SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach 10 09 10101079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Wilke, Fraktion der AfD Drs.-Nr.: 6/12840 Thema: Zusammenführung von Flüchtlingen und Schülern Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Kontakte werden im Rahmen des Schulunterrichts zwischen Flüchtlingen und Schülern organisiert? Wie in der Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD, Drs. 6/7241 dargelegt, obliegt die Vermittlung der Lehrplaninhalte zu allen Themen, wie auch zu den Themenbereichen Flucht und Asyl, der pädagogischen Eigenverantwortung jedes Lehrers. Zur Lehrplanvermittlung können deshalb auch Gesprächsrunden oder Begegnungen mit Flüchtlingen gehören, wenn z. B. keine schulpflichtigen Flüchtlinge in der jeweiligen Schule lernen. Frage 2: Wer außer den Schulen selbst ist an der Organisation und Durchführung solcher Treffen beteiligt? Es obliegt ebenfalls der pädagogischen Eigenverantwortung der Schule oder des Lehrers, Kooperationen mit zivilgesellschaftlichen oder kommunalen Akteuren zu initiieren oder zu nutzen. Frage 3: Welchen Zweck verfolgen solche Treffen? Die Erhebungen des „Sachsen-Monitors" in den Jahren 2016 und 2017 dokumentierten Fremdenfeindlichkeit in Teilen der Bevölkerung. Bildung hat neben der Vermittlung von Wissen einen umfangreichen Erziehungsauftrag. Das schließt u. a. auch die Aufgabe ein, Schüler zu ermutigen, sich aktiv für ein friedliches und demokratisches Zusammenleben einzusetzen und demokratische Verantwortung in ihrem Umfeld zu übernehmen. Dazu bedarf es z. B. positiver Alltagserfahrungen, Gespräche oder Begegnungen. Gespräche mit Flüchtlingen können helfen, einen Perspektivwechsel einzunehmen und Vorbehalte abzubauen. Seite 1 von 2 S SACHsEN Der Staatsminister Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-1053/12/73 Dresden ,.Jl.. April 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.de De-Mail-Zugang : poststel le@smk-sachsen.de-mail.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 7. 8 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS ~SACHsEN Frage 4: Fördert oder unterstützt die Staatsregierung derlei Zusammenführungen ? Der Freistaat Sachsen versteht sich als ein weltoffenes Land. Deshalb fördert die Sächsische Staatsregierung ein Klima der Akzeptanz, Empathie und des gemeinsamen Miteinanders im Interesse des Zusammenhalts der Gesellschaft z. B. durch das Landesprogramm „Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz" (WOS) oder durch die Förderrichtlinie Integrative Maßnahmen. Die Sächsische Staatsregierung fördert und unterstützt entsprechende Projekte, Maßnahmen, Begegnungen und Gesprächsrunden , die diesem Anliegen dienen. Mit freundli hen Grüßen Seite 2 von 2 2018-04-16T08:48:37+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes