STAATSMINISTERIUM DEH JUSTIZ Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalstraße 7 | 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon +49 (0)351 564 1500 Telefax +49 (0)351 564 1509 staatsminister® smj Justiz. Sachsen .de* Aktenzeichen 1040E-LR-1011/15 Dresden, 2^ April 2015 Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/1275 Thema: Wohnungsräumungen in Sachsen von 2009 - 2014 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Räumungsklagen wurden in den letzten 5 Jahren bei den Gerichten eingereicht (Bitte aufschiüsseln nach kreisfreien Städten und Landkreise)? Frage 2: In wie vielen Fällen wurden Räumungsklagen mit Mietschulden begrün det? Hausanschrift; Sächsisches Staatsministerium der Justiz Hospitalstraße 7 01097 Dresden Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Briefpost über Deutsche Post 01095 Dresden www.justiz.sachsen.de/smj Gerichtliche Verfahren auf Räumung von Wohnungen werden statistisch nicht gesondert erfasst. Für die Beantwortung der Fragen wäre daher die Durchsicht aller Zivilakten der Amtsgerichte (2009 bis 2014: durchschnittlich rund 48.000 Verfahren pro Jahr) erforderlich. Eine solche Erhebung wäre mit einem Aufwand verbunden, der geeignet ist, die Arbeits- und Funktionsfähigkeit der Justiz zu beeinträchtigen. Nach Abwägung zwischen dem parlamentarischen InformaVerkehrsverbindung : Zu erreichen mit Straßenbahnlinien 3,6, 7, 8, 11 Parken und behindertengerechter Zugang über Einfahrt Hospitalstraße 7 ♦Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente nur über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach; nähere Informationen unter www.egvp.de STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN tionsinteresse einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung sowie der Justiz andererseits wurde, auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts, aus Gründen der Zumutbarkeit von der Beantwortung abgesehen. Frage 3: Welche Möglichkeit haben Menschen, die auf Grund von Zwangsräumungen wohnungslos geworden sind? Menschen, die auf Grund von Zwangsräumungen wohnungslos geworden sind, haben Anspruch auf eine Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten gemäß §§ 67 ff Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII.) - Sozialhilfe Nach § 68 Abs. 1 Satz 1 SGB XII umfassen diese Leistungen u. a. Maßnahmen bei der Beschaffung einer Wohnung. Nach Zuweisung durch das örtliche Sozialamt kann auch ein Platz in einem Übergangsheim belegt werden, sofern der Betroffene nicht anderweitig Unterkommen kann. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow