STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Andrö Barth, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/12777 Thema: Programme gegen Extremismus — Landesweites Aussteigerprogramm Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie hoch waren die Ausgaben im Kapitel 0303 Titel 684 51 — Landesweites Aussteigerprogramm — in den Haushaltsjahren 2016 und 2017? (Bitte nach Haushaltsjahren aufgliedern.) Frage 2: Für welche konkreten Maßnahmen und jeweils in welcher Höhe wurden in den Haushaltsjahren 2016 und 2017 Haushaltsmittel aus dem Kapitel 0303 Titel 684 51 — Landesweites Aussteigerprogramm — ausgezahlt ? (Bitte nach Haushaltsjahren und Maßnahmen aufgliedern.) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Die Beantwortung ergibt sich aus der als Anlage beigefügten Tabelle. Frage 3: Welche messbaren Ergebnisse hat das Programm seit seinem Start im Jahr 2011 bisher erbracht? Insgesamt wurden 78 Beratungsfälle (Aussteiger-, Umfeld- und Angehörigenberatung ) erfasst, unabhängig davon, ob ein langfristiger Beratungsprozess initiiert wurde oder nicht. Zum Stichtag 31. Dezember 2017 wurden insgesamt 38 Beratungsprozesse mit Aussteigerinnen und Aussteigern initiiert . Es wurden acht Fälle im Rahmen der Aussteigerberatung und sieben in der Angehörigen- und Umfeldberatung erfolgreich abgeschlossen. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 14-1053/45/44 Dresden, 19. April 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Aussteigerberatungen können zum Teil ein sehr langwieriger komplexer Prozess sein. Ein erfolgreicher Ausstieg beim Aussteigerprogramm Sachsen bemisst sich an folgenden Kriterien: • Anerkennung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland, • Distanzierung und Abkehr von extremistischen und demokratieablehnenden Szenen und Gruppen (deren Ideologien, Verhaltenskodex, Aktivitäten und Lifestyle), • Anstreben einer gewalt- und deliktfreien Lebensführung, • soziale Stabilisierung und Entwicklung einer Zukunftsperspektive. Zusätzlich fließen Veränderungen im Einstellungssyndrom der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit in die Beurteilung eines Ausstiegserfolges ein. Eine Aufschlüsselung nach objektiven und subjektiven Kriterien kann nicht durchgehend trennscharf erfolgen. Objektive Aspekte sind klar in Gesprächen sowie anhand konkreter Fakten beobachtbar. Subjektive Aspekte sind jedoch beigemengt; Vieles befindet sich auf der Ebene von Einstellungen, Wertungen und prinzipiell variablen Verhältnissen. Hierzu wird auch auf die Antworten der Sächsischen Staatsregierung auf die Kleinen Anfragen Drs.-Nrn. 5/14270, 6/4833 und 6/8583 verwiesen. Miteaundlichen Grüßen 7 U , / / / Ig 1• of.(DitRoland Wöller Anlage Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2 Anlage zu Drs.-Nr. 6/12777 Ausgaben in Kapitel 03 03 Titel 684 51 2016 2017 Ausgaben (Frage 1) 203.269,04€ 257.669,60€ Maßnahmen (Frage 2) Sozialpädagogische Ausstiegsberatung 108.310,64€ 120.000,00€ im Rahmen des Aussteigerprogramms Zentrale Kontakt- und Informationsstelle 94.958,40 € 120.000,00€ Zentrale Kontakt- und Informationsstelle . 0,00 € 17.669,60 € Modellvorhaben Strafvollzug 2018-04-19T14:42:19+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes