STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 101097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/12802 Thema: Förderprogramm für Medizinstudenten- Stand 2018 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele der Teilnehmer am Förderprogramm und sich zuletzt noch in einer fachärztlichen Weiterbildung befanden, haben diese erfolgreich abgeschlossen und sich in Sachsen niedergelassen (bitte aufschlüsseln nach Ort der Niederlassung und Facharztrichtung)? Im Jahr 2017 haben sich erstmals fünf Teilnehmer des Programms "Studienbeihilfe " in Sachsen niedergelassen: Fachärztin für Allgemeinmedizin in eigener Praxis in Görlitz seit April 2017 Fachärztin für Allgemeinmedizin als angestellte Ärztin im MVZ Pirna, Außenstelle Stolpen, seit April 2017 Facharzt für Innere Medizin als angestellter Arzt im MVZ An der Weißeritz, Außenstelle Freital, seit Juni 2017 Facharzt für Allgemeinmedizin als angestellter Arzt im MVZ Medizinisches Zentrum, Außenstelle Delitzsch, seit Juli 2017 Fachärztin für Allgemeinmedizin mit eigener Praxis in Niesky seit September 2017 Im Jahr 2018 hat sich bislang ein Teilnehmer des Programms "Studienbeihilfe " in Sachsen niedergelassen: Facharzt für Allgemeinmedizin als angestellter Arzt in der Hausarztpraxis in Callenberg, seit April 2018 Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-0141.51-18/281 Dresden, 'lJ-April 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 o 01097 Dresden \IJWW.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ · Freistaat Frage 2: Wann ist mit einem Studienabschluss der anderen Teilnehmer, die im noch Studienbeihilfe erhielten, zu rechnen? Nach den vorliegenden Informationen haben alle Teilnehmer des Programms "Studienbeihilfe " das Medizinstudium erfolgreich abgeschlossen und befinden sich in der Weiterbildung. Allerdings fehlt von zwei Stipendiaten, die das Medizinstudium 2017 bzw. 2018 abgeschlossen haben müssten, noch der entsprechende schriftliche Nachweis über den erfolgreichen Studienabschluss. Frage 3: Konnten im Studienjahrgang 2016/17 alle verfügbaren Förderplätze für das Förderprogramm "Ausbildungsbeihilfe" besetzt werden? Im Studienjahrgang 2016/17 konnten alle Förderplätze des Programms "Ausbildungsbeihilfe " besetzt werden. Frage 4: Wie ist der aktuelle Stand für den Studienjahrgang 2017/18? Im Studienjahrgang 2017/18 konnten bislang 19 von 20 Förderplätzen des Programms "Ausbildungsbeihilfe" besetzt werden. Frage 5: Wie ist der Studienfortschritt bei den ersten Teilnehmern, des Förderprogramms "Ausbildungsbeihilfe"? Alle Stipendiaten des Programms "Ausbildungsbeihilfe" befinden sich derzeit noch im Studium. Die ersten Studierenden werden voraussichtlich 2019 ihr Medizinstudium erfolgreich abschließen. Mit freundlichen Grüßen \ 1 I lit1.L! / aaZra Kl~psch / Seite 2 von 2 SACHSEN 2018-04-19T08:31:15+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes