SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Postfach 100 948 1 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM DER FlNANZEN Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Wilke, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/12849 Thema: Nettolohnlücke Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie hoch ist die Nettolohnlücke zwischen einem verbeamteten und einem angestellten Lehrer? Frage 2: Wie hoch wären die Kosten für alle nichtverbeamtungsfähigen Lehrer in Sachsen, wollte man diese Nettolohnlücke schließen ? (Die Berechnung bitte einmal unter Einbeziehung der Grundschullehrer sowie ohne die Grundschullehrer darstellen ) zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Von einer Beantwortung wird abgesehen. Die Fragen zielen auf die Berechnung einer Größe ab, die in den Fragen selber nicht definiert ist. Darüber hinaus sind die Fragen auf die Angabe nur einer einzigen Größe für eine Vielzahl unterschiedlicher Sachverhalte ausgerichtet . Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) UK/16-P 2100/16/86- 2018/15646 Dresden, LlJ . April 2018 Zertifikat seit 2013 audit berufundfamilie Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Carolaplatz 1 01097 Dresden Telefon +49 351 564 4000 Telefax +49 351 564 4009 minister@smf.sachsen.de* www.smf.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Für Besucher mit Behinderungen befinden sich Parkplätze im Innenhof. Bitte beim Pförtnerdienst melden. "Kein Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente. Zugang für qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www.smf.sachsen.de/eSignatur html vermerkten Voraussetzunqen. STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN Zudem bestehen zwischen Angestellten bzw. Tarifbeschäftigten und Beamten - somit auch zwischen verbeamteten und angestellten Lehrkräften - wesentliche Statusunterschiede . Dies beruht zum einen auf den strukturellen Unterschieden zwischen der tarifvertraglichen Regelung der Entgelte für Tarifbeschäftigte und der Alimentation im Treueverhältnis zwischen Dienstherren und Beamten. Zum anderen ist auch die Abgabenlast im Bereich der Sozialversicherung bei Beamten und Angestellten durch gesetzliche Vorgaben dem Grunde und der Höhe nach grundlegend unterschiedlich ausgestaltet . Die aus diesen Statusunterschieden resultierenden Unterschiede der Nettoeinkommen zwischen einem verbeamteten und einem angestellten Lehrer können daher weder bei Lehrkräften noch bei anderen Berufsgruppen durch eine höhere Bezahlung beseitigt werden. Mit freundlichen Grüßen /i~ o/1 Dr. Matthias Haß Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN 2018-04-20T14:16:39+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes