SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach 10 09 10101079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Wilke, Fraktion der AfD Drs.-Nr.: 6/12851 Thema: Unterrichtsbelastung sächsischer Schüler Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage: Um wie viel höher ist die Unterrichtsbelastung sächsischer Schüler im bundesdeutschen Vergleich? (Bitte Vergleich aufschlüsseln nach Bundesländern, Schularten, Klassenstufen und Fächern) Die Stundentafeln der Bundesländer sind den Anlagen 1 bis 16 zu entnehmen . Die Anzahl der Unterrichtsstunden ist ein wesentlicher Indikator für die Unterrichtsbelastung, allerdings spielen hier weitere Aspekte wie Lehrpläne, Regelungen zur Leistungsmessung und Leistungsbewertung ebenfalls eine Rolle. Der Vergleich der Unterrichtsbelastung anhand der in den Stundentafeln ausgewiesenen Stunden für die einzelnen Fächer ist von daher nur bedingt aussagekräftig. Der Fächerkanon ist in den einzelnen Ländern und Schularten unterschiedlich strukturiert. So werden beispielsweise die naturwissenschaftlichen Fächer in einigen Ländern und Klassenstufen zu einem Fach Naturwissenschaften zusammengefasst. Die Inhalte des Fachs Gemeinschaftskunde /Rechtserziehung/Wirtschaft werden z. T. in Geschichte vermittelt. Ähnlich dem Profilunterricht an sächsischen Gymnasien werden fachübergreifende Elemente der Stundentafeln in unterschiedlichster Weise ausgewiesen . Einige Länder arbeiten mit Kontingentstundentafeln, die nur die Gesamtwochenstundenzahl über mehrere Klassenstufen ausweisen. Die konkrete Verteilung auf die Klassenstufen obliegt der einzelnen Schule. Thüringen weist beispielsweise neben den verbindlichen Mindeststundenzahlen für die Fächergruppen zusätzlich flexible Stunden zu, die die einzelne Schule verteilt. Seite 1 von 2 ~SACHsEN Der Staatsminister Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-1053/12/78 Dresden .~ . April 2018 Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium fOr Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.de De-Maii-Zugang: poststelle@smk-sachsen.de-mail.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 7. 8 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS S SACHsEN Im Bereich der Sekundarstufe I gibt es eine Vielzahl von Schularten und Schulformen mit teilweise mehreren Bildungsgängen. Diese sind nur bedingt mit der sächsischen Oberschule vergleichbar. An den Gymnasien gibt es grundsätzlich die Unterscheidung in G8- und G9- Bildungsgänge. Aufgrund der in den jeweiligen Schulordnungen geregelten Wahl- und Belegmöglichkeiten in der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe können die Länder für diese Jahrgangsstufen keine eigenen Stundentafeln veröffentlichen . Einen Überblick über die erteilten Unterrichtsstunden gibt die Statistik der Kultusministerkonferenz "Wochenpflichtstunden der Schülerinnen und Schüler im Schuljahr 2017/18" (Anlage 17), die jedoch keine Aufschlüsselung auf die einzelnen Fächer enthält . Mit freundlichen Grüßen Anlagen Seite 2 von 2 Anlage 1 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/12851   1    Bayern:  Fächer in der Grundschule Grundlegender Unterricht: Die Lehrkraft erteilt keinen stundenweise gegliederten Fachunterricht. Dauer und Abfolge der Lerntätigkeiten werden je nach Belastbarkeit des Kindes und nach didaktischen Erfordernissen variiert. Die Stundentafeln sind in den Anlagen 2 und 3 der Schulordnung für die Grundschulen in Bayern (GrSO) geregelt.       Anlage 1 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/12851   2    Mittelschule:  Fächer Jgst. 5 Jgst. 6 Jgst. 7 Jgst. 8 Jgst. 9 Jgst. 10 1. Pflichtfächer Religionslehre/Ethik 2 2 2 2 2 2 Deutsch 5 5 51) 51) 41) 5 Mathematik 5 5 51) 41) 51) 5 Englisch 4 4 3 3 3 5 Wirtschaft und Beruf 1 – – – – – Natur und Technik 2 – – – – – Geschichte/Politik/Geographie 2 – – – – – Arbeit-Wirtschaft-Technik – 1 1 2 2 2 Physik/Chemie/Biologie – 2 2 3 3 3 Geschichte/Sozialkunde/Erdkunde – 2 3 3 3 3 Sport 2+22) 2+22) 2+22) 2+22) 2+22) 2+13) Musik 2 2 – – – – Kunst 2 2 – – – – Werken und Gestalten 2 2 – – – – Technik – – – – – Wirtschaft und Kommunikation oder Wirtschaft – – }5 – – – Ernährung und Soziales oder Soziales – – – – – Förderunterricht 1 1 – – – – Gesamtstundenzahl im Bereich der Pflichtfächer 30+2 2) 30+2 2) 28+2 2) 24+2 2) 24+2 2) 27+1 3) 2. Wahlpflichtfächer Musik – – 2 2 2 – Kunst – – 2 2 2 – Technik – – – 4 4 3 Wirtschaft – – – 4 4 3 Soziales – – – 4 4 3 Gesamtstundenzahl im Bereich der Wahlpflichtfächer – – 2 6 6 3 3. Wahlfächer alle Fächer des Wahlpflichtbereichs – – 2 2 2/4 – Informatik – – – 2 2 2 Buchführung – – – – 2 2 Werken und Gestalten – – 2 2 2 2 Musik – – – – – 2 Kunst – – – – – 2 4. Arbeitsgemeinschaften Klassen- oder jahrgangsstufenübergreifende 1-2-stündige Arbeitsgemeinschaften können angeboten werden, wenn sie für Unterricht und Erziehung förderlich sind und die personellen, räumlichen und organisatorischen Voraussetzungen gegeben sind. 1) [Amtl. Anm.:] Siehe Bestimmungen für die Jahrgangsstufen 5 bis 9 Nrn. 1.1 und 4.3 2) [Amtl. Anm.:] Siehe Bestimmungen für die Jahrgangsstufen 5 bis 9 Nr. 1.2 3) [Amtl. Anm.:] Siehe Bestimmungen für die Jahrgangsstufe 10 Nr. 1     Anlage 1 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/12851   3    Förderschulen:          Anlage 1 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/12851   4    Förderschulen (Fortsetzung):      Fußnoten nächste Seite  Anlage 1 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/12851   5          Anlage 1 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/12851   6    Förderschulen (Fortsetzung):        Anlage 1 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/12851   7    Förderschulen (Fortsetzung):      Anlage 1 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/12851   8            Anlage 1 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/12851   9    Förderschulen (Fortsetzung):        Anlage 1 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/12851   10    Förderschulen (Fortsetzung):      Fußnoten nächste Seite:  Anlage 1 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/12851   11          Anlage 1 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/12851   12    Förderschulen (Fortsetzung):        Anlage 1 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/12851   13    Förderschulen (Fortsetzung):        Anlage 1 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/12851   14    Förderschulen (Fortsetzung):        Anlage 1 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/12851   15    Förderschulen (Fortsetzung):          Anlage 1 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/12851   16    Förderschulen (Fortsetzung):      Fußnoten nächste Seite:    Anlage 1 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/12851   17          Anlage 1 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/12851   18    Förderschulen (Fortsetzung):      Anlage 1 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/12851   19          Anlage 1 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/12851   20    Förderschulen (Fortsetzung):       Anlage 1 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/12851   21      Fußnoten:        Anlage 1 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/12851   22    Realschule:  Stundentafel für die Realschule Wahlpflichtfächergruppe I Unterrichtsfach Jahrgangsstufe Gesamtstunden 5 6 7 8 9 10 Religionslehre/Ethik 2 2 2 2 2 2 12 Deutsch 5 5 4 4 4 4 26 Englisch 5 4 4 4 3 4 24 Geschichte - 2 2 2 2 2 10 Geographie 2 2 2 2 2 - 10 Sozialkunde2) - - - - - 2 2 Wirtschaft und Recht - - - - 2 - 2 Mathematik 5 5 4 4 5 5 28 Physik - - 2 2 3 3 10 Chemie - - - 2 2 2 6 Biologie3) 2 2 2 2 - 2 10 Informationstechnologie4) (Schwerpunkt: TZ/CAD oder Informatik) 4) 4) 4) 4) 4) 4) 10 Sport9) 2+2 2+2 2+2 2+2 2+2 2+2 12 + 12 Musisch-ästhetische Bildung Gestaltung (Ku, We, TG) 3 2 1 5) 15) 15) - 8 Musik 2 2 15) 15) 15) - 7 Haushalt und Ernährung - - 2 - - - 2 Projekte/Schulleben1) - - - - - - 1 Gesamtstunden1) 1) 1) 1) 1) 1) 1) 180 1) [Amtl. Anm.:] Je Jahrgangsstufe dürfen 28 Wochenstunden nicht unterschritten, 32 Wochenstunden nicht überschritten werden. Die Stundentafeln müssen im Umfang von mindestens 178 Gesamtstunden erfüllt werden. Die Entscheidung, welche Fächer in welchen Jahrgangsstufen gegebenenfalls gekürzt werden, trifft die Schulleitung in Absprache mit der Lehrerkonferenz und dem Schulforum. Die Erteilung von Unterricht in den Fächern Religionslehre und Sport bleibt davon unberührt. Näheres wird durch das Staatsministerium geregelt. 2) [Amtl. Anm.:] Mit Inhalten aus dem Fach Wirtschaft und Recht. 3) [Amtl. Anm.:] In Jahrgangsstufe 10 mit Inhalten der Erziehungskunde. 4) [Amtl. Anm.:] Informationstechnologie ist mindestens bis einschließlich Jahrgangsstufe 9 zu unterrichten. Die Verteilung der Wochenstunden im Fach IT ist flexibel. Die Zahl der Gesamtwochenstunden in IT ist verbindlich. 5) [Amtl. Anm.:] Die Verteilung der Wochenstunden in den Fächern Gestaltung bzw. Musik ist flexibel. Die Zahl der Gesamtwochenstunden ist je Fach verbindlich. 9) [Amtl. Anm.:] In Jahrgangsstufen 5 und 6: 2 Std. Basissportunterricht (BSU) und 2 Std. Erweiterten Basissportunterricht (EBSU) In Jahrgangsstufen 7 bis 10: 2 Std. Basissportunterricht und 2 Std. Differenzierter Sportunterricht (DSU) Anlage 1 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/12851   23    Realschule (Fortsetzung):  Stundentafel für die Realschule Wahlpflichtfächergruppe II Unterrichtsfach Jahrgangsstufe Gesamtstunden 5 6 7 8 9 10 Religionslehre/Ethik 2 2 2 2 2 2 12 Deutsch 5 5 4 4 4 4 26 Englisch 5 4 4 4 3 4 24 Geschichte - 2 2 2 2 2 10 Geographie 2 2 2 2 2 - 10 Sozialkunde2) - - - - - 2 2 Mathematik 5 5 3 3 3 4 23 Physik - - - 2 2 2 6 Chemie - - - - 2 2 4 Biologie3) 2 2 2 2 - 2 10 Betriebswirtschaftslehre/Rechnungswesen - - 3 3 3 3 12 Wirtschaft und Recht - - - 2 2 - 4 Informationstechnologie4) (Schwerpunkt: Betriebswirtschaftslehre/Rechnungswesen) 4) 4) 4) 4) 4) 4) 7 Sport9) 2+2 2+2 2+2 2+2 2+2 2+2 12 + 12 Musisch-ästhetische Bildung Gestaltung (Ku, We, TG) 3 2 1 5) 15) 15) - 8 Musik 2 2 15) 15) 15) - 7 Haushalt und Ernährung - - 2 - - - 2 Projekte/Schulleben1) - - - - - 1 Gesamtstunden1) 1) 1) 1) 1) 1) 1) 180 1) [Amtl. Anm.:] Je Jahrgangsstufe dürfen 28 Wochenstunden nicht unterschritten, 32 Wochenstunden nicht überschritten werden. Die Stundentafeln müssen im Umfang von mindestens 178 Gesamtstunden erfüllt werden. Die Entscheidung, welche Fächer in welchen Jahrgangsstufen gegebenenfalls gekürzt werden, trifft die Schulleitung in Absprache mit der Lehrerkonferenz und dem Schulforum. Die Erteilung von Unterricht in den Fächern Religionslehre und Sport bleibt davon unberührt. Näheres wird durch das Staatsministerium geregelt. 2) [Amtl. Anm.:] Mit Inhalten aus dem Fach Wirtschaft und Recht. 3) [Amtl. Anm.:] In Jahrgangsstufe 10 mit Inhalten der Erziehungskunde. 4) [Amtl. Anm.:] Informationstechnologie ist mindestens bis einschließlich Jahrgangsstufe 9 zu unterrichten. Die Verteilung der Wochenstunden im Fach IT ist flexibel. Die Zahl der Gesamtwochenstunden in IT ist verbindlich. 5) [Amtl. Anm.:] Die Verteilung der Wochenstunden in den Fächern Gestaltung bzw. Musik ist flexibel. Die Zahl der Gesamtwochenstunden ist je Fach verbindlich. 9) [Amtl. Anm.:] In Jahrgangsstufen 5 und 6: 2 Std. Basissportunterricht (BSU) und 2 Std. Erweiterten Basissportunterricht (EBSU) In Jahrgangsstufen 7 bis 10: 2 Std. Basissportunterricht und 2 Std. Differenzierter Sportunterricht (DSU) Anlage 1 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/12851   24    Realschule (Fortsetzung):  Stundentafel für die Realschule Wahlpflichtfächergruppe IIIa Unterrichtsfach Jahrgangsstufe Gesamtstunden 5 6 7 8 9 10 Religionslehre/Ethik 2 2 2 2 2 2 12 Deutsch 5 5 4 4 4 4 26 Englisch 5 4 4 4 3 4 24 Zweite Fremdsprache (Französisch) - - 4 3 4 4 15 Geschichte - 2 2 2 2 2 10 Geographie 2 2 2 2 2 - 10 Sozialkunde2) - - - - - 2 2 Betriebswirtschaftslehre/Rechnungswesen - - 2 2 2 - 6 Mathematik 5 5 3 3 3 4 23 Physik - - - 2 2 2 6 Chemie - - - - 2 2 4 Biologie3) 2 2 2 2 - 2 10 Informationstechnologie4) (Schwerpunkt: Betriebswirtschaftslehre/Rechnungswesen) 4) 4) 4) 4) 4) 4) 6 Sport9) 2+2 2+2 2+2 2+2 2+2 2+2 12 + 12 Musisch-ästhetische Bildung Gestaltung (Ku, We, TG) 3 2 1 - - - 6 Musik 2 2 15) 15) 15) - 7 Projekte/Schulleben1) - - - - - - 1 Gesamtstunden1) 1) 1) 1) 1) 1) 1) 180 1) [Amtl. Anm.:] Je Jahrgangsstufe dürfen 28 Wochenstunden nicht unterschritten, 32 Wochenstunden nicht überschritten werden. Die Stundentafeln müssen im Umfang von mindestens 178 Gesamtstunden erfüllt werden. Die Entscheidung, welche Fächer in welchen Jahrgangsstufen gegebenenfalls gekürzt werden, trifft die Schulleitung in Absprache mit der Lehrerkonferenz und dem Schulforum. Die Erteilung von Unterricht in den Fächern Religionslehre und Sport bleibt davon unberührt. Näheres wird durch das Staatsministerium geregelt. 2) [Amtl. Anm.:] Mit Inhalten aus dem Fach Wirtschaft und Recht. 3) [Amtl. Anm.:] In Jahrgangsstufe 10 mit Inhalten der Erziehungskunde. 4) [Amtl. Anm.:] Informationstechnologie ist mindestens bis einschließlich Jahrgangsstufe 9 zu unterrichten. Die Verteilung der Wochenstunden im Fach IT ist flexibel. Die Zahl der Gesamtwochenstunden in IT ist verbindlich. 5) [Amtl. Anm.:] Die Verteilung der Wochenstunden in den Fächern Gestaltung bzw. Musik ist flexibel. Die Zahl der Gesamtwochenstunden ist je Fach verbindlich. 9) [Amtl. Anm.:] In Jahrgangsstufen 5 und 6: 2 Std. Basissportunterricht (BSU) und 2 Std. Erweiterten Basissportunterricht (EBSU) In Jahrgangsstufen 7 bis 10: 2 Std. Basissportunterricht und 2 Std. Differenzierter Sportunterricht (DSU) Anlage 1 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/12851   25    Realschule (Fortsetzung):  Stundentafel für die Realschule Wahlpflichtfächergruppe IIIb6) Unterrichtsfach Jahrgangsstufe Gesamtstunden 5 6 7 8 9 10 Religionslehre/Ethik 2 2 2 2 2 2 12 Deutsch 5 5 4 4 4 4 26 Englisch 5 4 4 4 3 4 24 Geschichte - 2 2 2 2 2 10 Geographie 2 2 2 2 2 - 10 Sozialkunde2) - - - - - 2 2 Wirtschaft und Recht - - - - 2 - 2 Mathematik 5 5 3 3 3 4 23 Physik - - - 2 2 2 6 Chemie - - - - 2 2 4 Biologie3) 2 2 2 2 - 2 10 Wahlpflichtfach7) - - 3 3 3 3 12 Informationstechnologie4) (Schwerpunkt: TZ/CAD oder Informatik oder Betriebswirtschaftslehre/Rechnungswesen) 4) 4) 4) 4) 4) 4) 8 Sport9) 2+2 2+2 2+2 2+2 2+2 2+2 12 + 12 Musisch-ästhetische Bildung Gestaltung8) (Ku, We, TG) 3 2 1 5) 15) 15) - 8 Musik 2 2 15) 15) 15) 15) 8 Haushalt und Ernährung - - 2 - - - 2 Projekte/Schulleben1) - - - - - - 1 Gesamtstunden1) 1) 1) 1) 1) 1) 1) 180 1) [Amtl. Anm.:] Je Jahrgangsstufe dürfen 28 Wochenstunden nicht unterschritten, 32 Wochenstunden nicht überschritten werden. Die Stundentafeln müssen im Umfang von mindestens 178 Gesamtstunden erfüllt werden. Die Entscheidung, welche Fächer in welchen Jahrgangsstufen gegebenenfalls gekürzt werden, trifft die Schulleitung in Absprache mit der Lehrerkonferenz und dem Schulforum. Die Erteilung von Unterricht in den Fächern Religionslehre und Sport bleibt davon unberührt. Näheres wird durch das Staatsministerium geregelt. 2) [Amtl. Anm.:] Mit Inhalten aus dem Fach Wirtschaft und Recht. 3) [Amtl. Anm.:] In Jahrgangsstufe 10 mit Inhalten der Erziehungskunde. 4) [Amtl. Anm.:] Informationstechnologie ist mindestens bis einschließlich Jahrgangsstufe 9 zu unterrichten. Die Verteilung der Wochenstunden im Fach IT ist flexibel. Die Zahl der Gesamtwochenstunden in IT ist verbindlich. 5) [Amtl. Anm.:] Die Verteilung der Wochenstunden in den Fächern Gestaltung bzw. Musik ist flexibel. Die Zahl der Gesamtwochenstunden ist je Fach verbindlich. 6) [Amtl. Anm.:] Die Wahlpflichtfächergruppe IIIb kann an einer Realschule grundsätzlich nur gebildet werden, wenn auch die Wahlpflichtfächergruppe IIIa zustande kommt. 7) [Amtl. Anm.:] – Als Wahlpflichtfach kann von der Schule eines der folgenden Fächer angeboten werden: Kunst oder Werken oder Haushalt und Ernährung oder Sozialwesen. – Bei der Wahl von Haushalt und Ernährung als Wahlpflichtfach sind in Jahrgangsstufe 7 die 2 Wochenstunden Haushalt und Ernährung für den Bereich musisch-ästhetische Bildung (Gestaltung bzw. Musik) zu verwenden. 8) [Amtl. Anm.:] Das im Bereich Gestaltung gewählte Fach (Ku bzw. We) darf ab Jahrgangsstufe 7 nicht dem gewählten Wahlpflichtfach entsprechen. 9) [Amtl. Anm.:] In Jahrgangsstufen 5 und 6: 2 Std. Basissportunterricht (BSU) und 2 Std. Erweiterten Basissportunterricht (EBSU) In Jahrgangsstufen 7 bis 10: 2 Std. Basissportunterricht und 2 Std. Differenzierter Sportunterricht (DSU) Anlage 1 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/12851   26    Gymnasium: Stundentafeln für die Jahrgangsstufen 5 bis 101) 1) [Amtl. Anm.:] Für zweisprachige Züge gelten modifizierte Stundentafeln, die das Staatsministerium festlegt. A. Sprachliches (einschließlich Humanistisches) Gymnasium (SG) Jahrgangsstufen Pflichtfächer2) 5 6 7 8 9 10 Religionslehre/Ethik 2 2 2 2 2 2 Deutsch3) 5 4 4 4 4 3 Englisch/Französisch/Latein3)4)5)5a)6)7) 5 4 3 3 3 3 Englisch/Französisch/Latein3)4)5)5a)6)7) - 4 4 4 3 3 Französisch/Italienisch/Russisch/Spanisch/Griechisch3)6) - - - 4 4 4 Mathematik3) 4 4 4 3 4 3 Physik3) - - - 2 2 2 Chemie - - - - 2 2 Biologie - - - 2 2 2 Natur und Technik 3 3 3 - - - Geschichte, in 10: Geschichte + Sozialkunde - 2 2 2 2 1 + 1 Geographie 2 - 2 2 - 2 Wirtschaft und Recht - - - - 2 2 Kunst 2 2 2 1 1 1 Musik 2 2 2 1 1 1 Sport 3 3 313) 2 2 2 Intensivierung9)15) 2 2 1 Summe 30 32 32 32 34 34 Intensivierung9)16) 1 1 1 2 2 2 2) [Amtl. Anm.:] In einstündigen Pflichtfächern kann der Unterricht in Epochen erteilt werden. Am SG, NTG und WSG können die Fächer Kunst und Musik in den Jahrgangsstufen 8 und 9 wechselweise jeweils zweistündig unterrichtet werden. 3) [Amtl. Anm.:] Dieses Pflichtfach ist Kernfach. Am WSG mit wirtschaftswissenschaftlichem Profil (WSG-W) ist Wirtschaft und Recht Kernfach, am WSG mit sozialwissenschaftlichem Profil (WSG-S) Sozialkunde. 4) [Amtl. Anm.:] Englisch ist verpflichtend 1. oder 2. Fremdsprache. 5) [Amtl. Anm.:] Latein ist verpflichtend 1. oder 2. Fremdsprache. Auf Antrag kann vom Staatsministerium eine Sprachenfolge von drei modernen Fremdsprachen genehmigt werden. Am Humanistischen Gymnasium ist Latein verpflichtend 1. oder 2. Fremdsprache (Art. 9 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BayEUG). 5a) [Amtl. Anm.:] Die Schule kann in den Jahrgangsstufen 5 bis 7 im Rahmen ihrer personellen Möglichkeiten sowie im Rahmen des der Schule zur Verfügung stehenden Budgets Französisch und Englisch bzw. Latein und Englisch als gleichzeitig einsetzende erste und zweite Fremdsprache mit insgesamt mindestens 24 Wochenstunden (in beiden Fächern), einschließlich einer Intensivierungsstunde in Jahrgangsstufe 7 gemäß Fußnote 15, und mit jeweils mindestens drei Wochenstunden je Jahrgangsstufe und Fach anbieten. Dabei ist Französisch bzw. Latein erste Fremdsprache, in der insgesamt mindestens 13 Wochenstunden Unterricht erteilt werden muss, und Englisch zweite Fremdsprache, in der insgesamt mindestens 11 Wochenstunden Unterricht erteilt werden muss. Das Profil der ersten Fremdsprache (Französisch/Latein) muss im Vergleich zur zweiten Fremdsprache (Englisch) erhalten bleiben, indem die insgesamt erteilte Wochenstundenzahl in der ersten Fremdsprache überwiegt. Anlage 1 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/12851   27    6) [Amtl. Anm.:] Die Festlegung der Fremdsprachenfolgen an den an der Schule eingerichteten Ausbildungsrichtungen obliegt im Rahmen der vorstehenden Vorgaben und im Rahmen des der Schule zustehenden Budgets an Lehrerwochenstunden der Schule im Einvernehmen mit dem Elternbeirat. 7) [Amtl. Anm.:] Die Schule kann nach Jahrgangsstufe 9 im Rahmen ihrer personellen Möglichkeiten die Ablösung der 1. oder 2. Fremdsprache durch eine in Jahrgangsstufe 10 neu einsetzende spät beginnende Fremdsprache anbieten. In Ausnahmefällen kann die Schulleiterin oder der Schulleiter in den ersten vier Wochen der Jahrgangsstufe 10 ein Zurückwechseln zur ersetzten Fremdsprache genehmigen. Der Unterricht in der neu einsetzenden spät beginnenden Fremdsprache wird im Umfang von vier Wochenstunden erteilt, davon ist eine den Intensivierungsstunden zu entnehmen. 9) [Amtl. Anm.:] Die Intensivierungsstunden sollen den individuellen Lernprozess durch gezieltes Üben, Wiederholen und Vertiefen in kleineren Lerngruppen unterstützen. Zudem bieten sie die Möglichkeit, die Potenziale von besonders Begabten zielgerichteter zu fördern. Bei der Zuordnung zu den Fächern können auch schulische Schwerpunktsetzungen (Schulprofil) berücksichtigt werden. Die Intensivierungsstunden dienen nicht der Vermittlung neuer Lehrplaninhalte. Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf können zum Besuch bestimmter Intensivierungsstunden verpflichtet werden. 13) [Amtl. Anm.:] Eine Sportstunde kann von der Jahrgangsstufe 7 in die Jahrgangsstufe 5 oder 6 verlegt werden. Die Erteilung als Differenzierter Sportunterricht ist möglich. 15) [Amtl. Anm.:] Die (verpflichtenden) Intensivierungsstunden sollen in den Kernfächern (§ 16 Abs. 2) eingesetzt werden. Die Intensivierungsstunde in der Jahrgangsstufe 7 soll in geteilter Klasse in der ersten Fremdsprache stattfinden. 16) [Amtl. Anm.:] Im Rahmen der von der Kultusministerkonferenz vorgegebenen 265 Wochenstunden sind von den Schülerinnen und Schülern mindestens fünf Stunden ggf. unter Berücksichtigung des Wahlunterrichts individuell zu wählen (flexible Intensivierungsstunden). Anlage 1 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/12851   28    Gymnasium (Fortsetzung): B. Naturwissenschaftlich–technologisches Gymnasium (NTG) Jahrgangsstufen Pflichtfächer2) 5 6 7 8 9 10 Religionslehre/Ethik 2 2 2 2 2 2 Deutsch3) 5 4 4 4 4 3 Englisch/Französisch/Latein3)4)5a)6)7) 5 4 3 3 3 3 Englisch/Französisch/Latein3)4)5a)6)7) - 4 4 4 3 3 Mathematik3) 4 4 4 3 4 3 Informatik - - - - 2 2 Physik3) - - - 2 2 2 Chemie3) - - - 2 2 2 Biologie - - - 2 2 2 Natur und Technik 3 3 3 - - - Profilstunden8) - - - 2 2 2 Geschichte, in 10: Geschichte + Sozialkunde - 2 2 2 2 1 + 1 Geographie 2 - 2 2 - 2 Wirtschaft und Recht - - - - 2 2 Kunst 2 2 2 1 1 1 Musik 2 2 2 1 1 1 Sport 3 3 313) 2 2 2 Intensivierung9)15) 2 2 1 Summe 30 32 32 32 34 34 Intensivierung9)16) 1 1 1 2 2 2 2) [Amtl. Anm.:] In einstündigen Pflichtfächern kann der Unterricht in Epochen erteilt werden. Am SG, NTG und WSG können die Fächer Kunst und Musik in den Jahrgangsstufen 8 und 9 wechselweise jeweils zweistündig unterrichtet werden. 3) [Amtl. Anm.:] Dieses Pflichtfach ist Kernfach. Am WSG mit wirtschaftswissenschaftlichem Profil (WSG-W) ist Wirtschaft und Recht Kernfach, am WSG mit sozialwissenschaftlichem Profil (WSG-S) Sozialkunde. 4) [Amtl. Anm.:] Englisch ist verpflichtend 1. oder 2. Fremdsprache. 5a) [Amtl. Anm.:] Die Schule kann in den Jahrgangsstufen 5 bis 7 im Rahmen ihrer personellen Möglichkeiten sowie im Rahmen des der Schule zur Verfügung stehenden Budgets Französisch und Englisch bzw. Latein und Englisch als gleichzeitig einsetzende erste und zweite Fremdsprache mit insgesamt mindestens 24 Wochenstunden (in beiden Fächern), einschließlich einer Intensivierungsstunde in Jahrgangsstufe 7 gemäß Fußnote 15, und mit jeweils mindestens drei Wochenstunden je Jahrgangsstufe und Fach anbieten. Dabei ist Französisch bzw. Latein erste Fremdsprache, in der insgesamt mindestens 13 Wochenstunden Unterricht erteilt werden muss, und Englisch zweite Fremdsprache, in der insgesamt mindestens 11 Wochenstunden Unterricht erteilt werden muss. Das Profil der ersten Fremdsprache (Französisch/Latein) muss im Vergleich zur zweiten Fremdsprache (Englisch) erhalten bleiben, indem die insgesamt erteilte Wochenstundenzahl in der ersten Fremdsprache überwiegt. 6) [Amtl. Anm.:] Die Festlegung der Fremdsprachenfolgen an den an der Schule eingerichteten Ausbildungsrichtungen obliegt im Rahmen der vorstehenden Vorgaben und im Rahmen des der Schule zustehenden Budgets an Lehrerwochenstunden der Schule im Einvernehmen mit dem Elternbeirat. 7) [Amtl. Anm.:] Die Schule kann nach Jahrgangsstufe 9 im Rahmen ihrer personellen Möglichkeiten die Ablösung der 1. oder 2. Fremdsprache durch eine in Jahrgangsstufe 10 neu einsetzende spät beginnende Fremdsprache anbieten. In Ausnahmefällen kann die Schulleiterin oder der Schulleiter in den ersten vier Wochen der Jahrgangsstufe 10 ein Zurückwechseln zur ersetzten Fremdsprache genehmigen. Anlage 1 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/12851   29    Der Unterricht in der neu einsetzenden spät beginnenden Fremdsprache wird im Umfang von vier Wochenstunden erteilt, davon ist eine den Intensivierungsstunden zu entnehmen. 8) [Amtl. Anm.:] Die Profilstunden werden am Naturwissenschaftlich-technologischen Gymnasium zur Stärkung von Chemie und Physik, am Musischen Gymnasium zur Stärkung des musischen Profils (insbesondere Kunst) und am Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen zur Stärkung der wirtschafts- und sozialkundlichen Fächer eingesetzt. 9) [Amtl. Anm.:] Die Intensivierungsstunden sollen den individuellen Lernprozess durch gezieltes Üben, Wiederholen und Vertiefen in kleineren Lerngruppen unterstützen. Zudem bieten sie die Möglichkeit, die Potenziale von besonders Begabten zielgerichteter zu fördern. Bei der Zuordnung zu den Fächern können auch schulische Schwerpunktsetzungen (Schulprofil) berücksichtigt werden. Die Intensivierungsstunden dienen nicht der Vermittlung neuer Lehrplaninhalte. Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf können zum Besuch bestimmter Intensivierungsstunden verpflichtet werden. 13) [Amtl. Anm.:] Eine Sportstunde kann von der Jahrgangsstufe 7 in die Jahrgangsstufe 5 oder 6 verlegt werden. Die Erteilung als Differenzierter Sportunterricht ist möglich. 15) [Amtl. Anm.:] Die (verpflichtenden) Intensivierungsstunden sollen in den Kernfächern (§ 16 Abs. 2) eingesetzt werden. Die Intensivierungsstunde in der Jahrgangsstufe 7 soll in geteilter Klasse in der ersten Fremdsprache stattfinden. 16) [Amtl. Anm.:] Im Rahmen der von der Kultusministerkonferenz vorgegebenen 265 Wochenstunden sind von den Schülerinnen und Schülern mindestens fünf Stunden ggf. unter Berücksichtigung des Wahlunterrichts individuell zu wählen (flexible Intensivierungsstunden). Anlage 1 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/12851   30    Gymnasium (Fortsetzung): C. Musisches Gymnasium (achtjährige Form – MuG) Jahrgangsstufen Pflichtfächer2) 5 6 7 8 9 10 Religionslehre/Ethik 2 2 2 2 2 2 Deutsch3) 5 4 4 4 4 3 Englisch/Latein3)4)5a)6)7) 5 4 3 3 3 3 Englisch/Latein3)4)5a)6)7) - 4 4 4 3 3 Mathematik3) 4 4 4 3 4 3 Physik3) - - - 2 2 2 Chemie - - - - 2 2 Biologie - - - 2 2 2 Natur und Technik 3 3 3 - - Geschichte, in 10: Geschichte + Sozialkunde - 2 2 2 2 1 + 1 Geographie 2 - 2 2 - 2 Wirtschaft und Recht - - - - 2 2 Kunst 2 2 2 1 1 1 Profilstunden8) - - - 1 1 1 Musik3) 2 2 2 2 2 2 Instrument10) 1 1 1 1 1 1 Sport 2 2 2 314) 314) 314) Intensivierung9)15) 2 2 1 Summe 30 32 32 32 34 34 Intensivierung9)16) 1 1 1 2 2 2 2) [Amtl. Anm.:] In einstündigen Pflichtfächern kann der Unterricht in Epochen erteilt werden. Am SG, NTG und WSG können die Fächer Kunst und Musik in den Jahrgangsstufen 8 und 9 wechselweise jeweils zweistündig unterrichtet werden. 3) [Amtl. Anm.:] Dieses Pflichtfach ist Kernfach. Am WSG mit wirtschaftswissenschaftlichem Profil (WSG-W) ist Wirtschaft und Recht Kernfach, am WSG mit sozialwissenschaftlichem Profil (WSG-S) Sozialkunde. 4) [Amtl. Anm.:] Englisch ist verpflichtend 1. oder 2. Fremdsprache. 5a) [Amtl. Anm.:] Die Schule kann in den Jahrgangsstufen 5 bis 7 im Rahmen ihrer personellen Möglichkeiten sowie im Rahmen des der Schule zur Verfügung stehenden Budgets Französisch und Englisch bzw. Latein und Englisch als gleichzeitig einsetzende erste und zweite Fremdsprache mit insgesamt mindestens 24 Wochenstunden (in beiden Fächern), einschließlich einer Intensivierungsstunde in Jahrgangsstufe 7 gemäß Fußnote 15, und mit jeweils mindestens drei Wochenstunden je Jahrgangsstufe und Fach anbieten. Dabei ist Französisch bzw. Latein erste Fremdsprache, in der insgesamt mindestens 13 Wochenstunden Unterricht erteilt werden muss, und Englisch zweite Fremdsprache, in der insgesamt mindestens 11 Wochenstunden Unterricht erteilt werden muss. Das Profil der ersten Fremdsprache (Französisch/Latein) muss im Vergleich zur zweiten Fremdsprache (Englisch) erhalten bleiben, indem die insgesamt erteilte Wochenstundenzahl in der ersten Fremdsprache überwiegt. 6) [Amtl. Anm.:] Die Festlegung der Fremdsprachenfolgen an den an der Schule eingerichteten Ausbildungsrichtungen obliegt im Rahmen der vorstehenden Vorgaben und im Rahmen des der Schule zustehenden Budgets an Lehrerwochenstunden der Schule im Einvernehmen mit dem Elternbeirat. 7) [Amtl. Anm.:] Die Schule kann nach Jahrgangsstufe 9 im Rahmen ihrer personellen Möglichkeiten die Ablösung der 1. oder 2. Fremdsprache durch eine in Jahrgangsstufe 10 neu einsetzende spät beginnende Fremdsprache anbieten. In Ausnahmefällen kann die Schulleiterin oder der Schulleiter in den ersten vier Wochen der Jahrgangsstufe 10 ein Zurückwechseln zur ersetzten Fremdsprache genehmigen. Anlage 1 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/12851   31    Der Unterricht in der neu einsetzenden spät beginnenden Fremdsprache wird im Umfang von vier Wochenstunden erteilt, davon ist eine den Intensivierungsstunden zu entnehmen. 8) [Amtl. Anm.:] Die Profilstunden werden am Naturwissenschaftlich-technologischen Gymnasium zur Stärkung von Chemie und Physik, am Musischen Gymnasium zur Stärkung des musischen Profils (insbesondere Kunst) und am Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen zur Stärkung der wirtschafts- und sozialkundlichen Fächer eingesetzt. 9) [Amtl. Anm.:] Die Intensivierungsstunden sollen den individuellen Lernprozess durch gezieltes Üben, Wiederholen und Vertiefen in kleineren Lerngruppen unterstützen. Zudem bieten sie die Möglichkeit, die Potenziale von besonders Begabten zielgerichteter zu fördern. Bei der Zuordnung zu den Fächern können auch schulische Schwerpunktsetzungen (Schulprofil) berücksichtigt werden. Die Intensivierungsstunden dienen nicht der Vermittlung neuer Lehrplaninhalte. Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf können zum Besuch bestimmter Intensivierungsstunden verpflichtet werden. 10) [Amtl. Anm.:] Die Note im Instrumentalspiel geht in die Fachnote Musik ein. Der Unterricht im Instrumentalspiel kann nicht in Epochen erteilt werden. 14) [Amtl. Anm.:] Die dritten Sportstunden in den Jahrgangsstufen 8 bis 10 können Profil verstärkend eingesetzt werden (z.B. Tanz, Pantomime, Bewegungskünste). Sie können auch ganz oder teilweise in die Unterstufe verlagert werden. Die Erteilung als Differenzierter Sportunterricht ist möglich. 15) [Amtl. Anm.:] Die (verpflichtenden) Intensivierungsstunden sollen in den Kernfächern (§ 16 Abs. 2) eingesetzt werden. Die Intensivierungsstunde in der Jahrgangsstufe 7 soll in geteilter Klasse in der ersten Fremdsprache stattfinden. 16) [Amtl. Anm.:] Im Rahmen der von der Kultusministerkonferenz vorgegebenen 265 Wochenstunden sind von den Schülerinnen und Schülern mindestens fünf Stunden ggf. unter Berücksichtigung des Wahlunterrichts individuell zu wählen (flexible Intensivierungsstunden). Anlage 1 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/12851   32    Gymnasium (Fortsetzung): D. Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium (WSG) Jahrgangsstufen Pflichtfächer2) 5 6 7 8 9 10 Religionslehre/Ethik 2 2 2 2 2 2 Deutsch3) 5 4 4 4 4 3 Englisch/Französisch/Latein3)4)5a)6)7) 5 4 3 3 3 3 Englisch/Französisch/Latein3)4)5a)6)7) - 4 4 4 3 3 Mathematik3) 4 4 4 3 4 3 Physik3) - - - 2 2 2 Chemie - - - - 2 2 Biologie - - - 2 2 2 Natur und Technik 3 3 3 - - - Geschichte - 2 2 2 2 117) Geographie 2 - 2 2 - 2 wirtschaftswissenschaftliches Profil (WSG-W) Wirtschaft und Recht3) - - - 2 2 2 Sozialkunde - - - - 2 117) Wirtschaftsinformatik - - - 2 2 2 Profilstunden8) - - - - - 2 sozialwissenschaftliches Profil (WSG-S) Wirtschaft und Recht - - - - 2 2 Sozialkunde3) - - - 2 2 2 Sozialpraktische Grundbildung12) - - - 2 2 2 Profilstunden8) - - - - - 1 Kunst11) 2 2 2 1 1 1 Musik 2 2 2 1 1 1 Sport 3 3 313) 2 2 2 Intensivierung9)15) 2 2 1 Summe 30 32 32 32 34 34 Intensivierung9)16) 1 1 1 2 2 2 2) [Amtl. Anm.:] In einstündigen Pflichtfächern kann der Unterricht in Epochen erteilt werden. Am SG, NTG und WSG können die Fächer Kunst und Musik in den Jahrgangsstufen 8 und 9 wechselweise jeweils zweistündig unterrichtet werden. 3) [Amtl. Anm.:] Dieses Pflichtfach ist Kernfach. Am WSG mit wirtschaftswissenschaftlichem Profil (WSG-W) ist Wirtschaft und Recht Kernfach, am WSG mit sozialwissenschaftlichem Profil (WSG-S) Sozialkunde. 4) [Amtl. Anm.:] Englisch ist verpflichtend 1. oder 2. Fremdsprache. 5a) [Amtl. Anm.:] Die Schule kann in den Jahrgangsstufen 5 bis 7 im Rahmen ihrer personellen Möglichkeiten sowie im Rahmen des der Schule zur Verfügung stehenden Budgets Französisch und Englisch bzw. Latein und Englisch als gleichzeitig einsetzende erste und zweite Fremdsprache mit insgesamt mindestens 24 Wochenstunden (in beiden Fächern), einschließlich einer Intensivierungsstunde in Jahrgangsstufe 7 gemäß Fußnote 15, und mit jeweils mindestens drei Wochenstunden je Jahrgangsstufe und Fach anbieten. Dabei ist Französisch bzw. Latein erste Fremdsprache, in der insgesamt mindestens 13 Anlage 1 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/12851   33    Wochenstunden Unterricht erteilt werden muss, und Englisch zweite Fremdsprache, in der insgesamt mindestens 11 Wochenstunden Unterricht erteilt werden muss. Das Profil der ersten Fremdsprache (Französisch/Latein) muss im Vergleich zur zweiten Fremdsprache (Englisch) erhalten bleiben, indem die insgesamt erteilte Wochenstundenzahl in der ersten Fremdsprache überwiegt. 6) [Amtl. Anm.:] Die Festlegung der Fremdsprachenfolgen an den an der Schule eingerichteten Ausbildungsrichtungen obliegt im Rahmen der vorstehenden Vorgaben und im Rahmen des der Schule zustehenden Budgets an Lehrerwochenstunden der Schule im Einvernehmen mit dem Elternbeirat. 7) [Amtl. Anm.:] Die Schule kann nach Jahrgangsstufe 9 im Rahmen ihrer personellen Möglichkeiten die Ablösung der 1. oder 2. Fremdsprache durch eine in Jahrgangsstufe 10 neu einsetzende spät beginnende Fremdsprache anbieten. In Ausnahmefällen kann die Schulleiterin oder der Schulleiter in den ersten vier Wochen der Jahrgangsstufe 10 ein Zurückwechseln zur ersetzten Fremdsprache genehmigen. Der Unterricht in der neu einsetzenden spät beginnenden Fremdsprache wird im Umfang von vier Wochenstunden erteilt, davon ist eine den Intensivierungsstunden zu entnehmen. 8) [Amtl. Anm.:] Die Profilstunden werden am Naturwissenschaftlich-technologischen Gymnasium zur Stärkung von Chemie und Physik, am Musischen Gymnasium zur Stärkung des musischen Profils (insbesondere Kunst) und am Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen zur Stärkung der wirtschafts- und sozialkundlichen Fächer eingesetzt. 9) [Amtl. Anm.:] Die Intensivierungsstunden sollen den individuellen Lernprozess durch gezieltes Üben, Wiederholen und Vertiefen in kleineren Lerngruppen unterstützen. Zudem bieten sie die Möglichkeit, die Potenziale von besonders Begabten zielgerichteter zu fördern. Bei der Zuordnung zu den Fächern können auch schulische Schwerpunktsetzungen (Schulprofil) berücksichtigt werden. Die Intensivierungsstunden dienen nicht der Vermittlung neuer Lehrplaninhalte. Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf können zum Besuch bestimmter Intensivierungsstunden verpflichtet werden. 11) [Amtl. Anm.:] Am WSG kann im sozialwissenschaftlichen Profil statt des Faches Kunst in den Jahrgangsstufen 7 und 8 das Fach Textilarbeit mit Werken mit gleicher Stundenzahl angeboten werden, solange an der Schule Fachlehrkräfte für Textilarbeit mit Werken vorhanden sind. 12) [Amtl. Anm.:] Das Sozialpraktikum ist bis zum Ende der Jahrgangsstufe 10 abzuleisten (§ 30 Abs. 2); es soll zumindest teilweise in der unterrichtsfreien Zeit abgeleistet werden. Das Nähere regelt das Staatsministerium. 13) [Amtl. Anm.:] Eine Sportstunde kann von der Jahrgangsstufe 7 in die Jahrgangsstufe 5 oder 6 verlegt werden. Die Erteilung als Differenzierter Sportunterricht ist möglich. 15) [Amtl. Anm.:] Die (verpflichtenden) Intensivierungsstunden sollen in den Kernfächern (§ 16 Abs. 2) eingesetzt werden. Die Intensivierungsstunde in der Jahrgangsstufe 7 soll in geteilter Klasse in der ersten Fremdsprache stattfinden. 16) [Amtl. Anm.:] Im Rahmen der von der Kultusministerkonferenz vorgegebenen 265 Wochenstunden sind von den Schülerinnen und Schülern mindestens fünf Stunden ggf. unter Berücksichtigung des Wahlunterrichts individuell zu wählen (flexible Intensivierungsstunden). 17) [Amtl. Anm.:] WSG-W: Geschichte und Sozialkunde werden in Jahrgangsstufe 10 gekoppelt. Anlage 2 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/12851   1    Bremen:  Grundschule: - Stundentafel - Fach Wochenstunden gesamt Jahrgansstufe 1-4 Deutsch 23 Englisch 4 Mathematik 22 Sachunterricht einschl. Textilarbeit Technisches Werken 18 Religion 5 Ästhetische Erziehung - Sport - Musik - Kunst 24 Summe 96 Kontingentstundentafel für die Oberschule Anlage 2 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/12851   2    Kontingentstundentafel für das Gymnasium     Anlage 3 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/12851   1    Baden‐Württemberg:   Die Kontingentstundentafel legt für jede Schulart fest, wie viele Jahreswochenstunden insgesamt in den Schuljahren bis zum Abschluss des Bildungsgangs zu erteilen sind. Wie diese Jahreswochenstunden jedoch auf die einzelnen Klassenstufen verteilt werden, entscheiden die einzelnen Schulen. Sie erhalten damit pädagogischen Freiraum und können die Verteilung der Stunden nutzen, um Schwerpunkte zu setzen und die Schulkonzepte zu gestalten. A. Kontingentstundentafel für die Grundschule Unterrichtsfach Stundenkontingent Religionslehre1 8 Deutsch 28 Fremdsprache2 8 Mathematik 21 Sachunterricht 12 Musik3 6 Kunst / Werken3 7 Bewegung, Spiel und Sport 12 Themenorientierte Projekte integrativ innerhalb der Fächer Differenzierungsangebote4 10 Fußnoten: 1 Die Wochenstunden im Fach Religionslehre werden im Einvernehmen mit den obersten Kirchenbehörden unbeschadet der Rechtslage erteilt. Die Wochenstundenzahl im Fach Religionslehre wird unter Beteiligung der zuständigen kirchlichen Beauftragten festgelegt. 2 Abweichend von der Dauer einer Unterrichtsstunde soll der Fremdsprachenunterricht in kleinere Zeiteinheiten aufgeteilt werden. Nach Entscheidung des Kultusministeriums ist die Fremdsprache in Grenznähe zu Frankreich in der Regel Französisch und im Übrigen in der Regel Englisch. 3 Die vorgesehenen Richtwerte, für Musik sechs Stunden und für Kunst, Werken sieben Stunden, dienen der Orientierung, die konkrete Verteilung obliegt der Schule. 4 Zuweisung durch das Staatliche Schulamt im Rahmen der insgesamt zur Verfügung stehenden Ressourcen. B. Kontingentstundentafel für die Werkrealschule Unterrichtsfach Stundenkontingent I. Pflichtbereich Religionslehre 11 Ethik (5) Deutsch 27 Pflichtfremdsprache 25 Mathematik 27 Gesellschaftswissenschaftliches Fächerfeld Geschichte 8 Geographie 7 Gemeinschaftskunde 5 Wirtschaft / Berufs- und Studienorientierung 5 Naturwissenschaftliches Fächerfeld Fächerverbund Biologie, Naturphänomene und Technik 8 Physik 6 Chemie 5 Biologie 5 Musik 9 Bildende Kunst 9 Sport 17 Kompetenzanalyse mit individueller Förderung 2 II. Wahlpflichtbereich Technik 12 Alltagskultur, Ernährung und Soziales Pool für Maßnahmen zur Differenzierung und Förderung 10 Anlage 3 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/12851   2    C. Kontingentstundentafel für die Realschule Unterrichtsfach Stundenkontingent I. Pflichtbereich Religionslehre 11 Ethik (5) Deutsch 24 Pflichtfremdsprache 23 Mathematik 24 Gesellschaftswissenschaftliches Fächerfeld Geschichte 8 Geographie 7 Gemeinschaftskunde 5 Wirtschaft / Berufs- und Studienorientierung 5 Naturwissenschaftliches Fächerfeld Fächerverbund Biologie, Naturphänomene und Technik 8 Physik 6 Chemie 5 Biologie 5 Musik 9 Bildende Kunst 9 Sport 17 Kompetenzanalyse mit individueller Förderung 2 II. Wahlpflichtbereich Technik 12 Alltagskultur, Ernährung und Soziales zweite Fremdsprache 14 Pool für Maßnahmen zur Differenzierung und Förderung 8 D. Kontingentstundentafel für die Gemeinschaftsschule – Sekundarstufe I Unterrichtsfach Stundenkontingent I. Pflichtbereich Religionslehre 11 Ethik (5) Deutsch 24 Pflichtfremdsprache 23 Mathematik 24 Gesellschaftswissenschaftliches Fächerfeld Geschichte 8 Geographie 7 Gemeinschaftskunde 5 Wirtschaft / Berufs- und Studienorientierung 5 Naturwissenschaftliches Fächerfeld Fächerverbund Biologie, Naturphänomene und Technik 7 Physik 7 Chemie 6 Biologie 5 Musik 9 Bildende Kunst 9 Sport 17 Kompetenzanalyse mit individueller Förderung 2 II. Wahlpflichtbereich Technik 12 Alltagskultur, Ernährung und Soziales zweite Fremdsprache 18 III. Profilfach dritte Fremdsprache 8 Naturwissenschaft und Technik Musik, Kunst, Sport Anlage 3 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/12851   3    Pool für Maßnahmen zur Differenzierung und Förderung 20 E. Kontingentstundentafel für die Klassen 5 bis 10 der Gymnasien der Normalform Die Kontingentstundentafel gibt jeweils für Fächer, Fächergruppen und den neuen Fächerverbund GWG Gesamtstundenzahlen für den Zeitraum von sechs Jahren vor (die Klassen 5 bis 10). Sie erlaubt den Schulen Schwerpunkt-setzungen auf verschiedenen Klassenstufen sowie innerhalb der Fächergruppen und des Fächerverbundes GWG. Fach/Fächergruppen/Profile Kontingente Religionslehre/Ethik1 11/7 Deutsch 24 Geschichte2 10 1. und 2. Fremdsprache 40 Mathematik 24 Naturwissenschaften2 25 Sport2 16 Künstlerische Fächer2 18 Geographie-Wirtschaft-Gemeinschaftskunde (GWG) 14 Profile3 (3. Fremdsprache, Naturwissenschaft und Technik; ggf. Musik, Bildende Kunst, Sport) 12 Poolstunden (Verwendung nach Entscheidung der Schule) 10 Fußnoten: 1 Die Wochenstundenzahl in Religionslehre wird unter Beteiligung der zuständigen kirchlichen Beauftragten festgelegt. Ethik wird ab Klasse 7 unterrichtet. 2 Geschichte wird ab Klasse 6, Naturphänomene in Klasse 5 und 6, Physik ab Klasse 7, Chemie ab Klasse 8 unterrichtet. Das Profilfach Sport, Musik oder Bildende Kunst setzt in den Klassen 5 bis 7 einen verstärkten Fachunterricht voraus; zur Hin-führung auf das Profilfach stehen die in der Kontingentstundentafel ausgewiesenen Stunden für die Klassen 5 bis 7 zur Verfügung. In Gymnasien, in denen der Unter-richt in dafür eingerichteten Abteilungen in bilingualer Form erteilt wird, werden für deutsch-englische Abteilungen zusätzlich 6 Stunden und für deutsch-französische Abteilungen zusätzlich 15 Stunden zugewiesen; zudem werden für den bilingualen Unterricht 4 Stunden aus den Poolstunden verwendet. 3 ab Klasse 8 F. Kontingentstundentafel für die Förderschule Grundstufe (Klasse 1-4) Hauptstufe (Klasse 5-9) Religionslehre* 8Religionslehre* 10 Sprache - Deutsch/moderne Fremdsprache Sprache - Deutsch/moderne Fremdsprache Mathematik 100Mathematik 177 Bewegung - Spiel - Sport** Musik - Sport - Gestalten*** Mensch - Natur - Kultur Natur - Technik Welt - Zeit - Gesellschaft Wirtschaft - Arbeit - Gesundheit Gesamtstundenkontingent 295 zuzüglich 4 Poolstunden (Verwendung nach Entscheidung der Schule in der Grundstufe und Hauptstufe) und 6 Wochenstunden für Arbeitsgemeinschaften (Verwendung nach Entscheidung der Schule in der Hauptstufe)**** Fußnoten: * Im Einvernehmen mit den obersten Kirchenbehörden werden unbeschadet der Rechtslage zwei Stunden Religionslehre erteilt. ** Um verlässliche Bewegungs-, Spiel- und Sportzeiten zu garantieren, sind mindestens 12 Wochenstunden aus dem Gesamtstundenkontingent im Fächerverbund Bewegung - Spiel - Sport auszuweisen. Anlage 3 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/12851   4    *** Unter Berücksichtigung physiologischer und trainingswissenschaftlicher Erkenntnisse bilden verlässliche Bewegungs- und Sportzeiten in allen Klassenstufen an mehreren Wochentagen einen unverzichtbaren Bestandteil des Fächerverbundes. **** Grundlage sonderpädagogischen Unterrichts in der Förderschule -einschließlich der spezifischen sonderpädagogischen Fördermaßnahmen - sind die im Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule beschriebenen Zielsetzungen, die in den Bildungsbereichen und den Fächern und Fächerverbünden ausgewiesenen Kompetenzen und die im Rahmen der individuellen Lern- und Entwicklungsbegleitung vereinbarten Förderziele. Das hierfür ausgewiesene Gesamtstundenkontingent ist die Basis für von der Schule für alle Klassen zu erarbeitende Stundentafeln. Hierbei wird davon ausgegangen, dass die Fächer und Fächerverbünde in den Stundentafeln der Klassen in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander stehen. Anlage 4 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/12851   1    Nordrhein-Westfalen Grundschule:  Stundentafel Wochenstunden Schuleingangsphase Klasse 3 25-26 Klasse 4 26-27 1.Jahr 2. Jahr 21-22 22-23 Deutsch, Sachunterricht, Mathematik, Förderunterricht 12 14 - 15 15 - 16 Kunst, Musik 3-4 4 4 Englisch 2 (beginnend im zweiten Halbjahr des ersten Schuljahres) 2 2 Religionslehre 2 2 2 Sport 3 3 3       Anlage 4 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/12851   2    Stundentafeln für die Sekundarstufe I – Hauptschule Zusätzlich: Bis zu 5 Wochenstunden Muttersprachlicher Unterricht 1) Innerhalb der Lernbereiche sind die Fächer während des Bildungsgangs gleichgewichtig zu berücksichtigen. 2) Für den Unterricht in Praktischer Philosophie gilt § 3 Abs. 4. 3) Der Wahlpflichtunterricht beginnt in Klasse 7. Dafür gilt § 14 Abs. 4. 4) Für die Ergänzungsstunden gilt § 14 Abs. 5. Anlage 4 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/12851   3    Stundentafeln für die Sekundarstufe I – Realschule  Klasse Lernbereich/Fach 5 und 6 7 bis 10 Wochenstunden Deutsch 8 16 24 Gesellschaftslehre 1) Geschichte Erdkunde Politik 6 15 21 Mathematik 8 16 24 Naturwissenschaften 1) Biologie Chemie Physik 6 16 22 Englisch 8 14 22 Zweite Fremdsprache 3 - 3 Kunst, Musik, Textilgestaltung 1) Kunst Musik Textilgestaltung 8 8 16 Religionslehre 2) 4 8 12 Sport 6-8 10-12 18 Wahlpflichtunterricht 3) - 12 12 Kernstunden 57-59 115 - 117 174 Ergänzungsstunden 4) 14 Wochenstundenrahmen Klasse 5 Klasse 6 28-31 29-32 Klasse 7 Klasse 8 Klasse 9 Klasse 10 30-33 30-33 31-34 31-34 Gesamtwochenstunden 188 Zusätzlich: Bis zu 5 Wochenstunden Muttersprachlicher Unterricht 1) Das Fach Geschichte wird ab Klasse 6 erteilt, das Fach Chemie in der Regel ab Klasse 7. Innerhalb der Lernbereiche sind die nach dieser Stundentafel zu erteilenden Fächer gleichgewichtig zu berücksichtigen. 2) Für den Unterricht in Praktischer Philosophie gilt § 3 Abs. 5. 3) Der Wahlpflichtunterricht beginnt in Klasse 7. Dafür gilt § 15 Abs. 3. 4) Für die Ergänzungsstunden gilt § 15 Abs. 4. Anlage 4 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/12851   4    Stundentafeln für die Sekundarstufe I – Sekundarschule in integrierter und teilintegrierter Form Zusätzlich: Bis zu fünf Wochenstunden muttersprachlicher Unterricht 1) Alle Lernbereiche können fächerintegriert oder fächergetrennt unterrichtet werden. Innerhalb des jeweiligen Lernbereichs sind die Fächer während des Bildungsganges gleichgewichtig zu berücksichtigen. 2) Für den Unterricht in Praktischer Philosophie gilt § 3 Absatz 5. 3) Der Wahlpflichtunterricht beginnt in Klasse 6. Dafür gilt § 20 Absatz 1 Satz 2. Für etwaigen Unterricht in der zweiten Fremdsprache sind für die Klassen 6 bis 10 – soweit durchgehend belegt – mindestens 14 Wochenstunden vorzusehen. 4) Für die Ergänzungsstunden gilt § 20 Absatz 3. Eine weitere (zweite oder dritte) Fremdsprache wird – soweit durchgehend belegt – von Klasse 8 bis Klasse 10 mit je drei Wochenstunden unterrichtet. Anlage 4 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/12851   5    Stundentafel für die Sekundarstufe I – Gymnasium 1) Alle Fächer des Lernbereichs Gesellschaftslehre werden in Klasse 9 unterrichtet und müssen in der gesamten Sekundarstufe I mit jeweils mindestens sechs Wochenstunden unterrichtet werden. 2) Alle Fächer des Lernbereichs Naturwissenschaften werden in Klasse 9 unterrichtet und müssen in der gesamten Sekundarstufe I mit jeweils mindestens sechs Wochenstunden unterrichtet werden. Der Unterricht im Fach Chemie beginnt in der Regel ab Klasse 7. 3) Wird die zweite Fremdsprache bereits ab Klasse 5 unterrichtet, wird Englisch in den Klassen 5 und 6 mit jeweils zwei Wochenstunden unterrichtet. In diesem Fall gelten die Stundenzahlen in Klammern. 4) Die Fächer Kunst und Musik werden in der gesamten Sekundarstufe I mit jeweils mindestens sechs Wochenstunden unterrichtet. 5) Für den Unterricht in Praktischer Philosophie gilt § 3 Absatz 5. 6) Der Wahlpflichtunterricht findet in den Klassen 8 und 9 statt. Hierfür gilt § 17 Absatz 3. Eine dritte Fremdsprache wird in Klasse 8 und 9 mit jeweils mindestens drei Wochenstunden unterrichtet, andere Fächer und fächerübergreifende Angebote jeweils mit mindestens zwei Wochenstunden. 7) Für die Ergänzungsstunden gilt § 17 Absatz 4. Anlage 4 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/12851   6    Stundentafel Gesamtschule – Sekundarstufe I – (a) gilt für Schüler, die in der 1. Fremdsprache in Klassenstufe 9 im G-Kurs sind (GesVO § 5 Abs. 3 und § 8 Abs. 4 Satz 5) (b) entweder ein Halbjahr zwei Stunden oder zwei Halbjahre eine Stunde  Anlage 5 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/12851   1    Berlin Grundschule:  Unterrichtsfach Schulanfangsphase 1) Jahrgangsstufen 1 2 3 4 5 6 Deutsch (6) (7) 7 7 5 5 Sachunterricht 13 (2) 14 (2) 3 5 Mathematik (5) (5) 5 5 5 5 Kunst 2 2 2 2 2 2 Musik 2 2 2 2 2 2 Sport 2) 3 3 3 3 3 3 Fremdsprache 2 3 4 5 Naturwissenschaften 4 4 Gesellschaftswissenschaften 3 3 Schwerpunktbildung 3) 2 2 Gesamtstundenzahl 4,5) Zusätzlich in Klassen der deutsch-türkischen Alphabetisierung und Erziehung gemäß § 12 6): Muttersprache Türkisch 7) 20 5 21 5 24 5 27 5 30 3 31 3 Fußnoten: 1) Die in der Schulanfangsphase in Klammern gesetzten Zahlen und die in den Jahrgangsstufen 3 und 4 in den Fächern Deutsch und Sachunterricht angegebenen Wochenstunden sind empfohlene Richtwerte. 2) Der einstündige obligatorische Schwimmunterricht wird spätestens in Jahrgangsstufe 3 durchgeführt. 3) Es handelt sich um Wahlpflichtunterricht; bei der Gestaltung des Angebots ist die Schwerpunktbildung der Schule zu berücksichtigen. 4) Innerhalb der Gesamtstundenzahl sind in jeder Jahrgangsstufe mindestens 10 Stunden im Schuljahr für Verkehrs- und Mobilitätserziehung zu verwenden; in den Jahrgangsstufen 3 und 4 sind die Schülerinnen und Schüler auch durch praktische Übungen auf die Radfahrprüfung vorzubereiten. 5) Gemäß § 13 Absatz 5 Schulgesetz sind im Stundenplan wöchentlich 2 Stunden innerhalb der normalen Unterrichtszeit für den Religions- bzw. Weltanschauungsunterricht freizuhalten. 6) Schülerinnen und Schüler dieser Klassen mit Deutsch als Muttersprache nehmen in jedem Schuljahr an der 2- stündigen Arbeitsgemeinschaft Türkisch teil. Zweisprachig kooperativ - gemeinsam von Lehrkräften mit deutscher und türkischer Muttersprache - unterrichtet werden: – 7 Wochenstunden in der Schulanfangsphase – 5 Wochenstunden in den Jahrgangsstufen 3 und 4 mit dem Schwerpunkt Sachunterricht – 5 Wochenstunden in den Jahrgangsstufen 5 und 6 mit den Schwerpunkten Naturwissenschaften und Gesellschaftswissenschaften. 7) Diesen Unterricht erhalten nur Schülerinnen und Schüler mit Türkisch als Muttersprache.         Anlage 5 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/12851   2    Berlin, integrierten Sekundarschule Unterrichtsfächer/ Lernbereiche a) Wochenstunden je Jahrgangsstufe 7 8 9 10 Pflichtunterricht Deutsch 4 4 4 4 Mathematik 4 4 4 4 Erste Fremdsprache 3 3 3 3 Lernbereich Naturwissenschaften Biologie 3b) 3b) 5b) 5b) Physik Chemie Lernbereich Gesellschaftswissenschaften Geschichte/Sozialkunde c) 2 2 2 2d) Geografie Ethik 2 2 2 2 Musik 2 2 2 2d) Bildende Kunst Sport 3 3 3(2e)) 3(2e)) Wirtschaft, Arbeit, Technik 2 2 2(1f)) 2(—f)) Wahlpflichtunterricht g) 3 3 2 (3) 2 (3) Profilstunden h) 3 3 3 (4) 3 (5) Insgesamt i) 31 31 32 (32) 32 (32) Schülerarbeitsstunden j) 1 - 3,25 1 - 3,25 1 - 3,25 1 - 3,25 (Stundentafel auf der Basis von 45 Minuten je Unterrichtsstunde) Fußnoten: a) Abweichungen von dem in dieser Stundentafel einschließlich der folgenden Anmerkungen festgelegten Stundenumfang für die einzelnen Fächer und Lernbereiche bedürfen der Genehmigung durch die Schulaufsichtsbehörde. b) Die Schule entscheidet über die Verteilung der Stunden auf die Fächer. Jedes Fach wird in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 insgesamt mit mindestens vier Wochenstunden unterrichtet. In den Jahrgangsstufen 9 und 10 können bis zu zwei der insgesamt fünf Wochenstunden auch als naturwissenschaftlicher Wahlpflichtkurs angeboten werden. c) In diesem Fach sollen pro Halbjahr etwa ein Drittel des Unterrichts auf Sozialkunde entfallen. d) In der Jahrgangsstufe 10 müssen beide Fächer unterrichtet werden. e) Wenn Altgriechisch oder Japanisch als dritte Fremdsprache unterrichtet wird, reduziert sich der Stundenumfang im Fach Sport in den Jahrgangsstufen 9 und 10 um jeweils eine Stunde. f) In den Jahrgangsstufen 9 und 10 können diese Stunden als Profilstunden auch zur Verstärkung anderer Unterrichtsfächer oder zusätzlicher Wahlpflichtangebote insbesondere für Lerngruppen mit besonderen Profilen oder zur Vorbereitung auf die zweijährige gymnasiale Oberstufe verwendet werden. In Jahrgangsstufe 9 muss in diesem Fall jedoch mindestens eine Stunde zur Vorund Nachbereitung des Betriebspraktikums eingesetzt werden. g) Eine in Jahrgangsstufe 7 beginnende zweite Fremdsprache muss bis Jahrgangsstufe 10 mit insgesamt mindestens 14 Wochenstunden angeboten werden; bei einem Beginn ab der Jahrgangsstufe 9 wird sie mit mindestens drei Wochenstunden je Jahrgangsstufe unterrichtet. Altgriechisch und Japanisch als dritte Fremdsprache werden ab der Jahrgangsstufe 8 oder 9 mit insgesamt zehn Wochenstunden unterrichtet. Wird Informatik angeboten, so muss der Stundenumfang insgesamt mindestens drei Wochenstunden umfassen. h) Profilstunden dienen zur Verstärkung von Unterrichtsfächern, Lernbereichen, zur Einrichtung weiterer Wahlpflichtkurse sowie für den Unterricht in fachübergreifenden Aufgabengebieten insbesondere im Bereich der Berufsorientierung. i) Gemäß § 13 Absatz 5 des Schulgesetzes sind im Stundenplan wöchentlich zwei Stunden innerhalb der regulären Unterrichtszeit für den Religions- und Weltanschauungsunterricht freizuhalten. j) Je nach Organisation des Ganztagsbetriebs in offener, teilweise gebundener oder vollständig gebundener Form erhalten die Schulen eine bis 3,25 Wochenstunden für die Durchführung von Schülerarbeitsstunden.     Anlage 5 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/12851   3    Berlin, Gymnasium Unterrichtsfächer / Lernbereiche Wochenstunden je Jahrgangsstufe 7 8 9 10 Pflichtunterricht Deutsch 4 4 4 4 Mathematik 4 4 4 4 Erste Fremdsprache 3 3 3 3 Zweite Fremdsprache 4 4 3 3 Lernbereich Naturwissenschaften Biologie 4a) 4a) 2 2 Physik 2 2 Chemie 2 2 Lernbereich Gesellschaftswissenschaften Geschichte/Sozialkunde b) 2 2 2 2 Geografie 1 1 1 1 Ethik 2 2 2 2 Musik 2 3 2 2c) Bildende Kunst 2 Sport 3 3 3(2d)) 3(2d)) Wahlpflichtunterricht e) — — 2(5d)) 2(5d)) Profilstunden f) 2 3 2(—d)) 2(—d)) Insgesamt g) 33 33 34 (34) 34 (34) (Stundentafel auf der Basis von 45 Minuten je Unterrichtsstunde) Fußnoten: a) Über die Verteilung der Stunden auf die Fächer entscheidet die Schule. b) In diesem Fach sollen pro Halbjahr etwa ein Drittel des Unterrichts auf Sozialkunde entfallen. c) In der Jahrgangsstufe 10 müssen sowohl das Fach Musik als auch das Fach Bildende Kunst unterrichtet werden. d) Wenn Altgriechisch oder Japanisch als dritte Fremdsprache unterrichtet wird, reduziert sich der Stundenumfang im Fach Sport in den Jahrgangsstufen 9 und 10 um jeweils eine Stunde. Altgriechisch und Japanisch als dritte Fremdsprache werden mit insgesamt zehn Wochenstunden unterrichtet. Wird Informatik angeboten, so muss der Stundenumfang insgesamt mindestens drei Wochenstunden umfassen. e) Aus Profilstunden können weitere Wahlpflichtkurse angeboten werden. Die dritte Fremdsprache kann ab der Jahrgangsstufe 8 beginnen und muss mit insgesamt mindestens sechs Wochenstunden angeboten werden. f) Profilstunden dienen zur Verstärkung von Unterrichtsfächern und Lernbereichen oder zur Einrichtung eines zweiten Wahlpflichtkurses sowie für den Unterricht in fachübergreifenden Aufgabengebieten und zur Durchführung des Informationstechnischen Grundkurses (§ 11 Absatz 4). g) Gemäß § 13 Absatz 5 des Schulgesetzes sind im Stundenplan wöchentlich zwei Stunden innerhalb der regulären Unterrichtszeit für den Religions- und Weltanschauungsunterricht freizuhalten.           Anlage 5 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/12851   4    Berlin, Förderschulen:  Stundentafel für die Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Sehen“   ‐ Grundschulteil ‐ Anmerkungen:    a) Die in der Schulanfangsphase in Klammern gesetzten Wochenstunden und die in den Jahrgangsstufen 3 und 4 in den  Fächern Deutsch und Sachkunde angegebenen Wochenstunden sind empfohlene Richtwerte.  b) Sofern Schülerinnen und Schüler von der Teilnahme am Fremdsprachenunterricht befreit sind, findet in gleichem Umfang  eine Förderung im „Verbindlichen Differenzierungsunterricht“ statt. Über die Befreiung sowie die Teilnahme entscheidet  die Klassenstufenkonferenz. Epochaler Unterricht ist möglich.  c) Im Fach Naturwissenschaften sind biologische, physikalische, technische und chemische Inhalte fachübergreifend zu  verbinden.  d) Der Unterricht soll epochal erteilt werden.  e) Der einstündige obligatorische Schwimmunterricht wird in der Regel in der Jahrgangsstufe 3 erteilt.  f) Jede Schülerin und jeder Schüler erhält während der Grundschulzeit zusätzlich 2 Stunden fakultativ als Einzelunterricht im  Langstockgehen. Unterricht in den Bereichen Lebenspraktische Fertigkeiten und Schreib‐ und Lesetechniken dienen der  behinderungsspezifischen individuellen Förderung; über die Verteilung entscheidet die Klassenstufenkonferenz.  g) Poolstunden dienen im Rahmen der Flexibilisierung zur Verstärkung von Unterricht, über die Verteilung entscheidet die  Klassenstufenkonferenz.  h) Innerhalb der Gesamtstundenzahl sind in jeder Jahrgangsstufe mindestens 10 Stunden im Schuljahr für  Verkehrserziehung zu verwenden.  i) Zur Stärkung schulinterner Schwerpunktbildung stehen für den Wahlunterricht in den Jahrgangsstufen 5 und 6 zusätzlich  2 Wochenstunden zur Verfügung.  j) Gemäß § 13 des Schulgesetzes sind im Stundenplan wöchentlich 2 Stunden innerhalb der regulären Unterrichtszeit für  den Religions‐ bzw. Weltanschauungsunterricht freizuhalten.      Anlage 5 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/12851   5    Stundentafel für die Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Sehen“   ‐ Integrierte  Sekundarschule –    (Stundentafel auf der Basis von 45 Minuten je Unterrichtsstunde) Anmerkungen: a) Abweichungen von dem in dieser Stundentafel einschließlich der folgenden Anmerkungen festgelegten Stundenumfang für einzelne Fächer und Lernbereiche bedürfen der Genehmigung durch die Schulaufsichtsbehörde. b) Die Schule entscheidet über die Verteilung der Stunden auf die Fächer. Jedes Fach wird in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 insgesamt mit mindestens vier Wochenstunden unterrichtet. In den Jahrgangsstufen 9 und 10 können bis zu zwei der insgesamt fünf Wochenstunden auch als naturwissenschaftlicher Wahlpflichtkurs angeboten werden. c) In diesem Fach soll pro Halbjahr etwa ein Drittel des Unterrichts auf Sozialkunde entfallen. d) In der Jahrgangsstufe 10 müssen beide Fächer unterrichtet werden. e) In den Jahrgangsstufen 9 und 10 können diese Stunden als Profilstunden auch zur Verstärkung anderer Unterrichtsfächer oder zusätzlicher Wahlpflicht-angebote insbesondere für Lerngruppen mit besonderen Profilen oder zur Vorbereitung auf die zweijährige gymnasiale Oberstufe verwendet werden. In Jahrgangsstufe 9 muss in diesem Fall jedoch mindestens eine Stunde zur Vor- und Nachbereitung des Betriebspraktikums eingesetzt werden. f) Eine in Jahrgangsstufe 7 beginnende zweite Fremdsprache muss bis Jahrgangsstufe 10 mit insgesamt mindestens 14 Wochenstunden angeboten werden; bei einem Beginn ab der Jahrgangsstufe 9 wird sie mit mindestens drei Wochenstunden je Jahrgangsstufe unterrichtet. Wird Informatik angeboten, so muss der Stundenumfang insgesamt mindestens drei Wochenstunden umfassen. g) Profilstunden dienen zur Verstärkung von Unterrichtsfächern, Lernbereichen, zur Einrichtung weiterer Wahlpflichtkurse sowie für den Unterricht in fachübergreifenden Aufgabengebieten insbesondere im Bereich der Berufsorientierung. h) Gemäß § 13 Absatz 5 bis 7 des Schulgesetzes sind im Stundenplan wöchentlich zwei Stunden innerhalb der regulären Unterrichtszeit für den Religions- und Weltanschauungsunterricht freizuhalten. i) Je nach Organisation des Ganztagsbetriebs in offener, teilweise gebundener oder vollständig gebundener Form erhalten die Schulen 1 bis 3,25 Wochenstunden für die Durchführung von Schülerarbeitsstunden. Anlage 5 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/12851   6    Stundentafel für die Schule mit dem  sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Hören“ (Gehörlose)  – Grundschulteil –        Anlage 5 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/12851   7    Stundentafel für die Schule mit dem sonderpädagogischem Förderschwerpunkt „Hören“ (Gehörlose)  ‐ Hauptschulteil –    (Stundentafel auf der Basis von 45 Minuten je Unterrichtsstunde) Anmerkungen: a) Die Stundenzahl für Schülerinnen und Schüler, die auf den mittleren Schulabschluss vorbereitet werden, kann zu Lasten des Faches Arbeitslehre verstärkt werden. b) Wer in den Jahrgangsstufen 5 und 6 von der Teilnahme am Fremdsprachenunterricht befreit war, ist in den Jahrgangsstufe 7 bis 10 zur Teilnahme am Unterricht eines anderen, von der Klassenkonferenz festgelegten Faches im Umfang des Fremdsprachenunterrichts verpflichtet. c) Über die Verteilung auf die einzelnen Fächer entscheidet die Schulkonferenz auf Vorschlag der Gesamtkonferenz. Der Unterricht kann epochal erteilt werden. d) Profilstunden dienen zur Verstärkung von Unterrichtsfächern und können bis zum Umfang von zwei Wochenstunden für den Unterricht in fachübergreifenden Aufgabengebieten (§ 12 Abs. 4 des Schulgesetzes) verwendet werden. e) Zusätzlich zum Gesamtstundenvolumen erhält jede Klasse zwei Wochenstunden zur Durchführung von Hörunterricht. Über die Verteilung entscheidet die Klassenkonferenz. Die Teilnahme an diesem zusätzlichen Unterricht ist verpflichtend. f) Gemäß § 13 des Schulgesetzes sind im Stundenplan wöchentlich zwei Stunden innerhalb der regulären Unterrichtszeit für den Religions- und Weltanschauungsunterricht freizuhalten.     Anlage 5 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/12851   8    Stundentafel für die Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Lernen“   ‐ Grundschulteil –    Anmerkungen: a) Sofern Schülerinnen und Schüler von der Teilnahme am Fremdsprachenunterricht befreit sind, findet in gleichem Umfang eine Förderung in einem anderen Unterrichtsfach statt. Über die Befreiung entscheidet die Klassenkonferenz. b) Der einstündige obligatorische Schwimmunterricht wird in der Regel in der Jahrgangsstufe 3 erteilt. c) Im Lernbereich Naturwissenschaften sind biologische, physikalische, technische und chemische Inhalte fachübergreifend zu verbinden, im Lernbereich Gesellschaftswissenschaften sind geografische, geschichtliche und sozialkundliche Inhalte fachübergreifend zu verbinden. d) Sonderpädagogische Maßnahmen dienen der individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler. Die Sprachtherapie ist Bestandteil dieser Maßnahmen. Art und Umfang der Förderung beschließt die Klassenkonferenz, eine Benotung erfolgt nicht. e) Innerhalb der Gesamtstundenzahl sind in jeder Jahrgangsstufe mindestens 10 Stunden im Schuljahr für Verkehrs- und Mobilitätserziehung zu verwenden. f) Gemäß § 13 des Schulgesetzes sind im Stundenplan wöchentlich 2 Stunden innerhalb der regulären Unterrichtszeit für den Religions- bzw. Weltanschauungsunterricht freizuhalten.     Anlage 5 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/12851   9    Stundentafel der Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Lernen“  ‐ Sekundarstufe I –    (Stundentafel auf der Basis von 45 Minuten je Unterrichtsstunde) Anmerkungen: a) Wer in den Jahrgangsstufen 5 und 6 von der Teilnahme am Englischunterricht befreit war, ist in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 zur Teilnahme am Unterricht eines anderen, von der Klassenkonferenz festgelegten Faches im Umfang des Fremdsprachenunterrichts verpflichtet. b) Arbeitslehre kann jahrgangsübergreifend unterrichtet werden. Für die Jahrgangsstufen 7 bis 10 stehen für die Gruppenteilungen pro Zug 17 Wochenstunden zur Verfügung. c) Profilstunden dienen im Rahmen der Flexibilisierungsspanne zur Verstärkung von Unterrichts fächern und Lernbereichen. Sie können auch für den Unterricht in fachübergreifenden Aufgabenge bieten (§12 Abs. 4 des Schulgesetzes) verwendet werden. d) Gemäß § 13 des Schulgesetzes sind im Stundenplan wöchentlich zwei Stunden innerhalb der regulären Unterrichtszeit für den Religions- und Weltanschauungsunterricht freizuhalten.   Anlage 6 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/12851   1    Brandenburg  Grundschule:  Kontingentstundentafel für die Grundschule:    ________________________   *) Die Anteile aller Fächer sind ausgewogen zu berücksichtigen.        Anlage 6 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/12851   2    Kontingentstundentafel für Gesamtschule und Oberschule:  Lernbereich/Fach Stundenkontingent in Jahrgangsstufen 7 und 8 Stundenkontingent in Jahrgangsstufen 9 und 10 Mindeststunden in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 insgesamt Deutsch 9 8 12 1. Fremdsprache 8 6 14 Wahlpflichtunterricht ab Jahrgangsstufe 7 8 6 9 oder für eine 2. Fremdsprache 14 Mathematik 9 8 14 Biologie 9 8 12 Chemie Physik Geografie 5 7 10 Geschichte Politische Bildung Lebensgestaltung-Ethik- Religionskunde 4 2 6 Wirtschaft-Arbeit-Technik 2 4 5 Kunst 4 4 6 Musik Sport 6 6 121 Schwerpunktunterricht 5 für eine 2. oder 3. Fremdsprache 6 Summe 64 64 (65) 128 Fremdsprache als Wahlunterricht ab Jahrgangsstufe 9 6 6       Anlage 6 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/12851   3    Kontingentstundentafel für Gymnasium:  Lernbereich/Fach Stundenkontingent in Jahrgangsstufen 7 und 82 Stundenkontingent in Jahrgangsstufen 9 und 102 Mindeststunden in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 insgesamt2 Mindeststunden in den Jahrgangsstufen 5 bis 10 insgesamt3 Deutsch 8 8 14 22 1. Fremdsprache 8 6 14 19/22 2. Fremdsprache 8 7 14 22/14 Mathematik 8 8 14 22 Biologie 10 10 18 16 Chemie Physik Geografie 6 9 13 16 Geschichte Politische Bildung Lebensgestaltung- Ethik-Religionskunde 4 2 6 8 Wirtschaft-Arbeit- Technik 2 2 3 5 Kunst 4 4 6 14 Musik Sport 6 6 121 181 Schwerpunktunterricht 7 6 für eine Fremdsprache ab Jahrgangsstufe 9 44 für eine Fremdsprache ab Jahrgangsstufe 10 Summe 64 69 133 195 Fremdsprache als Wahlunterricht ab Jahrgangsstufe 9 (oder ab Jahrgangsstufe 10) 6 (4) 6 für eine Fremdsprache ab Jahrgangsstufe 9 44 für eine Fremdsprache ab Jahrgangsstufe 10       Anlage 6 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/12851   4    Wochenstundentafel an Schulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Lernen“ Jahrgangsstufen 1 bis 6 – gilt für die Schuljahre 2017/2018 und 2018/2019    Jahrgangsstufen 1 bis 6 – gilt ab dem Schuljahr 2019/2020    a)  Der Unterricht kann fachübergreifend erteilt werden.  Jahrgangsstufen 7 bis 10    b) Für die Aufteilung der Wochenstunden wird folgender Rahmen als Orientierung gegeben: Deutsch und Mathematik können mit 4 bis 5 Wochenstunden, die Fremdsprache mit 2 bis 4 Wochenstunden unterrichtet werden. Über die Aufteilung der Wochenstunden entscheidet die Klassenkonferenz. c) Gemäß § 15 Absatz 4 erhalten Schülerinnen und Schüler in den Jahrgangsstufen 7 und 8 insgesamt 8 Wochenstunden Fremdsprachenunterricht . Dieser kann innerhalb des für den Lernbereich „Allgemeine Grundlagen“ ausgewiesenen Stundenrahmens oder durch zusätzlichen Unterricht in Höhe von bis zu 2 Wochenstunden je Jahrgangsstufe im Rahmen der sächlichen und personellen Voraussetzungen erfolgen. Die Entscheidung trifft die Konferenz der Lehrkräfte. d) Die Schülerinnen und Schüler können zwischen den Fächern Musik und Bildende Kunst wählen (Wahlpflichtfach). e) Der Unterricht wird projekt- und handlungsorientiert durchgeführt. In den Jahrgangsstufen 7 und 8 können als Orientie-rungswerte für Biologie, Chemie, Physik, Geografie, Geschichte und Politische Bildung je 1 Stunde und für Wirtschaft- Arbeit-Technik (W-A-T) 5 Stunden genommen werden. In den Jahrgangsstufen 9 und 10 können als Orientierungswerte für Biologie, Chemie, Physik, Geografie, Anlage 6 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/12851   5    Geschichte und Politische Bildung je 1 Stunde und für W-A-T 7 Stunden genommen werden. In den Jahrgangsstufen 9 und 10 können die Unterrichtsinhalte auch im Rahmen von Schülerfirmen umgesetzt wer-den. Anlage 7 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/12851   1    Hamburg: Stundentafel für die Grundschule auf Grundlage einer fünfundvierzigminütigen Unterrichtsstunde Anlage 7 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/12851   2    Stundentafel für die Grundschule auf Grundlage einer sechzigminütigen Unterrichtsstunde       Anlage 7 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/12851   3    Stundentafel für die Stadtteilschule auf Grundlage einer fünfundvierzigminütigen Unterrichtsstunde   Anlage 7 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/12851   4      Stundentafel für die Stadtteilschule auf Grundlage einer sechzigminütigen Unterrichtsstunde Anlage 7 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/12851   5        Anlage 7 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/12851   6    Stundentafel für das Gymnasium auf Grundlage einer fünfundvierzigminütigen Unterrichtsstunde     Anlage 7 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/12851   7    1) Bei der Verteilung der Stunden in der Jahrgangsstufe 10 ist zu beachten, dass ein Fach in der Studienstufe nur profilgebendes Fach und im Abitur nur Prüfungsfach sein kann, wenn es während der Jahrgangsstufe 10 mindestens ein Schulhalbjahr lang unterrichtet wurde. Stundentafel für das Gymnasium auf Grundlage einer sechzigminütigen Unterrichtsstunde Anlage 7 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/12851   8    1) Bei der Verteilung der Stunden in der Jahrgangsstufe 10 ist zu beachten, dass ein Fach in der Studienstufe nur profilgebendes Fach und im Abitur nur Prüfungsfach sein kann, wenn es während der Jahrgangsstufe 10 mindestens ein Schulhalbjahr lang unterrichtet wurde. Anlage 8 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/12851   1    Hessen Stundentafeln für die Grundschule: Wochenstundentafel: Jahrgangsstufen / Stundenzahl Summe Unterrichtsfächer / Lernbereiche 1 2 3 4 1 bis 4 Religion / Ethik* 4 4 8 Deutsch 12 10 22 Sachunterricht 4 8 12 Mathematik 10 10 20 Kunst**/ Musik 6 8 14 Sport 6 6 12 Eine erste Fremdsprache 4 4 Summe 42 50 92 zugewiesene Stunden nach Abs. 3 4 4 8 * Religion / Ethik sind nach den gültigen Rechtsbestimmungen zu erteilen. ** Werken und Textiles Gestalten sind Bestandteil des Faches Kunst. Jahresstundentafel: Jahrgangsstufen / Stundenzahl Summe Unterrichtsfächer / Lernbereiche 1 2 3 4 1 bis 4 Religion / Ethik* 144 144 288 Deutsch 432 360 792 Sachunterricht 144 288 432 Mathematik 360 360 720 Kunst** / Musik 216 288 504 Sport 216 216 432 Eine erste Fremdsprache 144 144 Summe 1512 1800 3312 Zusätzliche Stunden nach Abs. 3 144 144 288 *Religion / Ethik sind nach den gültigen Rechtsbestimmungen zu erteilen. **Werken und Textiles Gestalten sind Bestandteil des Faches Kunst. Anlage 8 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/12851   2    Stundentafeln für die Hauptschule Wochenstundentafel: Jahrgangsstufen / Stundenzahl Summe Unterrichtsfächer 5 6 7 8 9 10 5 bis 9 5 bis 10 Deutsch 14 8 4 22 26 Englisch 13 6 3 19 22 Mathematik 14 8 4 22 26 Sport 9 5 2 14 16 Religion / Ethik 6 4 2 10 12 Kunst / Musik 6 4 2 10 12 Biologie 5 2 7 7 Chemie 4 2 4 6 Physik 1 4 2 5 7 Erdkunde 4 3 7 7 Politik und Wirtschaft 2 2 2 4 6 Geschichte 3 2 2 5 7 Arbeitslehre 7 6 3 13 16 Wahlpflichtunterricht 2 4 2 6 8 Klassenlehrerstunde 1 1 1 Summe 87 62 30 149 179 Jahresstundentafel: Jahrgangsstufen / Stundenzahl Summe Unterrichtsfächer 5 6 7 8 9 10 5 bis 9 5 bis 10 Deutsch 504 288 144 792 936 Englisch 468 216 108 684 792 Mathematik 504 288 144 792 936 Sport 324 180 72 504 576 Religion / Ethik 216 144 72 360 432 Kunst / Musik 216 144 72 360 432 Biologie 180 72 252 252 Chemie 144 72 144 216 Physik 36 144 72 180 252 Erdkunde 144 108 252 252 Politik und Wirtschaft 72 72 72 144 216 Geschichte 108 72 72 180 252 Arbeitslehre 252 216 108 468 576 Wahlpflichtunterricht 72 144 72 216 288 Klassenlehrerstunde 36 36 36 Summe 3132 2232 1080 5364 6444 Anlage 8 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/12851   3    Stundentafeln für die Realschule: Wochenstundentafel: Jahrgangsstufen / Stundenzahl Summe Unterrichtsfächer 5 6 7 8 9 10 5 bis 10 Deutsch 14 11 25 1. Fremdsprache 14 10 24 Mathematik 12 12 24 Sport 9 7 16 Religion / Ethik 6 6 12 Kunst 4 2 6 Musik 2 4 6 Biologie 6 2 8 Chemie 6 6 Physik 2 5 7 Erdkunde 4 3 7 Politik und Wirtschaft 2 4 6 Geschichte 2 6 8 Arbeitslehre 4 4 8 Wahlpflichtunterricht / 2. Fremdsprache 4 / 5 9 / 10 13 / 15 Klassenlehrerstunde 1 1 Summe 86 / 87 91 / 92 177 / 179 Jahresstundentafel: Jahrgangsstufen / Stundenzahl Summe Unterrichtsfächer 5 6 7 8 9 10 5 bis 10 Deutsch 504 396 900 1. Fremdsprache 504 360 864 Mathematik 432 432 864 Sport 324 252 576 Religion / Ethik 216 216 432 Kunst 144 72 216 Musik 72 144 216 Biologie 216 72 288 Chemie 216 216 Physik 72 180 252 Erdkunde 144 108 252 Politik und Wirtschaft 72 144 216 Geschichte 72 216 288 Arbeitslehre 144 144 288 Wahlpflichtunterricht / 2. Fremdsprache 144 / 180 324 / 360 468 / 540 Klassenlehrerstunde 36 36 Summe 3096 / 3132 3276 / 3312 6372 / 6444 Anlage 8 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/12851   4    Stundentafeln für die Mittelstufenschule: Wochenstundentafel: Aufbaustufe *) Praxisorientierter Bildungsgang Mittlerer Bildungsgang Unterrichtsfächer 5 6 7 8 9 10 8 9 10 Deutsch 10 4 8 4 11 1. Fremdsprache 10 3 6 3 10 Mathematik 10 4 8 4 12 Sport 6 3 5 2 7 Religion / Ethik 4 2 4 2 6 LB Ästhetische Bildung 4 2 2 1 6 Kunst 1 2 Musik 1 4 LB Naturwissenschaften 4 3 6 3 15 Biologie 1 4 Chemie 1 6 Physik 1 5 LB Gesellschaftslehre 5 4 4 2 14 Erdkunde 4 Politik und Wirtschaft 2 4 Geschichte 2 6 LB Arbeitslehre 3 3 2 2 6 Wahlpflichtunterricht / 2. Fremdsprache 3 / 5 9 / 10 berufsbezogener Unterricht / Praxistag 16 7 (22) Summe (+Förder- /Klassenlehrerstunden) 56 (+6) 31/33 (+3) 61 (+4) 30 96 / 97 *) Die Zuordnung zur Aufbaustufe erfolgt bei entsprechender Genehmigung durch das Staatliche Schulamt, ansonsten wird die Jahrgangsstufe 7 zu dem entsprechenden abschlussbezogenen Bildungsgang gerechnet. Anlage 8 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/12851   5    Stundentafeln für die Mittelstufenschule (Fortsetzung): Jahresstundentafel: Aufbaustufe *) Praxisorientierter Bildungsgang Mittlerer Bildungsgang Unterrichtsfächer 5 6 7 8 9 10 8 9 10 Deutsch 360 144 288 144 396 1. Fremdsprache 360 108 216 108 360 Mathematik 360 144 288 144 432 Sport 216 108 180 72 252 Religion / Ethik 144 72 144 72 216 LB Ästhetische Bildung 144 72 72 36 216 Kunst 36 72 Musik 36 144 LB Naturwissenschaften 144 108 216 108 540 Biologie 36 144 Chemie 36 216 Physik 36 180 LB Gesellschaftslehre 180 144 144 72 504 Erdkunde 144 Politik und Wirtschaft 72 144 Geschichte 72 216 LB Arbeitslehre 108 108 72 72 216 Wahlpflichtunterricht / 2. Fremdsprache 108 /180 324 /360 berufsbezogener Unterricht / Praxistag 576 252 (792) Summe (+Förder- /Klassenlehrerstunden) 2016 (+216) 1116 / 1188 (+108) 2196 (+ 144) 1080 3456 / 3492 *) Die Zuordnung zur Aufbaustufe erfolgt bei entsprechender Genehmigung durch das Staatliche Schulamt, ansonsten wird die Jahrgangsstufe 7 zu dem entsprechenden abschlussbezogenen Bildungsgang gerechnet. Anlage 8 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/12851   6    Stundentafeln für den gymnasialen Bildungsgang: Für den Unterricht im Gymnasium und in den Gymnasialklassen schulformbezogener (kooperativer) Gesamtschulen, in denen die Mittelstufe die Jahrgangsstufen 5 bis 9 umfasst, gilt folgende Kontingent-Wochenstundentafel: Jahrgangsstufen / Stundenzahl Summe Unterrichtsfächer 5 6 7 8 9 5 bis 9 Deutsch 11 12 23 1. Fremdsprache 9 12 21 2. Fremdsprache 5 11 16 Mathematik 10 12 22 Sport 6 8 14 Religion / Ethik 4 6 10 Kunst 8 6 7 Musik 7 Biologie 4 16 7 Chemie 6 Physik 7 Erdkunde 2 17 5 Politik und Wirtschaft 7 Geschichte 7 Klassenlehrerstunde 1 1 Summe 60 100 160 Wahlunterricht / 3. Fremdsprache 5 / 6 5 / 6 Jahresstundentafel: Jahrgangsstufen / Stundenzahl Summe Unterrichtsfächer 5 6 7 8 9 5 bis 9 Deutsch 396 432 828 1. Fremdsprache 324 432 756 2. Fremdsprache 180 396 576 Mathematik 360 432 792 Sport 216 288 504 Religion / Ethik 144 216 360 Kunst 288 216 252 Musik 252 Biologie 144 576 252 Chemie 216 Physik 252 Erdkunde 72 612 180 Politik und Wirtschaft 252 Geschichte 252 Klassenlehrerstunde 36 36 Summe 2160 3600 5760 Wahlunterricht / 3. Fremdsprache 180 / 216 180 / 216 Anlage 8 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/12851   7    Für den Unterricht im Gymnasium und in den Gymnasialklassen schulformbezogener (kooperativer) Gesamtschulen, in dem oder in denen die Mittelstufe die Jahrgangsstufen 5 bis 10 umfasst, gilt folgende Kontingent-Wochenstundentafel: Jahrgangsstufen / Stundenzahl Summe Unterrichtsfächer 5 6 7 8 9 10 5 bis 10 Deutsch 10 15 25 1. Fremdsprache 10 14 24 2. Fremdsprache 15 15 Mathematik 8 16 24 Sport 6 6 4 16 Religion / Ethik 4 4 4 12 Kunst 8 8 8 Musik 8 Biologie 4 17 8 Chemie 6 Physik 7 Erdkunde 6 15 6 Politik und Wirtschaft 7 Geschichte 8 Wahlunterricht / 3. Fremdsprache 4 / 6 4 / 6 Klassenlehrerstunde 1 1 Summe 57 122 / 124 179 / 181 Jahresstundentafel: Jahrgangsstufen / Stundenzahl Summe Unterrichtsfächer 5 6 7 8 9 10 5 bis 10 Deutsch 360 540 900 1. Fremdsprache 360 504 864 2. Fremdsprache 540 540 Mathematik 288 576 864 Sport 216 216 144 576 Religion / Ethik 144 144 144 432 Kunst 288 288 288 Musik 288 Biologie 144 612 288 Chemie 216 Physik 252 Erdkunde 216 540 216 Politik und Wirtschaft 252 Geschichte 288 Wahlunterricht / 3. Fremdsprache 144 / 216 144 / 216 Klassenlehrerstunde 36 36 Summe 2052 4392 / 4464 6444 / 6516 Anlage 8 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/12851   8    Stundentafeln für die Förderstufe: Für den Unterricht in der Förderstufe gelten die Stundentafeln der Jahrgänge 5 und 6 der schulformübergreifenden (integrierten) Gesamtschule. Stundentafeln für die schulformbezogene (kooperative) Gesamtschule: Die Jahrgangsstufen der schulformbezogenen (kooperativen) Gesamtschule werden nach den Stundentafeln, die für die einzelnen Schulformen vorgesehen sind, unterrichtet. Stundentafeln für die schulformübergreifende (integrierte) Gesamtschule: Wochenstundentafel: Jahrgangsstufen / Stundenzahl Summe Unterrichtsfächer 5 6 7 8 9 10 5 bis 9 5 bis 10 Deutsch 10 11 4 21 25 1. Fremdsprache 10 11 3 21 24 Mathematik 8 12 4 20 24 Sport 6 8 2 14 16 Religion / Ethik 4 6 2 10 12 Lernbereich Ästhetische Bildung 8 6 2 14 16 Kunst 8 6 8 8 Musik 2 6 8 Lernbereich Naturwissenschaften 4 12 4 16 20 Biologie 4 12 8 8 Chemie 2 4 6 Physik 2 4 6 Lernbereich Gesellschaftslehre 6 9 2 15 17 Erdkunde 6 9 6 6 Politik und Wirtschaft 4 4 Geschichte 2 5 7 Arbeitslehre 1 1 1 1 3 4 Wahlpflichtunterricht / 2. Fremdsprache 10 / 12 3 / 3 10 / 12 13 / 15 Wahlpflichtunterricht / 3. Fremdsprache 2 / 3 2 / 3 2 / 3 4 / 6 Klassenlehrerstunde 1 1 2 2 Summe 58 90 / 93 29 / 30 148 / 151 177 / 181 Anlage 8 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/12851   9    Stundentafeln für die schulformübergreifende (integrierte) Gesamtschule (fortsetzung): Jahresstundentafel: Jahrgangsstufen / Stundenzahl Summe Unterrichtsfächer 5 6 7 8 9 10 5 bis 9 5 bis 10 Deutsch 360 396 144 756 900 1. Fremdsprache 360 396 108 756 864 Mathematik 288 432 144 720 864 Sport 216 288 72 504 576 Religion / Ethik 144 216 72 360 432 Lernbereich Ästhetische Bildung 288 216 72 504 576 Kunst 288 216 288 288 Musik 72 216 288 Lernbereich Naturwissenschaften 144 432 144 576 720 Biologie 144 432 288 288 Chemie 72 144 216 Physik 72 144 216 Lernbereich Gesellschaftslehre (GL) 216 324 72 540 612 Erdkunde 216 324 216 216 Politik und Wirtschaft 144 144 Geschichte 72 180 252 Arbeitslehre 36 36 36 36 108 144 Wahlpflichtunterricht / 2. Fremdsprache 360 / 432 108 / 108 360 / 432 468 / 540 Wahlpflichtunterricht / 3. Fremdsprache 72 / 108 72 / 108 72 / 108 144 / 216 Klassenlehrerstunde 36 36 72 72 Summe 2088 3240/3348 1044/ 1080 5328/ 5436 6372 / 6516 Anlage 8 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/12851   10    Hessen: Gymnasiale Mittelstufe Kontingentstundentafel für Schulen mit G9-Angebot Jahrgangsstufen/Stundenzahl Summe Unterrichtsfächer 5 6 7 8 9 10 5 bis 10 Deutsch 10 15 25 1. Fremdsprache 10 14 24 2. Fremdsprache - 15 15 Mathematik 8 16 24 Sport 6 6 4 16 Religion/Ethik 4 4 4 12 Kunst 8 8 8 Musik 8 Biologie 4 17 8 Chemie - 6 Physik - 7 Erdkunde 6 15 6 Politik und Wirtschaft 7 Geschichte 8 Wahlunterricht/3. Fremdsprache - - 4 / 6 4 / 6 Klassenlehrerstunde 1 - - 1 Summe 57 122 / 124 179 / 181   Anlage 9 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/12851   1    Mecklenburg-Vorpommern: Kontingentstundentafel für die Grundschule:   ¹ Eine zusätzlich ab dem Schuljahr 2017/2018 bereitgestellte Stunde für den Gegenstandsbereich Deutsch ist für den Kompetenzbereich ‚Schreiben: Texte verfassen/Rechtschreiben‘ zu nutzen. ² Das Fach Darstellendes Spiel kann im Umfang von bis zu zwei Wochenstunden in den Jahrgangsstufen 1 bis 4 erteilt werden.“   Anlage 9 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/12851   2    Kontingentstundentafeln für die Schulartunabhängige Orientierungsstufe, die Regionale Schule, das Gymnasium und die Integrierte Gesamtschule (1) Orientierungsstufe:    (2) Regionale Schule (RegS), Integrierte Gesamtschule (IGS), Gymnasium (Gym):   Anlage 9 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/12851   3    Kontingentstundentafel für die Schule mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“:     * Berufsreife Die Stundentafel der Kooperativen Gesamtschule richtet sich nach den entsprechenden  Bildungsgängen.      Anlage 9 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/12851   4    Kontingentstundentafel der Schule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung:    Anlage 10 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/12851   1    Niedersachsen: Grundschule:  Fach / Fachbereich / Schuljahrgang 1 2 3 4 Erstunterricht 20 22 Deutsch (6) (6) 6 6 Mathematik (5) (6) 5 5 Sachunterricht (2) (3) 4 4 Englisch (1. Pflichtfremdsprache) 0 0 2 2 Religion (2) (2) 2 2 Sport (2) (2) 2 2 Musisch-Kulturelle Bildung Musik (1) (1) 2 2 Kunst, Gestaltendes Werken, Textiles Gestalten (2) (2) 2 2 Arbeitsgemeinschaften 1 1 Pflichtstunden für alle Schülerinnen und Schüler 20 22 26 26 wahlfreie unterrichtsergänzende Angebote 5 3 Für den 1. und 2. Schuljahrgang geben die eingeklammerten Zahlen an, welche Zeitanteile für die einzelnen Fächer im Jahresdurchschnitt eingehalten werden müssen.   Auf Beschluss des Schulvorstands und mit Zustimmung des Schulelternrats kann die Stundentafel (4.1) durch eine Kontingentstundentafel ersetzt werden. In der Kontingentstundentafel wird die Gesamtzahl der Stunden für ein Fach oder eine Fächergruppe festgesetzt . Die Verteilung der Stundenanteile auf die Schuljahrgänge können die Schulen in eigener Verantwortung vornehmen. Dabei muss sichergestellt werden, dass jeweils bis zum Ende des 2. und 4. Schuljahrgangs die in den Kerncurricula vorgegebenen Kompetenzen erworben werden können. Fach / Fachbereich / Schuljahrgänge 1 - 4 Deutsch 22 Mathematik 18 Sachunterricht 12 Englisch (1. Pflichtfremdsprache) 4 Religion 8 Sport 8 Musisch-Kulturelle Bildung Musik 4 Kunst, Gestaltendes Werken, Textiles Gestalten 8 Arbeitsgemeinschaften 2 Konzeptstunden 8 Pflichtstunden für alle Schülerinnen und Schüler 94 wahlfreie unterrichtsergänzende Angebote   Anlage 10 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/12851   2    Hauptschule:       Anlage 10 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/12851   3    Oberschule, Stundentafel:        Anlage 10 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/12851   4    Oberschule (Fortsetzung):  Gültig, sofern ein gymnasiales Angebot eingerichtet ist.       Anlage 10 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/12851   5    Realschule:      + Wahlpflichtunterricht 1 Nach dem Erlass „Klassenbildung und Lehrerstundenzuweisung an den allgemein bildenden Schulen“ v. 9.2.2004 erhalten die Schulen einen Stundenpool zur schuleigenen Schwerpunktsetzung und Gestaltung in den verschiedenen Schuljahrgängen. Die Lehrerstunden aus diesem Pool dürfen für Differenzierungs- und Fördermaßnahmen sowie für das Angebot von Wahlunterricht und Arbeitsgemeinschaften verwendet werden.      Anlage 10 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/12851   6      Gymnasium: Der Unterricht in den Schuljahrgängen 5 bis 10 besteht aus Pflichtunterricht und Wahlunterricht nach Stundentafel 1 oder aus Pflichtunterricht, Profilunterricht und Wahlunterricht nach Stundentafel 2 Stundentafel 1 (allgemeine Stundentafel):  Bereich Aufgaben-feld Fach Schuljahrgang Gesamtstundenzahl 5 6 7 8 9 10 A. Pflichtunter - richt A Deutsch 4 4 4 4 4 3 23 Erste Fremdsprache 4 4 4 4 3 3 22 Zweite Fremdsprache - 4 4 4 4 3 19 Musik 2 2 2 1 1 1 9 Kunst 2 1 2 1 2 2 10 B Geschichte 2 2 1 1 1 2 9 Erdkunde 2 1 2 1 2 1 9 Politik-Wirtschaft - - - 2 2 2 6 Religion / Werte und Normen 2 2 2 2 2 2 12 C Mathematik 4 4 4 4 3 4 23 Biologie ) ) 1 1 2 1 8 Chemie )41 )31 1 1 1 2 7 Physik ) ) 1 2 1 2 8 Sport 2 2 2 2 2 2 12 Verfügungsstunde 1 1 - - - - 2 B. Wahlunterricht Wahlunterricht, Förderunterricht , Arbeitsgemeinschaften +2 + + + + + +3 Schülerpflichtstundenzahl 29 30 30 30 30 30 179 Schülerhöchststundenzahl + + + + + + + Fußnoten: 1) Der Unterricht in den naturwissenschaftlichen Fächern ist im 5. und 6. Schuljahrgang fachübergreifend und fächerverbindend anzulegen. 2) Schulen können im Schuljahrgang 5 eine Fremdsprache nach Nrn. 4.7.4.1 und 4.7.4.4 als vierstündige Wahlfremdsprache anbieten. Für diese Lerngruppe sind Unterrichtsstunden aus dem Stundenkontingent nach Fußnote 3 zu verwenden. 3) Die Schulen erhalten ein Stundenkontingent zur schuleigenen Schwerpunktsetzung und Gestaltung . Die Lehrerstunden aus diesem Kontingent dürfen für Intensivierungs- und Vertiefungsstunden , für Differenzierungsmaßnahmen, für Fördermaßnahmen sowie für das Angebot von Wahlunterricht und Arbeitsgemeinschaften verwendet werden. Anlage 10 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/12851   7    Gymnasium (Fortsetzung): Stundentafel 2 (Stundentafel mit Profilunterricht):  Bereich Aufgabenfeld Fach Schuljahrgang Gesamtstunden - zahl 5 6 7 8 9 10 A. Pflichtunterricht A Deutsch 4 4 4 4 3 3 22 Erste Fremdsprache 4 4 4 3 4 3 22 Zweite Fremdsprache - 4 4 3 3 3 17 Musik 2 2 2 1 1 1 9 Kunst 2 1 2 2 2 1 10 B Geschichte 2 2 1 1 1 2 9 Erdkunde 2 1 2 1 1 1 8 Politik-Wirtschaft - - - 2 2 2 6 Religion / Werte und Normen 2 2 2 2 2 2 12 C Mathematik 4 4 4 4 3 3 22 Biologie ) ) 1 1 2 1 8 Chemie ) 41) ) 31) 1 1 1 2 7 Physik ) ) 1 2 1 2 8 Sport 2 2 2 2 2 2 12 Verfügungsstunde 1 1 - - - - 2 B. Profilunterricht Unterricht mit besonderem Schwerpunkt; Wahlpflichtunterricht; - -2) -2) 33) 4 4 11 C. Wahlunterricht Wahlunterricht, Förderunterricht , Arbeitsgemeinschaften +4) +2) +2) + + + -5) Schülerpflichtstundenzahl 29 30 30 32 32 32 185 Schülerhöchststundenzahl + + + + + + + Fußnoten: 1) Der Unterricht in den naturwissenschaftlichen Fächern ist im 5. und 6. Schuljahrgang fachübergreifend und fächerverbindend anzulegen. 2) Für Schülerinnen und Schüler, die an dem Unterricht mit besonderem Schwerpunkt in Musik nach Nr. 3.3.3 teilnehmen, wird das Fach Musik in den Schuljahrgängen 6 bis 10 vierstündig erteilt. Für diese Lerngruppe sind in den Schuljahrgängen 6 und 7 Unterrichtsstunden aus dem Stundenkontingent nach Fußnote 5 zu verwenden. 3) Eine Wahlpflicht- oder Wahlfremdsprache ist vierstündig zu unterrichten. 4) Schulen können im Schuljahrgang 5 eine Fremdsprache nach Nrn. 4.7.4.1 und 4.7.4.4 als vierstündige Wahlfremdsprache anbieten. Für diese Lerngruppe sind Unterrichtsstunden aus dem Stundenkontingent nach Fußnote 5 zu verwenden. 5) Die Schulen erhalten ein Stundenkontingent zur schuleigenen Schwerpunktsetzung und Gestaltung . Die Lehrerstunden aus diesem Kontingent dürfen für Intensivierungs- und Vertiefungsstunden , für Differenzierungsmaßnahmen, für Fördermaßnahmen sowie für das Angebot von Wahlunterricht und Arbeitsgemeinschaften verwendet werden. Anlage 10 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/12851   8    Integrierte Gesamtschule: Bereich Fach / Fachbe-reich Schuljahrgang Gesamtstunden - zahl 5 6 7 8 9 10 A. Pflichtunterricht Deutsch 4 4 4 3 4 4 23 Englisch 4 4 3 3 4 4 22 Mathematik 4 4 3 4 4 4 23 Religion / Werte und Normen 2 2 2 2 2 2 12 Sport 2 2 2 2 2 2 12 Gesellschaftslehre (Geschichte, Erdkunde , Politik- Wirtschaft) 3 42) 3 3 3 3 19 Naturwissenschaften (Physik, Chemie , Biologie) 4 42) 4 4 3 3 22 Musisch-kulturelle Bildung, Kunst, Musik 3 42) 3 3 3 3 19 Arbeit-Wirtschaft- Technik (einschl. Hauswirtschaft) 2 2 2 2 1 1 10 Verfügungsstunde 1 - - - - - 1 B. Wahlpflichtunterricht Wahlpflichtbereich - +1) 2) 41) 41) 41) 41) 16 C. Wahlunterricht Wahlbereich (Fremdsprache, Wahlfächer, Förderunterricht , Arbeitsgemeinschaf - ten) + + + + + + +3) Schülerpflichtstundenzahl 29 30 30 30 30 30 179 Schülerhöchststundenzahl + + + + + + + Fußnoten: 1) Wahlpflichtunterricht nach Nr. 3.2.9, ggf. in Verbindung mit Nr. 3.2.9.1 und Nr. 3.2.10 2) Wird die zweite Fremdsprache als Wahlpflichtfremdsprache ab Schuljahrgang 6 angeboten, entscheidet die Schule für diesen Schuljahrgang über eine Kürzung im Umfang von insgesamt vier Pflichtstunden in den Fachbereichen Gesellschaftslehre, Naturwissenschaften, Musisch-kulturelle Bildung oder Arbeit-Wirtschaft-Technik. Für alle Schülerinnen und Schüler, die keine zweite Fremdsprache wählen, richtet die Schule Wahlpflichtunterricht im Umfang der vorgenommenen Kürzungen ein. Dabei sind die Fachbereiche, in denen Kürzungen erfolgen, zu berücksichtigen. Zur Minderung von Stundenkürzungen kann eine Stunde aus dem der Schule gem. Erlass „Klassenbildung und Lehrerstundenzuweisung an den allgemein bildenden Schulen" zur schuleigenen Schwerpunktsetzung zugewiesenen Stundenkontingent verwendet werden. 3) Nach dem Erlass „Klassenbildung und Lehrerstundenzuweisung an den allgemein bildenden Schulen“ in der jeweils geltenden Fassung erhalten die Schulen ein Stundenkontingent zur schuleigenen Schwerpunktsetzung und Gestaltung in den verschiedenen Schuljahrgängen. Die Lehrerstunden aus diesem Kontingent dürfen für Differenzierungsmaßnahmen im Wahlpflichtunterricht Anlage 10 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/12851   9    sowie für weitere Differenzierungs- und Fördermaßnahmen und für das Angebot von Wahlunterricht und Arbeitsgemeinschaften verwendet werden. Kooperative Gesamtschule (KGS): Es gibt keine eigene Stundentafel, stattdessen gelten die der einzelnen Schulzweige. Anlage 11 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/12851   1    Rheinland-Pfalz: Grundschule:  Für die Lernbereiche der Grundschule werden folgende Zeitanteile festgelegt:  Klassenstufen 1 2 3 und 4 (jeweils) Lernbereiche Zeitanteile pro Woche/Lehrerwochenstunden Religion 100 Min. 2 LWS 100 Min. 2 LWS 125 Min. 2,5 LWS Deutsch/ Sachunterricht Integrierte Fremdsprachenarbeit 325 Min. (50 Min.)** 6,5 LWS 375 Min. davon 50 Min. 7,5 LWS davon 1 LWS 500 Min. davon 50 Min. 10 LWS davon 1 LWS Mathematik 225 Min. 4,5 LWS 225 Min. 4,5 LWS 225 Min. 4,5 LWS Musik/Sport*/ 300 6 LWS 300 Min. 6 LWS 350 Min. 7 LWS BTW Min. Summe 950 Min.** 19 LWS 1.000 Min. 20 LWS 1.200 Min. 24 LWS * Die Organisation des Sportunterrichts in wöchentlich drei Einheiten ist zu beachten. ** Für Integrierte Fremdsprachenarbeit wird ein Zeitanteil von 50 Minuten innerhalb der Lernbereiche mit Ausnahme von Religion und Sport eingebracht. Die für die Fächer und Fachbereiche ausgewiesenen Zeiten können nach den pädagogischen Zielen und organisatorischen Erfordernissen der Schule rhythmisiert werden. Zeitweilige Gewichtungen einzelner Fächer oder Fachbereichsanteile sind möglich. Es muss jedoch auf einen angemessenen Ausgleich geachtet werden. Darüber hinausgehende Abweichungen von den für die einzelnen Lernbereiche vorgesehenen Zeitanteilen  bedürfen der Zustimmung der Schulbehörde. Schulen in freier Trägerschaft können in eigener Verantwortung  im Rahmen der Gesamtzeit andere Zeitanteile für Religion festlegen.      Anlage 11 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/12851   2    Stundentafel Hauptschule: 5 - 6 7 - 9 10 Summe 5 - 9 Summe 5 - 10 Pflichtbereich Religion/Ethik (1) 4 5 2 9 11 Deutsch 9 13 4 22 26 Englisch 8 11 5 19 24 Mathematik 8 12 5 20 25 Gesellschaftswissenschaftl. Bereich 10 4 15 19 Erdkunde 5 Geschichte Sozialkunde Alternative: Gesellschaftslehre Naturwissenschaftl. Bereich 11 4 18 22 Naturwissenschaften 7 Biologie [4] [2] Physik/Chemie [7] [2] Künstlerischer Bereich 7 7 0 14 14 Bildende Kunst Musik Sport 6 8 2 14 16 Klassenstunde 2 3 0 5 5 Wahlpflichtbereich 4 10 4 14 18 – Arbeitslehre: Wirtschaft und Arbeitswelt(2) – Praxis in der Schule (PidS)(2) – Sprachen(3) Summe 60 90 30 150 180 Wahlfreier Bereich Im Rahmen der personellen Möglichkeiten gemäß der Verwaltungsvorschrift über die Unterrichtsorganisation Wahlfächer, z.B. Chor / Orchester Sport Naturwissenschaftl. Bereich Gesellschaftswiss. Bereich Künstlerischer Bereich Arbeitsgemeinschaften Förderunterricht (1) Die angegebenen Stundenkontingente sind durchgehend auf die Jahrgangsstufen zu verteilen. (2) Berufspraktikum und Praxistage werden in das Wahlpflichtfach Arbeitslehre bzw. PidS integriert. (3) Alle Schülerinnen und Schüler belegen im Wahlpflichtbereich Arbeitslehre oder PidS. Wahlpflichtangebote aus dem Bereich "Sprachen" können im Rahmen der schulischen Möglichkeiten ergänzend hierzu belegt werden. Sie dienen der Entwicklung der Sprachkompetenz in unterschiedlichen Ausprägungen, z.B. Herkunftssprache, Fremdsprache, Deutsch als Zweitsprache. [ ] Mindestansätze in den Fächern Anlage 11 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/12851   3    Stundentafel Regionale Schule: 5 - 6 7 - 10 Summe 5 - 10 Pflichtbereich Religion/Ethik (1) 4 7 11 Deutsch 9 16 25 Englisch 8 15 23 Mathematik 8 16 24 Gesellschaftswissenschaftl. Bereich 5 14 19 Erdkunde Geschichte Sozialkunde Alternative: Gesellschaftslehre Naturwissenschaftl. Bereich 16 23 Naturwissenschaften 7 Biologie [5] Chemie [5] Physik [6] Künstlerischer Bereich 7 9 16 Bildende Kunst Musik Sport 6 10 16 Klassenstunde 2 3 5 Wahlpflichtbereich 4 14 18 – Französisch – Arbeitslehre: Wirtschaft und Arbeitswelt alternativ: Praxis in der Schule (PidS) – Naturwissenschaft und Technik – Handwerk und Künste – weitere Wahlpflichtfächer Summe 60 120 180 Wahlfreier Bereich Im Rahmen der personellen Möglichkeiten gemäß der Verwaltungsvorschrift über die Unterrichtsorganisation Wahlfächer, z.B. Chor / Orchester Sport Naturwissenschaftl. Bereich Gesellschaftswiss. Bereich Künstlerischer Bereich Arbeitsgemeinschaften Förderunterricht (1) Die angegebenen Stundenkontingente sind durchgehend auf die Jahrgangsstufen zu verteilen. [ ] Mindestansätze in den Fächern Anlage 11 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/12851   4    Stundentafel Duale Oberschule 5 - 6 7 - 9 PI u. PII 10 PII Summe 5 - 9 PI Summe 5 - 10 PII Pflichtbereich Religion/Ethik (1) 4 5 2 9 11 Deutsch 9 12 3 21 24 Englisch 8 11 4 19 23 Mathematik 8 12 4 20 24 Gesellschaftswissenschaftl. Bereich 9 4 14 18 Gesellschaftswissenschaften 5 [3] Erdkunde [2] [1] Geschichte [2] [2] Sozialkunde [2] [1] Naturwissenschaftl. Bereich 10 6 17 23 Naturwissenschaften 7 [3] Biologie [2] [2] Chemie [2] [2] Physik [3] [2] Künstlerischer Bereich 7 8 2 15 17 Bildende Kunst Musik Sport 6 8 2 14 16 Klassenstunde 2 2 2 Wahlpflichtbereich(3) 4 15(2) 3 19 22 – Französisch / Informationstechnische Grundbildung – Praxis in der Schule (PidS) / Informationstechnische Grundbildung Summe 60 90 30 150 180 Wahlfreier Bereich Im Rahmen der personellen Möglichkeiten gemäß der Verwaltungsvorschrift über die Unterrichtsorganisation Wahlfächer, z.B. Chor / Orchester Sport Naturwissenschaftl. Bereich Gesellschaftswiss. Bereich Künstlerischer Bereich Arbeitsgemeinschaften Förderunterricht (1) Die angegebenen Stundenkontingente sind durchgehend auf die Jahrgangsstufen zu verteilen. (2) Informationstechnische Grundbildung (ITG) wird in den Wahlpflichtfächern (PidS, Französisch) in Kl. 7 und 8 getrennt, in Kl. 9 und 10 integriert unterrichtet. (3) Das gewählte Wahlpflichtfach ist durchgängig zu belegen. Nummer 2.2.3 bleibt unberührt. [ ] Mindestansätze in den Fächern     Anlage 11 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/12851   5    Stundentafel Realschule 5 - 6 7 - 10 Summe 5 - 10 Pflichtbereich Religion/Ethik (1) 4 7 11 Deutsch 9 15 24 1. Fremdsprache 8 15 23 Mathematik 8 16 24 Gesellschaftswissenschaftl. Bereich: 15 19 Erdkunde 4 [5] Geschichte [7] Sozialkunde [3] Naturwissenschaftl. Bereich 16 Naturwissenschaften 7 23 Biologie [5] Chemie [5] Physik [6] Künstlerischer Bereich 8 11 19 Bildende Kunst [4] [6] Musik [4] [5] Sport 6 10 16 Klassenstunde 2 1 3 Wahlpflichtbereich 4 14 18 – 2. Fremdsprache – weitere Wahlpflichtfächer Summe 60 120 180 Wahlfreier Bereich Im Rahmen der personellen Möglichkeiten gemäß der Verwaltungsvorschrift über die Unterrichtsorganisation Wahlfächer, z.B. Chor / Orchester Sport Naturwissenschaftl. Bereich Gesellschaftswiss. Bereich Künstlerischer Bereich Arbeitsgemeinschaften Förderunterricht (1) Die angegebenen Stundenkontingente sind durchgehend auf die Jahrgangsstufen zu verteilen. [ ] Mindestansätze in den Fächern   Fremdsprachen: Neben der 1. Fremdsprache Englisch kann ab Klassenstufe 5 auch Französisch als Pflichtfach  angeboten werden. In diesem Fall ist ab Klassenstufe 6 das Wahlpflichtfach Englisch zu wählen; eine Umwahl  ist nicht möglich. Jede Realschule bietet im Wahlpflichtbereich Französisch als 2. Fremdsprache an.  Wer in den Klassenstufen 6 bis 8 als Wahlpflichtfach die 2. Fremdsprache belegt hat, darf in den Klassenstufen  9 und 10 nicht das Wahlpflichtfach „Fremdsprache ab Kl. 9“ (neu einsetzend) belegen.      Anlage 11 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/12851   6    Stundentafel Realschule (Fortsetzung):   Wahlpflichtbereich: Das schuleigene Wahlpflichtfach muss dem Anforderungsniveau der übrigen  Wahlpflichtfächer entsprechen. Es muss von der Schulbehörde unter Vorlage eines Arbeitsplanes genehmigt  werden.  6 7 / 8 9 / 10 2. Fremdsprache 4 6 8 Fremdsprache ab Kl. 9 --- --- 8 Mathematik-Naturwissenschaften 2 3 8 Wirtschafts- und Sozialkunde 8 Sozialpädagogik 8 Informationstechnologie 2 3 8 Technisches Zeichnen 2 3 Familienhauswesen 2 3 Textverarbeitung 2 3 Bildende Kunst/Werken 2 3 Sport 2 3 Schuleigenes Wahlpflichtfach alternativ: Praxis in der Schule (PidS) 4 4 3 6 8 8       Anlage 11 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/12851   7      Stundentafel Integrierte Gesamtschule 5 - 6 7 - 10 Summe 5 - 10 Pflichtbereich Religion/Ethik (1) 4 7 11 Deutsch 9 15 24 1. Fremdsprache 8 15 23 Mathematik 8 16 24 Gesellschaftswissenschaftl. Bereich 4 15 19 Gesellschaftslehre(2) Naturwissenschaftl. Bereich 16 23 Naturwissenschaften 7 Biologie Chemie Physik Künstlerischer Bereich 8 9 17 Bildende Kunst Musik Sport 6 10 16 Klassenstunde 2 3 5 Wahlpflichtbereich 4 14 18 – 2. Fremdsprache – Arbeitslehre: Wirtschaft und Arbeitswelt – Naturwissenschaft und Technik – Handwerk und Künste – weitere Wahlpflichtfächer Summe 60 120 180 Wahlfreier Bereich 3. Fremdsprache (3) 6 Informatik 6 weitere Wahlfächer, z.B. Im Rahmen der personellen Möglichkeiten gemäß der Verwaltungsvorschrift über die Unterrichtsorganisation Chor / Orchester Sport Naturwissenschaftl. Bereich Gesellschaftswiss. Bereich Künstlerischer Bereich Arbeitsgemeinschaften Förderunterricht (1) Die angegebenen Stundenkontingente sind durchgehend auf die Jahrgangsstufen zu verteilen. (2) Mindestens ein Drittel der Stunden muss auf Geschichte entfallen. Geeignete Inhalte der Arbeitslehre werden im Rahmen der Vor- und Nachbereitung von Betriebspraktika in das Fach Gesellschaftslehre integriert. (3) Mindestens eine 3. Fremdsprache muss angeboten werden.     Anlage 11 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/12851   8    Gymnasien: A) Stundentafel nicht-altsprachliches Gymnasium: 5 - 6 7 - 10 Summe 5 - 10 Pflichtbereich Religion/Ethik (1) 4 7 11 Deutsch 9 15 24 1. Fremdsprache 9 13 22 2. Fremdsprache 4 13 17 Mathematik 8 15 23 Gesellschaftswissenschaftl.. Bereich: 16 19 Erdkunde 3 [6] Geschichte [7] Sozialkunde [3] Naturwissenschaftl. Bereich 19 Naturwissenschaften 7 26 Biologie [6] Chemie [6] Physik [7] Künstlerischer Bereich 8 12 20 Bildende Kunst [4] [6] Musik [4] [6] Sport 6 10 16 Klassenstunde 2 2 Summe 60 120 180 Wahlfreier Bereich 3. Fremdsprache (2) 6 Informatik 6 weitere Wahlfächer, z.B. Im Rahmen der personellen Möglichkeiten gemäß der Verwaltungsvorschrift über die Unterrichtsorganisation Chor / Orchester Sport Naturwissenschaftl. Bereich Gesellschaftswiss. Bereich Künstlerischer Bereich Arbeitsgemeinschaften Förderunterricht (1) Die angegebenen Stundenkontingente sind durchgehend auf die Jahrgangsstufen zu verteilen. (2) Mindestens eine 3. Fremdsprache muss angeboten werden. [ ] Mindestansätze in den Fächer     Anlage 11 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/12851   9    Gymnasien (Fortsetzung): B) Stundentafel altsprachliches Gymnasium und altsprachlicher Zug einschließlich "Latein plus": 5 - 6 7 - 10 Summe 5 - 10 Pflichtbereich Religion/Ethik (1) 4 7 11 Deutsch(2) 9 / 8 13 / 14 22 1. Fremdsprache (Latein) 9 14 23 2. Fremdsprache (Englisch)(2) 4 / 5(3) 13 / 12 17 3. Fremdsprache 11 11 Mathematik 8 15 23 Gesellschaftswissenschaftl. Bereich: 14 18 Erdkunde 4 [4] Geschichte [7] Sozialkunde [3] Naturwissenschaftl. Bereich 17 24 Naturwissenschaften 7 Biologie [5] Chemie [6] Physik [6] Künstlerischer Bereich 8 12 20 Bildende Kunst [4] [6] Musik [4] [6] Sport 6 9 15 Klassenstunde 1 1 (4) -1 -1 Summe 60 124 184 Wahlfreier Bereich Informatik 6 weitere Wahlfächer, z.B. Chor / Orchester Sport Naturwissenschaftl. Bereich Gesellschaftswiss. Bereich Künstlerischer Bereich Arbeitsgemeinschaften Förderunterricht (1) Die angegebenen Stundenkontingente sind durchgehend auf die Jahrgangsstufen zu verteilen. (2) Die jeweils zweite Zahl gilt für "Latein plus". (3) Eine weitere Stunde für Englisch in der Orientierungsstufe kann gemäß Rundschreiben auf Antrag zugewiesen werden. (4) Kürzung in Verantwortung der Schule [ ] Mindestansätze in den Fächern   Anlage 12 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/12851   1    Saarland:     Anlage 12 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/12851   2    Stundentafel Gemeinschaftsschule – Sekundarstufe I – Mindestdifferenzierung nach Beschluss der Kultusministerkonferenz Klassenunterricht oder Differenzierung * Kontingentstunden für individualisierendes und projektbezogenes Lernen ** Stunden können auch für berufsorientierten Tag genutzt werden Anlage 12 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/12851   3    Stundentafel Gesamtschule – Sekundarstufe I – Klassenstufe 5 6 7 8 9 10 (a) gilt für Schüler, die in der 1. Fremdsprache in Klassenstufe 9 im G-Kurs sind (GesVO § 5 Abs. 3 und § 8 Abs. 4 Satz 5) (b) entweder ein Halbjahr zwei Stunden oder zwei Halbjahre eine Stunde Anlage 12 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/12851   4    Stundentafel der Erweiterten Realschule Unterrichtsorganisation gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 Buchst. a Satz 1 und Buchst. b bb) ERS-VO Pflichtunterricht   I auf den Hauptschulabschluss bezogener Bildungsgang II auf den mittleren Bildungsabschluss bezogener Bildungsgang 1) Der Unterricht wird mit äußerer Fachleistungsdifferenzierung auf zwei Anspruchshöhen erteilt. Wahlpflichtunterricht (nach Angebot der Schule)   Schüler, die die 2. Fremdsprache nicht belegen, müssen an zwei zweistündigen Angeboten der Schule teilnehmen. Anlage 12 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/12851   5    Förderschulen:  1. Schule für Blinde 1) In den Klassenstufen 1 und 2 werden die Fächer Deutsch (5), Mathematik (4), Sachunterricht (4) und Bildende Kunst (2) als Gesamtunterricht erteilt, wobei die vorstehend bei den einzelnen Fächern jeweils angegebene Zahl der Wochenstunden einen Rahmen darstellt für den Anteil der einzelnen Fächer am Gesamtunterricht. 2) Der Förderunterricht muss nicht ausschließlich an die Klasse gebunden sein; er kann auch klassenübergreifend oder für einzelne Schüler erteilt werden. Er kann sich auf den Unterricht in den Fächern beziehen, aber auch für besondere pädagogische oder therapeutische Maßnahmen eingesetzt werden. 3) In den Klassenstufen 3 und 4 wird der Lernbereich Französisch zusätzlich aufgenommen. Im Rahmen der personellen und organisatorischen Möglichkeiten soll die Fremdsprachenvermittlung im Rahmen fächerübergreifender Unterrichtsgestaltung vor allem in den Fächern Sachunterricht, Musik und Förderunterricht erfolgen. 2. Schule für Erziehungshilfe   1) In den Klassenstufen 1 und 2 werden die Fächer Deutsch (4), Mathematik (4), Sachunterricht (3) und Bildende Kunst (2) als Gesamtunterricht erteilt, wobei die vorstehend bei den einzelnen Fächern jeweils angegebene Zahl der Wochenstunden einen Rahmen darstellt für den Anteil der einzelnen Fächer am Gesamtunterricht. 2) Die Fächer Erdkunde/Geschichte/Sozialkunde und Biologie/Chemie/Physik können im Verhältnis zueinander epochal unterrichtet werden. 3) In den Klassenstufen 3 und 4 wird der Lernbereich Französisch zusätzlich aufgenommen. Im Rahmen der personellen und organisatorischen Möglichkeiten soll die Fremdsprachenvermittlung im Rahmen fächerübergreifender Unterrichtsgestaltung vor allem in den Fächern Sachunterricht, Musik und Förderunterricht erfolgen. 4) Der Förderunterricht muss nicht ausschließlich an die Klasse gebunden sein; er kann auch klassenübergreifend oder für einzelne Schüler erteilt werden. Er kann sich auf den Unterricht in den Fächern beziehen, aber auch für besondere pädagogische oder therapeutische Maßnahmen eingesetzt werden. Anlage 12 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/12851   6    3. Schule für Gehörlose   1) In den Klassenstufen 1 und 2 werden die Fächer Deutsch (12), Mathematik (3) und Bildende Kunst (2) als Gesamtunterricht erteilt, wobei die vorstehend bei den einzelnen Fächern jeweils angegebene Zahl der Wochenstunden einen Rahmen darstellt für den Anteil der einzelnen Fächer am Gesamtunterricht; in den Klassenstufen 1 und 2 wird kein Sachunterricht erteilt. 2) Der Förderunterricht muss nicht ausschließlich an die Klasse gebunden sein; er kann auch klassenübergreifend oder für einzelne Schüler erteilt werden. Er kann sich auf den Unterricht in den Fächern beziehen, aber auch für besondere pädagogische oder therapeutische Maßnahmen eingesetzt werden. 4. Schule für Geistigbehinderte Die wöchentliche Unterrichtszeit einschließlich der Pausen beträgt 31 Zeitstunden. Der Unterricht wird als Gesamtunterricht erteilt. 5. Schule für Körperbehinderte   1) In den Klassenstufen 1 und 2 werden die Fächer Deutsch (5), Mathematik (4), Sachunterricht (4) und Bildende Kunst (2) als Gesamtunterricht erteilt, wobei die vorstehend bei den einzelnen Fächern jeweils angegebene Zahl der Wochenstunden einen Rahmen darstellt für den Anteil der einzelnen Fächer am Gesamtunterricht. 2) In den Klassenstufen 3 und 4 wird der Lernbereich Französisch zusätzlich aufgenommen. Im Rahmen der personellen und organisatorischen Möglichkeiten soll die Fremdsprachenvermittlung im Rahmen fächerübergreifender Unterrichtsgestaltung vor allem in den Fächern Sachunterricht, Musik und Förderunterricht erfolgen. 3) Der Förderunterricht muss nicht ausschließlich an die Klasse gebunden sein; er kann auch klassenübergreifend oder für einzelne Schüler erteilt werden. Er kann sich auf den Unterricht in den Fächern beziehen, aber auch für besondere pädagogische oder therapeutische Maßnahmen eingesetzt werden. Anlage 12 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/12851   7    6. Schule für Lernbehinderte   1) In den Klassenstufen 1 und 2 werden die Fächer Deutsch (5), Mathematik (3), Sachunterricht (2) und Bildende Kunst (2) als Gesamtunterricht erteilt, wobei die vorstehend bei den einzelnen Fächern jeweils angegebene Zahl der Wochenstunden einen Rahmen darstellt für den Anteil der einzelnen Fächer am Gesamtunterricht. 2) Die Fächer Erdkunde/Geschichte/Sozialkunde und Biologie/Chemie/Physik können im Verhältnis zueinander epochal unterrichtet werden. 3) Der Förderunterricht muss nicht ausschließlich an die Klasse gebunden sein; er kann auch klassenübergreifend oder für einzelne Schüler erteilt werden. Er kann sich auf den Unterricht in den Fächern beziehen, aber auch für besondere pädagogische oder therapeutische Maßnahmen eingesetzt werden. 7. Schule für Schwerhörige   1) In den Klassenstufen 1 und 2 werden die Fächer Deutsch (8), Mathematik (4), Sachunterricht (2) und Bildende Kunst (2) als Gesamtunterricht erteilt, wobei die vorstehend bei den einzelnen Fächern jeweils angegebene Zahl der Wochenstunden einen Rahmen darstellt für den Anteil der einzelnen Fächer am Gesamtunterricht. 2) In den Klassenstufen 3 und 4 wird der Lernbereich Französisch zusätzlich aufgenommen. Im Rahmen der personellen und organisatorischen Möglichkeiten soll die Fremdsprachenvermittlung im Rahmen fächerübergreifender Unterrichtsgestaltung vor allem in den Fächern Sachunterricht, Musik und Förderunterricht erfolgen. 3) Der Förderunterricht muss nicht ausschließlich an die Klasse gebunden sein; er kann auch klassenübergreifend oder für einzelne Schüler erteilt werden. Er kann sich auf den Unterricht in den Fächern beziehen, aber auch für besondere pädagogische oder therapeutische Maßnahmen eingesetzt werden.     Anlage 12 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/12851   8    8. Schule für Sehbehinderte   1) In den Klassenstufen 1 und 2 werden die Fächer Deutsch (5), Mathematik (4), Sachunterricht (4) und Bildende Kunst (2) als Gesamtunterricht erteilt, wobei die vorstehend bei den einzelnen Fächern jeweils angegebene Zahl der Wochenstunden einen Rahmen darstellt für den Anteil der einzelnen Fächer am Gesamtunterricht. 2) In den Klassenstufen 3 und 4 wird der Lernbereich Französisch zusätzlich aufgenommen. Im Rahmen der personellen und organisatorischen Möglichkeiten soll die Fremdsprachenvermittlung im Rahmen fächerübergreifender Unterrichtsgestaltung vor allem in den Fächern Sachunterricht, Musik und Förderunterricht erfolgen. 3) Der Förderunterricht muss nicht ausschließlich an die Klasse gebunden sein; er kann auch klassenübergreifend oder für einzelne Schüler erteilt werden. Er kann sich auf den Unterricht in den Fächern beziehen, aber auch für besondere pädagogische oder therapeutische Maßnahmen eingesetzt werden. 9. Schule für Sprachbehinderte   1) In den Klassenstufen 1 und 2 werden die Fächer Deutsch (8), Mathematik (3), Sachunterricht (2) und Bildende Kunst (2) als Gesamtunterricht erteilt, wobei die vorstehend bei den einzelnen Fächern jeweils angegebene Zahl der Wochenstunden einen Rahmen darstellt für den Anteil der einzelnen Fächer am Gesamtunterricht. 2) In den Klassenstufen 3 und 4 wird der Lernbereich Französisch zusätzlich aufgenommen. Im Rahmen der personellen und organisatorischen Möglichkeiten soll die Fremdsprachenvermittlung im Rahmen fächerübergreifender Unterrichtsgestaltung vor allem in den Fächern Sachunterricht, Musik und Förderunterricht erfolgen. 3) Der Förderunterricht muss nicht ausschließlich an die Klasse gebunden sein; er kann auch klassenübergreifend oder für einzelne Schüler erteilt werden. Er kann sich auf den Unterricht in den Fächern beziehen, aber auch für besondere pädagogische oder therapeutische Maßnahmen eingesetzt werden. Anlage 12 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/12851   9    Stundentafel der Klassenstufen 5 - 10 des Gymnasiums (im Schuljahr 2012/2013 für die Klassenstufen 5, 6, 7 und 8 und aufsteigend für die nachfolgenden Klassenstufen in den folgenden Schuljahren) Klassenstufe 5 6 7 8 9 10 Deutsch 5 5 4 3 4 4 1. Fremdsprache (Französisch, Latein, Englisch)1) 5 4 4 4 3 32) 2. Fremdsprache1) 4 4 4 3 32) Profilbereich2) 4 4 42) Mathematik 5 5 4 4 4 4 Naturwissenschaften 3 2 Biologie2) 2 2 23) Chemie2) 2 2 23) Physik2) 2 2 2 23) Erdkunde2) 3 2 2 23) Geschichte 2 2 2 2 23) Sozialkunde 2 2 Religion/allgemeine Ethik 2 2 2 2 2 2 Bildende Kunst 2 2 2 2 22) Musik2) 2 2 2 2 22) Sport 2 2 2 2 2 2 Klassenlehrerfach5) 1 Wahlpflichtfächer4) 2 / 3 Pflichtwochenstunden insgesamt2) 30 30 32 33 34 33 1) Die Schülerin/Der Schüler wählt die Fremdsprachen entsprechend dem Angebot der jeweiligen Schule. Im Latein-plus- Zweig setzt der Fremdsprachenunterricht in der Klassenstufe 5 mit Latein und Englisch ein. 2) Sprachenzweig: Profilfach ist die 3. Fremdsprache nach folgender Maßgabe: 3. Fremdsprache von Klassenstufe 8 bis 10 durchgängig vierstündig, in Klassenstufe 10: Wahl einer Fremdsprache aus 1. Fremdsprache und 2. Fremdsprache, Wahl zwischen den Fächern Musik und Bildende Kunst. Latein-plus-Zweig: Latein ist 1. Fremdsprache; Englisch wird von Klassenstufe 5 bis 10 durchgängig dreistündig unterrichtet; im Profilbereich wird Französisch als 3. Fremdsprache von Klassenstufe 8 bis Klassenstufe 10 verpflichtend vierstündig unterrichtet. In Klassenstufe 5: Erdkunde entfällt, in Klassenstufe 6: Erdkunde zweistündig, Pflichtwochenstunden 31, in Klassenstufe 7: Erdkunde dreistündig, in Klassenstufe 8: Pflichtwochenstunden 32, in Klassenstufe 10: Wahl einer Fremdsprache aus Latein und Englisch, Wahl zwischen den Fächern Musik und Bildende Kunst. Naturwissenschaftlicher Zweig: Profilfächer sind die drei naturwissenschaftlichen Fächer nach folgender Maßgabe: In Klassenstufe 8: Physik vierstündig, Chemie und Biologie je zweistündig, in Klassenstufe 9: Physik und Chemie je vierstündig, Biologie zweistündig, in Klassenstufe 10: Physik wird zweistündig und Chemie dreistündig verpflichtend weitergeführt; beide Fremdsprachen werden verpflichtend weitergeführt; Wahl zwischen den Fächern Musik und Bildende Kunst. Biowissenschaftlicher Zweig: Profilfach ist Biologie nach folgender Maßgabe: Biologie Anlage 12 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/12851   10    in den Klassenstufen 8 und 9 vierstündig, in der Klassenstufe 9: Biologische Techniken zweistündig, in der Klassenstufe 10: Biologie wird dreistündig verpflichtend weitergeführt; beide Fremdsprachen werden weitergeführt; Wahl zwischen den Fächern Musik und Bildende Kunst. Informatikzweig: Profilfach ist Informatik nach folgender Maßgabe: Informatik in den Klassenstufen 8 und 9 vierstündig; in der Klassenstufe 10: Informatik wird dreistündig verpflichtend weitergeführt; beide Fremdsprachen werden weitergeführt; Wahl zwischen den Fächern Musik und Bildende Kunst. Musikzweig: Profilfach ist Musik nach folgender Maßgabe: Musik von Klassenstufe 5 bis 10 durchgängig vierstündig, in Klassenstufe 5: Erdkunde zweistündig, Pflichtwochenstunden 31, in Klassenstufe 6: Geschichte einstündig, Pflichtwochenstunden 31, in Klassenstufe 7: Bildende Kunst entfällt, in Klassenstufe 9: Deutsch dreistündig, Bildende Kunst zweistündig, Pflichtwochenstunden 33, in Klassenstufe 10: Musik wird in einem eigens für den Musikzweig bestimmten Kurs verpflichtend belegt; Bildende Kunst entfällt; beide Fremdsprachen werden weitergeführt; Pflichtwochenstunden 32. Regelung für Schülerinnen und Schüler anderer Schulformen bei Eintritt in die Klassenstufe 10: Schülerinnen und Schüler, die in einer anderen Schulform die Berechtigung zum Übergang in die gymnasiale Oberstufe erworben haben und dort nur in einer Fremdsprache durchgehend unterrichtet wurden, müssen diese bis zum Ende der Klassenstufe 10 weiterführen und ab Beginn der Klassenstufe 10 als Pflichtfremdsprache eine neu einsetzende Fremdsprache durchgehend mit vier Unterrichtsstunden bis zum Ende der Hauptphase belegen (§ 9 Verordnung - Schul- und Prüfungsordnung - über die gymnasiale Oberstufe und die Abiturprüfung im Saarland (GOS-VO) vom 2. Juli 2007 (Amtsbl. S. 1315), geändert durch Verordnung vom 26. März 2010 (Amtsbl. I S. 47)). Schülerinnen und Schüler, die vor Eintritt in die Klassenstufe 10 in zwei Fremdsprachen gemäß der Stundentafel der zuvor besuchten Schulform durchgehend unterrichtet wurden, führen diese beiden Fremdsprachen in der Klassenstufe 10 weiter (§ 9 GOS-VO). 3) Sprachenzweig, Latein-plus-Zweig, Informatikzweig und Musikzweig: Wahl von 4 Fächern aus der Gruppe der Fächer Biologie, Chemie, Physik, Erdkunde, Geschichte, Naturwissenschaftlicher Zweig: Wahl von 2 Fächern aus der Gruppe der Fächer Biologie, Erdkunde, Geschichte, Biowissenschaftlicher Zweig: Wahl von 3 Fächern aus der Gruppe der Fächer Chemie, Physik, Erdkunde, Geschichte. 5) Der Stundenansatz des Fachs, das die Klassenlehrerin/der Klassenlehrer unterrichtet, wird um eine Stunde erhöht. 4) Im Sprachenzweig, im Latein-plus-Zweig und im naturwissenschaftlichen Zweig wird in der Klassenstufe 10 das Wahlpflichtfach aus den folgenden Fächern gewählt (in Klammern: Anzahl der Wochenstunden): Zusätzliche Fremdsprache (fortgeführte 1./2. Fremdsprache oder neu einsetzende 3./4. Fremdsprache) (3), zweites Kunstfach (2), dritte Naturwissenschaft (2), dritte Gesellschaftswissenschaft (2), Wirtschaftslehre (2), Technik (2), Informatik (2), Darstellendes Spiel (2), Philosophie (2). Im Biowissenschaftlichen Zweig kann darüber hinaus das Fach Biologische Techniken (2) Wahlpflichtfach sein. Im Informatikzweig und im Musikzweig entfällt das Wahlpflichtfach. Anlage 13 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/12851   1    Sachsen: Stundentafel für die Grundschule a Die Anteile der einzelnen Fächer innerhalb des Fächerblockes können je nach didaktischen Erfordernissen epochal flexibel verwendet werden. Innerhalb des Schuljahres müssen die Zeitanteile jedes Faches gewahrt bleiben. b Wahlmöglichkeit zwischen Evangelischer Religion oder Katholischer Religion oder Ethik c Stunden zur differenzierten Förderung in der Schuleingangsphase d Angebot Intensives Sprachenlernen an ausgewählten Grundschulen mit genehmigter Konzeption: in den Klassenstufen 3 und 4 unter Einbeziehung der Förderstunden insgesamt je drei Wochenstunden Stundentafel für die Förderschule - Schule für Blinde und Sehbehinderte a Stundentafel in Abhängigkeit von der Klassenstufe, die gedehnt wird b Richtwerte für den Deutschunterricht: 1., 3., 4. Klassenstufe 7 Stunden; 2. Klassenstufe 6 Stunden c Blindenkurzschrift entfällt, wenn nur sehbehinderte Schüler in der Klasse unterrichtet werden. d Wahlmöglichkeit zwischen Evangelischer Religion oder Katholischer Religion oder Ethik e Die Anteile der einzelnen Fächer innerhalb des Fächerblockes können je nach didaktischen Erfordernissen epochal flexibel verwendet werden. Innerhalb des Schuljahres müssen die Zeitanteile jedes Faches gewahrt bleiben. f Es wird nur eine Wochenstunde erteilt, wenn nur sehbehinderte Schüler in der Klasse unterrichtet werden. g Sonderpädagogische Förderung: Alle individualisierenden und differenzierenden Fördermaßnahmen, insbesondere Förderunterricht als Gruppen- und Individualförderung auch klassen- und jahrgangsübergreifend, Klassenteilungen auf Grund erheblich erhöhten Förderbedarfs in einzelnen Unterrichtsstunden, -fächern und andere individuelle förderpädagogische Maßnahmen. Anlage 13 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/12851   2    Stundentafel für die Förderschule - Schule für Hörgeschädigte a Stundentafel in Abhängigkeit von der Klassenstufe, die gedehnt wird b Richtwerte für den Deutschunterricht: 1., 3., 4. Klassenstufe 7 Stunden; 2. Klassenstufe 6 Stunden c Wahlmöglichkeit zwischen Evangelischer Religion oder Katholischer Religion oder Ethik d Die Anteile der einzelnen Fächer innerhalb des Fächerblockes können je nach didaktischen Erfordernissen epochal flexibel verwendet werden. Innerhalb des Schuljahres müssen die Zeitanteile jedes Faches gewahrt bleiben. e Sonderpädagogische Förderung: Alle individualisierenden und differenzierenden Fördermaßnahmen, insbesondere Förderunterricht als Gruppen- und Individualförderung auch klassen- und jahrgangsübergreifend, Klassenteilungen auf Grund erheblich erhöhten Förderbedarfs in einzelnen Unterrichtsstunden, -fächern und andere individuelle förderpädagogische Maßnahmen. Anlage 13 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/12851   3    Stundentafel für die Förderschule - Schule für Hörgeschädigte (Fortsetzung) Sekundarstufe I   a Wahlmöglichkeit zwischen Geschichte oder Geographie für Schüler mit ab Klassenstufe 7 durchgehender Belegung einer zweiten Fremdsprache b Wahlmöglichkeit zwischen Evangelischer Religion oder Katholischer Religion oder Ethik c Wahlmöglichkeit zwischen Kunst oder Musik d Bei Belegung der zweiten abschlussorientierten Fremdsprache entfallen Neigungskurse. e Sonderpädagogische Förderung: Alle individualisierenden und differenzierenden Fördermaßnahmen, insbesondere Förderunterricht als Gruppen- und Individualförderung auch klassen- und jahrgangsübergreifend, Klassenteilungen auf Grund erheblich erhöhten Förderbedarfs in einzelnen Unterrichtsstunden, -fächern und andere individuelle förderpädagogische Maßnahmen. Anlage 13 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/12851   4    Stundentafel für die Förderschule - Schule für geistig Behinderte   Durch die Angabe von Richtstunden in der Stundentafel werden einerseits Wichtungen für die Umsetzung der Lernbereiche vorgenommen und andererseits den Schulen Ermessensspielräume gegeben. b Im Rahmen des fachorientierten Unterrichts ist darauf zu achten, dass in der Unterstufe alle mit „b“ gekennzeichneten Lernbereiche berücksichtigt werden. c Wahlmöglichkeit zwischen Evangelischer Religion oder Katholischer Religion oder Ethik d Sonderpädagogische Förderung: Alle individualisierenden und differenzierenden Fördermaßnahmen, insbesondere Förderunterricht als Gruppen- und Individualförderung auch klassen- und jahrgangsübergreifend, Klassenteilungen auf Grund erheblich erhöhten Förderbedarfs in einzelnen Unterrichtsstunden, -fächern und andere individuelle förderpädagogische Maßnahmen. Anlage 13 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/12851   5    Stundentafel für die Förderschule - Schule für Körperbehinderte Primarstufe   a Stundentafel in Abhängigkeit von der Klassenstufe, die gedehnt wird b Richtwerte für den Deutschunterricht: 1., 3., 4. Klassenstufe 7 Stunden; 2. Klassenstufe 6 Stunden c Wahlmöglichkeit zwischen Evangelischer Religion oder Katholischer Religion oder Ethik d Die Anteile der einzelnen Fächer innerhalb des Fächerblockes können je nach didaktischen Erfordernissen epochal flexibel verwendet werden. Innerhalb des Schuljahres müssen die Zeitanteile jedes Faches gewahrt bleiben. e Sonderpädagogische Förderung: Alle individualisierenden und differenzierenden Fördermaßnahmen, insbesondere Förderunterricht als Gruppen- und Individualförderung auch klassen- und jahrgangsübergreifend, Klassenteilungen auf Grund erheblich erhöhten Förderbedarfs in einzelnen Unterrichtsstunden, -fächern und andere individuelle förderpädagogische Maßnahmen. Anlage 13 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/12851   6    Stundentafel für die Förderschule - Schule für Körperbehinderte (Fortsetzung) Sekundarstufe I   a Wahlmöglichkeit zwischen Geschichte oder Geographie für Schüler mit ab Klassenstufe 6 durchgehender Belegung einer zweiten Fremdsprache b Wahlmöglichkeit zwischen Evangelischer Religion oder Katholischer Religion oder Ethik c Wahlmöglichkeit zwischen Kunst oder Musik d Bei Belegung der zweiten abschlussorientierten Fremdsprache entfallen Neigungskurse. e Sonderpädagogische Förderung: Alle individualisierenden und differenzierenden Fördermaßnahmen, insbesondere Förderunterricht als Gruppen- und Individualförderung auch klassen- und jahrgangsübergreifend, Klassenteilungen auf Grund erheblich erhöhten Förderbedarfs in einzelnen Unterrichtsstunden, -fächern und andere individuelle förderpädagogische Maßnahmen. Anlage 13 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/12851   7    Stundentafel für die Förderschule - Schule zur Lernförderung – einschließlich Schüler mit Förderbedarf in dem Förderschwerpunkt Lernen – – gilt auch für die Schule für Körperbehinderte in Klassen mit gleichzeitigem Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen sowie körperliche und motorische Entwicklung – Primarstufe   a Richtwerte für den Deutsch-Heimatkundeunterricht: 1. und 2. Klassenstufe 6 Stunden; 3. und 4. Klassenstufe 7 Stunden b Wahlmöglichkeit zwischen Evangelischer Religion oder Katholischer Religion oder Ethik c Die Anteile der einzelnen Fächer innerhalb des Fächerblockes können je nach didaktischen Erfordernissen epochal flexibel verwendet werden. Innerhalb des Schuljahres müssen die Zeitanteile jedes Faches gewahrt bleiben. d Sonderpädagogische Förderung: Alle individualisierenden und differenzierenden Fördermaßnahmen, insbesondere Förderunterricht als Gruppen- und Individualförderung auch klassen- und jahrgangsübergreifend, Klassenteilungen auf Grund erheblich erhöhten Förderbedarfs in einzelnen Unterrichtsstunden, -fächern und andere individuelle förderpädagogische Maßnahmen. Anlage 13 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/12851   8    Stundentafel für die Förderschule - Schule zur Lernförderung (Fortsetzung) Klassenstufen 5 bis 9   a Die Anteile der einzelnen Fächer innerhalb des Fächerblockes können je nach didaktischen Erfordernissen epochal flexibel verwendet werden. Innerhalb des Schuljahres müssen die Zeitanteile jedes Faches gewahrt bleiben. b Wahlmöglichkeit zwischen Hauswirtschaft oder Arbeitslehre c Wahlmöglichkeit zwischen Evangelischer Religion oder Katholischer Religion oder Ethik d Wahlmöglichkeit zwischen Kunst oder Musik e Die Ausgestaltung liegt in der Verantwortung der Schule. f Sonderpädagogische Förderung: Alle individualisierenden und differenzierenden Fördermaßnahmen, insbesondere Förderunterricht als Gruppenund Individualförderung auch klassen- und jahrgangsübergreifend, Klassenteilungen auf Grund erheblich erhöhten Förderbedarfs in einzelnen Unterrichtsstunden, -fächern und andere individuelle förderpädagogische Maßnahmen. Anlage 13 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/12851   9    Stundentafel für die Förderschule - Schule zur Lernförderung (Fortsetzung) – Klassen zur Erlangung des Hauptschulabschlusses –   a Wahlmöglichkeit zwischen Evangelischer Religion oder Katholischer Religion oder Ethik b Wahlmöglichkeit zwischen Kunst oder Musik c Sonderpädagogische Förderung: Alle individualisierenden und differenzierenden Fördermaßnahmen, insbesondere Förderunterricht als Gruppen- und Individualförderung auch klassen- und jahrgangsübergreifend, Klassenteilungen auf Grund erheblich erhöhten Förderbedarfs in einzelnen Unterrichtsstunden, -fächern und andere individuelle förderpädagogische Maßnahmen. Anlage 13 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/12851   10    Stundentafel für die Förderschule - Sprachheilschule Primarstufe   a Richtwerte für den Deutschunterricht: 1., 3., 4. Klassenstufe 7 Stunden; 2. Klassenstufe 6 Stunden b Wahlmöglichkeit zwischen Evangelischer Religion oder Katholischer Religion oder Ethik c Die Anteile der einzelnen Fächer innerhalb des Fächerblockes können je nach didaktischen Erfordernissen epochal flexibel verwendet werden. Innerhalb des Schuljahres müssen die Zeitanteile jedes Faches gewahrt bleiben. d Sonderpädagogische Förderung: Alle individualisierenden und differenzierenden Fördermaßnahmen, insbesondere Förderunterricht als Gruppen- und Individualförderung auch klassen- und jahrgangsübergreifend, Klassenteilungen auf Grund erheblich erhöhten Förderbedarfs in einzelnen Unterrichtsstunden, -fächern und andere individuelle förderpädagogische Maßnahmen. Anlage 13 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/12851   11    Stundentafel für die Förderschule – Sprachheilschule (Fortsetzung) Sekundarstufe I   a Wahlmöglichkeit zwischen Geschichte oder Geographie für Schüler mit ab Klassenstufe 6 durchgehender Belegung einer zweiten Fremdsprache b Wahlmöglichkeit zwischen Evangelischer Religion oder Katholischer Religion oder Ethik c Wahlmöglichkeit zwischen Kunst oder Musik d Bei Belegung der zweiten abschlussorientierten Fremdsprache entfallen Neigungskurse. e Sonderpädagogische Förderung: Alle individualisierenden und differenzierenden Fördermaßnahmen, insbesondere Förderunterricht als Gruppen- und Individualförderung auch klassen- und jahrgangsübergreifend, Klassenteilungen auf Grund erheblich erhöhten Förderbedarfs in einzelnen Unterrichtsstunden, -fächern und andere individuelle förderpädagogische Maßnahmen. Anlage 13 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/12851   12    Stundentafel für die Förderschule - Schule für Erziehungshilfe Primarstufe   a Richtwerte für den Deutschunterricht: 1., 3., 4. Klassenstufe 7 Stunden; 2. Klassenstufe 6 Stunden b Wahlmöglichkeit zwischen Evangelischer Religion oder Katholischer Religion oder Ethik c Die Anteile der einzelnen Fächer innerhalb des Fächerblockes können je nach didaktischen Erfordernissen epochal flexibel verwendet werden. Innerhalb des Schuljahres müssen die Zeitanteile jedes Faches gewahrt bleiben. d Sonderpädagogische Förderung: Alle individualisierenden und differenzierenden Fördermaßnahmen, insbesondere Förderunterricht als Gruppen- und Individualförderung auch klassen- und jahrgangsübergreifend, Klassenteilungen auf Grund erheblich erhöhten Förderbedarfs in einzelnen Unterrichtsstunden, -fächern und andere individuelle förderpädagogische Maßnahmen. Anlage 13 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/12851   13    Stundentafel für die Förderschule - Schule für Erziehungshilfe (Fortsetzung) Sekundarstufe I   a Wahlmöglichkeit zwischen Geschichte oder Geographie für Schüler mit ab Klassenstufe 6 durchgehender Belegung einer zweiten Fremdsprache b Wahlmöglichkeit zwischen Evangelischer Religion oder Katholischer Religion oder Ethik c Wahlmöglichkeit zwischen Kunst oder Musik d Bei Belegung der zweiten abschlussorientierten Fremdsprache entfallen Neigungskurse. e Sonderpädagogische Förderung: Alle individualisierenden und differenzierenden Fördermaßnahmen, insbesondere Förderunterricht als Gruppen- und Individualförderung auch klassen- und jahrgangsübergreifend, Klassenteilungen auf Grund erheblich erhöhten Förderbedarfs in einzelnen Unterrichtsstunden, -fächern und andere individuelle förderpädagogische Maßnahmen. Anlage 13 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/12851   14    Stundentafel für die Mittelschule   a Wahlmöglichkeit zwischen Geschichte oder Geographie für Schüler mit ab Klassenstufe 6 durchgehender Belegung einer zweiten Fremdsprache b Wahlmöglichkeit zwischen Evangelischer Religion oder Katholischer Religion oder Ethik c Wahlmöglichkeit zwischen Kunst oder Musik d Bei Belegung der zweiten abschlussorientierten Fremdsprache entfallen Neigungskurse (§ 18 SOMIA). e Die für die Klassenstufen 5 und 6 eingetragenen Stunden können auch in anderen Klassenstufen eingesetzt werden. f Leistungsgruppen werden klassenübergreifend eingerichtet. Anlage 13 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/12851   15    Stundentafel für das Gymnasium Sekundarstufe I   a Bei Angebot zweier Fremdsprachen ab Klassenstufe 5 wird Englisch mit 3 Wochenstunden und die weitere Fremdsprache mit 4 Wochenstunden unterrichtet. b Wahlmöglichkeit zwischen Evangelischer Religion oder Katholischer Religion oder Ethik c Die profilbezogene informatische Bildung gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 SOGYA beträgt in den Klassenstufen 9 und 10 gemäß § 16 Abs. 2 SOGYA ein Drittel der Wochenstunden.   Anlage 14 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/12851   1    Sachsen-Anhalt: Grundschule:  Unterrichtsfach Stundenzahl Schuleingangsphase (SEP)1 Jahrgang 3 Jahrgang 4 Deutsch 15 bis 16 16 bis 17 16 bis 17 Sachunterricht Mathematik Musik 1 bis 2 1 bis 2 1 bis 2 Gestalten 2 bis 3 2 bis 3 2 bis 3 Sport 2 bis 3 2 bis 3 2 bis 3 Ethikunterricht/Religionsunterricht 1 bis 2 1 bis 2 1 bis 2 Englisch - 2 2 Schulspezifische Angebote 1 bis 2 1 bis 2 1 bis 2 Pflichtstundenzahl 22 bis 24 25 bis 27 25 bis 27     Anlage 14 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/12851   2    Sekundarschulen:  Fächergruppe/Fach Anzahl der Wochenstunden in den Schuljahrgängen 5 und 6 7 und 8 9 10 Kernfächer: Deutsch 9 7 4 4 Mathematik 9 7 4 4 Englisch 10 7 3 3 Naturwissenschaftliche Fächergruppe: 5 8 5 5 Biologie Physik – Chemie – Astronomie – – – Gesellschaftswissenschaftliche Fächergruppe: 5 6 3 3 Geographie Geschichte Sozialkunde – – Profilbereich: 4 6 3 3 Technik Hauswirtschaft Wirtschaft – Künstlerisch-musische Fächergruppe: 4 4 2 2 Musik Kunsterziehung Ethikunterricht/evangelischer Religionsunterricht/katholischer Religionsunterricht 4 4 2 2 Sport 6 4 2 2 Fächerübergreifender Pflichtstundenpool 2 3 2 2 Wahl- und Förderbereich: 2 bis 4 4 bis 8 2 bis 4 2 bis 4 Vertiefungs-, Festigungs- und Förderunterricht Klassenstunde Zweite Fremdsprache – Fächerübergreifende Kurse – Pflichtstundenzahl gesamt 60 bis 62 60 bis 64 32 bis 34 32 bis 34       Anlage 14 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/12851   3    Integrierte Gesamtschule A) Stundentafel der für die Schuljahrgänge 5 bis 10   1 Gesamtstunden. Jedes Fach ist vorzuhalten, wobei das Fach Physik in der Regel im Umfang von zwei Wochenstunden und die übrigen Fächer ausgeglichen angeboten werden sollen. Die Verteilung innerhalb des Schuljahres obliegt der Schule. Nach Möglichkeit soll vermieden werden, ein Fach wöchentlich mit nur einer Unterrichtsstunde vorzuhalten. Unterricht in vierzehntägigem Rhythmus oder einem anderen regelmäßigen Wochenrhythmus sowie Epochalunterricht sollen angestrebt werden. 2 Gesamtstunden. Jedes Fach ist vorzuhalten. Die Verteilung innerhalb des Schuljahres obliegt der Schule. Die Fächer sollen ausgeglichen angeboten werden. Nach Möglichkeit soll vermieden werden, ein Fach wöchentlich mit nur einer Unterrichtsstunde vorzuhalten. Unterricht in vierzehntägigem Rhythmus oder einem anderen regelmäßigen Wochenrhythmus sowie Epochalunterricht sollen angestrebt werden. 3 Im 5. Schuljahrgang ist im Profilbereich verpflichtend der Kurs „Einführung in die Arbeit mit dem PC“ zu realisieren. 4 Die Bildung der Lerngruppen und die Stundenzuweisung erfolgen nach den Regelungen der Nummern 7 und 9.1.5 Buchst. a. 5 Die Schule entscheidet über die Verwendung der Stunden. Diese können zur Vertiefung, Festigung, Wiederholung, Übung u. Ä. nach Bedarf den Fächern oder Fächergruppen zugeordnet werden oder als Klassenstunden verwendet werden. Die Stunden können auch klassen- und schuljahrgangsübergreifend verwendet werden. Die Teilnahme ist für die Schülerinnen und Schüler verpflichtend. 6 Die Schule entscheidet nach Bedarf über die Verwendung der Stunden. Die Stunden können auch klassen- und schuljahrgangsübergreifend verwendet werden. Die Stundenzuweisung erfolgt gemäß Nummer 9.1.5 Buchst. c. 7 Dritte Fremdsprache im 9. und 10. Schuljahrgang: Der Unterricht wird im Umfang von drei Wochenstunden fakultativ zusätzlich zur Pflichtstundentafel erteilt. Die Leistungen werden benotet und sind versetzungsrelevant. Anlage 14 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/12851   4    Integrierte Gesamtschule (Fortsetzung): B) Stundentafel der für die Schuljahrgang 11 Fach Stundenzahl Deutsch 4 Englisch 3 Zweite Fremdsprache 4 Musik oder Kunsterziehung 2 Geographie oder Sozialkunde 2 Geschichte 2 Ethikunterricht oder Religionsunterricht 2 Mathematik 4 Biologie 2 Physik 2 Chemie 2 Sport 2 Pool 31 Pflichtstundenzahl 34 Förderstunden/Arbeitsgemeinschaften Stundenkontingent Anlage 14 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/12851   5    Förderschulen: An allen Förderschulformen (außer der Förderschule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung) gelten die Lehrpläne der Grundschule und Sekundarschule entsprechend den angestrebten Abschlüssen. Für Förderschülerinnen und Förderschüler mit dem Förderschwerpunkt Lernen an Förderschulen für Lernbehinderte sowie an anderen Schulformen werden in Orientierung an den Lehrplänen der Grund- und Sekundarschule schuleigene Lehr- und individuelle Lernpläne entwickelt, die die Grundlage für die Unterrichtsgestaltung bilden. Schule für Lernbehinderte:    Anlage 14 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/12851   6    Gymnasium: Fach Schuljahrg ang 5 Schuljahrg ang 6 Schuljahrg ang 7 Schuljahrg ang 8 Schuljahrgan g 9 Schuljahrg ang 10 Deutsch 5 5 4 4 3 4 Englisch 5 5 4 3 3 3 zweite Fremdsprache - - 4 4 4 4 Musik Kunsterziehung 3 1 31 31 31 21 22 Geografie 2 1 2 2 2 22 Sozialkunde - - - 1 2 Geschichte 2 2 2 2 2 2 Religionsunterri cht/ Ethikunterricht3 2 2 2 2 2 2 Mathematik 5 5 4 4 3 4 Biologie 2 1 2 2 2 2 Chemie - - 2 2 2 2 Physik - 2 2 2 2 2 Sport 3 3 2 2 2 2 Astronomie - - - - 1 - Pool4 1 1 1 1 2 (3 bei 3. Fremdspra che) 35 gesamt 30 30 34 34 34 34 Arbeitsgemeins chaft/ Förderstunden 6 6 6 6 6 6 Anlage 15 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/12851   1    Schleswig-Holstein: Kontingentstundentafel für die Grundschule Jahrgangsstufen Fachbereich/Fach 1-2 3-4 Wochenstunden Summe 1 - 4 Deutsch 12 12 24 Mathematik 10 10 20 Englisch 0 4 4 Natur-, sozial- und gesellschaftswissenschaftlicher Fachbereich (Religion Heimat-, Welt- und Sachunterricht) 8 12 20 Ästhetische und Technische Bildung, Sport (Kunst, Musik, Textillehre, Technik, Sport) 10 14 24 Stunden insgesamt 40 52 92   Kontingentstundentafel für die Regionalschule Jahrgangsstufen Fachbereich/Fach 5 und 6 7-10 (7-9) Wochenstunden 5-10(5-9) Deutsch 10 16(12) 26(22) Mathematik 10 16(12) 26(22) 1. Fremdsprache 10 15(12) 25(22) 2. Fremdsprache 4* (* Wahlangebot in Jgst. 6) siehe Wahlpflichtunterricht 4* Naturwissenschaften (Biologie, Physik, Chemie) 6 19(12) 25(18) Gesellschaftswissenschaften (Geschichte, Geographie, Religion/Philosophie) 8 17(13) 25(21) Ästhetische Bildung, Sport (Kunst, Musik, Darstellendes Spiel, Sport) 10 16(12) 26(22) Wahlpflichtbereich darin enthalten: 2. Fremdsprache 16(12) 16(12) Arbeit, Wirtschaft und Verbraucherbildung (Technik, Textillehre, Haushaltslehre, Wirtschaft/Politik) darin enthalten: Berufsorientierung 4 11 (11) 15(15) Angewandte Informatik siehe Ziffer III 5 des Erlasses Stunden insgesamt 58 + 4* 126(96) 184 + 4* (154)   Anlage 15 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/12851   2    Kontingentstundentafel für die Gemeinschaftsschule Jahrgangsstufen Fachbereich/Fach 5 und 6 7-10 (7-9) Wochenstunden 5-10(5-9) Deutsch 10 16(12) 26(22) Mathematik 10 16(12) 26(22) 1. Fremdsprache 10 16(12) 26(22) Naturwissenschaften (Biologie, Physik, Chemie) 8 16(10) 24(18) Gesellschaftswissenschaften (Geschichte, Geographie, Weltkunde; Religion/Philosophie) 10 16(12) 26(22) Ästhetische Bildung, Sport (Kunst, Musik, Darstellendes Spiel, Sport) 8 18(14) 26(22) Wahlpflichtbereich 1 (2. Fremdsprache, Wirtschaftslehre, Technik, Gestalten) 16(12) 16(12) Arbeit, Wirtschaft und Verbraucherbildung (Technik, Textillehre, Haushaltslehre, Wirtschaft/Politik) darin enthalten: Berufsorientierung 4 10(8) 14(12) Wahlpflichtbereich II (eines der im WPB 1 nicht gewählten Fächer oder ein Fach aus dem Angebot der Schule) 4(2) 4(2) Angewandte Informatik siehe Ziffer III 5 des Erlasses Stunden insgesamt 60 128(94) 188(154)   Anlage 15 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/12851   3    Kontingentstundentafel für das Gymnasium, Sekundarstufe 1 (G8) Jahrgangsstufen 5-6 7-9 Nachrichtlich: Jahrgangsstufe 10: Einführungsphase der Oberstufe Fachbereich/Fach Deutsch 10 13 Die Zuordnung für die einzelnen Fächer erfolgt je nach Profil in unterschiedlichem Stundenumfang. Näheres regelt die Oberstufenverordnung. Mathematik 10 13 1. Fremdsprache 10 10 2. Fremdsprache 4 10 Naturwissenschaften (Biologie, Physik, Chemie) 6 16 Gesellschaftswissenschaften (Geschichte, Geographie, Wirtschaft/Politik (darin enthalten: Berufsorientierung), Religion/Philosophie) 9 18 Ästhetische Bildung, Sport (Kunst, Musik, Sport) 14 14 Wahlpflichtbereich (darin enthalten: 3. Fremdsprache und weitere Wahlpflichtangebote) 6-8 (8 Std. für die 3. Fremdsprache) Angewandte Informatik siehe Ziffer III 5 des Erlasses Stunden insgesamt 63 100 -102 33 zusätzlich 5 Wahlunterricht     Anlage 16 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/12851   1    Thüringen:  Rahmenstundentafel für die Grundschule:   Jedes der genannten Fächer muss mit mindestens einer Wochenunterrichtsstunde unterrichtet werden. * Die Fächer Werken und Schulgarten können epochal erteilt werden. ** Ergänzungsstunden können für die Durchführung von Projekten, spezielle Fördermaßnahmen, die Gestaltung des Schullebens oder die Entwicklung eines eigenständigen Profils der Schule oder Ähnlichem genutzt werden. Anlage 16 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/12851   2    Rahmenstundentafel für die Klassenstufen 5 bis 10 an der Regelschule:   Grundlage für die Ausgestaltung der flexiblen Rahmenstundentafel sind die Thüringer Lehrpläne sowie die schulinterne Lehrund Lernplanung; das Erreichen der nationalen Bildungsstandards ist sicherzustellen (vgl. § 44 Abs. 2 Satz 3). * In den flexiblen Stunden ist insbesondere individuell zu fördern. ** Basiskurs 2. Fremdsprache. Die 2. Fremdsprache kann als Wahlfach unterrichtet werden. In diesem Fall werden die flexiblen Stunden des Kernbereichs der Klassenstufen 5 und 6 anteilig dafür genutzt. *** Jede Regelschule soll mindestens zwei Wahlpflichtfächer anbieten, in jedem Fall Natur und Technik. Die Wahlpflichtfächer, die 2. Fremdsprache ausgenommen, sollen im organisatorischen und pädagogischen Zusammenhang mit dem Fach Wirtschaft-Recht-Technik unterrichtet werden. Anlage 16 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/12851   3    Rahmenstundentafel für die Klassenstufen 5 bis 10 am Gymnasium: Grundlage für die Ausgestaltung der flexiblen Rahmenstundentafel sind die Thüringer Lehrpläne sowie die schulinterne Lehrund Lernplanung; das Erreichen der nationalen Bildungsstandards ist sicherzustellen (vgl. § 44 Abs. 2 Satz 3). * In den flexiblen Stunden ist insbesondere individuell zu fördern. ** Bilinguale Module sind spätestens ab der Klassenstufe 9 mit mindestens 50 Unterrichtsstunden vorzusehen. Diese Stunden kommen in der Regel aus der 1. Fremdsprache und den bilingual unterrichteten Fächern. *** Jedes Gymnasium richtet in der Regel mindestens drei Wahlpflichtbereiche ein. Anlage 16 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/12851   4    Rahmenstundentafel für die Klassenstufe 11 S Grundlage für die Ausgestaltung der flexiblen Rahmenstundentafel sind die Thüringer Lehrpläne sowie die schulinterne Lehrund Lernplanung; das Erreichen der nationalen Bildungsstandards ist sicherzustellen (vgl. § 44 Abs. 2 Satz 3). * In den flexiblen Stunden ist insbesondere individuell zu fördern. ** Bei nicht durchgehender Teilnahme am Unterricht in einer zweiten Fremdsprache (§ 80 Abs. 4 Nr. 2). *** Bilinguale Module sind mit mindestens 25 Unterrichtsstunden vorzusehen. Diese Stunden kommen in der Regel aus der 1. Fremdsprache und den bilingual unterrichteten Fächern. Anlage 16 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/12851   5    Rahmenstundentafel für die Klassenstufen 1 bis 10 an der Gemeinschaftsschule: * In den flexiblen Stunden ist insbesondere individuell zu fördern. ** Ergänzungsstunden können für die Durchführung von Projekten, speziellen Fördermaßnahmen, die Gestaltung des Schullebens oder die Entwicklung eines eigenständigen Profils der Schule genutzt werden. *** Um das vom europäischen Referenzrahmen geforderte Kompetenzniveau B 2 bis zum Abitur zu erreichen, gibt es für Schüler, die vorerst nicht die allgemeine Hochschulreife anstreben, die Möglichkeit des späteren (Wieder)Einstiegs in eine 2. Fremdsprache entsprechend den Vorgaben der Kultusministerkonferenz. **** Die Fächer Werken und Schulgarten können epochal erteilt werden. ***** Es sind in der Regel mindestens drei Wahlpflichtbereiche einzurichten. Anlage 16 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/12851   6    Rahmenstundentafel für die Klassenstufen 5 bis 10 an der kooperativen Gesamtschule: Grundlage für die Ausgestaltung der flexiblen Rahmenstundentafel sind die Thüringer Lehrpläne sowie die schulinterne Lehrund Lernplanung; das Erreichen der nationalen Bildungsstandards ist sicherzustellen (vgl. § 44 Abs. 2 Satz 3). * In den flexiblen Stunden ist insbesondere individuell zu fördern. ** Basiskurs 2. Fremdsprache. Die 2. Fremdsprache kann als Wahlfach unterrichtet werden. In diesem Fall werden die flexiblen Stunden des Kernbereichs der Klassenstufen 5 und 6 anteilig dafür genutzt. *** Jede kooperative Gesamtschule soll mindestens zwei Wahlpflichtfächer anbieten, in jedem Fall Natur und Technik. Die Wahlpflichtfächer, die 2. Fremdsprache ausgenommen, sollen im organisatorischen und pädagogischen Zusammenhang mit dem Fach Wirtschaft-Recht-Technik unterrichtet werden. Anlage 16 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/12851   7    Rahmenstundentafel für die Klassenstufen 5 bis 10 an der integrierten Gesamtschule: Grundlage für die Ausgestaltung der flexiblen Rahmenstundentafel sind die Thüringer Lehrpläne sowie die schulinterne Lehrund Lernplanung; das Erreichen der nationalen Bildungsstandards ist sicherzustellen (vgl. § 44 Abs. 2 Satz 3). * In den flexiblen Stunden ist insbesondere individuell zu fördern. ** Basiskurs 2. Fremdsprache. Die 2. Fremdsprache kann als Wahlfach unterrichtet werden. In diesem Fall werden die flexiblen Stunden des Kernbereichs der Klassenstufen 5 und 6 anteilig dafür genutzt. *** Jede integrative Gesamtschule soll mindestens zwei Wahlpflichtfächer anbieten, in jedem Fall Natur und Technik. Die Wahlpflichtfächer, die 2. Fremdsprache ausgenommen, sollen im organisatorischen und pädagogischen Zusammenhang mit dem Fach Wirtschaft-Recht-Technik unterrichtet werden. Anlage 16 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/12851   8    Stundentafel für die Förderschule - Bildungsgang Grundschule: Fächer Klasse 1 Schuleingangsphase Klasse 4 Klasse 2 Klasse 3 Deutsch 10-11 10-11 11-12 11-12 Mathematik Heimat- und Sachkunde 8-7 8-7 8-7 3 Werken* Schulgarten* - - - 5-4 Musik Kunsterziehung Fremdsprache - - 2 2 Religionslehre oder Ethik 2 2 2 2 Sport 2 2 3 3 Pflichtstunden 22 22 26 26 Sonderpädagogische Ergänzungsstunden 13 13 9 9 Gesamtstunden 35 35 35 35 Jedes der genannten Fächer muss mit mindestens einer Wochenstunde unterrichtet werden. Anlage 16 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/12851   9    Rahmenstundentafel für die Förderschule – Bildungsgang Regelschule: Grundlage für die Ausgestaltung der flexiblen Rahmenstundentafel sind die Lehrpläne; das Erreichen der nationalen Bildungsstandards ist zu gewährleisten. Fachinhalte können epochal unterrichtet werden. Medienkunde ist zu berücksichtigen. * In den Klassenstufen 5 und 6 sind die Schüler neben dem Unterricht in der ersten Fremdsprache mit einer weiteren Fremdsprache in einem Basiskurs bekannt zu machen. Für den Sprachenunterricht entwickelt jede Schule ein entsprechendes Konzept. ** Für differenzierten Sportunterricht. *** Der Kernbereich ist für alle Schüler obligatorisch. Jede Förderschule mit dem Bildungsgang Regelschule soll mindestens zwei Wahlpflichtbereiche anbieten, in jedem Fall Natur und Technik. Innerhalb der Wahlpflichtbereiche können die bisherigen Wahlpflichtfächer Wirtschaft-Umwelt-Europa, Naturwissenschaften, Sozialwesen, 2. Fremdsprache, Darstellen und Gestalten sowie der Bereich Technik des Lehrplans Wirtschaft und Technik unterrichtet werden. Kern und Wahlpflichtbereich sollen in einem organisatorischen und pädagogischen Zusammenhang unterrichtet werden. Anlage 16 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/12851   10    Stundentafel für die Förderschule - Bildungsgang Lernförderung: Fach Klasse 3 Klasse 4 Unterricht im religiös-ethischen Lernbereich 2 2 Religionslehre/Ethik Unterricht im sprachlichen Lernbereich 11 11 Deutsch (Mündlicher und schriftlicher Sprachgebrauch, Lesen und Umgang mit Texten, Rechtschreiben und Umgang mit Sprache) Heimat- und Sachkunde Unterricht im mathematischen Lernbereich 6 6 Mathematik Unterricht im musischen Lernbereich 5 5 Musik Kunsterziehung Werken/Textilarbeiten* Unterricht im sportlichen Lernbereich 4 4 Sport Pflichtstunden 28 28 Sonderpädagogische Ergänzungsstunden 7 7 Gesamtstunden 35 35 Fach Klasse 5 Klasse 6 Unterricht im religiös-ethischen Lernbereich 2 2 Religionslehre Unterricht im sprachlichen Lernbereich 12 12 Deutsch (Mündlicher und schriftlicher Sprachgebrauch, Lesen und Umgang mit Texten, Rechtschreiben und Umgang mit Sprache) Naturkunde* Gesellschaftskunde* Englisch** Unterricht im mathematischen Lernbereich 6 6 Mathematik Unterricht im musischen Lernbereich 3 3 Musik Kunsterziehung Unterricht im sportlichen Lernbereich 4 4 Sport Unterricht im lebenspraktischen Lernbereich 4 4 Hauswirtschaft - Gartenarbeit - Naturpflege*** Werken/Textilarbeiten*** Pflichtstunden 31 31 Sonderpädagogische Ergänzungsstunden 4 4 Gesamtstunden 35 35 Anlage 16 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/12851   11    Fach Klasse 7 Klasse 8 Klasse 9 Unterricht im religiös-ethischen Lernbereich 2 2 2 Religionslehre/Ethik Unterricht im sprachlichen Lernbereich 11-12 11-12 11-12 Deutsch (Mündlicher und schriftlicher Sprachgebrauch, Lesen und Umgang mit Texten, Rechtschreiben und Umgang mit Sprache) Naturkunde Gesellschaftskunde* Englisch** Unterricht im mathematischen Lernbereich 5-6 5-6 5-6 Mathematik Unterricht im musischen Lernbereich 2 2 2 Musik Kunsterziehung Unterricht im sportlichen Lernbereich 4 4 4 Sport Unterricht im berufswahlvorbereitenden und lebenspraktischen Lernbereich*** 8-10 8-10 8-10 Arbeitslehre Hauswirtschaft/Textilarbeiten**** Technisches Werken**** Pflichtstunden 34 34 34 Sonderpädagogische Ergänzungsstunden 1 1 1 Gesamtstunden 35 35 35 Fach Klasse 10 zur Vorbereitung auf den Hauptschulabschluss Unterricht im religiös-ethischen Lernbereich 2 Religionslehre/Ethik Unterricht im sprachlichen Lernbereich 14 Deutsch (Mündlicher und schriftlicher Sprachgebrauch, Lesen und Umgang mit Texten, Rechtschreiben und Umgang mit Sprache) Naturkunde* Gesellschaftskunde* Englisch* Unterricht im mathematischen Lernbereich 6 Mathematik Unterricht im sportlichen Lernbereich 4 Sport Unterricht im berufswahlvorbereitenden und lebenspraktischen Lernbereich 8 Arbeitslehre Hauswirtschaft/Textilarbeiten* Technisches Werken** Pflichtstunden 34 Sonderpädagogische Ergänzungsstunden 1 Gesamtstunden 35 Anlage 16 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/12851   12    Fußnoten Sekretariat der Standigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland IVC DS 1932-5(15)1 Wochenpflichtstunden der Schülerinnen und Schüler im Schuljahr 2017/2018 Stand: September 2017 Anlage 17 Grundschule Otlentlerungtstulo SchuLJnen ml mehrwrtn Bledung5g&ngH1 lnt~rkrte Geumt5Chulo Kbt.Mn 1 .. ... ... 7-10 Sekt ... 7-10 Sekl ... 7 -10 S.>l 7-1110 S.>l 10111-1211l 1 .. ... 7-tltO S.kl aw'1 102 Gesamt-Wochenpflichtstunden der SchOier/innen nach Schularten, Bildungsbereichen und ländom Grundstunden"1tm Schuljahr 2017/2018 ev'' 1 BE 1 ee H811 l HH HE I MV'' I NI NW I RP 104 1 92 93 .. 108 I .. I .. ..... .... I 55•• 61 62" GO' ' 55 I t l t I l I 100. ... 102'' 1691195~) 146+1 01 176• 11 .... ,.., I l 61·64 97'' 92 61 126 187 .... 90 128(129):, I I I 1 61 ... 102 107 .. 93 62" .• GO 128(129)~ -· 125 190(191):) 185 96-tOt"" 98 .. 57-63 60 122 120 122-134 120 179 179 188'1 180 .. GO 122:-130'1 129 120 120 190 180 .. GO 1 120 120 179 180 GI GI GI so + o.s~• 57 59 6().66 GO 13< 9(1.94 ... 103 lo:> 1~153 IGJ "'O.R"''JJ'iiiOOirl-~100 70 102 102 S5 .. GO 13< 120 122-134 120 177-181~ 195 179 180 70 99 102 .. 1 102 I .. 90 I Einschließlich verpflichtende Poolstunden. 51 Kontingentstundentafel der Gemeinschaftsschule (Sekundarstufe 1). 12 I 13 I 32 32 32 Schulart I Klassenstufe I Jahraanasstufe Grundschule Orientierungsstufe Mittelschule Schularten mit mehreren Bildungsgängen Realschule Gymnasium') Integrierte Gesamtschule Wochenpflichtstunden der Schüler/innen nach Schularten und Ländern Grundstunden·1 im Schuljahr 201 7/2018 Bayern11 I 1 I 2 I 3 I 4 I 5 I 6 I 7 I 8 I 9 I 10 I 11 23 24 28 29 I 28+2 30+2 30+2 30+2 30+2 30 +2 30 +2 30+1 28-32J) 28-32J) 28-32J) 28-32J) 28-32J) 28-32') I 30(ggf.+1) 32(ggf.+1) 32(ggf.+1) 32(ggf.+2) 34(ggf.+2} 34(ggf.+2} mind. 66 30+1 bzw. 30/324,+1 s. oben5l s . oben5l s. oben5l s. oben5' 30+2 bzw. 30+2 30/31 4' 5'+2 31, 32. 364) *)Stunden. die für alle Schüler/innen einer Klasse Pflicht sind (ggf. also einschließlich Religion und Ethik). ohne Förderstunden, freiwilligen Unterricht und Teilungsstunden. ,, Angegebene zusätzliche Wochenstunden sind Unterricht in differenziertem Sport/erweitertem Basissport, der als Pflichtunterricht vorgesehen ist. 12 I 13 I 2 ' Im Rahmen der von der Kultusministerkonferenz vorgegebenen 265 Wochenstunden sind von den Schüler/innen von den zusätzlich in Klammern angegebenen Stunden mindestens fünf Stunden individuell zu wählen (sog. flexible lntensivierungsstunden). J) Oie Stundentafel der staatlichen Realschule umfasst 179 Gesamtstunden. Je Jahrgangsstufe dürfen 28 Wochenstunden nicht unterschritten, 32 Wochenstunden nicht überschritten werden (flexibilisierte 4) Je nach Differenzierung in unterschiedliche Kursstufen, Wahlpflichtfächergruppen bzw. unterschiedlicher Ausrichtung nach angestrebter Abschlussart. 5 > An einer Integrierten Gesamtschule wird ab Jahrgangsstufe 7, an der anderen ab Jahrgangsstufe 9 nach den jeweils schulartspezifischen Stundentafeln der Mittelschule. der Realschule bzw. des Gymnasiums Schulart I Klassenstufe I i.Jahrgangsststufe Grundschule Orientierungsstufe Hauptschule t:scnularten m1t mehreren Bi ldungsgängen Realschule Gymnasium 9-jährig 8-jährig Integrierte Gesamtschule•) Wochenpflichtstunden der Schüler/innen nach Schularten und Ländern Grundstunden·> im Schuljahr 2017/2018 Berlin1> 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 20 21 24 27 30 31 - - - - - - - - - - 30-322) 31-322) 33 33 34 34 33') 20 21 24 27 30 31 31 31 32 32 29-30 *) Stunden, die für alle Schüler/innen einer Klasse Pflicht sind (ggf. also einschließlich Religion und Ethik). ohne Förderstunden, freiwilligen Unterricht und Teilungsstunden. 12 13 33') 283) 283) 11 G 8 (Zuordnung der Jahrgangsstufen gemäß KMK-Systematik, nach Landesregelung umfasst die Primarstufe die Jahrgangsstufen 1 - 6, die Sekundarstufe I die Jahrgangsstufen 7 - 10 und die gymnasiale Oberstufe die Jahrgangsstufen 11 - 12}. 21 Grundständiges Gymnasium: altsprachlich/bilinguaiiSchnellläuferklassen. 3 : Mindeststundenzahl. •: Ab Schuljahr 2009/1 0 Integrierte Sekundarschule. Schulart I Klassenstufe I I Jahr<:~anosstufe Grundschule Orientierungsstufe 1 Hauptschule ,:scnularten m•t menreren Bildungsgängen Realschule Gymnasium51 9-jährig 8-janng Wochenpflichtstunden der Schüler/innen nach Schularten und Ländern Grundstunden·1 im Schuljahr 2017/2018 Brandenburg 1 I 2 I 3 I 4 I 5 I 6 I 7 I 8 I 9 I 10 I 11 I 21 21 25 26 31 31 32 32 32 (32,5)21 32 (32,5)21 31 31 3131 32 32 34 35 33'" 1, 34'1 12 I 34'1"'. 35'1 Integrierte Gesamtschule 21 21 25 26 31 31 32 32 32 (32,5)'1 32 (32,5)" 31'1" '. 32'1• 33'1 I 33'1 01,34'1• 35' 1 I · )Stunden, die für alle Schülerlinnen einer Klasse Pflicht sind (ggf. also einschließlich Religion und Ethik), ohne Förderstunden, freiwilligen Unterricht und Teilungsstunden. ' l Jahrgangsstufen 5 und 6 an Grundschulen und an Oberschulen, die mit einer Grundschule zusammengefasst sind. 21 Höhere Zahlen in Klammern, wenn die Belegung einer 2. und/oder 3. Fremdsprache innerhalb des Schwerpunktunterrichts erfolgt. 31 Leistungs- und Begabungsklassen an ausgewählten Schulen. ' 1 Mindespflichtstundenzahl. 13 34''"1.35'1• 36'1 51 G 8 (Zuordnung der Jahrgangsstufen gemäß KMK-Systematik, nach Landesregelung umfasst die Primarstufe die Jahrgangsstufen 1 - 6, die Sekundarstufe I die Jahrgangsstufen 7 - 10 und die gymnasiale Oberstufe die Jahrgangsstufen 11 - 12). 61 Bei Belegung eines Pflichtfaches auf erhöhtem Anforderungsniveau kann die Belegung eines weiteren Faches des Aufgabenfeldes auf grundlegendem Niveau entfallen. ' 1 Bei Belegung einer neu einsetzenden Fremdsprache in der gymnasialen Oberstufe. I l~chulart I Klassenstufe I Uahroanasstufe ~rundschule11 Orientierungsstufe ~auptschule l::;chularten mit mehreren Bildungsgängen Realschule Gymnasium21 9-jährig 8-jährig Wochenpflichtstunden der Schüler/innen nach Schularten und Ländern Grundstunden·1 im Schuljahr 2017/2018 Bremen I 1 I 2 I 3 I 4 I 5 I 6 I 7 I 8 I 9 I 10 I 11 22 22 26 26 1) 1) 2) 21 21 21 21 35 S) Integrierte Gesamtschule3141 4 ) 4) 4) 4) 4) 4) 35 *) Stunden, die für alle Schülerlinnen einer Klasse Pflicht sind (ggf. also einschließlich Religion und Ethik). ohne Förderstunden. freiwilligen Unterricht und Teilungsstunden. I 12 I 13 S) 5) 5) 11 Die Stundentafel gibt die Stundenkontingente an, die in den Lernbereichen und Fächern unterrichtet werden müssen. Im Durchschnitt werden 24 Unterrichtsstunoen in der Woche erteilt, in den ersten beiden Jahrgängen in der Regel 22, in de~ Jahrgängen drei und vier 26 Stunden. Unterrichtsformen wie Freiarbeit Wochen- und Arbeitsplan sowie Projektarbeit können fachübergreifend geplant und durchgeführt werden. 21 Fürdie Jahrgangsstufen 5-9, dem Bereich der Sek I im Gymnasium. gilt eine Kontingentstundentafel. Als Mindestsumme sind 161 Wochenstunden vorgesehen. im Rahmen der von der Kultusministerkonferenz vorgegebenen Wochenstunden ist ggf. eine Stunde Wahlunterricht zu belegen. 31 Die Bremer Oberschule entspricht dem Modell der Integrierten Gesamtschule ( Schulart mit mehreren Bildungsgängen in integrierter Form) und führt zu allen Schulabschlüssen bis hin zum Abitur ( regelhalt G9, an ausgewählten Standorten Kurssystem mit Zusatzmodulen zu GS). •1 Für die Jahrgangsstufen 5- 10 der Oberschule gilt eine Kontingentstundentafel mit einer Mindestsumme von 188 Wochenstunden; eine allgemeingültige Aufteilung über einzelne Jahrgangsstufen ist für die Oberschule nicht möglich. I 51 in der Qualifikationsphase sind mindestens 68 Jahreswochenstunden zu belegen. Schülerinnen und Schüler, die vor Eintritt in die gymnasiale Oberstufe den Mittleren Schulabschluss erreicht haben, können die Belegverpflichtung um sechs Jahreswochenstunden unterschreiten. Schulart I Klassenstufe I Jahraanasstufe Grundschule Orientierungsstufe ' 1 Hauptschule r:;cnularten m1t menreren Bildungsgangen Wochenpflichtstunden der Schüler/innen nach Schularten und Ländern Grundstunden ·l im Schuljahr 2017/2018 Harnburg 1 I 2 I 3 I 4 I 5 I 6 I 7 I 8 I 9 I 10 I 11 27 I 27 I 27 I 27 I I I l I I I I I I I 30 I 30 I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I Realschule I I I I I I I I I l l pymnasium2> I I I I 30 I 31 I 34 I 34 I 34 I 34 I 34 I lnt. GesamtschuleJ1 I I I I 30 I 30 I 30 I 31 I 32 I 32 I 30 I ·)Stunden, die für alle Schülerlinnen einer Klasse Pflicht sind (ggf. also einschließlich Religion und Ethik), ohne Förderstunden, freiwilligen Unterricht und Teilungsstunden. 1 > Klassenstufe 5 und 6 des Schulversuchs 6-jährige Grundschule. 2 > Gymnasium. ab 2010111 8-stufig. J) Ab 2010111: Stadtteilschule. 12 I 13 I I I I I 34 I 34 I 34 Wochenpflichtstunden der Schülerlinnen nach Schularten und Ländern Grundstunden·1 im Schuljahr 2017/2018 Hessen Schulart I Klassenstufe I Jahrgangsstufe 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Grundschule 21 21 25 25 Orientierungsstufe 11 28/29 30/29 Hauptschule 87 62 30 Schularten mit mehreren 61 2a) 302a) Bildungsgangen2l 56 31/33 96/972b) Realschule31 86/87 91/92 Gymnasium 9-jährig41 28 29 30 30 31/32 31/32 34 8-jährig51 30 30 32 34 34 34 33 Integrierte Gesamtschule 113)61 28/29 30/29 29/30 29/30 31/32 30/31 34 •) Stunden, die für alle Schüler/innen einer Klasse Pflicht sind (ggf. also einschließlich Religion und Ethik), ohne Förderstunden, freiwilligen Unterricht und Teilungsstunden. 11 ln den Jahrgangsstufen 5 und 6 jeweils 29 Wochenstunden, wenn Gesellschaftslehre als Lernbereich unterrichtet wird. 12 33 33 33 21 Mittelstufenschule: Im mittleren Bildungsgang bei Wahl einer 2. Fremdsprache in der Jahrgangsstufe 7: 33 Unterrichtsstunden. in den Jahrgangsstufen 8- 10: 97 Unterrichtsstunden. 281 Praxisorientierter Bildungsgang (Hauptschulabschluss). 2bl Mittlerer Bildungsgang (Realschulabschluss). 3 > Bei Wahl einer 2. Fremdsprache in den Jahrgangsstufen 5 - 7: 87 Unterrichtsstunden, in den Jahrgangsstufen 8 - 10: 92 Unterrichtsstunden. •l ln den Jahrgangsstufen 9 und 10 bei Wahl einer 3. Frendsprache 32 Unterrichtsstunden. 5 > ln den Jahrgangsstufen 5-9: 160 Stunden Kontingentstundentafel zzgl. 5 Jahreswochenstunden Wahlunterricht verteilt über 5 Jahre (bei Wahl der 3. Fremdsprache 6 Stunden). 6l ln den Jahrgangsstufen 9 und 10 bei Wahl einer 3. Fremdsprache 32 bzw. 31 Unterrichtsstunden. 13 33 33 Wochenpflichtstunden der Schüler/innen nach Schularten und Ländern Grundstunden·> im Schuljahr 2017/2018 Mecklenburg-Vorpommern 1> Schulart I Klassenstufe I I I I I.Jahraanasstufe 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Grundschule 43 52 I I I Orientierungsstufe 61 2) I I I Hauptschule I I I ~chularten m1t mehreren Bildungsgängen 130 Realschule T I I Gymnasium I I I 9-jährig I I I 8-jährig 138 36 Integrierte Gesamtschule (8-jährige gymnasiale Oberstufe) 135 36 Integrierte Gesamtschule (9-jährige gymnasiale Oberstufe) *) Stunden, die für alle Schüler/innen einer Klasse Pflicht sind (ggf. also einschließlich Religion und Ethik), ohne Förderstunden, freiwilligen Unterricht und Teilungsstunden. 'lAlle Angaben beruhen auf einer Kontingentstundentafel. 12 34 34 2 > Schulartunabhängige Orientierungsstufe an Grundschulen oder Regionalen Schulen oder Gesamtschulen oder an Musik- und Sportgymnasien sowie Gymnasien mit Klassen für hochbegabte Schüler. 13 Schulart I Klassenstufe I Jahraanasstufe Grundschule Orientierungsstufe Hauptschule Schularten mit mehreren Bildungsgangen 11 Realschule' 1 Gymnasium31 9-jahrig 8-jahrig'1 Integrierte Gesamtschule 9-jahrig 8-jährig'1 Wochenpflichtstunden der Schüler/innen nach Schularten und Ländern Grundstunden ·> im Schuljahr 2017/2018 Niedersachsen I 1 I 2 I 3 I 4 I 5 I 6 I 7 I 8 I 9 I 10 I 11 20 22 26 26 29 30 30 30 30 30 29 30 30 30 30 30 34 29 30 30 30 30 30 29 30 30 30 30 30 31 34 34 29 30 30 30 30 30 31 34 34 I ·1 Stunden. die für alle Schüler/innen einer Klasse Pflicht sind (ggf. also einschließlich Religion und Ethik). ohne Förderstunden. freiwilligen Unterricht und Teilungsstunden. 11 Die 2. Zeile stellt die Unterrichtsverpflichtung im gymnasialen Bildungsgang an Oberschulen dar. 21 Im 6. und 7. Schuljahrgang gehört das Fach Französisch zum Wahlpflichtunterricht 31 An Gymnasien: Einführung des 9-jahrigen Bildungsgangs aufsteigend in den Schuljahrgangen 5-8 ab dem Schuljahr 2015/16. 41 Zusätzlich 5 Jahreswochenstunden wahlfreier Unterricht. 12 I 13 I 34 34 34 34 34 34 Schulart I Klassenstufe I I JahrQanQsstufe Grundschule Orientierungsstufe Hauptschule Schularten mit mehreren Bildungsgängen Realschule Gymnasium 8-jährig Integrierte Gesamtschule Wochenpflichtstunden der Schüler/innen nach Schularten und Ländern Grundstunden·> im Schuljahr 2017/2018 Nordrhein -Westfalen 1 I 2 I 3 I 4 I 5 I 6 I 7 I 8 I 9 I 10 I 11 21-22 I 22-23 I 25-26 I 26-27 I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I 28-31 I 29-32 I 30-33 I 30-33 I 31-34 I 31-34 I I I I I 29-31 I 29-32 I 30-33 l 30-33 J 31-34 I 31-34 I I I I I 28-31 I 29-32 I 30-33 I 30-33 I 31-34 I 31 -34 I I I I I I I I I I I I I I I 30-32 I 30-32 I 30-32 I 32-34 I 32-34 1 34 I 34 I I I I 29-31 I 29-32 I 30-33 I 30-33 I 31-34 I 31-34 I 34 •) Stunden, die für alle Schüler/innen einer Klasse Pflicht sind (ggf. also einschließlich Religion und Ethik), ohne Förderstunden. freiwilligen Unterricht und Teilungsstunden. I 12 I 13 I I I I I I I I I I I I I I 34 I I 34 I 34 Schulart I Klassenstufe I JahrQanQsstufe Grundschule 1l Orientierungsstufe Hauptschule31 !Schularten mit mehreren Bildungsgängen31 Realschule3l pymnasium 9-jährig31 8-jährig41 Wochenpflichtstunden der Schüler/innen nach Schularten und Ländern Grundstunden·> im Schuljahr 2017/2018 Rheinland-Pfalz I 1 I 2 I 3 I 4 I 5 I 6 I 7 I 8 I 9 I 10 I 11 22 22 27 27 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 3021 3021 3021 3021 32 30 30 33 34 35 35 34 Integrierte Gesamtschule31 30 30 30 30 30 30 32 I •) Stunden, die für alle Schüler/innen einer Klasse Pflicht sind (ggf. also einschließlich Religion und Ethik), ohne Förderstunden, freiwilligen Unterricht und Te1lungsstunden. 11 Umgerechnet in 45-Minuten-Stunden. 21 Ohne altsprachliche Gymnasien. 12 32 34 32 31 Von der angegebenen Aufteilung für die Klassenstufen 5 - 10 kann im Rahmen eines Gesamtkontingents von 180 Wochenstunden für die Sekundarstufe I abgewichen werden. •> Von der angegebenen Aufteilung für die Klassenstufen5-9 kann im Rahmen eines Gesamtkontingents von 162 Wochenstunden für die Sekundarstufe I abgewichen werden. I 13 I 32 32 Schulart I Klassenstufe 1 Jahraanasstufe Grundschule Orientierungsstufe Hauptschule Schularten m1t mehreren Bildungsgängen Realschule Gymnasium 9-jährig 8-jährig Integrierte Gesamtschule Wochenpflichtstunden der Schüler/innen nach Schularten und Ländern Grundstunden·> im Schuljahr 2017/2018 Saarland I 1 I 2 I 3 I 4 I 5 I 6 I 7 I 8 I 9 I 10 I 11 25 25 26 26 28 28 30 30 30 28 28 30 30 30 30 28 28 30 30 30 30 30 30 32 33 34 33 34 30 30 30 30 30 30 33 I I •) Stunden, die für alle Schüler/innen einer Klasse Pflicht sind (ggf. also einschließlich Religion und Ethik), ohne Förderstunden, freiwilligen Unterricht und Teilungsstunden. 12 I 13 I 34 34 34 Schulart I Klassenstufe I Jahraanasstufe Grundschule Orientierungsstufe Hauptschule j:Schularten m 11 mehreren Bildungsgängen Realschule Gymnasium 9-jährig 8-jährig Integrierte Gesamtschule Wochenpflichtstunden der Schüler/innen nach Schularten und Ländern Grundstunden*1 im Schuljahr 2017/2018 Sachsen I 1 I 2 I 3 I 4 I 5 I 6 I 7 I 8 I 9 I 10 I 11 21+2 11 22 26 26 31 31+32) 32+1 21 33+1 21 34+1 21 31+1 21 31 32 33 34 34 35 35>)<) I *) Stunden, die für alle Schüler/innen einer Klasse Pflicht sind (ggf. also einschließlich Religion und Ethik), ohne Förderstunden. freiwilligen Unterricht und Teilungsstunden. ' 1 Zwei Stunden zur differenzierten Förderung in der Schuleingangsphase (Anfangsunterricht). 12 I 13 I 354) 2l Wird eine zweite Fremdsprache abschlussorientiert gewählt. erfolgt der Unterricht in der Klassenstufe 6 mit 3 zusätzlichen und in den Klassenstufen 7- 10 mit je einer zusätzlichen Wochenstunde. 31 An Gymnasien ohne vertiefte Ausbildung je nach Wahl des Schülers 32 - 35 Wochenpftichtstunden . • , An Gymnasien mit vertiefter Ausbildung sowie am Landesgymnasium St. Afra zu Meißen 32 - 36 Wochenpflichtstunden . Wochenpflichtstunden der Schüler/innen nach Schularten und Ländern Grundstunden·1 im Schuljahr 2017/2018 Sachsen-Anhalt Schulart I Klassenstufe I ~ahrQanQsstufe 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Grundschule') 22-24 22-24 25-27 25-27 Orientierungsstufe Hauptschule Schularten m1t mehreren Bildungsgängen 30-31 30-31 30-32 30-32 32-34 32-34 Realschule Gymnasium 9-jährig 8-jährig 30 30 34 34 34-35J) 34 34' ) Integrierte Gesamtschule'> 30 32 32-34 32-34 33-34 33-34 34 •1 Stunden, die für alle Schüler/innen einer Klasse Pfl icht sind (ggf. also einschließlich Religion und Ethik), ohne Förderstunden, freiwilligen Unterricht und Teilungsstunden. ' 1 Die Planung über die Gesamtzeit aller Schuljahrsänge soll so vorgenommen werden, dass jede/r Schüler/in insgesamt mindestens 95 Wochenstunden Unterricht erhält. 2 > Mindestwerte. 31 Der zweite Wert gilt für Schülerinnen und Schüler, die eine 3. Fremdsprache belegen. 12 13 34') 34'1 34' 1 Wochenpflichtstunden der Schüler/innen nach Schularten und Ländern Grundstunden'1 im Schuljahr 2017/2018 Sch leswig-Holstein Schulart I Klassenstufe I I I I I JahrQanQsstufe 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Grundschule 20 20 26 26 I I I I Orientierungsstufe I I I I Hauptschule I 1 I I 96 ( Bildungsgang Erster allg. bildender Schularten mit mehreren Abschluss 7 - 9) 126 (Bildungsgang Mittlerer Bildungsgängen 11 58+ 4 .. ) Bildungsabschluss 7 - 10) Realschule I I I I Gymnasium I I I I 9-jährig21 55 123 33 8-jährig31 63 107 I 33 32 94 (Bildungsgang Erster allg. bildender Integrierte Abschluss 7 - 9) 128 (Bildungsgang Mittlerer Gesamtschule'> 60 Bildungsabschluss 7 - 10) 33 ' ) Stunden. die für alle Schüler/innen einer Klasse Pflicht sind (ggf. also einschließlich Religion und Ethik). ohne Förderstunden. freiwilligen Unterricht und Teilungsstunden. '') Wahlangebot in Jahrgangsstufe 6. 11 Regionalschule- auslaufend. 21 Kontingentstundentafel, in den Jahrgängen 9110 mit 3. Fremdsprache. 31 Kontingentstundentafel, in den Jahrgängen 819 mit 3. Fremdsprache. ' 1 Gemeinschaftsschule mit und ohne Oberstufe. 12 13 32 32 32 32 32 Wochenpflichtstunden der Schülerlinnen nach Schularten und Ländern Grundstunden·1 im Schuljahr 2017/2018 Thüringen :schulart I Klassenstufe I I I I I I I I I I I I Jahroanosstufe 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Grundschule 23 23 27 27 I T I Orientierungsstufe I I I Hauptschule I I I Schularten mit mehreren Bildungsgängen ' I 6241 6541 6641 Realschule I I I Gymnasium I I I 9-jährig I I I 8-jährig 6241 6741 6841 34,5-35,5 (+2/3)J) Integrierte Gesamtschule 6t1 6541 6641 34+3' 1 23 23 27 27 6241 67 41 68 41 34,5-35,5 (+2/3t' •) Stunden. die für alle Schülerlinnen einer Klasse Pflich1 sind (ggf. also einschließlich Religion und Ethik). ohne F6rderstunden, freiwilligen Unterricht und Teilungsstunden. ' 1 Regelschule. 21 Für differenzierten Sportunterricht 31 Für fakultative Wahlfächer. 41 Grundlage für die Ausgestaltung der flexiblen Rahmenstundentafeln sind die Thüringer Lehrpläne sowie die schulinterne Lehr- und Lernplanung. Grau hinterlegte Zeilen gelten für Thüringer Gemeinschaftsschule. I 12 34,5-35,5 (+2/3)J) 34,5-35,5 (+213)J 34,5-35,5 (+2/3)J1 I 13 I 34,5-35,5 (+2/3)31 6-12851 6-12851 Anlage 1 6-12851 Anlage 2 6-12851 Anlage 3 6-12851 Anlage 4 6-12851 Anlage 5 6-12851 Anlage 6 6-12851 Anlage 7 6-12851 Anlage 8 6-12851 Anlage 9 6-12851 Anlage 10 6-12851 Anlage 11 6-12851 Anlage 12 6-12851 Anlage 13 6-12851 Anlage 14 6-12851 Anlage 15 6-12851 Anlage 16 6-12851 Anlage 17 2018-04-19T14:43:18+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes