STAATSM1N1STER1UM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCUERSCUUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 | 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/1273 Thema: Nachfrage zur Drs. 6/811: Entgeltregelungen in der Pflegebranche Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In der Antwort auf meine Kleine Anfrage Drs. 6/811 ist von wirtschaftlich angemessenen Pflegevergütungen die Rede.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie definieren Sie wirtschaftlich angemessene Pflegevergütungen? Frage 2: Wie hoch sind diese Vergütungen? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Es ist nicht Aufgabe der Sächsischen Staatsregierung, den Begriff der wirtschaftlich angemessenen Pflegevergütungen zu definieren. Die Vergütung für die ambulanten und stationären Pflegeleistungen wird zwischen den Trägern der ambulanten Pflegedienste bzw. der Pflegeheime und den Pflegekassen sowie den Sozialhilfeträgern unter Beachtung der §§ 82 ff des Sozialgesetzbuches Elftes Buch - Soziale Pflegeversicherung (SGB XI) vereinbart. Danach muss u.a. die Vergütung leistungsgerecht sein. Sie muss dem Pflegedienst bzw. dem Pflegeheim bei wirtschaftlicher Betriebsführung ermöglichen, seine Aufwendungen zu finanzieren und seinen Versorgungsauftrag zu erfüllen. Die Bezahlung tarifvertraglich vereinbarter Vergütungen sowie entsprechender Vergütungen nach kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen kann dabei nicht als unwirtschaftlich abgelehnt werden. Eine Differenzierung in der Vergütung nach Kostenträgern ist unzulässig. igü"!"lE'l Freistaat |P SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-0141.51-15/182 Dresden, April 2015 Hausanschrift; Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 10 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES HMD VERRRALICHERSCH1JTZ Freistaat SACHSEN Frage 3: Wie hoch waren die Entgelte an die Mitarbeiter in Sachsen im Jahr 2014, welche im Rahmen der Vergütungsverhandlungen den Kostenträgern nachgewiesen wurden? Zur Höhe der Entgelte an die Mitarbeiter in Sachsen im Jahr 2014, welche im Rahmen der Vergütungsverhandlungen den Kostenträgern nachgewiesen wurden, kann die Sächsische Staatsregierung keine Angaben machen. Nach Auskunft der AOK PLUS wurden nur in wenigen Einzelfällen tatsächliche Nachweise zu den Entgelten von den Trägern der Einrichtungen zur Verfügung gestellt. Die bisher erfolgten Nachweise sind nach Angaben der AOK PLUS nicht repräsentativ, da die Anzahl der Verhandlungen, in denen tatsächlich vollumfängliche Nachweise vorgelegt wurden, im Vergleich zur Anzahl der Verhandlungen, in denen keine Nachweise geführt wurden, sehr gering ist. Zur Umsetzung des Papiers „Pro Pflege Sachsen“ haben die Kostenträger daher Anfang 2015 vereinbart, dass der Nachweis zu den Personalkosten strikt eingefordert wird. Frage 4: Wie werden die Pflegevergütungen den Kostenträgern im Rahmen der Vergütungsverhandlungen nachgewiesen? Weiche Unterlagen sind dazu nötig? Den Trägern stehen verschiedene Möglichkeiten der Nachweisführung zur Verfügung. Die Eignung der Nachweise ist abhängig vom Einzelfall. Mögliche Nachweise sind insbesondere testierte Jahreslohnjournale, anonymisierte Gehaltsnachweise sowie testierte Auszüge aus der Gewinn- und Verlustrechnung. Mit freundlichen Grüßen Seite 2 von 2