STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Wilke, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/12839 Thema: Straftaten an sächsischen Schulen nach Aufenthaltsstatus Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele und welche Straftaten wurden an sächsischen Schulen durch Schüler seit dem Schuljahr 2016/2017 verübt? (Bitte aufschlüsseln nach Schulart und Aufenthaltsstatus wie folgt: 1. Deutsche Staatsangehörige 2. EU -Ausländer 3. Drittstaatsangehörige 4. "Asylbewerber" (alle, auf die die Staatsregierung den Begriff anwendet ) sowie aufgeschlüsselt nach a) Anerkannte Asylberechtigte nach § 25 Absatz 1 Satz 1 AufenthG b) Flüchtlinge im Sinne des § 3 Absatz 1 AsylG c) Personen mit subsidiärem Schutz nach § 4 AsylG d) Geduldete im Sinne des § 60 Absätze 5 - 7 AufenthG Für den Tatzeitraum, 8. August 2016 bis 31. März 2018, wurde im Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen (PASS) nach Straftaten im Freistaat Sachsen mit den Tatörtlichkeiten „Grundschule", „Mittelschule", „Oberschule", „sonstige Schule" (z. B. Waldorfschulen, Förderschulen), „Gymnasium", „Berufsschule" und „Schulhof" recherchiert. Im genannten Zeitraum wurden 5.748 Straftaten mit den entsprechenden Tatörtlichkeiten erfasst. Davon waren mit Datenbestand vom 4. April 2018 zu 2.813 Straftaten insgesamt 2.997 Tatverdächtige erfasst, welche zum Teil mehrfach handelten. Zu 1.194 Personen liegen Angaben vor, dass es sich bei ihnen um Schüler handelt. 1.042 von ihnen haben die deutsche Staatsangehörigkeit, 152 sind nichtdeutsche Staatsangehörige. Eine Aufschlüsselung der Ausländer nach Aufenthaltsstatus im Sinne der Fragestellung ist nicht vollumfänglich möglich, da Drittstaatsangehörige in den Polizeilichen Auskunftssystemen nicht gesondert erfasst werden. b.=ST e77, Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-1053/50/83 Dresden, 23. April 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass im Katalogfeld „Aufenthaltsstatus von Ausländern" die Werte „Asylbewerber", „Schutz- und Asylberechtigte, Kontingentflüchtlinge ", „Duldung" und „unerlaubter Aufenthalt" erfasst und mithin recherchiert werden können. Zu den 152 nichtdeutschen Staatsangehörigen sind demnach im PASS folgende Katalogwerte zum Aufenthaltsstatus erfasst: Freistaat SACHSEN Aufenthaltsstatus von Ausländern Anzahl ; EU -Bürger 17 Sonstiger erlaubter Aufenthalt 23 Asylbewerber 62 Schutz- und Asylberechtigte, Kontingentflüchtlinge 27 Duldung 8 Unerlaubter Aufenthalt 2 keine Angaben 13 Zu 1.239 Straftaten wurde mindestens ein Tatverdächtiger „Schüler" erfasst. Auf die einzelnen Delikte gliedern sich diese wie folgt: Straftatbestand Anzahl § 113 Strafgesetzbuch (StGB) Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte 2 § 123 StGB Hausfriedensbruch 23 § 126 StGB Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten 16 § 130 StGB Volksverhetzung 6 § 142 StGB Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort 1 § 145 StGB Missbrauch von Notrufen, Beeinträchtigung von Nothilfemitteln 6 § 145d StGB Vortäuschen einer Straftat 1 § 164 StGB falsche Verdächtigung 1 § 176 Abs. 1 StGB sexueller Missbrauch von Kindern 3 § 176 Abs. 4 Nr. 4 StGB Einwirken auf Kinder durch Bild oder Ton 1 § 183 StGB exhibitionistische Handlungen 1 § 184b Abs. 1 Nr. 1 StGB Verbreitung, Veröffentlichung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften 4 § 184c Abs. 1 Nr. 1 StGB Verbreitung, Veröffentlichung, Erwerb und Besitz jugendpornographischer Schriften 2 § 184i StGB Sexuelle Belästigung 3 § 185 StGB Beleidigung 103 § 186 StGB üble Nachrede 5 § 187 StGB Verleumdung 5 § 201 StGB Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes 2 § 201a Abs. 1 StGB unbefugte Herstellung oder Übertragung von Bildaufnahmen 3 § 201a Abs. 3 StGB unbefugte Weitergabe von befugt hergestellten Bildaufnahmen an Dritte 2 § 202a StGB Ausspähen von Daten 2 § 223 StGB Körperverletzung 339 § 224 StGB Gefährliche Körperverletzung 113 § 226 StGB Schwere Körperverletzung 1 Seite 2 von 4 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Straftatbestand ' AnzahlI 229 StGB Fahrlässige Körperverletzung 3_§ § 239 StGB Freiheitsberaubung 1 §240 StGB Nötigung 16 § 241 StGB Bedrohung 87 § 242 StGB Diebstahl 68 § 243 StGB Besonders schwerer Fall des Diebstahls 25 § 246 StGB Unterschlagung 3 § 248a StGB Diebstahl, Unterschlagung geringwertiger Sachen 5 § 253 StGB Erpressung 8 § 255 StGB Räuberische Erpressung 5 § 259 StGB Hehlerei 1 § 263 StGB Betrug 3 § 267 StGB Urkundenfälschung 1 § 303 StGB Sachbeschädigung 76 § 304 StGB Gemeinschädliche Sachbeschädigung 10 § 306 StGB Brandstiftung 2 § 315b StGB Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr 4 § 86a Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen 60 Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz 182 Verstoß gegen das Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Fotographie 6 Verstoß gegen das Neue -psychoaktive -Stoffe -Gesetz 1 Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz 6 Verstoß gegen das Waffengesetz 21 Bei den Schularten sind Mehrfachnennungen je Fall möglich, da insbesondere Grundund Mittel -/Oberschulen teilweise in einem Gebäude untergebracht sind. Die Verteilung ist in der folgenden Tabelle dargestellt: Schulart Anzahl Berufsschule 147 Grundschule 82 Gymnasium 55 Mittelschule 105 Oberschule 447 Sonstige Schule 278 Schulhof 146 Frage 2: Sofern es sich bei den Straftätern um „Asylbewerber" handelt, wie viele davon waren Kinder, Jugendliche, Heranwachsende und Erwachsene? Für die Beantwortung der Frage wurde auf den bundeseinheitlich definierten Begriff der „Zuwanderer" zurückgegriffen. Darunter werden nicht nur Personen mit dem Aufenthaltsstatus „Asylbewerber" gefasst, sondern auch Personen mit dem Aufenthaltsstatus „Schutzberechtigte und Asylberechtigte, Kontingentflüchtlinge", „Duldung" und „unerlaubter Aufenthalt" berücksichtigt. Seite 3 von 4 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Die 99 tatverdächtigen „Zuwanderer", welche als Schüler erfasst sind, gliedern sich wie folgt auf die Altersgruppen: Freistaat SACHSEN Altersgruppe Anzahl Kinder (bis unter 14 Jahre) 33 Jugendliche (14 bis unter 18 Jahre) 52 Heranwachsende (18 bis unter 21 Jahre) 8 Erwachsene (ab 21 Jahre) 6 Frage 3: Sofern es sich bei den Straftätern um „Asylbewerber" handelt, welchen Ausgang haben die jeweiligen Verfahren genommen? Zu den 123 durch „Zuwanderer" (siehe Frage 2) begangenen Straftaten liegen derzeit im PASS folgende Angaben zum Ausgang des Verfahrens vor: Ausgang des Verfahrens Anzahl Verfahrenseinstellung gem. § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO), Täterschaft /Tat/Tatumstände nicht beweisbar 16 Verfahrenseinstellung Kind (§ 19 StGB) 18 Verfahrenseinstellung mit Auflagen gemäß § 153a StPO, Geld für gemeinnützige Einrichtung oder Staatskasse 2 Verfahrenseinstellung mit Auflagen gemäß § 45 Abs. 3 Jugendgerichtsgesetz (JGG) nach jugendrichterlicher Maßnahme 11 Verfahrenseinstellung ohne Auflagen gemäß § 153 StPO Bagatellsache 3 Verfahrenseinstellung ohne Auflagen gemäß § 154d StPO Klärung einer Vorfrage 1 Verfahrenseinstellung ohne Auflagen gemäß § 45 JGG Absehen von Verfolgung 4 Verfahrenseinstellung Verfahrenshindernis bzw. keine Verfahrensvoraussetzungen 5 Abgabe an andere Staatsanwaltschaft 1 in Bearbeitung 25 kein öffentliches Interesse 1 I 1 Verweisung auf den Weg der Privatklage 1 I keine Angaben 35 Mft.frbundlicheri Grüßen röf. DK" Roland Wöller Seite 4 von 4 2018-04-23T11:42:02+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes