SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach 10 09 10 101079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Wilke, Fraktion der AfD Drs.-Nr.: 6/12843 Thema: Seiteneinsteiger Lehramt Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Seiteneinsteiger fallen in den Prüfungen zum Studienfach Mathematik durch? (Bitte aufschlüsseln seit 2015 nach Lehramt , Universität und unter Benennung der jeweiligen Dozenten) Die wissenschaftliche Ausbildung im Fach Mathematik erfolgt erstmalig seit dem Wintersemester 2017/2018 an der TU Dresden (TUD) . Die wissenschaftliche Ausbildung ist modular aufgebaut. Die Durchführung und Bewertung der Modulprüfungen ist Aufgabe der Universität. Die Berechnung von Erfolgsquoten einzelner Prüfungsleistungen ist kein statistisches Erfassungsmerkma L Eine erste Rückmeldung der TUD bezüglich der Prüfungsergebnisse im zurückliegenden Wintersemester 2017/2018 ist aber positiv. Frage 2: Existieren für die Seiteneinsteiger gesonderte Studienordnungen ? Die §§ 7 und 8 der Lehrer-Qualifizierungsverordnung regeln Inhalt, Dauer sowie die Prüfung in Bezug auf die wissenschaftliche Ausbildung. Auf dieser Grundlage erstellen die Universitäten ihre entsprechenden Studiendokumente . Über diesbezügliche Regelungen stellen die Universitäten mit dem SMK Einvernehmen her. Seite 1 von 2 ~SACHsEN Der Staatsminister Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom 27. März 2018 Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-1053/12/79 Dresden, /5" . April2018 Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium fUr Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.de De-Maii-Zugang : poststelle@smk-sachsen.de-mail.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 7. 8 STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Frage 3: Werden Seiteneinsteiger an den Universitäten immatrikuliert? S SACHsEN Regelungen zum Status der Teilnehmenden an einer wissenschaftlichen Ausbildung treffen die Universitäten gemäß § 4 des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes nach eigenem Ermessen. An der Universität Leipzig werden die zugelassenen Teilnehmenden entsprechend der Immatrikulationsordnung immatrikuliert. An der TUD werden die zugelassenen Teilnehmenden als Teilnehmende an einer berufsbegleitenden wissenschaftlichen Ausbildung , an der TU Chemnitz als Teilnehmer einer Weiterbildung registriert. Mit freundlichen Grüßen Seite 2 von 2 2018-04-19T14:35:09+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes