2014/35250 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 10 0510 | 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Volkmar Zschocke, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/128 Thema: Altlastenfreistellung in Sachsen Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 Poststelle© sm ul. Sachsen.de* Ihr Zeichen PD 2-2012 Pa/Ho Ihre Nachricht vom 21. Oktober 2014 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-0141.50/19/4733 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Das Umweltministerium schreibt auf seiner Webseite zum Thema Altlastenfreistellung: „Die Sächsische Bilanz der Altlastenfreistellung kann im Vergleich der neuen Bundesländer als durchaus beispielhaft angesehen werden. Bis zu diesem Stichtag sind im Freistaat Sachsen insgesamt ca. 30.000 Anträge eingegangen. Von diesen Anträgen konnten bis heute 97% abgearbeitet werden. Bis zum heutigen Zeitpunkt wurden im Freistaat Sachsen insgesamt ca. 1500 positive Freistellungsbescheide erteilt. Ziel ist es, die Altlastensanierung im Bereich der Altlastenfreistellung in den kommenden 15 Jahren im Wesentlichen abzuschließen.“ www.umwelt.sachsen.de/umwelt/boden/13017.htm Seit dem Abschluss des Generalvertrages im Jahr 2008 ist der Freistaat Sachsen nach einer Pauschalzuweisung durch den Bund eigenständig für die Finanzierung der Maßnahmen aus der Altlastenfreistellung zuständig.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Standorte zur Altlastenfreistellung sind seit 2008 in Sachsen in Arbeit? (Bitte aulzulisten: Anzahl der Projekte nach Landkreisen, Kosten der Sanierung, beauftragte Unternehmen und Nennung der von den Altlastenflächen ausgehenden Umweltgefährdungen) Seit dem Jahr 2008 sind 1.231 Objekte (Standorte) in Arbeit. Auf die Landkreise/Kreisfreien Städte verteilen sich die Objekte wie folgt: Seite 1 von 4 Dresden, J 4« Hei '.cii i I - - Csfl schalten EnergieeffrÄ'en?. in Sachsen Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. * Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente D2014/35250 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN Landkreis Objekte (Standorte) aktuell in Bearbeitung Objekte (Standorte) seit 2008 beendet Objekte (Standorte) gesamt seit 2008 in Arbeit seit 2008 anerkannte Kosten (netto) [€1 anerkannte Kosten (netto) seit Bearbeitungsbeginn [€] Stadt Chemnitz 31 32 63 12.302.076 76.829.678 Stadt Dresden 36 48 84 13.316.806 87.686.640 Stadt Leipzig 100 52 152 40.824.980 64.623.006 Erzgebirgskreis 48 66 114 31.643.271 89.910.617 LK Bautzen 62 62 124 6.472.427 45 804.620 LK Görlitz 46 61 107 3.743.929 12.698.921 LK Leipzig 50 25 75 15.384.256 35.834.947 LK Meißen 39 46 85 16.405.298 44.662.504 LK Mittelsachsen 63 42 105 11 302.478 34.263.649 LK Nordsachsen 39 24 63 5.757.264 9.820.259 LK Sächsische Schweiz- Osterzgebirge 45 48 93 7.312.407 25.438.111 LK Zwickau 51 47 98 12.726.613 60 891.870 Vogtlandkreis 25 43 68 464.049 1.394.722 Summe 635 596 1.231 177.655.855 589.859.543 Die Kosten der Sanierung seit dem Jahr 2008 einschließlich Voruntersuchungen für diese Objekte belaufen sich danach auf 177.655.855 Euro. Zu den von den freigestellten beauftragten Unternehmen liegen der Staatsregierung keine Daten vor. Recherchen zu den beauftragten Unternehmen und standortkonkreten Umweltgefährdungen durch manuelle Sichtung aller erarbeiteten Gutachten, Berichte, Planungen und Sanierungsdokumentationen bei den zuständigen Bodenschutzbehör-den/Freistellungsbehörden bzw. beim Projektcontroller sind in der für die Bearbeitung der Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht leistbar. Frage 2: Bei wie vielen Standorten waren seit 2008 im Ergebnis vorlaufender Untersuchungen Sanierungs- und Sicherungsmaßnahmen erforderlich und auf wie vielen Standorten wurden diese bis dato umgesetzt? Seit dem Jahr 2008 wurde bei 299 Objekten (Standorten) die Erfordernis von Sanierungsmaßnahmen (Dekontamination und/oder Sicherung) festgestellt. Davon wurden bis dato bei 195 Objekten (Standorten) mit 278 Teilflächen bzw. Sanierungszonen die Sanierungsmaßnahmen umgesetzt. Seite 2 von 4 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN Frage 3: Wie viele Standorte wurden seit 2008 untersucht, aber nicht saniert? (Bitte mit nachvollziehbarer Begründung) Seit dem Jahr 2008 wurden 571 Objekte (Standorte) untersucht, aber nicht bzw. noch nicht saniert. Davon befinden sich 104 Objekte (Standorte) in der Sanierungsvorbereitung. Bei 467 Objekten wurde kein Sanierungsbedarf festgestellt, wobei in Einzelfällen Überwachungsmaßnahmen vorgesehen sind. Für die Durchführung der Sanierung im Rahmen der Altlastenfreistellung müssen in der Regel bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Zu diesen gehören insbesondere: • die behördliche Feststellung einer bodenschutzrechtlichen Gefahr im Ergebnis von Untersuchungen des Bodens, Grundwassers etc., (Sind die Untersuchungen noch nicht abgeschlossen und noch keine Gefahr festgestellt, liegt diese Voraussetzung für eine Sanierungspflicht nicht vor.) • die behördliche Sanierungsanordnung (bzw. öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen Bodenschutzbehörde und dem [freigestellten] Pflichtigen bzw. formlose Mitteilung zur Maßnahmenumsetzung an den [freigestellten] Pflichtigen), • die projektbezogene Ausgabenplanung und ihre Einordnung in die jährlichen Gesamtfinanzierungsrahmen des Altlastenfonds sowie das Einvernehmen des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) nach § 8 Absatz 2 Sächsisches Abfall- und Bodenschutzgesetz (SächsABG) in Verbindung mit der Verwaltungsvorschrift (VwV) Einvernehmenserteilung, • die Erstellung der für eine Sanierung erforderlichen Entwurfs-, Genehmigungsund Ausführungsplanungen, die Ausschreibung der Sanierungsmaßnahmen sowie ggf. erforderliche sonstige Genehmigungen. Wird im Ergebnis von Untersuchungen eine bodenschutzrechtliche Gefahr nicht festgestellt, so wird die bodenschutzrechtliche Bearbeitung in Abhängigkeit von der vorgesehenen Nutzung beendet und das Erlöschen des Freistellungsbescheides festgestellt. Frage 4: Wie hoch sind die jährlichen Kosten, die für die Altlastenfreistellung aufgewendet werden und welche Kosten entfallen davon auf das Projektcontrolling durch die ARGE AFC Sachsen? Die durchschnittlichen jährlichen anerkannten Kosten (einschließlich der Eigenanteile der Freigestellten) für einen Referenzzeitraum der Jahre von 2008 bis 2013 betragen 29,7 Millionen Euro pro Jahr (netto). Davon entfallen auf das Projektcontrolling durchschnittlich 2,7 Millionen Euro pro Jahr (netto). Seite 3 von 4 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Frage 5: Sind die zuständigen Umweltämter in ihrem Vollzug durch die Regelungen der Altlastenfreistellung eingeschränkt bzw. welche Abstimmungen sind mit der ARGE AFC Sachsen zu treffen? Die Verantwortlichkeit für den bodenschutz- und altlastenfreistellungsrechtlichen Verwaltungsvollzug liegt uneingeschränkt bei den zuständigen unteren Abfallbehörden (= Umweltämter) (§§ 13 Absatz 1 Satz 2, 13 a Absatz 1 SächsABG). Der bodenschutzrechtliche Vollzug ist grundsätzlich durch die Regelungen der Altlastenfreistellung nicht eingeschränkt; die Altlastenfreistellung setzt den bodenschutzrechtlichen Vollzug voraus und wird begleitend vollzogen. Besonderheit der im Altlastenfreistellungsvollzug bestehenden Verfahrenskombination mit dem Bodenschutzrecht ist das gesetzlich nach § 8 Absatz 2 SächsABG in Verbindung mit VwV Einvernehmensregelung bestehende Erfordernis der Einverständniserklärung bei wesentlichen Entscheidungen im Vollzug der Altlastenfreistellung, um dem zuständigen SMUL eine sachgerechte Bewirtschaftung des Altlastenfonds zu ermöglichen. Die Abläufe beim Vollzug der altlastenfreistellungs- und bodenschutzrechtlichen Verfahren bestimmen sich nach dem Verwaltungsverfahrensrecht und bestehenden Verwaltungsentscheidungen. Der ARGE AFC Sachsen obliegt das fachliche und finanztechnische Controlling der von den zuständigen Umweltämtern festzulegenden bodenschutzrechtlichen Unter-suchungs- und Gefahrenabwehrmaßnahmen. Dieses durch die ARGE AFC Sachsen als Verwaltungshelfer erfolgende Projektcontrolling stellt sicher, dass die vom Freistaat Sachsen für die Altlastenbearbeitung im Freistellungsbereich aufgewendeten Finanzmittel wirtschaftliche Verwendung finden. Die ARGE AFC Sachsen unterstützt den Vollzug der Altlastenfreistellung und somit auch die Arbeit der zuständigen Umweltämter. Mit freundlichen Grüßen k L Thomas Schmidt Seite 4 von 4