - - 2012 - - - 2013 1 1 100,0 734827 …unerlaubter Handel in nicht geringer Menge mit 2014 2 2 100,0 kein Schadensdelikt Methamphetamin in Pulver-, kristalliner oder 2015 - - - flüssiger sowie in Tabletten- bzw. Kapselform 2016 - - - 2017 - - - 734828 …unerlaubter Handel in nicht geringer Menge von 2010 - - - kein Schadensdelikt Cannabis und Zubereitungen 2011 - - - 2012 1 1 100,0 2013 1 1 100,0 2014 - - - 2015 - - - 2016 - - - 2017 - - - Anlage 28 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 80 von 86 Straftaten mit Tatmittel Internet Schl.-zahl Jahr erfasste aufgeklärte Fälle Schaden bei Fälle Anzahl in % Vollendung in Euro 740000 Straftaten gegen strafrechtliche Nebengesetze auf 2010 3 3 100,0 kein Schadensdelikt dem Umweltsektor (neben Schlüssel 716000) 2011 1 1 100,0 2012 4 4 100,0 2013 8 7 87,5 2014 32 32 100,0 Straftaten gegen strafrechtliche Nebengesetze auf 2015 17 17 100,0 dem Umwelt- und Verbraucherschutzsektor 2016 23 23 100,0 (neben Schlüssel 716000) 2017 15 15 100,0 740079 -sonstiges strafrechtliches Nebengesetz auf dem 2010 - - - kein Schadensdelikt Umweltsektor (ohne Lebensmittel) 2011 - - - 2012 - - - 2013 1 1 100,0 2014 3 3 100,0 -sonstiges strafrechtliches Nebengesetz auf dem 2015 - - Umwelt- und Verbraucherschutzsektor (ohne 2016 2 2 100,0 Lebensmittel) 2017 - - 741000 -Straftaten nach dem ChemikalienG 2010 - - - kein Schadensdelikt 2011 - - - 2012 - - - 2013 - - - 2014 29 29 100,0 2015 15 15 100,0 2016 18 18 100,0 2017 13 13 100,0 741001 .Straftaten nach § 27 ChemikalienG i. V. m. der 2010 - - - kein Schadensdelikt Gefahrstoffverordnung 2011 - - - 2012 - - - 2013 - - - 2014 15 15 100,0 2015 9 9 100,0 2016 8 8 100,0 2017 9 9 100,0 Anlage 28 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 81 von 86 Straftaten mit Tatmittel Internet Schl.-zahl Jahr erfasste aufgeklärte Fälle Schaden bei Fälle Anzahl in % Vollendung in Euro 741079 .sonstige Straftaten nach dem ChemikalienG 2010 - - - kein Schadensdelikt 2011 - - - 2012 - - - 2013 - - - 2014 14 14 100,0 2015 6 6 100,0 2016 10 10 100,0 2017 4 4 100,0 743000 -Straftaten nach dem Bundesnaturschutz-, 2010 3 3 100,0 kein Schadensdelikt Tierschutz-, Bundesjagd- und PflanzenschutzG 2011 1 1 100,0 2012 4 4 100,0 2013 7 6 85,7 2014 - - - 2015 2 2 100,0 2016 3 3 100,0 2017 2 2 100,0 743010 .Bundesnaturschutzgesetz 2010 3 3 100,0 kein Schadensdelikt 2011 1 1 100,0 2012 4 4 100,0 2013 6 6 100,0 2014 - - - 2015 2 2 100,0 2016 3 3 100,0 2017 2 2 100,0 743020 .Tiergesundheitsgesetz (TierGesG) 2010 - - - kein Schadensdelikt 2011 - - - 2012 - - - 2013 1 - - 2014 - - - 2015 - - - 2016 - - - 2017 - - - Anlage 28 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 82 von 86 Straftaten mit Tatmittel Internet Schl.-zahl Jahr erfasste aufgeklärte Fälle Schaden bei Fälle Anzahl in % Vollendung in Euro 890000 Straftaten insgesamt, jedoch ohne Verstöße 2010 10.926 9.074 83,0 4.633.312 gegen das Aufenthalts-, Asyl- und Freizügigkeits- 2011 7.811 5.855 75,0 5.463.678 gesetz/EU (Schlüssel 725000) 2012 7.631 5.614 73,6 3.459.572 2013 11.663 8.739 74,9 5.895.725 2014 10.301 8.712 84,6 3.848.131 2015 9.971 8.354 83,8 3.446.226 2016 10.267 8.664 84,4 4.571.370 2017 11.172 9.099 81,4 10.104.144 891000 Rauschgiftkriminalität 2010 2 2 100,0 - 2011 1 1 100,0 - 2012 3 3 100,0 - 2013 8 8 100,0 - 2014 15 13 86,7 - 2015 46 44 95,7 - 2016 14 14 100,0 - 2017 21 19 90,5 - 892000 Gewaltkriminalität 2010 1 1 100,0 1 2011 - - - - 2012 1 1 100,0 1 2013 1 1 100,0 - 2014 - - - - 2015 1 1 100,0 - 2016 - - - - 2017 1 1 100,0 - 893000 Wirtschaftskriminalität und zwar: 2010 3.985 3.45 99,0 1.241.454 2011 978 922 94,3 362.212 2012 221 178 80,5 1.002.451 2013 155 128 82,6 171.722 2014 99 87 87,9 34.968 2015 92 83 90,2 80.431 2016 133 117 88,0 686.142 2017 135 126 93,3 3.234.254 Anlage 28 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 83 von 86 Straftaten mit Tatmittel Internet Schl.-zahl Jahr erfasste aufgeklärte Fälle Schaden bei Fälle Anzahl in % Vollendung in Euro 893100 -- bei Betrug 2010 3.882 3.855 99,3 1.147.051 2011 871 838 96,2 325.789 2012 163 131 80,4 714.412 2013 94 75 79,8 135.249 2014 43 35 81,4 22.320 2015 53 48 90,6 70.435 2016 70 61 87,1 677.327 2017 80 73 91,3 3.199.279 893200 -- Insolvenzstraftaten gemäß StGB und Neben- 2010 3 3 100,0 78 strafrecht 2011 1 1 100,0 1 2012 - - - - 2013 - - - - 2014 - - - - 2015 - - - - 2016 - - - - 2017 - - - - 893300 -- im Anlage- und Finanzierungsbereich pp. 2010 10 10 100,0 27.359 2011 3 3 100,0 14.985 2012 - - - - 2013 2 1 50,0 57.500 2014 1 1 100,0 - 2015 5 4 80,0 34.602 2016 3 2 66,7 54.730 2017 5 5 100,0 51.571 893400 -- Wettbewerbsdelikte 2010 50 47 94,0 91.488 2011 57 48 84,2 22.213 2012 21 17 81,0 46.984 2013 31 26 83,9 10.473 2014 43 39 90,7 12.647 2015 19 16 84,2 9.995 2016 24 21 87,5 8.815 2017 30 28 93,3 34.974 Anlage 28 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 84 von 86 Straftaten mit Tatmittel Internet Schl.-zahl Jahr erfasste aufgeklärte Fälle Schaden bei Fälle Anzahl in % Vollendung in Euro 893500 -- im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen 2010 1 1 100,0 1.919 2011 1 1 100,0 2.939 2012 - - - - 2013 - - - - 2014 - - - - 2015 - - - - 2016 - - - - 2017 - - - - 893600 -- Betrug und Untreue im Zusammenhang mit 2010 3 3 100,0 25.694 Beteiligungen und Kapitalanlagen 2011 1 1 100,0 3.715 2012 - - - - 2013 1 - - 52.500 2014 - - - - 2015 4 3 75,0 34.601 2016 2 1 50,0 54.730 2017 4 3 75,0 51.570 896000 ST gegen Jugendschutzbest. 2010 16 14 87,5 kein Schadensdelikt 2011 7 7 100,0 2012 6 4 66,7 2013 13 12 92,3 2014 19 19 100,0 2015 22 22 100,0 2016 23 22 95,7 2017 27 23 85,2 897000 Computerkriminalität 2010 1.043 356 34,1 1.350.003 2011 1.340 490 36,6 2.138.976 2012 1.053 333 31,6 564.944 2013 1.544 588 38,1 1.658.347 2014 768 405 52,7 585.549 2015 758 454 59,9 437.518 2016 1.476 996 67,5 1.224.893 2017 2.249 1.325 58,9 2.896.497 Anlage 28 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 85 von 86 Straftaten mit Tatmittel Internet Schl.-zahl Jahr erfasste aufgeklärte Fälle Schaden bei Fälle Anzahl in % Vollendung in Euro 897100 Computerbetrug § 263a StGB 2016 1.149 842 73,3 1.218.194 2017 1.881 1.152 61,2 2.871.181 2010 11 10 90,9 kein Schadensdelikt 2011 5 5 100,0 2012 8 8 100,0 2013 20 19 95,0 2014 49 49 100,0 2015 23 23 100,0 2016 30 30 100,0 2017 31 31 100,0 898000 Umweltkriminalität 2010 11 10 90,9 kein Schadensdelikt 2011 5 5 100,0 2012 8 8 100,0 2013 20 19 95,0 2014 49 49 100,0 Straftaten auf den Umwelt- und 2015 23 23 100,0 Verbraucherschutzsektor 2016 30 30 100,0 2017 31 31 100,0 898100 Umweltstraftaten gemäß 29. Abschnitt des StGB 2010 - - - kein Schadensdelikt 2011 - - - 2012 - - - 2013 - - - 2014 - - - 2015 - - - 2016 - - - 2017 1 1 100,0 Anlage 28 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 86 von 86 Straftaten mit Tatmittel Internet Schl.-zahl Jahr erfasste aufgeklärte Fälle Schaden bei Fälle Anzahl in % Vollendung in Euro 898300 Umweltstraftaten gemäß strafrechtlicher Neben- 2010 11 10 90,9 kein Schadensdelikt gesetze 2011 5 5 100,0 2012 8 8 100,0 2013 20 19 95,0 2014 49 49 100,0 Straftaten auf den Umwelt- und Verbraucher- 2015 23 23 100,0 schutzsektor gemäß strafrechtlicher Neben- 2016 30 30 100,0 gesetze 2017 30 30 100,0 899000 Straßenkriminalität 2010 3 2 66,7 kein Schadensdelikt 2011 4 4 100,0 2012 2 2 100,0 2013 3 3 100,0 2014 1 1 100,0 2015 3 2 66,7 2016 - - - 2017 - - - Anlage 29 Zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 1 von 3 Straftatenbearbeitung durch das Cybercrime Competence Center Sachsen Schl.-zahl Straftatengruppen/Straftat Jahr erfasste aufgeklärte Fälle Fälle Anzahl in % ------ Straftaten insgesamt 2016 36 31 86,1 2017 45 47 104,4 200000 Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit 2016 24 22 91,7 2017 - - - 230000 Straftaten gegen die persönliche Freiheit 2016 24 22 91,7 2017 - - - 232000 -Zwangsheirat, Nachstellung (Stalking), Freiheitsberaubung, 2016 24 22 91,7 Nötigung, Bedrohung 2017 - - - 232200 .Nötigung 2016 1 1 100,0 2017 - - - 232279 ..sonstige Nötigung 2016 1 1 100,0 2017 - - - 232300 .Bedrohung 2016 1 1 100,0 2017 - - - 232400 .Nachstellung (Stalking) 2016 22 20 90,9 2017 - - - 232410 ..nach § 238 (1) StGB 2016 21 19 90,5 2017 - - - 232420 ..nach § 238 (2) StGB 2016 1 1 100,0 2017 - - - 500000 Vermögens- u. Fälschungsdelikte 2016 7 5 71,4 2017 43 47 109,3 510000 Betrug 2016 7 5 71,4 2017 43 47 109,3 516000 -Betrug bzw. Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter 2016 1 1 100,0 unbarer Zahlungsmittel 2017 - - - 516300 .Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter Zahlungs- 2016 1 1 100,0 karten mit PIN § 263a StGB 2017 - - - Anlage 29 Zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 2 von 3 Schl.-zahl Straftatengruppen/Straftat Jahr erfasste aufgeklärte Fälle Fälle Anzahl in % 517000 -sonstiger Betrug 2016 6 4 66,7 2017 43 47 109,3 517500 .Computerbetrug (sonstiger) § 263a StGB (soweit nicht unter 2016 - - - den Schlüsseln 511120, 511212, 516300, 516520, 516920, 2017 18 17 94,4 517220, 517900, 518112 bzw. 518302 zu erfassen) 517510 ..Computerbetrug (sonstiger) § 263a Abs. 1 und 2 StGB 2016 - - - 2017 18 17 94,4 517900 .missbräuchliche Nutzung von Telekommunikationsdiensten 2016 1 - - § 263a StGB 2017 - - - 518900 .sonst. weitere Betrugsarten 2016 5 4 80,0 2017 25 30 120,0 600000 sonstige Straftaten StGB 2016 4 4 100,0 2017 2 - - 620000 Widerstand gegen die Staatsgewalt und Straftaten gegen die 2016 3 3 100,0 öffentliche Ordnung §§ 111, 113, 114, 120, 121, 123-127, 2017 - - - 129, 130-134, 136, 138, 140, 145, 145a, 145c, 145d StGB 620013 -Missbrauch von Notrufen und Beeinträchtigung von Unfall- 2016 2 2 100,0 verhütungs- und Nothilfemitteln 2017 - - - 622000 -Hausfriedensbruch §§ 123, 124 StGB 2016 1 1 100,0 2017 - - - 622100 .Hausfriedensbruch § 123 2016 1 1 100,0 2017 - - - 670000 alle sonstigen Straftaten gemäß StGB - ohne Verkehrsdelikte 2016 1 1 100,0 2017 2 - - 678000 -Ausspähen, Abfangen von Daten einschl. Vorbereitungs- 2016 1 1 100,0 handlungen u. Datenhehlerei §§ 202a, 202b, 202c, 202d StGB 2017 2 - - 678010 .Ausspähen von Daten § 202a StGB 2016 1 1 100,0 2017 2 - - 700000 Straftaten gegen strafrechtliche Nebengesetze 2016 1 - - 2017 - - - Anlage 29 Zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 3 von 3 Schl.-zahl Straftatengruppen/Straftat Jahr erfasste aufgeklärte Fälle Fälle Anzahl in % 710000 Straftaten gegen strafrechtliche Nebengesetze auf dem 2016 1 - - Wirtschaftssektor 2017 - - - 715000 -Straftaten im Zusammenhang mit Urheberrechtsbestimm- 2016 1 - - ungen (UrheberrechtsG, MarkenG, § 17 UWG, DesignG, 2017 - - - GebrauchsmusterG, KunsturheberrechtsG, PatentG, HalbleiterschutzG) 715400 .Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen 2016 1 - - § 17 Abs. 2 und 4 UWG 2017 - - - Anlage 30 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 1 von 4 Straftaten im Bereich der Umweltkriminalität Schl.-zahl Straftat/Phänomenbereich/Straftatbestände 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 898000 Straftaten insgesamt auf dem Umwelt- und Verbraucherschutzsektor 808 836 795 818 981 911 1.062 1.085 898100 -- Umweltstraftaten gemäß 29. Abschnitt des StGB 235 233 225 205 241 225 211 199 676000 -Straftaten gegen die Umwelt 235 233 225 205 241 225 211 199 676010 .Bodenverunreinigung 32 30 21 24 24 25 24 20 676011 ..Bodenverunreinigung allgemein 31 26 20 23 24 25 20 18 676012 ..Bodenverunreinigung besonders schwerer Fall 1 4 1 1 - - 4 2 676100 .Gewässerverunreinigung 80 70 84 69 77 80 66 57 676101 ..Gewässerverunreinigung allgemein 78 67 81 65 74 74 63 55 676102 ..Gewässerverunreinigung besonders schwerer Fall 2 3 3 4 3 6 3 2 676200 .Luftverunreinigung 4 8 8 3 3 5 8 12 676201 ..Luftverunreinigung allgemein 4 8 6 3 3 5 8 11 676202 ..Luftverunreinigung besonders schwerer Fall - - 2 - - - - 1 676300 .Verursachen von Lärm, Erschütterungen und nichtionisierenden Strahlen § 325a StGB 1 - - - - 2 - 2 676301 ..Verursachen von Lärm, Erschütterungen und nichtionisierenden Strahlen allgemein 1 - - - - 2 - 2 676702 ..Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete - besonders schwerer Fall - - 1 - - - - - 676400 .unerlaubter Umgang mit Abfällen 89 98 89 80 89 78 91 73 676410 ..unerlaubter Umgang mit Abfällen § 326 (1) StGB 84 92 81 77 88 77 87 70 676411 …unerlaubter Umgang mit Abfällen allgemein 81 91 80 72 83 74 85 68 676412 …unerlaubter Umgang mit Abfällen besonders schwerer Fall 3 1 1 5 5 3 2 2 676420 ..unerlaubter Umgang mit Abfällen § 326 (3) StGB 5 6 8 3 1 1 4 3 676421 …unerlaubter Umgang mit Abfällen allgemein 4 6 8 2 1 1 4 2 676422 …unerlaubter Umgang mit Abfällen bes. schwerer Fall 1 - - 1 - - - 1 676500 .unerlaubtes Betreiben von Anlagen 24 19 13 20 28 17 15 16 676520 ..unerlaubtes Betreiben von Anlagen § 327 (2) StGB 24 19 13 20 28 17 15 16 676521 …unerlaubtes Betreiben von Anlagen allgemein 24 18 13 18 25 16 15 16 676522 …unerlaubtes Betreiben von Anlagen besonders schwerer Fall - 1 - 2 3 1 - - 676600 .unerlaubter Umgang mit radioaktiven Stoffen und anderen gefährlichen Gütern 1 1 1 1 1 - - - 676610 ..unerlaubter Umgang mit radioaktiven Stoffen § 238 (1) StGB - 1 1 - - - - - Anlage 30 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 2 von 4 Schl.-zahl Straftat/Phänomenbereich/Straftatbestände 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 676611 …unerlaubter Umgang mit radioaktiven Stoffen allgemein - 1 1 - - - - - 676620 ..unerlaubter Umgang mit anderen gefährlichen Stoffen und Gütern § 328 (3) StGB 1 - - 1 1 - - - 676621 …unerlaubter Umgang mit anderen gefährlichen Stoffen und Gütern allgemein 1 - - 1 1 - - - 676700 .Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete § 329 StGB - 1 2 1 5 4 1 - 676701 ..Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete allgemein - 1 1 1 5 4 1 - 676800 .Abfallein-/aus- und -durchfuhr § 326 StGB 4 3 6 3 10 13 6 16 676810 ..ungenehmigte Einfuhr von Abfällen 1 - 2 2 4 3 - 6 676811 …ungenehmigte Einfuhr von Abfällen allgemein 1 - 2 2 4 3 - 6 676820 ..ungenehmigte Ausfuhr von Abfällen 2 2 4 1 5 10 6 7 676821 …ungenehmigte Ausfuhr von Abfällen allgemein 2 2 4 1 5 10 6 7 676830 ..ungenehmigte Durchfuhr von Abfällen 1 1 - - 1 - - 3 676831 …ungenehmigte Durchfuhr von Abfällen allgemein 1 1 - - 1 - - 2 676832 …ungenehmigte Durchfuhr von Abfällen besonders schwerer Fall - - - - - - - 1 676900 .schwere Gefährdung durch Freisetzen von Giften § 330a StGB - 3 1 4 4 1 - 3 898200 -- sonstige Straftaten nach dem StGB mit Umweltrelevanz 181 179 187 182 243 244 356 372 662000 -Wilderei §§ 292, 293 StGB 117 89 91 93 117 104 107 102 662001 .Fischwilderei 70 59 53 57 70 60 70 64 662100 .Jagdwilderei 47 30 38 36 47 44 37 38 675000 -Sprengstoff- und Strahlungsverbrechen §§ 307-312 StGB 60 85 93 79 124 136 247 269 675200 .Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion 60 83 93 77 123 136 246 269 675400 .Vorbereitung eines Explosions- oder Strahlungsverbrechens - 2 - 2 1 - 1 - 677000 -gemeingefährliche Vergiftung § 314 StGB - - - 2 1 1 - - 679000 -weitere Straftaten mit Umweltrelevanz StGB 4 5 3 8 1 3 2 1 679010 .Herbeiführen einer Überschwemmung § 313 StGB 2 4 2 8 1 2 1 - 679020 .Beschädigung wichtiger Anlagen § 318 StGB 2 1 1 - - 1 1 1 898300 -- Straftaten auf dem Umwelt und Verbraucherschutzsektor gemäß strafrechtlicher Nebengesetze 392 424 383 431 497 442 495 514 716000 -Straftaten i.Z.m. Lebens- und Arzneimitteln 108 133 109 133 135 93 114 140 716079 .sonstige Straftaten i.Z.m. Lebensmitteln 2 2 1 1 3 2 1 - 716100 .Straftaten nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch 25 37 26 42 21 31 29 19 716200 .Straftaten nach dem Arzneimittelgesetz 81 93 81 88 111 716210 ..Straftaten nach dem Arzneimittelgesetz § 95 AMG 77 86 61 75 95 Anlage 30 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 3 von 4 Schl.-zahl Straftat/Phänomenbereich/Straftatbestände 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 716211 ...Inverkehrbringen von bedenklichen Arzneimitteln 8 6 4 16 9 716212 …Inverkehrbringen, Verschreiben oder Anwendung zu Dopingzwecken im Sport 4 6 6 5 2 716213 ...unerlaubter Handel, Abgabe, Bezug von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln 23 41 10 23 23 716214 ...unerlaubter Umgang mit Tierarzneimitteln 1 2 - - 1 716216 ...Inverkehrbringen von gefälschten Arzneimitteln - - - - 1 716217 …besonders schwerer Fall des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz 1 - 2 1 2 716218 …besonders schwerer Fall des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz - Doping im Sport 3 2 5 3 4 716219 ...sonstige Straftaten nach dem Arzneimittelgesetz § 95 AMG 37 29 34 27 53 716220 ..Straftaten nach dem Arzneimittelgesetz § 96 AMG 4 7 20 13 16 716300 .Straftaten nach dem Weingesetz - 1 1 2 - 1 1 - 716400 .Straftaten nach dem Arzneimittelgesetz (AMG) 59 83 70 716410 ..Doping im Sport 32 32 - 716411 ...Inverkehrbringen, Verschreiben, Anwendung bei Dritten von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport 10 4 - 716412 ...Besitz oder Erwerb von Arzneimitteln oder Wirkstoffen zu Dopingzwecken im Sport 22 28 - 716420 ..illegale Arzneimittel in der legalen Verteilerkette 4 4 6 716421 ...Inverkehrbringen von bedenklichen Arzneimitteln 2 3 3 716422 ...Inverkehrbringen von oder Handel treiben mit gefälschten Arzneimitteln, Wirkstoffen 2 - - 716423 ...Inverkehrbringen nicht zugelassener Arzneimittel - 1 3 716430 ..Arzneimittel in der illegalen Verteilerkette 9 8 25 716431 ...Inverkehrbringen von bedenklichen Arzneimitteln - - 4 716433 …Inverkehrbringen nicht zugelassener Arzneimittel, illegaler Handel oder Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln §§ 96 (5), 95 (1) Nr. 4 AMG 9 8 21 716450 ..illegaler Umgang mit Tierarzneimitteln 1 3 2 716460 ..Straftaten nach dem AMG § 95 (1) Nr. 2,3,5,5a 9 21 27 716470 ..Straftaten nach dem AMG § 96 ohne Nr. 5, 15-18a, 20b 4 15 10 716500 .Straftaten nach dem Anti-Doping-Gesetz (AntiDopG) 51 Anlage 30 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 4 von 4 Schl.-zahl Straftat/Phänomenbereich/Straftatbestände 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 716510 ..Herstellen, Inverkehrbringen, Verschreiben, Anwendung bei Dritten, Handel treiben, veräußern, abgeben von Dopingmitteln 7 716520 ..Erwerb, Besitz, Verbringung von Dopingmitteln 44 740000 Straftaten gegen strafrechtliche Nebengesetze auf dem Umwelt- und Verbraucherschutzsektor (neben Schlüssel 716000) 284 291 274 298 362 349 381 374 740002 -Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz - 1 1 2 - - - 4 740003 -Verstoß gegen das Heilpraktikergesetz - 1 - 5 2 1 3 3 740079 -sonstiges strafrechtliches Nebengesetz auf dem Umwelt- und Verbraucherschutzsektor (ohne Lebensmittel) 12 18 10 8 11 10 11 9 741000 -Straftaten nach dem Chemikaliengesetz 5 6 4 6 49 48 40 26 741001 .Straftaten nach § 27 Chemikaliengesetz i.V.m. der Gefahrstoffverordnung 4 5 2 3 25 27 19 15 741079 .sonstige Straftaten nach dem Chemikaliengesetz 1 1 2 3 24 21 21 11 742000 -Straftaten nach dem Infektionsschutz- und Tiergesundheitsgesetz 2 1 1 - - 2 3 4 742010 .Infektionsschutzgesetz 1 1 1 - - - - 1 742020 .Tiergesundheitsgesetz 1 - - - - 2 3 3 743000 -Straftaten nach dem Bundesnaturschutz-, Tier- schutz-, Bundesjagd- und Pflanzenschutzgesetz 265 264 258 277 300 288 324 328 743010 .Bundesnaturschutzgesetz 18 21 16 12 20 16 21 29 743020 .Tierschutzgesetz 246 241 239 259 274 268 297 292 743030 .Bundesjagdgesetz 1 2 3 5 6 4 6 7 743040 .Pflanzenschutzgesetz - - - 1 - - - - Anlage 31 zu Drs. 6/12700 1 von 1 Verstöße gegen Tierschutzbestimmungen Jahre Anzahl der Verstöße in der Landwirtschaft jeweilige Rechtsgrundlage Verstöße in der Landwirtschaft Anzahl der Verstöße in der medizinischen und kosmetischen Forschung jeweilige Rechtsgrundlage Verstöße in der medizinischen und kosmetischen Forschung Anzahl der Verstöße im Tierhandel jeweilige Rechtsgrundlage Verstöße im Tierhandel Anzahl der Verstöße in Zirkussen jeweilige Rechtsgrundlage Verstöße in Zirkussen Anzahl der Verstöße in zoologischen Gärten jeweilige Rechtsgrundlage Verstöße in zoologischen Gärten Anzahl der Verstöße bei Tiertransporten jeweilige Rechtsgrundlage Verstöße bei Tiertransporten Anzahl der Fälle mit organisierter Kriminalität 2010 8 §§ 1,2 TierSchG i.V.m. § 17 Nr. 2 TierSchG 1 §§ 1,2 TierSchG i.V.m. § 17 Nr. 2 TierSchG keine OK 2011 3 §§ 1,2 TierSchG i.V.m. § 17 Nr. 2 TierSchG keine OK 2012 2 §§ 1,2 TierSchG i.V.m. § 17 Nr. 2 TierSchG keine OK 2013 1 6 § 17 Nr. 1 TierSchG § 1,2 TierSchG i.V.m. § 17 Nr. 2 TierSchG keine OK 2014 5 §§ 1,2 TierSchG i.V.m. § 17 Nr. 2 TierSchG 1 § 263 Abs. 2 StGB 1 §§ 1,2 TierSchG i.V.m. § 17 Nr. 2 TierSchG keine OK 2015 7 §§ 1,2 TierSchG § 17 Nr. 2 TierSchG 3 § 13 TierGesG i.V.m. § 31 TierGesG 2 §§ 1,2 TierSchG i.V.m. § 17 Nr. 2 TierSchG keine OK 2016 2 9 § 17 Nr. 1 TierSchG §§ 1,2 TierSchG i.V.m. § 17 Nr. 2 TierSchG 3 § 13 TierGesG i.V.m. § 31 TierGesG 1 §§ 1,2 TierSchG i. V. m. § 17 Nr. 2 TierSchG keine OK 2017 1 7 § 17 Nr. 1 TierSchG §§ 1,2 TierSchG i.V.m. § 17 Nr. 2 TierSchG 11 § 13 TierGesG i.V.m. § 31 TierGesG 2 §§ 1,2 TierSchG i.V.m. § 17 Nr. 2 TierSchG keine OK Anlage 32 zu Drs. 6/12700 1 von 3 Anzahl der Verurteilten in Js-Verfahren aufgrund unten genannter Tatvorfwürfe aus den Bereich der Umweltkriminalität Quelle: web.sta-Datenbanken der sächsischen Staatsanwaltschaften mit Stand 26.03.2018 Jahr der Rechtskraft Strafvorschrift Strafart Anzahl der Verurteilten 2010 36 § 17 TierschutzG 17 Geldstrafe (Strafbefehl) 11 Geldstrafe (Urteil) 6 § 324 StGB 6 Geldstrafe (Strafbefehl) 4 Geldstrafe (Urteil) 2 § 326 StGB 8 Geldstrafe (Strafbefehl) 6 Geldstrafe (Urteil) 2 § 327 StGB 4 Geldstrafe (Strafbefehl) 4 § 66 BNAtSchG 1 Geldstrafe (Strafbefehl) 1 2011 46 § 17 TierschutzG 19 Freiheitsstrafe (Urteil) zur Bewährung (Strafbefehl) 1 Freiheitsstrafe zur Bewährung (Urteil) 2 Geldstrafe (Strafbefehl) 11 Geldstrafe (Urteil) 4 Maßnahmen/Zuchtmittel (Urteil) 1 § 324 Abs. 3 StGB 1 Geldstrafe (Strafbefehl) 1 § 324 StGB 8 Geldstrafe (Strafbefehl) 7 Geldstrafe (Urteil) 1 § 324a StGB 1 Geldstrafe (Strafbefehl) 1 § 326 Abs. 1 Nr. 1 StGB 1 Geldstrafe (Strafbefehl) 1 § 326 StGB 10 Geldstrafe (Strafbefehl) 7 Geldstrafe (Urteil) 3 § 327 Abs. 2 Nr. 3 StGB 1 Freiheitsstrafe zur Bewährung (Urteil) 1 § 327 StGB 4 Geldstrafe (Strafbefehl) 2 Geldstrafe (Urteil) 2 § 72 BNAtSchG 1 Geldstrafe (Strafbefehl) 1 2012 53 § 17 TierschutzG 25 Dauerarrest (Urteil) 1 Freiheitsstrafe zur Bewährung (Urteil) 3 Geldstrafe (Strafbefehl) 12 Geldstrafe (Urteil) 6 Maßnahmen/Zuchtmittel (Urteil) 3 § 324 StGB 4 Geldstrafe (Strafbefehl) 3 Geldstrafe (Urteil) 1 § 324a StGB 1 Geldstrafe (Strafbefehl) 1 § 326 Abs. 1 Nr. 1 StGB 1 Geldstrafe (Strafbefehl) 1 § 326 Abs. 1 StGB 5 Geldstrafe (Strafbefehl) 4 Geldstrafe (Urteil) 1 § 326 StGB 5 Geldstrafe (Strafbefehl) 3 Geldstrafe (Urteil) 2 § 327 Abs. 2 Nr. 1 StGB 1 Geldstrafe (Strafbefehl) 1 § 327 StGB 8 Freiheitsstrafe zur Bewährung (Urteil) 1 Geldstrafe (Strafbefehl) 2 Geldstrafe (Urteil) 5 § 71 BNatSchG 1 Geldstrafe (Strafbefehl) 1 § 72 BNAtSchG 2 Geldstrafe (Strafbefehl) 2 2013 42 Anlage 32 zu Drs. 6/12700 2 von 3 § 17 TierschutzG 19 Freiheitsstrafe (Urteil) 1 Freiheitsstrafe zur Bewährung (Urteil) 2 Geldstrafe (Strafbefehl) 10 Geldstrafe (Urteil) 5 Maßnahmen/Zuchtmittel (Urteil) 1 § 20 a Abs. 3 TierschutzG 1 Geldstrafe (Strafbefehl) 1 § 20 Abs. 3 TierschutzG 1 Geldstrafe (Strafbefehl) 1 § 324 StGB 7 Geldstrafe (Strafbefehl) 7 § 326 Abs. 1 StGB 6 Dauerarrest (Urteil) 1 Geldstrafe (Strafbefehl) 4 Verwarnung unter Strafvorbehalt (Urteil) 1 § 326 Abs. 5 Nr. 1 StGB 1 Geldstrafe (Strafbefehl) 1 § 327 StGB 3 Geldstrafe (Strafbefehl) 2 Geldstrafe (Urteil) 1 § 66 BNAtSchG 1 Geldstrafe (Urteil) 1 § 71 BNatSchG 1 Geldstrafe (Strafbefehl) 1 § 72 BNAtSchG 2 Geldstrafe (Strafbefehl) 2 2014 52 § 17 TierschutzG 30 Freiheitsstrafe (Urteil) 2 Geldstrafe (Strafbefehl) 23 Geldstrafe (Urteil) 2 Maßnahmen/Zuchtmittel (Urteil) 2 Verwarnung unter Strafvorbehalt (Strafbefehl) 1 § 20 Abs. 3 TierschutzG 1 Geldstrafe (Strafbefehl) 1 § 324 StGB 1 Geldstrafe (Strafbefehl) 1 § 324a StGB 2 Geldstrafe (Strafbefehl) 1 Geldstrafe (Urteil) 1 § 326 Abs. 1 Nr. 4 lit. a StGB 1 Geldstrafe (Strafbefehl) 1 § 326 Abs. 1 StGB 8 Freiheitsstrafe zur Bewährung (Urteil) 1 Geldstrafe (Strafbefehl) 7 § 326 Abs. 5 Ziff. 1 StGB 1 Geldstrafe (Strafbefehl) 1 § 326 StGB 1 Geldstrafe (Strafbefehl) 1 § 327 StGB 6 Freiheitsstrafe zur Bewährung (Urteil) 1 Geldstrafe (Strafbefehl) 3 Geldstrafe (Urteil) 2 § 330a Abs. 1 StGB 1 Geldstrafe (Strafbefehl) 1 2015 42 § 17 TierschutzG 18 Geldstrafe (Strafbefehl) 14 Geldstrafe (Urteil) 3 Verwarnung unter Strafvorbehalt (Strafbefehl) 1 § 20 a Abs. 3 TierschutzG 1 Geldstrafe (Strafbefehl) 1 § 20 Abs. 3 TierschutzG 3 Freiheitsstrafe zur Bewährung (Urteil) 1 Geldstrafe (Strafbefehl) 1 Geldstrafe (Urteil) 1 § 324 StGB 5 Geldstrafe (Strafbefehl) 5 § 326 Abs. 1 StGB 3 Geldstrafe (Strafbefehl) 2 Geldstrafe (Urteil) 1 § 326 Abs. 2 StGB 3 Geldstrafe (Strafbefehl) 3 § 327 Abs. 1 Ziff. 1 StGB 1 Geldstrafe (Urteil) 1 § 327 Abs. 2 Ziff. 1 StGB 1 Geldstrafe (Strafbefehl) 1 § 327 StGB 3 Anlage 32 zu Drs. 6/12700 3 von 3 Geldstrafe (Strafbefehl) 1 Geldstrafe (Urteil) 2 § 71 BNatSchG 3 Geldstrafe (Strafbefehl) 2 Geldstrafe (Urteil) 1 § 71a BNatSchG 1 Geldstrafe (Strafbefehl) 1 2016 57 § 17 TierschutzG 26 Freiheitsstrafe (Urteil) 1 Geldstrafe (Strafbefehl) 19 Geldstrafe (Urteil) 4 Jugendstrafe mit Bewährung (Urteil) 1 Verwarnung unter Strafvorbehalt (Urteil) 1 § 20 Abs. 3 TierschutzG 4 Freiheitsstrafe zur Bewährung (Urteil) 1 Geldstrafe (Strafbefehl) 3 § 324 StGB 9 Geldstrafe (Strafbefehl) 6 Geldstrafe (Urteil) 3 § 326 Abs. 1 StGB 8 Geldstrafe (Strafbefehl) 6 Geldstrafe (Urteil) 2 § 326 Abs. 1 Ziff. 1 StGB 1 Geldstrafe (Strafbefehl) 1 § 327 Abs. 2 Ziff. 1 StGB 1 Geldstrafe (Urteil) 1 § 327 Abs. 2 Ziff. 3 StGB 2 Geldstrafe (Urteil) 2 § 327 StGB 3 Geldstrafe (Strafbefehl) 3 § 329 Abs. 4 Ziff. 2 StGB 1 Geldstrafe (Urteil) 1 § 330a Abs. 1 StGB 1 Geldstrafe (Urteil) 1 § 71 BNatSchG 1 Geldstrafe (Strafbefehl) 1 2017 73 § 17 TierschutzG 29 Freiheitsstrafe zur Bewährung (Urteil) 2 Geldstrafe (Strafbefehl) 23 Geldstrafe (Urteil) 4 § 20 Abs. 3 TierschutzG 1 Geldstrafe (Strafbefehl) 1 § 324 Abs. 1 StGB 2 Geldstrafe (Strafbefehl) 2 § 324 StGB 14 Geldstrafe (Strafbefehl) 11 Geldstrafe (Urteil) 3 § 324a StGB 1 Geldstrafe (Strafbefehl) 1 § 325 StGB 2 Geldstrafe (Strafbefehl) 2 § 326 Abs. 1 StGB 16 Geldstrafe (Strafbefehl) 15 Geldstrafe (Urteil) 1 § 326 Abs. 2 StGB 1 Geldstrafe (Strafbefehl) 1 § 327 Abs. 2 Ziff. 1 StGB 1 Geldstrafe (Urteil) 1 § 327 StGB 1 Geldstrafe (Strafbefehl) 1 § 71 BNatSchG 5 Geldstrafe (Strafbefehl) 4 Geldstrafe (Urteil) 1 Anlage 33 zu Drs.-Nr. 6/12700 1 von 1 Verurteilungen im Zuammenhang mit Korruptionsstraftaten Jahr der Rechtskraft Strafvorschrift Strafmaß 2010 § 299 StGB Geldstrafe in Höhe von 150 Tagessätzen 2010 § 334 StGB Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen 2010 § 299 StGB Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen 2010 § 334 StGB Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen 2010 § 334 StGB Geldstrafe in Höhe von 40 Tagessätzen 2010 § 333 StGB Geldstrafe in Höhe von 50 Tagessätzen 2010 § 299 StGB Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen 2010 § 334 StGB Gesamtfreiheitsstrafe in Höhe von 3 Monaten (Bewährung) 2010 § 334 StGB Geldstrafe in Höhe von 70 Tagessätzen 2011 § 334 StGB Gesamtfreiheitsstrafe in Höhe von 9 Monaten (Bewährung) 2011 § 334 StGB Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen 2011 § 332 StGB Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen 2011 § 334 StGB Geldstrafe 50 Tagessätze 20 € 2011 § 299 StGB Geldstrafe 90 Tagessätze zu 40 € 2011 § 298 StGB Geldstrafe in Höhe von 240 Tagessätzen 2011 § 298 StGB Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen 2012 § 334 StGB Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen 2012 § 331 StGB Geldstrafe in Höhe von 300 Tagesätzen 2012 § 334 StGB Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen 2012 § 299 StGB Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen 2012 § 299 StGB Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen 2012 § 334 StGB Freiheitsstrafe in Höhe von 11 Monaten (Bewährung) 2012 § 334 StGB Freiheitsstrafe in Höhe von 11 Monaten (Bewährung) 2013 § 299 StGB Freiheitsstrafe in Höhe von 1 Jahr (Bewährung) 2013 § 299 StGB Geldstrafe in Höhe von 300 Tagessätzen 2013 § 299 StGB Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen 2013 § 334 StGB Geldstrafe in Höhe von 45 Tagessätzen 2013 § 334 Abs. 1 StGB Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen 2013 § 334 StGB Geldstrafe in Höhe von 100 Tagessätzen 2013 § 334 StGB Geldstrafe in Höhe von 100 Tagessätzen 2013 § 334 StGB Freiheitsstrafe in Höhe von 9 Monaten (Bewährung) 2014 § 299 Abs. 2 StGB Geldstrafe in Höhe von 150 Tagessätzen 2014 § 332 Abs. 1 StGB Freiheitsstrafe in Höhe von 1 Jahr 3 Monate (Bewährung) 2014 § 299 StGB Gesamtfreiheitsstrafe in Höhe von 1 Jahr (Bewährung) 2014 § 299 Abs. 2 StGB Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen 2014 § 299 Abs. 2 StGB Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen 2014 § 334 Abs. 1 StGB Gesamtfreiheitsstrafe in Höhe von 4 Monaten (Bewährung) 2014 § 299 StGB Gesamtfreiheitsstrafe in Höhe von 11 Monaten (Bewährung) 2014 § 299 Abs. 2 StGB Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen 2014 § 334 Abs. 1 StGB Geldstrafe in Höhe von 100 Tagessätzen 2014 § 334 StGB Geldstrafe in Höhe von 100 Tagessätzen 2014 § 299 Abs. 2 StGB Geldstrafe in Höhe von 250 Tagessätzen 2014 § 299 StGB Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen 2014 § 299 Abs. 2 StGB Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen 2014 § 334 Abs. 1 StGB Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen 2014 § 299 StGB Geldstrafe in Höhe von 250 Tagessätzen 2014 § 334 StGB Geldstrafe in Höhe von 150 Tagessätzen 2014 § 332 Abs. 1 StGB Gesamtfreiheitsstrafe in Höhe von 2 Jahren 6 Monaten 2015 § 334 StGB Gesamtfreiheitsstrafe in Höhe von 4 Jahren und 2 Monaten 2015 § 334 StGB Gesamtfreiheitsstrafe in Höhe von 5 Jahren 2015 § 299 StGB Geldstrafe in Höhe von 130 Tagessätzen 2016 § 334 StGB Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen 2016 § 334 Abs. 1 StGB Gesamtfreiheitsstrafe in Höhe von 4 Monaten (Bewährung) 2017 § 108e Abs.2 StGB Geldstrafe in Höhe von 40 Tagessätzen 2017 § 332 StGB Gesamtfreiheitsstrafe in Höhe von 1 Jahr 10 Monaten (Bewährung) 2017 § 332 Abs. 1 StGB Gesamtfreiheitsstrafe in Höhe von 1 Jahr 3 Monaten 2017 § 334 StGB Gesamtfreiheitsstrafe in Höhe von 3 Jahren 9 Monaten 2017 § 108e Abs.2 StGB Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen 2017 § 332 Abs. 1 StGB Gesamtfreiheitsstrafe in Höhe von 2 Jahren 6 Monaten Anlage 34 zu Drs.-Nr. 6/12700 1 von 5 Anzahl der Verurteilten in Js-Verfahren aufgrund von illegalem Waffenhandel u.a. Quelle: web.sta-Datenbanken der sächsischen Staatsanwaltschaften mit Stand 26.03.2018 Jahr der Rechtskraft Tatvorwurf Strafart Anzahl Verurteilte 2010 344 Verbrechen nach § 51 WaffG 207 Dauerarrest (Urteil) 1 Freiheitsstrafe (Urteil) 2 Freiheitsstrafe zur Bewährung (Strafbefehl) 3 Freiheitsstrafe zur Bewährung (Urteil) 12 Geldstrafe (Strafbefehl) 140 Geldstrafe (Urteil) 24 Jugendarrest (Urteil) 2 Jugendstrafe (Urteil) 1 Jugendstrafe mit Bewährung (Urteil) 2 Maßnahmen/Zuchtmittel (Urteil) 20 Vergehen nach § 52 Abs. 3 WaffG 2 Freiheitsstrafe (Urteil) 1 Geldstrafe (Urteil) 1 Vergehen nach § 52 WaffG 130 Freiheitsstrafe (Urteil) 1 Freiheitsstrafe zur Bewährung (Urteil) 5 Geldstrafe (Strafbefehl) 102 Geldstrafe (Urteil) 14 Maßnahmen/Zuchtmittel (Urteil) 8 Vergehen nach § 53 WaffG 5 Geldstrafe (Strafbefehl) 2 Jugendarrest (Urteil) 1 Maßnahmen/Zuchtmittel (Urteil) 2 2011 383 Fahrlässige Straftat nach § 51 WaffG 1 Geldstrafe (Strafbefehl) 1 Fahrlässiges Vergehen nach § 52 WaffG 1 Geldstrafe (Strafbefehl) 1 Verbrechen nach § 52 WaffG 1 Geldstrafe (Strafbefehl) 1 Verbrechen nach § 51 WaffG 60 Freiheitsstrafe (Urteil) 2 Freiheitsstrafe zur Bewährung (Urteil) 4 Geldstrafe (Strafbefehl) 30 Geldstrafe (Urteil) 12 Jugendarrest (Urteil) 1 Jugendstrafe (Urteil) 1 Jugendstrafe mit Bewährung (Urteil) 1 Maßnahmen/Zuchtmittel (Urteil) 9 Vergehen nach § 52 Abs. 3 WaffG 9 Geldstrafe (Strafbefehl) 8 Geldstrafe (Urteil) 1 Vergehen nach § 52 WaffG 304 Dauerarrest (Urteil) 1 Freiheitsstrafe (Urteil) 7 Freiheitsstrafe zur Bewährung (Strafbefehl) 1 Freiheitsstrafe zur Bewährung (Urteil) 12 Freizeitarrest (Urteil) 1 Anlage 34 zu Drs.-Nr. 6/12700 2 von 5 Geldstrafe (Strafbefehl) 230 Geldstrafe (Urteil) 26 Jugendarrest (Urteil) 2 Jugendstrafe mit Bewährung (Urteil) 1 Maßnahmen/Zuchtmittel (Urteil) 23 Vergehen nach § 53 WaffG 7 Geldstrafe (Strafbefehl) 4 Geldstrafe (Urteil) 1 Maßnahmen/Zuchtmittel (Urteil) 2 2012 422 Fahrlässiges Vergehen nach § 52 Abs. 1,4 WaffG 1 Geldstrafe (Strafbefehl) 1 Verbrechen nach § 51 WaffG 13 Freiheitsstrafe zur Bewährung (Urteil) 1 Geldstrafe (Strafbefehl) 11 Geldstrafe (Urteil) 1 Verbrechen nach dem KrWaffG 3 Geldstrafe (Strafbefehl) 1 Geldstrafe (Urteil) 1 Verwarnung unter Strafvorbehalt (Strafbefehl) 1 Vergehen nach § 52 Abs. 1 WaffG 31 Freiheitsstrafe zur Bewährung (Urteil) 1 Geldstrafe (Strafbefehl) 27 Geldstrafe (Urteil) 3 Vergehen nach § 52 Abs. 3 WaffG 311 Dauerarrest (Urteil) 1 Freiheitsstrafe (Urteil) 1 Freiheitsstrafe zur Bewährung (Urteil) 7 Freizeitarrest (Urteil) 2 Geldstrafe (Strafbefehl) 269 Geldstrafe (Urteil) 16 Jugendarrest (Urteil) 1 Jugendstrafe mit Bewährung (Urteil) 1 Maßnahmen/Zuchtmittel (Urteil) 11 Schuldspruch nach § 27 JGG (Urteil) 1 Verwarnung unter Strafvorbehalt (Urteil) 1 Vergehen nach § 52 WaffG 62 Dauerarrest (Urteil) 1 Freiheitsstrafe (Urteil) 5 Freiheitsstrafe zur Bewährung (Strafbefehl) 1 Freiheitsstrafe zur Bewährung (Urteil) 2 Geldstrafe (Strafbefehl) 41 Geldstrafe (Urteil) 8 Jugendstrafe mit Bewährung (Urteil) 1 Maßnahmen/Zuchtmittel (Urteil) 3 Vergehen nach § 53 WaffG 1 Geldstrafe (Strafbefehl) 1 2013 419 Aufbewahren einer Schusswaffe 1 Geldstrafe (Strafbefehl) 1 Fahrlässiges Vergehen nach § 52 Abs. 1,4 WaffG 1 Geldstrafe (Strafbefehl) 1 Verbrechen nach § 51 WaffG (besonders schwerer Fall) 1 Geldstrafe (Strafbefehl) 1 Verbrechen nach § 51 WaffG 7 Freiheitsstrafe zur Bewährung (Urteil) 2 Geldstrafe (Strafbefehl) 3 Maßnahmen/Zuchtmittel (Urteil) 1 Anlage 34 zu Drs.-Nr. 6/12700 3 von 5 Verwarnung unter Strafvorbehalt (Urteil) 1 Verbrechen nach dem KrWaffG 4 Geldstrafe (Strafbefehl) 1 Geldstrafe (Urteil) 3 Vergehen nach § 52 Abs. 1 WaffG 41 Freiheitsstrafe (Urteil) 1 Freiheitsstrafe zur Bewährung (Urteil) 5 Geldstrafe (Strafbefehl) 28 Geldstrafe (Urteil) 5 Maßnahmen/Zuchtmittel (Urteil) 2 Vergehen nach § 52 Abs. 3 WaffG 359 Freiheitsstrafe (Urteil) 2 Freiheitsstrafe zur Bewährung (Strafbefehl) 1 Freiheitsstrafe zur Bewährung (Urteil) 14 Geldstrafe (Strafbefehl) 297 Geldstrafe (Urteil) 29 Jugendarrest (Urteil) 1 Jugendstrafe (Urteil) 1 Jugendstrafe mit Bewährung (Urteil) 2 Maßnahmen/Zuchtmittel (Urteil) 11 Verwarnung unter Strafvorbehalt (Strafbefehl) 1 Vergehen nach § 52 WaffG 5 Freiheitsstrafe (Urteil) 1 Freiheitsstrafe zur Bewährung (Urteil) 1 Geldstrafe (Urteil) 3 2014 396 Aufbewahren einer Schusswaffe 1 Geldstrafe (Strafbefehl) 1 Verbrechen nach § 51 WaffG 8 Freiheitsstrafe zur Bewährung (Urteil) 1 Geldstrafe (Strafbefehl) 6 Geldstrafe (Urteil) 1 Verbrechen nach dem KrWaffG 7 Freiheitsstrafe zur Bewährung (Urteil) 3 Geldstrafe (Strafbefehl) 1 Geldstrafe (Urteil) 2 Verwarnung unter Strafvorbehalt (Strafbefehl) 1 Vergehen nach § 52 Abs. 1 WaffG 49 Freiheitsstrafe zur Bewährung (Strafbefehl) 1 Freiheitsstrafe zur Bewährung (Urteil) 7 Geldstrafe (Strafbefehl) 39 Geldstrafe (Urteil) 1 Maßnahmen/Zuchtmittel (Urteil) 1 Vergehen nach § 52 Abs. 3 WaffG 330 Freiheitsstrafe (Urteil) 3 Freiheitsstrafe zur Bewährung (Urteil) 11 Geldstrafe (Strafbefehl) 271 Geldstrafe (Urteil) 29 Jugendstrafe mit Bewährung (Urteil) 2 Maßnahmen/Zuchtmittel (Urteil) 13 Verwarnung unter Strafvorbehalt (Urteil) 1 Vergehen nach § 52 WaffG 1 Geldstrafe (Urteil) 1 2015 343 Aufbewahren einer Schusswaffe 2 Geldstrafe (Strafbefehl) 1 Geldstrafe (Urteil) 1 Verbrechen nach § 51 WaffG 9 Anlage 34 zu Drs.-Nr. 6/12700 4 von 5 Freiheitsstrafe zur Bewährung (Urteil) 1 Geldstrafe (Strafbefehl) 7 Maßnahmen/Zuchtmittel (Urteil) 1 Verbrechen nach dem KrWaffG 4 Freiheitsstrafe zur Bewährung (Urteil) 2 Geldstrafe (Urteil) 2 Vergehen nach § 52 Abs. 1 WaffG 45 Freiheitsstrafe zur Bewährung (Urteil) 3 Geldstrafe (Strafbefehl) 35 Geldstrafe (Urteil) 6 Jugendstrafe mit Bewährung (Urteil) 1 Vergehen nach § 52 Abs. 3 WaffG 282 Freiheitsstrafe (Urteil) 7 Freiheitsstrafe zur Bewährung (Strafbefehl) 3 Freiheitsstrafe zur Bewährung (Urteil) 10 Freizeitarrest (Urteil) 1 Geldstrafe (Strafbefehl) 212 Geldstrafe (Urteil) 30 Maßnahmen/Zuchtmittel (Urteil) 18 Verwarnung unter Strafvorbehalt (Urteil) 1 Vergehen nach § 52 WaffG (besonders schwerer Fall) 1 Geldstrafe (Strafbefehl) 1 2016 368 Fahrlässiges Vergehen nach § 52 Abs. 1,4 WaffG 1 Maßnahmen/Zuchtmittel (Urteil) 1 Verbrechen nach § 51 WaffG 6 Freiheitsstrafe zur Bewährung (Strafbefehl) 1 Freiheitsstrafe zur Bewährung (Urteil) 2 Geldstrafe (Strafbefehl) 2 Maßnahmen/Zuchtmittel (Urteil) 1 Verbrechen nach dem KrWaffG 2 Freiheitsstrafe (Urteil) 1 Geldstrafe (Urteil) 1 Vergehen nach § 52 Abs. 1 WaffG 41 Freiheitsstrafe zur Bewährung (Urteil) 4 Geldstrafe (Strafbefehl) 33 Geldstrafe (Urteil) 4 Vergehen nach § 52 Abs. 3 WaffG 318 Dauerarrest (Urteil) 1 Freiheitsstrafe (Urteil) 3 Freiheitsstrafe zur Bewährung (Strafbefehl) 1 Freiheitsstrafe zur Bewährung (Urteil) 9 Geldstrafe (Strafbefehl) 276 Geldstrafe (Urteil) 22 Jugendarrest (Urteil) 1 Maßnahmen/Zuchtmittel (Urteil) 5 2017 450 Aufbewahren einer Schusswaffe 2 Geldstrafe (Strafbefehl) 2 Fahrlässiges Vergehen nach § 52 Abs. 1,4 WaffG 1 Geldstrafe (Strafbefehl) 1 Fahrl. Vergehen nach d. KrWaffG 1 Geldstrafe (Urteil) 1 Verbrechen nach § 51 WaffG (besonders schwerer Fall) 1 Geldstrafe (Strafbefehl) 1 Verbrechen nach § 51 WaffG 6 Geldstrafe (Strafbefehl) 5 Anlage 34 zu Drs.-Nr. 6/12700 5 von 5 Geldstrafe (Urteil) 1 Verbrechen nach dem KrWaffG 3 Freiheitsstrafe zur Bewährung (Urteil) 1 Geldstrafe (Strafbefehl) 1 Geldstrafe (Urteil) 1 Vergehen nach § 52 Abs. 1 WaffG 56 Freiheitsstrafe (Urteil) 2 Freiheitsstrafe zur Bewährung (Urteil) 3 Geldstrafe (Strafbefehl) 43 Geldstrafe (Urteil) 5 Jugendstrafe mit Bewährung (Urteil) 1 Maßnahmen/Zuchtmittel (Urteil) 2 Vergehen nach § 52 Abs. 3 WaffG 375 Dauerarrest (Urteil) 1 Freiheitsstrafe (Urteil) 4 Freiheitsstrafe zur Bewährung (Urteil) 5 Geldstrafe (Strafbefehl) 314 Geldstrafe (Urteil) 29 Jugendarrest (Urteil) 3 Jugendstrafe (Urteil) 1 Maßnahmen/Zuchtmittel (Urteil) 17 Verwarnung unter Strafvorbehalt (Strafbefehl) 1 Vergehen nach § 52 WaffG 1 Geldstrafe (Strafbefehl) 1 Vergehen nach § 52 WaffG (besonders schwerer Fall) 4 Freiheitsstrafe zur Bewährung (Urteil) 2 Geldstrafe (Strafbefehl) 2 Anlage 35 zu Drs.-Nr.: 6/12700 1 von 1 Jahr Anzahl abordnende Behörde aufnehmende Behörde Status Hinweis 2015 1 Finanzamt Leipzig II Polizeidirektion Leipzig Verwaltungsbeamte 2016 1 Finanzamt Leipzig II Polizeidirektion Leipzig Verwaltungsbeamte 2017 1 Finanzamt Leipzig II Polizeidirektion Leipzig Verwaltungsbeamte Abordnungen anderer Fachressorts an die sächsische Polizei Anlage 36 zu Drs.-Nr. 6/12700 1 von 3 Soll-Ist-Personalstärke der Staatsanwaltschaften 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Angaben in AKA SOLL IST SOLL IST SOLL IST SOLL IST SOLL IST SOLL IST SOLL IST SOLL IST a) Organisierte Kriminalität (OK) alle Verfahren mit OK-Bezug SG 20, SG 55, SG 60, SG 90, SG 99 Staatsanwaltschaft Chemnitz 0,06 1,65 0,03 1,85 0,02 1,85 0,05 1,65 0,02 1,40 0,01 1,40 0,01 1,20 0,14 1,20 Staatsanwaltschaft Dresden 0,06 0,89 0,07 0,85 0,02 0,84 0,08 0,80 0,10 0,80 0,06 1,00 0,19 1,10 0,16 Staatsanwaltschaft Görlitz 0,03 0,78 0,01 0,70 0,70 0,70 0,02 0,70 0,00 0,30 0,00 0,80 0,70 Staatsanwaltschaft Leipzig 0,30 1,04 0,05 1,22 0,05 1,03 0,05 1,26 0,06 1,13 0,03 1,20 0,03 1,20 0,06 1,20 Staatsanwaltschaft Zwickau 0,03 0,30 0,01 0,10 0,01 0,30 0,01 0,10 0,00 0,10 0,01 0,30 0,01 0,30 0,08 0,30 Summe 0,48 4,66 0,17 4,72 0,11 4,72 0,19 4,51 0,20 4,13 0,10 4,20 0,25 4,60 0,44 3,40 b) Rauschgifthandel alle Betäubungsmittel-Verfahren, außer mit OK Bezug SG 60, SG 61, SG 90, SG 99, SG 200 Staatsanwaltschaft Chemnitz 1,84 2,10 1,91 2,20 2,50 2,20 3,19 2,80 3,78 2,70 3,87 4,00 3,76 3,85 3,57 3,85 Staatsanwaltschaft Dresden 2,53 5,00 2,65 5,00 2,78 5,00 4,13 4,80 3,68 4,80 3,79 5,00 3,92 5,00 3,97 5,00 Staatsanwaltschaft Görlitz 1,22 2,20 1,35 2,20 1,78 2,50 1,99 2,50 2,20 2,50 2,14 2,50 2,06 2,50 1,86 2,20 Staatsanwaltschaft Leipzig* 2,13 4,96 2,25 4,73 2,68 4,92 3,99 4,44 4,50 5,82 6,41 6,10 7,40 6,60 4,10 6,80 Staatsanwaltschaft Zwickau 0,86 2,60 1,32 2,60 1,39 2,60 1,72 2,60 1,92 2,60 2,56 2,60 1,88 2,60 1,58 2,60 Summe 8,58 16,86 9,48 16,73 11,13 17,22 15,02 17,14 16,08 18,42 18,77 20,20 19,02 20,55 15,08 20,45 c)Wirtschaftskriminalität Verfahren nach Personal Übersicht (PÜ) SG 40, SG 41 Staatsanwaltschaft Chemnitz 4,46 8,85 3,14 8,35 3,86 8,00 4,43 8,00 2,81 8,00 2,26 7,25 1,97 7,00 3,38 7,48 Staatsanwaltschaft Dresden 3,96 9,65 3,14 8,85 2,26 9,85 2,11 9,90 2,18 8,50 2,21 8,75 2,22 9,25 3,18 9,75 Staatsanwaltschaft Görlitz 0,98 3,45 1,07 3,30 1,15 3,00 1,28 3,00 1,05 3,00 0,92 3,00 0,81 2,85 1,28 3,00 Staatsanwaltschaft Leipzig ** 3,30 12,92 3,89 13,17 3,81 14,42 4,07 14,42 3,85 14,42 2,81 15,62 3,98 15,72 5,61 17,13 Staatsanwaltschaft Zwickau 0,03 0,03 0,03 0,03 0,10 0,10 0,07 0,07 0,06 0,06 0,05 0,05 0,07 0,07 0,04 0,04 Summe 12,73 34,90 11,27 33,70 11,18 35,37 11,96 35,39 9,95 33,98 8,25 34,67 9,05 34,89 13,49 37,40 d)Steuer- Zolldelikte SG 42, SG 90, SG99, SG 200 Staatsanwaltschaft Chemnitz 0,29 3,45 0,29 3,25 0,36 3,00 0,42 3,50 0,38 3,50 0,46 3,00 0,45 3,00 0,98 3,00 Staatsanwaltschaft Dresden 0,29 0,29 0,29 0,39 0,24 0,21 0,22 0,50 Angaben betreffen lediglich die Staatsanwältinnen/Staatsanwälte Anlage 36 zu Drs.-Nr. 6/12700 2 von 3 Staatsanwaltschaft Görlitz 0,35 0,60 0,31 0,60 0,35 0,60 0,39 0,60 0,43 0,60 0,34 0,60 0,28 0,60 0,62 0,80 Staatsanwaltschaft Leipzig 0,33 0,28 0,37 0,37 0,40 0,39 0,41 0,66 Staatsanwaltschaft Zwickau 0,00 0,00 0,01 0,10 0,01 0,01 0,02 0,02 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,00 0,00 Summe 1,26 4,05 1,17 3,95 1,38 3,61 1,60 4,12 1,46 4,11 1,41 3,61 1,38 3,61 2,77 3,80 e)Menschenhandel soweit nicht Ok SG 15, SG 90, SG 99, SG 200 Staatsanwaltschaft Chemnitz 0,04 0,25 0,06 0,10 0,01 0,10 0,02 0,10 0,02 0,10 0,08 0,10 0,01 0,10 0,02 0,10 Staatsanwaltschaft Dresden 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,03 0,10 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,01 0,10 Staatsanwaltschaft Görlitz 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Staatsanwaltschaft Leipzig * 0,01 0,01 0,01 0,01 0,02 0,03 0,01 0,45 Staatsanwaltschaft Zwickau 0,01 0,10 0,00 0,10 0,01 0,10 0,00 0,10 0,00 0,10 0,00 0,10 0,00 0,10 0,00 0,10 Summe 0,07 0,35 0,07 0,20 0,03 0,20 0,06 0,30 0,04 0,20 0,12 0,20 0,02 0,20 0,49 0,30 f) Geldwäsche soweit nicht Ok SG 43, SG 26, SG 90, SG 99, SG 200 Staatsanwaltschaft Chemnitz 0,13 0,25 0,18 0,25 0,24 0,25 0,56 0,25 0,71 0,25 0,65 0,50 0,74 0,50 1,38 0,50 Staatsanwaltschaft Dresden 0,38 0,50 0,34 0,30 0,37 1,30 0,54 1,60 0,80 1,00 0,78 1,00 0,94 1,50 1,67 2,00 Staatsanwaltschaft Görlitz 0,15 0,15 0,19 0,19 0,14 0,14 0,28 0,28 0,44 0,44 0,35 0,35 0,53 0,53 1,00 1,00 Staatsanwaltschaft Leipzig ** 0,37 0,43 0,52 0,78 1,06 0,91 1,10 2,21 Staatsanwaltschaft Zwickau 0,23 0,50 0,12 0,50 0,20 0,50 0,28 0,50 0,27 0,50 0,32 0,50 0,39 0,50 0,24 0,50 Summe 1,27 1,40 1,26 1,24 1,48 2,19 2,44 2,63 3,28 2,19 3,01 2,35 3,70 3,03 6,50 4,00 g) Cybercrime soweit nicht Ok SG 41, SG 31, SG 26, SG 90, SG 99, SG 200 Staatsanwaltschaft Chemnitz 0,19 0,50 0,14 0,50 0,16 0,50 0,31 0,60 0,35 0,70 0,95 0,90 0,33 1,00 0,13 1,00 Staatsanwaltschaft Dresden 0,14 0,30 0,23 0,30 0,20 0,40 0,31 0,40 0,33 0,50 0,36 1,00 0,49 1,00 1,20 1,00 Staatsanwaltschaft Görlitz 0,07 0,30 0,10 0,30 0,13 0,30 0,21 0,40 0,20 0,40 0,21 0,40 0,21 0,50 0,26 0,60 Staatsanwaltschaft Leipzig 0,14 4,50 0,15 3,25 0,21 3,25 0,34 3,25 0,37 3,05 0,39 3,85 0,58 4,10 0,51 4,40 Staatsanwaltschaft Zwickau 0,06 0,50 0,06 0,50 0,11 0,50 0,11 0,50 0,22 0,50 0,15 0,50 0,19 0,50 0,21 0,50 Summe 0,60 6,10 0,68 4,85 0,81 4,95 1,28 5,15 1,47 5,15 2,05 6,65 1,80 7,10 2,30 7,50 h) Umweltkriminalität soweit nicht Ok SG 45, SG 31, SG 98, SG 90, SG 99, SG 200 Staatsanwaltschaft Chemnitz 0,06 0,25 0,11 0,25 0,10 0,35 0,19 0,31 0,14 0,31 0,14 0,28 0,16 0,23 0,18 0,25 Anlage 36 zu Drs.-Nr. 6/12700 3 von 3 Staatsanwaltschaft Dresden 0,07 0,30 0,10 0,30 0,09 0,30 0,07 0,30 0,15 0,40 0,15 0,40 0,12 0,40 0,20 0,40 Staatsanwaltschaft Görlitz 0,07 0,25 0,06 0,25 0,11 0,30 0,15 0,30 0,18 0,30 0,18 0,30 0,14 0,30 0,48 0,60 Staatsanwaltschaft Leipzig 0,06 0,50 0,06 0,50 0,09 0,50 0,11 0,50 0,11 0,50 0,11 0,50 0,16 0,50 0,32 0,80 Staatsanwaltschaft Zwickau 0,07 0,20 0,07 0,20 0,08 0,20 0,08 0,20 0,11 0,20 0,11 0,20 0,09 0,20 0,08 0,20 Summe 0,33 1,50 0,40 1,50 0,47 1,65 0,60 1,61 0,69 1,71 0,69 1,68 0,67 1,63 1,26 2,25 i) Korruption soweit nicht Ok SG 50, SG 90, SG 99, SG 200 Staatsanwaltschaft Chemnitz 0,15 0,01 0,15 0,15 0,02 0,15 0,01 0,15 0,03 0,15 0,01 0,10 0,02 0,10 Staatsanwaltschaft Dresden 0,20 0,02 0,30 0,30 0,06 0,30 0,02 0,30 0,12 0,25 0,02 0,30 0,05 0,30 Staatsanwaltschaft Görlitz 0,10 0,01 0,10 0,10 0,04 0,10 0,00 0,10 0,04 0,10 0,02 0,10 0,01 0,10 Staatsanwaltschaft Leipzig ** 0,02 0,06 0,01 0,02 0,02 0,03 Staatsanwaltschaft Zwickau 0,10 0,01 0,10 0,10 0,01 0,10 0,01 0,10 0,00 0,10 0,01 0,10 0,10 0,10 Summe 0,00 0,55 0,07 0,65 0,00 0,65 0,19 0,65 0,05 0,65 0,21 0,60 0,08 0,60 0,22 0,60 j) Waffenhandel soweit nicht Ok SG 90, SG 98, SG 99, SG 200 Staatsanwaltschaft Chemnitz 0,18 0,25 0,26 0,10 0,01 0,10 0,24 0,10 0,25 0,10 0,21 0,10 0,24 0,10 0,12 0,10 Staatsanwaltschaft Dresden 0,18 0,20 0,19 0,20 0,22 0,20 0,30 0,30 0,24 0,30 0,22 0,20 0,26 0,30 0,43 0,40 Staatsanwaltschaft Görlitz 0,15 0,15 0,16 0,16 0,34 0,34 0,27 0,27 0,24 0,24 0,25 0,25 0,24 0,24 0,33 0,33 Staatsanwaltschaft Leipzig* 0,17 0,17 0,24 0,31 0,36 0,27 0,49 0,03 Staatsanwaltschaft Zwickau 0,11 0,20 0,10 0,20 0,09 0,20 0,12 0,20 0,13 0,20 0,13 0,20 0,15 0,20 0,20 0,20 Summe 0,78 0,80 0,88 0,66 0,90 0,84 1,23 0,87 1,22 0,84 1,08 0,75 1,38 0,84 1,11 1,03 * StA Leipzig IST Rauschgifthandel, Menschenhandel, Waffenhandel kann nicht getrennt werden ** StA Leipzig IST- Einsatz Wirtschaftskriminalität, Geldwäsche, Korruption als eine Zahl Anlage 37 zu Drs.-Nr. 6/12700 1 von 1 Abordnungen aus anderen Fachressorts an sächsische Staatsanwaltschaften Jahr Vollzugsbeamte Verwaltungsbeamte Tarifbeschäftigte Sonstige Bedienstete abordnende Dienststelle aus anderem Fachressort aufnehmende Staatsanwaltschaft 2010 1 (12 Monate) Sächsisches Staatsministerium des Innern Staatsanwaltschaft Dresden 1 (12 Monate) Sächsisches Staatsministerium des Innern Staatsanwaltschaft Dresden 1 (7 Monate) Justizvollzugsanstalt Zeithain Staatsanwaltschaft Dresden 2012 1 Staatsanwältin (6 Monate) Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Berlin Staatsanwaltschaft Dresden 1 Staatsanwalt (3 Monate) Bayrisches Justizministerium Staatsanwaltschaft Leipzig 2014 1 Staatsanwalt (3 Monate) Bayrisches Justizministerium Staatsanwaltschaft Leipzig 2015 1 (2 Monate) Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Staatsanwaltschaft Chemnitz 2016 1 (3 Monate) Landespolizei Thüringen Staatsanwaltschaft Dresden 1 (1 Monat) Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Staatsanwaltschaft Chemnitz 1 (6 Monate) Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Staatsanwaltschaft Chemnitz 1 (3 1/2 Monate) Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Staatsanwaltschaft Chemnitz 1 (4 Monate) Sächsisches Staatsministerium des Innern Staatsanwaltschaft Leipzig 1 (12 Monate) Sächsisches Staatsministerium des Innern Staatsanwaltschaft Leipzig 1 Staatsanwalt (6 Monate) Bayrisches Justizministerium Staatsanwaltschaft Leipzig 1 (6 Monate) Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Staatsanwaltschaft Leipzig 2017 Abordnung von einem… (Abordnungsdauer) 2011 2013 Anlage 38 zu Dr.-Nr.: 6/12700 1 von 1 Übersicht zur Soll-Ist-Personalstärke (Personalbedarf [PersBB] sowie Ist-Besetzung zum Stichtag 01.01. getrennt nach Finanzämtern) Stichtag: 01.01.2010 Finanzämter PersBB IST PersBB IST PersBB IST PersBB IST davon davon davon davon Tarifbeschäftigte Tarifbeschäftigte Tarifbeschäftigte Tarifbeschäftigte Sachsen gesamt 175,00 164,73 13,75 198,45 186,08 17,70 131,09 117,55 10,40 589,62 539,19 38,00 217 Annaberg 3,82 4,15 2,00 2,10 204 Bautzen 6,41 6,45 0,75 7,91 8,20 2,00 70,58 65,85 8,40 235 Borna 6,23 6,05 2,97 2,60 215 Chemnitz-Mitte 8,20 6,65 1,00 13,78 12,83 1,00 214 Chemnitz-Süd 66,60 61,35 4,00 7,05 6,40 2,31 2,10 0,10 91,74 84,56 6,41 236 Döbeln 2,90 2,80 1,50 1,60 201 Dresden I 9,52 9,25 3,00 12,27 11,48 202 Dresden II 7,49 7,20 1,50 3,06 3,00 0,20 71,01 68,30 5,40 203 Dresden III 7,95 7,15 3,33 3,20 85,31 73,53 4,00 237 Eilenburg 5,42 5,20 2,71 2,30 1,00 220 Freiberg 6,06 5,85 3,29 3,20 206 Freital 61,15 51,65 5,00 8,01 6,60 0,85 2,61 2,20 207 Görlitz 5,60 5,10 0,30 2,97 2,80 238 Grimma 5,98 4,40 2,78 2,75 53,34 50,20 4,50 221 Hohenstein-E. 5,89 5,98 2,95 3,10 49,53 44,01 3,25 213 Hoyerswerda 7,56 5,70 1,00 3,94 3,20 232 Leipzig I 14,09 15,50 13,88 4,00 232 Leipzig II 47,25 51,73 4,75 12,27 12,10 4,50 6,66 11,40 2,70 93,51 86,53 2,00 208 Löbau 5,80 6,40 3,30 2,10 209 Meißen 11,92 11,05 1,20 5,53 5,30 1,30 222 Mittweida 5,70 5,40 2,92 2,70 239 Oschatz 3,87 3,45 0,90 1,94 2,10 210 Pirna 6,15 5,70 3,66 3,20 2,00 223 Plauen 11,51 11,20 6,80 6,10 218 Schwarzenberg 5,45 4,10 1,40 2,78 2,90 224 Stollberg 4,21 4,10 1,00 2,04 1,70 228 Zschopau 4,12 3,70 0,30 2,33 1,10 0,10 227 Zwickau-Land 5,48 4,50 2,73 2,60 226 Zwickau-Stadt 3,79 3,95 6,14 5,70 74,60 66,21 4,00 Die Ist-Besetzung lt. ACUSTIG zum jeweiligen Stichtag (Arbeits-Ist in VZÄ) definiert sich wie folgt: Arbeitskräfte, die entsprechend ihrer Arbeitszeit im FA Arbeit verrichten − ohne Einweisung LG 2.2, den Aufstieg absolvierende Kräfte, Mitarbeiter in Qualifikation, Anwärter; − ohne Kräfte in Freistellungsphase ATZ, Beurlaubte (z.B. Mutterschutz, Elternzeit usw.), Dauerkranke (ab 4. Monat); − ohne abgeordnete, aber mit zugeordneten Kräften Steuerfahndung Umsatzsteuersonderprüfung Lohnsteueraußenprüfung Betriebsprüfung Anlage 39 zu Drs.-Nr. 6/12700 1 von 1 Soll-Ist-Personalstärke der INES im Bereich des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz Jahr Soll in AKA Ist in AKA Soll in AKA Ist in AKA Ist in AKA Soll in AKA Ist in AKA darunter Steuer- und Wirtschaftsreferent 2010 6,00 6,70 3,80 2,70 1,70 4,00 3,50 2011 6,00 5,55 2,60 1,70 1,70 3,00 3,00 2012 6,00 6,05 3,00 2,40 2,40 3,00 3,00 2013 6,15 6,15 3,00 3,00 2,40 3,00 2,60 2014 5,10 4,20 3,00 2,40 1,70 2,70 2,30 2015 5,20 6,00 3,30 2,30 1,70 2,30 3,20 2016 6,00 6,60 3,30 3,30 1,70 2,95 2,95 2017* 7,10 6,80 3,30 3,10 1,70 2,20 3,20 * INES und ZCS gemeinsam ** darunter Sachbearbeiter eines anderen Fachressorts: in den Jahren 2010 bis 2017 0,7 AKA sowie 2011 bis 2013 weitere 0,7 AKA Staatsanwälte (LG2, 2. EE) Wirtschaftsfachkräfte, Rechtspfleger IT-Sachbearbeiter (LG 2, 1. EE) ** Geschäftsstellenmitarbeiter Anlage 40 zu Dr.-Nr.: 6/12700 1 von 1 Stichtag Ist-Personalstärke in Vollzeitäquivalenten Gruppe 01.01.2010 0,70 Sachbearbeiter anderer Fachressorts (Finanzamt) 01.01.2011 0,70 Sachbearbeiter anderer Fachressorts (Finanzamt) 01.01.2012 1,40 Sachbearbeiter anderer Fachressorts (Finanzamt) 01.01.2013 1,40 Sachbearbeiter anderer Fachressorts (Finanzamt) 01.01.2014 1,40 Sachbearbeiter anderer Fachressorts (Finanzamt) 01.01.2015 0,70 Sachbearbeiter anderer Fachressorts (Finanzamt) 01.01.2016 0,70 Sachbearbeiter anderer Fachressorts (Finanzamt) 01.01.2017 0,70 Sachbearbeiter anderer Fachressorts (Finanzamt) Abordnungen (ohne Soll-Vorgabe) des SMF zur INES Anlage 41 zu Drs.-Nr. 6/12700 1 von 5 Abordnungen zur INES aus dem Bereich des Sächsischen Staatsminsiteriums der Justiz Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsebene Jahr abordnende Dienststelle/Ressorts/Geschäftsbereich/Bundesbehörde Anzahl Personen 2010 01.01. - 31.07. Staatsanwaltschaft/ Sächsisches Staatsministerium der Justiz 7 01.08. - 30.09. Staatsanwaltschaft/ Sächsisches Staatsministerium der Justiz 6 01.10. - 31.10. Staatsanwaltschaft/ Sächsisches Staatsministerium der Justiz 6 01.11. - 31.12. Staatsanwaltschaft/ Sächsisches Staatsministerium der Justiz 6 2011 01.01. - 28.02. Staatsanwaltschaft/ Sächsisches Staatsministerium der Justiz 6 01.03. - 31.03. Staatsanwaltschaft/ Sächsisches Staatsministerium der Justiz 7 01.04. - 30.04. Staatsanwaltschaft/ Sächsisches Staatsministerium der Justiz 6 01.05. - 30.06 Staatsanwaltschaft/ Sächsisches Staatsministerium der Justiz 6 01.07. - 31.12. Staatsanwaltschaft/ Sächsisches Staatsministerium der Justiz 7 2012 Staatsanwaltschaft/ Sächsisches Staatsministerium der Justiz 7 2013 01.01. - 28.02. Staatsanwaltschaft/ Sächsisches Staatsministerium der Justiz 8 01.03. - 30.04. Staatsanwaltschaft/ Sächsisches Staatsministerium der Justiz 7 01.04. - 31.08. Staatsanwaltschaft/ Sächsisches Staatsministerium der Justiz 6 01.09. - 30.09 Staatsanwaltschaft/ Sächsisches Staatsministerium der Justiz 7 01.10. - 31.10. Staatsanwaltschaft/ Sächsisches Staatsministerium der Justiz 8 01.11. - 31.12. Staatsanwaltschaft/ Sächsisches Staatsministerium der Justiz 7 2014 01.01. - 30.09. Staatsanwaltschaft/ Sächsisches Staatsministerium der Justiz 4 01.10. - 31.12. Staatsanwaltschaft/ Sächsisches Staatsministerium der Justiz 3 2015 01.01. - 31.03. Staatsanwaltschaft/ Sächsisches Staatsministerium der Justiz 3 01.04. - 31.05. Staatsanwaltschaft/ Sächsisches Staatsministerium der Justiz 4 01.06. - 31.07. Staatsanwaltschaft/ Sächsisches Staatsministerium der Justiz 5 01.08. - 31.08. Staatsanwaltschaft/ Sächsisches Staatsministerium der Justiz 4 Anlage 41 zu Drs.-Nr. 6/12700 2 von 5 01.09. - 30.09. Staatsanwaltschaft/ Sächsisches Staatsministerium der Justiz 5 01.10. - 31.10. Staatsanwaltschaft/ Sächsisches Staatsministerium der Justiz 7 01.11. - 31.12. Staatsanwaltschaft/ Sächsisches Staatsministerium der Justiz 8 2016 01.01. - 31.01. Staatsanwaltschaft/ Sächsisches Staatsministerium der Justiz 8 01.02. - 28.02. Staatsanwaltschaft/ Sächsisches Staatsministerium der Justiz 9 01.03. - 31.03. Staatsanwaltschaft/ Sächsisches Staatsministerium der Justiz 10 01.04. - 31.05. Staatsanwaltschaft/ Sächsisches Staatsministerium der Justiz 10 01.06. - 30.06. Staatsanwaltschaft/ Sächsisches Staatsministerium der Justiz 10 01.07. - 31.08. Staatsanwaltschaft/ Sächsisches Staatsministerium der Justiz 9 01.09. - 31.10. Staatsanwaltschaft/ Sächsisches Staatsministerium der Justiz 9 01.11. - 30.11 Staatsanwaltschaft/ Sächsisches Staatsministerium der Justiz 8 01.12. - 31.12. Staatsanwaltschaft/ Sächsisches Staatsministerium der Justiz 7 2017 01.01. - 28.02. Staatsanwaltschaft/ Sächsisches Staatsministerium der Justiz 7 01.03. - 31.05. Staatsanwaltschaft/ Sächsisches Staatsministerium der Justiz 8 01.06. - 30.06 Staatsanwaltschaft/ Sächsisches Staatsministerium der Justiz 9 01.07. - 31.07. Staatsanwaltschaft/ Sächsisches Staatsministerium der Justiz 9 01.08. - 30.09. Staatsanwaltschaft/ Sächsisches Staatsministerium der Justiz 9 01.10. - 31.10. Staatsanwaltschaft/ Sächsisches Staatsministerium der Justiz 10 01.11. - 31.12. Staatsanwaltschaft/ Sächsisches Staatsministerium der Justiz 12 Anlage 41 zu Drs.-Nr. 6/12700 3 von 5 Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsebene Jahr abordnende Dienststelle/Ressorts/Geschäftsbereich/Bundesbehörde Anzahl Personen 2010 Finanzamt Leipzig II/Landesamt für Steuern und Finanzen/ Sächsisches Staatsministerium der Finanzen 1 2011 Finanzamt Leipzig II/Landesamt für Steuern und Finanzen/ Sächsisches Staatsministerium der Finanzen 2 2012 01.01. - 31.08. Finanzamt Leipzig II/Landesamt für Steuern und Finanzen/ Sächsisches Staatsministerium der Finanzen 1 01.09. - 31.12. Finanzamt Leipzig II/Landesamt für Steuern und Finanzen/ Sächsisches Staatsministerium der Finanzen 2 2013 Finanzamt Leipzig II/Landesamt für Steuern und Finanzen/ Sächsisches Staatsministerium der Finanzen 2 2014 Finanzamt Leipzig II/Landesamt für Steuern und Finanzen/ Sächsisches Staatsministerium der Finanzen 1 2015 Finanzamt Leipzig II/Landesamt für Steuern und Finanzen/ Sächsisches Staatsministerium der Finanzen 1 2016 Finanzamt Leipzig II/Landesamt für Steuern und Finanzen/ Sächsisches Staatsministerium der Finanzen 1 2017 Finanzamt Leipzig II/Landesamt für Steuern und Finanzen/ Sächsisches Staatsministerium der Finanzen 1 Anlage 41 zu Drs.-Nr. 6/12700 4 von 5 Anlage 41 zu Drs.-Nr. 6/12700 5 von 5 Anlage 42 zu Drs.-Nr. 6/12700 1 von 1 Jahr Anzahl Personen Ressort Hinweis 2010 1 SMF teilweise Abordnung zu 0,7 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) 2011 2 SMF teilweise Abordnung zu jeweils 0,7 VZÄ 2012 2 SMF teilweise Abordnung zu jeweils 0,7 VZÄ 2013 2 SMF teilweise Abordnung zu jeweils 0,7 VZÄ 2014 2 SMF teilweise Abordnung zu jeweils 0,7 VZÄ 2015 1 SMF teilweise Abordnung zu 0,7 VZÄ 2016 1 SMF teilweise Abordnung zu 0,7 VZÄ 2017 1 SMF teilweise Abordnung zu 0,7 VZÄ Abordnungen zur INES aus dem Bereich des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen Anlage 43 zu Drs.-Nr. 6/12700 1 von 6 Verfahrenseingänge INES Eingangsjahr Js-Verfahren OJs-Verfahren UJs-Verfahren Summe 2010 93 0 3 96 2011 122 0 5 127 2012 44 0 3 47 2013 36 0 16 52 2014 41 0 1 42 2015 116 1 8 125 2016 119 0 16 135 2017 113 15 6 134 Beschuldigtenerledigungen OJs-Verfahren Eingangsjahr Anzahl 2015 6 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 6 2017 4 Anklage vor dem OLG 2 Einstellung nach § 154f StPO, z.B. unbekannter Aufenthalt 1 Verbindung mit einer anderen Sache 1 Beschuldigtenerledigungen Js-Verfahren Eingangsjahr Anzahl 2010 227 Einstellung nach § 170 II StPO, Schuldausschließungsgrund 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Täterschaft nicht nachweisbar 49 Einstellung nach § 170 II StPO, Verfahrenshindernis 7 Einstellung nach § 170 II StPO, Verschulden fehlt oder nicht nachweisbar 13 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 12 Anklage vor dem Schöffengericht 6 Anklage vor der Großen Strafkammer 10 Anklage vor der Wirtschaftsstrafkammer 3 Anlage 43 zu Drs.-Nr. 6/12700 2 von 6 Einstellung nach § 153b I StPO, Absehen von Strafe 1 Einstellung nach § 153a I StPO, Geldbetrag 4 Einstellung nach § 154 I StPO 18 Einstellung nach § 153 I StPO, Geringfügigkeit 2 Gerichtliche Verbindung mit einer anderen Sache 3 Strafbefehlsantrag Freiheitsstrafe auf Bewährung 1 Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe 4 Verbindung mit einer anderen Sache 93 2011 336 Einstellung nach § 170 II StPO, erwiesene Unschuld 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 2 Einstellung nach § 170 II StPO, Täterschaft nicht nachweisbar 18 Einstellung nach § 170 II StPO, Verfahrenshindernis 9 Einstellung nach § 170 II StPO, Verschulden fehlt oder nicht nachweisbar 1 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 3 Anklage vor dem Jugendschöffengericht 4 Anklage vor dem Schöffengericht 19 Anklage vor der Großen Strafkammer 4 Anklage vor der Wirtschaftsstrafkammer 8 Strafbefehlsantrag Freiheitsstrafe auf Bewährung 4 Einstellung nach § 153b I StPO, Absehen von Strafe 1 Einstellung nach § 45 II JGG, erzieherische Maßnahme 1 Einstellung nach § 45 I JGG 1 Einstellung nach § 153a I StPO, Geldbetrag 27 Einstellung nach § 153c StPO, Auslandstat 2 Einstellung nach § 154 I StPO 13 Einstellung nach § 154f StPO, z.B. unbekannter Aufenthalt 3 Einstellung nach § 153 I StPO, Geringfügigkeit 37 Gerichtliches Umtragen in ein anderes Dezernat 4 Sonstige (vorläufige) Einstellung 2 Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe 1 Verbindung mit einer anderen Sache 171 2012 127 Einstellung nach § 170 II StPO, erwiesene Unschuld 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 3 Anlage 43 zu Drs.-Nr. 6/12700 3 von 6 Einstellung nach § 170 II StPO, Täterschaft nicht nachweisbar 4 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 3 Anklage vor dem Schöffengericht 3 Anklage vor dem Strafrichter 2 Anklage vor der Wirtschaftsstrafkammer 1 Einstellung nach § 153b I StPO, Absehen von Strafe 28 Einstellung nach § 45 II JGG, erzieherische Maßnahme 1 Einstellung nach § 153a I StPO, Geldbetrag 7 Einstellung nach § 154 I StPO 5 Einstellung nach § 153 I StPO, Geringfügigkeit 26 Gerichtliche Verbindung mit einer anderen Sache 5 Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe 6 Einstellung nach § 170 II StPO, Tod 3 Verbindung mit einer anderen Sache 29 2013 47 Einstellung nach § 170 II StPO, Täterschaft nicht nachweisbar 2 Einstellung nach § 170 II StPO, Verfahrenshindernis 1 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 21 Anklage vor dem Schöffengericht 1 Anklage vor der Wirtschaftsstrafkammer 6 Einstellung nach § 154 I StPO 2 Sonstige Erledigungsart 1 Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tod 1 Verbindung mit einer anderen Sache 11 2014 70 Einstellung nach § 170 II StPO, erwiesene Unschuld 2 Einstellung nach § 170 II StPO, Täterschaft nicht nachweisbar 16 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 3 Anklage vor dem Schöffengericht 2 Einstellung nach § 45 I JGG 1 Einstellung nach § 153a I StPO, Geldbetrag 5 Einstellung nach § 153c StPO, Auslandstat 1 Einstellung nach § 154 I StPO 4 Einstellung nach § 154f StPO, z.B. unbekannter Aufenthalt 1 Anlage 43 zu Drs.-Nr. 6/12700 4 von 6 Einstellung nach § 153 I StPO, Geringfügigkeit 5 Sonstige Erledigungsart 2 Strafbefehlsantrag Freiheitsstrafe auf Bewährung 3 Verbindung mit einer anderen Sache 25 2015 408 Einstellung nach § 170 II StPO, Täterschaft nicht nachweisbar 213 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 65 Anklage vor dem Jugendrichter 3 Anklage vor dem Jugendschöffengericht 5 Anklage vor dem Schöffengericht 1 Anklage vor dem Strafrichter 1 Einstellung nach § 45 I JGG 10 Einstellung nach § 153a I StPO, Geldbetrag 2 Einstellung nach § 154 I StPO 25 Einstellung nach § 154f StPO, z.B. unbekannter Aufenthalt 5 Einstellung nach § 153 I StPO, Geringfügigkeit 22 Gerichtliches Umtragen in ein anderes Dezernat 1 Sonstige Erledigungsart 2 Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe 8 Verbindung mit einer anderen Sache 44 Einstellung nach § 170 II StPO, Verfahrenshindernis 1 2016 219 Einstellung nach § 170 II StPO, Täterschaft nicht nachweisbar 65 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 49 Einstellung nach § 170 II StPO, Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 3 Anklage vor dem Schöffengericht 2 Anklage vor dem Jugendrichter 1 Anklage vor dem Jugendschöffengericht 5 Anklage vor dem Schöffengericht 1 Anklage vor dem Schwurgericht 1 Anklage vor dem Strafrichter 5 Anklage vor der Großen Strafkammer 5 Anklage vor der Staatsschutzkammer 14 Einstellung nach § 153a I StPO, Geldbetrag 4 Einstellung nach § 154 I StPO 5 Anlage 43 zu Drs.-Nr. 6/12700 5 von 6 Einstellung nach § 154f StPO, z.B. unbekannter Aufenthalt 1 Einstellung nach § 153 I StPO, Geringfügigkeit 4 Gerichtliche Verbindung mit einer anderen Sache 5 Gerichtliches Umtragen in ein anderes Dezernat 2 Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe 2 Verbindung mit einer anderen Sache 45 2017 117 Einstellung nach § 170 II StPO, Täterschaft nicht nachweisbar 7 Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi 1 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 48 Anklage vor dem Schöffengericht 2 Anklage vor dem Strafrichter 1 Einstellung nach § 45 I JGG 1 Einstellung nach § 154 I StPO 12 Verbindung mit einer anderen Sache 45 Hauptbeteiligtenerledigungen UJs-Verfahren Eingangsjahr Anzahl 2010 24 Einstellung nach § 170 II StPO, Täter nicht ermittelt 23 Verbindung mit einer anderen Sache 1 2011 7 Einstellung nach § 170 II StPO, Täter nicht ermittelt 3 Verbindung mit einer anderen Sache 4 2012 3 Einstellung nach § 170 II StPO, Täter nicht ermittelt 1 Verbindung mit einer anderen Sache 2 2013 23 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 5 Umtragung in Js-Verfahren 1 Verbindung mit einer anderen Sache 17 2014 1 Umtragung in Js-Verfahren 1 Anlage 43 zu Drs.-Nr. 6/12700 6 von 6 2015 11 Einstellung nach § 170 II StPO, Täter nicht ermittelt 4 Umtragung in Js-Verfahren 7 2016 19 Einstellung nach § 170 II StPO, Täter nicht ermittelt 13 Umtragung in Js-Verfahren 6 2017 2 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 1 Umtragung in Js-Verfahren 1 Anlage 44 zu Drs.-Nr. 6/12700 1 von 3 1 von 3 Übersicht Fortbildungen im Bereich Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen Jahr Fortbildungsveranstaltungen Bildungsträger Teilnehmer Bereich a) Organisierte Kriminaltität b) Rauschgifthandel c) Wirtschaftskriminaltität d) Steuer- und Zolldelikte e) Menschenhandel f) Geldwäsche g) Cybercrime h) Umweltkriminalität i) Korruption j) Waffenhandel Ausgewählte Probleme des Steuerstrafrechts und des Steuerrechts in der Bußgeld- und Strafsachenstelle Oberfinanzdirektion Chemnitz 41 d) Aufbauseminar für neue Bedienstete SteuFa/BuStra Bayer.Landesamt f. Steuern München 3 d) Einführungsseminar für neue Bedienstete SteuFa/BuStra OFD Karlsruhe 2 d) Aufbauseminar für neue Bedienstete SteuFa/BuStra Bayer.Landesamt f. Steuern München 12 d) Ausgewählte Probleme des Steuerstrafrechts für Steuerfahnder Landesamt für Steuern und Finanzen 102 d) Ausgewählte Probleme des Steuerstrafrechts und des Steuerrechts in der Bußgeld- und Strafsachenstelle Landesamt für Steuern und Finanzen 40 d) Einführungsseminar für neue Bedienstete SteuFa/BuStra OFD Karlsruhe 6 d) Aufbauseminar für neue Bedienstete SteuFa/BuStra Bayer.Landesamt f. Steuern München 10 d) Workshop SteuFa Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main 1 d) Workshop StraBu OFD Karlsruhe 2 d) Vermögensabschöpfung Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Europa 1 d) Ermittlungsunterstützende Nutzung des Internets bei der Bekämpfung der IuK-Kriminalität Landespolizeidirektion Zentrale Dienste Sachsen 2 g) Zoll schult Steuer - Grundmodul Landesamt für Steuern und Finanzen 20 d) Ausgewählte Probleme des Steuerstrafrechts für Steuerfahnder Landesamt für Steuern und Finanzen 103 d) Einführungsseminar für neue Bedienstete SteuFa/BuStra OFD Karlsruhe 9 d) Aufbauseminar für neue Bedienstete SteuFa/BuStra Bayer.Landesamt f. Steuern München 7 d) Workshop SteuFa Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main 1 d) Workshop StraBu OFD Karlsruhe 2 d) Bekämpfung von Geldwäsche - Beitrag der Finanzverwaltung Bundesfinanzakademie 1 f) Bekämpfung von Geldwäsche - Beitrag der Finanzverwaltung Bundesfinanzakademie 1 f) Zoll schult Steuer Landesamt für Steuern und Finanzen 92 d) Fortbildung Fahndungshelfer Landesamt für Steuern und Finanzen 13 d) Einführungsseminar für neue Bedienstete SteuFa/BuStra OFD Karlsruhe 7 d) Workshop SteuFa Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main 3 d) Workshop StraBu OFD Karlsruhe 2 d) Erfahrungsaustausch dienstjunger SL OFD Karlsruhe 1 d) Vermögensabschöpfung Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Europa 2 d) Tagung zum Thema Vermögensabschöpfung Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Europa 1 d) Ermittlungen im Rotlichtmilieu - Steuerhinterziehung und Menschenhandel... Kriminalistisches Institut Jena e.V. 1 d), e) Bekämpfung von Geldwäsche - Beitrag der Finanzverwaltung Bundesfinanzakademie 2 f) Ausgewählte Probleme des Steuerstrafrechts für Steuerfahnder Landesamt für Steuern und Finanzen 97 d) Zoll schult Steuer Landesamt für Steuern und Finanzen 45 d) Zusammenarbeit Steuer-/Zollverwaltung zu mitteilungsrelevanten Sachverhalten Landesamt für Steuern und Finanzen 34 d) KLG Steuerhinterziehung bei Kapitalgesellschaften Landesfinanzdirektion Thüringen 5 d) Einführungsseminar für neue Bedienstete SteuFa/BuStra OFD Karlsruhe 1 d) Aufbauseminar für neue Bedienstete SteuFa/BuStra Bayer.Landesamt f. Steuern München 9 d) Workshop "Bearbeitung von Großverfahren" Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main 2 d) Workshop SteuFa Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main 3 d) Workshop StraBu OFD Karlsruhe 2 d) 2013 2012 2010 2011 2014 2015 Anlage 44 zu Drs.-Nr. 6/12700 2 von 3 2 von 3 Ermittlungen im Rotlichtmilieu - Steuerhinterziehung und Menschenhandel... Kriminalistisches Institut Jena e.V. 1 d), e) Anlage 44 zu Drs.-Nr. 6/12700 3 von 3 3 von 3 IuK-Ermittler - Nutzung des Internets bei der Bekämpfung der IuK-Kriminalität Polizeiverwaltungsamt Sachsen 1 g) Einbindung der Finanzverwaltung in die Bekämpfung der Geldwäsche, des Terrorismus und der Korruption Landesamt für Steuern und Finanzen 2.123 f), i) Zoll schult Steuer Landesamt für Steuern und Finanzen 22 d) KLG Steuerhinterziehung bei Kapitalgesellschaften Landesfinanzdirektion Thüringen 10 d) Einführungsseminar für neue Bedienstete SteuFa/BuStra OFD Karlsruhe 11 d) Aufbauseminar für neue Bedienstete SteuFa/BuStra Bayer.Landesamt f. Steuern München 2 d) Workshop SteuFa Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main 3 d) Workshop StraBu OFD Karlsruhe 1 d) Verfahrensintegrierte Vermögensabschöpfung Hochschule für Polizei Baden-Württemberg 1 d) Ermittlungen im Rotlichtmilieu - Steuerhinterziehung und Menschenhandel... Teil II Kriminalistisches Institut Jena e.V. 1 d), e) Bekämpfung von Geldwäsche - Beitrag der Finanzverwaltung Bundesfinanzakademie 1 f) KLG Steuerhinterziehung bei Kapitalgesellschaften Landesfinanzdirektion Thüringen 10 d) Schmutziges Geld: Verfügen wir über eine Gesamtstrategie gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung? KRIPO Akademie Düsseldorf 1 f) Einführungsseminar für neue Bedienstete SteuFa/BuStra OFD Karlsruhe 17 d) Aufbauseminar für neue Bedienstete SteuFa/BuStra Bayer.Landesamt f. Steuern München 8 d) Workshop SteuFa Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main 3 d) Workshop StraBu OFD Karlsruhe 2 d) Verfahrensintegrierte Vermögensabschöpfung Hochschule für Polizei Baden-Württemberg 1 d) Internetkriminalität: Malware, Phishing, Botnetze - Gefährdungen, Maßnahmen, Richtlinien, Best Practices Fortbildungszentrum Meißen 1 g) 2016 2017 Anlage 45 zu Drs.-Nr. 6/12700 Anzahl der Personen an Fortbildungsveranstaltungen im Bereich des Sächsischen Staatsministeriums des Innern (PolFH) Anzahl Fortbildungsveranstaltungen Anzahl Teilnehmer Anzahl Fortbildungsveranstaltungen Anzahl Teilnehmer Anzahl Fortbildungsveranstaltungen Anzahl Teilnehmer Anzahl Fortbildungsveranstaltungen Anzahl Teilnehmer Anzahl Fortbildungsveranstaltungen Anzahl Teilnehmer Organisierte Kriminalität 1 16 - - 1 16 1 17 1 13 Rauschgifthandel 4 64 7 106 6 80 5 83 6 94 Wirtschaftskriminalität 4 14 4 17 5 16 1 7 6 30 Steuer- und Zolldelikte Menschenhandel Geldwäsche - - - - - - - - 1 3 Cybercrime - - - - - - - - 2 8 Umweltkriminalität - - - - 1 15 2 22 - - Korruption Waffenhandel 3 28 2 23 3 33 1 2 3 33 Gesamt 12 122 13 146 16 160 10 131 19 181 nicht im Fortbildungsangebot der PolFH/FBZ nicht im Fortbildungsangebot der PolFH/FBZ 2016 2017 Art der Fortbildungsveranstaltung 2013 2014 2015 nicht im Fortbildungsangebot der PolFH/FBZ Anlage 46 zu Drs.-Nr. 6/12700 Anzahl der Personen an Fortbildungsveranstaltungen im Bereich des Sächsischen Staatsministeriums des Innern (PVA) 2013 2014 2015 2016 2017 Anzahl Fortbildungsveranstaltungen 32 40 38 51 48 Anzahl Teilnehmer 343 384 371 511 477 Anlage 47 zu Drs.-Nr. 6/12700 1 Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (SMWK) und Einrichtungen im Geschäftsbereich des SMWK (Tabelle 1) a) b) c) d) e) f) g) h) i) j) a) b) c) d) e) f) g) h) i) j) 2010 1 1 2011 2012 2013 1 8 2014 1 1 1 1 2015 1 1 5 1 2016 7 1+1* 30 3+110* 2017 6 3+1* 13 5+10* * Online-Seminar Fortbildungsveranstaltungen der Hochschule Mittweida - Hochschule für angewandte Wissenschaften für Bedienstete anderer Ressorts (Tabelle 2) a) b) c) d) e) f) g) h) i) j) 2010 2011 2012 2013 2014 1 2015 6 2016 7 2017 7 Sachbearbeite r Anzahl Teilnehmer an Veranstaltungen im Bereich Cybercrime Anzahl Veranstaltungen Anzahl Teilnehmer (Sachbearbeiter) Anzahl Veranstaltungen Polizeibedienstete Staatsanwälte Richter 37 37 37 14 6 14 15 4 7 10 7 Anlage Frage 48 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 1 von 4 Weiterbildungsveranstaltungen im Bereich des Sächsischen Staatsministeriums des Innern Jahr Bereich Fortbildungsträger Anzahl Bedienstete Teilnehmerkreis 2010 Wirtschaftskriminalität BKA 1 Polizeibeamte Rauschgifthandel DHPol 2 Polizeibeamte Cybercrime LKA Sachsen 1 Polizeibeamte Cybercrime DHPol 1 Polizeibeamte Umweltkriminalität BKA 1 Polizeibeamte 2011 Organisierte Kriminalität DHPol 2 Polizeibeamte Wirtschaftskriminalität BKA 7 Polizeibeamte Wirtschaftskriminalität Kriminalistisches Institut Jena 1 Polizeibeamte Rauschgifthandel DHPol 1 Polizeibeamte Rauschgifthandel BKA 1 Polizeibeamte Cybercrime Dunkelziffer e.V. 1 Polizeibeamte 2012 Organisierte Kriminalität Bundespolizeidirektion Pirna 2 Polizeibeamte Organisierte Kriminalität DHPol 1 Polizeibeamte Rauschgifthandel DHPol 3 Polizeibeamte Wirtschaftskriminalität BKA 4 Polizeibeamte Wirtschaftskriminalität Sicherheitskooperation der Länder 1 Polizeibeamte Cybercrime Innenministerium BW 1 Polizeibeamte Cybercrime Dunkelziffer e.V. 2 Polizeibeamte Cybercrime BKA 2 Polizeibeamte Cybercrime Kripo-Akademie des BdK 1 Polizeibeamte Cybercrime Forensik IT GmbH 2 Polizeibeamte Cybercrime nicht recherchierbar 1 Polizeibeamte Umweltkriminalität BKA 1 Polizeibeamte Anlage Frage 48 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 2 von 4 Wirtschaftskriminalität BKA 1 Polizeibeamte 2013 Cybercrime DHPol 2 Polizeibeamte Cybercrime Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik 2 Polizeibeamte Cybercrime Kripo-Akademie des BdK 3 Polizeibeamte Cybercrime Dunkelziffer e.V. 1 Polizeibeamte Cybercrime BKA 2 Polizeibeamte Menschenhandel BKA 1 Polizeibeamte Organisierte Kriminalität DHPol 2 Polizeibeamte Rauschgifthandel DHPol 3 Polizeibeamte Rauschgifthandel Kriminalistisches Institut Jena 1 Polizeibeamte Rauschgifthandel BKA 1 Polizeibeamte Umweltkriminalität Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft, Geologie 1 Polizeibeamte Umweltkriminalität BKA 2 Polizeibeamte Wirtschaftskriminalität BKA 14 Polizeibeamte 2014 Cybercrime DHPol 1 Polizeibeamte Cybercrime Kripo-Akademie des BdK 1 Polizeibeamte Cybercrime Dunkelziffer e.V. 1 Polizeibeamte Cybercrime BITKOM Stuttgart 1 Polizeibeamte Geldwäsche BKA 1 Polizeibeamte Korruption BKA 1 Polizeibeamte Menschenhandel BKA 3 Polizeibeamte Organisierte Kriminalität DHPol 2 Polizeibeamte Organisierte Kriminalität SMI 1 Polizeibeamte Rauschgifthandel DHPol 1 Polizeibeamte Rauschgifthandel Hochschule der Polizei Baden-Württemberg 1 Polizeibeamte Rauschgifthandel BKA 2 Polizeibeamte Anlage Frage 48 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 3 von 4 Wirtschaftskriminalität BKA 11 Polizeibeamte 2015 Cybercrime BKA 5 Polizeibeamte Cybercrime DHPol 1 Polizeibeamte Cybercrime Dunkelziffer e.V: 1 Polizeibeamte Cybercrime Arbeitskreis Sicherheit, Debit- und Kreditkarten 1 Polizeibeamte Menschenhandel BKA 3 Polizeibeamte Organisierte Kriminalität DHPol 2 Polizeibeamte Organisierte Kriminalität BKA 2 Polizeibeamte Organisierte Kriminalität Polizei Rheinland-Pfalz 1 Polizeibeamte Organisierte Kriminalität Kripo-Akademie des BdK 1 Polizeibeamte Organisierte Kriminalität Konrad-Adenauer- Stiftung 1 Polizeibeamte Rauschgifthandel DHPol 2 Polizeibeamte Wirtschaftskriminalität BKA 5 Polizeibeamte 2016 Cybercrime Hochschule Mittweida 3 Polizeibeamte Cybercrime DHPol 2 Polizeibeamte Cybercrime Dunkelziffer e.V. 1 Polizeibeamte Cybercrime Arbeitskreis für Sicherheit im Online-Banking und E- Commerce Heppenheim 1 Polizeibeamte Menschenhandel BKA 3 Polizeibeamte Organisierte Kriminalität DHPol 7 Polizeibeamte Organisierte Kriminalität BKA 1 Polizeibeamte Organisierte Kriminalität Kripo-Akademie des BdK 1 Polizeibeamte Organisierte Kriminalität Konrad Adenauer Stiftung 1 Polizeibeamte Rauschgifthandel DHPol 1 Polizeibeamte Anlage Frage 48 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 4 von 4 Wirtschaftskriminalität BKA 12 Polizeibeamte 2017 Cybercrime Hochschule Mittweida 12 Polizeibeamte Cybercrime Kripo-Akademie des BdK 2 Polizeibeamte Cybercrime BKA 1 Polizeibeamte Cybercrime Dunkelziffer e.V. 9 Polizeibeamte Cybercrime Cellebrite Berlin 1 Polizeibeamte Cybercrime DHPol 1 Polizeibeamte Cybercrime LKA Hessen 3 Polizeibeamte Geldwäsche BKA 1 Polizeibeamte Korruption Kripo-Akademie des BdK 1 Polizeibeamte Menschenhandel BKA 4 Polizeibeamte Organisierte Kriminalität Kripo-Akademie des BdK 1 Polizeibeamte Rauschgifthandel DHPol Münster 1 Polizeibeamte Rauschgifthandel BKA 1 Polizeibeamte Umweltkriminalität BKA 1 Polizeibeamte Wirtschaftskriminalität Arbeitskreis für Sicherheit im Online-Banking und E- Commerce Heppenheim 2 Polizeibeamte Wirtschaftskriminalität FHS Saarland 1 Polizeibeamte Wirtschaftskriminalität DHPol 2 Polizeibeamte Wirtschaftskriminalität BKA 4 Polizeibeamte Anlage Frage 49 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 1 von 2 Antwort auf die Frage 209 für den Bereich des Sächsischen Staatsministeriums des Innern Jahr Bereich Anzahl Bedienstete Teilnehmerkreis 2010 Organisierte Kriminalität 3 Polizeibeamte Rauschgifthandel 7 Polizeibeamte Cybercrime 3 Polizeibeamte Umweltkriminalität 1 Polizeibeamte 2011 Organisierte Kriminalität 5 Polizeibeamte Wirtschaftskriminalität 7 Polizeibeamte Rauschgifthandel 7 Polizeibeamte Cybercrime 4 Polizeibeamte 2012 Organisierte Kriminalität 3 Polizeibeamte Menschenhandel 1 Polizeibeamte Rauschgifthandel 8 Polizeibeamte Cybercrime 2 Polizeibeamte Umweltkriminalität 1 Polizeibeamte Wirtschaftskriminalität 1 Polizeibeamte 2013 Cybercrime 4 Polizeibeamte Menschenhandel 1 Polizeibeamte Organisierte Kriminalität 4 Polizeibeamte Rauschgifthandel 5 Polizeibeamte Umweltkriminalität 1 Polizeibeamte Wirtschaftskriminalität 14 Polizeibeamte Anlage Frage 49 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 2 von 2 Jahr Bereich Anzahl Bedienstete Teilnehmerkreis 2014 Cybercrime 4 Polizeibeamte Geldwäsche 1 Polizeibeamte Korruption 1 Polizeibeamte Menschenhandel 3 Polizeibeamte Organisierte Kriminalität 3 Polizeibeamte Rauschgifthandel 2 Polizeibeamte Wirtschaftskriminalität 11 Polizeibeamte 2015 Cybercrime 6 Polizeibeamte Menschenhandel 3 Polizeibeamte Organisierte Kriminalität 4 Polizeibeamte Rauschgifthandel 4 Polizeibeamte Wirtschaftskriminalität 1 Polizeibeamte 2016 Cybercrime 9 Polizeibeamte Menschenhandel 3 Polizeibeamte Organisierte Kriminalität 3 Polizeibeamte Rauschgifthandel 3 Polizeibeamte Wirtschaftskriminalität 12 Polizeibeamte 2017 Cybercrime 3 Polizeibeamte Geldwäsche 1 Polizeibeamte Korruption 1 Polizeibeamte Menschenhandel 4 Polizeibeamte Organisierte Kriminalität 2 Polizeibeamte Rauschgifthandel 6 Polizeibeamte Umweltkriminalität 1 Polizeibeamte Wirtschaftskriminalität 2 Polizeibeamte Anlage 50 zu Drs.-Nr. 6/12007 Seite - 1 - von 3 Jahresübersicht zu Maßnahmen nach § 100a StPO 1. Jahr 2010 2. Anzahl der Verfahren, in denen im Berichtsjahr Maßnahmen nach § 100a Abs. 1 StPO angeordnet wurden 268 3. Anzahl der Überwachungsanordnungen unterschieden nach Erstanordnungen 692 Verlängerungsanordnungen 89 4. Anlassstraftaten nach Maßgabe der Unterteilung in § 100a Abs. 2 StPO (Mehrfachnennung möglich) Straftaten des Friedensverrats, des Hochverrats und der Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates sowie des Landesverrats und der Gefährdung der äußeren Sicherheit (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a StPO) 0 Abgeordnetenbestechung (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b StPO) 0 Straftaten gegen die Landesverteidigung (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe c StPO) 0 Straftaten gegen die öffentliche Ordnung (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe d StPO) 5 Geld- und Wertzeichenfälschung (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe e StPO) 19 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe f StPO) 4 Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Schriften (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe g StPO) 0 Mord und Totschlag (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe h StPO) 74 Straftaten gegen die persönliche Freiheit (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe i StPO) 3 Bandendiebstahl und schwerer Bandendiebstahl (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe j StPO) 24 - 2 - Straftaten des Raubes und der Erpressung (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe k StPO) 36 Gewerbsmäßige Hehlerei, Bandenhehlerei und gewerbsmäßige Bandenhehlerei (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe l StPO) 8 Geldwäsche und Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe m StPO) 0 Betrug und Computerbetrug (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe n StPO) 27 Subventionsbetrug (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe o StPO) 0 Straftaten der Urkundenfälschung (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe p StPO) 0 Bankrott (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe q StPO) 0 Straftaten gegen den Wettbewerb (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe r StPO) 0 Gemeingefährliche Straftaten (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe s StPO) 27 Bestechlichkeit und Bestechung (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe t StPO) 1 Steuerhinterziehung (§ 100a Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a StPO) 4 Gewerbsmäßiger, gewaltsamer und bandenmäßiger Schmuggel (§ 100a Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b StPO) 0 Steuerhehlerei (§ 100a Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe c StPO) 5 Straftaten nach dem Arzneimittelgesetz (§ 100a Abs. 2 Nr. 3 StPO) 0 Verleitung zur missbräuchlichen Asylantragsstellung (§ 100a Abs. 2 Nr. 4 Buchstabe a StPO) 0 Gewerbs- und bandenmäßige Verleitung zur missbräuchlichen Asylantragsstellung (§ 100a Abs. 2 Nr. 4 Buchstabe b StPO) 0 Einschleusen von Ausländern (§ 100a Abs. 2 Nr. 5 Buchstabe a StPO) 4 Einschleusen mit Todesfolge und gewerbsmäßiges und bandenmäßiges Einschleusen (§ 100a Abs. 2 Nr. 5 Buchstabe b StPO) 35 Straftaten nach dem Außenwirtschaftsgesetz (§ 100a Abs. 2 Nr. 6 StPO) 0 - 3 - Straftaten nach einer in § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Betäubungsmittelgesetz in Bezug genommenen Vorschrift unter den dort genannten Voraussetzungen (§ 100a Abs. 2 Nr. 7 Buchstabe a StPO) 122 Straftaten nach den §§ 29a, 30 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 sowie den §§ 30a und § 30b Betäubungsmittelgesetz (§ 100a Abs. 2 Nr. 7 Buchstabe b StPO) 398 Straftaten nach dem Grundstoffüberwachungsgesetz (§ 100a Abs. 2 Nr. 8 StPO) 3 Straftaten nach § 19 Abs. 1 bis 3 und § 20 Abs. 1 und 2 sowie § 20a Abs.1 bis 3 Kriegswaffenkontrollgesetz, jeweils auch in Verbindung mit § 21 Kriegswaffenkontrollgesetz (§ 100a Abs. 2 Nr. 9 Buchstabe a StPO) 0 Straftaten nach § 22a Abs. 1 bis 3 Kriegswaffenkontrollgesetz (§ 100a Abs. 2 Nr. 9 Buchstabe b StPO) 0 Völkermord (§100a Abs. 2 Nr. 10 Buchstabe a StPO) 0 Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 100a Abs. 2 Nr. 10 Buchstabe b StPO) 0 Kriegsverbrechen (§ 100a Abs. 2 Nr. 10 Buchstabe c StPO) 0 Strafftaten nach § 51 Abs. 1 bis 3 Waffengesetz (§ 100a Abs. 2 Nr. 11 Buchstabe a StPO) 0 Straftaten nach § 52 Abs. 1 Nr. 1, 2 Buchstabe c und d sowie Abs. 5 und 6 Waffengesetz (§ 100a Abs. 2 Nr. 11 Buchstabe b StPO) 0 Anlage 51 zu Drs.-Nr. 6/12007 Seite - 1 - von 3 Jahresübersicht zu Maßnahmen nach § 100a StPO 1. Jahr 2011 2. Anzahl der Verfahren, in denen im Berichtsjahr Maßnahmen nach § 100a Abs. 1 StPO angeordnet wurden 339 3. Anzahl der Überwachungsanordnungen unterschieden nach Erstanordnungen 989 Verlängerungsanordnungen 162 4. Anlassstraftaten nach Maßgabe der Unterteilung in § 100a Abs. 2 StPO (Mehrfachnennung möglich) Straftaten des Friedensverrats, des Hochverrats und der Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates sowie des Landesverrats und der Gefährdung der äußeren Sicherheit (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a StPO) 5 Abgeordnetenbestechung (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b StPO) 0 Straftaten gegen die Landesverteidigung (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe c StPO) 0 Straftaten gegen die öffentliche Ordnung (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe d StPO) 127 Geld- und Wertzeichenfälschung (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe e StPO) 9 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe f StPO) 5 Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Schriften (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe g StPO) 1 Mord und Totschlag (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe h StPO) 58 Straftaten gegen die persönliche Freiheit (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe i StPO) 2 - 2 - Bandendiebstahl und schwerer Bandendiebstahl (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe j StPO) 39 Straftaten des Raubes und der Erpressung (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe k StPO) 49 Gewerbsmäßige Hehlerei, Bandenhehlerei und gewerbsmäßige Bandenhehlerei (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe l StPO) 10 Geldwäsche und Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe m StPO) 78 Betrug und Computerbetrug (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe n StPO) 38 Subventionsbetrug (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe o StPO) 0 Straftaten der Urkundenfälschung (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe p StPO) 23 Bankrott (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe q StPO) 0 Straftaten gegen den Wettbewerb (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe r StPO) 4 Gemeingefährliche Straftaten (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe s StPO) 21 Bestechlichkeit und Bestechung (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe t StPO) 12 Steuerhinterziehung (§ 100a Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a StPO) 75 Gewerbsmäßiger, gewaltsamer und bandenmäßiger Schmuggel (§ 100a Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b StPO) 0 Steuerhehlerei (§ 100a Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe c StPO) 215 Straftaten nach dem Arzneimittelgesetz (§ 100a Abs. 2 Nr. 3 StPO) 3 Verleitung zur missbräuchlichen Asylantragsstellung (§ 100a Abs. 2 Nr. 4 Buchstabe a StPO) 0 Gewerbs- und bandenmäßige Verleitung zur missbräuchlichen Asylantragsstellung (§ 100a Abs. 2 Nr. 4 Buchstabe b StPO) 0 Einschleusen von Ausländern (§ 100a Abs. 2 Nr. 5 Buchstabe a StPO) 34 Einschleusen mit Todesfolge und gewerbsmäßiges und bandenmäßiges Einschleusen (§ 100a Abs. 2 Nr. 5 Buchstabe b StPO) 45 - 3 - Straftaten nach dem Außenwirtschaftsgesetz (§ 100a Abs. 2 Nr. 6 StPO) 0 Straftaten nach einer in § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Betäubungsmittelgesetz in Bezug genommenen Vorschrift unter den dort genannten Voraussetzungen (§ 100a Abs. 2 Nr. 7 Buchstabe a StPO) 91 Straftaten nach den §§ 29a, 30 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 sowie den §§ 30a und § 30b Betäubungsmittelgesetz (§ 100a Abs. 2 Nr. 7 Buchstabe b StPO) 408 Straftaten nach dem Grundstoffüberwachungsgesetz (§ 100a Abs. 2 Nr. 8 StPO) 7 Straftaten nach § 19 Abs. 1 bis 3 und § 20 Abs. 1 und 2 sowie § 20a Abs.1 bis 3 Kriegswaffenkontrollgesetz, jeweils auch in Verbindung mit § 21 Kriegswaffenkontrollgesetz (§ 100a Abs. 2 Nr. 9 Buchstabe a StPO) 1 Straftaten nach § 22a Abs. 1 bis 3 Kriegswaffenkontrollgesetz (§ 100a Abs. 2 Nr. 9 Buchstabe b StPO) 0 Völkermord (§100a Abs. 2 Nr. 10 Buchstabe a StPO) 0 Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 100a Abs. 2 Nr. 10 Buchstabe b StPO) 0 Kriegsverbrechen (§ 100a Abs. 2 Nr. 10 Buchstabe c StPO) 0 Strafftaten nach § 51 Abs. 1 bis 3 Waffengesetz (§ 100a Abs. 2 Nr. 11 Buchstabe a StPO) 0 Straftaten nach § 52 Abs. 1 Nr. 1, 2 Buchstabe c und d sowie Abs. 5 und 6 Waffengesetz (§ 100a Abs. 2 Nr. 11 Buchstabe b StPO) 0 Anlage 52 zu Drs.-Nr. 6/12007 Seite - 1 - von 3 Jahresübersicht zu Maßnahmen nach § 100a StPO 1. Jahr 2012 2. Anzahl der Verfahren, in denen im Berichtsjahr Maßnahmen nach § 100a Abs. 1 StPO angeordnet wurden 301 3. Anzahl der Überwachungsanordnungen unterschieden nach Erstanordnungen 827 Verlängerungsanordnungen 123 4. Anlassstraftaten nach Maßgabe der Unterteilung in § 100a Abs. 2 StPO (Mehrfachnennung möglich) Straftaten des Friedensverrats, des Hochverrats und der Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates sowie des Landesverrats und der Gefährdung der äußeren Sicherheit (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a StPO) 3 Abgeordnetenbestechung (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b StPO) 0 Straftaten gegen die Landesverteidigung (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe c StPO) 0 Straftaten gegen die öffentliche Ordnung (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe d StPO) 15 Geld- und Wertzeichenfälschung (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe e StPO) 2 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe f StPO) 5 Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Schriften (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe g StPO) 0 Mord und Totschlag (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe h StPO) 45 Straftaten gegen die persönliche Freiheit (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe i StPO) 10 - 2 - Bandendiebstahl und schwerer Bandendiebstahl (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe j StPO) 45 Straftaten des Raubes und der Erpressung (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe k StPO) 33 Gewerbsmäßige Hehlerei, Bandenhehlerei und gewerbsmäßige Bandenhehlerei (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe l StPO) 5 Geldwäsche und Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe m StPO) 21 Betrug und Computerbetrug (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe n StPO) 36 Subventionsbetrug (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe o StPO) 0 Straftaten der Urkundenfälschung (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe p StPO) 23 Bankrott (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe q StPO) 0 Straftaten gegen den Wettbewerb (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe r StPO) 2 Gemeingefährliche Straftaten (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe s StPO) 44 Bestechlichkeit und Bestechung (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe t StPO) 2 Steuerhinterziehung (§ 100a Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a StPO) 45 Gewerbsmäßiger, gewaltsamer und bandenmäßiger Schmuggel (§ 100a Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b StPO) 0 Steuerhehlerei (§ 100a Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe c StPO) 45 Straftaten nach dem Arzneimittelgesetz (§ 100a Abs. 2 Nr. 3 StPO) 41 Verleitung zur missbräuchlichen Asylantragsstellung (§ 100a Abs. 2 Nr. 4 Buchstabe a StPO) 0 Gewerbs- und bandenmäßige Verleitung zur missbräuchlichen Asylantragsstellung (§ 100a Abs. 2 Nr. 4 Buchstabe b StPO) 0 Einschleusen von Ausländern (§ 100a Abs. 2 Nr. 5 Buchstabe a StPO) 29 Einschleusen mit Todesfolge und gewerbsmäßiges und bandenmäßiges Einschleusen (§ 100a Abs. 2 Nr. 5 Buchstabe b StPO) 13 - 3 - Straftaten nach dem Außenwirtschaftsgesetz (§ 100a Abs. 2 Nr. 6 StPO) 0 Straftaten nach einer in § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Betäubungsmittelgesetz in Bezug genommenen Vorschrift unter den dort genannten Voraussetzungen (§ 100a Abs. 2 Nr. 7 Buchstabe a StPO) 95 Straftaten nach den §§ 29a, 30 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 sowie den §§ 30a und § 30b Betäubungsmittelgesetz (§ 100a Abs. 2 Nr. 7 Buchstabe b StPO) 413 Straftaten nach dem Grundstoffüberwachungsgesetz (§ 100a Abs. 2 Nr. 8 StPO) 0 Straftaten nach § 19 Abs. 1 bis 3 und § 20 Abs. 1 und 2 sowie § 20a Abs.1 bis 3 Kriegswaffenkontrollgesetz, jeweils auch in Verbindung mit § 21 Kriegswaffenkontrollgesetz (§ 100a Abs. 2 Nr. 9 Buchstabe a StPO) 0 Straftaten nach § 22a Abs. 1 bis 3 Kriegswaffenkontrollgesetz (§ 100a Abs. 2 Nr. 9 Buchstabe b StPO) 0 Völkermord (§100a Abs. 2 Nr. 10 Buchstabe a StPO) 0 Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 100a Abs. 2 Nr. 10 Buchstabe b StPO) 0 Kriegsverbrechen (§ 100a Abs. 2 Nr. 10 Buchstabe c StPO) 0 Strafftaten nach § 51 Abs. 1 bis 3 Waffengesetz (§ 100a Abs. 2 Nr. 11 Buchstabe a StPO) 0 Straftaten nach § 52 Abs. 1 Nr. 1, 2 Buchstabe c und d sowie Abs. 5 und 6 Waffengesetz (§ 100a Abs. 2 Nr. 11 Buchstabe b StPO) 0 Anlage 53 zu Drs.-Nr. 6/12007 Seite - 1 - von 3 Jahresübersicht zu Maßnahmen nach § 100a StPO 1. Jahr 2013 2. Anzahl der Verfahren, in denen im Berichtsjahr Maßnahmen nach § 100a Abs. 1 StPO angeordnet wurden 343 3. Anzahl der Überwachungsanordnungen unterschieden nach Erstanordnungen 941 Verlängerungsanordnungen 194 4. Anlassstraftaten nach Maßgabe der Unterteilung in § 100a Abs. 2 StPO (Mehrfachnennung möglich) Straftaten des Friedensverrats, des Hochverrats und der Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates sowie des Landesverrats und der Gefährdung der äußeren Sicherheit (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a StPO) 0 Abgeordnetenbestechung (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b StPO) 0 Straftaten gegen die Landesverteidigung (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe c StPO) 0 Straftaten gegen die öffentliche Ordnung (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe d StPO) 10 Geld- und Wertzeichenfälschung (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe e StPO) 0 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe f StPO) 3 Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Schriften (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe g StPO) 0 Mord und Totschlag (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe h StPO) 121 Straftaten gegen die persönliche Freiheit (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe i StPO) 4 - 2 - Bandendiebstahl und schwerer Bandendiebstahl (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe j StPO) 57 Straftaten des Raubes und der Erpressung (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe k StPO) 46 Gewerbsmäßige Hehlerei, Bandenhehlerei und gewerbsmäßige Bandenhehlerei (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe l StPO) 1 Geldwäsche und Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe m StPO) 45 Betrug und Computerbetrug (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe n StPO) 120 Subventionsbetrug (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe o StPO) 0 Straftaten der Urkundenfälschung (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe p StPO) 15 Bankrott (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe q StPO) 0 Straftaten gegen den Wettbewerb (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe r StPO) 0 Gemeingefährliche Straftaten (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe s StPO) 11 Bestechlichkeit und Bestechung (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe t StPO) 0 Steuerhinterziehung (§ 100a Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a StPO) 40 Gewerbsmäßiger, gewaltsamer und bandenmäßiger Schmuggel (§ 100a Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b StPO) 0 Steuerhehlerei (§ 100a Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe c StPO) 36 Straftaten nach dem Arzneimittelgesetz (§ 100a Abs. 2 Nr. 3 StPO) 19 Verleitung zur missbräuchlichen Asylantragsstellung (§ 100a Abs. 2 Nr. 4 Buchstabe a StPO) 0 Gewerbs- und bandenmäßige Verleitung zur missbräuchlichen Asylantragsstellung (§ 100a Abs. 2 Nr. 4 Buchstabe b StPO) 0 Einschleusen von Ausländern (§ 100a Abs. 2 Nr. 5 Buchstabe a StPO) 30 Einschleusen mit Todesfolge und gewerbsmäßiges und bandenmäßiges Einschleusen (§ 100a Abs. 2 Nr. 5 Buchstabe b StPO) 15 - 3 - Straftaten nach dem Außenwirtschaftsgesetz (§ 100a Abs. 2 Nr. 6 StPO) 3 Straftaten nach einer in § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Betäubungsmittelgesetz in Bezug genommenen Vorschrift unter den dort genannten Voraussetzungen (§ 100a Abs. 2 Nr. 7 Buchstabe a StPO) 138 Straftaten nach den §§ 29a, 30 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 sowie den §§ 30a und § 30b Betäubungsmittelgesetz (§ 100a Abs. 2 Nr. 7 Buchstabe b StPO) 449 Straftaten nach dem Grundstoffüberwachungsgesetz (§ 100a Abs. 2 Nr. 8 StPO) 3 Straftaten nach § 19 Abs. 1 bis 3 und § 20 Abs. 1 und 2 sowie § 20a Abs.1 bis 3 Kriegswaffenkontrollgesetz, jeweils auch in Verbindung mit § 21 Kriegswaffenkontrollgesetz (§ 100a Abs. 2 Nr. 9 Buchstabe a StPO) 0 Straftaten nach § 22a Abs. 1 bis 3 Kriegswaffenkontrollgesetz (§ 100a Abs. 2 Nr. 9 Buchstabe b StPO) 0 Völkermord (§100a Abs. 2 Nr. 10 Buchstabe a StPO) 0 Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 100a Abs. 2 Nr. 10 Buchstabe b StPO) 0 Kriegsverbrechen (§ 100a Abs. 2 Nr. 10 Buchstabe c StPO) 0 Strafftaten nach § 51 Abs. 1 bis 3 Waffengesetz (§ 100a Abs. 2 Nr. 11 Buchstabe a StPO) 0 Straftaten nach § 52 Abs. 1 Nr. 1, 2 Buchstabe c und d sowie Abs. 5 und 6 Waffengesetz (§ 100a Abs. 2 Nr. 11 Buchstabe b StPO) 0 Anlage 54 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite - 1 - von 3 Jahresübersicht zu Maßnahmen nach § 100a StPO 1. Jahr 2014 2. Anzahl der Verfahren, in denen im Berichtsjahr Maßnahmen nach § 100a Abs. 1 StPO angeordnet wurden 329 3. Anzahl der Überwachungsanordnungen unterschieden nach Erstanordnungen 986 Verlängerungsanordnungen 135 5. Anlassstraftaten nach Maßgabe der Unterteilung in § 100a Abs. 2 StPO (Mehrfachnennung möglich) Straftaten des Friedensverrats, des Hochverrats und der Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates sowie des Landesverrats und der Gefährdung der äußeren Sicherheit (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 a StPO) 11 Abgeordnetenbestechung (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 b StPO) 0 Straftaten gegen die Landesverteidigung (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 c StPO) 0 Straftaten gegen die öffentliche Ordnung (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 d StPO) 61 Geld- und Wertzeichenfälschung (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 e StPO) 40 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 f StPO) 3 Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Schriften (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 g StPO) 1 Mord und Totschlag (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 h StPO) 47 Straftaten gegen die persönliche Freiheit (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 i StPO) 1 Bandendiebstahl und schwerer Bandendiebstahl (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 j StPO) 43 - 2 - Straftaten des Raubes und der Erpressung (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 k StPO) 82 Gewerbsmäßige Hehlerei, Bandenhehlerei und gewerbsmäßige Bandenhehlerei (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 l StPO) 1 Geldwäsche und Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 m StPO) 50 Betrug und Computerbetrug (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 n StPO) 58 Subventionsbetrug (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 o StPO) 17 Straftaten der Urkundenfälschung (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 p StPO) 33 Bankrott (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 q StPO) 0 Straftaten gegen den Wettbewerb (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 r StPO) 0 Gemeingefährliche Straftaten (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 s StPO) 71 Bestechlichkeit und Bestechung (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 t StPO) 0 Steuerhinterziehung (§ 100a Abs. 2 Nr. 2 a StPO) 73 Gewerbsmäßiger, gewaltsamer und bandenmäßiger Schmuggel (§ 100a Abs. 2 Nr. 2 b StPO) 14 Steuerhehlerei (§ 100a Abs. 2 Nr. 2 c StPO) 43 Straftaten nach dem Arzneimittelgesetz (§ 100a Abs. 2 Nr. 3 StPO) 0 Verleitung zur missbräuchlichen Asylantragsstellung (§ 100a Abs. 2 Nr. 4 a StPO) 0 Gewerbs- und bandenmäßige Verleitung zur missbräuchlichen Asylantragsstellung (§ 100a Abs. 2 Nr. 4 b StPO) 0 Einschleusen von Ausländern (§ 100a Abs. 2 Nr. 5 a StPO) 55 Einschleusen mit Todesfolge und gewerbsmäßiges und bandenmäßiges Einschleusen (§ 100a Abs. 2 Nr. 5 b StPO) 32 Straftaten nach dem Außenwirtschaftsgesetz (§ 100a Abs. 2 Nr. 6 StPO) 0 - 3 - Straftaten nach einer in § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Betäubungsmittelgesetz in Bezug genommenen Vorschrift unter den dort genannten Voraussetzungen (§ 100a Abs. 2 Nr. 7 a StPO) 116 Straftaten nach den §§ 29a, 30 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 sowie den §§ 30a und § 30b Betäubungsmittelgesetz (§ 100a Abs. 2 Nr. 7 b StPO) 475 Straftaten nach dem Grundstoffüberwachungsgesetz (§ 100a Abs. 2 Nr. 8 StPO) 0 Straftaten nach § 19 Abs. 1 bis 3 und § 20 Abs. 1 und 2 sowie § 20a Abs.1 bis 3 Kriegswaffenkontrollgesetz, jeweils auch in Verbindung mit § 21 Kriegswaffenkontrollgesetz (§ 100a Abs. 2 Nr. 9 a StPO) 0 Straftaten nach § 22a Abs. 1 bis 3 Kriegswaffenkontrollgesetz (§ 100a Abs. 2 Nr. 9 b StPO) 0 Völkermord (§100a Abs. 2 Nr. 10 a StPO) 0 Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 100a Abs. 2 Nr. 10 b StPO) 0 Kriegsverbrechen (§ 100a Abs. 2 Nr. 10 c StPO) 0 Strafftaten nach § 51 Abs. 1 bis 3 Waffengesetz (§ 100a Abs. 2 Nr. 11 a StPO) 0 Straftaten nach § 52 Abs. 1 Nr. 1, 2 Buchstabe c und d sowie Abs. 5 und 6 Waffengesetz (§ 100a Abs. 2 Nr. 11 b StPO) 2 Anlage 55 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite - 1 - von 3 Jahresübersicht zu Maßnahmen nach § 100a StPO 1. Jahr 2015 2. Anzahl der Verfahren, in denen im Berichtsjahr Maßnahmen nach § 100a Abs. 1 StPO angeordnet wurden 363 3. Anzahl der Überwachungsanordnungen unterschieden nach Erstanordnungen 1023 Verlängerungsanordnungen 144 4. Anlassstraftaten nach Maßgabe der Unterteilung in § 100a Abs. 2 StPO (Mehrfachnennung möglich) Straftaten des Friedensverrats, des Hochverrats und der Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates sowie des Landesverrats und der Gefährdung der äußeren Sicherheit (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 a StPO) 5 Abgeordnetenbestechung (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 b StPO) 0 Straftaten gegen die Landesverteidigung (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 c StPO) 0 Straftaten gegen die öffentliche Ordnung (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 d StPO) 12 Geld- und Wertzeichenfälschung (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 e StPO) 8 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 f StPO) 5 Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Schriften (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 g StPO) 2 Mord und Totschlag (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 h StPO) 31 Straftaten gegen die persönliche Freiheit (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 i StPO) 3 Bandendiebstahl und schwerer Bandendiebstahl (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 j StPO) 132 - 2 - Straftaten des Raubes und der Erpressung (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 k StPO) 85 Gewerbsmäßige Hehlerei, Bandenhehlerei und gewerbsmäßige Bandenhehlerei (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 l StPO) 44 Geldwäsche und Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 m StPO) 41 Betrug und Computerbetrug (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 n StPO) 142 Subventionsbetrug (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 o StPO) 2 Straftaten der Urkundenfälschung (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 p StPO) 9 Bankrott (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 q StPO) 0 Straftaten gegen den Wettbewerb (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 r StPO) 0 Gemeingefährliche Straftaten (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 s StPO) 31 Bestechlichkeit und Bestechung (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 t StPO) 5 Steuerhinterziehung (§ 100a Abs. 2 Nr. 2 a StPO) 1 Gewerbsmäßiger, gewaltsamer und bandenmäßiger Schmuggel (§ 100a Abs. 2 Nr. 2 b StPO) 0 Steuerhehlerei (§ 100a Abs. 2 Nr. 2 c StPO) 31 Straftaten nach dem Arzneimittelgesetz (§ 100a Abs. 2 Nr. 3 StPO) 6 Verleitung zur missbräuchlichen Asylantragsstellung (§ 100a Abs. 2 Nr. 4 a StPO) 0 Gewerbs- und bandenmäßige Verleitung zur missbräuchlichen Asylantragsstellung (§ 100a Abs. 2 Nr. 4 b StPO) 0 Einschleusen von Ausländern (§ 100a Abs. 2 Nr. 5 a StPO) 37 Einschleusen mit Todesfolge und gewerbsmäßiges und bandenmäßiges Einschleusen (§ 100a Abs. 2 Nr. 5 b StPO) 46 Straftaten nach dem Außenwirtschaftsgesetz (§ 100a Abs. 2 Nr. 6 StPO) 0 - 3 - Straftaten nach einer in § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Betäubungsmittelgesetz in Bezug genommenen Vorschrift unter den dort genannten Voraussetzungen (§ 100a Abs. 2 Nr. 7 a StPO) 62 Straftaten nach den §§ 29a, 30 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 sowie den §§ 30a und § 30b Betäubungsmittelgesetz (§ 100a Abs. 2 Nr. 7 b StPO) 516 Straftaten nach dem Grundstoffüberwachungsgesetz (§ 100a Abs. 2 Nr. 8 StPO) 0 Straftaten nach § 19 Abs. 1 bis 3 und § 20 Abs. 1 und 2 sowie § 20a Abs.1 bis 3 Kriegswaffenkontrollgesetz, jeweils auch in Verbindung mit § 21 Kriegswaffenkontrollgesetz (§ 100a Abs. 2 Nr. 9 a StPO) 0 Straftaten nach § 22a Abs. 1 bis 3 Kriegswaffenkontrollgesetz (§ 100a Abs. 2 Nr. 9 b StPO) 4 Völkermord (§100a Abs. 2 Nr. 10 a StPO) 0 Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 100a Abs. 2 Nr. 10 b StPO) 0 Kriegsverbrechen (§ 100a Abs. 2 Nr. 10 c StPO) 0 Strafftaten nach § 51 Abs. 1 bis 3 Waffengesetz (§ 100a Abs. 2 Nr. 11 a StPO) 0 Straftaten nach § 52 Abs. 1 Nr. 1, 2 Buchstabe c und d sowie Abs. 5 und 6 Waffengesetz (§ 100a Abs. 2 Nr. 11 b StPO) 0 Anlage 56 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite - 1 - von 3 Jahresübersicht zu Maßnahmen nach § 100a StPO 1. Jahr 2016 2. Anzahl der Verfahren, in denen im Berichtsjahr Maßnahmen nach § 100a Abs. 1 StPO angeordnet wurden 367 3. Anzahl der Überwachungsanordnungen unterschieden nach Erstanordnungen 818 Verlängerungsanordnungen 147 4. Anlassstraftaten nach Maßgabe der Unterteilung in § 100a Abs. 2 StPO (Mehrfachnennung möglich) Straftaten des Friedensverrats, des Hochverrats und der Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates sowie des Landesverrats und der Gefährdung der äußeren Sicherheit (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a StPO) 2 Abgeordnetenbestechung (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b StPO) 0 Straftaten gegen die Landesverteidigung (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe c StPO) 0 Straftaten gegen die öffentliche Ordnung (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe d StPO) 27 Geld- und Wertzeichenfälschung (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe e StPO) 1 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe f StPO) 10 Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Schriften (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe g StPO) 4 Mord und Totschlag (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe h StPO) 66 Straftaten gegen die persönliche Freiheit (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe i StPO) 2 - 2 - Bandendiebstahl und schwerer Bandendiebstahl (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe j StPO) 93 Straftaten des Raubes und der Erpressung (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe k StPO) 71 Gewerbsmäßige Hehlerei, Bandenhehlerei und gewerbsmäßige Bandenhehlerei (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe l StPO) 10 Geldwäsche und Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe m StPO) 9 Betrug und Computerbetrug (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe n StPO) 106 Subventionsbetrug (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe o StPO) 0 Straftaten der Urkundenfälschung (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe p StPO) 10 Bankrott (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe q StPO) 0 Straftaten gegen den Wettbewerb (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe r StPO) 0 Gemeingefährliche Straftaten (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe s StPO) 21 Bestechlichkeit und Bestechung (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe t StPO) 14 Steuerhinterziehung (§ 100a Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a StPO) 35 Gewerbsmäßiger, gewaltsamer und bandenmäßiger Schmuggel (§ 100a Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b StPO) 0 Steuerhehlerei (§ 100a Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe c StPO) 68 Straftaten aus dem Anti-Dopinggesetz (§ 100a Abs. 2 Nr. 3 StPO) 1 Verleitung zur missbräuchlichen Asylantragsstellung (§ 100a Abs. 2 Nr. 4 Buchstabe a StPO) 0 Gewerbs- und bandenmäßige Verleitung zur missbräuchlichen Asylantragsstellung (§ 100a Abs. 2 Nr. 4 Buchstabe b StPO) 0 Einschleusen von Ausländern (§ 100a Abs. 2 Nr. 5 Buchstabe a StPO) 7 Einschleusen mit Todesfolge und gewerbsmäßiges und bandenmäßiges Einschleusen (§ 100a Abs. 2 Nr. 5 Buchstabe b StPO) 3 - 3 - Straftaten nach dem Außenwirtschaftsgesetz (§ 100a Abs. 2 Nr. 6 StPO) 0 Straftaten nach einer in § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Betäubungsmittelgesetz in Bezug genommenen Vorschrift unter den dort genannten Voraussetzungen (§ 100a Abs. 2 Nr. 7 Buchstabe a StPO) 66 Straftaten nach den §§ 29a, 30 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 sowie den §§ 30a und § 30b Betäubungsmittelgesetz (§ 100a Abs. 2 Nr. 7 Buchstabe b StPO) 452 Straftaten nach dem Grundstoffüberwachungsgesetz (§ 100a Abs. 2 Nr. 8 StPO) 0 Straftaten nach § 19 Abs. 1 bis 3 und § 20 Abs. 1 und 2 sowie § 20a Abs.1 bis 3 Kriegswaffenkontrollgesetz, jeweils auch in Verbindung mit § 21 Kriegswaffenkontrollgesetz (§ 100a Abs. 2 Nr. 9 Buchstabe a StPO) 0 Straftaten nach § 22a Abs. 1 bis 3 Kriegswaffenkontrollgesetz (§ 100a Abs. 2 Nr. 9 Buchstabe b StPO) 0 Neue psychoaktive Substanzen ( § 100a Abs. 2 Nr. 9a StPO) 0 Völkermord (§100a Abs. 2 Nr. 10 Buchstabe a StPO) 0 Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 100a Abs. 2 Nr. 10 Buchstabe b StPO) 0 Kriegsverbrechen (§ 100a Abs. 2 Nr. 10 Buchstabe c StPO) 0 Strafftaten nach § 51 Abs. 1 bis 3 Waffengesetz (§ 100a Abs. 2 Nr. 11 Buchstabe a StPO) 0 Straftaten nach § 52 Abs. 1 Nr. 1, 2 Buchstabe c und d sowie Abs. 5 und 6 Waffengesetz (§ 100a Abs. 2 Nr. 11 Buchstabe b StPO) 44 Anlage 57 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite - 1 - von 3 Jahresübersicht zu Maßnahmen nach § 100a StPO 1. Jahr 2017 2. Anzahl der Verfahren, in denen im Berichtsjahr Maßnahmen nach § 100a Abs. 1 StPO angeordnet wurden 375 3. Anzahl der Überwachungsanordnungen unterschieden nach Erstanordnungen 724 Verlängerungsanordnungen 121 4. Anlassstraftaten nach Maßgabe der Unterteilung in § 100a Abs. 2 StPO (Mehrfachnennung möglich) Straftaten des Friedensverrats, des Hochverrats und der Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates sowie des Landesverrats und der Gefährdung der äußeren Sicherheit (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a StPO) 1 Abgeordnetenbestechung (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b StPO) 0 Straftaten gegen die Landesverteidigung (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe c StPO) 0 Straftaten gegen die öffentliche Ordnung (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe d StPO) 27 Geld- und Wertzeichenfälschung (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe e StPO) 5 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe f StPO) 2 Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Schriften (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe g StPO) 3 Mord und Totschlag (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe h StPO) 40 Straftaten gegen die persönliche Freiheit (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe i StPO) 6 - 2 - Bandendiebstahl und schwerer Bandendiebstahl (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe j StPO) 150 Straftaten des Raubes und der Erpressung (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe k StPO) 75 Gewerbsmäßige Hehlerei, Bandenhehlerei und gewerbsmäßige Bandenhehlerei (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe l StPO) 3 Geldwäsche und Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe m StPO) 15 Betrug und Computerbetrug (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe n StPO) 75 Subventionsbetrug (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe o StPO) 0 Straftaten der Urkundenfälschung (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe p StPO) 32 Bankrott (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe q StPO) 0 Straftaten gegen den Wettbewerb (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe r StPO) 1 Gemeingefährliche Straftaten (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe s StPO) 11 Bestechlichkeit und Bestechung (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe t StPO) 3 Steuerhinterziehung (§ 100a Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a StPO) 28 Gewerbsmäßiger, gewaltsamer und bandenmäßiger Schmuggel (§ 100a Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b StPO) 0 Steuerhehlerei (§ 100a Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe c StPO) 17 Straftaten aus dem Anti-Dopinggesetz (§ 100a Abs. 2 Nr. 3 StPO) 0 Verleitung zur missbräuchlichen Asylantragsstellung (§ 100a Abs. 2 Nr. 4 Buchstabe a StPO) 0 Gewerbs- und bandenmäßige Verleitung zur missbräuchlichen Asylantragsstellung (§ 100a Abs. 2 Nr. 4 Buchstabe b StPO) 0 Einschleusen von Ausländern (§ 100a Abs. 2 Nr. 5 Buchstabe a StPO) 16 Einschleusen mit Todesfolge und gewerbsmäßiges und bandenmäßiges Einschleusen (§ 100a Abs. 2 Nr. 5 Buchstabe b StPO) 10 - 3 - Straftaten nach dem Außenwirtschaftsgesetz (§ 100a Abs. 2 Nr. 6 StPO) 0 Straftaten nach einer in § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Betäubungsmittelgesetz in Bezug genommenen Vorschrift unter den dort genannten Voraussetzungen (§ 100a Abs. 2 Nr. 7 Buchstabe a StPO) 71 Straftaten nach den §§ 29a, 30 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 sowie den §§ 30a und § 30b Betäubungsmittelgesetz (§ 100a Abs. 2 Nr. 7 Buchstabe b StPO) 304 Straftaten nach dem Grundstoffüberwachungsgesetz (§ 100a Abs. 2 Nr. 8 StPO) 0 Straftaten nach § 19 Abs. 1 bis 3 und § 20 Abs. 1 und 2 sowie § 20a Abs.1 bis 3 Kriegswaffenkontrollgesetz, jeweils auch in Verbindung mit § 21 Kriegswaffenkontrollgesetz (§ 100a Abs. 2 Nr. 9 Buchstabe a StPO) 0 Straftaten nach § 22a Abs. 1 bis 3 Kriegswaffenkontrollgesetz (§ 100a Abs. 2 Nr. 9 Buchstabe b StPO) 1 Neue psychoaktive Substanzen ( § 100a Abs. 2 Nr. 9a StPO) 0 Völkermord (§100a Abs. 2 Nr. 10 Buchstabe a StPO) 0 Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 100a Abs. 2 Nr. 10 Buchstabe b StPO) 0 Kriegsverbrechen (§ 100a Abs. 2 Nr. 10 Buchstabe c StPO) 0 Strafftaten nach § 51 Abs. 1 bis 3 Waffengesetz (§ 100a Abs. 2 Nr. 11 Buchstabe a StPO) 1 Straftaten nach § 52 Abs. 1 Nr. 1, 2 Buchstabe c und d sowie Abs. 5 und 6 Waffengesetz (§ 100a Abs. 2 Nr. 11 Buchstabe b StPO) 1 Anlage 58 Drs.-Nr. 6/12700 Seite 1 von 1 Anzahl verdeckter Ermittlungsmaßnahmen mit dem Einsatz V-Personen 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Organisierte Kriminalität 2 2 2 2 1 Rauschgifthandel 35 26 31 22 22 35 23 25 Wirtschaftskriminalität 1 1 1 Steuer- und Zolldelikte 1 1 Menschenhandel 1 1 Geldwäsche Cybercrime Umweltkriminalität Korruption 1 1 1 Waffenhandel 1 1 1 1 2 Anlage 59 zu Drs.-Nr. 6/12700 1 von 1 Präventive Maßnahmen 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Erläuterung Umsatzsteuersonderprüfgruppe (USoPG) x x x x x x x x Die USoPG verfolgt das Ziel, Sachverhalte des Umsatzsteuerbetruges zu erkennen und aufzudecken und damit zu einer wirksameren Bekämpfung beizutragen. Zum Aufgabenbereich der USoPG gehören u. a. die Durchführung und Betreuung von Umsatzsteuer-Sonderprüfungen in länderübergreifenden und grenzüberschreitenden Fällen und die Erstellung/Weiterleitung von Kontrollmaterial unter dem Gesichtspunkt der Betrugsbekämpfung. Dabei wird die USoPG entweder auf Ersuchen der KUSS (Zentrale Koordinierungsstelle beim Bundeszentralamt für Steuern), auf Ersuchen der Finanzämter oder durch Aufgriff in eigener Zuständigkeit (Selbstaufgriff) tätig. Daneben fungiert die USoPG als Kontakt- und Verbindungsstelle zwischen der KUSS, den Prüfgruppen der anderen Bundesländer sowie den Finanzämtern. Auskunftsaustausch mit anderen (Mitglied-)Staaten x x x x x x x x Der Informationsaustausch soll auch zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetruges dienen. Eurofisc - Multilaterales Frühwarnsystem zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs x x x x x x Eurofisc ist ein Instrument zur Bekämpfung schwerwiegender Fälle von Umsatzsteuerbetrug. Es hat insofern die Funktion eines Frühwarnsystems. Kettenprüfungen x x x x x x x x Ziel der Kettenprüfung ist die Aufdeckung von Missing Tradern bei Karusselloder Kettenbetrugsfällen im Bereich der Umsatzsteuer. Datenbank ZAUBER x x x x x x x x ZAUBER ist eine Zentrale Datenbank zur Speicherung und Auswertung von Umsatzsteuer-Betrugsfällen und Entwicklung von Risikoprofilen. Bundeseinheitliches Merkblatt – Beachtung des gemeinschaftsrechtlichen Missbrauchsverbotes (Berliner Merkblatt) x x x x x Mit dem Merkblatt macht das Finanzamt den Unternehmer darauf aufmerksam, welche Umstände darauf deuten können, dass ein Unternehmen möglicherweise in einen Umsatzsteuerbetrug eingebunden ist und weist auf mögliche Rechtsfolgen bei Ignorierung dieser Umstände hin (Versagung des Vorsteuerabzugs - § 15 UStG, Versagung der Steuerbefreiung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen - § 4 Nr. 1b i. V. m. § 6a UStG, Haftung für schuldhaft nicht abgeführte Steuer - § 25d UStG). Zentralstellen für Neuaufnahmen (ZfN) x x x x x x x x Durch die ZfN wird sichergestellt, dass die Neuaufnahmefälle innerhalb des Finanzamts einer kritischen Überprüfung unterzogen werden. Durch die Zentralisierung wird eine gleichmäßige Intensität bei der Prüfung von Neuaufnahmefällen erreicht. Zudem erfolgt auch inhaltlich eine Qualitätsverbesserung, da aus der Prüfung mehrerer Neuaufnahmefälle größere Erfahrungen für den ZfN-Bearbeiter bestehen. Anlage 60 zu Drs.-Nr. 6/12700 1 Forschungsvorhaben im Bereich des Sächsischen Staatsministeriums des Innern Frage 221 Frage 222 Frage 223 Forschungsbereiche Anzahl von der PolFH durchgeführte Forschungsvorhaben* Anzahl vom FS SN in Auftrag gegebene Forschungsvorhaben Beteiligung PolFH an Forschungsvorhaben (Anzahl) organisierte Kriminalität 0 0 0 Rauschgifthandel 1 1*** 1** Wirtschaftskriminalität 3 0 0 Steuer- und Zolldelikte 0 0 0 Menschenhandel 0 0 0 Geldwäsche 0 0 0 Cybercrime 3 0 0 Umweltkriminalität 0 0 0 Korruption 1 0 0 Waffenhandel 0 0 0 * Veröffentlichung in "Rothenburger Beiträge" ** Teilvorhaben: Phänomeologie der Arzneimittelkriminalität in Hell-und Dunkelfeld (2014), i. A. des Bundesministerium für Bildung und Forschung *** Forschung läuft noch Frage 221 b) Rauschgifthabdel c) Wirtschaftskriminalität Band 63 Polizei und Soziale Arbeit – Sucht und Suchtprävention Teil II, Dieter Müller (2013), ISBN 978-3-938015-42-1 Band 73 Kriminalität im Marktkontext. Eine institutionentheoretische Untersuchung zu sozialen Ursachen wirtschaftlichen Handelns, Eckhard Burkatzki (2015), ISBN 978-3-938015-52-0 Band 74 Forschungen zur Wirtschaftskriminalität. Neue Überlegungen und Befunde, Eberhard Kühne & Karlhans Liebl (Hrsg.) (2015), ISBN 978-3-938015-53-7 Band 90 Arzneimittelkriminalität in Deutschland. Umfang der gefälschten Arznei-, Potenz- und Dopingmittel im Hell- und Dunkelfeld, Karlhans Liebl (2017), ISBN 978-3-938015-69-8 Anlage 60 zu Drs.-Nr. 6/12700 2 Frage 222: Frage 223: 2015/ 2016 - Durchführung einer Datenanalyse für ein Crystal-Lagebild im Freistaat Sachsen im Auftrag des Staatsministeriums des Inneren des Freistaats Sachsen und Delphi-Gesellschaft (Gesellschaft für Forschung, Beratung und Projektentwicklung). Dresden (Siehe: http://delphi.de/forschen/datenanalyse-crystal-lagebild-sachsen/) 2017/ 2018 Verbundstudie „Ursachen, Erscheinungsformen und Folgen des Crystal Meth Konsums. Hochschule der Sächsischen Polizei. Projekt läuft noch. Anlage 61 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 1 von 47 Antwort auf die Fragen 224, 226, 227 Inhaltsverzeichnis: Sächsisches Staatsministerium der Justiz und Geschäftsbereich: .............................................. 1 Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst und Geschäftsbereich: ................ 37 Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr und Geschäftsbereich:....... 39 Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz und Geschäftsbereich: ... 41 Seite 1 von 47 Sächsisches Staatsministerium der Justiz und Geschäftsbereich: Staatsministerium der Justiz: Referat/ Organisationseinheit Korruptionsgefährdete Dienstposten/ Arbeitsplätze gem. Ziffer III Nummer 1 VwV Anti-Korruption davon: Dienstposten/ Arbeitsplätze mit hoher Korruptionsgefahr gem. Ziffer V Nummer 1 Buchstabe c Satz 4 VwV Anti-Korruption gegenwärtige Anzahl Benennung dieser Dienstposten/ Arbeitsplätze gegenwärtige Anzahl Benennung dieser Dienstposten/ Arbeitsplätze In wieviel Fällen kam es 2016 zur Verlängerung der Verwendungszeit? In wieviel Fällen kam es 2017 zur Verlängerung der Verwendungszeit? Leitungsbereich 15 Sachbearbeiter, Referatsleiter, Referenten, Beauftragte, Mitarbeiter 0 Abteilungsleitungen 10 Abteilungsleiter, Mitarbeiter 0 Personalangelegenheiten der Richter, der Beamten der LG 2, 2. EE und gleichwertig eingesetzter Beschäftigter 9 Referatsleiter, Referenten, Mitarbeiter 4 Referatsleiter, Referenten 1 0 Grundsatz Personal, Gerichtsorganisation 5 Referatsleiter, Referenten, Mitarbeiter 0 Anlage 61 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 2 von 47 Referat/ Organisationseinheit Korruptionsgefährdete Dienstposten/ Arbeitsplätze gem. Ziffer III Nummer 1 VwV Anti-Korruption davon: Dienstposten/ Arbeitsplätze mit hoher Korruptionsgefahr gem. Ziffer V Nummer 1 Buchstabe c Satz 4 VwV Anti-Korruption gegenwärtige Anzahl Benennung dieser Dienstposten/ Arbeitsplätze gegenwärtige Anzahl Benennung dieser Dienstposten/ Arbeitsplätze In wieviel Fällen kam es 2016 zur Verlängerung der Verwendungszeit? In wieviel Fällen kam es 2017 zur Verlängerung der Verwendungszeit? Organisation, Innerer Dienst, Personalangelegenheiten der Beamten der LG 1, der LG 2, 1. EE und gleichwertig eingesetzter Beschäftigter des SMJus 19 Referatsleiter, Geschäftsleiter, Referenten, Sachbearbeiter, Mitarbeiter 1 Geschäftsleiter 0 0 Haushalt 8 Referatsleiter, Referenten, Sachbearbeiter, Mitarbeiter 3 Referent, Sachbearbeiter 3 0 Geschäftsstelle Sächsischer Normenkontrollrat 3 Referenten, Mitarbeiter 0 Anlage 61 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 3 von 47 Referat/ Organisationseinheit Korruptionsgefährdete Dienstposten/ Arbeitsplätze gem. Ziffer III Nummer 1 VwV Anti-Korruption davon: Dienstposten/ Arbeitsplätze mit hoher Korruptionsgefahr gem. Ziffer V Nummer 1 Buchstabe c Satz 4 VwV Anti-Korruption gegenwärtige Anzahl Benennung dieser Dienstposten/ Arbeitsplätze gegenwärtige Anzahl Benennung dieser Dienstposten/ Arbeitsplätze In wieviel Fällen kam es 2016 zur Verlängerung der Verwendungszeit? In wieviel Fällen kam es 2017 zur Verlängerung der Verwendungszeit? Erste Jurist. Prüfung und Zweite Jurist. Staatsprüfung, Juristenausbildung , Anerkennung jur. Prüfg., Eignungsprüfg. von Rechtsanwälten aus EU- Mitgliedsstaaten 7 Referatsleiter, Referenten, Sachbearbeiter, Mitarbeiter 5 Referatsleiter, Referenten, Sachbearbeiter 2 0 Aus- und Fortbildung in der Justiz (ohne Justizvollzug), Auslandskontakte der Justiz, Rechtskundeunterricht 6 Referatsleiter, Referenten, Sachbearbeiter 2 Referenten 0 0 Anlage 61 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 4 von 47 Referat/ Organisationseinheit Korruptionsgefährdete Dienstposten/ Arbeitsplätze gem. Ziffer III Nummer 1 VwV Anti-Korruption davon: Dienstposten/ Arbeitsplätze mit hoher Korruptionsgefahr gem. Ziffer V Nummer 1 Buchstabe c Satz 4 VwV Anti-Korruption gegenwärtige Anzahl Benennung dieser Dienstposten/ Arbeitsplätze gegenwärtige Anzahl Benennung dieser Dienstposten/ Arbeitsplätze In wieviel Fällen kam es 2016 zur Verlängerung der Verwendungszeit? In wieviel Fällen kam es 2017 zur Verlängerung der Verwendungszeit? Straf- und Strafverfahrensrecht , Straf- und Maßregelvollstrek - kung, Rechtsbeihilfe in Strafsachen , Ordnungswidrigkeiten - recht, Staatsanwaltschaften , Gnadenwesen 7 Referatsleiter, Referenten, Sachbearbeiter 0 Zivilverfahrensrecht , Rechtshilfe in Zivilsachen , Angelegenheiten der Rechtsanwälte und Notare 5 Referatsleiter, Referenten 0 Anlage 61 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 5 von 47 Referat/ Organisationseinheit Korruptionsgefährdete Dienstposten/ Arbeitsplätze gem. Ziffer III Nummer 1 VwV Anti-Korruption davon: Dienstposten/ Arbeitsplätze mit hoher Korruptionsgefahr gem. Ziffer V Nummer 1 Buchstabe c Satz 4 VwV Anti-Korruption gegenwärtige Anzahl Benennung dieser Dienstposten/ Arbeitsplätze gegenwärtige Anzahl Benennung dieser Dienstposten/ Arbeitsplätze In wieviel Fällen kam es 2016 zur Verlängerung der Verwendungszeit? In wieviel Fällen kam es 2017 zur Verlängerung der Verwendungszeit? Materielles Zivilrecht, einigungsbedingte Fragen des Vermögens-, Schuld- und Sachenrechts 2 Referatsleiter, Referenten 0 Informationstechnologie in der Justiz 10 Referatsleiter, Referenten, Mitarbeiter 2 Referenten 0 0 Projektleitung E- Verfahrensakte 2 Referatsleiter, Referent 1 Referatsleiter 0 0 Personal- und Organisationsangelegenheiten Justizvollzug 7 Referatsleiter, Referenten, Sachbearbeiter 1 Referatsleiter 0 0 Anlage 61 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 6 von 47 Referat/ Organisationseinheit Korruptionsgefährdete Dienstposten/ Arbeitsplätze gem. Ziffer III Nummer 1 VwV Anti-Korruption davon: Dienstposten/ Arbeitsplätze mit hoher Korruptionsgefahr gem. Ziffer V Nummer 1 Buchstabe c Satz 4 VwV Anti-Korruption gegenwärtige Anzahl Benennung dieser Dienstposten/ Arbeitsplätze gegenwärtige Anzahl Benennung dieser Dienstposten/ Arbeitsplätze In wieviel Fällen kam es 2016 zur Verlängerung der Verwendungszeit? In wieviel Fällen kam es 2017 zur Verlängerung der Verwendungszeit? Bau- und Liegenschaftsangele - genheiten der Justiz (einschließlich Justizvollzug), Sicherheit im Justizvollzug 6 Referatsleiter, Referenten 0 Vollzugliche Grundsatzfragen , Normsetzung in Vollzugsangelegenheit - en, Beschwerdewesen 5 Referatsleiter, Referenten 0 Anlage 61 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 7 von 47 Referat/ Organisationseinheit Korruptionsgefährdete Dienstposten/ Arbeitsplätze gem. Ziffer III Nummer 1 VwV Anti-Korruption davon: Dienstposten/ Arbeitsplätze mit hoher Korruptionsgefahr gem. Ziffer V Nummer 1 Buchstabe c Satz 4 VwV Anti-Korruption gegenwärtige Anzahl Benennung dieser Dienstposten/ Arbeitsplätze gegenwärtige Anzahl Benennung dieser Dienstposten/ Arbeitsplätze In wieviel Fällen kam es 2016 zur Verlängerung der Verwendungszeit? In wieviel Fällen kam es 2017 zur Verlängerung der Verwendungszeit? Haushalt, vollzugliches Arbeitswesen und Wirtschaftsverwaltung , Standortplanung , Vollzugscontrolling , Statistik 5 Referatsleiter, Referenten 1 Referent 0 0 Vollzugsgestaltung , Übergangsmanage - ment, Soziale Dienste der Justiz, Aus- und Fortbildung für den Justizvollzug 6 Referatsleiter, Referenten 2 Referatsleiter, Referent 0 1 Anlage 61 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 8 von 47 Amtsgericht Dippoldiswalde:1 Referat/ Organisationseinheit Korruptionsgefährdete Dienstposten/ Arbeitsplätze gem. Ziffer III Nummer 1 VwV Anti-Korruption davon: Dienstposten/ Arbeitsplätze mit hoher Korruptionsgefahr gem. Ziffer V Nummer 1 Buchstabe c Satz 4 VwV Anti-Korruption gegenwärtige Anzahl Benennung dieser Dienstposten/ Arbeitsplätze gegenwärtige Anzahl Benennung dieser Dienstposten/ Arbeitsplätze In wieviel Fällen kam es 2016 zur Verlängerung der Verwendungszeit? In wieviel Fällen kam es 2017 zur Verlängerung der Verwendungszeit? Verwaltung 1 Geschäftsleiter 0 Amtsgericht Pirna: Referat/ Organisationseinheit Korruptionsgefährdete Dienstposten/ Arbeitsplätze gem. Ziffer III Nummer 1 VwV Anti-Korruption davon: Dienstposten/ Arbeitsplätze mit hoher Korruptionsgefahr gem. Ziffer V Nummer 1 Buchstabe c Satz 4 VwV Anti-Korruption gegenwärtige Anzahl Benennung dieser Dienstposten/ Arbeitsplätze gegenwärtige Anzahl Benennung dieser Dienstposten/ Arbeitsplätze In wieviel Fällen kam es 2016 zur Verlängerung der Verwendungszeit? In wieviel Fällen kam es 2017 zur Verlängerung der Verwendungszeit? Verwaltung 3 Direktor, Geschäftsleiter, Sachbearbeiterin für Beschaffung 0 1 Für die Gerichte und die Staatsanwaltschaften gilt die Verwaltungsvorschrift, soweit sie Verwaltungsaufgaben wahrnehmen. (Ziffer I Nummer 1 Satz 2 VwV Anti- Korruption) Anlage 61 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 9 von 47 Amtsgericht Riesa: Referat/ Organisationseinheit Korruptionsgefährdete Dienstposten/ Arbeitsplätze gem. Ziffer III Nummer 1 VwV Anti-Korruption davon: Dienstposten/ Arbeitsplätze mit hoher Korruptionsgefahr gem. Ziffer V Nummer 1 Buchstabe c Satz 4 VwV Anti-Korruption gegenwärtige Anzahl Benennung dieser Dienstposten/ Arbeitsplätze gegenwärtige Anzahl Benennung dieser Dienstposten/ Arbeitsplätze In wieviel Fällen kam es 2016 zur Verlängerung der Verwendungszeit? In wieviel Fällen kam es 2017 zur Verlängerung der Verwendungszeit? Verwaltung 6 Direktor, ständige Vertreterin des Direktors, Geschäftsleiterin, stellvertretender Geschäftsleiter, Bedienstete Verwaltungsgeschäftsstelle 0 Landgericht Chemnitz: Referat/ Organisationseinheit Korruptionsgefährdete Dienstposten/ Arbeitsplätze gem. Ziffer III Nummer 1 VwV Anti- Korruption davon: Dienstposten/ Arbeitsplätze mit hoher Korruptionsgefahr gem. Ziffer V Nummer 1 Buchstabe c Satz 4 VwV Anti-Korruption gegenwärtige Anzahl Benennung dieser Dienstposten/ Arbeitsplätze gegenwärtige Anzahl Benennung dieser Dienstposten/ Arbeitsplätze In wieviel Fällen kam es 2016 zur Verlängerung der Verwendungszeit? In wieviel Fällen kam es 2017 zur Verlängerung der Verwendungszeit? LG Chemnitz / Verwaltung 1 Präsident 0 1 Vizepräsident 0 1 Geschäftsleiter 0 1 Beauftragte für den Haushalt, stv. GL 0 2 Verwaltungsreferenten 0 2 Bezirksrevisoren 0 Anlage 61 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 10 von 47 Referat/ Organisationseinheit Korruptionsgefährdete Dienstposten/ Arbeitsplätze gem. Ziffer III Nummer 1 VwV Anti- Korruption davon: Dienstposten/ Arbeitsplätze mit hoher Korruptionsgefahr gem. Ziffer V Nummer 1 Buchstabe c Satz 4 VwV Anti-Korruption gegenwärtige Anzahl Benennung dieser Dienstposten/ Arbeitsplätze gegenwärtige Anzahl Benennung dieser Dienstposten/ Arbeitsplätze In wieviel Fällen kam es 2016 zur Verlängerung der Verwendungszeit? In wieviel Fällen kam es 2017 zur Verlängerung der Verwendungszeit? 2 Gerichtsvollzieherprüfungsbeamte 0 1 Leiterin Bibliothek 0 4 Verwaltungsgeschäftsstellen 0 3 Geschäftsstellen Personal/Referendare/Haushalt 0 2 Geschäftsstellen Anweisungsstelle 0 Amtsgericht Aue: Referat/ Organisationseinheit Korruptionsgefährdete Dienstposten/ Arbeitsplätze gem. Ziffer III Nummer 1 VwV Anti-Korruption davon: Dienstposten/ Arbeitsplätze mit hoher Korruptionsgefahr gem. Ziffer V Nummer 1 Buchstabe c Satz 4 VwV Anti-Korruption gegenwärtige Anzahl Benennung dieser Dienstposten/ Arbeitsplätze gegenwärtige Anzahl Benennung dieser Dienstposten/ Arbeitsplätze In wieviel Fällen kam es 2016 zur Verlängerung der Verwendungszeit? In wieviel Fällen kam es 2017 zur Verlängerung der Verwendungszeit? AG Aue / Verwaltung 5 DirAG, stv. DirAG, Geschäftsleiterin, stv. Geschäftsleiter, Haushaltssachbearbeiterin 0 Anlage 61 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 11 von 47 Amtsgericht Döbeln: Referat/ Organisationseinheit Korruptionsgefährdete Dienstposten/ Arbeitsplätze gem. Ziffer III Nummer 1 VwV Anti-Korruption davon: Dienstposten/ Arbeitsplätze mit hoher Korruptionsgefahr gem. Ziffer V Nummer 1 Buchstabe c Satz 4 VwV Anti-Korruption gegenwärtige Anzahl Benennung dieser Dienstposten/ Arbeitsplätze gegenwärtige Anzahl Benennung dieser Dienstposten/ Arbeitsplätze In wieviel Fällen kam es 2016 zur Verlängerung der Verwendungszeit? In wieviel Fällen kam es 2017 zur Verlängerung der Verwendungszeit? AG Döbeln / Verwaltung 6 DirAG, stv. DirAG, Geschäftsleiterin, stv. Geschäftsleiterin, Haushaltssachbearbeiterin, Reisekostensachbearbeiterin 0 Amtsgericht Freiberg: Referat/ Organisationseinheit Korruptionsgefährdete Dienstposten/ Arbeitsplätze gem. Ziffer III Nummer 1 VwV Anti-Korruption davon: Dienstposten/ Arbeitsplätze mit hoher Korruptionsgefahr gem. Ziffer V Nummer 1 Buchstabe c Satz 4 VwV Anti-Korruption gegenwärtige Anzahl Benennung dieser Dienstposten/ Arbeitsplätze gegenwärtige Anzahl Benennung dieser Dienstposten/ Arbeitsplätze In wieviel Fällen kam es 2016 zur Verlängerung der Verwendungszeit? In wieviel Fällen kam es 2017 zur Verlängerung der Verwendungszeit? AG Freiberg / Verwaltung 5 DirAG, stv. DirAG, Geschäftsleiterin, stv. Geschäftsleiterin, Verwaltsungsgeschäftsstelle/ Haushaltssachbearbeiterin 0 Anlage 61 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 12 von 47 Amtsgericht Marienberg: Referat/ Organisationseinheit Korruptionsgefährdete Dienstposten/ Arbeitsplätze gem. Ziffer III Nummer 1 VwV Anti-Korruption davon: Dienstposten/ Arbeitsplätze mit hoher Korruptionsgefahr gem. Ziffer V Nummer 1 Buchstabe c Satz 4 VwV Anti-Korruption gegenwärtige Anzahl Benennung dieser Dienstposten/ Arbeitsplätze gegenwärtige Anzahl Benennung dieser Dienstposten/ Arbeitsplätze In wieviel Fällen kam es 2016 zur Verlängerung der Verwendungszeit? In wieviel Fällen kam es 2017 zur Verlängerung der Verwendungszeit? AG Marienberg / Verwaltung 5 DirAG, stv. DirAG, Geschäftsleiterin, stv. Geschäftsleiterin, Verwaltsungsgeschäftsstelle/ Haushaltssachbearbeiterin 0 Landgericht Leipzig: Referat/ Organisationseinheit Korruptionsgefährdete Dienstposten/ Arbeitsplätze gem. Ziffer III Nummer 1 VwV Anti-Korruption davon: Dienstposten/ Arbeitsplätze mit hoher Korruptionsgefahr gem. Ziffer V Nummer 1 Buchstabe c Satz 4 VwV Anti-Korruption gegenwärtige Anzahl Benennung dieser Dienstposten/ Arbeitsplätze gegenwärtige Anzahl Benennung dieser Dienstposten/ Arbeitsplätze In wieviel Fällen kam es 2016 zur Verlängerung der Verwendungszeit? In wieviel Fällen kam es 2017 zur Verlängerung der Verwendungszeit? Verwaltung 6 Referenten 0 10 Sachbearbeiter 0 Anlage 61 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 13 von 47 Amtsgericht Borna: Referat/ Organisationseinheit Korruptionsgefährdete Dienstposten/ Arbeitsplätze gem. Ziffer III Nummer 1 VwV Anti-Korruption davon: Dienstposten/ Arbeitsplätze mit hoher Korruptionsgefahr gem. Ziffer V Nummer 1 Buchstabe c Satz 4 VwV Anti-Korruption gegenwärtige Anzahl Benennung dieser Dienstposten/ Arbeitsplätze gegenwärtige Anzahl Benennung dieser Dienstposten/ Arbeitsplätze In wieviel Fällen kam es 2016 zur Verlängerung der Verwendungszeit? In wieviel Fällen kam es 2017 zur Verlängerung der Verwendungszeit? Verwaltung 0 Amtsgericht Eilenburg: Referat/ Organisationseinheit Korruptionsgefährdete Dienstposten/ Arbeitsplätze gem. Ziffer III Nummer 1 VwV Anti-Korruption davon: Dienstposten/ Arbeitsplätze mit hoher Korruptionsgefahr gem. Ziffer V Nummer 1 Buchstabe c Satz 4 VwV Anti-Korruption gegenwärtige Anzahl Benennung dieser Dienstposten/ Arbeitsplätze gegenwärtige Anzahl Benennung dieser Dienstposten/ Arbeitsplätze In wieviel Fällen kam es 2016 zur Verlängerung der Verwendungszeit? In wieviel Fällen kam es 2017 zur Verlängerung der Verwendungszeit? Verwaltung 2 Direktor d.AG u.Vertreter 0 2 Geschäftsleiterin u.Vertreterin 0 3 Verwaltungsgeschäftsstelle u.Vertr. 0 Anlage 61 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 14 von 47 Amtsgericht Grimma: Referat/ Organisationseinheit Korruptionsgefährdete Dienstposten/ Arbeitsplätze gem. Ziffer III Nummer 1 VwV Anti-Korruption davon: Dienstposten/ Arbeitsplätze mit hoher Korruptionsgefahr gem. Ziffer V Nummer 1 Buchstabe c Satz 4 VwV Anti-Korruption gegenwärtige Anzahl Benennung dieser Dienstposten/ Arbeitsplätze gegenwärtige Anzahl Benennung dieser Dienstposten/ Arbeitsplätze In wieviel Fällen kam es 2016 zur Verlängerung der Verwendungszeit? In wieviel Fällen kam es 2017 zur Verlängerung der Verwendungszeit? Verwaltung 1 Haushaltsbeauftragte 0 Amtsgericht Torgau: Referat/ Organisationseinheit Korruptionsgefährdete Dienstposten/ Arbeitsplätze gem. Ziffer III Nummer 1 VwV Anti-Korruption davon: Dienstposten/ Arbeitsplätze mit hoher Korruptionsgefahr gem. Ziffer V Nummer 1 Buchstabe c Satz 4 VwV Anti-Korruption gegenwärtige Anzahl Benennung dieser Dienstposten/ Arbeitsplätze gegenwärtige Anzahl Benennung dieser Dienstposten/ Arbeitsplätze In wieviel Fällen kam es 2016 zur Verlängerung der Verwendungszeit? In wieviel Fällen kam es 2017 zur Verlängerung der Verwendungszeit? Verwaltung 2 Geschäftsleitung 0 Landgericht Zwickau: Referat/ Organisationseinheit Korruptionsgefährdete Dienstposten/ Arbeitsplätze gem. Ziffer III Nummer 1 VwV Anti-Korruption davon: Dienstposten/ Arbeitsplätze mit hoher Korruptionsgefahr gem. Ziffer V Nummer 1 Buchstabe c Satz 4 VwV Anti-Korruption gegenwärtige Anzahl Benennung dieser Dienstposten/ Arbeitsplätze gegenwärtige Anzahl Benennung dieser Dienstposten/ Arbeitsplätze In wieviel Fällen kam es 2016 zur Verlängerung der Verwendungszeit? In wieviel Fällen kam es 2017 zur Verlängerung der Verwendungszeit? Verwaltung 23 Präsident 0 Vizepräsident 0 Anlage 61 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 15 von 47 Referat/ Organisationseinheit Korruptionsgefährdete Dienstposten/ Arbeitsplätze gem. Ziffer III Nummer 1 VwV Anti-Korruption davon: Dienstposten/ Arbeitsplätze mit hoher Korruptionsgefahr gem. Ziffer V Nummer 1 Buchstabe c Satz 4 VwV Anti-Korruption gegenwärtige Anzahl Benennung dieser Dienstposten/ Arbeitsplätze gegenwärtige Anzahl Benennung dieser Dienstposten/ Arbeitsplätze In wieviel Fällen kam es 2016 zur Verlängerung der Verwendungszeit? In wieviel Fällen kam es 2017 zur Verlängerung der Verwendungszeit? Pressesprecher 0 Geschäftsleiter 0 3 Verwaltungsreferenten 0 2 Prüfungsbeamte 0 2 Bezirksrevisoren 0 4 Gruppenleiter 0 8 Geschäftsstellenmitarbeiter 0 Amtsgericht Auerbach: Referat/ Organisationseinheit Korruptionsgefährdete Dienstposten/ Arbeitsplätze gem. Ziffer III Nummer 1 VwV Anti-Korruption davon: Dienstposten/ Arbeitsplätze mit hoher Korruptionsgefahr gem. Ziffer V Nummer 1 Buchstabe c Satz 4 VwV Anti-Korruption gegenwärtige Anzahl Benennung dieser Dienstposten/ Arbeitsplätze gegenwärtige Anzahl Benennung dieser Dienstposten/ Arbeitsplätze In wieviel Fällen kam es 2016 zur Verlängerung der Verwendungszeit? In wieviel Fällen kam es 2017 zur Verlängerung der Verwendungszeit? Verwaltung 3 nebst Vertretern Direktorin 0 Geschäftsleiterin 0 Mitarbeiter Verwaltungsgeschäftsstelle 0 Anlage 61 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 16 von 47 Amtsgericht Hohenstein-Ernstthal: Referat/ Organisationseinheit Korruptionsgefährdete Dienstposten/ Arbeitsplätze gem. Ziffer III Nummer 1 VwV Anti-Korruption davon: Dienstposten/ Arbeitsplätze mit hoher Korruptionsgefahr gem. Ziffer V Nummer 1 Buchstabe c Satz 4 VwV Anti-Korruption gegenwärtige Anzahl Benennung dieser Dienstposten/ Arbeitsplätze gegenwärtige Anzahl Benennung dieser Dienstposten/ Arbeitsplätze In wieviel Fällen kam es 2016 zur Verlängerung der Verwendungszeit? In wieviel Fällen kam es 2017 zur Verlängerung der Verwendungszeit? Verwaltung 6 Behördenleitung 0 Verwaltungsmitarbeiter 0 Amtsgericht Plauen: Referat/ Organisationseinheit Korruptionsgefährdete Dienstposten/ Arbeitsplätze gem. Ziffer III Nummer 1 VwV Anti-Korruption davon: Dienstposten/ Arbeitsplätze mit hoher Korruptionsgefahr gem. Ziffer V Nummer 1 Buchstabe c Satz 4 VwV Anti-Korruption gegenwärtige Anzahl Benennung dieser Dienstposten/ Arbeitsplätze gegenwärtige Anzahl Benennung dieser Dienstposten/ Arbeitsplätze In wieviel Fällen kam es 2016 zur Verlängerung der Verwendungszeit? In wieviel Fällen kam es 2017 zur Verlängerung der Verwendungszeit? Verwaltung 4 Direktorin des Amtsgerichts 0 Geschäftsleiter des Amtsgerichts 0 zwei Mitarbeiter der Verwaltung 0 (Haushaltssachbearbeiter/in) 0 Anlage 61 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 17 von 47 Amtsgericht Zwickau: Referat/ Organisationseinheit Korruptionsgefährdete Dienstposten/ Arbeitsplätze gem. Ziffer III Nummer 1 VwV Anti-Korruption davon: Dienstposten/ Arbeitsplätze mit hoher Korruptionsgefahr gem. Ziffer V Nummer 1 Buchstabe c Satz 4 VwV Anti-Korruption gegenwärtige Anzahl Benennung dieser Dienstposten/ Arbeitsplätze gegenwärtige Anzahl Benennung dieser Dienstposten/ Arbeitsplätze In wieviel Fällen kam es 2016 zur Verlängerung der Verwendungszeit? In wieviel Fällen kam es 2017 zur Verlängerung der Verwendungszeit? Verwaltungsabteilung 1 Direktor 0 1 ständiger Vertreter des Direktors 0 1 Geschäftsleiter 0 1 Personalreferat 0 1 Haushaltsreferat 0 1 Sachbearbeiterin Material 0 1 Gerichtszahlstelle 0 1 JVEG-Anweisungsstelle 0 Landgericht Görlitz: Referat/ Organisationseinheit Korruptionsgefährdete Dienstposten/ Arbeitsplätze gem. Ziffer III Nummer 1 VwV Anti-Korruption davon: Dienstposten/ Arbeitsplätze mit hoher Korruptionsgefahr gem. Ziffer V Nummer 1 Buchstabe c Satz 4 VwV Anti-Korruption gegenwärtige Anzahl Benennung dieser Dienstposten/ Arbeitsplätze gegenwärtige Anzahl Benennung dieser Dienstposten/ Arbeitsplätze In wieviel Fällen kam es 2016 zur Verlängerung der Verwendungszeit? In wieviel Fällen kam es 2017 zur Verlängerung der Verwendungszeit? Behördenleitung 1 Präsident des Landgerichts 0 2 Geschäftsleiterin und Vertreterin 0 Anlage 61 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 18 von 47 Referat/ Organisationseinheit Korruptionsgefährdete Dienstposten/ Arbeitsplätze gem. Ziffer III Nummer 1 VwV Anti-Korruption davon: Dienstposten/ Arbeitsplätze mit hoher Korruptionsgefahr gem. Ziffer V Nummer 1 Buchstabe c Satz 4 VwV Anti-Korruption gegenwärtige Anzahl Benennung dieser Dienstposten/ Arbeitsplätze gegenwärtige Anzahl Benennung dieser Dienstposten/ Arbeitsplätze In wieviel Fällen kam es 2016 zur Verlängerung der Verwendungszeit? In wieviel Fällen kam es 2017 zur Verlängerung der Verwendungszeit? Verwaltungsgeschäfte 5 Referenten hD 0 5 Referenten gD 0 7 Sachbearbeiter 0 Bezirksrevisor 2 Revisoren 0 Gerichtsvollzieherprüfungsbeamte 2 Prüfungsbeamte 2 Prüfungsbeamte 0 0 Sozialer Dienst 1 Referatsleiter 0 Amtsgericht Görlitz: Referat/ Organisationseinheit Korruptionsgefährdete Dienstposten/ Arbeitsplätze gem. Ziffer III Nummer 1 VwV Anti-Korruption davon: Dienstposten/ Arbeitsplätze mit hoher Korruptionsgefahr gem. Ziffer V Nummer 1 Buchstabe c Satz 4 VwV Anti-Korruption gegenwärtige Anzahl Benennung dieser Dienstposten/ Arbeitsplätze gegenwärtige Anzahl Benennung dieser Dienstposten/ Arbeitsplätze In wieviel Fällen kam es 2016 zur Verlängerung der Verwendungszeit? In wieviel Fällen kam es 2017 zur Verlängerung der Verwendungszeit? Verwaltung 1 Direktor des Amtsgerichts 0 1 Geschäftsleiter 0 2 stellv.Geschäftsleiter/ Zahlstellenprüfer 0 2 Mitarbeiter der Verwaltung (Geschäftsstellen, Beschaffung) 0 Anlage 61 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 19 von 47 Referat/ Organisationseinheit Korruptionsgefährdete Dienstposten/ Arbeitsplätze gem. Ziffer III Nummer 1 VwV Anti-Korruption davon: Dienstposten/ Arbeitsplätze mit hoher Korruptionsgefahr gem. Ziffer V Nummer 1 Buchstabe c Satz 4 VwV Anti-Korruption gegenwärtige Anzahl Benennung dieser Dienstposten/ Arbeitsplätze gegenwärtige Anzahl Benennung dieser Dienstposten/ Arbeitsplätze In wieviel Fällen kam es 2016 zur Verlängerung der Verwendungszeit? In wieviel Fällen kam es 2017 zur Verlängerung der Verwendungszeit? 3 Zahlstelle (einschl.Vertretung) 0 Amtsgericht Hoyerswerda: Referat/ Organisationseinheit Korruptionsgefährdete Dienstposten/ Arbeitsplätze gem. Ziffer III Nummer 1 VwV Anti-Korruption davon: Dienstposten/ Arbeitsplätze mit hoher Korruptionsgefahr gem. Ziffer V Nummer 1 Buchstabe c Satz 4 VwV Anti-Korruption gegenwärtige Anzahl Benennung dieser Dienstposten/ Arbeitsplätze gegenwärtige Anzahl Benennung dieser Dienstposten/ Arbeitsplätze In wieviel Fällen kam es 2016 zur Verlängerung der Verwendungszeit? In wieviel Fällen kam es 2017 zur Verlängerung der Verwendungszeit? Geschäftsleitung 2 Geschäftsleiter und Vertreterin 0 2 Verwaltungsgeschäftsstelle und Vertreterin 0 Amtsgericht Kamenz: Referat/ Organisationseinheit Korruptionsgefährdete Dienstposten/ Arbeitsplätze gem. Ziffer III Nummer 1 VwV Anti-Korruption davon: Dienstposten/ Arbeitsplätze mit hoher Korruptionsgefahr gem. Ziffer V Nummer 1 Buchstabe c Satz 4 VwV Anti-Korruption gegenwärtige Anzahl Benennung dieser Dienstposten/ Arbeitsplätze gegenwärtige Anzahl Benennung dieser Dienstposten/ Arbeitsplätze In wieviel Fällen kam es 2016 zur Verlängerung der Verwendungszeit? In wieviel Fällen kam es 2017 zur Verlängerung der Verwendungszeit? Verwaltung 2 Direktor und Geschäftsleiterin 0 Anlage 61 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 20 von 47 Amtsgericht Weißwasser: Referat/ Organisationseinheit Korruptionsgefährdete Dienstposten/ Arbeitsplätze gem. Ziffer III Nummer 1 VwV Anti-Korruption davon: Dienstposten/ Arbeitsplätze mit hoher Korruptionsgefahr gem. Ziffer V Nummer 1 Buchstabe c Satz 4 VwV Anti-Korruption gegenwärtige Anzahl Benennung dieser Dienstposten/ Arbeitsplätze gegenwärtige Anzahl Benennung dieser Dienstposten/ Arbeitsplätze In wieviel Fällen kam es 2016 zur Verlängerung der Verwendungszeit? In wieviel Fällen kam es 2017 zur Verlängerung der Verwendungszeit? Verwaltung 4 Direktor des Amtsgerichts 0 Geschäftsleiterin 0 1.Vertreter Geschäftsleiter 0 2. Vertreter Geschäftsleiter 0 Amtsgericht Zittau: Referat/ Organisationseinheit Korruptionsgefährdete Dienstposten/ Arbeitsplätze gem. Ziffer III Nummer 1 VwV Anti-Korruption davon: Dienstposten/ Arbeitsplätze mit hoher Korruptionsgefahr gem. Ziffer V Nummer 1 Buchstabe c Satz 4 VwV Anti-Korruption gegenwärtige Anzahl Benennung dieser Dienstposten/ Arbeitsplätze gegenwärtige Anzahl Benennung dieser Dienstposten/ Arbeitsplätze In wieviel Fällen kam es 2016 zur Verlängerung der Verwendungszeit? In wieviel Fällen kam es 2017 zur Verlängerung der Verwendungszeit? Verwaltung 1 Direktorin 0 1 Geschäftsleiterin 0 1 Verwaltungsgeschäftsstelle 0 1 Haushaltsbeauftragte/Beschaffungen 0 1 Beschaffung EDV- Verbrauchsmaterial 0 Anlage 61 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 21 von 47 Referat/ Organisationseinheit Korruptionsgefährdete Dienstposten/ Arbeitsplätze gem. Ziffer III Nummer 1 VwV Anti-Korruption davon: Dienstposten/ Arbeitsplätze mit hoher Korruptionsgefahr gem. Ziffer V Nummer 1 Buchstabe c Satz 4 VwV Anti-Korruption gegenwärtige Anzahl Benennung dieser Dienstposten/ Arbeitsplätze gegenwärtige Anzahl Benennung dieser Dienstposten/ Arbeitsplätze In wieviel Fällen kam es 2016 zur Verlängerung der Verwendungszeit? In wieviel Fällen kam es 2017 zur Verlängerung der Verwendungszeit? 1 Beschaffung Bürobedarf 0 Amtsgericht Leipzig: Referat/ Organisationseinheit Korruptionsgefährdete Dienstposten/ Arbeitsplätze gem. Ziffer III Nummer 1 VwV Anti-Korruption davon: Dienstposten/ Arbeitsplätze mit hoher Korruptionsgefahr gem. Ziffer V Nummer 1 Buchstabe c Satz 4 VwV Anti-Korruption gegenwärtige Anzahl Benennung dieser Dienstposten/ Arbeitsplätze gegenwärtige Anzahl Benennung dieser Dienstposten/ Arbeitsplätze In wieviel Fällen kam es 2016 zur Verlängerung der Verwendungszeit? In wieviel Fällen kam es 2017 zur Verlängerung der Verwendungszeit? Verwaltung 12 Abteilungsleiter 0 12 Gruppenleiter 0 2 Präsident und Vizepräsident 0 1 Referent für Gerichtsvollzieherwesen 0 3 Bezirksrevisoren 0 1 Referent für Hausverwaltung 0 1 Referent Gesundheitsmanagement 0 1 Vertrauliche Informationen - Vorzimmer Präsident 0 Anlage 61 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 22 von 47 Amtsgericht Chemnitz: Referat/ Organisationseinheit Korruptionsgefährdete Dienstposten/ Arbeitsplätze gem. Ziffer III Nummer 1 VwV Anti-Korruption davon: Dienstposten/ Arbeitsplätze mit hoher Korruptionsgefahr gem. Ziffer V Nummer 1 Buchstabe c Satz 4 VwV Anti-Korruption gegenwärtige Anzahl Benennung dieser Dienstposten/ Arbeitsplätze gegenwärtige Anzahl Benennung dieser Dienstposten/ Arbeitsplätze In wieviel Fällen kam es 2016 zur Verlängerung der Verwendungszeit? In wieviel Fällen kam es 2017 zur Verlängerung der Verwendungszeit? Verwaltung 1 Haushaltsbeauftragte 0 Sächsisches Oberverwaltungsgericht: Referat/ Organisationseinheit Korruptionsgefährdete Dienstposten/ Arbeitsplätze gem. Ziffer III Nummer 1 VwV Anti-Korruption davon: Dienstposten/ Arbeitsplätze mit hoher Korruptionsgefahr gem. Ziffer V Nummer 1 Buchstabe c Satz 4 VwV Anti-Korruption gegenwärtige Anzahl Benennung dieser Dienstposten/ Arbeitsplätze gegenwärtige Anzahl Benennung dieser Dienstposten/ Arbeitsplätze In wieviel Fällen kam es 2016 zur Verlängerung der Verwendungszeit? In wieviel Fällen kam es 2017 zur Verlängerung der Verwendungszeit? 0 Verwaltungsgericht Dresden: Referat/ Organisationseinheit Korruptionsgefährdete Dienstposten/ Arbeitsplätze gem. Ziffer III Nummer 1 VwV Anti-Korruption davon: Dienstposten/ Arbeitsplätze mit hoher Korruptionsgefahr gem. Ziffer V Nummer 1 Buchstabe c Satz 4 VwV Anti-Korruption gegenwärtige Anzahl Benennung dieser Dienstposten/ Arbeitsplätze gegenwärtige Anzahl Benennung dieser Dienstposten/ Arbeitsplätze In wieviel Fällen kam es 2016 zur Verlängerung der Verwendungszeit? In wieviel Fällen kam es 2017 zur Verlängerung der Verwendungszeit? Verwaltung 2 Verwaltungsgeschäftsstelle 0 1 Behördenleitung 0 Anlage 61 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 23 von 47 Referat/ Organisationseinheit Korruptionsgefährdete Dienstposten/ Arbeitsplätze gem. Ziffer III Nummer 1 VwV Anti-Korruption davon: Dienstposten/ Arbeitsplätze mit hoher Korruptionsgefahr gem. Ziffer V Nummer 1 Buchstabe c Satz 4 VwV Anti-Korruption gegenwärtige Anzahl Benennung dieser Dienstposten/ Arbeitsplätze gegenwärtige Anzahl Benennung dieser Dienstposten/ Arbeitsplätze In wieviel Fällen kam es 2016 zur Verlängerung der Verwendungszeit? In wieviel Fällen kam es 2017 zur Verlängerung der Verwendungszeit? 1 Geschäftsleitung 0 1 stellvertretende Geschäftsleitung 0 1 Mitarbeiterin Verwaltung ehem. gehobener Dienst 0 Verwaltungsgericht Leipzig: Referat/ Organisationseinheit Korruptionsgefährdete Dienstposten/ Arbeitsplätze gem. Ziffer III Nummer 1 VwV Anti-Korruption davon: Dienstposten/ Arbeitsplätze mit hoher Korruptionsgefahr gem. Ziffer V Nummer 1 Buchstabe c Satz 4 VwV Anti-Korruption gegenwärtige Anzahl Benennung dieser Dienstposten/ Arbeitsplätze gegenwärtige Anzahl Benennung dieser Dienstposten/ Arbeitsplätze In wieviel Fällen kam es 2016 zur Verlängerung der Verwendungszeit? In wieviel Fällen kam es 2017 zur Verlängerung der Verwendungszeit? 0 Anlage 61 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 24 von 47 Verwaltungsgericht Chemnitz: Referat/ Organisationseinheit Korruptionsgefährdete Dienstposten/ Arbeitsplätze gem. Ziffer III Nummer 1 VwV Anti-Korruption davon: Dienstposten/ Arbeitsplätze mit hoher Korruptionsgefahr gem. Ziffer V Nummer 1 Buchstabe c Satz 4 VwV Anti-Korruption gegenwärtige Anzahl Benennung dieser Dienstposten/ Arbeitsplätze gegenwärtige Anzahl Benennung dieser Dienstposten/ Arbeitsplätze In wieviel Fällen kam es 2016 zur Verlängerung der Verwendungszeit? In wieviel Fällen kam es 2017 zur Verlängerung der Verwendungszeit? 0 Sächsisches Landesarbeitsgericht: Referat/ Organisationseinheit Korruptionsgefährdete Dienstposten/ Arbeitsplätze gem. Ziffer III Nummer 1 VwV Anti-Korruption davon: Dienstposten/ Arbeitsplätze mit hoher Korruptionsgefahr gem. Ziffer V Nummer 1 Buchstabe c Satz 4 VwV Anti-Korruption gegenwärtige Anzahl Benennung dieser Dienstposten/ Arbeitsplätze gegenwärtige Anzahl Benennung dieser Dienstposten/ Arbeitsplätze In wieviel Fällen kam es 2016 zur Verlängerung der Verwendungszeit? In wieviel Fällen kam es 2017 zur Verlängerung der Verwendungszeit? Verwaltung 1 Geschäftsleiter 0 1 Haushaltsbeauftragter 0 1 RK-/TG-Bearbeiter 0 1 Bearb. Bestellwesen 0 1 Bibliothekarin 0 Anlage 61 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 25 von 47 Arbeitsgericht Dresden: Referat/ Organisationseinheit Korruptionsgefährdete Dienstposten/ Arbeitsplätze gem. Ziffer III Nummer 1 VwV Anti-Korruption davon: Dienstposten/ Arbeitsplätze mit hoher Korruptionsgefahr gem. Ziffer V Nummer 1 Buchstabe c Satz 4 VwV Anti-Korruption gegenwärtige Anzahl Benennung dieser Dienstposten/ Arbeitsplätze gegenwärtige Anzahl Benennung dieser Dienstposten/ Arbeitsplätze In wieviel Fällen kam es 2016 zur Verlängerung der Verwendungszeit? In wieviel Fällen kam es 2017 zur Verlängerung der Verwendungszeit? Verwaltung 1 Direktor 0 1 ständiger Vertreter des Direktors und Bibliotheksbeauftragter 0 1 Geschäftsleiter und Haushaltsbeauftragter 0 2 Verwaltungsgeschäftsstelle 0 Arbeitsgericht Leipzig: Referat/ Organisationseinheit Korruptionsgefährdete Dienstposten/ Arbeitsplätze gem. Ziffer III Nummer 1 VwV Anti-Korruption davon: Dienstposten/ Arbeitsplätze mit hoher Korruptionsgefahr gem. Ziffer V Nummer 1 Buchstabe c Satz 4 VwV Anti-Korruption gegenwärtige Anzahl Benennung dieser Dienstposten/ Arbeitsplätze gegenwärtige Anzahl Benennung dieser Dienstposten/ Arbeitsplätze In wieviel Fällen kam es 2016 zur Verlängerung der Verwendungszeit? In wieviel Fällen kam es 2017 zur Verlängerung der Verwendungszeit? Verwaltung 1 Direktor 0 1 stV Direktor 0 1 Geschäftsleiter 0 1 Vorzimmer 0 1 Haushalt 0 Anlage 61 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 26 von 47 Arbeitsgericht Bautzen: Referat/ Organisationseinheit Korruptionsgefährdete Dienstposten/ Arbeitsplätze gem. Ziffer III Nummer 1 VwV Anti-Korruption davon: Dienstposten/ Arbeitsplätze mit hoher Korruptionsgefahr gem. Ziffer V Nummer 1 Buchstabe c Satz 4 VwV Anti-Korruption gegenwärtige Anzahl Benennung dieser Dienstposten/ Arbeitsplätze gegenwärtige Anzahl Benennung dieser Dienstposten/ Arbeitsplätze In wieviel Fällen kam es 2016 zur Verlängerung der Verwendungszeit? In wieviel Fällen kam es 2017 zur Verlängerung der Verwendungszeit? 0 Arbeitsgericht Chemnitz: Referat/ Organisationseinheit Korruptionsgefährdete Dienstposten/ Arbeitsplätze gem. Ziffer III Nummer 1 VwV Anti-Korruption davon: Dienstposten/ Arbeitsplätze mit hoher Korruptionsgefahr gem. Ziffer V Nummer 1 Buchstabe c Satz 4 VwV Anti-Korruption gegenwärtige Anzahl Benennung dieser Dienstposten/ Arbeitsplätze gegenwärtige Anzahl Benennung dieser Dienstposten/ Arbeitsplätze In wieviel Fällen kam es 2016 zur Verlängerung der Verwendungszeit? In wieviel Fällen kam es 2017 zur Verlängerung der Verwendungszeit? 0 Arbeitsgericht Zwickau: Referat/ Organisationseinheit Korruptionsgefährdete Dienstposten/ Arbeitsplätze gem. Ziffer III Nummer 1 VwV Anti-Korruption davon: Dienstposten/ Arbeitsplätze mit hoher Korruptionsgefahr gem. Ziffer V Nummer 1 Buchstabe c Satz 4 VwV Anti-Korruption gegenwärtige Anzahl Benennung dieser Dienstposten/ Arbeitsplätze gegenwärtige Anzahl Benennung dieser Dienstposten/ Arbeitsplätze In wieviel Fällen kam es 2016 zur Verlängerung der Verwendungszeit? In wieviel Fällen kam es 2017 zur Verlängerung der Verwendungszeit? 0 Anlage 61 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 27 von 47 Sächsisches Landessozialgericht: Referat/ Organisationseinheit Korruptionsgefährdete Dienstposten/ Arbeitsplätze gem. Ziffer III Nummer 1 VwV Anti-Korruption davon: Dienstposten/ Arbeitsplätze mit hoher Korruptionsgefahr gem. Ziffer V Nummer 1 Buchstabe c Satz 4 VwV Anti-Korruption gegenwärtige Anzahl Benennung dieser Dienstposten/ Arbeitsplätze gegenwärtige Anzahl Benennung dieser Dienstposten/ Arbeitsplätze In wieviel Fällen kam es 2016 zur Verlängerung der Verwendungszeit? In wieviel Fällen kam es 2017 zur Verlängerung der Verwendungszeit? Verwaltung 1 Präsident (N.N.) 1 Präsident entfällt (aufgrund Amt, i.Ü. vakant) 1 Vizepräsidentin 1 Vizepräsident entfällt (aufgrund Amt) 22 Präsidialrichterin 0 Pressesprecherin 0 Geschäftsleiterin (N.N.) 1 Geschäftsleiterin entfällt (aufgrund Amt, i.Ü. vakant) Referat Personal 2 Referatsleiterin, Referentin 0 0 Referat Aus- und Fortbildung 0 Referat Haushalt 0 Bezirksrevisor 1 Bezirksrevisor 1 0 Referat Qualitätsaufgaben/Geschäftsprüfung 1 Referatsleiterin 0 0 Referat EDV/TK-Angelegenheiten 0 Allgemeine Verwaltung 0 (bzgl. Geschäftsleiterin s.o.) Verwaltungsangelegenheiten 1 Richterin LSG 1 0 Innere Dienste 0 Verwaltungsgesch.stelle/Vorzimmer 0 Personalgeschäftsstelle 0 Anlage 61 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 28 von 47 Referat/ Organisationseinheit Korruptionsgefährdete Dienstposten/ Arbeitsplätze gem. Ziffer III Nummer 1 VwV Anti-Korruption davon: Dienstposten/ Arbeitsplätze mit hoher Korruptionsgefahr gem. Ziffer V Nummer 1 Buchstabe c Satz 4 VwV Anti-Korruption gegenwärtige Anzahl Benennung dieser Dienstposten/ Arbeitsplätze gegenwärtige Anzahl Benennung dieser Dienstposten/ Arbeitsplätze In wieviel Fällen kam es 2016 zur Verlängerung der Verwendungszeit? In wieviel Fällen kam es 2017 zur Verlängerung der Verwendungszeit? Hausverwaltung und Bauunterhalt 0 Bibliothek (einschl. Beschaffung) 0 gesonderte Beauftragte 0 1 Gruppenleiterin 0 5 Infothek/Wachtmeister 0 Sozialgericht Dresden: Referat/ Organisationseinheit Korruptionsgefährdete Dienstposten/ Arbeitsplätze gem. Ziffer III Nummer 1 VwV Anti-Korruption davon: Dienstposten/ Arbeitsplätze mit hoher Korruptionsgefahr gem. Ziffer V Nummer 1 Buchstabe c Satz 4 VwV Anti-Korruption gegenwärtige Anzahl Benennung dieser Dienstposten/ Arbeitsplätze gegenwärtige Anzahl Benennung dieser Dienstposten/ Arbeitsplätze In wieviel Fällen kam es 2016 zur Verlängerung der Verwendungszeit? In wieviel Fällen kam es 2017 zur Verlängerung der Verwendungszeit? Verwaltung 1 Präsident 1 Präsident 0 0 1 Vizepräsidentin 1 Vizepräsidentin 0 0 3 weit. aufsichtsführende Richter 3 weit. aufsichtsführende Richter 0 0 1 Geschäftsleiterin / Haushalt 1 Geschäftsleiterin 0 0 1 stellvertretende Geschäftsleiterin 1 stellvertretende Geschäftsleiterin 0 0 1 Referatsleiterin Innerer Dienstbetrieb Anlage 61 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 29 von 47 Referat/ Organisationseinheit Korruptionsgefährdete Dienstposten/ Arbeitsplätze gem. Ziffer III Nummer 1 VwV Anti-Korruption davon: Dienstposten/ Arbeitsplätze mit hoher Korruptionsgefahr gem. Ziffer V Nummer 1 Buchstabe c Satz 4 VwV Anti-Korruption gegenwärtige Anzahl Benennung dieser Dienstposten/ Arbeitsplätze gegenwärtige Anzahl Benennung dieser Dienstposten/ Arbeitsplätze In wieviel Fällen kam es 2016 zur Verlängerung der Verwendungszeit? In wieviel Fällen kam es 2017 zur Verlängerung der Verwendungszeit? 1 Vorzimmer Präsident / Geldstelle 1 Personalstelle 1 Verwaltungsgeschäftsstelle Gruppenleiter 6 Gruppenleiter Kostenbeamte 2 Kostenbeamte g.D. 2 Kostenbeamte m.D. Serviceeinheit 3 EDV / TK-Angelegenheiten Bibliothek 1 Bibliothek / Geldannahmestelle Registratur 1 Registratur Wachtmeister 12 Wachtmeister Haustechniker 1 Sicherheitsbeauftragter Sozialgericht Chemnitz: Referat/ Organisationseinheit Korruptionsgefährdete Dienstposten/ Arbeitsplätze gem. Ziffer III Nummer 1 VwV Anti-Korruption davon: Dienstposten/ Arbeitsplätze mit hoher Korruptionsgefahr gem. Ziffer V Nummer 1 Buchstabe c Satz 4 VwV Anti-Korruption gegenwärtige Anzahl Benennung dieser Dienstposten/ Arbeitsplätze gegenwärtige Anzahl Benennung dieser Dienstposten/ Arbeitsplätze In wieviel Fällen kam es 2016 zur Verlängerung der Verwendungszeit? In wieviel Fällen kam es 2017 zur Verlängerung der Verwendungszeit? Verwaltung 28 Präsident 3 Präsident 0 0 Vizepräsident Vizepräsident 0 0 Anlage 61 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 30 von 47 Referat/ Organisationseinheit Korruptionsgefährdete Dienstposten/ Arbeitsplätze gem. Ziffer III Nummer 1 VwV Anti-Korruption davon: Dienstposten/ Arbeitsplätze mit hoher Korruptionsgefahr gem. Ziffer V Nummer 1 Buchstabe c Satz 4 VwV Anti-Korruption gegenwärtige Anzahl Benennung dieser Dienstposten/ Arbeitsplätze gegenwärtige Anzahl Benennung dieser Dienstposten/ Arbeitsplätze In wieviel Fällen kam es 2016 zur Verlängerung der Verwendungszeit? In wieviel Fällen kam es 2017 zur Verlängerung der Verwendungszeit? weiterer aufsichtsführender Richter Geschäftsleiter 0 1 Geschäftsleiter 0 Vorzimmer/ Verwaltungsgeschäftsstelle 1 0 Vorzimmer/ Verwaltungsgeschäftsstelle 2 0 Verwaltungsgeschäftsstelle 3 0 Personalreferent 0 Haushaltsbeauftragte 0 Verwaltungsreferent 0 Gruppenleiter 0 Koordinatorin Sachverständige 0 Qualitätsbeauftragte 0 Anwenderbetreuer (EDV-/TK- Angelegenheiten) 0 Mitarbeiter Gesundheitsmanagement 0 Fachadministration SaxMBS und Freigabe der DTA-Listen 0 Geldstellenverwalter 0 Justizwachtmeister 0 Anlage 61 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 31 von 47 Referat/ Organisationseinheit Korruptionsgefährdete Dienstposten/ Arbeitsplätze gem. Ziffer III Nummer 1 VwV Anti-Korruption davon: Dienstposten/ Arbeitsplätze mit hoher Korruptionsgefahr gem. Ziffer V Nummer 1 Buchstabe c Satz 4 VwV Anti-Korruption gegenwärtige Anzahl Benennung dieser Dienstposten/ Arbeitsplätze gegenwärtige Anzahl Benennung dieser Dienstposten/ Arbeitsplätze In wieviel Fällen kam es 2016 zur Verlängerung der Verwendungszeit? In wieviel Fällen kam es 2017 zur Verlängerung der Verwendungszeit? Sicherheitsheitsbeauftragter gem. § 22 SGB VII 0 Sozialgericht Leipzig: Referat/ Organisationseinheit Korruptionsgefährdete Dienstposten/ Arbeitsplätze gem. Ziffer III Nummer 1 VwV Anti-Korruption davon: Dienstposten/ Arbeitsplätze mit hoher Korruptionsgefahr gem. Ziffer V Nummer 1 Buchstabe c Satz 4 VwV Anti-Korruption gegenwärtige Anzahl Benennung dieser Dienstposten/ Arbeitsplätze gegenwärtige Anzahl Benennung dieser Dienstposten/ Arbeitsplätze In wieviel Fällen kam es 2016 zur Verlängerung der Verwendungszeit? In wieviel Fällen kam es 2017 zur Verlängerung der Verwendungszeit? Verwaltung 1 Präsident 1 Präsident 0 0 1 Vizepräsident 1 Vizepräsident 0 0 1 Weiterer aufsichtsführender Richter 0 1 Geschäftsleiter / Haushalt 1 stellvertretende Geschäftsleiterin 0 0 1 Pressesprecher 0 1 Vorzimmer 0 3 Verwaltungsgeschäftsstelle / Geldstelle 0 Registratur 1 Registratur 0 Kostenbeamte 4 Kostenbeamte/in 0 Gruppenleiter 3 Gruppenleiter/in 0 Anlage 61 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 32 von 47 Referat/ Organisationseinheit Korruptionsgefährdete Dienstposten/ Arbeitsplätze gem. Ziffer III Nummer 1 VwV Anti-Korruption davon: Dienstposten/ Arbeitsplätze mit hoher Korruptionsgefahr gem. Ziffer V Nummer 1 Buchstabe c Satz 4 VwV Anti-Korruption gegenwärtige Anzahl Benennung dieser Dienstposten/ Arbeitsplätze gegenwärtige Anzahl Benennung dieser Dienstposten/ Arbeitsplätze In wieviel Fällen kam es 2016 zur Verlängerung der Verwendungszeit? In wieviel Fällen kam es 2017 zur Verlängerung der Verwendungszeit? Serviceeinheit 3 Anwenderbetreuer /Statistik 0 Richter 1 Sicherheitsbeauftragter 0 Wachtmeister 3 Wachtmeister 0 Anlage 61 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 33 von 47 Generalstaatsanwaltschaft: Referat/ Organisationseinheit Korruptionsgefährdete Dienstposten/ Arbeitsplätze gem. Ziffer III Nummer 1 VwV Anti-Korruption davon: Dienstposten/ Arbeitsplätze mit hoher Korruptionsgefahr gem. Ziffer V Nummer 1 Buchstabe c Satz 4 VwV Anti-Korruption gegenwärtige Anzahl Benennung dieser Dienstposten/ Arbeitsplätze gegenwärtige Anzahl Benennung dieser Dienstposten/ Arbeitsplätze In wieviel Fällen kam es 2016 zur Verlängerung der Verwendungszeit? In wieviel Fällen kam es 2017 zur Verlängerung der Verwendungszeit? Leitung 2 Behördenleiter, Pressesprecher 1 Behördenleiter 0 0 Verwaltung 10 Verwaltungsleiter, Geschäftsleiterin, Dezernenten, Mitarbeiter 1 Dezernentin 1 0 Abteilung I 13 Abteilungsleiter, Leiter IT- Stelle, Dezernenten, Sachbearbeiter, Mitarbeiter 0 Abteilung II 3 Abteilungsleiter, Dezernenten 0 Abteilung III 3 Abteilungsleiter, Dezernenten 0 Besondere Beauftragungen 4 Beauftragte 0 Geschäftsstellen/ Serviceeinheiten 7 Sachbearbeiter 0 Schreibdienst 1 Sachbearbeiter 0 Zentrale Abrechnungsstelle TK 1 Sachbearbeiter 1 Sachbearbeiter 0 1 Anlage 61 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 34 von 47 Staatsanwaltschaft Chemnitz: Referat/ Organisationseinheit Korruptionsgefährdete Dienstposten/ Arbeitsplätze gem. Ziffer III Nummer 1 VwV Anti-Korruption davon: Dienstposten/ Arbeitsplätze mit hoher Korruptionsgefahr gem. Ziffer V Nummer 1 Buchstabe c Satz 4 VwV Anti-Korruption gegenwärtige Anzahl Benennung dieser Dienstposten/ Arbeitsplätze gegenwärtige Anzahl Benennung dieser Dienstposten/ Arbeitsplätze In wieviel Fällen kam es 2016 zur Verlängerung der Verwendungszeit? In wieviel Fällen kam es 2017 zur Verlängerung der Verwendungszeit? Verwaltung 1 Beauftragter für den Haushalt 1 Beauftragter für den Haushalt 0 0 Staatsanwaltschaft Dresden: Referat/ Organisationseinheit Korruptionsgefährdete Dienstposten/ Arbeitsplätze gem. Ziffer III Nummer 1 VwV Anti-Korruption davon: Dienstposten/ Arbeitsplätze mit hoher Korruptionsgefahr gem. Ziffer V Nummer 1 Buchstabe c Satz 4 VwV Anti-Korruption gegenwärtige Anzahl Benennung dieser Dienstposten/ Arbeitsplätze gegenwärtige Anzahl Benennung dieser Dienstposten/ Arbeitsplätze In wieviel Fällen kam es 2016 zur Verlängerung der Verwendungszeit? In wieviel Fällen kam es 2017 zur Verlängerung der Verwendungszeit? Verwaltung 4 Beauftragte für den Haushalt, Verantwortliche für Beschaffungen und Angelegenheiten der Hausverwaltung 0 Anlage 61 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 35 von 47 Staatsanwaltschaft Görlitz: Referat/ Organisationseinheit Korruptionsgefährdete Dienstposten/ Arbeitsplätze gem. Ziffer III Nummer 1 VwV Anti-Korruption davon: Dienstposten/ Arbeitsplätze mit hoher Korruptionsgefahr gem. Ziffer V Nummer 1 Buchstabe c Satz 4 VwV Anti-Korruption gegenwärtige Anzahl Benennung dieser Dienstposten/ Arbeitsplätze gegenwärtige Anzahl Benennung dieser Dienstposten/ Arbeitsplätze In wieviel Fällen kam es 2016 zur Verlängerung der Verwendungszeit? In wieviel Fällen kam es 2017 zur Verlängerung der Verwendungszeit? Verwaltung 18 Behördenleiter, Geschäftsleiter, Beauftragte für den Haushalt, Haushaltssachbearbeiter, Anwenderbetreuer, Vorzimmer, jeweilige Stellvertreter 0 Staatsanwaltschaft Zwickau: Referat/ Organisationseinheit Korruptionsgefährdete Dienstposten/ Arbeitsplätze gem. Ziffer III Nummer 1 VwV Anti-Korruption davon: Dienstposten/ Arbeitsplätze mit hoher Korruptionsgefahr gem. Ziffer V Nummer 1 Buchstabe c Satz 4 VwV Anti-Korruption gegenwärtige Anzahl Benennung dieser Dienstposten/ Arbeitsplätze gegenwärtige Anzahl Benennung dieser Dienstposten/ Arbeitsplätze In wieviel Fällen kam es 2016 zur Verlängerung der Verwendungszeit? In wieviel Fällen kam es 2017 zur Verlängerung der Verwendungszeit? Verwaltung 1 Beauftragte für den Haushalt 0 Anlage 61 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 36 von 47 Ausbildungszentrum Bobritzsch: Referat/ Organisationseinheit Korruptionsgefährdete Dienstposten/ Arbeitsplätze gem. Ziffer III Nummer 1 VwV Anti-Korruption davon: Dienstposten/ Arbeitsplätze mit hoher Korruptionsgefahr gem. Ziffer V Nummer 1 Buchstabe c Satz 4 VwV Anti-Korruption gegenwärtige Anzahl Benennung dieser Dienstposten/ Arbeitsplätze gegenwärtige Anzahl Benennung dieser Dienstposten/ Arbeitsplätze In wieviel Fällen kam es 2016 zur Verlängerung der Verwendungszeit? In wieviel Fällen kam es 2017 zur Verlängerung der Verwendungszeit? Verwaltung 1 Behördenleiter 0 1 stellv. Behördenleiter 0 1 Geschäftsleiterin 0 1 stellv. Geschäftsleiterin 0 7 Titelverwalter 0 2 Personalabteilung 0 7 Vergabestelle 0 3 IT-Stelle 0 5 Bearbeiter Kassen- und Rechnungswesen 0 Anlage 61 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 37 von 47 Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst und Geschäftsbereich: Landesamt für Archäologie Referat/ Organisations-einheit Korruptionsgefährdete Dienstposten/ Arbeitsplätze gem. Ziffer III Nummer 1 VwV Anti-Korruption davon: Dienstposten/ Arbeitsplätze mit hoher Korruptionsgefahr gem. Ziffer V Nummer 1 Buchstabe c Satz 4 VwV Anti-Korruption gegenwärtige Anzahl Benennung dieser Dienstposten/ Arbeitsplätze gegenwärtige Anzahl Benennung dieser Dienstposten/ Arbeitsplätze In wieviel Fällen kam es 2016 zur Verlängerung der Verwendungszeit? In wieviel Fällen kam es 2017 zur Verlängerung der Verwendungszeit? LfA, Abt. 1 5 SB 0 entfällt LfA, Abt. 1 5 SGL 0 LfA, Abt. 1 1 RL 0 LfA, Abt. 2 6 R 0 LfA, Abt. 2 4 RL 0 LfA, Abt. 2 1 AL 0 Sächsische Landesbibliothek - Staats- und Universitätsbibliothek Dresden Referat/ Organisationseinheit Korruptionsgefährdete Dienstposten/ Arbeitsplätze gem. Ziffer III Nummer 1 VwV Anti-Korruption davon: Dienstposten/ Arbeitsplätze mit hoher Korruptionsgefahr gem. Ziffer V Nummer 1 Buchstabe c Satz 4 VwV Anti-Korruption gegenwärtige Anzahl Benennung dieser Dienstposten/ Arbeitsplätze gegenwärtige Anzahl Benennung dieser Dienstposten/ Arbeitsplätze In wieviel Fällen kam es 2016 zur Verlängerung der Verwendungszeit? In wieviel Fällen kam es 2017 zur Verlängerung der Verwendungszeit? SLUB/Generaldirektion 3 Bibliotheksleitung 0 entfällt SLUB/Stabsstellen 3 Stabsstellen 0 Anlage 61 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 38 von 47 Referat/ Organisationseinheit Korruptionsgefährdete Dienstposten/ Arbeitsplätze gem. Ziffer III Nummer 1 VwV Anti-Korruption davon: Dienstposten/ Arbeitsplätze mit hoher Korruptionsgefahr gem. Ziffer V Nummer 1 Buchstabe c Satz 4 VwV Anti-Korruption gegenwärtige Anzahl Benennung dieser Dienstposten/ Arbeitsplätze gegenwärtige Anzahl Benennung dieser Dienstposten/ Arbeitsplätze In wieviel Fällen kam es 2016 zur Verlängerung der Verwendungszeit? In wieviel Fällen kam es 2017 zur Verlängerung der Verwendungszeit? SLUB/Abt. 1 3 Abteilungs- und Referatsleitung 0 SLUB/Abt. 2 5 Abteilungs- und Referatsleitung 0 entfällt SLUB/Abt. 3 8 Abteilungs- und Referatsleitung 0 SLUB/Abt. 4 4 Abteilungs- und Referatsleitung 0 SLUB/Abt. 5 3 Abteilungs- und Referatsleitung 0 SLUB/Abt. 6 3 Abteilungs- und Referatsleitung 0 SLUB/Abt. 7 3 Abteilungs- und Referatsleitung 0 SLUB/Abt. 8 2 Abteilungs- und Referatsleitung 0 Anlage 61 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 39 von 47 Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr und Geschäftsbereich: Oberbergamt Referat/ Organisationseinheit Korruptionsgefährdete Dienstposten/ Arbeitsplätze gem. Ziffer III Nummer 1 VwV Anti-Korruption davon: Dienstposten/ Arbeitsplätze mit hoher Korruptionsgefahr gem. Ziffer V Nummer 1 Buchstabe c Satz 4 VwV Anti-Korruption gegenwärtige Anzahl Benennung dieser Dienstposten/ Arbeitsplätze gegenwärtige Anzahl Benennung dieser Dienstposten/ Arbeitsplätze In wieviel Fällen kam es 2016 zur Verlängerung der Verwendungszeit? In wieviel Fällen kam es 2017 zur Verlängerung der Verwendungszeit? Behördenleitung, Abteilungsleiter Sekretariat 4 Behördenleiter, 3 Abteilungsleiter 4 Behördenleiter, 3 Abteilungsleiter 3 3 Ref. 11 8 Referatsleiter, 4 Sachbearbeiter, 3 Bürosachbearbeiterinnen 6 Referatsleiter, 4 Sachbearbeiter, eine Bürosachbearbeiterin 4 4 Ref. 12 13 Referatsleiter, 5 Referenten, 7 Sachbearbeiter 11 Referatsleiter, 4 Referenten, 6 Sachbearbeiter 5 5 Ref. 13 6 Referatsleiter, ein Referent, 4 Sachbearbeiter 4 Referatsleiter, ein Referent, 2 Sachbearbeiter 2 1 Ref. 21 8 Referatsleiter, 2 Referenten, 3 Sachbearbeiter, 2 Grubenkontrolleure 8 Referatsleiter, 2 Referenten, 3 Sachbearbeiter, 2 Grubenkontrolleure 8 7 Ref. 22 12 Referatsleiter, 2 Referenten, 9 Sachbearbeiter 12 Referatsleiter, 2 Referenten, 9 Sachbearbeiter 10 10 Ref. 31 10 Referatsleiter, 3 Referenten, 6 Sachbearbeiter 7 Referatsleiter, 2 Referenten, 4 Sachbearbeiter 6 5 Anlage 61 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 40 von 47 Referat/ Organisationseinheit Korruptionsgefährdete Dienstposten/ Arbeitsplätze gem. Ziffer III Nummer 1 VwV Anti-Korruption davon: Dienstposten/ Arbeitsplätze mit hoher Korruptionsgefahr gem. Ziffer V Nummer 1 Buchstabe c Satz 4 VwV Anti-Korruption gegenwärtige Anzahl Benennung dieser Dienstposten/ Arbeitsplätze gegenwärtige Anzahl Benennung dieser Dienstposten/ Arbeitsplätze In wieviel Fällen kam es 2016 zur Verlängerung der Verwendungszeit? In wieviel Fällen kam es 2017 zur Verlängerung der Verwendungszeit? Ref. 32 10 Referatsleiter, 2 Referenten, 4 Sachbearbeiter, 2 Projektmitarbeiter Hochwasser 8 Referatsleiter, ein Referent, 4 Sachbearbeiter, 2 Projektmitarbeiter Hochwasser, eine Technische Hilfe 8 6 Anlage 61 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 41 von 47 Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz und Geschäftsbereich: SKH Altscherbitz Referat/ Organisationseinheit Korruptionsgefährdete Dienstposten/ Arbeitsplätze gem. Ziffer III Nummer 1 VwV Anti-Korruption davon: Dienstposten/ Arbeitsplätze mit hoher Korruptionsgefahr gem. Ziffer V Nummer 1 Buchstabe c Satz 4 VwV Anti-Korruption gegenwärtige Anzahl Benennung dieser Dienstposten/ Arbeitsplätze gegenwärtige Anzahl Benennung dieser Dienstposten/ Arbeitsplätze In wieviel Fällen kam es 2016 zur Verlängerung der Verwendungszeit? In wieviel Fällen kam es 2017 zur Verlängerung der Verwendungszeit? 1 Verwaltungsdirektorin 0 1 Ärztlicher Direktor 0 1 Pflegedirektorin 0 3 Chefärzte 0 11 Oberärzte 0 2 Leiter IT Management (+ Stellvertr.) 0 2 Leiter Servicemanagement (+ Stellv.) 0 2 Leiter Technik (+ Stellvertr.) 0 2 Leiter Einkauf (+ Stellvertr.) 0 MVZ Altscherbitz 1 Ärztliche Leiterin 0 MVZ Funkenburgstraße 1 Ärztliche Leiterin 0 Anlage 61 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 42 von 47 Sächsisches Krankenhaus Arnsdorf Referat/ Organisationseinheit Korruptionsgefährdete Dienstposten/ Arbeitsplätze gem. Ziffer III Nummer 1 VwV Anti-Korruption davon: Dienstposten/ Arbeitsplätze mit hoher Korruptionsgefahr gem. Ziffer V Nummer 1 Buchstabe c Satz 4 VwV Anti-Korruption gegenwärtige Anzahl Benennung dieser Dienstposten/ Arbeitsplätze gegenwärtige Anzahl Benennung dieser Dienstposten/ Arbeitsplätze In wieviel Fällen kam es 2016 zur Verlängerung der Verwendungszeit? In wieviel Fällen kam es 2017 zur Verlängerung der Verwendungszeit? 1 Verwaltungsdirektor 0 1 Ärztlicher Direktor 0 1 Pflegedirektor 0 4 Chefärzte 0 13 Oberärzte/Oberärztinnen 0 2 Leiter/in Finanzmanagement und Stellvertreter/in 0 2 Leiter/in Technisches Management und Stellvertreter/in 0 2 Leiter/in Materialwirtschaft und Stellvertreter/in 0 2 Leiter/in IT Management und Stellvertreter/in 0 MVZ Dresden 1 Ärztliche Leiter/in 0 MVZ Pirna 1 Ärztliche Leiter/in 0 Anlage 61 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 43 von 47 Sächsisches Krankenhaus Großschweidnitz Referat/ Organisationseinheit Korruptionsgefährdete Dienstposten/ Arbeitsplätze gem. Ziffer III Nummer 1 VwV Anti-Korruption davon: Dienstposten/ Arbeitsplätze mit hoher Korruptionsgefahr gem. Ziffer V Nummer 1 Buchstabe c Satz 4 VwV Anti-Korruption gegenwärtige Anzahl Benennung dieser Dienstposten/ Arbeitsplätze gegenwärtige Anzahl Benennung dieser Dienstposten/ Arbeitsplätze In wieviel Fällen kam es 2016 zur Verlängerung der Verwendungszeit? In wieviel Fällen kam es 2017 zur Verlängerung der Verwendungszeit? 1 Verwaltungsdirektorin 0 1 Ärztliche Direktorin 0 1 Pflegedirektor 0 4 Chefärzte 0 12 Oberärzte 0 1 Leiter Finanz- u. Rechnungswesen 0 1 Stellv. Leiter Finanz- u. Rechn.-wesen 0 1 Leiter Personal 0 1 Stellv. Leiter Personal 0 1 Leiter IKT 0 1 Stellv. Leiter IKT 0 1 Leiter Einkauf 0 1 Leiter Technik/ Service 0 Anlage 61 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 44 von 47 Sächsisches Krankenhaus Rodewisch Referat/ Organisationseinheit Korruptionsgefährdete Dienstposten/ Arbeitsplätze gem. Ziffer III Nummer 1 VwV Anti-Korruption davon: Dienstposten/ Arbeitsplätze mit hoher Korruptionsgefahr gem. Ziffer V Nummer 1 Buchstabe c Satz 4 VwV Anti-Korruption gegenwärtige Anzahl Benennung dieser Dienstposten/ Arbeitsplätze gegenwärtige Anzahl Benennung dieser Dienstposten/ Arbeitsplätze In wieviel Fällen kam es 2016 zur Verlängerung der Verwendungszeit? In wieviel Fällen kam es 2017 zur Verlängerung der Verwendungszeit? 1 Verwaltungsdirektor 0 1 Ärztlicher Direktor 0 1 Pflegedirektor 0 3 Chefärzte 0 1 Leiter Wirtschaft/Technik 0 1 Stellvertr. Leiter Wirtschaft/Technik 0 3 Wirtschaft/Einkauf 0 1 Leiter IT / Einkauf 0 1 Stellvertr. Leiter IT / Einkauf 0 1 Rechnungswesen 0 Heim "Haus am Karswald" Arnsdorf - Wohnstätte zur Förderung und Pflege behinderter Menschen Referat/ Organisationseinheit Korruptionsgefährdete Dienstposten/ Arbeitsplätze gem. Ziffer III Nummer 1 VwV Anti-Korruption davon: Dienstposten/ Arbeitsplätze mit hoher Korruptionsgefahr gem. Ziffer V Nummer 1 Buchstabe c Satz 4 VwV Anti-Korruption gegenwärtige Anzahl Benennung dieser Dienstposten/ Arbeitsplätze gegenwärtige Anzahl Benennung dieser Dienstposten/ Arbeitsplätze In wieviel Fällen kam es 2016 zur Verlängerung der Verwendungszeit? In wieviel Fällen kam es 2017 zur Verlängerung der Verwendungszeit? 1 Wohnstättenleiter 0 1 MA Personalwesen 0 1 MA Materialwesen 0 Anlage 61 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 45 von 47 Staatsbetrieb für Mess- und Eichwesen Referat/ Organisationseinheit Korruptionsgefährdete Dienstposten/ Arbeitsplätze gem. Ziffer III Nummer 1 VwV Anti-Korruption davon: Dienstposten/ Arbeitsplätze mit hoher Korruptionsgefahr gem. Ziffer V Nummer 1 Buchstabe c Satz 4 VwV Anti-Korruption gegenwärtige Anzahl Benennung dieser Dienstposten/ Arbeitsplätze gegenwärtige Anzahl Benennung dieser Dienstposten/ Arbeitsplätze In wieviel Fällen kam es 2016 zur Verlängerung der Verwendungszeit? In wieviel Fällen kam es 2017 zur Verlängerung der Verwendungszeit? Eichdirektion 4 Leiter (hD) 0 1 hD 0 9 gD 0 5 mD 0 Eichamt Dresden 1 Leiter (hD) 0 6 gD 0 17 mD 0 Eichamt Leipzig 1 Leiter (hD) 0 6 gD 0 12 mD 0 1 eD 0 Eichamt Chemnitz 1 Leiter (hD) 0 5 gD 0 8 mD 0 Eichamt Zwickau 1 Leiter (hD) 0 2 gD 0 8 mD 0 Anlage 61 zu Drs.-Nr. 6/12700 Seite 46 von 47 Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen Referat/ Organisationseinheit Korruptionsgefährdete Dienstposten/ Arbeitsplätze gem. Ziffer III Nummer 1 VwV Anti-Korruption davon: Dienstposten/ Arbeitsplätze mit hoher Korruptionsgefahr gem. Ziffer V Nummer 1 Buchstabe c Satz 4 VwV Anti-Korruption gegenwärtige Anzahl Benennung dieser Dienstposten/ Arbeitsplätze gegenwärtige Anzahl Benennung dieser Dienstposten/ Arbeitsplätze In wieviel Fällen kam es 2016 zur Verlängerung der Verwendungszeit? In wieviel Fällen kam es 2017 zur Verlängerung der Verwendungszeit? Leitung 4 Präsidentin, Organisationsreferent, Zentrales Qualitätsmanagement 1 Präsidentin/ BfH 0 0 Verwaltung 29 Verwaltungsdirektorin, Leiter und Mitarbeiter der Sachgebiete Haushalt/Beschaffung, Personal/ Recht und IT/ Datenverarbeitung 1 Verwaltungsdirektorin 0 0 Fachgebiet 2.4 Amtliche Außendienstaufgaben 7 Fachgebietsleiter, Futtermittelkontrolleure, Weinkontrolleur, Maschienentechnische Sachverständige 0 Abteilungsleiter 4 Fachabteilungsleiter Humanmedizin, Amtliche Lebensmitteluntersuchung und Veterinärmedizin 0 Fachgebietsleiter, Prüfleiter, Sachverständige 123 alle Fachgebietsleiter, Prüfleiter, wissenschaftliche Sachverständige (außer FG 2.4) der LUA 0 2018-06-12T15:25:37+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes