STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der/des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/12764 Thema: Unterversorgte Rettungswachen im Landkreis Leipzig Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Vorbemerkung: Der MDR berichtete am 19. März 2018 über unterversorgte Rettungswachen im Landkreis Leipzig, deren Fahrzeuge durch die Integrierte Rettungsleitstelle vermehrt in der Stadt Leipzig eingesetzt werden und dadurch im Landkreis nicht mehr die Hilfsfristen einhalten könnten. Der Landrat des Landkreises habe dieses Problem gegenüber der Rettungsleitstelle ohne Reaktion angezeigt. Nunmehr sei er an die Landesdirektion herangetreten." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie stellt sich der Sachverhalt aus Sicht der Staatsregierung dar? Die Staatsregierung wurde durch den Landkreis Leipzig mit Schreiben vom 15. Februar 2018 über den Sachverhalt unterrichtet. Die Stadt Leipzig wurde um Stellungnahme gebeten. Frage 2: In welchem Umfang wurden 2017 die gesetzlichen Hilfsfristen im Landkreis Leipzig eingehalten? Es wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 4 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/12554 verwiesen. Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 38-1053/50/43 Dresden, 17. April 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 3: Inwieweit beruhte die Nicht -Einhaltung der Hilfsfristen auf den geschilderten Einsatz der Rettungsfahrzeuge in der Stadt Leipzig? Der Landkreis Leipzig hat im Rahmen der Hilfsfriststatistik für das zweite Halbjahr 2017 mitgeteilt, dass die bereichsplanfremde Einsatzmitteldisponierung (Einsatz von Rettungsfahrzeugen aus dem Landkreis Leipzig in der Stadt Leipzig) unter anderem eine Ursache der Hilfsfristüberschreitung im Landkreis Leipzig sei. Frage 4: In welchem Umfang wurden 2017 die gesetzlichen Hilfsfristen in den restlichen Landkreisen und kreisfreien Städten eingehalten? (Bitte Prozentsatz angeben und nach den Landkreisen und kreisfreien Städten/Rettungszweckverbänden aufschlüsseln.) Es wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 4 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/12554 verwiesen. Frage 5: Welche Maßnahmen wurden wann im Wege der Rechtsaufsicht seit Anfang 2017 insbesondere zur Einhaltung der Hilfsfrist getroffen? Im Anschluss an die Erstellung der Hilfsfriststatistik für das zweite Halbjahr 2016 wurde die Stadt Leipzig im April 2017 aufgefordert, die Anzahl und Vorhaltung der Rettungsmittel zu analysieren und gegebenenfalls nach § 26 Abs. 2 Sächsisches Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz in Verbindung mit § 6 Abs. 5 Sächsische Landesrettungsdienstplanverordnung den Bereichsplan zu aktualisieren. Im November 2017 wurde die Stadt Leipzig als Träger der Integrierten Regionalleitstelle aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, Rettungsmittel vorrangig in ihrem jeweiligen Rettungsdienstbereich einzusetzen. Die Erforderlichkeit weiterer Maßnahmen wird im Zuge der Auswertung der Stellungnahme der Stadt Leipzig geprüft. IVI/iteendlichEr Grüßen of' Dr.-Roland Wöller Seite 2 von 2 2018-04-17T10:02:59+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes