STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat S ACH SEM Der Staatsminister Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 | 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/12758 Thema: Straßenentwässerung bei Bundesfernstraßen und Bundesau¬ tobahnen - durch den Freistaat Sachsen bzw. im Auftrag durch ihn errichtete und betriebene Straßenentwässerungs¬ anlagen - Nachfrage zur Kleinen Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange zu Drs. 6/10488 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 61-1053/40/68 Dresden, j 2. ApTäl 20 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Bundesautobahnen und Bundesstraßen in Baulast¬ trägerschaft des Bundes sind durch das Landesamt für Stra¬ ßenbau und Verkehr (LASuV) als zuständige Straßenbaubehörde und ohne Berücksichtigung der gemäß § 50a Abs. 1 Satz 1 den Landkreisen und Kreisfreien Städten zugewiesenen Zuständigkeiten in welchen Abschnitten au¬ ßerhalb von Ortschaften in den Jahren 2010 - 2017 neu er¬ richtet, erneuert bzw. grundhaft saniert worden? (Bitte aufstellen nach Jahren, Bundesautobahnen bzw. Bundesstra¬ ßen, Bauabschnitten, Errichtung/Erneuerung/grundhafter Sa¬ nierung, Länge der Bauabschnitte, Bauzeit der Abschnitte!) Frage 2: Im Zuge welcher Baumaßnahmen gemäß Frage 1 mussten in Jeweils welchen Bauabschnitten Straßenentwässerungsanla¬ gen sowie zu den Anlagen zugehörige bzw. erforderliche Sonderbauten errichtet, erneuert bzw. grundhaft saniert wer¬ den? (Bitte aufstellen nach Jahren, Bundesautobahnen bzw. Bundesstraßen, Bauabschnitten, Errichtung/Erneu¬ erung/grundhafter Sanierung, Länge der zugehörigen Stra¬ ßenentwässerungsanlagen, Zahl und Art der Sonderbauten, Bauzeit der Abschnitte!) Zertifikat seit 200& audlt bcrufundfamlllc Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen: Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7,8 Haltestelle Carolaplatz Seite 1 von 3 Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Frage 3: Welche Kosten entstanden durch die Baumaßnahmen gemäß Frage 2 für welche Bauabschnitte? (Bitte aufstellen nach Jahren, Bundesautob¬ ahnen bzw. Bundesstraßen, Bauabschnitten, Errich¬ tung/Erneuerung/grundhafter Sanierung, Länge der zugehörigen Straßenentwässerungsanlagen, Zahl und Art der Sonderbauten, Bauzeit der Abschnitte!) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3: Von einer Beantwortung wird abgesehen. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt ist. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was inner¬ halb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann. Die erbetenen Daten werden nicht vorgehalten. Um die angefragten Angaben zu recherchieren, bedarf es einer Erhebung in jedem einzelnen Fall. Das heißt, dass jeder einzelne Vorgang auf die abgefragten Daten zu prüfen ist. Aufwandserhöhend kommt hinzu, dass sich die Unterlagen der Jahrgänge vor der Arbeitsaufnahme des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr in externen Depots befinden und von dort herangeschafft werden müssten. Eine zahlenmäßige Erhebung der in Frage kommenden Vorhaben ergab im Ergebnis circa 520 Vorgänge seit 2010. Aufgrund des Umfangs der zu leistenden Auswertungen wird eine durch¬ schnittliche realistische Bearbeitungszeit von einem Arbeitstag pro Vorgang angesetzt. Mithin ergibt sich daraus ein zeitlicher Aufwand von 520 Arbeitstagen. Das zur Erledi¬ gung abzustellende Personal stünde über einen unverhältnismäßig langen Zeitraum nicht für die Erledigung der Kernaufgaben des Landesamtes für Straßenbau und Ver¬ kehr (LASuV) zur Verfügung. Bei einem Stellenaufwuchs im LASuV im erforderlichen Umfang (10 Vollzeitäquivalente) ergäbe dies eine Bearbeitungszeit von circa 52 Tagen, mithin mehr als acht Arbeitswochen. Eine Beantwortung der Fragen ist deshalb innerhalb der Antwortfrist nicht möglich. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Frage 4: Welche Bundesstraßen in Baulastträgerschaft des Bundes sind gemäß § 50a Abs. 1 Satz 1 in Zuständigkeit der Landkreise und Kreisfreien Städte in welchen Abschnitten außerhalb geschlossener Ortschaften in den Jahren 2010 - 2017 erneuert, grundhaft saniert bzw. instand¬ gesetzt worden? (Bitte aufstellen nach Jahren, Bundesstraßen, Bauab¬ schnitten, Errichtung/ Erneuerung/grundhafter Sanierung/Instand¬ setzung, Länge der Bauabschnitte, Bauzeit der Abschnitte!) Frage 5: Im Zuge welcher Baumaßnahmen gemäß Frage 4 mussten in jeweils welchen Bauabschnitten Straßenentwässerungsanlagen sowie zu den Anlage zugehörige bzw. erforderliche Sonderbauten erneuert, grund¬ haft saniert bzw. instandgesetzt werden und Kosten in welcher Höhe entstanden dadurch für den Freistaat Sachsen (LASuV)? (Bitte aufstel¬ len nach Jahren, Bundesstraßen, Bauabschnitten, Errich¬ tung/Erneuerung/grundhafter Sanierung/Instandsetzung, Länge der zugehörigen Straßenentwässerungsanlagen, Zahl und Art der Sonder¬ bauten, Bauzeit der Abschnitte, für Freistaat Sachsen entstandene Kos¬ ten!) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 4 und 5: Von einer Beantwortung wird abgesehen. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt ist. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was inner¬ halb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann. Der Staatsregierung liegen zu den Sachverhalten keine Daten vor. Die Zuständigkeit für diese Bereiche liegt bei den Landkreisen und Kreisfreien Städten. Im Rahmen der Fachaufsicht könnten die erbetenen Informationen zwar abgefragt werden. Dies ist je¬ doch innerhalb der Antwortfrist nicht möglich. Der obig dargestellte Zeit- und Arbeits¬ aufwand (siehe Antwort zu den Fragen 1 bis 3) fällt in ähnlicher Form auch bei den Landkreisen und Kreisfreien Städten an, da hier alle Instandsetzungsmaßnahmen von 2010 bis 2017 zu betrachten wären. Vlit freundlichen Grüßen Seite 3 von 3 2018-04-12T15:09:52+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes