STAATSM1N1STERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/12704 Thema: Aufklärungsquote im Bereich der Jugendkriminalität — Nachfrage zur Kleinen Anfrage in Drs. 6/12458 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In der Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf die Kleine Anfrage in Drs. 6/12458 wird angegeben, dass die Aufklärungsquote nach Polizeilicher Kriminalstatistik für Straftaten im Bereiche Jugendkriminalität im Jahren 2014: 73,3%, im Jahr 2015: 80,1% und im Jahr 2016: 93,2% betrug. Des Weiteren ist in der Antwort zu lesen: ,Der Jugendkriminalität werden ausschließlich aufgeklärte Straftaten zugeordnet."' Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage: Wenn der Jugendkriminalität ausschließlich aufgeklärte Straftaten zugeordnet werden, wie ist dann eine Aufklärungsquote von weniger als 100% in den Jahren 2014 bis 2016 zu erklären? In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) werden unter Jugendkriminalität ausschließlich aufgeklärte Straftaten erfasst. Eine Zuordnung ungeklärter Straftaten erfolgt nicht, da der Täter nicht bekannt ist und insofern auch keine belastbare Aussage zum tatsächlichen Alter des Täters getroffen werden kann. Für die Beantwortung der Kleinen Anfrage, Drs.-Nr. 6/12458, Fragen 1 bis 4, wurden die in der PKS erfassten Fälle, die durch das Kommissariat 23 — „Haus des Jugendrechts" der Polizeidirektion Leipzig bearbeitet wurden, herangezogen. Dabei handelt es sich nicht nur um Fälle der Jugendkriminalität gemäß der o. g. PKS-Definition. Vielmehr werden im „Haus des Jugendrechts " auch BL ...MIM MIM Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-1053/50/28 Dresden, 12. April 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7,8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN 1Z1. 11111111\ , 11MI e I r M7771 • Ermittlungen zu Straftaten gegen Unbekannt geführt, bei denen der Verdacht nahe liegt (z. B. Personenbeschreibung von Zeugen), dass es sich bei den Tatverdächtige um Kinder, Jugendliche oder Heranwachsende handelt, • sogenannte „Lebenssachverhalte" (mehrere Straftaten bzw. Straftäter) gebündelt bearbeitet, bei denen nicht immer alle Einzelsachverhalte aufgeklärt werden können , • Jugendschutzdelikte im Zusammenhang mit Verstößen gegen das Jugendschutzund das Jugendarbeitsschutzgesetz bearbeitet, bei denen Tatverdächtige auch Erwachsene sein können bzw. kein Tatverdächtiger bekannt gemacht werden kann. it fiklundlicherYGrüßen JtL POof1 Dr. Roland Wöller Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2 2018-04-12T09:51:02+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes