SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach 10 09 10 I 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Wilke, Fraktion der AfD Drs.-Nr.: 6/12836 Thema: Lehrerbedarf Gemeinschaftskundeunterricht ab 2019 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Mit Beginn des Schuljahrs 2019/2020 wird das Fach Gemeinschaftskunde an sächsischen Schulen auch in den Klassen 7 und 8 eingeführt. " Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele zusätzliche Unterrichtsstunden werden für die Einführung des Gemeinschaftskundeunterrichts ab Klasse 7 pro Schuljahr anfallen? Bitte nach Schulformen und Standorten des Landesamts für Schule und Bildung aufschlüsseln. Frage 2: Wie viele zusätzliche VZÄ werden für die Erweiterung des Gemeinschaftskundeunterrichts benötigt? Bitte nach den Schulformen aufschlüsseln. Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Da die konkrete Klassenbildung für das Schuljahr 2019/2020 nicht vorliegt, können lediglich Abschätzungen zum zusätzlichen Lehrkräftebedarf durch die Einführung des Unterrichts in Gemeinschaftskunde/Rechtserziehung (GK) an den Oberschulen bzw. des Unterrichts in Gemeinschaftskunde /Rechtserziehung/Wirtschaft (G/RIW) an den Gymnasien ab Klassenstufe 7 vorgenommen werden . Seite 1 von 3 S SACHsEN Der Staatsminister Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom 26. März 2018 Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-1 053/12/70 Dresden, !{) . April2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium tor Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.de De-Maii -Zugang : poststelle@smk-sachsen.de-mail.de Verkehrsverbindung : Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 7. 8 Mehrbedarf 2019/20 durch Einführung GK an Oberschulen La SuB in Lehrerwochenstunden in VzÄ Standort (gerundet) (gerundet) Bautzen 110 4,2 Chemnitz 160 6,2 Dresden 170 6,5 Leipzig 175 6,7 Zwickau 90 3,5 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS ~SACHsEN Mehrbedarf 2019/2020 durch Einführung G/R/W an Gymnasien in Lehrerwochenstunden in VzÄ (gerundet) (gerundet) 65 2,5 85 3,3 135 5,2 130 5,0 65 2,5 Frage 3: Wie viele Lehramtsstudenten im Fach Gemeinschaftskunde werden voraussichtlich in den Jahren 2018 und 2019 ihr Studium an sächsischen Hochschulen abschließen? Nach Auskunft des Statistischen Landesamtes gab es an den sächsischen Universitäten im WS 2016/2017 im Fach Gemeinschaftskunde drei, im Fach Gemeinschaftskunde /Rechtserziehung 141 und im Fach Gemeinschaftskunde/Rechtserziehung/Wirtschaft 357 Lehramtsstudierende. Wie viele Studierende hiervon im Jahr 2018 und im Jahr 2019 ihren Masterabschluss oder ihre Erste Staatsprüfung bestehen werden, kann nicht sicher prognostiziert werden . Der erfolgreiche Abschluss eines Studiums hängt von zu vielen individuellen Entscheidungen und dem Leistungsniveau jedes einzelnen Studierenden des jeweiligen Fachsemester ab. Frage 4: Wie viele Referendare für das Fach Gemeinschaftskunde gibt es derzeit an sächsischen Schulen? Derzeit befinden sich 76 Studienreferendare und 13 Lehramtsanwärter mit dem Fach im Vorbereitungsdienst. Frage 5: Welche Hochschulabschlüsse (Fachbereich) werden für Seiteneinsteiger im Fach Gemeinschaftskunde anerkannt? Vor der Einstellung eines Seiteneinsteigers wird im Einzelfall vom Landesamt für Schule und Bildung geprüft, ob er mit seinem individuellen Fachstudium eine Ausbildung nachweist, die mindestens einem Fach, einer Fachrichtung oder einem Förderschwerpunkt der jeweiligen Schulart zugeordnet werden kann. Diese darf nach Inhalt und Umfang nicht wesentlich von der Ausbildung nach der Lehramtsprüfungsordnung I vom 29. August 2012 (LAPO I) abweichen. Bei der Prüfung, ob das nachgewiesene Studium dem Fach Gemeinschaftskunde /Rechtserziehung zugewiesen werden kann, sind demnach die Anforderungen der LAPO I anzulegen. Für das Lehramt an Oberschulen und für das Lehramt Sonderpädagogik ist Bewertungsmaßstab § 52 Absatz 1 LAPO I. § 52 LAPO I Absatz 1 normiert politikwissenschaftliche Studieninhalte (Politische Theorie, Politische Systeme und Systemvergleich, Seite 2 von 3 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KUlTUS ~SACHsEN Internationale Beziehungen), soziologische Studieninhalte (soziologische Theorien, Mikrosoziologie und Makrosoziologie) und rechts- und wirtschaftswissenschaftliche Studieninhalte (ausgewählte wirtschaftswissenschaftliche Theorien und Systeme, Grundlagen und Problemfelder der sozialen Marktwirtschaft in der Bundesrepublik Deutschland, Verfassungsrecht, Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland) . Für die Höheren Lehrämter an Gymnasien und an berufsbildenden Schulen ist Prüfungsmaßstab für das Fach Gemeinschaftskunde/Rechtserziehung/Wirtschaft § 79 Absatz 1 LAPO I, der über § 52 Absatz 1 LAPO I hinausgehende und vertiefende Studieninhalte verlangt. Beim Nachweis eines Hochschulabschlusses, der nach Inhalt und Umfang den o. g. Anforderungen entspricht, kann das Fach Gemeinschaftskunde für die jeweilige Schulart anerkannt werden. Mit freundlichen Grüßen Seite 3 von 3 2018-04-18T12:06:20+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes