STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACMSEl^ Die Staatsministerin STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Postfach 10 09 20 I 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) L-1053/4/87-2018/ Dresden, ' .April 2018 Kleine Anfrage des Abgeordneten Franz Sodann, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/12807 Thema: Zuwendung aus Kulturraummitteln an den Kulturraum Leipziger Raum Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In der Regionalausgabe Würzen der Leipziger Volkszeitung vom 21. März 2017 wird berichtet, dass der Kulturraum Leipziger Raum 2018 eine Landeszuweisung in Höhe von 4.800.000 Euro erhalten soll. Weiter wird berichtet, dass das Kultursekretariat mit einer Zuweisung in Höhe von 5.100.000 Euro gerechnet habe. „Um so verwunderter rieben sich die Entscheidungsträger in den Landkreisen die Augen, als sie vor wenigen Tagen die tatsächliche Zuwendungssumme erfuhren." berichtet die Leipziger Volkszeitung weiter." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie begründet die Staatsregierung die Mittelzuweisung für das Jahr 2018 in Höhe von 4.800.000 Euro an den Kulturraum Leipziger Raum und die Abweichung gegenüber der Mittelzuweisung in Höhe von 5.100.000 Euro im Jahr 2017? Frage 2: Welche Berechnungen liegen dieser Zuweisung zu Grunde? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 - 2: Die Berechnung der Landeszuweisungen nach § 6 Absatz 2 Buchstabe a Sächsisches Kulturraumgesetz erfolgt nach Maßgabe der §§1,2 Sächsische Kulturraumverordnung. Wegen der Einzelheiten wird auf den Wortlaut der zi tierten Vorschrift verwiesen. Der Wirkmechanismus der Sächsischen Kultur raumverordnung ist an die Systematik der Allgemeinen Schlüsselzuweisun gen nach §§ 5 ff. des Sächsischen Finanzausgleichsgesetztes angelehnt. In die Berechnung fließen mehrere Faktoren ein. Neben der Einwohnerzahl und Zertifikat seit 2007 audK berufundfamilie Hausanschrift: Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Wigardstraße 17 01097 Dresden www.smwk.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahniinien 3, 6, 7, 8,13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkpiätze am Hintereingang der Wigardstraße 17. Für alie Besucherparkpiatze giit: Bitte beim Pfortendienst melden. *Kein Zugang für eiektronisch signierte sowie für verschiüsseite elektronische Dokumente. STAATSMlNlSTERIbM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEIN den Umlagegrundlagen des Kulturraumes im zweiten Jahr vor dem Zuweisungsjahr wir ken sich maßgeblich die finanzwirksamen Aufwendungen für Kulturpflege der Gemein den und Landkreise im zweiten Jahr vor dem Zuweisungsjahr auf die Berechnung der Landeszuweisung aus. Die Berechnung wird auf Grundlage der vom Statistischen Lan desamt erhobenen Daten aus den kommunalen Jahresabschlüssen im vorvergangenen Jahr durchgeführt. Die Berechnung der Landeszuweisung im Haushaltsjahr 2018 ergibt danach für den Kul turraum Leipziger Raum einen Betrag von 4.832.819 EUR bei einem Gesamtverteilungsvolumen von 89.432.331 EUR (davon 432.331 EUR Rest aus Strukturmitteln nach § 6 Absatz 2 Buchstabe b Sächsisches Kulturraumgesetz). Maßgeblich für das berechnete Ergebnis sind die Entwicklungen der Kulturausgaben und die sich daraus ergebenden Pro-Kopf-Ausgaben für Kultur in den ländlichen Kulturräumen im Vergleich zum Vorjahr. In allen anderen Kulturräumen wurde im Jahr 2016 mehr für Kulturpflege ausgegeben als im Vorjahr, d. h. die kommunalen Kulturausgaben und damit die Pro-Kopf-Ausgaben für Kultur sind dort gestiegen. Dagegen wurde im Kulturraum Leipziger Raum 2016 sig nifikant weniger ausgegeben als 2015, d. h. die kommunalen Kulturausgaben sind dort gesunken (um 2.330.000 EUR). Veränderungen im Ausgabeverhalten in diesem Umfang haben Auswirkungen auf die Höhe der Landeszuweisung und führen im Ergebnis dazu, dass der vom Freistaat Sachsen nach § 6 Sächsisches Kulturraumgesetz vorgenom mene Kulturlastenausgleich im Kulturraum Leipziger Raum im Vergleich zum Vorjahr ge ringer ausfällt und dafür in anderen Kulturräumen, deren Lasten signifikant gestiegen sind, entsprechend höher. Frage 3: Wann und durch wen wurde die Entscheidung über die Höhe der Landes zuweisung an den Kulturraum Leipziger Raum getroffen und durch wen und wann wurde das Kultursekretarlat des Kulturraumes darüber In Kenntnis gesetzt? Der Höhe der Landeszuweisung an den Kulturraum Leipziger Raum liegt keine Entschei dung der Bewilligungsbehörde im Sinne eines argumentativen Abwägens zugrunde, son dern die in der zusammenfassenden Antwort auf die Fragen 1 - 2 erläuterte Berechnung. Es handelt sich daher um eine gebundene Entscheidung ohne Ermessensspielraum für die vollziehende Verwaltung. Ein entsprechender rechtsverbindlicher Verwaltungsakt in Form eines Zuweisungsbescheides wurde für 2018 noch nicht erlassen. Der Kulturraum wurde vom Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst am 16. Februar 2018 über die Höhe der zu erwartenden Landeszuweisungen unterrichtet. Zu Einzelheiten wird auf die Antwort zu Frage 4 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/12806 verwiesen. Frage 4: Gab es Im Vorfeld der Entscheidung über die Mittelzuwendung Konsulta tionen mit dem Kulturraum, wenn ja, wann und mit wem und wenn nein, warum nicht? Nein. Die Regelungen zum Sächsischen Kulturlastenausgleich sehen im Vorfeld von ge bundenen Entscheidungen ohne Ermessensspielraum keine Konsultationen mit den Kul turräumen vor. Sobald dem Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst die Daten des Statistischen Landesamtes vorliegen, werden die Landeszuweisungen für die Kultur räume berechnet und wird den Kulturräumen das Ergebnis unter Angabe der Berech nungsgrundlagen zeitnah mitgeteilt. Mit der Verlagerung der Datengrundlage für die Be rechnung der Landeszuweisungen an die ländlichen Kulturräume um ein weiteres Jahr in die Vergangenheit im Zuge der Neufassung des Sächsischen Kulturraumgesetzes ha ben die Kulturräume eine größere Planungssicherheit. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEIN Frage 5: In weicher Höhe wurden Im Zeitraum 2010 bis 2017 Landeszuweisungen an den Kulturraum Leipziger Raum bewilligt und ausgezahlt? Zur Beantwortung wird auf die Antwort zur Frage 1 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/12806 verwiesen. Mit freurralichen Grüßen Dr. Eva-Maria Stange Seite 3 von 3 2018-04-18T11:58:56+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes