STA AT S Ml "N1 ST ER11J M FÜR SOZIALES UND VERBRAIJCHERSCHIJTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 | 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper, Fraktion DIE UNKE Drs.-Nr.: 6/1276 Thema: Pflegekräfte in Kliniken Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Laut einem Artikel in der Freien Presse Chemnitz vom 20.03.2015 fehlen in Sachsens Kliniken Pflegekräfte. Im Artikel heißt es: „Mit dem von der Bundesregierung geplanten Förderprogramm erhielten die Kliniken mehr Geld, um neue Stellen zu finanzieren.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wieviel Geld aus diesem Förderprogramm erhielten die Kliniken in Sachsen im Jahr 2014 zur Finanzierung neuer Stellen? Bisher sind keine Mittel geflossen. Frage 2: Gibt es schon erste messbare Ergebnisse als Folge des Förderprogramms? Nein. Das im Artikel der Freien Presse Chemnitz vom 20.03.2015 angeführte Förderprogramm betrifft ein zukünftiges Programm, welches in dem Eckpunktepapier der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Krankenhausreform verankert ist. Frage 3: Was unternimmt die Landesregierung um der demografischen Entwicklung und den damit verbundenen freien Stellen entgegenzuwirken? Im stationären Krankenhausbereich wird die Anzahl der Ausbildungsstätten mit der entsprechenden Anzahl der Ausbildungsplätze in Gesundheitsfachberufen an sächsischen Krankenhäusern im Krankenhausplan des FreistaafH SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 34-0141.51-15/185 Dresden, April 2015 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 10 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSM1N1STERUJM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Freistaat SACH SEN tes Sachsen geplant und festgelegt. Damit unterstützt der Freistaat Sachsen eine bedarfsgerechte Ausbildung und kann auf mögliche Veränderungen im Bedarf reagieren. Bei der Planung sind die Mitglieder des Krankenhausplanungsausschusses eingebunden. Die Ausbildungsstätten im Freistaat Sachsen, welche notwendigerweise mit einem Krankenhaus verbunden sind und deren Träger ein Krankenhaus ist, wurden nach Aufnahme in das Investitionsprogramm durch Investitionsmittel des Freistaates Sachsen gefördert. Im laufenden Betrieb erhalten die Ausbildungsstätten jährlich Pauschalfördermittel entsprechend der im Krankenhausplan ausgewiesenen Anzahl der Ausbildungsplätze. Mit freundlichen Grüßen Seite 2 von 2