STAATSM1N1STER1UM DES INNERN saftF.. Freistaat lg SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 36-0141.50/8712 Dresden, .April 2015 Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/1278 Thema: „Gefährliche Orte“, Kontrollstellen und Kontrollbereiche in Leipzig/1. Quartal 2015 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wann und wo erfolgte im Zeitraum vom 01.01.2015 bis zum 31.03.2015 die Einrichtung von Kontrollstellen bzw. Kontrollbereichen im Zusam-menhang mit Versammlungen oder sonstigen Zusammenkünften im öffentlichen Raum, entsprechend den §§19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 bzw. Nr. 6 SächsPolG? (bitte nach zeitlicher und räumlicher Ausdehnung der Maßnahmen aufschlüsseln) Die Übersicht zu Kontrollbereichen im Sinne der Fragestellung ist der Anlage zu entnehmen. Kontrollstellen wurden nicht eingerichtet. Frage 2: Welche „gefährlichen Orte“ gern. § 19 Abs. 1, Satz 1, Nr. 2 SächsPolG wurden im Gebiet der Stadt Leipzig im Zeitraum vom 01.01.2015 bis 31.03.2015 aufgrund welcher Lageerkenntnisse ausgewiesen? (Bitte nach Datum, Zeitraum, Ortsangabe und auf Grund welcher Einsatzlage auflisten) Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Da keine Erfassungs- oder Berichtspflichten über sog. „gefährliche Orte“ nach § 19 Abs. 1 Nr. 2 SächsPolG bestehen, werden keine entsprechenden Statistiken geführt. Frage 3: Wie viele Kontrollbereiche, entsprechend § 19 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 SächsPolG, wurden wo im Gebiet der Stadt Leipzig im Zeitraum vom 01.01.2015 bis 31.03.2015 auf Grund welcher Lageerkenntnisse Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACH SEIM eingerichtet und ausgewiesen? (Bitte nach Datum, Zeitraum, Ortsangabe und auf Grund welcher Lageerkenntnis oder welcher Einsatzlage auflisten) In der Stadt Leipzig wurden im Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis 31. März 2015 neben den in der Antwort auf die Frage 1 aufgeführten Kontrollbereichen zwei weitere Kontrollberei-che im Sinne dieser Fragestellung (ausgenommen den Angaben zur Frage 1) eingerichtet. 1. Kontrollbereich: Hinsichtlich des Kontrollbereichs vom 23. Dezember 2014 bis zum 2. Januar 2015 wird auf die Antworten auf die Fragen 1 und 2 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr.: 6/620 verwiesen. 2. Kontrollbereich: Zeitraum: 8. Januar 2015, 20:00 Uhr bis zum 5. März 2015, 24:00 Uhr Ortsangabe: Der Kontrollbereich wurde durch die Straßenzüge Richard-Lehmann-Straße, Windscheidstraße, Brandstraße, Wolfgang-Heinze-Straße, Prinz-Eugen-Straße, Bornaische Straße, Meusdorfer Straße, Zwenkauer Straße und Artur-Hoffmann-Straße umfasst. Begründung (Lageerkenntnis/Einsatzlage): Die Einrichtung des Kontrollbereichs war aufgrund von vorausgegangenen und von angekündigten Straftaten aus dem linksextremistischen Spektrum geboten. So wurde auf der am 18. Dezember 2014 polizeilich bekannt gewordenen, öffentlich zugänglichen Internetseite www.Fassadeeinschlagen.noblogs.org. unter der Überschrift „Dies ist ein Aufruf zur Gewalt“ offen zu verschiedenen Straftaten in Leipzig zum Jahreswechsel aufgerufen. Noch vor dem angekündigten Tatzeitraum wurden bereits in den Nächten vom 18. zum 19. Dezember und vom 21. zum 22. Dezember 2014 sechs derartige Straftaten begangen. Am 25. Dezember 2014 (Angriff auf eine Filiale der Deutschen Bank) und am 7. Januar 2014 kam es zu weiteren, zum Teil erheblichen Straftaten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem genannten Aufruf stehen dürften. Am 7. Januar 2015, um 20:06 Uhr, wurde die mit zwei Beamten besetzte Außenstelle des Polizeireviers Leipzig-Südost in 04275 Leipzig, Biedermannstraße 9-13 „Wiedebachpassage“, durch ca. 50 vermummte, schwarz gekleidete Personen angegriffen. Bei dem Anschlag warf die Tätergruppierung unvermittelt und massiv Steine, Flaschen, Feuerwerkskörper und Farbe gegen die Außenfassade. Dabei wurden sämtliche Fensterscheiben im Frontbereich zerstört und die Gebäudefassade erheblich beschädigt. Gleichzeitig erfolgte ein Angriff an der Rückseite der Außenstelle, bei der zumindest ein Teil der Tätergruppierung den Zaun mittels Steighilfen überwand. Anschließend wurde die Heckscheibe des dort abgestellten Funkstreifenwagens eingeschlagen und das Fahrzeug in Brand gesetzt. Des Weiteren wurden Scheiben an der Rückseite des Gebäudes beschädigt. Im Zusammenhang mit dem Angriff wurden sog. „Krähenfüße“ ausgelegt, wodurch an einem herbeieilenden Funkstreifenwagen und einem Einsatzfahrzeug der Feuerwehr jeweils ein Reifen zerstört wurde. Am selben Tag, um 23:08 Uhr, wurde durch einen unbekannten Verfasser auf der Internetseite www.linksunten.indymedia.org ein Bekennerschreiben eingestellt. Seite 2 von 6 STAATSTVUNISTEKIIJIVI des mmm Freistaat SACHSEN Dort wurde u. a. ein Text mit massiven Drohungen und Beleidigungen gegen Polizeibe-dienstete veröffentlicht. Kontrollbereiche, die in der Anlage zu Frage 1 erfasst sind: Den in der Anlage zu Frage 1 benannten Kontrollbereichen liegen ausgehend von den Erkenntnissen zu den Kontrollbereichen vom 23. Dezember 2014 bis zum 2. Januar 2015 und vom 8. Januar 2015 bis zum 5. März 2015 (s. o.) zusammenfassend folgende weitere Erkenntnisse insbesondere zu Ordnungswidrigkeiten und Straftaten zugrunde, die je nach Tatzeitpunkt in die jeweiligen Begründungen mit eingeflossen sind: So lagen diverse Anhaltspunkte vor, dass Waffen oder sonstige Gegenstände, die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen oder Beschädigung von Sachen geeignet oder bestimmt sind, von Teilnehmern beider Lager mit sich geführt und eingesetzt werden. Beispielsweise werden auf der einen Seite von den gewaltbereiten bzw. gewaltsuchenden Personen aus dem Umfeld von Fußballvereinen, die der LEGI DA zuzurechnen sind, neben Vermummungen auch regelmäßig Schutzwaffen getragen. Auf der anderen Seite agieren oftmals auch vermummte militante Autonome, teilweise in Kleingruppen. Diese griffen beispielsweise am 7. Dezember 2013 einen Streckenposten der Polizei mit Pfefferspray an. Nach dem gezielten Angriff auf die mit zwei Beamten besetzte Außenstelle des Polizeireviers Leipzig-Südost „Wiedebachpassage“ am 7. Januar 2015 zogen am 15. Januar 2015 mehrere hundert zum Teil vermummte Personen der militanten autonomen Szene durch die Leipziger Innenstadt und beschädigten öffentliche und private Gebäude und griffen die nachfolgend heraneilenden Polizisten massiv an und belegen damit eine extrem hohe kriminelle Energie, die auch am 21. Januar 2015 bei einer weiteren LEGIDA-Demonstration zum Ausdruck kam. Neben umfangreichen Störungen des Bahnverkehrs hat das linksautonome Spektrum Teilnehmer des LEGIDA-Aufzuges, Unbeteiligte sowie Einsatzkräfte der Polizei mit Flaschen, Böllern, Steinen, Latten und Laserpointern angegriffen. Beispielsweise wurden die am Leipziger Hauptbahnhof eingesetzten Beamten zunächst mit Böllern beschossen und anschließend versuchten daraufhin ca. 500 Personen die Absperrung zu durchbrechen. Diese Beispiele sind tatsächliche Anhaltspunkte, dass beide Lager Waffen und Gegenstände i. S. d. § 28 Sächsisches Versammlungsgesetz mit sich führen und einsetzen. Die linksextremistische Szene in Leipzig ist bundesweit sehr gut vernetzt. So wurde sie am Mittwoch, den 21. Januar 2015, unter anderem durch ca. 50 Personen des „schwarzen Blocks“ aus Hamburg unterstützt. Am 29. Januar 2015 wurde durch mehrere Vermummte die Außenstelle des Polizeireviers Südwest mit brauner Farbe sowie mit Schottersteinen angegriffen. Dabei wurden fünf Fensterscheiben zerstört. Diese geplanten, systematischen Angriffe militanter Autonomer belegen die extrem hohe kriminelle Energie sowie die uneingeschränkte Gewaltbereitschaft. Die LEGIDA-Versammlungsteilnehmer waren am 30. Januar 2015 von Fußballklientel durchsetzt. Darunter befanden sich mindestens 300 gewaltbereite bzw. gewaltsuchende Personen aus dem Umfeld von Fußballvereinen. Dieser Personenkreis suchte die Seite 3 von 6 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Konfrontation mit den Gegendemonstranten sowohl während der Versammlungslage, als auch bei der An- und Abreise. Aus den Gegenversammlungen heraus kam es am 30. Januar 2015 zu einer Vielzahl von Störaktionen gegenüber der LEGIDA-Versammlung. Es wurde wiederholt versucht, den Kundgebungsort Augustusplatz zu besetzen bzw. einzunehmen. Im Bereich Brühl/ Goethestraße wurden Polizeibeamte von LEGIDA-Gegnern angegriffen. Ebenfalls ca. 300 LEGIDA-Gegner versuchten, die Sperrungen am Augustusplatz/Georgiring zu durchbrechen und griffen dabei massiv die Einsatzbeamten an. Auch gab es starke Angriffe im Nachgang. Auf den Abgangswegen ist es zu regelrechten Jagdszenen auf Teilnehmer der LEGIDA-Versammlung gekommen. Gruppen von acht bis zehn Personen suchten gezielt Teilnehmer der LEGIDA-Versammlung und es kam in der Folge zu Körperverletzungsdelikten. Die Körperverletzungen fanden nicht nur gegenüber Teilnehmern von LEGIDA statt, es wurden ebenfalls unbeteiligte Dritte und Teilnehmer von Gegendemonstrationen durch Linksautonome attackiert. Deren Hauptziel liegt in Angriffen auf zu- und abreisende LEGIDA-Teilnehmer, so dass auch andere Personen verletzt werden können. Am 21. und 30. Januar 2015 kam es zu umfangreichen Störungen des Bahnreiseverkehrs durch gezielte Brandlegungen in Verteilerkästen, um mit jeglichen Mitteln die Anreise zu der LEGIDA-Versammlung zu beeinträchtigen. Die für den 9. Februar 2015 von Legida angezeigte Versammlung wurde von der Versammlungsbehörde verboten. Trotz des Verbotes versammelten sich ca. 140 LEGIDA-Anhänger auf dem Augustusplatz. Seitens der Gegendemonstranten wurde diese Ansammlung sofort über soziale Netzwerke verbreitet und der Gegenprotest auf die Ansammlung auf dem Augustusplatz konzentriert. Eine Trennung der beiden Lager konnte nur durch Fahrzeugsperren und einen hohen Einsatz von Polizeikräften erfolgen. Damit bestätigte sich die polizeiliche Einschätzung, dass seitens der Gegendemonstranten jede sich bietende Möglichkeit zu Blockadeaktionen und Übergriffen auf LEGIDA-Anhänger gesucht und genutzt wird. Am 12. Februar 2015 rief die Aktion „Leipzig nimmt Platz!“1 wiederrum zum Protest gegen LEGIDA auf, es wurde u. a. auf die Teilnahme an der Veranstaltung „Refugees welcome!“ verwiesen. Die Internetpräsenz „Rassismus tötet Leipzig“ veröffentlichte am 17. Februar 2015 einen anonymen Redebeitrag, in dem u. a. aufgerufen wird LEGIDA nicht laufen zu lassen. Nachdem bei den ersten Veranstaltungen die Umsetzung der o. g. Blockadestrategie deutlich zu Tage trat, war bei den Veranstaltungen vom 23. Februar 2015 und 2. März 2015 auch als Ergebnis der polizeilichen Strategie zur Gewährleistung der weitgehend gefahrlosen Zuwegung festzustellen, dass sich die Aktivitäten der Gegendemonstranten auf den unmittelbarem Kundgebungsort und die Aufzugsstrecke konzentrierten. Das Maß an Gewalt gegen Teilnehmer aber auch Polizeibeamte war trotz der Anwesenheit von ca. 100 Linksautonomen am 2. März 2015 weiter zurückgegangen. Jedoch ist es im Zusammenhang mit dem Versammlungsgeschehen durch die militante linke Szene zu 1 http://leipzignimmtplatz.blogsport.de Seite 4 von 6 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Übergriffen auf rechtsorientierte Personen im Vorfeld und im Nachgang der Versammlung gekommen. Dabei wurden namentlich bekannte Protagonisten aus der rechten Szene weit außerhalb des eigentlichen Versammlungsgeschehen offenbar gezielt ausspioniert und in der Folge von ca. 20 vermummten Personen vor und acht vermummten Personen nach der LEGIDA-Versammlung angegriffen und verletzt. Diese überfallartigen Angriffe verdeutlichen die Gewaltbereitschaft innerhalb der linksautonomen Szene. Am 4. März 2015 wurden in Leipzig-Connewitz, im Umfeld der „Wiedebachpassage“, mehrere Plakate „LEGIDA läuft nicht!“ festgestellt. Diese Plakate riefen dazu auf, den Aufmärschen am Montag, den 9. März 2015, offensiv entgegenzutreten. Am 2., 9. und 23. März 2015 wurden in der jeweiligen Versammlung jeweils ca. 250 gewaltgeneigte und -bereite Personen verschiedener Fußballvereine und Rechtsextremisten festgestellt. Bei Kontrollen i. S. d. § 19 SächsPolG wurden eine Vielzahl von Schutzbewaffnungen (Reizstoffe, Schlagschutzhandschuhe) sichergestellt/beschlagnahmt. Allein das Mitführen offenbart auch auf LEGIDA-Seite die Bereitschaft zur Teilnahme an Gewalttätigkeiten. Sich bietende Möglichkeiten wurden von der Gegenseite genutzt, um die Auseinandersetzung mit den LEGIDA-Teilnehmern zu suchen. So kam es am 23. März bei vorzeitig einsetzendem Abmarsch von LEGIDA-Teilnehmern in der Goethestraße zu einer Auseinandersetzung zwischen 50 No-LEGIDA und 30 Legida-Teilnehmern, welche nur durch das entschlossene Einschreiten der Polizeibeamten beendet werden konnte. Zusammenfassend ist festzustellen, dass öffentlich seitens verschiedener Personen und Vereinigungen bzw. Bündnisse zu Blockaden aufgerufen und Blockadetrainings veranstaltet wurden. Unter den Gegendemonstranten befanden sich stets gewaltbereite bzw. gewaltgeneigte Personen aus dem linksextremistischen Spektrum, die wiederholt und an verschiedenen Standorten der Aufzugsstrecke versuchten, mittels körperlicher Gewalt die polizeilichen Absperrungen zu überwinden, um die Aufzugsstrecke zu blockieren. Potentielle Teilnehmer der LEGIDA-Versammlung und auch unbeteiligte Dritte wurden sowohl auf dem Weg zur Versammlung bzw. beim Abgang nicht unerheblich körperlich angegriffen. Die Störaktionen wurden koordiniert durchgeführt und sind dem linksextremen Spektrum zuzuordnen. Aus der LEGIDA-Kundgebung heraus kam es ebenfalls zu Übergriffen gegenüber Gegendemonstranten. Frage 4: Welche tatsächlichen Erkenntnisse zur Begehung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten lag den unter 1., 2. und 3. erfragten Maßnahmen zu Grunde? Hinsichtlich der Kontrollbereiche, die aufgrund der Fragen 1 und 3 benannt worden sind, wird auf die Beantwortung der Frage 3 verwiesen. Hinsichtlich der Frage zu Frage 2 („gefährliche Orte“) wird auf die Beantwortung der Frage 2 verwiesen. Seite 5 von 6 STAAT5TVI1N1STER11JM BES INNERN "1 Freistaat ||| SACHSEN Frage 5: Wie viele Ordnungswidrigkeiten und Straftaten wurden nachweislich aufgrund der erweiterten polizeilichen Befugnisse festgestellt, geahndet oder verhindert? (bitte nach Datum und Uhrzeit, Ortsangabe, Personenzahl und Deliktsbenennung aufiis-ten) Im Sinne der Fragestellung werden durch die sächsische Polizei keine Statistiken geführt. Die vollständige Beantwortung der Frage würde daher die Durchsicht und Auswertung aller in Betracht kommenden Ermittlungsverfahren, Ordnungswidrigkeiten-Verfahren und Einsatzunterlagen erfordern. Dies ist im Hinblick auf die große Anzahl der in Betracht kommenden Akten im Rahmen der zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden /Zeit unverhältnismäßig und ohne Einschränkung der Funktionsfähigkeit der sächsischen Polizei nicht zu leisten. i / Mit freundlichen Grüßen Markus Ulbi Anlage: 1 Seite 6 von 6 Kontrollbereiche bei Versammlungen in Leipzig 1. Quartal 2015 Anlage zur Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/1278 Datum Versammlungsanlass Zeit Räumliche Ausdehnung (der Kontrollbereich wurde durch folgende Straßen begrenzt) 30.01.2015 AUFZUG LEGI DA 14:00-24:00 Uhr Tröndlinring / Willy-Brandt-Platz / Brandenburger Straße / Querstraße / Nürnberger Straße / Bayrischer Platz / Riemannstraße / Mozartstraße / Grassistraße / Karl-Tauchnitz-Straße / Friedrich-Ebert-Straße / Käthe-Kollwitz-Straße / Goerdelerring 09.02.2015 AUFZUG LEGIDA 14:00-24:00 Uhr Tröndlinring / Willy-Brandt-Platz / Brandenburger Straße / Querstraße / Nürnberger Straße / Bayrischer Platz / Riemannstraße / Mozartstraße / Grassistraße / Karl-Tauchnitz-Straße / Friedrich-Ebert-Straße / Käthe-Kollwitz-Straße / Goerdelerring 16.02.2015 AUFZUG LEGIDA 14:00-24:00 Uhr Tröndlinring / Willy-Brandt-Platz / Brandenburger Straße / Querstraße / Nürnberger Straße / Bayrischer Platz / Riemannstraße / Mozartstraße / Grassistraße / Karl-Tauchnitz-Straße / Friedrich-Ebert-Straße / Käthe-Kollwitz-Straße / Goerdelerring 23.02.2015 AUFZUG LEGIDA 15:00-22:00 Uhr Willy-Brandt-Platz / Sachsenseite / Brandenburger Straße / Hans-Poeche-Straße / Chopinstraße / Salomonstraße / Dresdner Straße / Rabensteinplatz / Täubchenweg / Gutenbergplatz / Prager Straße / Johannisgasse / Nürnberger Straße / Goldschmidtstraße / Roßplatz / Universitätsstraße / Nikolaistraße / Brühl / Am Hallischen Tor 02.03.2015 AUFZUG LEGIDA 15:00-22:00 Uhr Willy-Brandt-Platz / Sachsenseite / Brandenburger Straße / Hans-Poeche-Straße / Chopinstraße / Salomonstraße / Dresdner Straße / Rabensteinplatz / Täubchenweg / Gutenbergplatz / Prager Straße / Johannisgasse / Nürnberger Straße / Goldschmidtstraße / Roßplatz / Universitätsstraße / Nikolaistraße / Brühl / Am Hallischen Tor 09.03.2015 AUFZUG LEGIDA 16:00-22:00 Uhr Willy-Brandt-Platz / Sachsenseite / Brandenburger Straße / Hans-Poeche-Straße / Chopinstraße / Salomonstraße / Dresdner Straße / Rabensteinplatz / Täubchenweg / Gutenbergplatz / Prager Straße / Johannisgasse / Nürnberger Straße / Goldschmidtstraße / Roßplatz / Universitätsstraße / Nikolaistraße / Brühl / Am Hallischen Tor 23.03.2015 AUFZUG LEGIDA 16:00-22:00 Uhr Willy-Brandt-Platz / Sachsenseite / Brandenburger Straße / Hans-Poeche-Straße / Chopinstraße / Salomonstraße / Dresdner Straße / Rabensteinplatz / Täubchenweg / Gutenbergplatz / Prager Straße / Johannisgasse / Nürnberger Straße / Goldschmidtstraße / Roßplatz / Universitätsstraße / Nikolaistraße / Brühl / Am Hallischen Tor 30.03.2015 AUFZUG LEGIDA 16:00-22:00 Uhr Willy-Brandt-Platz / Sachsenseite / Brandenburger Straße / Hans-Poeche-Straße / Chopinstraße / Salomonstraße / Dresdner Straße / Rabensteinplatz / Täubchenweg / Gutenbergplatz / Prager Straße / Johannisgasse / Nürnberger Straße / Goldschmidtstraße / Roßplatz / Universitätsstraße / Nikolaistraße / Brühl / Am Hallischen Tor