STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/12705 Thema: Bußgeldeinnahmen Freistaat Sachsen 2014 bis 2017 — Nachfrage zur Kleinen Anfrage in Drs. 6/11688 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage: Durch welche Behörden, nachgeordnete Dienststellen bzw. Bußgeldstelle werden die Bußgeldverfahren in der Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf die Kleine Anfrage in Drs. 6/11688 bearbeitet? Die Bußgeldverfahren werden durch folgende Behörden, nachgeordnete Dienststellen bzw. Bußgeldstellen bearbeitet: - die Finanzämter Chemnitz-Süd, Dresden -Nord und Leipzig II, - das Landesamt für Steuern und Finanzen, - das Sächsische Oberbergamt, - das Landesamt für Straßenbau und Verkehr (Zentrale), - den Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen, - das Statistische Landesamt des Freistaates Sachsen, - die Studentenwerke, - die jeweils zuständigen Ordnungsämter im Bereich der Ämter für Ausbildungsförderung , - das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, - die Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen, - den Staatsbetrieb für Mess- und Eichwesen, - die Architektenkammer Sachsen, - die Landesdirektion Sachsen, - die Stadtverwaltungen der Kreisfreien Städte Dresden, Leipzig, Chemnitz , Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 14-1053/45/11 Dresden, 12. April 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7,8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN die Landratsämter als Behörden der Landkreise sowie die Stadt -/Gemeindeverwaltungen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden (vgl. Anlage 1 der Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs.-Nr. 6/11688). it frislundlichert Grüßen Roland Wöller Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2 2018-04-12T09:48:56+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes