STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BUND-NIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/12734 Thema: Neonazistisches Treffen am 29.12.2017 sowie neonazistisches Konzert am 30.12.2017 in Hoyerswerda Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Vorbemerkung: Am 29. Dezember 2017 führten Neonazis in Hoyerswerda ein Treffen durch, es nahmen ca. 10 Personen teil. Am 30. Dezember 2017 folgte ein Konzert, an dem ca. 70 Personen teilnahmen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Der Fragesteller verwendet in der Kleinen Anfrage den Begriff „extreme Rechte". Für die Beantwortung wird insoweit auf die Vorbemerkung Nummer I. in der Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf die Große Anfrage Drs.-Nr. 5/4956 verwiesen. Der Sächsischen Staatsregierung liegen zu der Kleinen Anfrage auch Erkenntnisse vor, deren Mitteilung überwiegende Belange des Geheimschutzes (Art. 51 Abs. 2 Verfassung des Freistaates Sachsen [SächsVerf]) entgegenstehen . Es handelt sich dabei um Informationen, die gemäß Nummer 8 in Verbindung mit der Nummer 3.3 der Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung über die Behandlung von Verschlusssachen vom 4. Januar 2008 (SächsABI. Sonderdruck Jg. 2008) als Verschlusssache eingestuft wurden. Die Einstufung erfolgte zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Landesamtes für Verfassungsschutz (UV) Sachsen und zum Schutz nachrichtendienstlicher Zugänge. Die Informationen sind durch nachrichtendienstliche Mittel (§ 5 Abs. 1 Gesetz über den Verfassungsschutz im Freistaat Sachsen [SächsVSG]) erlangt worden. Die Weitergabe dieser Informationen würde die eingesetzten Methoden der Nachrichtenbeschaffung den im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens zu beteiligen- Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/3306 Dresden, 16. April 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN den Personen offenbaren oder Rückschlüsse auf die Art nachrichtendienstlicher Zugänge ermöglichen und somit die Arbeitsfähigkeit des LfV Sachsen gefährden. Im Falle des Einsatzes von Personen nach § 5 Abs. 1 SächsVSG stehen zudem Rechte Dritter im Sinne von Art. 51 Abs. 2 SächsVerf entgegen. Diese Personen wären bei einer Mitteilung in ihren Grundrechten auf Leben, körperliche Unversehrtheit oder Freiheit der Person gefährdet. Die Staatsregierung trifft eine Schutzpflicht gegenüber ihren nachrichtendienstlichen Quellen und sie hat insoweit jegliche Handlungen zu unterlassen, die zu einer Enttarnung der Quelle führen können. Darüber hinaus ist das Vertrauen in die Fähigkeit eines Nachrichtendienstes, die Identität seiner Quellen zu schützen, für seine Funktionsfähigkeit essenziell. Die Mitteilung von Erkenntnissen im gewählten Verfahren, die Rückschlüsse auf nachrichtendienstliche Zugänge zulassen, würde sich nachhaltig negativ auf die Fähigkeit des LfV Sachsen auswirken, solche Zugänge zu gewinnen bzw. solche Kontakte fortzuführen. Diese teils dauerhafte Beeinträchtigung von Rechtsgütern war mit dem Informationsinteresse des Abgeordneten abzuwägen. Die Abwägung ergab, dass dem Geheimschutz und dem Schutz der Rechte Dritter Vorrang vor dem Informationsanspruch des Abgeordneten zukommt. Die Sächsische Staatsregierung hat in die Abwägung einbezogen, ob andere Formen der Informationsübermittlung möglich sind, die das Informationsinteresse des Parlaments unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen der Regierung befriedigen . Mit Blick auf den im Rahmen der Beantwortung zu beteiligenden Personenkreis kam die Staatsregierung zu dem Ergebnis, dass der erforderliche Geheimschutz sowie der Schutz Dritter nur dann hinreichend gewährleistet werden kann, wenn die Informationsübermittlung unterbleibt. Es wird darauf hingewiesen, dass der Parlamentarischen Kontrollkommission auf deren Verlangen weitergehende Auskunft erteilt wird. Frage 1: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über das Objekt/die Objekte, in dem das Konzert sowie das Treffen stattgefunden haben? Sowohl das Treffen von Rechtsextremisten am 29.12.2017 als auch das rechtsextremistische Konzert am 30.12.2017 fanden im Objekt der ortsansässigen Fußballfangruppierung „Black Devils" in der Straße E in Hoyerswerda statt. Frage 2: Wer ist Eigentümer des Objektes7der Objekte und inwiefern bestehen Verbindungen des Eigentümers bzw. der Eigentümer zur extremen Rechten bzw. inwieweit verfügen Neonazis über eine uneingeschränkte grundsätzliche Zugriffsmöglichkeit ? Zum Eigentümer des Objektes liegen derzeit noch keine Erkenntnisse vor. Seite 2 von 3 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Frage 3: Wer trat als Veranstalter des Konzertes in Erscheinung und welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über aufgetretene Bands und/oder Liedermacher? Es traten ein unbekannter Liedermacher und eine unbekannte Band auf. Über den Veranstalter liegen keine Erkenntnisse vor. Frage 4: Welche Gruppierung führte das Treffen zu welchem Zweck durch? Zum Organisator des Treffens liegen keine Erkenntnisse vor. Frage 5: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung hinsichtlich weiterer durchgeführter oder geplanter Veranstaltungen von Neonazis in diesem Objekt/diesen Objekten ? Am 10. März 2018 fand im o. g. Objekt ein rechtsextremistisches Konzert mit ca. 100 Teilnehmern statt. Angekündigt wurden im Vorfeld die Bands „Thoytonia" (Sachsen), „Sturmrebellen" (Nordrhein-Westfalen), „Unbeugsam" (Brandenburg [BBD, „Fylgien" (BB) und eine Überraschungsband. Aufgetreten ist Internetangaben zufolge die Band „Randgruppe Deutsch" (Freie Hansestadt Bremen). Ob auch die anderen angekündigten Bands auftraten, ist bisher nicht bekannt. Darüber hinaus liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, die aus Gründen der Geheimhaltung nicht mitgeteilt werden können. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Mi eundlichen Grüßen \/V _,‘. r . Dr. Ro Wöller Freistaat SACHSEN Seite 3 von 3 2018-04-16T10:28:30+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes