STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/12752 Thema: „Eklatante" Pannen bei Ermittlungen zu den Anschlägen auf eine Moschee in Dresden am 26. September 2016 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Vorbemerkung: SZ -Online berichtete am 16.3.2018 von ,eklatanten Ermittlungspannen', die beim Prozess um den Anschlag auf die Moschee offenbar wurden. So seien die zwei originalen Rohrbomben, die am Tatort nicht explodiert sind, zu Testzwecken gesprengt worden, ohne dass zuvor Kratzer und Verformungen gesichert wurden, die eine Identifizierung des Schraubstocks hätten ermöglichen können. Zudem habe das LKA zum Zeitpunkt der Ermittlungen nicht über einen Sachverständigen für Sprengvorrichtungen verfügt, so dass keine entsprechenden Untersuchungen vorgenommen worden seien. Für einen Splitter, der nahelegt, dass es sich bei dem detonierten Sprengsatz um eine Rohrbombe gehandelt habe, fehle ein (Foto -)Nachweis. Außerdem sei die Frau des Imam und ein weiterer Bewohner des Nebengelasses der Moschee nicht vernommen worden. Fotos von der Wohnung in der Moschee seien erst vier Monate später gemacht worden; zu diesem Zeitpunkt sei auch die beschädigte Tür schon auf dem Sperrmüll verbracht worden, obwohl sie nochmals untersucht werden sollte. Darüber hinaus seien die Schraubstöcke eines Freundes des Angeklagten nicht überprüft worden." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-1053/50/.. Dresden, 16. April 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7,8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Frage 1: Wie stellt sich der Sachverhalt aus Sicht der Staatsregierung dar? Frage 3: Aus welchen konkreten Gründen wurden die in Frage stehenden Ermittlungen nicht oder so spät durchgeführt? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 3: Die Fragen betreffen ein laufendes Gerichtsverfahren vor dem Landgericht Dresden, in welchem die Beweisaufnahme und -würdigung noch nicht abgeschlossen ist. Insofern kann sich die Staatsregierung zum jetzigen Zeitpunkt nicht dazu äußern. Frage 2: Inwieweit ist es üblich, das Beweismittel zu Testzwecken zerstört werden, insbesondere aus welchen Gründen wurden die Rohrbomben nicht für solche Testzwecke nachgebaut oder wie werden diese üblicherweise getestet? Eine generelle Aussage dazu ist nicht möglich. Ob und ggf. welche der fragegegenständlichen Maßnahmen durchgeführt werden, ist stets von den Umständen des Einzelfalls abhängig. Darüber hinaus wird auf die zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 3 verwiesen. Frage 4: Aus welchen Gründen verfügt das LKA Sachsen seit wann nicht mehr über einen Experten für Sprengvorrichtungen und aus welchen konkreten Gründen wurde die Stelle nicht nachbesetzt? Die Delikte unter Anwendung von unkonventionellen Spreng- und Brandvorrichtungen (USBV) oder Brand- bzw. Sprengmitteln bedürfen in Abhängigkeit von Spurenlage und Fragestellung einer komplexen Begutachtung in mehreren Fachrichtungen. Für die sprengstoffrechtliche Bewertung bei Verdacht auf Straftaten in Verbindung mit USBV sind die Entschärfer der USBV-Gruppe des Landeskriminalamtes Sachsen (LKA), welche gleichzeitig ausgebildete Sprengstoffermittler sind, verantwortlich. Die Untersuchung bezieht sich dabei auf die Feststellung der Art und der Funktion sowie der Wirkungsweise des jeweiligen Gegenstandes/der Substanz. Weitere kriminaltechnische Untersuchungen inklusive der Gefährdungsbeurteilung obliegen dem Kriminalwissenschaftlichen und -technischen Institut (KTI) des LKA. Der frühere Sachverständige für Sprengvorrichtungen ist 2010 in den Ruhestand gegangen . Entsprechende Aufgabenstellungen werden durch andere Sachverständige verschiedener Untersuchungsgebiete im KTI wahrgenommen. Erforderlichenfalls werden Sachverständige aus anderen Bundesländern bzw. des Bundeskriminalamtes hinzugezogen . Eine Nachbesetzung ist daher nicht vorgesehen. Freistaat SAC1-I SEN Seite 2 von 3 STAATSM1NISTER1UM DES INNERN Frage 5: Aus welchen Gründen hat das LKA Sachsen wegen der Defizite in den Ermittlungen nicht um Amtshilfe aus anderen Bundesländern gebeten? Die Hinzuziehung externer Sachverständiger war nicht erforderlich, da die aufgeworfenen kriminaltechnischen Fragestellungen im KTI des LKA bearbeitet werden konnten. Mit-freundliche Grüßen (6J Prof. Dr. Roland VVöller Freistaat SACHSEN Seite 3 von 3 2018-04-16T10:27:12+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes