STAATS1VIIN1STER11JM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Hütter, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/12800 Thema: Ausreisepflichtige Inder und Pakistaner in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Nach der AZR-Statistik nach Staatsangehörigkeiten (BAMF) mit Stichtag 30.11.2017 für das Bundesland Sachsen hatten die meisten Duldungen in Sachsen wegen fehlender Reisedokumente Inder (1.282) und Pakistaner (647). Inder stellten mit 1623 Personen und Pakistaner mit 931 Personen die größte und drittgrößte Gruppe an Ausreisepflichtigen in Sachsen (vgl. Anlage 3 Kleine Anfrage Drs. 6/11638). Nach Angaben der Staatsregierung waren mit Stichtag 31.07.2017 1466 Inder ausreisepflichtig, wovon jedoch lediglich 188 eine Duldungen innehatten (51 wegen Passbeschaffung), und es waren 933 Pakistaner ausreisepflichtig, wovon lediglich 84 eine Duldung innehatten (18 wegen Passbeschaffung). Als Quelle für diese Zahlen wurde die Landesdirektion Sachsen angegeben (vgl. Kleine Anfrage Drs. 6/10295)." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie erklärt sich die Staatsregierung die massive Diskrepanz zwischen den Angaben in Drs. 6/11638 und Drs. 6/10295 was die Zahl der Duldungen , insbesondere wegen Passbeschaffung, betrifft? Die Beantwortung beider Kleinen Anfragen erfolgte jeweils auf der Grundlage verschiedener Datenquellen. Zur Beantwortung der Drs.-Nr. 6/10295 wurden Daten aus der in der Zentralen Ausländerbehörde (ZAB) intern zur Bearbeitung von Vorgängen verwendeten Datenbank zugrunde gelegt. Für die Beantwortung der Drs.-Nr. 6/11638 wurden die Angaben des Ausländerzentralregisters (AZR) verwendet. Auf die Quelle wurde jeweils ausdrücklich hingewiesen. Die Unterschiede sind auch darauf zurückzuführen, dass im AZR alle vollziehbar Ausreisepflichtigen erfasst sind, während die Statistik der ZAB nur eine Teilmenge abbildet, die im Wesentlichen aus den abgelehnten Asylbewerbern besteht. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 24a-1053/42/88 Dresden, 20. April 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Um in sich konsistente und bundesweit vergleichbare statistische Zahlen zu verwenden , wird seit Anfang 2018 nur noch auf die Daten des AZR und die differenzierten Datenauswertungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zurückgegriffen . Dies ist dem Umstand geschuldet, dass sich die bislang vorhandenen Inkonsistenzen im AZR aufgrund einer 2017 durchgeführten Bereinigungsaktion vermindert haben. Zudem erlaubt das AZR eine weitere Ausdifferenzierung, die den Fragestellungen eher gerecht wird als die Datenbank der ZAB. Frage 2: Wie hoch ist die aktuelle Zahl an ausreisepflichtigen Indern und Pakistanern in Sachsen und wie hoch ist deren Anteil an allen Ausreisepflichtigen insgesamt? Zum Stichtag 28. Februar 2018 waren im AZR insgesamt 1.627 Inder und 1.018 Pakistaner in Sachsen als vollziehbar ausreisepflichtig erfasst. Dies entspricht einem Anteil von 14,5 % (Indien) und 9,1 % (Pakistan) der insgesamt 11.244 im AZR registrierten ausreisepflichtigen Personen in Sachsen. Frage 3: Wie viele der unter 2. erfragten Personen hatten aus welchen Gründen, seit wann eine Duldung und wie hoch ist deren Anteil an Personen mit Duldungen in Sachsen insgesamt? Zum Stichtag 28. Februar 2018 waren im AZR insgesamt 1.456 Inder und 803 Pakistaner als geduldet registriert. Dies entspricht einem Anteil von 20,1 % (Indien) und 11,1 % (Pakistan) der insgesamt 7.237 im AZR registrierten geduldeten Personen in Sachsen. Von einer weiteren Beantwortung seitens der Staatsregierung wird abgesehen. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, sodass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt wird. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-1-97). Zur Frage, seit wann die unter 2. erfragten Personen eine Duldung hatten, liegen keine statistischen Erfassungen und Auswertungen des BAMF vor, sodass hierzu für alle insgesamt 2.259 geduldeten Inder und Pakistaner eine händische Auswertung der jeweiligen Akte erforderlich wäre. Bei einem geschätzten Zeitaufwand von 30 Minuten je Akte ergibt sich ein Arbeitsaufwand von ca. 1.130 Arbeitsstunden. Ein Sachbearbeiter wäre bei einer 40 -Stunden -Woche mit der Beantwortung mehr als 28 Wochen beschäftigt . Nach Abwägung des parlamentarischen Informationsinteresses einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung und seiner nachgeordneten Behörden andererseits wurde, auch unter Berücksichtigung der Unverhältnismäßigkeit und Zumutbarkeit, von der umfassenden Beantwortung abgesehen. Freistaat SACHSEN Seite 2 von 3 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Frage 4: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung zum Hintergrund der auffällig hohen Duldungen bei Indern und Pakistanern, insbesondere was fehlende Reisedokumente betrifft? Nach Kenntnis der Staatsregierung liegt die hohe Zahl der Duldungen wegen fehlender Reisedokumente weiterhin an der unzureichenden Mitwirkung der Zielländer bei der Identitätsfeststellung und Ausstellung von Passersatzpapieren. Frage 5: Welche Anstrengungen unternimmt die Staatsregierung, um insbesondere die Zahl an Abschiebungen bzw. Ausreisen von Indern und Pakistanern, die über eine Duldung wegen fehlender Reisedokumente verfügen, zu erhöhen? Es finden Gespräche mit der Botschaft und auf allen Ebenen mit dem Bund statt mit dem Ziel, die Verfahren und die Mitwirkungsbereitschaft der Herkunftsländer zu verbessern . ( 4iM f ndlichz: Grüßen Pr f. r. oland Wöller Freistaat SACHSEN Seite 3 von 3 2018-04-20T11:42:23+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes