STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/12790 Thema: Straftaten gegen das Waffengesetz und das Sprengstoffgesetz 2017 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Beantwortung der Fragen erfolgt auf Grundlage von Daten aus der Polizeilichen Kriminalstatistik des Freistaates Sachsen. Frage 1: Wie viele Straftaten gegen das Waffengesetz wurden in Sachsen im Jahr 2017 festgestellt und wie verteilen sich diese Straftaten auf die Landkreise und Kreisfreien Städte? (Bitte aufschlüsseln nach erfassten Fällen, aufgeklärten Fällen, Häufigkeitszahl, Sachsen gesamt, Landkreisen, Kreisfreien Städten!) Landkreis/Kreisfreie Stadt Straftaten gegen das Waffengesetz 2017 erfasste aufgeklärte Häufigkeits- Fälle Fälle zahl Chemnitz, Stadt Erzgebirgskreis Mittelsachsen Vogtlandkreis Zwickau Dresden, Stadt Bautzen Görlitz Meißen Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 77 136 67 123 83 217 114 224 76 123 75 132 64 120 76 212 109 218 75 121 31 40 22 53 26 40 37 87 31 50 Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-1053/50/60 Dresden, 20. April 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMIN1STERIUM DES INNERN IRL T1I!D MT, Freistaat SACHSEN Leipzig, Stadt 230 220 40 Leipzig 76 75 29 Nordsachsen 81 81 41 Freistaat Sachsen 1.627 1.578 40 Frage 2: Wie viele Straftaten gegen das Sprengstoffgesetz wurden in Sachsen im Jahr 2017 festgestellt und wie verteilen sich diese Straftaten auf die Landkreise und Kreisfreien Städte? (Bitte aufschlüsseln nach erfassten Fällen, aufgeklärten Fällen , Häufigkeitszahl, Sachsen gesamt, Landkreisen, Kreisfreien Städten!) Straftaten gegen das Sprengstoffgesetz 2017 Landkreis/Kreisfreie Stadt erfasste aufgeklärte Häufigkeits- Fälle Fälle zahl Chemnitz, Stadt 18 14 7 Erzgebirgskreis 63 52 18 Mittelsachsen 16 13 5 Vogtlandkreis 23 21 10 Zwickau 17 16 5 Dresden, Stadt 68 66 12 Bautzen 39 35 13 Görlitz 134 132 52 Meißen 41 40 17 Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 122 119 50 Leipzig, Stadt 95 92 17 Leipzig 23 21 9 Nordsachsen 22 21 11 Freistaat Sachsen 681 642 17 Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 3: In wie vielen Fällen aus Frage 2 handelt es sich um das Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion? (Bitte aufschlüsseln nach erfassten Fällen, aufgeklärten Fällen, Häufigkeitszahl, Sachsen gesamt, Landkreisen, Kreisfreien Städten!) Die Straftat „Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion" wird unter der Straftaten- Obergruppe „Sonstige Straftatbestände nach dem StGB" erfasst. Es handelt sich hierbei nicht um eine Straftat nach dem Sprengstoffgesetz. Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion 2017 Landkreis/Kreisfreie Stadt erfasste aufgeklärte Häufigkeits- Chemnitz, Stadt Erzgebirgskreis Mittelsachsen Vogtlandkreis Zwickau Dresden, Stadt Bautzen Görlitz Meißen Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Leipzig, Stadt Leipzig Nordsachsen Freistaat Sachsen Fälle Fälle zahl 22 1 9 4 2 1 20 6 6 3 - 1 9 4 3 33 9 6 4 1 1 14 5 5 21 4 9 11 5 4 68 12 12 39 6 15 21 5 11 269 60 7 Mil/freilndlichen grüßen Prof. Dr. Roland Wöller Seite 3 von 3 2018-04-20T11:43:09+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes