STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SAC1-I SEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Hütter, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/12731 Thema: Rechtsextremistische „Ausbildungscamps" im Ausland mit Bezug zu Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung darüber vor, ob und in welchem Umfang sog. rechtsextremistische „Ausbildungscamps" außerhalb Deutschlands, insbesondere in den Nachbarländern von Deutschland, betrieben wurden oder werden, an denen a. Deutsche, die der rechtsextremistischen sächsischen Szene zugerechnet werden, oder b. Ausländer, die in der rechtsextremistischen sächsischen Szene aufgefallen sind, teilgenommen haben? (Bitte aufschlüsseln für die Jahre 2014 bis 2017 und möglichst genauer Bezeichnung der involvierten rechtsextremistischen Vereinigung) Zu la: An der fünftägigen Sommeruniversität der französischen „Gönöration Identitaire " beteiligten sich im August 2016 nach Eigenangaben der „Identitären Bewegung Sachsen (16)" zufolge auch sächsische 16 -Aktivisten. Zu lb: Der Sächsischen Staatsregierung liegen diesbezüglich keine Erkenntnisse vor. Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/3305 Dresden, 13. April 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 2: Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung über Personen im Sinne der Frage 1. a. und b. vor? (Bitte sämtliche Aktivitäten, wie Funktion in den „Ausbildungscamps ", Anzahl und Dauer der Teilnahmen, zugehörige rechtsextremistische Vereinigung usw. für die Jahre 2014 bis 2017, aufschlüsseln) Von einer Beantwortung wird abgesehen. Die Frage richtet sich auf Auskünfte über personenbezogene Daten, insbesondere Namen von Geschehensbeteiligten. Personennamen unterliegen dem Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 33 Verfassung des Freistaates Sachsen - SächsVerf). Gleiches gilt für Angaben, wenn durch ihre Nennung Rückschlüsse auf Personen gezogen werden könnten. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein Recht Dritter im Sinne des Art. 51 Abs. 2 SächsVerf. Die Staatsregierung hat den Informationsanspruch des Fragestellers mit den Rechten Dritter am Schutz ihrer persönlichen Daten abgewogen. Die Abwägung hat in den Fällen , in denen der Staatsregierung über die in der Beantwortung enthaltenen Angaben hinaus personenbezogene Daten bekannt sind, zu dem Ergebnis geführt, dass dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung Vorrang zukommt, so dass die Angabe dieser Daten mit Extremismusbezug unterbleiben musste. Gerade die Unterrichtung darüber, dass bestimmte Daten im Sinne des § 2 Gesetz über den Verfassungsschutz im Freistaat Sachsen über eine Person bekannt sind, betrifft einen auch in Bezug auf den öffentlichen wie nichtöffentlichen parlamentarischen Umgang besonders geschützten Datenkreis, nämlich Daten, die Rückschlüsse auf politische Meinungen zulassen. Der Schutzgedanke hat umso nachhaltiger zu wirken, als es hier nicht allein um eine schlichte politische Betätigung geht, sondern die betroffene Person einem extremistischen Kontext und einem bestimmten - in der Auseinandersetzung mit anderen befindlichen - Lager zugeordnet werden soll. Frage 3: Welche der unter 2. erfragten Personen verübten in Sachsen Straftaten in dem Zeitraum 2014 bis 2017? (Bitte aufschlüsseln nach Anzahl der Taten und zugrunde liegender Strafnorm) Frage 4: Welche juristischen Konsequenzen hatten die unter 3. erfragten Straftaten? (Bitte aufschlüsseln nach Einleitung Ermittlungsverfahren, Stand der Ermittlungsverfahren und ggf. Ergebnissen der Ermittlungsverfahren) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 und 4: Der Sächsischen Staatsregierung sind keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellungen bekannt. Mitedundlichen Grüßen 71'gr.Roland Wöller- Seite 2 von 2 2018-04-13T08:59:32+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes