STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/12737 Thema: Schusswaffengebrauch in der Öffentlichkeit durch eine unbekannte Person zwischen dem 23. und 28. Februar in Görlitz auf die Grundschule -Fischmarkt Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wegen welcher Delikte wird seitens der zuständigen Behörden ermittelt ? Es wurde ein Ermittlungsverfahren wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung , strafbar gemäß § 304 Strafgesetzbuch eingeleitet. Da ein Verstoß gegen waffenrechtliche Vorschriften nicht ausgeschlossen werden kann, wurde tateinheitlich zudem ein Verdacht des Verstoßes gegen das Waffengesetz angezeigt. Frage 2: Konnte bereits ein Tatverdächtiger ermittelt werden? Bisher konnte kein Tatverdächtiger bekannt gemacht werden. Frage 3: Um was für eine Schusswaffe im waffenrechtlichen Sinn handelt es sich? Welches Munitionskaliber wurde verwendet? Frage 5: Handelt es sich bei der verwendeten Waffe um eine „illegale" oder „legale " Waffe? Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-1053/50/40 Dresden, 16. April 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 und 5: Bisher konnte aufgrund fehlender objektiver Beweise zum Tatmittel nicht festgestellt werden, womit das Gebäude beschädigt wurde. Demgemäß kann keine Aussage über mögliche Schusswaffen bzw. Munition getroffen werden. Frage 4: Wurde auf ein Fenster mehrfach geschossen oder wurde auf mehrere Fenster „wahllos" geschossen? Sind Klassenräume oder Nebengelasse betroffen? Unbenommen der Tatsache, dass sich alle Beschädigungen der Fenster auf der Hofseite der Schule befinden, ist kein weiterer Zusammenhang zu erkennen. Es wurden insgesamt drei Glasscheiben beschädigt. 7i reundlich n Grüßen 1 1 14.› rof. r. RolandlWöller 4, rof. Dr. Roland Wöller Seite 2 von 2 2018-04-16T10:27:50+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes