STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Hütter, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/12729 Thema: Islamistische „Ausbildungscamps" im Ausland mit Bezug zu Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung darüber vor, ob und in welchem Umfang sog. islamistische „Ausbildungscamps" außerhalb Deutschlands, insbesondere in den Nachbarländern von Deutschland sowie in Syrien, Marokko, Tunesien, Ägypten, Kasachstan, Libanon , Libyen, Irak und der Türkei, betrieben wurden oder werden, an denen a. Deutsche, die der islamistischen sächsischen Szene zugerechnet werden, oder b. Ausländer, die in der islamistischen sächsischen Szene aufgefallen sind, teilgenommen haben? (Bitte aufschlüsseln für die Jahre 2014 bis 2017 und möglichst genauer Bezeichnung der involvierten islamistischen Vereinigung) Zu la: Es gibt zurzeit keine gesicherten Erkenntnisse, dass Deutsche, die der islamistischen Szene in Sachsen zugerechnet werden, an Ausbildungslagern des „IS" oder von „Al-Qaida" bzw. anderen Terrororganisationen teilgenommen haben. Zu lb: Es gibt zurzeit keine gesicherten Erkenntnisse, dass Ausländer, die der islamistischen Szene in Sachsen zugerechnet werden, an Ausbildungslagern des „IS" oder von „Al-Qaida" bzw. anderen Terrororganisationen teilgenommen haben. Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/3303 Dresden, 13. April 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 2: Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung über Personen im Sinne der Frage 1. a. und b. vor? (Bitte sämtliche Aktivitäten, wie Funktion in den „Ausbildungscamps ", Anzahl und Dauer der Teilnahmen, zugehörige islamistische Vereinigung usw. für die Jahre 2014 bis 2017, aufschlüsseln) Entfällt. Auf die Antwort auf die Frage 1 wird verwiesen. Frage 3: Welche der unter 2. erfragten Personen verübten in Sachsen Straftaten in dem Zeitraum 2014 bis 2017? (Bitte aufschlüsseln nach Anzahl der Taten und zugrunde liegender Strafnorm) Frage 4: Welche juristischen Konsequenzen hatten die unter 3. erfragten Straftaten? (Bitte aufschlüsseln nach Einleitung Ermittlungsverfahren, Stand der Ermittlungsverfahren und ggf. Ergebnissen der Ermittlungsverfahren) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 und 4: Der Staatsregierung sind keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellungen bekannt. Miri4e)JndlichenArüßen Prof. Dr. Roland Wöller Seite 2 von 2 2018-04-13T09:52:05+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes