STAATSM1N1STER1UM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/12703 Thema: Gebühreneinnahmen für die polizeiliche Begleitung von Großraum - und Schwerlasttransporten Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Werden für die polizeiliche Begleitung für Großraum- und Schwerlasttransporte in Sachsen Gebühren erhoben? (Bitte mit Angabe der Rechtsgrundlage!) Die Erhebung der Gebühren für die polizeiliche Begleitung von Schwer- und Großraumtransporten, gefährlichen Transporten und gefährdeten Transporten nach § 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Polizeigesetz des Freistaates Sachsen erfolgt auf der Grundlage der lfd. Nr. 75, Tarifstelle 1, des Neunten Sächsischen Kostenverzeichnisses (9. SächsKVZ) vom 21. September 2011 (SächsGVBI. S. 410), das zuletzt durch die Verordnung vom 25. Juli 2016 (SächsGVBI. S. 298) geändert worden ist. Frage 2: Wie hoch waren jeweils die Gebühreneinnahmen für die polizeiliche Begleitung von Großraum- und Schwerlasttransporten in den Jahren 2015 bis 2017? (Bitte aufstellen nach Jahren, polizeilichen Aufwand und Aufwand für Genehmigung!) In den Jahren 2015 bis 2017 wurden folgende Gebühreneinnahmen für die polizeiliche Begleitung von Schwer- und Großraumtransporten, gefährlichen Transporten und gefährdeten Transporten bei Kapitel 03 12 erzielt: 2015: 433.538,08€, 2016: 443.660,86 E, 2017: 455.588,76€. Von einer Aufteilung der Gebühren nach polizeilichem Aufwand und Aufwand für Genehmigungen der Schwer- und Großraumtransporte wird seitens der Staatsregierung abgesehen. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 37-1053/50/27 Dresden, 12. April 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Gemäß Artikel 51 Abs. 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten , so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt ist. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann. Im vorliegenden Fall wäre durch eine vollständige Beantwortung die Arbeits- und Funktionsfähigkeit der Staatsregierung gefährdet, weil ein Sachbearbeiter rund drei Monate mit der Auflistung beschäftigt wäre. In den Jahren 2015 bis 2017 wurden 9.264 polizeiliche Begleitungen von Schwer- und Großraumtransporten, gefährlichen Transporten und gefährdeten Transporten durch die sächsische Polizei durchgeführt. Unter der Annahme, dass ein Sachbearbeiter 15 Minuten für die Bearbeitung eines Vorganges bräuchte, ergibt sich ein zeitlicher Aufwand für die Recherchetätigkeit von 138.960 Minuten. Die Beantwortung ist im Ergebnis der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung andererseits und unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts unverhältnismäßig und in der zur Verfügung stehenden Zeit ohne erhebliche Einschränkungen der sächsischen Polizei nicht zu leisten. Frage 3: Wie hoch war jeweils der (monetär bewertete) Aufwand für die polizeiliche Begleitung von Großraum- und Schwerlasttransporten in den Jahren 2015 bis 2017? (Bitte aufstellen nach Jahren, polizeilichem Aufwand und Aufwand für Genehmigung!) Die Anzahl an Transporten (insgesamt) und dabei geleistete Mannstunden wurden bereits in den Antworten der Staatsregierung auf die Kleinen Anfragen Drs.-Nrn. 6/7746 und 6/11655 aufgelistet. Darüber hinaus ist kein weiterer monetärer Aufwand darstellbar, da alle nach dem 9. SächsKVZ abrechenbaren Positionen bereits in den in der Frage 2 genannten eingenommenen Gebühren integriert sind (Fahrstrecke, Personaleinsatz, Stundenvolumen). Es wird erneut darauf hingewiesen, dass seitens der Sächsischen Staatsregierung gegenüber den Polizeidienststellen keine Vorgaben bezüglich der Erfassung nach Organisationseinheiten bzw. der Anzahl der zur Begleitung von Schwer- und Großraumtransporten eingesetzten Polizeibeamten bestehen. Insofern werden diese Daten in den Polizeidienststellen nicht bzw. nicht einheitlich erhoben. pAit re ndlicht -Grüßen Prof. Dr. Roland Wöller Seite 2 von 2 2018-04-13T08:32:49+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes