STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 I 01073 Dresden Der Staatsminister Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Kleine Anfrage des Abgeordneten Jan Löffler, CDU-Fraktion Drs.-Nr.: 6/12856 Thema: Umgang des Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr mit Straßenverkehrsflächen des Bundes und des Landes zum Zwecke der Durchführung von Veranstaltungen im Freistaat Sachsen Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 61-1053/40/65 Dresden. 2 4 W ZOIä Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie lässt sich der steigende Trend für Genehmigung von mehrtägigen, wiederkehrenden Sperrungen von Staatsstraße im Freistaat Sachsen, zur Durchführung von Veranstaltungen, auf Staatsstraßen begründen (vgl. Antwort der Staatsregie¬ rung auf Kleine Anfrage 6/12490, „Temporäre Fahrbahnsper¬ rungen von Bundes- und Staatsstraßen im Freistaat Sachsen zum Zweck der Veranstaltungsdurchführung", Jan Löffler, CDU- Fraktion)? Zertifikat seit 2006 audlt bcrufundfamlllc Von einer Beantwortung wird abgesehen. Die Frage ist auf eine Bewertung gerichtet. Zur Abgabe einer Bewertung ist die Staatsregierung nicht ver¬ pflichtet. Frage 2: Was unterscheidet die in der Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage 6/12490, „Temporäre Fahrbahnsperrungen von Bundes- und Staatsstraßen im Freistaat Sachsen zum Zweck der Veranstaltungsdurchführung", Jan Löffler, CDU- Fraktion, aufgeführten mehrtägigen, wiederkehrenden Veran¬ staltungen auf Bundes- und Staatsstraßen in Bezug auf ihre Genehmigungsfähigkeit im Vergleich zum in Werdau stattfin¬ denden IFA- Oldtimertreffen? Bitte einzeln differenzieren. Von einer Beantwortung der Frage wird abgesehen. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder par- Seite 1 von 3 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen: Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung; Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR SACHSEN Freistaat lamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beant¬ worten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahr¬ zunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parla¬ ment sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Ar¬ beitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt ist. Die Staatsregierung muss nur das mit¬ teilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann. Über die Sperrung einer Straße zur Durchführung einer Veranstaltung entscheiden die zuständigen unteren Straßenverkehrsbehörden bei den Landkreisen, den Kreisfreien Städten und bei den Großen Kreisstädten. Zunächst wäre es notwendig, bei den unteren Straßenverkehrsbehörden alle Verfah¬ rensakten zu den mehrtägigen, wiederkehrenden Veranstaltungen auf den Bundes¬ und Staatsstraßen der letzten fünf Jahre einzuholen. Die Abfrage müsste über das Landesamt für Straßenbau und Verkehr erfolgen. Allein für die Abfrage sind mindes¬ tens zwei Wochen einzuplanen. Anschließend müsste jede einzelne Veranstaltung ausgewertet werden. Hierfür würden mindestens zwei weitere Wochen Bearbeitungs¬ zeit anfallen. Da weder die Straßenverkehrs-Ordnung noch das Straßenverkehrsgesetz Vorgaben enthält, die eine Vergleichbarkeit gewährleisten, müsste ein umfassender Katalog mit Vergleichskriterien aufgestellt werden. Dies würde etwa ein bis zwei Tage dauern. Soweit die wesentlichen Vergleichskriterien nicht aus den Verfahrensakten hervorgehen, sind weitere Informationen bei den unteren Straßenverkehrsbehörden einzuholen. Dies kann wiederum mehrere Tage in Anspruch nehmen. Anschließend müsste jede einzelne Veranstaltung anhand der aufgestellten Kriterien mit dem IFA - Oldtimertreffen verglichen werden. Hierfür würde eine Bearbeitungszeit von ca. zwei Wochen anfallen. Hierbei kann gegebenenfalls die Durchführung von Ortsterminen erforderlich werden. Dies würde einen zusätzlichen Arbeitsaufwand von mehreren Ta¬ gen bedeuten. Für den Datenabgleich und die Endredaktion müssen weitere zwei Wo¬ chen angesetzt werden. Zudem ist die Aussagekraft eines solches Vergleichs fraglich, da dieser anhand von nachträglich aufgestellten Kriterien durchgeführt würde. Frage 3: Für welche der unter Frage 2 benannten Veranstaltungen ist es vorge¬ sehen die Nutzungsgenehmigung des Straßenkörpers, vergleichbar wie beim IFA-Oldtimertreffen in Werdau, künftig zu verwehren? Über die Sperrung einer Straße zur Durchführung einer Veranstaltung entscheidet die zuständige untere Straßenverkehrsbehörde bei den Landkreisen, den Kreisfreien Städ¬ te und bei den Großen Kreisstädten. Die Entscheidung erfolgt jeweils im Einzelfall an¬ hand des konkreten Antrags sowie der Bedingungen der Straßen und des Verkehrs vor Ort. Dieser Entscheidung kann nicht vorgegriffen werden. Von der Beantwortung der Frage wird deshalb abgesehen. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat S ACH SEM Frage 4: Unter welchen Voraussetzungen ist es vorstellbar, dass das jährlich an einem Wochenende stattfindende Werdauer IFA-Oldtimertreffen weiter¬ hin eine Nutzungsgenehmigung, für ein Teilstück der S289 in Werdau, erhält? Die S 289 Westtrasse ist gemäß Landesverkehrsplan Sachsen 2025 eine der drei prioritären Verkehrsachsen im Staatsstraßennetz des Freistaates Sachsen. Unter dieser Prämisse wurde sie in den letzten Jahren in mehreren Bauabschnitten leistungsfähig ausgebaut. Nach Freigabe des Bauabschnitts „Verlegung Fraureuth" wird die Staats¬ straße S 289 durchgängig als wichtige und schnelle Verbindung von der A 72 bis zur A4 durchgängig befahrbar sein. Die umliegenden Gemeinden, nicht zuletzt und in be¬ sonderem Maße die Stadt Werdau, wird durch diese Straße wesentlich vom Durch¬ gangsverkehr entlastet. Aus vorgenannten Gründen, die mit der Stadt mehrfach besprochen wurden, kann die S 289 Westtrasse zukünftig nicht mehr als Veranstal¬ tungsgelände (sowohl für die Veranstaltung als auch weiterhin für die Nutzung als Parkraum) genutzt werden. Frage 5: Wird der Sächsische Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Herr Martin Dulig, die Einladung der Stadt Werdau zum diesjährigen und IFA-Oldtimertreffen annehmen? Aufgrund bereits langfristig vereinbarter dienstlicher sowie privater Termine wird Minis¬ ter Dulig nicht teilnehmen. lyiit freundlichen Grüßen \J Seite 3 von 3 2018-04-24T13:33:26+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes