STAATSM1N1STER1UM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/12809 Thema: Qualifikation eines Mitarbeiters des Amts für Migration und Ausländerrecht in Nordsachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Laut LVZ-online vom 9. März 2018 ist/ war der ehemalige Fußballprofi Marcel Rozgonyi im Amt für Migration und Ausländerrecht beschäftigt. (http://www.lvz.de/Leipziq/Lokales/Marcel-Rozgonvi- Ortsvorsteherwahl-in-Leipziq-Moelkau-Beschwerden)" Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In welchem konkreten Bereich (Abteilung/ Sachgebiet) des Amtes für Migration und Ausländerrecht ist bzw. war Herr Rozgonyi in welchem Zeitraum beschäftigt? Frage 2: Welche Qualifikationen weist/ wies Herr Rozgonyi für diese Beschäftigung auf? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Von einer Beantwortung wird abgesehen. Die Staatsregierung ist dem Landtag nur für ihre Amtsführung verantwortlich . Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen. Letzteres ist hier der Fall, denn die Frage betrifft ausschließlich einen Sachverhalt , der vom Landkreis Nordsachsen als Selbstverwaltungsaufgabe Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 24a-1053/42/89 Dresden, 23. April 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN OBII1111111181 ..111111 111,Mr! wahrgenommen wird. Selbstverwaltungsaufgaben unterliegen nur der Rechtsaufsicht, nicht aber der Fachaufsicht. Im Zuständigkeitsbereich der Rechtsaufsicht können die Sächsische Staatsregierung bzw. die hierfür zuständigen Rechtsaufsichtsbehörden vom Informationsrecht nach § 113 Sächsische Gemeindeordnung nur Gebrauch machen , wenn im Einzelfall Anhaltspunkte für eine bevorstehende oder bereits erfolgte Rechtsverletzung vorliegen. Dies ist im vorliegenden Fall nicht gegeben. Die Beschäftigung einer bestimmten Person im Amt für Migration und Ausländerrecht des Landkreises Nordsachsen sowie Auskünfte zur Qualifikation eines bestimmten Mitarbeiters sind Teil der kommunalen Personalhoheit und vom Selbstverwaltungsrecht nach Art. 28 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz , Art. 82 Abs. 2 Satz 2 Verfassung des Freistaates Sachsen umfasst. Die Personalhoheit beinhaltet die Befugnis, das Personal des Landkreises auszuwählen, anzustellen , zu befördern und zu entlassen. Von einer Anfrage beim Landkreis Nordsachsen wurde abgesehen, weil keine Anhaltspunkte für eine Rechtsverletzung bestehen und daher kein Auskunftsrecht für die Aufsichtsbehörde im Rahmen der Rechtsaufsicht gegeben ist. undliche Grüßen . Roland Wöller Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2 2018-04-23T10:23:26+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes