SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Postfach 100 948 1 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/12801 Thema: Einkommensmillionäre im Jahr 2016 und 2017 in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Es wird eine auf den jeweiligen Veranlagungszeitraum bezogene Betrachtung durchgeführt. Die Veranlagungszeiträume 2016 und 2017 sind noch nicht abgeschlossen; die Antwort gibt den Stand zum 27. März 2018 wieder. Frage 1: Wie viele Einkommensmillionäre gab es in den Jahren 2016 und 2017 in Sachsen (Bitte Aufstellung nach jeweiligen Landkreisen und kreisfreien Städten)? Für den Veranlagungszeitraum 2016 wurden 175 „Einkommensmillionäre" ermittelt (Gesamtbetrag der Einkünfte gemäß § 2 Absatz 3 des Einkommensteuergesetzes [EStG] über 999.999 Euro). Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) L/K/34-S 1402/55/1 60- 2018/15338 Dresden, ){,. April 2018 Zertifikat seit 2013 audit berufundfamilie Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Carolaplatz 1 01097 Dresden Telefon +49 351 564 4000 Telefax +49 351 564 4009 minister@smf.sachsen.de• www.smf.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Für Besucher mit Behinderungen befinden sich Parkplätze im Innenhof. Bitte beim Pförtnerdienst melden. "Kein Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumenle. Zugang für qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www.smf.sachsen.de/eSignatur.html vermerkten Voraussetzunaen. STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN ~SACHsEN Diese verteilen sich wie folgt auf die sächsischen Landkreise und kreisfreien Städte: Landkreis/kreisfreie Stadt Bautzen 12 Chemnitz, Stadt 16 Dresden, Stadt 37 Erzgebirgskreis 7 Görlitz 6 Leipzig, Stadt 36 Leipzig 11 Meißen 9 Mittelsachsen 7 Nordsachsen 6 Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 7 Vogtlandkreis 7 Zwickau 14 Für den Veranlagungszeitraum 2017 liegt noch keine entsprechende Einkommensteuerfestsetzung vor. Frage 2: Wie hoch war das höchste zu versteuernde Einkommen? Für den Veranlagungszeitraum 2016 beträgt das höchste zu versteuernde Einkommen (§ 2 Absatz 5 Satz 1 EStG) 5.460.751 EUR Für den Veranlagungszeitraum 2017 liegt noch keine Einkommensteuerfestsetzung von „Einkommensmillionären" vor. Seite 2 von 3 STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN Frage 3: Wie hoch waren die zu versteuernden Einkommen insgesamt? Die Summe der zu versteuernden Einkommen (§ 2 Absatz 5 Satz 1 EStG) der „Einkommensmillionäre " beträgt 291.208.220 Euro für den Veranlagungszeitraum 2016, für den Veranlagungszeitraum 2017 liegt noch keine Einkommensteuerfestsetzung vor. Mit freundlichen Grüßen /1~ 1fj Dr. Matthias Haß Seite 3 von 3 Freistaat SACHSEN 2018-04-17T08:22:25+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes